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Thema | Welche Fahrzeuge stehen einer Stützpunktfeuerwehr zu? | 25 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 607774 | |||
Datum | 05.02.2010 12:41 | 11301 x gelesen | |||
Hallo, da ich schon die ein oder Andere große Suchmaschine befragt habe und diese nix ausgspuckt haben, wollte ich hier einmal nachfragen. Und zwar geht es darum das in der nächsten Stützpunktfeuerwehr eine neu DLK angeschafft werden soll. Bis jetzt steht dort eine geschenkte DL30 auf IFA W50. Jetzt gibt es aber auch in der nächsten Stadt ein DLK 23/12 die auch in geforderten Zeit vor Ort wäre. Jetzt meine Frage. Muss eine Stützpunktfeuerwehr eine DL vorhalten oder nicht? Weil in dem Ort gibt es keine Gebäude die man nicht mit einer Schiebeleiter erreichen könnte. Hintergrund ist das gejammer der dort stationierten Kameraden das sie unbedingt eine Neue bräuchten. Das dumme ist bloß das keine Geld dafür da ist. Was ich noch Vergessen hab, es geht um das Land Sachsen-Anhalt. Gruß Christian | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 607776 | |||
Datum | 05.02.2010 12:49 | 7805 x gelesen | |||
Tach, was sagt denn der BBP dazu? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 607779 | |||
Datum | 05.02.2010 12:57 | 7606 x gelesen | |||
schaust du hier : Verordnung Mindesstärke FFW Sachsen Anhalt PDF Seite 2 "Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.” Aus China ___________________________________________________ "Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.” Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 607781 | |||
Datum | 05.02.2010 13:03 | 7335 x gelesen | |||
Tach, da steht was von Brandschutzbedarfsplan (BBP) und davon das es Lösch und Sonderfahrzeuge notwendig sind. Da steht nix von Stützpunktfeuerwehr oder das eine DL vorgeschrieben sein muss. Deswegen meine Frage...Was sagt der BBP? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 607782 | |||
Datum | 05.02.2010 13:07 | 7241 x gelesen | |||
Ja richtig hab ich auch gerade gesehen :-( Mein Fehler hier ein neuer Link : -klick- dort sollte jetzt zumindest die Mindesstärke/ausrüstung angegeben sein. Gruß Dennie "Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.” Aus China ___________________________________________________ "Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.” Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607784 | |||
Datum | 05.02.2010 13:10 | 7054 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennie Kemkerdort sollte jetzt zumindest die Mindesstärke/ausrüstung angegeben sein. Auch da ist nicht die Lösung des Problems zu finden. Das entscheidende Dokument hat Peter genannt, den BBP. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 607786 | |||
Datum | 05.02.2010 13:12 | 7079 x gelesen | |||
Hallo, meines wissens wird der Brandschutzbedarfsplan erst im Zuge einer Risikoanalyse erstellt. Und Diese wird gerade erst erstellt. Gruß Christian | |||||
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Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 607787 | |||
Datum | 05.02.2010 13:12 | 6931 x gelesen | |||
Der BBP ist schon richtig! Aber nur mal zur Orientierung : Auszug aus der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF). Vom 9. September 1996. "(2) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Feuerwehr mit Stützpunktausstattung vorzuhalten. Die Mindestausrüstung einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung umfaßt: 1. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) nach DIN 14530 Teil 5 oder ein Löschgruppenfahrzeug der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, 2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16) nach DIN 14530 oder einen Rüstwagen (RW) nach DIN 14555 oder einen Gerätewagen - Gefahrgut - (GW-G) nach DIN 14555 oder ein Tanklöschfahrzeug oder einen Gerätewagen (GW) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. " Falls der Link immer noch nicht funzt! "Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.” Aus China ___________________________________________________ "Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.” Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 607789 | |||
Datum | 05.02.2010 13:15 | 7132 x gelesen | |||
Es gibt also noch keinen BBP?? Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607790 | |||
Datum | 05.02.2010 13:16 | 6801 x gelesen | |||
Den Link hab ich schon gelesen. Da steht aber immer noch Mindestausstattung drüber, er ist also nutzlos. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 607792 | |||
Datum | 05.02.2010 13:21 | 6693 x gelesen | |||
Tach, ja und? da steht immer noch nichts von einer Drehleiter. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 607794 | |||
Datum | 05.02.2010 13:28 | 6795 x gelesen | |||
Hallo Christian, mal ganz dumm gefragt: Wie ist denn bei euch eine Stützpunktfeuerwehr definert? Bei uns in Bayern gibt´s dazu keine konkreten Aussagen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 607796 | |||
Datum | 05.02.2010 13:33 | 6918 x gelesen | |||
Hi Anton. hier stehts: Link (2) Die Mindeststärke einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung umfaßt 27 aktive Mitglieder. Die Einsatzstärke ist mindestens durch eine Gruppe (1/8) und einen Trupp (1/2) sicherzustellen. Im Einsatz sind mindestens folgende Funktionen zu besetzen: 1. ein Gruppenführer oder eine Gruppenführerin, 2. zwei Maschinisten oder Maschinistinnen, 3. ein Melder oder eine Melderin, 4. vier Truppführer oder Truppführerinnen, 5. vier Truppangehörige. (2) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Feuerwehr mit Stützpunktausstattung vorzuhalten. Die Mindestausrüstung einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung umfaßt: 1. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) nach DIN 14530 Teil 5 oder ein Löschgruppenfahrzeug der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, 2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16) nach DIN 14530 oder einen Rüstwagen (RW) nach DIN 14555 oder einen Gerätewagen - Gefahrgut - (GW-G) nach DIN 14555 oder ein Tanklöschfahrzeug oder einen Gerätewagen (GW) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 607797 | |||
Datum | 05.02.2010 13:37 | 6646 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Markus W.--- Den Link hab ich schon gelesen. Da steht aber immer noch Mindestausstattung drüber, er ist also nutzlos. Puh ! Glück gehabt! War der Link ja doch nicht nutzlos! ;-) Schönes Wochenende! Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem. | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 607800 | |||
Datum | 05.02.2010 13:50 | 6683 x gelesen | |||
In der Anlage zur Erarbeitung der Risikoanalyse im Sinn folgendes: Ihr braucht eine DL, wenn es als Hubrettungsgerät zur Menschenrettung zwingend notwendig ist und eine andere DL nicht innerhalb von 12 min vor Ort ist. Ihr braucht eine DL, wenn diese aus einsatztaktischen Gründen als Arbeitsgerät und zur Brandbekämpfung unerlässlich ist und eine andere Dl nicht innerhalb von 25 min vor Ort sein kann. Nachzulesen unter Punkt 3 in den Arbeitshinweisen zur Erstellung einer Risikoanalyse für SA. Den Downloadlink findest du auf der Homepage der BKS Heyrothsberge. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607801 | |||
Datum | 05.02.2010 13:51 | 7597 x gelesen | |||
Ist zwar nicht zum Thema, muss ich aber loswerden: Eure DL ist ja wirklich süß. Gefällt mir. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Benn8i K8., Mengen / Württemberg | 607812 | |||
Datum | 05.02.2010 15:17 | 6631 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIst zwar nicht zum Thema, muss ich aber loswerden: Eure DL ist ja wirklich süß. Gefällt mir. Wenn ich mir die DL so anschaue vermute ich das die Wehr einen Antrag auf eine DLA/K 23/12 gestellt hat den würde ich als Kommune auch ablehnen... An alle stillen Mitleser aus meiner Gegend. Alles was ich hier schreibe ist ausschließlich meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607816 | |||
Datum | 05.02.2010 15:49 | 6531 x gelesen | |||
Das glaube ich wiederum nicht, dass es um diese Wehr geht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 607843 | |||
Datum | 05.02.2010 20:32 | 6482 x gelesen | |||
Moin, die Antwort liefert § 2 Brandschutzgesetz. Wenn in Sachsen-Anhalt die Schiebleiter nicht als zweiter Rettungsweg anerkannt ist (wovon ich ausgehe), dann muss die Gemeinde eine DL einsetzen, um den 2. RW > 7 m Höhe sicherzustellen. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 607864 | |||
Datum | 05.02.2010 23:38 | 6115 x gelesen | |||
Im Moment ist es so geregelt, dass bei bestehenden Gebäuden die Schiebeleiter als 2. Rettungsweg bis zu einer Höhe von 12,2 m ausreichend ist. Sollten neue Gebäude errichtet werden ist ab einer Höhe von 8m entsprechendes Rettungsgerät durch die FW vorzuhalten. | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 607867 | |||
Datum | 06.02.2010 00:09 | 6071 x gelesen | |||
Das ist kein IFA W50! Auf dem Bild ist ein Multicar zu sehen! MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607868 | |||
Datum | 06.02.2010 00:11 | 6038 x gelesen | |||
Ach nee. Wo hab ich es denn als W50 bezeichnet? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 607870 | |||
Datum | 06.02.2010 01:03 | 6129 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn PatkeDas ist kein IFA W50! sag bloß, wo soll das denn behauptet worden sein ? Geschrieben von Jörn Patke Auf dem Bild ist ein Multicar zu sehen! Richtig. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 608434 | |||
Datum | 08.02.2010 11:41 | 5753 x gelesen | |||
Hallo, wie schon mehrere hier erkannt haben ist das natürlich nicht die W50 DL, sondern unser kleines Spielzeug ein Multicar M25 wo wir ab und an mal Bäume mit schneiden und so. Jetzt werde ich aber immer noch nicht daraus schlau, was hier geschrieben wird. Der eine sagt so der andere so Was ist denn nun Fakt? Reicht eine Schiebeleiter oder muß unbedingt eine neue DLK her. MkG Christian | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 608436 | |||
Datum | 08.02.2010 12:07 | 5692 x gelesen | |||
Wenn man rein nach der alten Mindestausrüstungsverordnung musstet ihr nicht zwingend eine DL haben. Da hättet Ihr den Bedarf schon belegen müssen. Nach der aktuell gültigen Mindestausrüstungsverordnung ergibt sich das erst aus der Risikoanalyse. Ob alt oder neu, wenn die Risikoanalyse ergibt "Eine DL ist nicht notwendig.", dann ist die Gemeinde nicht verpflichtet eine DL zu beschaffen. Sie darf natürlich, wenn sie möchte und das Geld hat. Ergibt die Risikoanalyse "Eine DL ist notwendig.", dann ist die Gemeinde in der Pflicht eine DL zu beschaffen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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