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Thema | Mehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv? | 20 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 607220 | |||
Datum | 03.02.2010 08:41 | 14234 x gelesen | |||
Servus, mal eine Frage zu Atemluftflaschen... Wenn Atemluftflaschen (300 bar Stahl sowie Composit) ungefüllt vom Flaschentüv kommen, muss man diese nach dem Füllen wieder entleeren, und danach nochmal füllen? Die Flaschen werden beim Tüv zwar mit Wasser abgedrückt, aber dann anschließend doch in einer Trocknungsanlage mit bis zu 150 °C Heißluft getrocknet, oder? Ich kenne diesen Vorgang (Befüllen, entleeren und Endbefüllen) nur von Technikgasflaschen, welche unter Umständen schnell entleert werden (Plasmaschneiden, Hebekissen) und sich daraufhin eventuell Kondenswasser in der Flasche bilden kann. Wie handhabt Ihr solche "komplett entleerten" Flaschen? Grüße Manu Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 607221 | |||
Datum | 03.02.2010 08:43 | 12401 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel MaiWie handhabt Ihr solche "komplett entleerten" Flaschen? Wir lassen die Flaschen unmittelbar nach dem trocknen beim TÜV füllen um genau eine solche Problematik zu umgehen. Viele Grüße CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 607224 | |||
Datum | 03.02.2010 08:56 | 12237 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorer Wir lassen die Flaschen unmittelbar nach dem trocknen beim TÜV füllen um genau eine solche Problematik zu umgehen. Aber es kann sich doch beim Transport vom Tüv zum Kunden kein Wasser mehr in der Flasche bilden, da nach der Trocknung ja das Ventil wieder eingeschraubt wird. Aber es geht mir ja eh darum ob es auch andere Wehren so Handhaben und mir mitteilen können wie sie vorgehen. Oder ist diese Befüllerei nur ein Gerücht? Grüße Manu Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 607227 | |||
Datum | 03.02.2010 09:00 | 12214 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel MaiAber es kann sich doch beim Transport vom Tüv zum Kunden kein Wasser mehr in der Flasche bilden, da nach der Trocknung ja das Ventil wieder eingeschraubt wird. Kondenswasser kann sich aber durchaus bilden, gerade bei Temperaturwechseln während dem Transport, deshalb sollte ja immer mindestens ein Restdruck in den Flaschen sein. Ich kann für die Werkstatt reden wo wir den TÜV machen, da wird immer befüllt. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 607228 | |||
Datum | 03.02.2010 09:03 | 12055 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorer Kondenswasser kann sich aber durchaus bilden, Obwohl das Ventil eingeschraubt und geschlossen ist und ein Verschlußstopften eingebracht ist?? Grüße Manu Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Denn8is 8F., Senden / Nordrhein-Westfalen | 607229 | |||
Datum | 03.02.2010 09:05 | 12113 x gelesen | |||
Moinsen Wir haben mittlerweile alles was mit Flaschen zu tun hat, an einen externen Dienstleister abgegeben. Nach dessen Aussage werden die Flaschen genau so wie im Eröffnungsbeitrag gefüllt! Dennis _________________________________________________ Das wars von mir! Nur meine Meinung nix anderes. Ziemlich puristisch oder? | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 607246 | |||
Datum | 03.02.2010 10:56 | 12125 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel MaiWenn Atemluftflaschen (300 bar Stahl sowie Composit) ungefüllt vom Flaschentüv kommen, muss man diese nach dem Füllen wieder entleeren, und danach nochmal füllen? Nicht nur einmal! Das ganze Prozedere muß 3mal durchgelaufen werden. Geschrieben von Manuel Mai Die Flaschen werden beim Tüv zwar mit Wasser abgedrückt, aber dann anschließend doch in einer Trocknungsanlage mit bis zu 150 °C Heißluft getrocknet, oder? Das hat mit dem Testmedium Wasser nichts zu tun, dass kommt daher, dass sich bei der Komplettfüllung einer leeren Flasche durch die Temperaturunterschiede gerne mal Kondenswasser am Flaschenmantel bildet. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Detl8ef 8S., Püttlingen / Saarland | 609981 | |||
Datum | 16.02.2010 13:47 | 11995 x gelesen | |||
Hallo Leute, ihr habt da teilweise alle Recht. Neben den UVV gibt es aber auch andere Vorschriften die beim Flaschenfüllen zu beachten sind. Grundsätzlich läuft ein Flaschen TÜV ja folgendermaßen ab: 1. Stahlflaschen wird mit Wasserdruck auf das 1,5 fache des Betriebsdruckes geprüft, bei 300 bar also 450 bar Prüfdruck. 2. CFK (Composite) Flaschen werden in einem Wasserbecken abgedrückt, dabei wird der steigende Wasserstand durch Ausdehnung der Flasche gemessen. 3. Nach dem Abdrücken werden die Flaschen an einer Trocknungeinrichtung getrocknet. 4. Das Einschrauben des Ventiles erfolgt nach der Trocknung. Zur Dichtprüfung des Ventileinbandes sollte die Flasche dann auf etwa 50 bar gefüllt werden. 5. Gefüllte Flaschen zu transportieren unterliegt den ADR-Regeln für Gefahrguttransporte. Die sich daraus ergebenden Probleme spart sich der Ein oder Andere indem er die Flaschen ungefüllt transportiert. 6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden. Das Abströmen erfolgt so langsam, dass sich am Ventil oder Flasche kein Kondensat bildet. Das gilt auch für Flaschen die bei Übung oder Einsatz komplett entleert wurden. 7. Kondensat triit nur über das Ventil in die Flasche. Deshalb muss die Qualität der Atemluft am Kompressor gemessen werden. Es darf nicht mehr als 25 mg/m3 Wasser in der Atemluft sein. 8. Das Spülen von Flaschen ist kein Märchen und gehört zu den Aufgaben eines zertifizierten Atemschutzgerätewartes. 9. Kondensat in der Flasche kann zu schlagartigem Ausfall eines PA führen. 10. Flaschen für PA und Flaschen für Arbeitsgeräte (Hebekissen etc.) müssen getrennt verwendet werden und sind den entsprecdhenden TÜV Regeln zu lackieren und zu prüfen. So denke dass reicht erstmal, wenn man auch hier noch vieles dazu erzählen könnte. Gruß kompromiduese | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 609982 | |||
Datum | 16.02.2010 13:51 | 11797 x gelesen | |||
Geschrieben von Detlef SchützFlaschen für PA und Flaschen für Arbeitsgeräte (Hebekissen etc.) müssen getrennt verwendet werden und sind den entsprecdhenden TÜV Regeln zu lackieren und zu prüfen. Warum eigentlich - wenn alle nach der hoechsten Qualitaetsstufe behandelt werden... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Detl8ef 8S., Püttlingen / Saarland | 609986 | |||
Datum | 16.02.2010 14:04 | 11715 x gelesen | |||
Hallo, das liegt wieder an den Herstellervorgaben. Flaschen für Atemschutzgeräte: Verwendung nur am PA, Flasche als "Atemschutzgerät" gestempelt,Lackierung schwarz/weiße Schulter, signalgelber Flaschenkörper, TÜV spätestens nach 5 Jahren, Ventil nach EN 144, Ventil und Flasche als Bauart-Kombination zugelassen Flaschen für Arbeitsgeräte: Verwendung nur an Arbeitsgeräten, Flasche als Druckluftflasche gestempelt,Lackierung graue Schulter, grüner Flaschenkörper, TÜV spätestens nach 10 Jahren, Ventil nach EN 144 Wenn du es noch genauer wissen willst, melde dich. Gruß kompromiduese | |||||
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Autor | Detl8ef 8S., Püttlingen / Saarland | 609987 | |||
Datum | 16.02.2010 14:08 | 11755 x gelesen | |||
Hallo nochmal. um aus der Praxis zu sprechen: Flaschen an Arbeitsgeräten werden schonmal restentleert. Dann muss wieder die Flaschentrocknung etc. durchgeführt werden. Man spart sich Zeit und Geld, wenn man die Flaschentrennung entsprechend anwendet. Gruß kompromidues | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 610006 | |||
Datum | 16.02.2010 16:46 | 11675 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Detlef Schütz Flasche als Druckluftflasche gestempelt,Lackierung graue Schulter, grüner FlaschenkörperAndersrum, oder? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 610020 | |||
Datum | 16.02.2010 18:36 | 11620 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Detlef Schütz 6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden.Geschrieben von Detlef Schütz 6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden. Ich weiß nicht wo das steht, aber in einer UVV bestimmt nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 610024 | |||
Datum | 16.02.2010 18:49 | 11475 x gelesen | |||
Geschrieben von Detlef SchützMan spart sich Zeit und Geld, wenn man die Flaschentrennung entsprechend anwendet. Wo spart man Geld? Eine Arbeitsflasche sollte genauso wenig Feuchtigkeit enthalten wie eine Atemflasche. Sie wird ebenso durch Rost beschaedigt, die Funktion koennte ebenso durch Feuchtigkeit beeintraechtigt werden. Die Trennung wird vielerorts proagiert, so richtig nachvollziehen kann ich es nicht. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Detl8ef 8S., Püttlingen / Saarland | 610563 | |||
Datum | 19.02.2010 17:08 | 11582 x gelesen | |||
Hallo Christian, wie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ? Sind dir alle UVVén in Sachen Atemschutz geläufig ? Kennst du die DIN und EN Normen ? Sagt dir die vfdb was ? Ich dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber .......... @ Lüder Pott Sicher hast du recht und in die "Arbeitsluft-Flaschen" kann Feuchtigkeit eindringen. Aber diese Feuchtigkeit kann (und das ist schon mehrfach passiert) in einem Atemschutzgerät zum schlagartigen Ausfall des PA führen. Ist natürlich auch blöd, wenn ein Arbeitsgerät wie Sprungretter o.ä. nicht funktioniert, aber beim Ausfall eines PA ist doich der AGT im höchster Lebensgefahr. Und nochmal: Geld spart man in Sachen TÜV (Arbeitsluftflasche nur alle 10 Jahre) und beim Ventil (nicht Herstellergebunden). Gruß kompromiduese | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 610572 | |||
Datum | 19.02.2010 18:05 | 11395 x gelesen | |||
Geschrieben von Detlef SchützIch dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber .......... Christian tut das, du nicht. Das mehrmalige Befüllen nach der vollständigen Entleerung/TÜV-Prüfung steht weder in der UVV noch in einer vfdb-Richtlinie. Wenn, dann steht sowas in den TRG oder der BetrSichVo und in den Bedienungsanweisungen/Herstellerangaben... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 610576 | |||
Datum | 19.02.2010 18:33 | 11326 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Daniel Metzger noch in einer vfdb-Richtlinie. So nicht ganz richtig. In der VfdB RL 0804 wird das prozedere bei leeren Flaschen kurz angesprochen (Anlage 1). Gruß, Andreas http://www.feuerwehr-hurlach.de Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 610577 | |||
Datum | 19.02.2010 18:40 | 11325 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Wolfinger In der VfdB RL 0804 wird das prozedere bei leeren Flaschen kurz angesprochen (Anlage 1). Stimmt. In der mir vorliegenden Ausgabe 2002 steht das noch nicht drin. Das wurde anscheinend erst bei der Zusammenfassung der BGR 190 und vfdb 08/04 zur GUV-I 8674 ergänzt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 610605 | |||
Datum | 19.02.2010 21:03 | 11329 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Detlef Schütz wie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ? Sind dir alle UVVén in Sachen Atemschutz geläufig ? Ja, sonst hätte ich das nicht geschrieben. Im übrigen gibt es keine dedizierte UVV für den Atemschutz. Atemschutz wird zwar in mehreren UVV angesprochen (u.a. C5, C53, D5), die von dir getätigte Aussage findet sich dort jedoch nicht. Geschrieben von Detlef Schütz Kennst du die DIN und EN Normen ? Ja, schon rein beruflich habe ich genug damit zu tun. Geschrieben von Detlef Schütz Sagt dir die vfdb was ? Auch das, ich bin da sogar Mitglied. Geschrieben von Detlef Schütz Ich dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber .......... ... aber offensichtlich schreibst du Dinge, die nachprüfbar falsch sind und bist beleidigt, wenn dich jemand darauf hinweist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 610648 | |||
Datum | 20.02.2010 11:11 | 11266 x gelesen | |||
Geschrieben von Detlef Schützwie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ? Weil er recht hat und du total daneben liegst. Geschrieben von Detlef Schütz Kennst du die DIN und EN Normen ? Sagt dir die vfdb was ? Du weißt schon wen du das fragst? Geschrieben von Detlef Schütz Ich dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber .......... Mit dir eher nicht. Geschrieben von Detlef Schütz Sicher hast du recht und in die "Arbeitsluft-Flaschen" kann Feuchtigkeit eindringen. Aber diese Feuchtigkeit kann (und das ist schon mehrfach passiert) in einem Atemschutzgerät zum schlagartigen Ausfall des PA führen. Öhm, ich bin ja auch immer bereit zu lernen,wo ist das schon genau so passiert?Gibt es dokumentierte Fälle und nicht nur nacherzähltes Halbwissen? Geschrieben von Detlef Schütz Und nochmal: Geld spart man in Sachen TÜV (Arbeitsluftflasche nur alle 10 Jahre) und beim Ventil (nicht Herstellergebunden). Wenns auf die paar Euro ankommt, ich weiß ja nicht. Wir handhben es wie Lüder, und das erfolgreich. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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