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ThemaParkplätze am Feuerwehrhaus42 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorTobi8as 8S., Leuterod / Rheinland-Pfalz608488
Datum08.02.2010 19:4916112 x gelesen
Hallo,

bin auf der Suche nach einem Gesetz, welches vorschreibt wieviel Parkplätze für angehörige der Feuerwehr am Gerätehaus bereit stehen müssen.

Bin für jede Information dankbar.

Gruß Tobias


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern608489
Datum08.02.2010 19:5013145 x gelesen
Die FUK spricht von genauso vielen Stellplätzen wie Sitzplätze in den Fahrzeugen.


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin608491
Datum08.02.2010 19:5612192 x gelesen
Hallo Tobias,

kein Gesetz, aber eine Information der Unfallkassen:

GUV-I 8554 - Sicherheit im Feuerwehrhaus, Seite 10.

Gruß
Sebastian


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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg608492
Datum08.02.2010 19:5912913 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberDie FUK spricht von genauso vielen Stellplätzen wie Sitzplätze in den Fahrzeugen.

Nicht nur die FUK sondern, die DIN 14092-1 enthält den selben Passus.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen608493
Datum08.02.2010 20:0012842 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberDie FUK spricht von genauso vielen Stellplätzen wie Sitzplätze in den Fahrzeugen.

Wenn man beachtet, dass man eine dreifache Besetzung oder noch mehr vorhalten soll, könnte der Ansatz dann aber immer noch etwas wenig sein (zumindest für den Bereich Feuerwehr).

MfG/MkG Uwe Stegemann


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern608494
Datum08.02.2010 20:0312612 x gelesen
Nein, dreifache Besetzung gibt es ja nur, um im Alarmfall alles einfach besetzen zu können. Mehr geht nicht.
Natürlich sind mehr Parkplätze nicht schlecht, aber die Mindestempfehlung sollte schon eingehalten werden.


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AutorTobi8as 8S., Leuterod / Rheinland-Pfalz608499
Datum08.02.2010 20:1312457 x gelesen
Was heißt sollte eingehalten werden?
Bedeutet also nicht muss!?
Können auch weniger sein?


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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg608500
Datum08.02.2010 20:1712360 x gelesen
Bei einem Neubau ist die DIN einzuhalten - dort sind MINDESTENS so viele Parkplätze wie Sitzplätze auf den Feuerwehrfahrzeugen festgeschrieben.

Ansonsten gilt meines Wissens nach Bestandsschutz.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorTobi8as 8S., Leuterod / Rheinland-Pfalz608501
Datum08.02.2010 20:3212235 x gelesen
Unser Gerätehaus ist ein älteres und befindet sich in einer Spielstraße.
Laut STVO ist hier das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, jedoch gibt es in der Straße keine einzige ausgewiesene Parkfläche. Was also nun?


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608502
Datum08.02.2010 20:3312102 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias ScheidLaut STVO ist hier das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, jedoch gibt es in der Straße keine einzige ausgewiesene Parkfläche. Was also nun?

Sonderrercht in Anspruch nehmen und in nicht gekennzeichneten Flächen parken...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorTobi8as 8S., Leuterod / Rheinland-Pfalz608503
Datum08.02.2010 20:3512042 x gelesen
Sonderrecht betrifft aber keinen Übungsbetrieb bzw. zu gewissen zeiten Parkplatz finden unmöglich da sich niemand an die STVO hält und überall geparkt wird.


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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608504
Datum08.02.2010 20:4012024 x gelesen
Hi Christrian,
ich muss grad schmunzeln :-)

Geschrieben von Christian FleschhutSonderrercht in Anspruch nehmen und in nicht gekennzeichneten Flächen parken...

Das geht fast überall, nur nicht in Castrop-Rauxel.
Da kann es Dir passieren, daß der Bürgermeister Johannes Beisenherz Dir ein Knöllchen verpasst (bzw. verpassen lässt) :-))))


Grüßle
Jürgen


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen608505
Datum08.02.2010 20:4312086 x gelesen
Geschrieben von Tobias ScheidSonderrecht betrifft aber keinen Übungsbetrieb bzw. zu gewissen zeiten Parkplatz finden unmöglich da sich niemand an die STVO hält und überall geparkt wird.


Da der Übungsbetrieb aber geplant ist kann man ja mal darüber nachdenken Fahrgemeinschaften zu bilden oder auch mal mit dem Rad zu fahren oder sogar zu laufen.

Ich fahre zum Beispiel auch zu Einsätzen in der FF recht häufig mit einem Kameraden der hier im Nachbarhaus wohnt, schon ein Parkplatz weniger der benötigt wird. Aber da wir direkt neben dem GH hier einen riesigen Platz (Festplatz) haben, stellt sich bei uns das Parplatz-Problem eh nicht wirklich. Probleme gibt es bei uns nur, wenn einmal im Jahr Matthaisemarkt ist und der komplette Festplatz, sowie die direkt angrenzenden Strassen mit Marktbetrieb belegt sind. Aber da stellen wir auch an den Wochenenden eine feste Bereitschaft im GH, was wiederum die Lage entspannt.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen608506
Datum08.02.2010 20:4411933 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KahlDas geht fast überall, nur nicht in Castrop-Rauxel.
Da kann es Dir passieren, daß der Bürgermeister Johannes Beisenherz Dir ein Knöllchen verpasst (bzw. verpassen lässt) :-))))


Dann lass dir von deinem Wehrführer einen Schrieb ausstellen, den Du dann mitsamt dem Widerspruch einreichst.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608507
Datum08.02.2010 20:4612064 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannDann lass dir von deinem Wehrführer einen Schrieb ausstellen, den Du dann mitsamt dem Widerspruch einreichst.


LoL, Du kennst den Wehrführer nicht ;-)


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen608509
Datum08.02.2010 20:5312018 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KahlLoL, Du kennst den Wehrführer nicht ;-)

Was hat der denn für ein Problem damit?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 608513
Datum08.02.2010 20:5911883 x gelesen
Hallo,

passt nicht direkt zum Thema aber als Link zwischen den Threads

"Wo parken die Ehrenamtlichen in Ausübung Ihrer Arbeit? ...nirgends weil verboten und der Bürgermeister verpasst noch Knöllchen"

und

"Image- und Werbekampgnen, wie gestalten wir das Ehrenamt interessant für neue Mitglieder?"

bestens geeignet!

Mit Kopfschütteln...

Detlef Maushake


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608526
Datum08.02.2010 21:4711852 x gelesen
Ähm, Hüstel hüstel...

Und dazu dieses Thema...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 608533
Datum08.02.2010 22:2811738 x gelesen
Huhu,

naja zu schnell fahren ist was anderes als "kein Parkraum" aber grundsätzlich scheint es da ein gespanntes Verhältnis zu geben, tja herzlich willkommen in D!

Detlef


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AutorJan-8Nik8las8 S.8, Barterode / Niedersachsen608540
Datum08.02.2010 22:5811608 x gelesen
Guten Abend,

hilft zwar nicht zum Thema......

da fällt mir nur ein sehr amüsanter Satz aus dem Beamtendeutsch ein.

In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)

Gruesse













Alles meine Meinung - wer Schreibfehler findet, darf Sie gerne behalten!


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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608546
Datum08.02.2010 23:2811814 x gelesen
Hi Detlef,

Geschrieben von Detlef Maushakeaber grundsätzlich scheint es da ein gespanntes Verhältnis zu geben

Och, als gespannt würde ich das (jetzt) nicht mehr bezeichnen.

Wenn man durch das Amtsgericht bestätigt bekommt, dass interne Absprachen zwischen Ordnungsamt und Feuerwehr getroffen werden, die von Klarheit und Transparenz nur so strotzen und die man, nachdem einer auf die Schnauze gefallen ist, auch dann noch nicht an die ehrenamtlichen Kräften weiterleitet, kann man sich höchstens noch verarxxxt fühlen ;-)

Kein FA (in Castrop-Rauxel) weiss, was da sonst noch festgelegt wurde (Parkplätze, Anliegerstrassen, 'rote Ampeln' ???) und das Ordnungsamt kassiert kräftig ab. Also kann die Devise für rund 230 FA(SB) nur lauten "Totalverzicht auf §35", nicht wahr?

So einfach ist es also für Bürgermeister Beisenherz, Gesetze zu beschränken und seine für ihn kostenlos tätigen Ehrenamtlichen abzuwatschen.

btw.: wenn jemand im Zuständigkeitsbereich vom OLG Hamm wohnt, möge er Vorsicht walten lassen - der dortige 1. Senat hat´s bestätigt ;-)

Hier mal ein paar aussagekräftige Zeilen aus dem Gerichtsurteil: Klartext

Wer mehr erfahren möchte, klickt auf diesen Link, ist aber noch nicht ganz fertig ;-)


@Sebastian
gib mal Deine Adresse, dann schick ich Dir ´ne Buddel Hustensaft ;-)


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 608549
Datum08.02.2010 23:3411597 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppÄhm, Hüstel hüstel...

Und dazu dieses Thema...


Rasen hat mit parken nichts zu tun.

Das einfachste Problem wenn man mit den Parkplätzen eine Lösung hat, oder umgekehrt, liegt doch auf der Hand. Wie wäre es einfach mal zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Übung zu kommen?

Ich habe es noch nie verstanden, das manche Leute 100 oder 200 Meter zum Gerätehaus fahren.
Gut, das passt halt nur bei Übungen. Im Einsatz sieht das schon etwas anders aus.

Mein Tipp, hakt doch mal in der Gemeinde nach, ob man nicht bestimmte Flächen bei Euch ums Gerätehaus herum als Perkplätze für Euch ausweisen kann.
Wenn das nicht funzt, kann es nach der Übung oder auch nach dem Einsatz schon mal eine Überraschung geben.

Wir habe ein beinahe ähnliche Problem, allerdings nur im Winter. Bei uns können bequem siebe bis acht Fahrzeuge am bzw. um das Gerätehaus parken.
Da unser Gerätehaus am Fuße eine Steigung liegt, die im Winter öfter nicht so einfach zu befahren ist, parken dort auch manchmal Anwohner.
Ds Problem hier, das die parkenden "Nichtfeuerehrler" im Einsatz eingeparkt werden könnten.

Letztens wäre unser Wehrführer fast abgeschleppt worden weil er die einzige Chance zu parken nutzte und dabei einen "Nichfeuerwehrler" auf dem Grundstück der Feuerwehr eingeparkt hatte.

Dieses Problem löst sich demnächst durch Halteverbote mit dem dezenten Hinweis auf den Abschlepper. Auch die "Ausfahrtgegenüberzuparker" werden nach den gemachten Erfahrungen in diesem Jahr demnächst ein Problem bekommen.

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic!
Es ist genug Wasser für alle da!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 608552
Datum08.02.2010 23:4111737 x gelesen
Hallo!

Geht das schon wieder los?

Geschrieben von Jürgen KahlHier mal ein paar aussagekräftige Zeilen aus dem Gerichtsurteil: Klartext

Dort steht was von 20 km/h Überschreitung und nicht von 34 km/h.


Gruß

Jakob


Keine Panik auf der Titanic!
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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608555
Datum08.02.2010 23:5111944 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldGeht das schon wieder los?


Du kriegst ne Extraseite - versprochen;-)

Wann raffst Du eigentlich, dass es gar nicht mehr um mich geht?
Lass mich raten - in diesem Leben nicht mehr ;-)


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 608556
Datum08.02.2010 23:5811778 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen KahlDu kriegst ne Extraseite - versprochen

Ich fordere Dich hiermit öffentlich auf, meinen Namen sowie meinen Wohnort umgehend aus dieser dubiosen Seite zu entfernen.
Sollte mein Name und mein Wohnort nicht innerhalb 24 Stunden dort verschwunden sein, werde ich durch meinen Anwalt geeignete Schritte prüfen lassen.

Du hast schon einmal meine Anschrift hier öffentlich gemacht. Das ist noch nicht vergessen.

Also, Du hast 24 Stunden.

Jakob


Keine Panik auf der Titanic!
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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608557
Datum09.02.2010 00:0211482 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KahlDu kriegst ne Extraseite - versprochen;-)

Geschrieben im Internet:

Natürlich ist "mein Fall" auch im Internet behandelt worden. Hier habe ich im Nachhinein viele wertvolle Informationen sammeln können.

Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt dort viele Schreiberlinge, die mit begrenztem Horizont schreiben, teilweise aber auch nur um des Schreibens willen.

Einige "Ausreißer" werde ich in Kürze zusammentragen. Besonders hervorzuheben ist hier unzweifelhaft Jakob T. aus Bischheim, mit ich den Reigen dann beginnen werde.


Ich weise schon mal im Vorfeld darauf hin, dass www.FEUERWEHR.de es nicht toleriert, wenn Passagen einzelner Posts auf anderen Seiten veröffentlicht werden. Insbesondere, wenn diese Post dazu dienen, einzelne User zu diffamieren reagieren wir sauer.

Im Übrigen kann eine Aktion, wie du sie da planst auch zum Schuss ins Knie werden. Deine Sympatien hier dürftest du dir in jedem Fall verspielt haben. Dünnes Eis...

MfG,
Markus


Markus Weber
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 608561
Datum09.02.2010 00:1111654 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus WeberIm Übrigen kann eine Aktion, wie du sie da planst auch zum Schuss ins Knie werden.

Erwähnte ich bereits die 24 Stunden? Sollte der Kollege irgendwelches Posts von mir dort veröffentlichen, werde ich mich mit ihm zum Thema Urheberrecht befassen. Sollten Auszüge aus meinen Posts in falschen Zusammenhang dort auftauchen werden ebenfalls von meiner Seite aus geeignete Schritte erfolgen.

Ich betone hier nochmals ausdrücklich, das meine Beiträge hier im Feuerwehrforum ausschließlich für den Gerbrauch in diesem Forum bestimmt sind. Eine Veröffentlichung in anderen Foren, auf anderen Web-Seiten, vervielfältigen usw. nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung.

Ich untersage dem Betreiber der Webseite www.sonderrechte.eu hiermit die Nennung meines Namens, meines Wohnortes oder sonstiger Daten zu meiner Person sowie die Veröffentlichung meiner Beiträge aus anderen Foren, im Volltext oder auch auszugsweise.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608563
Datum09.02.2010 00:4111640 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldIch untersage dem Betreiber

Stimmt, so wichtig und interessant ist das auch gar nicht.


Gut´s Nächtle
Jürgen


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608564
Datum09.02.2010 00:4211662 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KahlStimmt, so wichtig und interessant ist das auch gar nicht.


Könnte der ein oder andere auch über diesen Beitrag denken..............


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608566
Datum09.02.2010 07:3711365 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Kahl@Sebastian
gib mal Deine Adresse, dann schick ich Dir ´ne Buddel Hustensaft ;-)
Danke, es geht schon wieder.

Geschrieben von Jürgen KahlAlso kann die Devise für rund 230 FA(SB) nur lauten "Totalverzicht auf §35", nicht wahr?Auch wenn ich persönlich davon nichts halte, anderswo wird dieser Totalverzicht von noch höheren Stellen befürwortet: aktueller Hinweis der LFS BaWü


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay608568
Datum09.02.2010 07:4411426 x gelesen
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8680.pdf

Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation von der GUV enthält Skizzen und Tipps, zB auch zu Parkplätzen, An- und Abfahrt, Tore usw. intressant zum stöbern
Wichtig: ist nur ne " I ", also nur ne Information und keine "R" (Regel).


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AutorJuli8an 8B., Siegen / NRW608612
Datum09.02.2010 11:0111186 x gelesen
Geht es dir eigentlich noch um die Sache an sich oder willst du nur Aufmerksamkeit und einen Kleinkrieg gegen sämtliche Behörden führen? Sorry aber so Aktionen mit Internetseiten und ähnlichem erinnern mich immer irgendwie an Kinder die Poesiealben voll schreiben mit Sachen die sie mögen oder nicht.


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz608622
Datum09.02.2010 12:0411277 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffKönnte der ein oder andere auch über diesen Beitrag denken..............
Nur über diesen??


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorFlor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern608724
Datum09.02.2010 22:2411362 x gelesen
was mich hierzu mal interessiert...
oben habe ich gelesen dass es soviele Parkplätze geben muss wie Sitzplätze auf dem Fahrzeug...
Vor unserem GH (TSF stationiert, angeschlossen an "Haus der Dorfgemeinschaft", Schützen sind hier auch untergebracht) gibt es genau 5 Parkplätze. Drei davon sind wie es scheint "geschützt" durch ein Schild:
"Parken nur für Feuerwehrdienstleistende." Dieses Schild stand mal so dass es, rein optisch gesehen, für den ganzen Parkplatz galt, sprich parallel zur Einfahrt, jetzt aber, wie es scheint, nur 3 Parkplätze abzudecken scheint. Regelmässig parken dort Fahrzeuge der Anwohner, teilweise über 24. Std, es gibt kein Parkverbot an der Strasse und andere Besucher dieses Gebäudes nutzen die Parkmöglichkeiten ebenfalls. Häufig geführte Gespräche durch Vorstand und Kommandanten haben nichts ergeben, ebenso haben wir auch keinen "Gemeindepolizisten" mehr der Strafzettel ausstellen könnte. Was würdet ihr in so einem Fall tun? Es hinnehmen, bei Einsatz Privat PKW an der Strasse parken wenns sein muss oder mehr oder weniger "radikal" agieren und z.B einen Sperrpoller aufstellen, der ja dann im Ernstfall schnell umgelegt werden kann, oder eine Kette mit Vorhängeschloss, für deren beseitigung das selbe gilt...?
Zur erklärung, 2. Kdt und MA wohnen 25 bzw 50 m weiter weg. daher das Wort "schnell".
GH steht Zentral im Dorf, anfahrt anderer FA durch PKW m.E gerechtfertigt.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608757
Datum10.02.2010 00:4611076 x gelesen
Hallo!
Im ersten Schritt klären lassen, wem die Parkplätze gehören bzw. wer dort parken darf. Dann überlegen, ob man in einem Dorf mit TSF beim Einsatz auch auf der Straße parken kann, oder ob man in der Beliebtheitsskala steigen möchte, indem man sein Recht mit schwerem Geschütz einfordert.

Abhängig von oben genanntem ist dann alles drin von gar nix tun über freundliches Gespräch bis Abschlepper.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern608791
Datum10.02.2010 12:1411133 x gelesen
Servus,

Parkplätze sind oft ein "heißes" Thema.
Du sprichst das Feuerwehrhaus Hohn an?
Feuerwehr Hohn
Meiner Meinung nach, kann man bei euch auch an der Straße parken. Da hab ich auch schon geparkt ;-)
Im Zweifel könnt Ihr doch auch in der Grabengasse parken und um die Ecke laufen...
Unser Feuerwehrhaus Karte hat auch zu wenige Parkplätze. Auch bei uns parken die Leute in der Steinstraße und in der Brunnengasse. Und wir haben wahrscheinlich ein paar Einsätze mehr wie Ihr.
Du kannst dich damit bei den Anwohnern auf jeden Fall schnell unbeliebt machen, wenn du eine Sperrung mit Gewalt durchziehst ;-)


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorFlor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern608827
Datum10.02.2010 15:5210971 x gelesen
exakt dasselbe.
und ich weiss dass wir uns unbeliebt machen würden aber lass mich das Problem bitte nochmal kurz erläutern
sicher wir könnten an der hauptstrasse parken, aber die is wie du weisst ziemlich eng und v.a in der Stosszeit stark frequentiert (Saatsstrasse 2292, direkte verbindung zweier Landkreise, hohes Pendleraufkommen, ebenso Kreuzung in der nähe, 5 m Abstand sind pflicht. nebenstrasse sehr eng, tw. weiter weg)
Ein Auto, kein Problem aber wenn 5+1 mit den privat KFZ´s anrücken wirds eng...
Ergo müssten die FA´s mit mindestens zwei Rädern auf den Bürgersteig ausweichen. Is aber verboten.
Wie mir schon so oft gesagt worden ist dürfen wir das bei Gefahr im Verzug ruhig machen, sprich unsere KFZ´s halb auf den Gehsteig stellen bzw parken "gegen" die STVO aber dann zahlt die Guv nicht für evtl entstandene Sachschäden, oder bin ich da falsch informiert worden?
Ich mein, mir gehts nicht um den einen der sein Auto da schon seit über nem Jahr hinstellt, da hilft weder Gott noch gute Worte, ich will auch niemand schikanieren ich werd nur sauer wenn der ganze Parkplatz dicht ist.

Mfg


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg608828
Datum10.02.2010 16:0710955 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian Thomasprich unsere KFZ´s halb auf den Gehsteig stellen bzw parken "gegen" die STVO aber dann zahlt die Guv nicht für evtl entstandene Sachschäden, oder bin ich da falsch informiert worden?

2 x falsch:

1. die GUV ( = Unfallversicherung ) hat mit Sachschäden an PKWs nichts am Hut
2. dürfte so ein Verstoss gegen die StVO kein Ausschlussgrund für Versicherungleistungen sein. Im Zweifel darf die Gemeinde den Schaden ersetzen.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorFlor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern608829
Datum10.02.2010 16:0910965 x gelesen
Okay, dann stellen wir unsere Kfzs demnächste auf die Strasse in der Hoffnung dass wir dann mit dem TSF noch durchkommen ; )


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern608836
Datum10.02.2010 17:3410958 x gelesen
Geschrieben von Florian ThomaOkay, dann stellen wir unsere Kfzs demnächste auf die Strasse in der Hoffnung dass wir dann mit dem TSF noch durchkommen ; )

Mal ganz ehrlich: Ich geh mal davon aus, dass ihr >10 Einsatz p.a. habt. Davon fallen dann noch ein Großteil aufs We, abends und nachts, wo eh keiner pendelt....
Da kann man auch mal ein Auto auf den Gehsteig parken... So viel Verkehr ist in den "heiligen Ländern" auch nicht *gg*


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorFlor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern608840
Datum10.02.2010 19:3110820 x gelesen
Du weisst wie es ist. Ich mach mir lieber zuviel Kopf als zu wenig respektive garkeinen...
Wenn, was wir nicht hoffen wollen, was passiert ist das Geschrei wieder ohrenbetäubend....


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 08.02.2010 19:49 Tobi7as 7S., Leuterod
 08.02.2010 19:50 Adol7f H7., Rosenheim
 08.02.2010 19:59 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 08.02.2010 20:00 Uwe 7S., Bürstadt
 08.02.2010 20:03 Adol7f H7., Rosenheim
 08.02.2010 20:13 Tobi7as 7S., Leuterod
 08.02.2010 20:17 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 08.02.2010 20:32 Tobi7as 7S., Leuterod
 08.02.2010 20:33 Chri7sti7an 7F., Fürth
 08.02.2010 20:35 Tobi7as 7S., Leuterod
 08.02.2010 20:43 Dani7el 7H., Schriesheim
 08.02.2010 20:40 ., Castrop-Rauxel
 08.02.2010 20:44 Dani7el 7H., Schriesheim
 08.02.2010 20:46 ., Castrop-Rauxel
 08.02.2010 20:53 Dani7el 7H., Schriesheim
 08.02.2010 20:59 Detl7ef 7M., Braunschweig
 08.02.2010 21:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.02.2010 22:28 Detl7ef 7M., Braunschweig
 08.02.2010 23:28 ., Castrop-Rauxel
 08.02.2010 23:41 Jako7b T7., Bischheim
 08.02.2010 23:51 ., Castrop-Rauxel
 08.02.2010 23:58 Jako7b T7., Bischheim
 09.02.2010 00:02 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 09.02.2010 00:11 Jako7b T7., Bischheim
 09.02.2010 00:41 ., Castrop-Rauxel
 09.02.2010 00:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 09.02.2010 12:04 Dani7el 7M., Jockgrim
 09.02.2010 07:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.02.2010 11:01 Juli7an 7B., Siegen
 08.02.2010 23:34 Jako7b T7., Bischheim
 08.02.2010 19:56 Seba7sti7an 7R., Berlin
 08.02.2010 22:58 Jan-7Nik7las7 S.7, Barterode
 09.02.2010 07:44 Tom 7S., Burgkunstadt
 09.02.2010 22:24 Flor7ian7 T.7, Bad Bocklet
 10.02.2010 00:46 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 10.02.2010 12:14 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 10.02.2010 15:52 Flor7ian7 T.7, Bad Bocklet
 10.02.2010 16:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.02.2010 16:09 Flor7ian7 T.7, Bad Bocklet
 10.02.2010 17:34 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 10.02.2010 19:31 Flor7ian7 T.7, Bad Bocklet
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