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ThemaDarf ein .............. Kommandant werden??41 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • § 10 LVO FF NRW
  •  
    AutorTors8ten8 G.8, Kirchenthumbach / Bayern602231
    Datum09.01.2010 13:3714909 x gelesen
    Hier mal kurz ne Frage , darf ein Polizist Kommandant werden bei einer Feuerwehr in Bayern werden? Hab mal was gehört das es laut Gesetz nicht sein darf stimmt das???


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602234
    Datum09.01.2010 13:4311039 x gelesen
    Wenn du mir da eine gesetzliche Rechtsgrundlage liefern kannst, dann bist du gut. Es gibt nämlich keine. Im Gegenteil fördert mein Chef mich noch in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit und stellt mich - wenn möglich - für Lehrgänge u. ä. frei.

    Das was da noch in den Köpfen herumschwirrt ist mal ein frommer Wunsch eines Vorgesetzten gewesen. Beruht auf einem Fall in welchem ein Polizist als Feuerwehrmann innerhalb seiner Feuerwehrtätigkeit Kenntnis von einer Straftat bekam und nichts unternommen hat. Er hat im Nachhinein sogar Recht bekommen, da es als sog. PRIVATES WISSEN bewertet worden ist.

    Hat sogar oftmals Vorteile für die Feuerwehr, da die Tagesalarmverfügbarkeit durch Schichtler bei der Polizei oftmals gesteigert werden kann. Wir haben bei uns auch 5 - 6 Polizeibeamte (incl. mir) in Funktion vom Stellv. Wehrführer, Zugführer, Gruppenführer und Feuerwehrmann in der Wehr und sind ganz zufrieden damit.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602235
    Datum09.01.2010 13:4710128 x gelesen
    Vieleicht sollte man sich folgende Frage stellen:

    Was spricht explizit für diese Berufsgruppe dagegen und was dafür?

    Wenn man das ehrlich bewertet, dann findet man keine Gründe oder nur Gründe die auf andere Berufe auch passen!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen602241
    Datum09.01.2010 14:079722 x gelesen
    Hallo Torsten,

    Geschrieben von Torsten Goss Hier mal kurz ne Frage , darf ein Polizist Kommandant werden bei einer Feuerwehr in Bayern werden? Hab mal was gehört das es laut Gesetz nicht sein darf stimmt das???

    Laut BayFwG, AVBayFwG und VollzBekBayFwG spricht nichts dagegen. Nachzulesen in jeweils neuester Fassung hier: Link zur HP des Bayerischen Innenministeriums

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW602242
    Datum09.01.2010 14:089686 x gelesen
    Hallo!

    Für mich ist wichtig, dass mein Cheffe sein Amt auch so ausfüllt, dass er die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt.

    Ob er jetzt Polizist, Bauer, Richter, Maler oder Zimmermann ist, ist mir dabei relativ schnurzpiepe. Nur der Job alleine wird keinen für eine Führungsfunktion qualifizieren.

    Gruß
    Martin


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    AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay602244
    Datum09.01.2010 14:159498 x gelesen
    meine mich zu erinnern, dass im Bereich KATS eine Doppelfunkition "unerwünscht" aber nicht verboten ist. Ging glaub ich darum, dass Polizeibeamte, Bundespol usw im Kats-Fall vom Arbeitgeber zur Sonderschicht "verdonnert" werden können (Schutz vor Plünderung zb) und dann die Wehr ohne Kommandant da steht. Weiß aber nicht, ob das so richtig ist, oder stuss...habs halt so gehört


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602246
    Datum09.01.2010 14:219436 x gelesen
    Geschrieben von Tom Schneidermeine mich zu erinnern, dass im Bereich KATS eine Doppelfunkition "unerwünscht" aber nicht verboten ist. Ging glaub ich darum, dass Polizeibeamte, Bundespol usw im Kats-Fall vom Arbeitgeber zur Sonderschicht "verdonnert" werden können (Schutz vor Plünderung zb) und dann die Wehr ohne Kommandant da steht. Weiß aber nicht, ob das so richtig ist, oder stuss...habs halt so gehört

    Das sind viele andere aber auch:

    - Postbote
    - Soldaten
    - Berufsfeuerwehrleute
    - Fernmeldetechniker

    u.s.w.

    Also nichts was eine LEX SPEZIALIS Regelung für einen Polizeibeamten begründen könnte.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg602247
    Datum09.01.2010 14:439292 x gelesen
    Bei Beamten ist das relativ einfach.
    Wenn der Dienstherr ihn in den Dienst ruft, hat er zu erscheinen. (sofern in der Lage dazu)
    Er (Sie) hat die Interessen seines Dienstherren zu vertreten.

    Vielfach ist in den rechtlichen Grundlagen, bezüglich der Feuerwehr, ein Passus zu finden, dass die Mitgliedschaft in einer weiteren Hilfsorganisation mit dem Träger des BS vorher zu klären sei.
    Mal jetzt grob umschrieben.


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen602248
    Datum09.01.2010 14:589042 x gelesen
    Geschrieben von Torsten CronbergBei Beamten ist das relativ einfach.
    Wenn der Dienstherr ihn in den Dienst ruft, hat er zu erscheinen. (sofern in der Lage dazu)
    Er (Sie) hat die Interessen seines Dienstherren zu vertreten.


    Zitat § 7 NBrandSchG --- Unvereinbarkeit
    ---
    (1) Angehörige der Feuerwehren, die aktiven Dienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.Im Falle der Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen.

    (2) ...


    Oder es ist in dieser Form geregelt! Fakt ist, zumindest in Nds., dass es Aufgabe des Trägers der Feuerwehr ist zu entscheiden, ob er eine "Doppelmitgliedschaft" zulässt oder nicht.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602249
    Datum09.01.2010 14:588967 x gelesen
    Geschrieben von Torsten CronbergVielfach ist in den rechtlichen Grundlagen, bezüglich der Feuerwehr, ein Passus zu finden, dass die Mitgliedschaft in einer weiteren Hilfsorganisation mit dem Träger des BS vorher zu klären sei.

    Bitte nur eine einzige Quelle dazu!

    Geschrieben von Torsten CronbergWenn der Dienstherr ihn in den Dienst ruft, hat er zu erscheinen. (sofern in der Lage dazu)

    Geht das nicht allen Beamten so? Geregelt wird das nämlich über das LBG und von daher ist das auch nicht speziell für die Polizeibeamten zu sehen. Darüber hinaus ist es auch nicht so einfach. Dem "Dienstherr ruft" sind doch Grenzen gesetzt. Es gibt ja auch noch eine Fürsorgepflicht und eine Wochenarbeitszeit. Darüber hinaus ist die Sklaverei auch im Beamtentum (doch wirklich) abgeschafft worden. Staatsbedienstete sind also doch keine Leibeigenen mehr ;-)


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen602250
    Datum09.01.2010 15:028975 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEs gibt ja auch noch eine Fürsorgepflicht und eine Wochenarbeitszeit.

    Jaja. Außer der Dienstherr ordnet was anderes an.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDarüber hinaus ist die Sklaverei auch im Beamtentum (doch wirklich) abgeschafft worden.

    Es sind aber mehr Reste davon übrig als man als Beamter oft wahrhaben möchte. Was uns schützt, sind die Gott sei Dank mangelnden Notwendigkeiten und die Kosten, um z.B. jemandem aus dem Urlaub zurückzuholen.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602251
    Datum09.01.2010 15:038973 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerZitat § 7 NBrandSchG --- Unvereinbarkeit

    Diesen § hat die Rechtssprechung bereits zerlegt und explizit die beruflichen Tätigkeiten ausgenommen. Gilt also nur für zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Quelle kann ich nächste Woche über Juris nachliefern. Musterfall war irgendwo im Wendland anhängig.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorFlo 8G., Schondorf / Bayern602252
    Datum09.01.2010 15:048872 x gelesen
    Hallo
    soviel ich mich erinnern kann, gab es in den vergangenen Jahren im Landkreis Starnberg einen Fall, daß ein Polizeibeamter nicht Kommandant einer Feuerwehr werden konnte, da sein Arbeitgeben "Freistaat Bayern" im dies verweigert hat.
    die damalige Begründung war meines Wissens dies, daß ".. im Falle eines länger dauernden Feuerwehreinsatzes er seinen hoheitlichen Pflichten im Polizeidienst nicht nachkommen kann, da er wegen seiner Funktion als Kdt nicht rechtzeitig zum Dienst erscheinen kann wenn ein Einsatz wäre.."
    Der Polizist wurde durch die Mitglieder der Feuerwehr gewählt und durch die Vertreter der Gemeinde bestätigt ....

    den genauen Ablauf finde ich nicht müßte aber 2007 bzw 2008 gewesen sein... muß suchen

    MkG
    Flo


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    AutorHara8ld 8L., Gunzenhausen / BAYERN602253
    Datum09.01.2010 15:088899 x gelesen
    Wie sagte doch Helmut Markwort immer in der FOCUS-Werbung?
    Fakten, Fakten, Fakten!
    Ich will Dich hiermit ausdrücklich nicht persönlich angreifen Tom, aber ein auch hier im Forum allgemeingültiges "ich habe mal irgendwo gehört" oder "glaube mich erinnern zu können" ist nicht Zielführend.
    Oder wie sagte schon mein Großvater immer: "Eine felsenfeste Behauptung ersetzt jeden Beweis" - leider.
    Aus der Erfahrung heraus finde ich Polizisten bei der Feuerwehr einen richtigen Gewinn.
    Und durch diese Bindegleider steigt auch das gegenseitige Verständnis für das Handeln der anderen Seite. Ich bin immer froh, wenn unsere Einsätze "feuerwehrpolizeilich" verstärkt werden. ;-)


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY602256
    Datum09.01.2010 15:158760 x gelesen
    Hallo,

    wir haben bei uns in der aktiven Mannschaft einen Polizisten und der ist wirklich ein Gewinn.
    Menschlich ist der ein "Pfundskerl" und im Einsatz sehr hilfreich, v.a. im Bereich des Main-Donau-Kanals. Naja, der Kamerad ist bei der Wasserschutzpolizei.

    Der Kamerad hat uns schon einigen Ärger und Mühen erspart, da wir ihn des öftreen vorschicken, wenn was mit der Polizei zu klären ist.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602257
    Datum09.01.2010 15:178739 x gelesen
    Geschrieben von Harald LauerFakten, Fakten, Fakten!

    Vor allem allgemeingültige Fakten und keine Einzelfallentscheidungen irgendwelcher Behörden oder Amtsgerichte!

    Da gibt es nicht verpflichtendes. Maximal Regelungen die ein SOLLEN enthalten und SOLL ist und bleibt ein frommer Wunsch!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg602258
    Datum09.01.2010 15:178755 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferBitte nur eine einzige Quelle dazu!

    Beispielsweise:
    BbgBKG § 24 Abs. 6

    FwG Berlin § 5 Abs. 3

    In den genannten Quellen ist jedenfalls etwas zur Mitarbeit in FF und andern HiO's geschrieben.
    Immer im Bezug zu den beruflichen Kräften gesehen.


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen602260
    Datum09.01.2010 15:198878 x gelesen
    Moin Jürgen!

    Ist zwar für mich aktuell nicht mehr relevant, aber Rechtsprechungen in dieser Richtung sind für den einen oder anderen meiner Kollegen vielleicht noch wichtig.

    Mir ist in diesem Zusammenhang lediglich ein Urteil aus dem südlichen Bereich Nds. bekannt, in dem gerade diese Auslegung meines Wissens nach für den damals betroffenen Kollegen positiv entschieden wurde. Auch meine Dienststellenleitung hat sich in meiner aktiven FF-Zeit an diese Entscheidung, wenn auch zähneknirschend, gehalten. Wobei es immer ein Geben und Nehmen war!

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602262
    Datum09.01.2010 15:258761 x gelesen
    Geschrieben von Torsten CronbergBeispielsweise:
    BbgBKG § 24 Abs. 6

    FwG Berlin § 5 Abs. 3

    In den genannten Quellen ist jedenfalls etwas zur Mitarbeit in FF und andern HiO's geschrieben.
    Immer im Bezug zu den beruflichen Kräften gesehen.


    Wenn ich mich nicht irre, suchen wir speziell etwas für Polizeibeamte (also nicht FF oder BF und auch nicht Hilfsorganisationen)!

    Ist also auch keine einschlägige Quelle!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern602264
    Datum09.01.2010 15:338713 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn ich mich nicht irre, suchen wir speziell etwas für Polizeibeamte (also nicht FF oder BF und auch nicht Hilfsorganisationen)!


    Vielleicht mal bei ihm Nachfragen ist auch bei der Polizei und Stv. Stadtbrandmeister Leitender Hauptbrandmeister Roland Reutter
    in Esslingen am Neckar der weiss es vielleicht ?
    Gruss Klaus


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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg602265
    Datum09.01.2010 15:338631 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    du selbst hast folgendes von mir zitiert.

    Geschrieben von Torsten Cronberg
    Vielfach ist in den rechtlichen Grundlagen, bezüglich der Feuerwehr, ein Passus zu finden, dass die Mitgliedschaft in einer weiteren Hilfsorganisation mit dem Träger des BS vorher zu klären sei.
    Hervorhebung durch mich.

    Dann fragtest Du nach Quellen.
    Die gab ich Dir. Habe nicht behauptet, dass es um Polizei geht. ;-)


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602267
    Datum09.01.2010 15:458773 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerVielleicht mal bei ihm Nachfragen ist auch bei der Polizei und Stv. Stadtbrandmeister Leitender Hauptbrandmeister Roland Reutter
    in Esslingen am Neckar der weiss es vielleicht ?


    Der weiss es soweit, dass es nichts verbindliches dazu gibt. Die Polizeidirektion Esslingen profitiert sogar davon das der dortige StBM der FF Esslingen in ihren Reihen ist (Feuerlöscherschulungen, Brandschutzunterweisungen u. ä. ).

    Ist doch der beste Beweis dafür!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern602269
    Datum09.01.2010 15:478668 x gelesen
    jo war ja nur ein Vorschlag und wenn die grün-weisse Fraktion was davon hat umso besser,dann wissen die schon die Arbeit der FF besser zu schätzen.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602270
    Datum09.01.2010 15:478640 x gelesen
    Geschrieben von Torsten CronbergDann fragtest Du nach Quellen.
    Die gab ich Dir. Habe nicht behauptet, dass es um Polizei geht. ;-)


    War dann falsch von mir formuliert. Meine Quellen zum Verbot für Polizeibeamte!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg602272
    Datum09.01.2010 15:498670 x gelesen
    Rein informatorisch:

    OHV (BB) - Stellv. KBM = stellv. StBM in Oranienburg. Beruf KHM im Schutzbereich OHV.


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern602273
    Datum09.01.2010 15:528595 x gelesen
    Jo und nu ? Meinst du mich ? Hab ja dasselbe gepostet mit FF ES


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg602274
    Datum09.01.2010 16:078634 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Polizeidirektion Esslingen profitiert sogar davon das der dortige StBM der FF Esslingen in ihren Reihen ist (Feuerlöscherschulungen, Brandschutzunterweisungen u. ä. ).

    Ist doch der beste Beweis dafür!


    Wobei ich da einfach zwischen der normalen Einsatztätigkeit in einer FF (mit sehr hohem Redundanzfaktor) und der Übernahme von herausgehobenen Führungsfunktionen (mit sehr geringem Redundanzfaktor) unterscheiden würde. Letzteres sehe ich da deutlich kritischer. Wobei in ES da kein Führungsproblem auftreten wird, da die Amteleitung aus HA-Kräften mit Ausbildung gD-Feu besteht. In reinen FF-Wehren sehe ich das dann schon etwas differenzierter...
    Der eine ist bei der Pol, der andere HA im Rettungsdients, ein anderer HA bei einer WF. Und schon gehen Dir im Fall X die FüKräfte mangels Abkömmlichkeit aus. Natürlich kann man das alles auch auf nachgelagerte FüEbenen übertragen (was aber nicht im Sinne des Erfinders ist).
    Dann müssen die Wehren aber auch entsprechned groß sein und die entsprechenden (aus- und fortgebildeten) Personalressourcen haben.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg602275
    Datum09.01.2010 16:118614 x gelesen
    Geschrieben von Tom Schneiderund dann die Wehr ohne Kommandant da steht

    Darum gibt es Stellvertreter ;-)


    Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602276
    Datum09.01.2010 16:138701 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWobei ich da einfach zwischen der normalen Einsatztätigkeit in einer FF (mit sehr hohem Redundanzfaktor) und der Übernahme von herausgehobenen Führungsfunktionen (mit sehr geringem Redundanzfaktor) unterscheiden würde. Letzteres sehe ich da deutlich kritischer. Wobei in ES da kein Führungsproblem auftreten wird, da die Amteleitung aus HA-Kräften mit Ausbildung gD-Feu besteht. In reinen FF-Wehren sehe ich das dann schon etwas differenzierter...
    Der eine ist bei der Pol, der andere HA im Rettungsdients, ein anderer HA bei einer WF. Und schon gehen Dir im Fall X die FüKräfte mangels Abkömmlichkeit aus. Natürlich kann man das alles auch auf nachgelagerte FüEbenen übertragen (was aber nicht im Sinne des Erfinders ist).
    Dann müssen die Wehren aber auch entsprechned groß sein und die entsprechenden (aus- und fortgebildeten) Personalressourcen haben.


    Unbestritten, dass es Regelungen bedarf. Die Bedarf es aber auch bei anderen Berufen mit besonderen Bindungen. Wenn ein Elektriker als Kdt. öfters auf Montage muss, dann muss ich auch im Vorfeld Regelungen für diesen Fall treffen. Das mit der einsatzbedingten Überlappung sehe ich unkritisch, da es wohl sehr selten vorkommt und auch im Vorfeld zu regeln ist. Eine 100%ige Abdeckung durch eine Person ist heute wohl nicht mehr möglich. Das spiegelt ja z. B. auch die Entwicklung der Führungstrukturen wieder (z. B. mehrere Stellvertreter u.s.w.)

    Für mich gilt, wenn ich im Dienst bin, dann kann ich nicht zur Feuerwehr! Wenn ich bei Feuerwehr bin, muss ich darauf achten, dass ich zeitnah zum Dienst komme (wenn ich Dienst habe) oder eine Regelung im Vorfeld mit meinen Chef finde. Bei meinem Chef (war da im Stab) wäre es kein Problem gewesen und ein Anruf hätte genügt. Habe es aber nie in Anspruch genommen, da - auch wenn es kaum zu glauben ist - die Feuer auch ohne mich gelöscht werden ;-)


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg602279
    Datum09.01.2010 16:268552 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn ein Elektriker als Kdt. öfters auf Montage muss, dann muss ich auch im Vorfeld Regelungen für diesen Fall treffen.

    Jepp. Diese Regelung kann aber im Falle des Beamten auch heißen: Grundsätzlich nein.
    Wenn man sich überlegt, wie man sich anfangs gegen eine "normale" Doppelmitgliedschaft in Arbeitswehr und Wohnwehr bei "Indianern" gesträubt hat wundert es mich immer, wie einfach man die Sache bei "Häuptlingen" sieht.


    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas mit der einsatzbedingten Überlappung sehe ich unkritisch, da es wohl sehr selten vorkommt und auch im Vorfeld zu regeln ist. Eine 100%ige Abdeckung durch eine Person ist heute wohl nicht mehr möglich. Das spiegelt ja z. B. auch die Entwicklung der Führungstrukturen wieder (z. B. mehrere Stellvertreter u.s.w.)

    Schon. Aber wie in meinem Beispiel genannt. Einer der drei ist bei der Pol, der zweite im Rettungsdienst der dritte HA bei einer WF. Und nun? Auf welcher Grundlage willst Du wem die Tätigkeit untersagen? Und was bringt mir eine Redundanz, wenn ich von vorneherein schon mit einer nicht unerheblichen Unabkömmlichkeit rechnen muß?
    m.E. ist das was wir bisher in Ba-Wü da haben leider eine zu weiche Regelung (für "Häuptlinge").


    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn ich bei Feuerwehr bin, muss ich darauf achten, dass ich zeitnah zum Dienst komme (wenn ich Dienst habe) oder eine Regelung im Vorfeld mit meinen Chef finde. Bei meinem Chef (war da im Stab) wäre es kein Problem gewesen und ein Anruf hätte genügt.

    a) Du bist ja auch nur "Overherad" ;-)
    b) Du bist in der Wehr nur "normale" (nicht "politische") Führungskraft.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg602280
    Datum09.01.2010 16:338429 x gelesen
    Info allgemein. :-)


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern602285
    Datum09.01.2010 17:058650 x gelesen
    Hallo Torsten,

    Geschrieben von Torsten Goss
    Hier mal kurz ne Frage , darf ein Polizist Kommandant werden bei einer Feuerwehr in Bayern werden?

    Nein, darf er nicht, das Zauberwort heißt "Pflichtenkollission" (wäre eigentlich auch ein Anwärter auf das Feuerwehr-Unwort des Jahres 2010). Ist im Endeffekt genauso wie bei BF-Angehörigen... die dürfen eigentlich auch nicht, auch wenns überall anders gehandhabt wird. Aber der Freistaat Bayern sieht das für seine Beamten anders!

    Geschrieben von Torsten Goss
    Hab mal was gehört das es laut Gesetz nicht sein darf stimmt das???

    Steht auf alle Fälle im Komentar zum BayFwG, wenn gewünscht suche ich Dir die passende Passage raus... habe dazu auch einigen Schriftverkehr, weil wir so einen Fall (mit einem Polizisten) - und auch schon Fälle mit BF-Angehörigen - bei uns im Landkreis Starnberg vor ein paar Jahren hatten. Hatte Flo Gradl ja schon angedeutet...

    Gruß aus Höhenrain
    Markus


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern602286
    Datum09.01.2010 17:118492 x gelesen
    Servus Flo,

    Geschrieben von Flo Gradl
    soviel ich mich erinnern kann, gab es in den vergangenen Jahren im Landkreis Starnberg einen Fall, daß ein Polizeibeamter nicht Kommandant einer Feuerwehr werden konnte, da sein Arbeitgeben "Freistaat Bayern" im dies verweigert hat.

    Stimmt.

    Geschrieben von Flo Gradl
    die damalige Begründung war meines Wissens dies, daß ".. im Falle eines länger dauernden Feuerwehreinsatzes er seinen hoheitlichen Pflichten im Polizeidienst nicht nachkommen kann, da er wegen seiner Funktion als Kdt nicht rechtzeitig zum Dienst erscheinen kann wenn ein Einsatz wäre.."

    Genau so lautete die Begründung.

    Geschrieben von Flo Gradl
    Der Polizist wurde durch die Mitglieder der Feuerwehr gewählt

    ... und zwar einstimmig.

    Geschrieben von Flo Gradl
    und durch die Vertreter der Gemeinde bestätigt ....

    ... ebenso wie durch den Kreisbrandrat.

    Geschrieben von Flo Gradl
    den genauen Ablauf finde ich nicht müßte aber 2007 bzw 2008 gewesen sein...

    Müsste schon früher gewesen sein, aus meiner Erinnerung heraus 2005/ 2006.

    Gruß vom Starnberger See
    Markus


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602287
    Datum09.01.2010 17:278533 x gelesen
    Geschrieben von Markus ReichartGeschrieben von Flo Gradl

    soviel ich mich erinnern kann, gab es in den vergangenen Jahren im Landkreis Starnberg einen Fall, daß ein Polizeibeamter nicht Kommandant einer Feuerwehr werden konnte, da sein Arbeitgeben "Freistaat Bayern" im dies verweigert hat.


    Stimmt.

    Geschrieben von Flo Gradl

    die damalige Begründung war meines Wissens dies, daß ".. im Falle eines länger dauernden Feuerwehreinsatzes er seinen hoheitlichen Pflichten im Polizeidienst nicht nachkommen kann, da er wegen seiner Funktion als Kdt nicht rechtzeitig zum Dienst erscheinen kann wenn ein Einsatz wäre.."


    Genau so lautete die Begründung.

    Geschrieben von Flo Gradl

    Der Polizist wurde durch die Mitglieder der Feuerwehr gewählt


    ... und zwar einstimmig.

    Geschrieben von Flo Gradl

    und durch die Vertreter der Gemeinde bestätigt ....


    ... ebenso wie durch den Kreisbrandrat.

    Geschrieben von Flo Gradl

    den genauen Ablauf finde ich nicht müßte aber 2007 bzw 2008 gewesen sein...


    Müsste schon früher gewesen sein, aus meiner Erinnerung heraus 2005/ 2006.

    Gruß vom Starnberger See
    Markus


    Einzelfallentscheidung ohne bestehende Rechtsgrundlage gefällt! In vergleichbaren Fällen wurde häufig anderst entschieden. Ohne den nötigen Akteneinblick kann man dazu aber nicht sagen. Bin mir aber sicher, dass der Beamte bei einem Rechtstreit sehr gute Karten hätte. Es sei denn, dass die Bayern wie oftmals dann eine spezialgesetzliche Regelung - auch wenn nicht erlaubt - erlassen. Mir sind mir Verfahren!

    Bin aber tierisch gespannt auf den Komentar zu eurem Feuerwehrgesetz, welcher hier Aussagen beinhalten soll. Bitte suche mir die passende Passage doch heraus.

    Wie wäre das eigentlich bei einem Piloten oder Ärzten? Wenn die dann nicht zu Abflug kommen und der Flieger voll ist oder der Arzt dann nicht für den Notfall bereit ist u.s.w.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern602289
    Datum09.01.2010 17:428540 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Bin aber tierisch gespannt auf den Komentar zu eurem Feuerwehrgesetz, welcher hier Aussagen beinhalten soll. Bitte suche mir die passende Passage doch heraus.

    Mache ich gerne, geht aber erst ab Montag, weil ich meine Unterlagen im Büro habe...

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Wie wäre das eigentlich bei einem Piloten oder Ärzten? Wenn die dann nicht zu Abflug kommen und der Flieger voll ist oder der Arzt dann nicht für den Notfall bereit ist u.s.w.

    Nachdem die in aller Regel nicht im Staatsdienst stehen, müssen die ein etwaiges Fernbleiben vom Dienst mit ihrem Arbeitgeber selbst regeln, wie alle anderen Arbeitnehmer auch... insofern wohl nicht ganz miteinander vergleichbar.

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Einzelfallentscheidung ohne bestehende Rechtsgrundlage gefällt! In vergleichbaren Fällen wurde häufig anderst entschieden. Ohne den nötigen Akteneinblick kann man dazu aber nicht sagen. Bin mir aber sicher, dass der Beamte bei einem Rechtstreit sehr gute Karten hätte. Es sei denn, dass die Bayern wie oftmals dann eine spezialgesetzliche Regelung - auch wenn nicht erlaubt - erlassen. Mir sind mir Verfahren!

    Wobei man in dem konkreten Fall auch sagen muss, dass der betroffene Kamerad von seinem Amt zurückgetreten ist, nachdem sein Dienstherr ihm u.a. die notwendigen Freistellungen etc. nicht zugestanden hat... zudem hat ihm sein Präsidium eben nahegelegt, dass er aufgrund einer bestehenden Pflichtenkollission sein neues Amt aufgeben soll. Hatte auch maßgeblich mit seiner Dienststellung (als Dienstgruppenleiter) zu tun.

    Die Bestätigung der Gemeinde wurde im übrigen niemals so richtig angefochten, aufgehoben oder ähnliches. Gab aber einen hübschen Wirbel, vor allem in der Lokalpresse.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 602343
    Datum09.01.2010 23:078312 x gelesen
    Geschrieben von Tom SchneiderGing glaub ich darum, dass Polizeibeamte, Bundespol usw im Kats-Fall vom Arbeitgeber zur Sonderschicht "verdonnert" werden können (Schutz vor Plünderung zb) und dann die Wehr ohne Kommandant da steht.

    Und dann? Das ganze steht und fällt nicht mit DEM Kommandanten. Und wenn doch stimmt was nicht.

    Was wenn der Kdt die Masern hat? Oder sich ein Bein bricht?


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorTors8ten8 G.8, Kirchenthumbach / Bayern602354
    Datum10.01.2010 07:108290 x gelesen
    Also hab jetzt was schriftlich per mail bekommen ich stells mal rein . Danke nochmal an Michael für die mühe.

    http://www.bilder-hochladen.net/files/drwx-1-jpg.html


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602355
    Datum10.01.2010 08:348278 x gelesen
    Geschrieben von Torsten Goss Also hab jetzt was schriftlich per mail bekommen ich stells mal rein . Danke nochmal an Michael für die mühe.

    http://www.bilder-hochladen.net/files/drwx-1-jpg.html


    Na so richtig sicher scheint sich dr Verfasser dieser Mindermeinung aber nicht zu sein!

    "Ist davon auszugehen" u.s.w. Wenn sich diese Meinung durchsetzen würde, dann wären viele Berufsgruppen in Führungsfunktionen nicht geeignet, da auch andere Berufe Bindungen mit sich bringen, wozu ich oben schon geschrieben habe.

    Dieser Kommentar scheint sich sehr an einem Einzelurteil auszurichten, welcher die herrschende Meinung zu dieser Thematik komplett ausklammert und sich selbst aber nicht eindeutig festlegt.

    Gerade in der Position als Dienstgruppenleiter (Da kann man den Dienst genau für das ganze Jahr planen) sind Regelungen zur Vertretung hervorragend zu treffen. Das geht Bei Piloten, Schiffskapitänen, Reisebusfahrern u. v. a. meines Erachtens nicht so.

    Fakt ist und das bestreitet keiner: Der geplante Dienst geht wie die Arbeit bei jedem vor und ist abzuleisten und die dadurch entstehenden Lücken können durch eine Stellvertreterregelung geregelt werden.

    Aber alle mal interessant wie dieser Kommentar dazu steht. Wobei ein Kommentar immer noch keine rechtliche Grundlage darstellt und die suchten wir ja!


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg602367
    Datum10.01.2010 11:368094 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn sich diese Meinung durchsetzen würde, dann wären viele Berufsgruppen in Führungsfunktionen nicht geeignet, da auch andere Berufe Bindungen mit sich bringen, wozu ich oben schon geschrieben habe
    nicht nur Berufsgruppen. Z.B. auch Mütter bzw. Väter von kleinen Kindern.

    Wenn ich mit meinem zwei kleinen Jungs alleine zuhause bin dann kann ich auch im Alarmfall die nicht einfach alleine lassen ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW602369
    Datum10.01.2010 11:468145 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yernicht nur Berufsgruppen. Z.B. auch Mütter bzw. Väter von kleinen Kindern.

    Wenn ich mit meinem zwei kleinen Jungs alleine zuhause bin dann kann ich auch im Alarmfall die nicht einfach alleine lassen ...


    Stimmt! Habe ich noch garnicht daran gedacht! Von daher wohl eine Mindermeinung die wie gesagt auf einem Einzelfall beruht und vom Betroffenen hingenommen worden ist. Das diese Entscheidung aber dann in einem Kommentar so ausgelegt wird, halte ich doch für einen unüberlegten Schnellschuss.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern602550
    Datum10.01.2010 22:587926 x gelesen
    Servus Flo,

    ich habe nochmal nachgeschaut (Merkur-online machts möglich):

    Geschrieben von Flo Gradl
    den genauen Ablauf finde ich nicht müßte aber 2007 bzw 2008 gewesen sein...

    es war im März 2005.

    Gruß
    Markus


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     09.01.2010 13:37 Tors7ten7 G.7, Kirchenthumbach
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