alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaKommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern603732
Datum18.01.2010 23:2710547 x gelesen
Hallo Leute,

folgender Sachverhalt würde mich interessieren (Bundesland Bayern).

Mal angenommen der Kommandant erlässt etwas, z.B. dass ein Fahrzeug nur mit einer bestimmten Mindestbesatzung ausrücken darf. Die nicht weisungsbefugte Integrierte Leitstelle fordert aber auf mit weniger Besatzung zu fahren, welche Möglichkeiten habe ich dann als normaler Feuerwehrler/Gruppenführer?

1) ich fahre nicht und begründe dies mit dem Beschluss des Kommandanten
2) ich fahre weil es die Leitstelle sagt
3) ich frage beim Einsatzleiter nach und fahre nach dem er mich auffordert
4) ich frage beim Einsatzleiter nach, kläre ihn über den Sachverhalt auf und fahre wenn er mich auffordert.

Im o.g. Beispiel ist der Einsatzleiter von einer fremden Feuerwehr.

Mir geht es vor allem darum welchem Herren ich dienen muss? Meinem Kommandanten oder dem Einsatzleiter?


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel Infos.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg603737
Datum19.01.2010 00:047735 x gelesen
ich denke eine pauschale (richtige) Antwort gibt es hier nicht. Nur verschiedene Möglichkeiten.
-Wenn ich weiss, dass innerhalb kürzerer Zeit das Auto voll wird würde ich warten.
-Wenn ich mir sicher bin, dass weiteres Warten auch nichts mehr bringt würde ich fahren.
-Ich könnte aber auch schauen ob ein ranghöherer (der Kommandant) da ist, der das entscheidet.
-Oder ich stelle mir die Frage ob verstoß gegen eine Dienstanordnung nun höher zählt als die möglicherweise unterlassene Hilfeleistung

Aber das geht halt auch alles pauschal deshalb schlecht, weil´s nicht pauschalisierbar ist. Wenn die Nachbarwehr einen Sack Ölbinder nachbestellt hat ist das unwichtig ob das Auto voll ist. Wenn ein Großbrand im Gange ist und man hat ein LF und PA-Träger nachbestellt, ich hab aber ein LF mit einem (PA-)Trupp da, da muss man sich dann schon fragen ob das Einsatzmittel sinnvoll eingesetzt wird oder ob die seit 5 Stunden brennende Firma auch noch 60 Sekunden länger brennen kann bis ich meinen 2. PA-Trupp zusammenhabe und dann eh noch 10 min fahren muss...

Klar: Ohne Kompromiss geht es nicht.


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern603738
Datum19.01.2010 00:077285 x gelesen
Hallo Philip,

danke für die Antwort. Mir gehts eigentlich weniger um das fiktive Beispiel von mir sondern eher um die Frage Dienstanordnung vs. Einsatzleiterbefehl.

Was muss ich befolgen?


Danke und schöne Grüße

Flo


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel Infos.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Essen / NRW603739
Datum19.01.2010 00:097199 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastneranke für die Antwort. Mir gehts eigentlich weniger um das fiktive Beispiel von mir sondern eher um die Frage Dienstanordnung vs. Einsatzleiterbefehl.

Ich finde Philips Antwort ziemlich klasse. Es ist halt komplexer als du denkst.

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen603741
Datum19.01.2010 00:136634 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner(...) welche Möglichkeiten habe ich dann als normaler Feuerwehrler/Gruppenführer?


Melden macht frei! Einfach die LSt bzw. den EL über die Anweisung des Kommandanten informieren und um eine nochmalige Bestätigung der Anweisung bitten. Diese dann ausführen. Anschließend dem Kommandanten mitteilen, daß seine Anweisung nicht umgesetzt werden konnte und warum.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg603742
Datum19.01.2010 00:147062 x gelesen
Wie gesagt, pauschal glaube ich kann man das nicht beantworten.
Wenn Du zum VU zur Nachbarwehr nicht rausfährst weil dir noch der Melder auf dem LF fehlt und partout keiner mehr kommt, dann ist das Dienstrechtlich einwandfrei, vielleicht ist die Leitstelle und der EL vor Ort auch nicht weisungsbefugt, organisationsrechtlich, aber das müsste noch einer der Rechtsverdreher bestätigen, wahrscheinlich einwandfrei. Aber wie wär´s mit unterlassener Hilfeleistung? Wenn dich Verwandte des Opfers nachher zivilrechtlich belangen wollen?


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen603743
Datum19.01.2010 00:196819 x gelesen
Moin

Geschrieben von Florian FastnerMir gehts eigentlich weniger um das fiktive Beispiel von mir sondern eher um die Frage Dienstanordnung vs. Einsatzleiterbefehl.Wenn du es ganz abstrakt und vom GMV losgelöst wissen möchtest, gilt für dich erstmal die Dienstanweisung "deines" Chefs.
Das Weisungsrecht des Kommandanten ergibt sich regelmäßig aus der Satzung oder ggf. direkt aus dem Feuerwehrgesetz.
Ein bewusster Verstoß gegen eine DA zieht dann entsprechend disziplinarrechtliche Folgen nach sich (Verweis, Schriftliche Abmahnung, Rausschmiss - siehe ebenfalls Gesetz und Satzung). Auch wenn der ortsferne Einsatzleiter noch dreimal sagt "Fahrt los ihr Buben, ich klär das mit dem Heinrich schon nachher".
Wenn der Einsatzleiter allerdings demselben Chef untersteht, die DA kennt und trotzdem sagt "Ihr fahrt jetzt los!" könnte mal allenfalls darüber nachdenken, den folgenden Zorn des Chefs an den Einsatzleiter zu verweisen, weil der ja auch wiederum dem Fahrzeugführer weisungsbefugt war.

Ich frage mich allerdings, welchen praktischen Hintergrund deine Frage hat, dass du sie so abstrakt beantwortet haben möchtest.
Wenn du Themen für die Rechte&Pflichten-Fortbildung suchst, hätte ich da eventuell tauglichere Fragestellungen ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg603744
Datum19.01.2010 00:207021 x gelesen
weil man sich im Forum zu oft über den unpassenden Ton etc. unterhält:

Lieber Stefan, ich fasse Deine Antwort als großes Kompliment auf und freue mich, dass auch so was mal hier gesagt wird. Nicht weil ich mich begünstigt fühle, sondern weil ich es mal ne schöne Gegendarstellung zu den gelegentlichen Sandkastenstreits hier ist.

Grüße,

Philip


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg603745
Datum19.01.2010 00:316778 x gelesen
Andere Herangehensweise an das Problem:

Wenn Du gegen die Dienstanweisung des Kommandanten gehandelt hast, aber im Sinne einer richtigen Abwägung für und wider (also geht´s um vollbesetzt als 20. Auto zum seit 5h laufenden Großbrand oder als 2. Fahrzeug (und erstes mit Rettungssatz) zum VU in den Nachbarort, wo ich vielleicht dann doch auf den Melder verzichten könnte), da könnte es ja auch sein, das der Kommandant (ab und zu sind die auch noch nicht vollständig vom Boden abgehoben) Deine Entscheidung nachvollzieht und zu Dir sagt: "Ja, das ist zwar gegen die Dienstanweisung, aber es war richtig, dass Du Dich so entscheiden hast. Gut gemacht!"

Nicht immer kann man sich für schwarz oder weiß entscheiden und muss doch eine Entscheidung treffen, und man wird dabei auch verstanden wenn man keinen Unsinn macht.


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern603746
Datum19.01.2010 00:376767 x gelesen
Hallo Sebastian,

auch so theoretisch ist das gar nicht :-). Gerade im ländlichen Bereich gibt es viele Kommandanten mit vielen Dienstanweisungen und ebenso vielen Einsatzleiter.

Und in der Praxis kommt sowas doch häufig vor:

Dienstanweisungen:

- kein Helm am Gewässer
- keine Schläuche im Mannschaftsraum
- Ausrücken nur als Löschzug
- etc., etc.

Und dann sagt halt der Einsatzleiter "du machst dass doch" :-). Und genau dann interessiert mich was verbindlicher ist.


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel Infos.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern603747
Datum19.01.2010 00:396524 x gelesen
Hi Philip,

ich habe bisher noch kein Fall erlebt wo es Schwierigkeiten gab. Ich bin nur davon ausgegangen, dass es irgendwo etwas schriftliches gibt ob nun eine Dienstangweisung oder Einsatzleiterbefehl höher anzusehen ist. Vom Gefühl her, hätte ich dem Befehl des Einsatzleiters einen höheren Stellenwert eingeräumt.


Schöne Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel Infos.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW603748
Datum19.01.2010 00:406852 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philip PannierAber wie wär´s mit unterlassener Hilfeleistung?

Das Strafmaß für einen Verstoß gegen § 323c StGB liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitaus schlimmer würde ich da § 13 StGB "Begehen durch Unterlassen" einschätzen, da gehts schnell ans Eingemachte.

Zur Ausgangsfrage: Was hat denn die Leistelle für eine Begründung geliefert, warum das LF unterbesetzt ausrücken soll?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern603749
Datum19.01.2010 00:546652 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Florian Fastner
Dienstanweisungen:

- kein Helm am Gewässer

Das hat aber mehr mit unserer UVV zu tun, und weniger mit einer Dienstanweisung, oder?

Gruß
Markus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 603757
Datum19.01.2010 06:206549 x gelesen
Geschrieben von Florian FastnerWas muss ich befolgen?

Im Zweifel:

letzter Befehl zählt! Beschweren kann man sich hinterher immer.

Man muss halt hinterher sachlich sich mit der Problematik auseinandersetzen und versuchen solche Situationen in Zukunft zu entschärfen.

In meinen Augen bringt es nichts in der Lage noch stundenlang mit LST, EL und was weiß ich zu funken oder ewig zu warten bis der Kommandant doch noch aufschlägt und und und.

Der der vorne rechts sitzt hat eine Führungsausbildung und muss in dem Moment entscheiden.

Das Richtige zu tun fühlt sich dabei nicht immer richtig an.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 603758
Datum19.01.2010 06:226661 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing
Das Strafmaß für einen Verstoß gegen § 323c StGB liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitaus schlimmer würde ich da § 13 StGB "Begehen durch Unterlassen" einschätzen, da gehts schnell ans Eingemachte.


Wobei dann die Tatsache das man x Sekunden später ausgerückt ist auch kausal für irgendwelche Folgen sein muss. Und das nachzuweisen wenn schon Feuerwehreinheiten vor Ort sind.. Schwierig.

Geschrieben von Julian HolsingZur Ausgangsfrage: Was hat denn die Leistelle für eine Begründung geliefert, warum das LF unterbesetzt ausrücken soll?

Hat man wirklich die Zeit um das mit denen ausdiskutieren?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW603759
Datum19.01.2010 07:376712 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner- kein Helm am Gewässer
- keine Schläuche im Mannschaftsraum
- Ausrücken nur als Löschzug
- etc., etc.

Und dann sagt halt der Einsatzleiter "du machst dass doch" :-). Und genau dann interessiert mich was verbindlicher ist.


Wenn der Kdt. (zurecht!) anweist, dass keine Schläuche (oder anderes Gerät) im MR gefahren wird, und man verstößt dagegen, und es geschieht etwas, ist in jedem Fall einer aus dem "Schneider": Der Kdt!
Treffen tut die Folgediskussion dann den anweisenden Führer, den duldenden FzgFü und den Ma des Fzgs...

In den anderen Fällen ist das entweder wie hier
Geschrieben von Florian Fastnerkein Helm am Gewässer
eine Risikoabschätzung (wenn einem nichts auf den Kopf fallen kann und die Gefahr ins Wasser zu rutschen die größte ist, ist das korrekt; wenn darüber eine Brücke geht und da drohen Teile abzustürzen, dann nicht! - Der Führer vor Ort MUSS dann eine abweichende PSA von der DA erlassen!), oder
strategisch bedeutend (hängt auch davon ab, wie die eigene Einheit woanders helfen können soll! - Jetzt soll aber nur die DLK zu einer überübernächsten Gemeinde, wo schon genug LF etc. stehen....)
Geschrieben von Florian FastnerAusrücken nur als Löschzug
und alles sind dann notfalls Einzelfallentscheidungen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern603761
Datum19.01.2010 08:006526 x gelesen
Hi,

Es ist schön, dass in Deutschland generell sehr vieles irgendwie irgendwo schriftlich geregelt ist und wegen der unübersichtlichen Vielzahl an Schriftwerken kein Mensch sämtliche Regelungen kennen kann ;)

Allerdings sollte man trotz aller hilfreicher Regelungen immer den GMV einsetzen, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
Wichtig ist, eine gute Begründung für das Abweichen von der Vorschrift zu haben, dann sollte es keine Probleme geben.

Ich bin kein Fan blinden Gehorsams und halte es für nicht ratsam, jede Anweisung einer FüKr einfach auszuführen, ohne drüber nachzudenken.
Mir ist diesbezüglich ein Fall bekannt: Der GF ordnet an, dass jemand zur Erledigung eines Einsatzauftrags mit Wathose ins fließende Gewässer (Tiefe >1m) steigen soll. Der Kamerad wurde ohne Leinensicherung und Schwimmweste hineingeschickt. Als dies von einer anderen FüKr bemerkt wurde, war zu recht erstmal der Teufel los.
Wenn eine FüKr der Meinung ist, dass ich in Bezug auf obiges Beispiel keine Sicherung brauche und ich sehe das anders, dann kann er mir erzählen, was er will, aber ich werde dieser Anordnung nicht Folge leisten und verweigere mit voller Absicht die Ausführung des Einsatzbefehls.

Oder wenn mittels einer Dienstanweisung Überhosen und Flammschutzhauben verboten werden, dann ist mir diese ebenfalls egal und ich trage zur Brandbekämpfung trotzdem weiterhin meine vollständige PSA, die ich für notwendig erachte.

Ansonsten schließe ich mich Philipp an: solche Problemstellungen kann man nicht pauschal beantworten, sondern sind Einzelfallentscheidungen. Und diese Entscheidung zu treffen obliegt dem GF (wem diese Verantwortung zu groß ist, der sollte keinen GF machen)

schöne Grüße


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern603762
Datum19.01.2010 08:336444 x gelesen
Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten. Was ich mitgenommen habe:

- es gibt keine eindeutige Vorgabe welche Anweisung/Befehl gewichtiger ist
- es kommt auf den Einzelfall drauf an :-)

@Julian

Es war ein fiktives Beispiel (daher habe ich noch ein paar weitere aufgezählt). Mir war als kleiner Feuerwehrmann bisher nicht klar welchem Herrn ich im Zweifelsfall dienen muss,


Schöne Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel Infos.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern603763
Datum19.01.2010 08:366381 x gelesen
Moin,

mach das auch mal zu einem Thema bei einem Dienstabend.....
Dann weißt du auch gleich, wie der Rest in eurer Wehr dazu steht.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern603770
Datum19.01.2010 09:456243 x gelesen
Geschrieben von Philip PannierNicht immer kann man sich für schwarz oder weiß entscheiden und muss doch eine Entscheidung treffen

Genau deswegen muss eine DA m.E. auch eine entsprechende "Notklausel" haben, die dem verantwortlichen Führer im begründeten Einzelfall gestattet, von der DA abzuweichen...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen603846
Datum19.01.2010 16:556036 x gelesen
Guten Tag!

Geschrieben von Florian Fastner Mir war als kleiner Feuerwehrmann bisher nicht klar welchem Herrn ich im Zweifelsfall dienen muss,


Am besten ist 3x ruhig Ein- und Ausathmen (ist wirklich wichtig!) und dann dem Herrn "GMV" dienen, unter Beachtung der Informationen die DIR vorliegen.

Dabei einrechnen wer einem wann ans Bein pinkeln will, kann, darf, muß, denkt zu können, denkt zu müssen, ....... ..und was DICH davon interessiert und welche Konzequenzen das für DICH haben kann! (und wieweit DICH diese interessieren!)

Ist die kurze Fassung von dem was Phillip geschrieben hat und sollte eigentlich als "der Maßstab des Handelns" gelten :-)

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Essen / NRW603888
Datum19.01.2010 19:455849 x gelesen
Geschrieben von Florian FastnerUnd dann sagt halt der Einsatzleiter "du machst dass doch" :-). Und genau dann interessiert mich was verbindlicher ist.

Im Zweifelsfall gilt m.M., was der EL sagt. Er ist rechtlich und fachlich für den konkreten Einsatz verantwortlich.

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern603923
Datum19.01.2010 22:185774 x gelesen
Geschrieben von Markus Held Und diese Entscheidung zu treffen obliegt dem GF

Ich weiß ja nicht, ob das nur mir auffällt, aber irgendwie will keiner mehr Entscheidungen treffen und die Verantwortung übernehmen. Es wird sich nur noch stur nach Anweisungen gearbeitet, oder gewartet, bis der Chef persönlich sagt, was gemacht wird. Ja bloß nur nichts selbst entscheiden.

Ich halte diese Entwicklung für absolut bedenklich. Wir wenden uns immer weiter vom Führen mit Auftrag ab und verkommen zur stumpfen Befehlstaktik.
Woran liegt das? Hat die obere Führungsebene kein Vertrauen in die Fähigkeiten/Wissen ihrer Unterführer, oder fehlt es den Unterführern einfach nur am Mum, eine Entscheidung im Sinne des Auftrages bzw. nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen und diese dann zu vertreten?


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers

Gruß
Alexander

unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern603995
Datum20.01.2010 00:465931 x gelesen
Hallo Florian,

Geschrieben von Florian Fastner
Was ich mitgenommen habe:

- es gibt keine eindeutige Vorgabe welche Anweisung/Befehl gewichtiger ist
- es kommt auf den Einzelfall drauf an :-)

Du könntest natürlich auch einfach mal Deinen Kommandanten (SBI) oder stellv. Kommandanten (SBM) fragen und sie um ihre Meinung bitten... Dienstanweisungen gibt es bei Euch in Dachau meines Wissens ja nicht. Vielleicht wirklich im Rahmen einer Übung, wäre u.U. doch passend.

Alternativ soll in Dachau gerüchteweise ja auch die eine oder andere Führungskraft des Landkreises ihre Heimat haben... deren Aussagen ja auch ein gewissen Gewicht haben. Dort schon mal zu diesem Thema nachgefragt? Sind ja alles Leute, mit denen man grundsätzlich reden kann!

Oder noch eine Alternative: die "Katastrophenmädels" aus dem LRA? Die müssten das rechtlich auch bis ins letzte prüfen können...

Wie gesagt, alles nur Vorschläge...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz604887
Datum23.01.2010 22:095658 x gelesen
Geschrieben von ---BeschFl--- Im Zweifel:
letzter Befehl zählt! Beschweren kann man sich hinterher immer.


Also ich denke eins steht fest, ein Befehl im rechtlichen Sinne ist das nicht.
§ 2 Nr. 2 WStG (Wehrstrafgesetz):
"ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer
Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich,
mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem
Anspruch auf Gehorsam erteilt"

Dann stellt sich aber die Frage nach der Hierarchie der rechtlichen Regelung.
Ich habe die Zusammenhänge mal in der NV 1/1998 S. 4ff. zusammengestellt:
http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/BBKNV199801.PDF


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz604889
Datum23.01.2010 22:205573 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Held, Auerbach--- Mir ist diesbezüglich ein Fall bekannt: Der GF ordnet an, dass jemand zur Erledigung eines Einsatzauftrags mit Wathose ins fließende Gewässer (Tiefe >1m) steigen soll. Der Kamerad wurde ohne Leinensicherung und Schwimmweste hineingeschickt. Als dies von einer anderen FüKr bemerkt wurde, war zu recht erstmal der Teufel los.
Wenn eine FüKr der Meinung ist, dass ich in Bezug auf obiges Beispiel keine Sicherung brauche und ich sehe das anders, dann kann er mir erzählen, was er will, aber ich werde dieser Anordnung nicht Folge leisten und verweigere mit voller Absicht die Ausführung des Einsatzbefehls.


Wäre es ein Befehl, dann würde er soweit ich das sehe keine Straftat beinhalten. Wäre es also einer, dann müsstest Du ihn ausführen.
Es ist aber keiner. Es ist eine analoge Anweisung eines Beamten an einen Untergebenen. Insofern gilt mE, dass der Vorgesetzte fürs Sachgerechte, der Untergebene aber für die Rechtmäßigkeit verantwortlich ist. Der Rechtskreis ist viel enger geschnürt als in den deutschen Streitkräften.
Die beispielhaft zitierte Aufforderung ist rechtswidrig, weil sie gegen die UVV verstößt.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz604894
Datum23.01.2010 22:395486 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Held, Auerbach-- Wichtig ist, eine gute Begründung für das Abweichen von der Vorschrift zu haben, dann sollte es keine Probleme geben.

Wichtiger schiene mir vorgängig zu prüfen, ob die Vorschrift ein Ermessen einräumt.
Wenn sie das nicht tut, dann würde ich mich statt auf eine GMV lieber auf Recht & Ordnung verlassen.
Was wäre denn, wenn im Einsatz mal was passiert? Ob Heinrich dann immernoch ja und Amen sagt, weiß ich nicht ...

Aus meiner Sicht ist die Frage der Abgrenzung zwischen Dienstanweisung (DA) und "Einsatzbefehl" absolut richtig gestellt.
DA ist ein Rechtsetzungsakt im Rahmen der behördlichen Aufgaben des Leiters einer Feuerwehr und im Auftrag des Behördenleiters, wahrscheinlich im Auftrag des Bürgermeisters. Der "Einsatzbefehl" ist eine Regelung des Einzelfalles in einer konkreten Situation, quasi ein Verwaltungsakt.
Sofern nicht einzelne Feuerwehrgesetze militärspezifische Regelungen des Befehlsrechts übernehmen - mir sind keine bekannt - ist der Ausführende für die Rechtmäßigkeit seines Tuns verantwortlich.

Also: Das Auto bleibt stehen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW604896
Datum23.01.2010 22:425445 x gelesen
Geschrieben von Florian FastnerDie nicht weisungsbefugte Integrierte Leitstelle fordert


So kompliziert sehe ich das nicht.

Wer ist denn weisungs- befugt und fordert euch legitim (da über die I.Lst) an?
Wenn dieser dann ein halb volles Fahrzeug mit rosa Gummipunkten haben will muß er auch dafür gerade stehen, denn nur der EL hat das Wissen über den Sinn seiner aktuellen Anforderung.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen604925
Datum24.01.2010 08:145508 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter Buchner
Also ich denke eins steht fest, ein Befehl im rechtlichen Sinne ist das nicht.
§ 2 Nr. 2 WStG (Wehrstrafgesetz):


Was fest steht ist dabei nur, daß das Wehrstrafgesetzt hier nicht gilt.

Ansonsten schau doch einfach mal in die FWDV100 insbesondere den Führungsvorgang.


Gruß
Uwe

Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten.
Hedwig Dohm

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz604953
Datum24.01.2010 10:435462 x gelesen
Wehrstrafgesetz §1 (1):
"Dieses Gesetz gilt für Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr begehen."

Im Soldatengesetz wird in §1 definiert, wer Soldat ist. In der Folge bezieht es sich auf Soldaten und definiert den Begriff "Befehl" für Soldaten.

Es steht fest das es kein Befehl aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlage ist, das ist richtig.
Aber der Befehl wird für den Feuerwehrmann auch nicht im SG oder im WStG definiert - es sei denn er ist Soldat.


mkG
Philipp
ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
Gruß an alle Mitleser.
www.feuerwehr-hochspeyer.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 18.01.2010 23:27 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
 19.01.2010 00:04 Phil7ip 7P., Bretten
 19.01.2010 00:07 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
 19.01.2010 00:09 Stef7an 7H., Essen
 19.01.2010 00:20 Phil7ip 7P., Bretten
 19.01.2010 00:14 Phil7ip 7P., Bretten
 19.01.2010 00:40 Juli7an 7H., Stemwede
 19.01.2010 06:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.01.2010 08:33 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
 19.01.2010 08:36 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 19.01.2010 16:55 Jan 7K., Niederlungwitz
 20.01.2010 00:46 Mark7us 7R., Höhenrain
 19.01.2010 00:19 Seba7sti7an 7W., Linden
 19.01.2010 00:37 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
 19.01.2010 00:54 Mark7us 7R., Höhenrain
 19.01.2010 07:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.01.2010 08:00 Mark7us 7H., Auerbach
 19.01.2010 22:18 Alex7and7er 7M., Eiselfing
 23.01.2010 22:20 Pete7r B7., Weißenthurm
 23.01.2010 22:39 Pete7r B7., Weißenthurm
 19.01.2010 19:45 Stef7an 7H., Essen
 19.01.2010 06:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 23.01.2010 22:09 Pete7r B7., Weißenthurm
 24.01.2010 08:14 ., Nordheim
 24.01.2010 10:43 Phil7ipp7 W.7, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern
 19.01.2010 00:13 ., Bad Hersfeld
 19.01.2010 00:31 Phil7ip 7P., Bretten
 19.01.2010 00:39 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
 19.01.2010 09:45 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 23.01.2010 22:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt