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ThemaWelche Fahrzeuge stehen einer Stützpunktfeuerwehr zu?25 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt607774
Datum05.02.2010 12:4111301 x gelesen
Hallo,

da ich schon die ein oder Andere große Suchmaschine befragt habe und diese nix ausgspuckt haben, wollte ich hier einmal nachfragen.

Und zwar geht es darum das in der nächsten Stützpunktfeuerwehr eine neu DLK angeschafft werden soll. Bis jetzt steht dort eine geschenkte DL30 auf IFA W50. Jetzt gibt es aber auch in der nächsten Stadt ein DLK 23/12 die auch in geforderten Zeit vor Ort wäre.

Jetzt meine Frage. Muss eine Stützpunktfeuerwehr eine DL vorhalten oder nicht? Weil in dem Ort gibt es keine Gebäude die man nicht mit einer Schiebeleiter erreichen könnte.

Hintergrund ist das gejammer der dort stationierten Kameraden das sie unbedingt eine Neue bräuchten. Das dumme ist bloß das keine Geld dafür da ist.

Was ich noch Vergessen hab, es geht um das Land Sachsen-Anhalt.

Gruß Christian


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607776
Datum05.02.2010 12:497805 x gelesen
Tach,

was sagt denn der BBP dazu?

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen607779
Datum05.02.2010 12:577606 x gelesen
schaust du hier :

Verordnung Mindesstärke FFW Sachsen Anhalt PDF

Seite 2


"Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.”
Aus China
___________________________________________________
"Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.”
Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607781
Datum05.02.2010 13:037335 x gelesen
Tach,

da steht was von Brandschutzbedarfsplan (BBP) und davon das es Lösch und Sonderfahrzeuge notwendig sind.

Da steht nix von Stützpunktfeuerwehr oder das eine DL vorgeschrieben sein muss.


Deswegen meine Frage...Was sagt der BBP?

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen607782
Datum05.02.2010 13:077241 x gelesen
Ja richtig hab ich auch gerade gesehen :-( Mein Fehler hier ein neuer Link :

-klick-

dort sollte jetzt zumindest die Mindesstärke/ausrüstung angegeben sein.

Gruß
Dennie


"Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.”
Aus China
___________________________________________________
"Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.”
Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607784
Datum05.02.2010 13:107054 x gelesen
Geschrieben von Dennie Kemkerdort sollte jetzt zumindest die Mindesstärke/ausrüstung angegeben sein.

Auch da ist nicht die Lösung des Problems zu finden. Das entscheidende Dokument hat Peter genannt, den BBP.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt607786
Datum05.02.2010 13:127079 x gelesen
Hallo,


meines wissens wird der Brandschutzbedarfsplan erst im Zuge einer Risikoanalyse erstellt.
Und Diese wird gerade erst erstellt.

Gruß Christian


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AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen607787
Datum05.02.2010 13:126931 x gelesen
Der BBP ist schon richtig!

Aber nur mal zur Orientierung :

Auszug aus der Verordnung
über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
(MindAusrVO-FF).
Vom 9. September 1996.

"(2) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
vorzuhalten. Die Mindestausrüstung einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
umfaßt:
1. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) nach DIN 14530 Teil 5 oder ein Löschgruppenfahrzeug
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16) nach DIN 14530 oder einen Rüstwagen (RW) nach DIN
14555 oder einen Gerätewagen - Gefahrgut - (GW-G) nach DIN 14555 oder ein Tanklöschfahrzeug
oder einen Gerätewagen (GW) der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik.
"

Falls der Link immer noch nicht funzt!


"Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.”
Aus China
___________________________________________________
"Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.”
Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin607789
Datum05.02.2010 13:157132 x gelesen
Es gibt also noch keinen BBP??


Freundliche Grüße

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607790
Datum05.02.2010 13:166801 x gelesen
Den Link hab ich schon gelesen. Da steht aber immer noch Mindestausstattung drüber, er ist also nutzlos.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607792
Datum05.02.2010 13:216693 x gelesen
Tach,

ja und? da steht immer noch nichts von einer Drehleiter.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY607794
Datum05.02.2010 13:286795 x gelesen
Hallo Christian,

mal ganz dumm gefragt: Wie ist denn bei euch eine Stützpunktfeuerwehr definert?

Bei uns in Bayern gibt´s dazu keine konkreten Aussagen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607796
Datum05.02.2010 13:336918 x gelesen
Hi Anton.

hier stehts: Link

(2) Die Mindeststärke einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung umfaßt 27 aktive Mitglieder.
Die Einsatzstärke ist mindestens durch eine Gruppe (1/8) und einen Trupp (1/2) sicherzustellen.
Im Einsatz sind mindestens folgende Funktionen zu besetzen:
1. ein Gruppenführer oder eine Gruppenführerin,
2. zwei Maschinisten oder Maschinistinnen,
3. ein Melder oder eine Melderin,
4. vier Truppführer oder Truppführerinnen,
5. vier Truppangehörige.

(2) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
vorzuhalten. Die Mindestausrüstung einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
umfaßt:
1. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) nach DIN 14530 Teil 5 oder ein Löschgruppenfahrzeug
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16) nach DIN 14530 oder einen Rüstwagen (RW) nach DIN
14555 oder einen Gerätewagen - Gefahrgut - (GW-G) nach DIN 14555 oder ein Tanklöschfahrzeug
oder einen Gerätewagen (GW) der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen607797
Datum05.02.2010 13:376646 x gelesen
Geschrieben von ---Markus W.--- Den Link hab ich schon gelesen. Da steht aber immer noch Mindestausstattung drüber, er ist also nutzlos.

Puh !
Glück gehabt!
War der Link ja doch nicht nutzlos! ;-)

Schönes Wochenende!


Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem.

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AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt607800
Datum05.02.2010 13:506683 x gelesen
In der Anlage zur Erarbeitung der Risikoanalyse im Sinn folgendes:

Ihr braucht eine DL, wenn es als Hubrettungsgerät zur Menschenrettung zwingend notwendig ist und eine andere DL nicht innerhalb von 12 min vor Ort ist.
Ihr braucht eine DL, wenn diese aus einsatztaktischen Gründen als Arbeitsgerät und zur Brandbekämpfung unerlässlich ist und eine andere Dl nicht innerhalb von 25 min vor Ort sein kann.

Nachzulesen unter Punkt 3 in den Arbeitshinweisen zur Erstellung einer Risikoanalyse für SA.
Den Downloadlink findest du auf der Homepage der BKS Heyrothsberge.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607801
Datum05.02.2010 13:517597 x gelesen
Ist zwar nicht zum Thema, muss ich aber loswerden: Eure DL ist ja wirklich süß. Gefällt mir.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorBenn8i K8., Mengen / Württemberg607812
Datum05.02.2010 15:176631 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppIst zwar nicht zum Thema, muss ich aber loswerden: Eure DL ist ja wirklich süß. Gefällt mir.

Wenn ich mir die DL so anschaue vermute ich das die Wehr einen Antrag auf eine DLA/K 23/12 gestellt hat den würde ich als Kommune auch ablehnen...


An alle stillen Mitleser aus meiner Gegend. Alles was ich hier schreibe ist ausschließlich meine persönliche Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607816
Datum05.02.2010 15:496531 x gelesen
Das glaube ich wiederum nicht, dass es um diese Wehr geht.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg607843
Datum05.02.2010 20:326482 x gelesen
Moin,

die Antwort liefert § 2 Brandschutzgesetz.

Wenn in Sachsen-Anhalt die Schiebleiter nicht als zweiter Rettungsweg anerkannt ist (wovon ich ausgehe), dann muss die Gemeinde eine DL einsetzen, um den 2. RW > 7 m Höhe sicherzustellen.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt607864
Datum05.02.2010 23:386115 x gelesen
Im Moment ist es so geregelt, dass bei bestehenden Gebäuden die Schiebeleiter als 2. Rettungsweg bis zu einer Höhe von 12,2 m ausreichend ist.
Sollten neue Gebäude errichtet werden ist ab einer Höhe von 8m entsprechendes Rettungsgerät durch die FW vorzuhalten.


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AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg607867
Datum06.02.2010 00:096071 x gelesen
Das ist kein IFA W50!
Auf dem Bild ist ein Multicar zu sehen!


MkG
Gruss Jörn

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607868
Datum06.02.2010 00:116038 x gelesen
Ach nee.

Wo hab ich es denn als W50 bezeichnet?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW607870
Datum06.02.2010 01:036129 x gelesen
Geschrieben von Jörn PatkeDas ist kein IFA W50!

sag bloß,
wo soll das denn behauptet worden sein ?

Geschrieben von Jörn PatkeAuf dem Bild ist ein Multicar zu sehen!

Richtig.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt608434
Datum08.02.2010 11:415753 x gelesen
Hallo,

wie schon mehrere hier erkannt haben ist das natürlich nicht die W50 DL, sondern unser kleines Spielzeug ein Multicar M25 wo wir ab und an mal Bäume mit schneiden und so.

Jetzt werde ich aber immer noch nicht daraus schlau, was hier geschrieben wird.
Der eine sagt so der andere so

Was ist denn nun Fakt? Reicht eine Schiebeleiter oder muß unbedingt eine neue DLK her.

MkG
Christian


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt608436
Datum08.02.2010 12:075692 x gelesen
Wenn man rein nach der alten Mindestausrüstungsverordnung musstet ihr nicht zwingend eine DL haben. Da hättet Ihr den Bedarf schon belegen müssen.
Nach der aktuell gültigen Mindestausrüstungsverordnung ergibt sich das erst aus der Risikoanalyse.
Ob alt oder neu, wenn die Risikoanalyse ergibt "Eine DL ist nicht notwendig.", dann ist die Gemeinde nicht verpflichtet eine DL zu beschaffen. Sie darf natürlich, wenn sie möchte und das Geld hat.
Ergibt die Risikoanalyse "Eine DL ist notwendig.", dann ist die Gemeinde in der Pflicht eine DL zu beschaffen.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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 05.02.2010 12:41 Chri7sti7an 7S., Darlingerode
 05.02.2010 12:49 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 05.02.2010 12:57 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.02.2010 13:03 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 05.02.2010 13:07 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.02.2010 13:10 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 05.02.2010 13:12 Chri7sti7an 7S., Darlingerode
 05.02.2010 13:15 ., Berlin
 05.02.2010 13:50 Fran7k H7., Wethautal
 05.02.2010 13:12 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.02.2010 13:16 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 05.02.2010 13:21 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 05.02.2010 13:28 Anto7n K7., Mühlhausen
 05.02.2010 13:33 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 05.02.2010 13:37 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.02.2010 13:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.02.2010 15:17 Benn7i K7., Mengen
 05.02.2010 15:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.02.2010 00:09 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
 06.02.2010 00:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.02.2010 01:03 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 08.02.2010 11:41 Chri7sti7an 7S., Darlingerode
 08.02.2010 12:07 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 05.02.2010 20:32 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 05.02.2010 23:38 Fran7k H7., Wethautal
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