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ThemaÖWSF-Verkauf im Fahrzeugmarkt41 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608065
Datum06.02.2010 18:2518566 x gelesen
Hallo,

im Fahrzeugmarkt findet sich diese Anzeige:
http://www.feuerwehr.de/markt/anzeige.php?z=1&r=9&n=12848&fhz=1

Anscheinend wenig benutzt.

Weiß jemand, wieso das Gerät (gerade angesichts aktueller Rechtssprechung) verkauft wurde?
- Erfahrungen mit der Reinigungstechnik grundsätzlich bzw. speziell?
- Ersatz durch anderes (größeres?) Fahrzeug?
- Verlagerung der Aufgabe auf anderen Anbieter (an wen?)?
...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608067
Datum06.02.2010 18:3115224 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWeiß jemand, wieso das Gerät (gerade angesichts aktueller Rechtssprechung) verkauft wurde?
- Erfahrungen mit der Reinigungstechnik grundsätzlich bzw. speziell?
- Ersatz durch anderes (größeres?) Fahrzeug?
- Verlagerung der Aufgabe auf anderen Anbieter (an wen?)?


meines Wissens hat die Feuerwehr Hanau ein neues Fahrzeug bekommen...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608069
Datum06.02.2010 18:3515023 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Fleschhutmeines Wissens hat die Feuerwehr Hanau ein neues Fahrzeug bekommen...


jepp...

Alt (müsste das angebotene Fahrzeug sein) und neu


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW608070
Datum06.02.2010 18:3614255 x gelesen
Hier der Alte und da ist ist der Neue


Wenn man nicht überzeugen kann, sollte
man wenigstens für Verwirrung sorgen!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608071
Datum06.02.2010 18:4114321 x gelesen
Ich tippe auf Aalen:
Alt - Neu


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608072
Datum06.02.2010 18:4214291 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoWeiß jemand, wieso das Gerät (gerade angesichts aktueller Rechtssprechung) verkauft wurde?

Ersatzbeschaffung?
Ich vermute, es ist das altes ÖWSF der Feuerwehr Hanau, welches durch dieses Fahrzeug ersetzt wurde.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz608073
Datum06.02.2010 18:4214775 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Christian Fleschhutjepp...

Alt (müsste das angebotene Fahrzeug sein) und neu

Warum man für ein Fahrzeug, dass per se nur auf befestigten Straßen zum Einsatz kommt, ein geländefähiges Fahrzeug mit Einzelbereifung braucht muss mir mal einer erklären!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608074
Datum06.02.2010 18:4214271 x gelesen
Da war ich wohl zu langsam


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorJens8 K.8, Maintal / Hessen608076
Datum06.02.2010 18:4514228 x gelesen
Hallo,
1. Das FZ war gegen Ende nur noch in der Werkstatt.
2. Soll jetzt mit dem neuen besser sein, er kann u.a. Heisswasser für eine HD Einrichtung erzeugen.
3. Ja, größer, neuer, sicherer (passiv + aktiv), angehmer zu fahren, bessere Übersicht.
4. K.A. kann aber sicher der Leiter Technik auskunft geben...


Gruss

Jens

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608078
Datum06.02.2010 18:5314141 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Ich tippe auf Aalen

Negativ.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608079
Datum06.02.2010 18:5414945 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWarum man für ein Fahrzeug, dass per se nur auf befestigten Straßen zum Einsatz kommt, ein geländefähiges Fahrzeug mit Einzelbereifung braucht muss mir mal einer erklären!

gern... das liegt schlicht daran, dass die Technik unter der VA Platz braucht... (manchmal wäre die Welt sooooo einfach), wir sind m.W. die ersten, die das in der LKW-ÖWSF-Klasse mit einem "Kehrmaschinenfahrgestell" versuchen, das ging aber m.W. auch nur, weil wir ein "großes" mittleres Fahrgestell haben und die notwendigen Adaptionen zur Verfügung standen (keine Ahnung, wie lang das schon gehen würde...) und ich hab keinen Schimmer in wieweit den Anbieter beeinflußt haben könnte, dass das MAN-Allrad-Fahrgestell in der Größe eh nicht mehr zur Verfügung stand...
http://www.truckenmueller.org/5/2336/index.htm


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608082
Datum06.02.2010 18:5914707 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinowir sind m.W. die ersten, die das in der LKW-ÖWSF-Klasse mit einem "Kehrmaschinenfahrgestell" versuchen, das ging aber m.W. auch nur, weil wir ein "großes" mittleres Fahrgestell haben

Das Wuppertaler ÖWSF ist doch auch ein Kehrmaschinenfahrgestell, oder?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen608086
Datum06.02.2010 19:0914501 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDas Wuppertaler ÖWSF ist doch auch ein Kehrmaschinenfahrgestell, oder?

könnte sein, aber hat es Technik unter der Vorderachse/an der Front?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608088
Datum06.02.2010 19:1214653 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDas Wuppertaler ÖWSF ist doch auch ein Kehrmaschinenfahrgestell, oder?

1. m.E. nein (zumindest sieht das mir bekannte nicht danach aus, oder haben die ein Neues?)
2. ganz andere Technik, vgl. http://www.myvideo.de/watch/1187292/OeWSF_im_Einsatz
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/14324/Florian_Wuppertal_0272-01


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen608091
Datum06.02.2010 19:1414216 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch vermute, es ist das altes ÖWSF der Feuerwehr Hanau
Ich vermute eher nicht. Das Hanauer Fahrzeug war nicht in dieser Farbe lackiert. Der Vorbau ist auch anders als bei dem Angebotenen.

Zuletzt stand das augemusterte Hanauer Fahrzeug auf dem Hof des Hanauer Busunternehmen.


MKG Christian

----
Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen608093
Datum06.02.2010 19:1714391 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWarum man für ein Fahrzeug, dass per se nur auf befestigten Straßen zum Einsatz kommt, ein geländefähiges Fahrzeug mit Einzelbereifung braucht muss mir mal einer erklären! Ist fast baugleich mit dem Modell welches auf der Interschutz 2005 präsent war.

Ausserdem wird das Fahrzeug im halben Kreis eingesetzt, wenn es von den Komunen angefordert wird.
Da kann dieses Fahrgestell manchmal gar nicht so schlecht sein.


MKG Christian

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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608094
Datum06.02.2010 19:2114155 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian MüllerIch vermute eher nicht. Das Hanauer Fahrzeug war nicht in dieser Farbe lackiert. Der Vorbau ist auch anders als bei dem Angebotenen.

Hmmm, könntest du Recht haben. Anderer Vorbau, die ÖWSF-Schriftzüge fehlen auf dem Hanauer Fahrzeug und die gepixelten Stellen passen nicht zum Anbringungsort der Hanauer Beschriftung. Bleibt die spannende Frage, welches Fahrzeug das ist (es kann nicht das Aalener sein, weil das andere Türgriffe hat).


MkG,
Christi@n

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz608096
Datum06.02.2010 19:2414302 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerAusserdem wird das Fahrzeug im halben Kreis eingesetzt, wenn es von den Komunen angefordert wird.
Da kann dieses Fahrgestell manchmal gar nicht so schlecht sein.

Ahja. Was genau du damit meinst solltest du mir nochmal erklären.

Da erscheint mir die Sachlage, wie sie Ulrich geschildert hat, eher zuzutreffen.


MfG
Daniel

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen608098
Datum06.02.2010 19:2914345 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel MetzgerAhja. Was genau du damit meinst solltest du mir nochmal erklären.

Da erscheint mir die Sachlage, wie sie Ulrich geschildert hat, eher zuzutreffen.


... vermutlich, dass sich eine regelmäßige Überlandfahrt mit einem Lkw-Fahrgestell besser macht als mit einem kleinen Kommunal-Kehrmaschinenfahrgestell (dafür ist das auch nie konzipiert worden)

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen608100
Datum06.02.2010 19:3414272 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerAhja. Was genau du damit meinst solltest du mir nochmal erklären.

Da erscheint mir die Sachlage, wie sie Ulrich geschildert hat, eher zuzutreffen.
Gleich vorneweg mit der Aussage habe ich nicht behauptet das dies der Grund ist, warum es solch ein Fahrgestell geworden ist!
Ich sagte nur das es manchmal gar nicht so schlecht sein kann!!!
Und die Aussage von Uli habe ich nicht angezweifelt oder negiert.

Die genauen Gründe warum, wieso, weshalb weiß ich auch nicht.
Aber wie schon gesagt 2005 Interschutz war es auch solch ein Fahrgestell. Das Hanauer ist 2006, also fast gleich - das D´dorfer 2010!!
Da liegen auch gut 4 Jahre Hersteller- und Fahrzeugentwicklung dazwischen.


MKG Christian

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beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608101
Datum06.02.2010 19:4314169 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian MüllerAber wie schon gesagt 2005 Interschutz war es auch solch ein Fahrgestell.

Sellerjener vunn Lautre?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen608102
Datum06.02.2010 19:4714032 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSellerjener vunn Lautre?I think so....

Aber der ist ja auch schon `03!!! Ok auch 3 Jahre Unterschied! Jetzt bin ich baff...
Hmmm hat denn D´dorf auch `06 mit solch einer Anschaffung geplant? Wie war denn da der Markt von den Fahrgestellen?


MKG Christian

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beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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AutorAndr8é S8., Essen / NRW608148
Datum06.02.2010 23:4114130 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Bräutigamkönnte sein, aber hat es Technik unter der Vorderachse/an der Front?

Nein, jedenfalls. an der Stoßstange gibts nur eine Sprühbalken für Wasser-Öldispergator-Gemisch.

Geschrieben von Ulrich Cimolino1. m.E. nein (zumindest sieht das mir bekannte nicht danach aus, oder haben die ein Neues?)

Hat nur einen "Langsamfahrmodus" wie auf dem Video zu sehen. Und bis jetzt ist kein Neues da. Wobei die Planen/Beschaffen.

Geschrieben von Ulrich Cimolino2. ganz andere Technik,

Wenn mich nicht alles täuscht, ist das der Hersteller.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorMax 8G., London / UK608159
Datum07.02.2010 01:4814058 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ging aber m.W. auch nur, weil wir ein "großes" mittleres Fahrgestell haben und die notwendigen Adaptionen zur Verfügung standen

was ich bei dem Fahrzeug von Anfang an gefragt habe: wie lange musstet ihr eigentlich mit den anderen Behoerden kaempfen um die "Beleuchtungsadaptionen" genehmigt zu kriegen? (oder war das alles Problemlos moeglich?)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608167
Datum07.02.2010 08:5514062 x gelesen
Geschrieben von Max Grueningwas ich bei dem Fahrzeug von Anfang an gefragt habe: wie lange musstet ihr eigentlich mit den anderen Behoerden kaempfen um die "Beleuchtungsadaptionen" genehmigt zu kriegen?

Wie meinen?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 E.8, Rottenburg / Baden-Württemberg608168
Datum07.02.2010 09:0113975 x gelesen
Hallo Forum,
kann mir mal jemand beantworten, warum die Feuerwehr solche teuren Spezialfahrzeuge beschafft, wenn doch der Straßenbauträger für die Befahrbarkeit "seiner" Straßen zuständig ist?
Die Beseitigung von unmittelbaren Gefahren, also dem austretenden Medium muß eine Aufgabe der Feuerwehr sein, jedoch um die Straße wieder tip-top-sauber und rechtlich einwandfrei zu bekommen, soll doch die Verantwortliche Behörde ihre Männer in Orange schicken. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass die Kommunen oder das Bundesland ihre Aufgabe (nämlich für die Befahrbarkeit der Strasse zu sorgen) nicht wahrnimmt, und dafür die Feuerwehr (weil wir machen ja alles...) solch teures und ausbildungsintensives Gerät anschafft. Außerdem: Wer legt fest, ob die Strasse tatsächlich wieder befahrbar ist, und die Reibwerte ok sind? Wer zieht sich den Schuh an? Die Feuerwehr??? Sind wir jetzt auch noch Strassenbauingenieure?

Also ich denke die Feuerwehr soll ihre Aufgaben erledigen, die Strassenmeisterei die ihren.
Oder kaufen wir jetzt schon Schneepflüge in RAL 3000 ? Oder Harvester für die professionelle Baumfällung ?

viele Grüße
Florian


nix gsagt isch gnug globt.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608169
Datum07.02.2010 09:0413726 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian EdelEs kann meiner Meinung nach nicht sein, dass die Kommunen oder das Bundesland ihre Aufgabe (nämlich für die Befahrbarkeit der Strasse zu sorgen) nicht wahrnimmt

und was ist mit den kommunalen Straßen?
Ganz nebenbei werden immer mehr Straßen in die kommunale Verwaltung übergeben, Kreisstraßen werden herabgestuft etc. pp. Damit hat dann die Kommune nicht nur die Probleme mit den Ölspuren sondern hauptsächlich auch mit dem Winterdienst...


Viele Grüße

Christian

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608171
Datum07.02.2010 09:1314021 x gelesen
Geschrieben von Florian EdelDie Beseitigung von unmittelbaren Gefahren, also dem austretenden Medium muß eine Aufgabe der Feuerwehr sein, jedoch um die Straße wieder tip-top-sauber und rechtlich einwandfrei zu bekommen, soll doch die Verantwortliche Behörde ihre Männer in Orange schicken.

es ist ggf. sinnvoller (wirtschaftlicher, weniger personalbelastend, sicherer usw.), das anders zu machen..


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü608173
Datum07.02.2010 09:3113991 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Max Gruening
was ich bei dem Fahrzeug von Anfang an gefragt habe: wie lange musstet ihr eigentlich mit den anderen Behoerden kaempfen um die "Beleuchtungsadaptionen" genehmigt zu kriegen?


Wie meinen?


Ich vermute mal das Max auf die beiden gelben Warnblitzer im XXL-Format und deren Genehmigung anspielt.


Gruß Andi


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AutorMax 8G., London / UK608177
Datum07.02.2010 10:0914057 x gelesen
nein, ich meine das Abblendlicht.

Max


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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW608302
Datum07.02.2010 15:4713710 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian EdelAußerdem: Wer legt fest, ob die Strasse tatsächlich wieder befahrbar ist
Im Zweifel die Kollegen in Grün/Blau

Geschrieben von Florian Edelund die Reibwerte ok sind?
Ich meine ich hätte da was von einem Gerät gelesen, dass in Wuppertal verwendet wird finde aber grad nichts konkretes dazu.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608313
Datum07.02.2010 16:1213515 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerIch meine ich hätte da was von einem Gerät gelesen, dass in Wuppertal verwendet wird finde aber grad nichts konkretes dazu.War eines der letzten Feuerwehr-Magazine.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW608324
Datum07.02.2010 16:4513584 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian MeurerIch meine ich hätte da was von einem Gerät gelesen, dass in Wuppertal verwendet wird finde aber grad nichts konkretes dazu.


Dieses Gerät meinst du, oder?


Gruß
André


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW608330
Datum07.02.2010 17:1713605 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Max Grueningnein, ich meine das Abblendlicht.

das ist ganz regulär nach §50 StVZO, da braucht man keine Ausnahmegenehmigung für.

Gruß,
Henning


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen608360
Datum07.02.2010 19:0713444 x gelesen
Geschrieben von André SchildDieses Gerät meinst du, oder?

Dieses Geraet ist aber gerade nicht fuer den Realbetrieb draussen, sondern nur fuer Laborbetrieb gedacht...

Es gibt ja verschiedene rollende Messgeraete, die mit einem gebremsten Rad oder mit schraeggestellten Raedern arbeiten. Leider sind die Messwerte der verschiedenen Geraete nicht vergleichbar.
Problem ist ja immer der Vorherwert. Wenn man Glueck hat, ist die Oelspur schmal und man kann daneben messen. Sobald aber Wellen, Absaetze oder Kanten im Wege sind...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorFlor8ian8 E.8, Rottenburg / Baden-Württemberg608411
Datum08.02.2010 06:5813483 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerIm Zweifel die Kollegen in Grün/Blau

Wenn die sich den Schuh anziehen wollen-nur zu. Ich als EL würde mich hüten, eine Strasse sauber zu machen und dann zu sagen, jawoll, da kann man bedenkenlos wieder wie vorher fahren!
Wer haftet, wenn die FW die Strasse mit dem Gerät sauber macht, danach aber die Reibwerte der Strasse nicht i. O. sind, und ein Motorradfahrer kommt zu Fall und verletzt sich?

Gruß
Florian


nix gsagt isch gnug globt.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen608413
Datum08.02.2010 07:1713435 x gelesen
Geschrieben von Florian EdelAlso ich denke die Feuerwehr soll ihre Aufgaben erledigen, die Strassenmeisterei die ihren.

Genau. Für NRW heißt das nach der aktuellen Rechtsprechung: BEIDE sind fürdie Entferung von Ölspuren zuständig, die einen nach dem StrWG, die anderen nach dem FSHG.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW608414
Datum08.02.2010 07:2013342 x gelesen
Hallo,

nun ich dachte immer, dass die Polizei, neben dem Baulastträger die zuständige Einrichtung wäre. Ich lasse mich aber gerne belehren.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorFran8k M8., Düsseldorf / NRW608426
Datum08.02.2010 10:3413349 x gelesen
Hallo.
Ich denke, man muß erst einmal unterscheiden, daß wir nicht Absperren, sondern nur unsere Einsatzstelle absichern. Absperren wäre m.E. eine verkehrslenkende Maßnahme, und die obliegt der Polizei.

Geschrieben von ---Florian Edel,--- Wer haftet, wenn die FW die Strasse mit dem Gerät sauber macht......... Gegenfrage: Wer haftet, wenn das augenscheinlich gelöschte Feuer nach 2 Stunden wieder aufflammt (sog. Reklamation)??
Da wir nur unsere Einsatztelle absichern denke ich, es ist die Aufgabe des Einsatzleiters, zu beurteilen, ob es nun noch eine Einsatzstelle gibt, oder nicht. Im Zweifelsfall bleiben wir da, bis Fachkräfte es besser beurteilen können, wie in anderen Fällen auch (zB. ABC)...


Die Meinung, die ich hier vertrete ist rein privater Natur.

Gruß, Frank

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608430
Datum08.02.2010 11:0313385 x gelesen
Geschrieben von Frank MorawietzIch denke, man muß erst einmal unterscheiden, daß wir nicht Absperren, sondern nur unsere Einsatzstelle absichern. Absperren wäre m.E. eine verkehrslenkende Maßnahme, und die obliegt der Polizei.

Nein, Absperren ist auch eine Maßnahme der Fw - und das einzige, was völlig (rechts-)sicher, sofern Bedarf besteht....

Umleiten ist Verkehrslenkung.
Pylonen aufstellen ist schon umstritten, weil mit dem Argument, des "Lenkungsverbots" für die Fw ja z.B. die Heckwarnanlagen i.d.R. in den Bundesländern KEINE Laufrichtung anzeigen dürfen!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFran8k M8., Düsseldorf / NRW608433
Datum08.02.2010 11:4013255 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Nein, Absperren ist auch eine Maßnahme der Fw - und das einzige, was völlig (rechts-)sicher, sofern Bedarf besteht...
Gemeint war natürlich, daß die Absicherung nach Bedarf durchaus eine Vollsperrung der Straße sein kann. Nur ist der Grund für diese Maßnahme die Absicherung der Einsatzstelle. Es ging nur um die Benennung, bzw. den Auslöser.
Die Beurteilung, ob diese aufgehoben werden kann entspricht dann der Beurteilung, ob es noch eine Einsatzstelle gibt oder nicht.


Die Meinung, die ich hier vertrete ist rein privater Natur.

Gruß, Frank

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 06.02.2010 18:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 06.02.2010 18:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 06.02.2010 19:09 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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