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ThemaMehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv?20 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern607220
Datum03.02.2010 08:4114234 x gelesen
Servus,

mal eine Frage zu Atemluftflaschen...

Wenn Atemluftflaschen (300 bar Stahl sowie Composit) ungefüllt vom Flaschentüv kommen, muss man diese nach dem Füllen wieder entleeren, und danach nochmal füllen?

Die Flaschen werden beim Tüv zwar mit Wasser abgedrückt, aber dann anschließend doch in einer Trocknungsanlage mit bis zu 150 °C Heißluft getrocknet, oder?

Ich kenne diesen Vorgang (Befüllen, entleeren und Endbefüllen) nur von Technikgasflaschen, welche unter Umständen schnell entleert werden (Plasmaschneiden, Hebekissen) und sich daraufhin eventuell Kondenswasser in der Flasche bilden kann.

Wie handhabt Ihr solche "komplett entleerten" Flaschen?

Grüße

Manu


Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern607221
Datum03.02.2010 08:4312401 x gelesen
Geschrieben von Manuel MaiWie handhabt Ihr solche "komplett entleerten" Flaschen?

Wir lassen die Flaschen unmittelbar nach dem trocknen beim TÜV füllen um genau eine solche Problematik zu umgehen.


Viele Grüße
CS





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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern607224
Datum03.02.2010 08:5612237 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer Wir lassen die Flaschen unmittelbar nach dem trocknen beim TÜV füllen um genau eine solche Problematik zu umgehen.


Aber es kann sich doch beim Transport vom Tüv zum Kunden kein Wasser mehr in der Flasche bilden, da nach der Trocknung ja das Ventil wieder eingeschraubt wird.

Aber es geht mir ja eh darum ob es auch andere Wehren so Handhaben und mir mitteilen können wie sie vorgehen. Oder ist diese Befüllerei nur ein Gerücht?

Grüße
Manu


Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern607227
Datum03.02.2010 09:0012214 x gelesen
Geschrieben von Manuel MaiAber es kann sich doch beim Transport vom Tüv zum Kunden kein Wasser mehr in der Flasche bilden, da nach der Trocknung ja das Ventil wieder eingeschraubt wird.

Kondenswasser kann sich aber durchaus bilden, gerade bei Temperaturwechseln während dem Transport, deshalb sollte ja immer mindestens ein Restdruck in den Flaschen sein.

Ich kann für die Werkstatt reden wo wir den TÜV machen, da wird immer befüllt.


Gruß
Christian





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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern607228
Datum03.02.2010 09:0312055 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer Kondenswasser kann sich aber durchaus bilden,

Obwohl das Ventil eingeschraubt und geschlossen ist und ein Verschlußstopften eingebracht ist??

Grüße
Manu


Alles meine private Meinung!

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AutorDenn8is 8F., Senden / Nordrhein-Westfalen607229
Datum03.02.2010 09:0512113 x gelesen
Moinsen

Wir haben mittlerweile alles was mit Flaschen zu tun hat, an einen externen Dienstleister abgegeben.

Nach dessen Aussage werden die Flaschen genau so wie im Eröffnungsbeitrag gefüllt!

Dennis


_________________________________________________
Das wars von mir! Nur meine Meinung nix anderes.
Ziemlich puristisch oder?

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz607246
Datum03.02.2010 10:5612125 x gelesen
Geschrieben von Manuel MaiWenn Atemluftflaschen (300 bar Stahl sowie Composit) ungefüllt vom Flaschentüv kommen, muss man diese nach dem Füllen wieder entleeren, und danach nochmal füllen?
Nicht nur einmal! Das ganze Prozedere muß 3mal durchgelaufen werden.

Geschrieben von Manuel MaiDie Flaschen werden beim Tüv zwar mit Wasser abgedrückt, aber dann anschließend doch in einer Trocknungsanlage mit bis zu 150 °C Heißluft getrocknet, oder?
Das hat mit dem Testmedium Wasser nichts zu tun, dass kommt daher, dass sich bei der Komplettfüllung einer leeren Flasche durch die Temperaturunterschiede gerne mal Kondenswasser am Flaschenmantel bildet.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDetl8ef 8S., Püttlingen / Saarland609981
Datum16.02.2010 13:4711995 x gelesen
Hallo Leute,

ihr habt da teilweise alle Recht. Neben den UVV gibt es aber auch andere Vorschriften die beim Flaschenfüllen zu beachten sind. Grundsätzlich läuft ein Flaschen TÜV ja folgendermaßen ab:
1. Stahlflaschen wird mit Wasserdruck auf das 1,5 fache des Betriebsdruckes geprüft, bei 300 bar also 450 bar Prüfdruck.
2. CFK (Composite) Flaschen werden in einem Wasserbecken abgedrückt, dabei wird der steigende Wasserstand durch Ausdehnung der Flasche gemessen.
3. Nach dem Abdrücken werden die Flaschen an einer Trocknungeinrichtung getrocknet.
4. Das Einschrauben des Ventiles erfolgt nach der Trocknung. Zur Dichtprüfung des Ventileinbandes sollte die Flasche dann auf etwa 50 bar gefüllt werden.
5. Gefüllte Flaschen zu transportieren unterliegt den ADR-Regeln für Gefahrguttransporte. Die sich daraus ergebenden Probleme spart sich der Ein oder Andere indem er die Flaschen ungefüllt transportiert.
6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden. Das Abströmen erfolgt so langsam, dass sich am Ventil oder Flasche kein Kondensat bildet. Das gilt auch für Flaschen die bei Übung oder Einsatz komplett entleert wurden.
7. Kondensat triit nur über das Ventil in die Flasche. Deshalb muss die Qualität der Atemluft am Kompressor gemessen werden. Es darf nicht mehr als 25 mg/m3 Wasser in der Atemluft sein.
8. Das Spülen von Flaschen ist kein Märchen und gehört zu den Aufgaben eines zertifizierten Atemschutzgerätewartes.
9. Kondensat in der Flasche kann zu schlagartigem Ausfall eines PA führen.
10. Flaschen für PA und Flaschen für Arbeitsgeräte (Hebekissen etc.) müssen getrennt verwendet werden und sind den entsprecdhenden TÜV Regeln zu lackieren und zu prüfen.

So denke dass reicht erstmal, wenn man auch hier noch vieles dazu erzählen könnte.

Gruß kompromiduese


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen609982
Datum16.02.2010 13:5111797 x gelesen
Geschrieben von Detlef Schütz Flaschen für PA und Flaschen für Arbeitsgeräte (Hebekissen etc.) müssen getrennt verwendet werden und sind den entsprecdhenden TÜV Regeln zu lackieren und zu prüfen.

Warum eigentlich - wenn alle nach der hoechsten Qualitaetsstufe behandelt werden...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorDetl8ef 8S., Püttlingen / Saarland609986
Datum16.02.2010 14:0411715 x gelesen
Hallo,

das liegt wieder an den Herstellervorgaben.

Flaschen für Atemschutzgeräte:

Verwendung nur am PA, Flasche als "Atemschutzgerät" gestempelt,Lackierung schwarz/weiße Schulter, signalgelber Flaschenkörper, TÜV spätestens nach 5 Jahren, Ventil nach EN 144, Ventil und Flasche als Bauart-Kombination zugelassen

Flaschen für Arbeitsgeräte:

Verwendung nur an Arbeitsgeräten, Flasche als Druckluftflasche gestempelt,Lackierung graue Schulter, grüner Flaschenkörper, TÜV spätestens nach 10 Jahren, Ventil nach EN 144

Wenn du es noch genauer wissen willst, melde dich.

Gruß kompromiduese


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AutorDetl8ef 8S., Püttlingen / Saarland609987
Datum16.02.2010 14:0811755 x gelesen
Hallo nochmal.

um aus der Praxis zu sprechen: Flaschen an Arbeitsgeräten werden schonmal restentleert. Dann muss wieder die Flaschentrocknung etc. durchgeführt werden.

Man spart sich Zeit und Geld, wenn man die Flaschentrennung entsprechend anwendet.

Gruß kompromidues


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen610006
Datum16.02.2010 16:4611675 x gelesen
Moin

Geschrieben von Detlef SchützFlasche als Druckluftflasche gestempelt,Lackierung graue Schulter, grüner FlaschenkörperAndersrum, oder?

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional610020
Datum16.02.2010 18:3611620 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Detlef Schütz6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden. Geschrieben von Detlef Schütz6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden.

Ich weiß nicht wo das steht, aber in einer UVV bestimmt nicht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen610024
Datum16.02.2010 18:4911475 x gelesen
Geschrieben von Detlef SchützMan spart sich Zeit und Geld, wenn man die Flaschentrennung entsprechend anwendet.

Wo spart man Geld?

Eine Arbeitsflasche sollte genauso wenig Feuchtigkeit enthalten wie eine Atemflasche. Sie wird ebenso durch Rost beschaedigt, die Funktion koennte ebenso durch Feuchtigkeit beeintraechtigt werden.

Die Trennung wird vielerorts proagiert, so richtig nachvollziehen kann ich es nicht.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorDetl8ef 8S., Püttlingen / Saarland610563
Datum19.02.2010 17:0811582 x gelesen
Hallo Christian,

wie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ? Sind dir alle UVVén in Sachen Atemschutz geläufig ? Kennst du die DIN und EN Normen ? Sagt dir die vfdb was ?

Ich dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber ..........

@ Lüder Pott

Sicher hast du recht und in die "Arbeitsluft-Flaschen" kann Feuchtigkeit eindringen. Aber diese Feuchtigkeit kann (und das ist schon mehrfach passiert) in einem Atemschutzgerät zum schlagartigen Ausfall des PA führen.
Ist natürlich auch blöd, wenn ein Arbeitsgerät wie Sprungretter o.ä. nicht funktioniert, aber beim Ausfall eines PA ist doich der AGT im höchster Lebensgefahr.

Und nochmal: Geld spart man in Sachen TÜV (Arbeitsluftflasche nur alle 10 Jahre) und beim Ventil (nicht Herstellergebunden).

Gruß kompromiduese


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz610572
Datum19.02.2010 18:0511395 x gelesen
Geschrieben von Detlef SchützIch dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber ..........
Christian tut das, du nicht.
Das mehrmalige Befüllen nach der vollständigen Entleerung/TÜV-Prüfung steht weder in der UVV noch in einer vfdb-Richtlinie. Wenn, dann steht sowas in den TRG oder der BetrSichVo und in den Bedienungsanweisungen/Herstellerangaben...


MfG
Daniel

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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern610576
Datum19.02.2010 18:3311326 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Daniel Metzgernoch in einer vfdb-Richtlinie.

So nicht ganz richtig. In der VfdB RL 0804 wird das prozedere bei leeren Flaschen kurz angesprochen (Anlage 1).

Gruß, Andreas


http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz610577
Datum19.02.2010 18:4011325 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas WolfingerIn der VfdB RL 0804 wird das prozedere bei leeren Flaschen kurz angesprochen (Anlage 1).
Stimmt. In der mir vorliegenden Ausgabe 2002 steht das noch nicht drin. Das wurde anscheinend erst bei der Zusammenfassung der BGR 190 und vfdb 08/04 zur GUV-I 8674 ergänzt.


MfG
Daniel

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Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional610605
Datum19.02.2010 21:0311329 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Detlef Schützwie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ? Sind dir alle UVVén in Sachen Atemschutz geläufig ?

Ja, sonst hätte ich das nicht geschrieben.
Im übrigen gibt es keine dedizierte UVV für den Atemschutz. Atemschutz wird zwar in mehreren UVV angesprochen (u.a. C5, C53, D5), die von dir getätigte Aussage findet sich dort jedoch nicht.

Geschrieben von Detlef SchützKennst du die DIN und EN Normen ?

Ja, schon rein beruflich habe ich genug damit zu tun.

Geschrieben von Detlef SchützSagt dir die vfdb was ?

Auch das, ich bin da sogar Mitglied.

Geschrieben von Detlef SchützIch dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber ..........

... aber offensichtlich schreibst du Dinge, die nachprüfbar falsch sind und bist beleidigt, wenn dich jemand darauf hinweist.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern610648
Datum20.02.2010 11:1111266 x gelesen
Geschrieben von Detlef Schützwie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ?

Weil er recht hat und du total daneben liegst.


Geschrieben von Detlef SchützKennst du die DIN und EN Normen ? Sagt dir die vfdb was ?

Du weißt schon wen du das fragst?


Geschrieben von Detlef SchützIch dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber ..........

Mit dir eher nicht.


Geschrieben von Detlef SchützSicher hast du recht und in die "Arbeitsluft-Flaschen" kann Feuchtigkeit eindringen. Aber diese Feuchtigkeit kann (und das ist schon mehrfach passiert) in einem Atemschutzgerät zum schlagartigen Ausfall des PA führen.

Öhm, ich bin ja auch immer bereit zu lernen,wo ist das schon genau so passiert?Gibt es dokumentierte Fälle und nicht nur nacherzähltes Halbwissen?


Geschrieben von Detlef SchützUnd nochmal: Geld spart man in Sachen TÜV (Arbeitsluftflasche nur alle 10 Jahre) und beim Ventil (nicht Herstellergebunden).

Wenns auf die paar Euro ankommt, ich weiß ja nicht. Wir handhben es wie Lüder, und das erfolgreich.


Gruß
CS





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 03.02.2010 08:41 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 03.02.2010 08:43 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 03.02.2010 08:56 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 03.02.2010 09:00 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 03.02.2010 09:03 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 03.02.2010 09:05 Denn7is 7F., Senden
 03.02.2010 10:56 Dani7el 7M., Jockgrim
 16.02.2010 13:47 Detl7ef 7S., Püttlingen
 16.02.2010 13:51 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.02.2010 14:04 Detl7ef 7S., Püttlingen
 16.02.2010 16:46 Seba7sti7an 7W., Linden
 16.02.2010 14:08 Detl7ef 7S., Püttlingen
 16.02.2010 18:49 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.02.2010 18:36 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 19.02.2010 17:08 Detl7ef 7S., Püttlingen
 19.02.2010 18:05 Dani7el 7M., Jockgrim
 19.02.2010 18:33 Andr7eas7 W.7, Hurlach
 19.02.2010 18:40 Dani7el 7M., Jockgrim
 19.02.2010 21:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 20.02.2010 11:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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