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Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 606978 | |||
Datum | 01.02.2010 20:49 | 25899 x gelesen | |||
Hallo, wer kann mir mit Nachweis sagen, ob die Beinlinge für Sägearbeiten im Feuerwehreinsatz verboten sind? Uns wurde zum Kettensägenlehrgang erzählt, dass sie verboten wären. Im Internet kann ich aber auch nur "Gerüchte" darüber finden, aber nix handfestes. Begründung damals war, das gewisse Teile ( ;) ) nicht geschützt sind. Sind sie nun dochnoch erlaubt? Bundesland ist Sachsen und in der GUV-I 8651, GUV-I 8624 und der FWDV 1 ist entweder auch von Beinlingen die Rede oder garnix näher beschrieben. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606979 | |||
Datum | 01.02.2010 20:54 | 20620 x gelesen | |||
Wie ich der Grinsekugel entnehme meinst du mit den gewissen Teilen den Beckenboden und Umgebung? Da sind auch bei normalen Schnittschutzhosen keine Einlagen... Entscheidend ist die Schutzklasse der Hose / der Beinlinge, diese muss zur Säge passen - siehe Gebrauchsanleitung der MKS. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 606980 | |||
Datum | 01.02.2010 21:00 | 20024 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDa sind auch bei normalen Schnittschutzhosen keine Einlagen... Bei den aktuellen aber sicher doch.. Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 606981 | |||
Datum | 01.02.2010 21:12 | 18749 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Rau Uns wurde zum Kettensägenlehrgang erzählt, dass sie verboten wären. Im Internet kann ich aber auch nur "Gerüchte" darüber finden, aber nix handfestes. Begründung damals war, das gewisse Teile ( ;) ) nicht geschützt sind. Was einfach darin begründet ist, dass EN 381-5 für Beinschutz der Formen A und B nur einen begrenzten Schutzbereich vorsieht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 606982 | |||
Datum | 01.02.2010 21:13 | 18667 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stefan Rau wer kann mir mit Nachweis sagen, ob die Beinlinge für Sägearbeiten im Feuerwehreinsatz verboten sind? Verbote werden seltenst ausgesprochen, es werden eher andersrum Anforderungen definiert. Verweis der UKBW auf die UVV Forsten Daraus dass eine (F)UK darauf verweist würde ich den Verweis auch für alle anderen als gegeben im Sinne von "anerkannte Regel der Technik" ansehen. UVV Forsten : >>(3) Für Arbeiten mit der Motorsäge hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzhelm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschutz, Schnittschutzhose und Schutzschuhe mit Schnittschutz, zur Verfügung zu stellen.<< UVV Forsten Leider wird im Anhang der GUV V C 53 nicht direkt die UVV Forsten als relevant gelistet, dann wäre es noch klarer. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Fran8k E8., Leipheim / Bayern | 606983 | |||
Datum | 01.02.2010 21:14 | 18350 x gelesen | |||
guckst du hier da steht alles, was du suchst. - nur meine Meinung oder etwa doch nicht? - | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606984 | |||
Datum | 01.02.2010 21:17 | 19698 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BeichlerBei den aktuellen aber sicher doch.. Kommt wohl auf die Form (A-C) an? Allerdings empfiehlt die FUK Nord zwar EN 381-5 Form C, lässt aber trotzdem Deinlinge zu. Information ist aus 2003, die 381-5 ist aber lt. Beuth-Apotheke seit 1995 nicht mehr überarbeitet werden. Da diese Norm seit 1995 gültig ist, habe ich auch eine "neue" Hose, und da wäre es theoretisch möglich sich das Gemächt zu verletzen. Nach den Infos im Netz bezieht sich die bessere Protektion der Typ C-Hose auch nur auf den Rundumschutz, und nicht auf den Beckenbereich. Man müsste sich auch sehr geschickt anstellen, um sich dort mit der Säge zu verletzen. Wenn keiner eine neuere Norm als die EN 381-5:1995 auftreibt bleiben Beinlinge weiter erlaubt und wir haben wieder einen UVV-Mythbuster. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606985 | |||
Datum | 01.02.2010 21:19 | 18403 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleLeider wird im Anhang der GUV V C 53 nicht direkt die UVV Forsten als relevant gelistet, dann wäre es noch klarer. Ich habe hier eine Mail der UKBW rumliegen, in der die Gültigkeit der landwirtschaftlichen UVVs für Feuerwehrs verneint wird, weil sie nicht explizit in der UVV Feuerwehr erwähnt wird... Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 606987 | |||
Datum | 01.02.2010 21:23 | 19065 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberwir haben wieder einen UVV-Mythbuster. Sorry, mein Satzbau ist da massiv verunglückt. Eigentlich sollte das´ne Frage werden. Ich weiss es nämlich auch nicht besser.. Es wird in jedem Fall so sein, dass die Träger der Feuerwehren unterschiedlich reagieren. Die einen kaufen was Sinn macht, die anderen das was sie müssen ;-) Gruss MB Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606989 | |||
Datum | 01.02.2010 21:26 | 18902 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BeichlerEs wird in jedem Fall so sein, dass die Träger der Feuerwehren unterschiedlich reagieren. Also kaufen musst du: Beinschutz nach EN 381-5 Form C, Klasse in Abhängigkei zur verwendeten Säge (Kettengeschwindigkeit siehe Bedienungsanleitung MKS). Das können sowohl Beinlinge als auch Hosen sein. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 606990 | |||
Datum | 01.02.2010 21:29 | 18865 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch habe hier eine Mail der UKBW rumliegen, in der die Gültigkeit der landwirtschaftlichen UVVs für Feuerwehrs verneint wird, weil sie nicht explizit in der UVV Feuerwehr erwähnt wird... Bloß dass das Wörtchen "insbesondere" eine nicht abschließende Aufzählung bedingt...Aber es ist ja nicht das erste Mal dass da was aufgeschrieben und dann später zurückgerudert wird, siehe § 19 BGV A 1 für Feuerwehrs ;-) GUV V C 53: >>Anhang: Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:<< mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 606991 | |||
Datum | 01.02.2010 21:37 | 18224 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Josef Mäschle Bloß dass das Wörtchen "insbesondere" eine nicht abschließende Aufzählung bedingt...Aber es ist ja nicht das erste Mal dass da was aufgeschrieben und dann später zurückgerudert wird, siehe § 19 BGV A 1 für Feuerwehrs ;-) Das ändert trotzdem nichts daran, dass z.B. die HFUK Nord die UVV "Forsten" mit einer durchaus plausiblen Begründung zurückgezogen hat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 606993 | |||
Datum | 01.02.2010 21:40 | 18531 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Also kaufen musst du: Der Vollständigkeit halber: Das gilt natürlich nicht für alle Bundesländer z.B. NRW fordert Hosen. Link Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 606995 | |||
Datum | 01.02.2010 21:42 | 18187 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDas ändert trotzdem nichts daran, dass z.B. die HFUK Nord die UVV "Forsten" mit einer durchaus plausiblen Begründung zurückgezogen hat. Plausibel - und in Sachen PSA ist die V C 51 ja doch wieder relevant: Zitat: >>Dennoch wird sie für die Feuerwehren als "Regel der Technik" weiterhin Gültigkeit behalten und z.B. für die Beschaffung der PSA und andere Bereiche wichtige Hinweise liefern.<< mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606997 | |||
Datum | 01.02.2010 21:46 | 18495 x gelesen | |||
Na dann hoffen wir mal, dass in NRW keine MKS in Betrieb sind die Hosen der Klasse 2 oder 3 erfordern. Eine etwas wirre Aussage, einerseits versteift man sich auf eine niedere Schutzklasse, andererseits muss es eine Hose sein, wo es auch Beinlinge mit diesem Schutz gäbe... Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 607002 | |||
Datum | 01.02.2010 22:15 | 18287 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Na dann hoffen wir mal, dass in NRW keine MKS in Betrieb sind die Hosen der Klasse 2 oder 3 erfordern. Eine etwas wirre Aussage, einerseits versteift man sich auf eine niedere Schutzklasse, andererseits muss es eine Hose sein, wo es auch Beinlinge mit diesem Schutz gäbe... Das ist in der Tat nicht ganz schlüssig. Ich nehme mal Kontakt auf. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 607016 | |||
Datum | 01.02.2010 23:17 | 18140 x gelesen | |||
http://www.waldarbeit-und-forsttechnik.de/dateiordner/psa.html Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Marc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen | 607037 | |||
Datum | 02.02.2010 06:18 | 17982 x gelesen | |||
Moin, für Niedersachsen kann ich dir das bieten:Motorkettensägen Freiwillige Feuerwehr .....Dies gilt wochentags wie auch am Wochenende 24 Stunden am Tag. "Das moralisch wesentliche ist, dass sie immer bereit ist. Und in solchem Sinne ist die Feuerwehr ein Vorbild schlechthin." Bundespräsident a.D. Theodor Heuss Alles meine private Meinung, nur zu diesem Thema. | |||||
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Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 607052 | |||
Datum | 02.02.2010 07:38 | 18295 x gelesen | |||
Im gewerblichen Bereich wird von den Unfallversicherungsträgern derzeit die Klasse 1 für alle handgeführten Motorsägen als ausreichend angesehen, obwohl viele der am Markt erhältlichen Sägen eine Kettengeschwindigkeit von mehr als 20m/s erreichen. Hintergrund ist das zum einen von einer zufälligen Berührung der Hose und nicht vom hereinschneiden mit Vollgas ausgegangen wird und zum anderen Hosen höherer Klassen (3 ist imho derzeit nicht erhältlich) derzeit noch deutliche Nachteile in der Tragbarkeit haben. Vermutlich hat die FUK diese Ansicht übernommen. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 607070 | |||
Datum | 02.02.2010 11:23 | 17942 x gelesen | |||
Hallo, ich habe Kontakt mit der UK aufgenommen. Nach Aussage der Unfallkasse NRW handelt es sich bei der genannten Hose nur um ein Beispiel für den Mindestschutz. Es sind also auch Beinlinge möglich. Bei Bedarf und Notwendigkeit ist der Schutz zu erhöhen bzw. zu erweitern. (Das gebietet schon §1 GMV) Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607072 | |||
Datum | 02.02.2010 11:58 | 17969 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker HaaseIm gewerblichen Bereich wird von den Unfallversicherungsträgern derzeit die Klasse 1 für alle handgeführten Motorsägen als ausreichend angesehen, obwohl viele der am Markt erhältlichen Sägen eine Kettengeschwindigkeit von mehr als 20m/s erreichen. Im gewerblichen Bereich wird auch die Form A als ausreichend angesehen, die FUK Nord ist explizit der Ansicht, dass FA die Form C zu tragen, weil sie im Umgang mit MKS weniger geübt sind als der gewerbliche Nutzer. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607074 | |||
Datum | 02.02.2010 12:27 | 17623 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIm gewerblichen Bereich wird auch die Form A als ausreichend angesehen, die FUK Nord ist explizit der Ansicht, dass FA die Form C zu tragen, weil sie im Umgang mit MKS weniger geübt sind als der gewerbliche Nutzer. dito Sachsen Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 607076 | |||
Datum | 02.02.2010 12:31 | 17833 x gelesen | |||
Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt, das die UK Bund das für den Bereich des THW auch so sieht. Meine persönliche Einschätzung bezüglich der Schutzklasse ist das ich die Kl.1 auch für Feuerwehrleute für ausreichend halte, da diese vermutlich auch eher aus Unachtsamkeit mit der nachlaufenden Kette die Hose berühren als sich mit Vollgas ins Bein zu schneiden. | |||||
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Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 607077 | |||
Datum | 02.02.2010 12:34 | 17611 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie sieht es den hier in Bayern aus? Vorschriften? MkG Sax Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…..deshalb bin ich hier. Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | |||||
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Autor | Mark8us 8A., Wasserburg Bodensee / Bayern | 607080 | |||
Datum | 02.02.2010 12:50 | 17539 x gelesen | |||
Hallo, Bayern Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607081 | |||
Datum | 02.02.2010 12:58 | 17688 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Haaseda diese vermutlich auch eher aus Unachtsamkeit mit der nachlaufenden Kette die Hose berühren als sich mit Vollgas ins Bein zu schneiden. Wenn ich mir manches ehrenamtliche Suizidkommando in Erinnerung rufe, dann gab es da durchaus Exemplare, die sich (weil Säge falsch geführt) durchaus beim Entasten von "Baum auf Straße" die Säge mit Vollgas ins Bein hätten fahren können. Wenn die Säge richtig geführt wird, sollte man nicht während des Sägens ins Bein schneiden können - hier besteht die größte Gefahr in der nachlaufenden Kette. Gerade für Feuerwehrs, die doch eher hobbymäßig mit MKS umgehen sehe ich die Gefahr des Abrutschens bei falscher Sägenführung durchaus! Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 607083 | |||
Datum | 02.02.2010 13:06 | 17668 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWenn die Säge richtig geführt wird, sollte man nicht während des Sägens ins Bein schneiden können - hier besteht die größte Gefahr in der nachlaufenden Kette. Gerade für Feuerwehrs, die doch eher hobbymäßig mit MKS umgehen sehe ich die Gefahr des Abrutschens bei falscher Sägenführung durchaus! Es soll bei Feuerwehrs auch den einen oder anderen übermotivierten Helfer geben, der unbedingt dem sägeführer die Äste abnehmen will. Mein Favorit zum entasten, ist immer noch die Axt für die kleineren Äste. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 607085 | |||
Datum | 02.02.2010 13:13 | 17506 x gelesen | |||
Das ist nachvollziehbar. Sieht also so aus als wäre neben guter Schutzausrüstung noch hier und da ein gewisser Ausbildungsbedarf vorhanden. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 607086 | |||
Datum | 02.02.2010 13:22 | 17635 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Markus Weber Im gewerblichen Bereich wird auch die Form A als ausreichend angesehen, die FUK Nord ist explizit der Ansicht, dass FA die Form C zu tragen, weil sie im Umgang mit MKS weniger geübt sind als der gewerbliche Nutzer. Ausserdem werden die Hosen im Fw-Bereich i.d.R. nicht persönlich (mit entsprechend passender Größe) zugeordnet sondern es wird "reichlich" gekauft, damit möglichst viele Leute die Hose tragen können. Damit sind die Beine ggf. zu weit und können sich verdrehen. Ohne Rundumschutz ist dann im besonders gefährdeten Bereich kein Schutz vorhanden... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 607092 | |||
Datum | 02.02.2010 14:04 | 17845 x gelesen | |||
In Hessen... Ich hatte mal ein Gespräch mit einem Herrn der UKH ;-) Beinlinge sowie Hosen sind in Hessen "zugelassen". Wünschenswert wäre die Schnittschutzform C, weil FM sogenannte Gelegenheitsbenutzer sind, die ggf. auch noch unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Sollte jedoch ein Unfall passieren (und der FM hat nur Form A als Beinling an) besteht ein Unfallschutz, weil alleine das Tragen der vorhandenen Schutzausrüstung zeigt, das er sich der Gefahr bewusst war und sich geschützt hat. Auf der anderen Seite... was kostet ein Satz Schnittschutzkleidung in Form C...160.-€ ? Es wird soviel Geld für Schrott ausgegeben ;-) Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 607093 | |||
Datum | 02.02.2010 14:20 | 18007 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heiko Lorenz Auf der anderen Seite... was kostet ein Satz Schnittschutzkleidung in Form C...160.-€ ? Bei einem bekannten Anbieter von Forstbekleidung mit drei Buchstaben: Schnittschutzhose Form C: 77.35 EUR Schnittschutzgummistiefel: 46.41 EUR Forsthelm mit Gesichts- und Gehörschutz: 40.22 EUR Summe: 163,98 EUR Kommt also gut hin und da sind schon die Stiefel bei, die oftmals nichtmal gefordert sind. Zur Orientierung: Schnittschutzhandschuhe: 18.92 EUR Schnittschutzjacke*: 83.30 EUR Gruß, Julian *Schnittschutz nur im oberen Drittel der Vorderseite, am Kragen und in den Ärmeln. Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 607117 | |||
Datum | 02.02.2010 16:42 | 17730 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko LorenzSollte jedoch ein Unfall passieren (und der FM hat nur Form A als Beinling an) besteht ein Unfallschutz, weil alleine das Tragen der vorhandenen Schutzausrüstung zeigt, das er sich der Gefahr bewusst war und sich geschützt hat. Artig von ihm. Üblicherweise erfolgt an dieser Stelle aber der Hinweis, dass auch Unfallversicherungsschutz besteht, wenn er in Badehose sägt. Allerdings gibt es danach (hoffentlich) mehr Fragen... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 607128 | |||
Datum | 02.02.2010 17:39 | 17521 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamArtig von ihm. In gewisser Weise sind deine Kommentare genauso gefährlich wie die von FPL. :-)) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / | 607153 | |||
Datum | 02.02.2010 21:59 | 17656 x gelesen | |||
Hallo, zum einen wegen "Beinlinge erlaubt oder nicht": ...in einigen Beladelisten nach DIN sind sowohl "Schnittschutzhosen" als auch "Beinlinge aufgeführt. Siehe z.B. hier: Beladeliste StLF Etwas verwunderlich stimmt mich die fehlende Schutzkleidung hier: Pflichtenheft LF-KatS Aber evtl. ist der BUND ja auch bei Auslieferung großzügig ;-) Gruß aus dem Schwarzwald Uli | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 607207 | |||
Datum | 03.02.2010 02:31 | 17823 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uli Weigold ...in einigen Beladelisten nach DIN sind sowohl "Schnittschutzhosen" als auch "Beinlinge aufgeführt. Siehe z.B. hier: Beladeliste StLF Das kann aber keine Grundlage für die Erkenntnis sein, dass das eine oder andere an Schutzkleidung ausreichend ist. Da sind die Vorgaben der (F)UK bzw. die eigene Gefährdungsbeurteilung maßgebend. Geschrieben von Uli Weigold Etwas verwunderlich stimmt mich die fehlende Schutzkleidung hier: Pflichtenheft LF-KatS Seite 5, Tabelle 1, Lfd. Nr. 6 und 7. Das Ganze sogar in doppelter Ausführung. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 607218 | |||
Datum | 03.02.2010 07:42 | 17616 x gelesen | |||
Die Beinlinge haben keine KWF Prüfung/Zulassung, soweit ich mich erinnere, ich habe bis vor 1 Jahr noch beim STIHL Händler gearbeitet. Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 607222 | |||
Datum | 03.02.2010 08:48 | 17641 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerDie Beinlinge haben keine KWF Prüfung/Zulassung, soweit ich mich erinnere, ich habe bis vor 1 Jahr noch beim STIHL Händler gearbeitet. Nur die von Stihl? Es gibt ja genügend andere Hersteller welche Beinlinge KWF geprüft anbieten. Auf die schnelle bei Google in irgendeinem Onlineshop 66 Euro für Klasse 1 KWF geprüft... http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 607223 | |||
Datum | 03.02.2010 08:52 | 17565 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerDie Beinlinge haben keine KWF Prüfung/Zulassung, soweit ich mich erinnere, ich habe bis vor 1 Jahr noch beim STIHL Händler gearbeitet. Mag für Stihl Produkte stimmen, aber es gibt genug anbieter die das haben. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607233 | |||
Datum | 03.02.2010 09:34 | 17343 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerMag für Stihl Produkte stimmen, aber es gibt genug anbieter die das haben. Richtig - und die KWF listet auf ihrer Internetseite sogar alle geprüften Produkte auf. Sehr netter Service, wie ich finde. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 607260 | |||
Datum | 03.02.2010 12:14 | 17425 x gelesen | |||
Die KWF Prüfung ist auch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Schnittschutz kann durchaus auch von anderen Prüfinstututionen geprüft sein. (findet man aber eher selten) Es empfiehlt sich trotzdem vom KWF auf den Gebrauchswert hin gestestete Artikel zu verwenden da diese eine weit über die reine Funtionsprüfung hinausgehende Prüfung hinter sich haben. Beim mutmaßlichen "Verbot" von Beinlingen kann möglichererweise gemeint sein, das ältere Modelle, die nicht den derzeit geforderten Körperbreich bedecken auszusondern sind. Teilweise sind noch ältere Beinlinge, die aus zwei Einzelteilen bestehen, und daher nicht einmal den bereich der Form A erreichen im Umlauf | |||||
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Autor | Lutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen | 607285 | |||
Datum | 03.02.2010 13:57 | 17861 x gelesen | |||
In der FwDV 1 steht unter 2.5 Schnittschutzkleidung Die Schnittschutzkleidung (Beinlinge oder Schnittschutzhosen mit rundumlaufendem Schnittschutz) ist beim Einsatz der Motorkettensäge zu tragen. Das und nichts anderes wird an der Landesfeuerwehrschule Sachsen den Ausbildern für Motorkettensägenführern gelehrt. Es gab Beinlinge die keinen rundumlaufenden Schnittschutz hatten. Diese sind nicht mehr gestattet. Mit freundlichen Grüßen Lutz Fichtner | |||||
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Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 607287 | |||
Datum | 03.02.2010 14:11 | 17485 x gelesen | |||
Demnach auch die älteren, für jedes Bein einzelne, Beinlinge sofern sie über Rundumschutz verfügen ? Die heutige Form C (Rundumschutz) sieht doch den Schutzbereich vorne bis etwa in Bauchnabelhöhe vor, was nur von vorn miteinander verbundenen Beinlingen erreicht wird. | |||||
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Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 607288 | |||
Datum | 03.02.2010 14:30 | 17480 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Julian H.--- Seite 5, Tabelle 1, Lfd. Nr. 6 und 7. Das Ganze sogar in doppelter Ausführung. ...oha - sorry. Hatte nur nach der für mich gebräuchlichen "Schnittschutzhose" in der Liste gesucht. Dass man aber auch den Dingen keinen normalen Namen geben kann: "Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen, Form C (Hose) Schutzklasse 1 mit Gürtel (1,2 m lang)" OK, das heißt schon in der DIN so, aber es erinnert schon sehr stark an den "Dreiseitenkipper, einachsiger; Betrieb, Hand" (was mal ne Schubkarre war) Nix für ungut ;-) Uli | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607289 | |||
Datum | 03.02.2010 14:35 | 17809 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz FichtnerIn der FwDV 1 steht unter Danke für diese eindeutige Äußerung! Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 607290 | |||
Datum | 03.02.2010 15:12 | 17492 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uli Weigold Dass man aber auch den Dingen keinen normalen Namen geben kann: Ja das ist insgesamt nicht sehr nachhaltig. Einerseits nennt man es Schutzkleidung für Kettensägen, die Säge selber bezeichnet man als Motorsäge und der Kettenöl- Kraftstoffkanister ist dann wieder für eine Kettensäge. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 608980 | |||
Datum | 11.02.2010 14:59 | 17162 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Julian Holsing--- Das kann aber keine Grundlage für die Erkenntnis sein, dass das eine oder andere an Schutzkleidung ausreichend ist. Da sind die Vorgaben der (F)UK bzw. die eigene Gefährdungsbeurteilung maßgebend. Das ist genau der Knackpunkt. Macht eine Gefährdungsbeurteilung, bewertet die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Folgen (bleibende Schäden). Daraus ergibt sich die auszuwählende PSA. Ich würde "meine" Mitarbeiter nicht ohne arbeiten lassen. Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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Autor | Dori8s P8., Salzkotten / Nordrhein-Westfalen | 619853 | |||
Datum | 12.04.2010 11:05 | 16926 x gelesen | |||
Wenn ich hier die Beiträge so lese, bestätigt das meine Einschätzung, dass in den letzten Jahren gerade im Bereich Schutzkleidung alles relativ kompliziert und bürokratisch geworden ist. Es ist natürlich wichtig, dass man optimal geschützt ist, aber da muss man heutzutage ja schon fast Jurist sein, damit man für eine bestimmte Arbeit die gesetzlich passende Kleidung wählt. Das Problem ist ja auch der Unfallschutz durch die Versicherung, denn die muss ja nicht zahlen, wenn nachweisbar ist, dass man für die Arbeiten nicht die korrekte Schutzkleidung getragen hat. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 619858 | |||
Datum | 12.04.2010 11:23 | 16889 x gelesen | |||
Geschrieben von Doris PfaunDas Problem ist ja auch der Unfallschutz durch die Versicherung, denn die muss ja nicht zahlen, wenn nachweisbar ist, dass man für die Arbeiten nicht die korrekte Schutzkleidung getragen hat. Hallo, dies gilt aber, wenn überhaupt, höchstens für private Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen im FW-Dienst in jedem Fall. Allenfalls können bei gravierenden Verstößen Regressforderungen auf den FW-Träger zukommen. Der / die FW-Mann /-Frau ist aber in jedem Falle abgesichert. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Sachsen / | 619863 | |||
Datum | 12.04.2010 11:52 | 16966 x gelesen | |||
Ich glaube auch irgendwo mal gelesen zu haben, daß selbst Krankenkassen nach nem Sägeunfall mit ner MKS die Leistung verweigern können, wenn man bei sich "privat im Garten" ohne Schutzkleidung gesägt hat. Find leider keine Quelle dafür. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 620060 | |||
Datum | 12.04.2010 21:56 | 17863 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas LampertIch glaube auch irgendwo mal gelesen zu haben, daß selbst Krankenkassen nach nem Sägeunfall mit ner MKS die Leistung verweigern können, wenn man bei sich "privat im Garten" ohne Schutzkleidung gesägt hat. Wenn ich das privat im Garten mache, dann wird es vertrackt. Die Säge gehört dem BG-versicherten Betrieb, über den ich als mitarbeitendes Familienmitglied 'zwangsversichert' bin. Hier die Trennung zum privaten zu ziehen ist schwer, vor allem, da ich aufgrund meiner Ausbildung die Vorschriften und PSA kenne. Also wird sowohl BG als auch GKV/PKV ablehnen bzw. in Regress gehen. Wenn Otto-Normalsäger mit seinem 199-Euro-Fichtenmoped vom Praktiker in Opas Fichtenschonung Wild-West spielt müssten auch diese höheren Risiken abgedeckt sein, andernfalls könnte die Kasse auch (imo völlig zu recht) bei Skifahrern, Mountainbikern oder Rauchern Probleme machen... Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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