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Thema | Berufsbeschreibung? | 28 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Dirk8 S.8, wedel / S-H | 609602 | |||
Datum | 14.02.2010 15:36 | 12424 x gelesen | |||
Hallo an Alle, kann mir jemand sagen, wo ich eine offizielle Berufsbeschreibung oder Aufgabenbeschreibung, für einen Feuerwehrbeamten finde? Dank im Voraus MfG D. S | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 609603 | |||
Datum | 14.02.2010 15:40 | 8593 x gelesen | |||
Bei der Agentur für Arbeit sind die Berufsbilder sämtlicher Berufe zu bekommen! Schaust du hier: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r1/blobs/pdf/bkb/8176.pdf Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 609606 | |||
Datum | 14.02.2010 15:46 | 8318 x gelesen | |||
Danke Jürgen, Problem ist aber, ich meinte eine sache die auch bei Streitigkeiten verbindlich ist. Habe schon bei uns DV durchgesehen, aber keine oder nicht klare Aussage gefunden. Ist ein Beamter im mittleren Dienst verpflichtet Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durch zuführen, bzw. Reinigungsarbeiten (zusätzlich zu Reinigungfirma) aus zuführen? Gruß D. | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 609608 | |||
Datum | 14.02.2010 15:48 | 8073 x gelesen | |||
würde sagen, mal in den Arbeitsvertrag schauen??? | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 609610 | |||
Datum | 14.02.2010 15:49 | 7978 x gelesen | |||
Als Beamter hat man keinen Arbeitsvertrag in üblicher Form. gruß | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609627 | |||
Datum | 14.02.2010 16:20 | 8238 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk ScholzIst ein Beamter im mittleren Dienst verpflichtet Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durch zuführen, bzw. Reinigungsarbeiten (zusätzlich zu Reinigungfirma) aus zuführen? Aus dem reinen Beamtenrecht heraus: Ja. Es sei denn, der Beamte wird nur noch mit Tätigkeiten beauftragt, die von der Wertigkeit her unter seinem statusrechtlichen Amt liegen (also nicht zusätzlich zur Tätigkeit als BM putzen, sondern nur noch putzen), denn das ist unzulässig. Mehr machen als vorgesehen geht im Beamtenrecht immer. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 609630 | |||
Datum | 14.02.2010 16:29 | 8061 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Dirk Scholz Ist ein Beamter im mittleren Dienst verpflichtet Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durch zuführen, bzw. Reinigungsarbeiten (zusätzlich zu Reinigungfirma) aus zuführen? Ja. Vergegenwärtige Dir mal, was nach dem Beamtenstatusgesetz (unten) im Rahmen der Abordnung alles möglich ist. Die Tätigkeit mus lediglich zumutbar sein in dem Sinne, dass sie nicht entwürdigend ist, eine Überforderung darstellt oder ähnliches. Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ein "normaler" Arbeitnehmer der seinen Job behalten will würde so eine Frage in diesen Zeiten besser nicht stellen... §_14 BeamtStG Abordnung (≠ § 17 BRRG) (1) Beamtinnen und Beamte können aus dienstlichen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise zu einer dem übertragenen Amt entsprechenden Tätigkeit in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes abgeordnet werden. (2) 1Aus dienstlichen Gründen ist eine Abordnung vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit zulässig, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. 2Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Grundgehalt entspricht, zulässig. (3) 1Die Abordnung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. 2Abweichend von Satz 1 ist die Abordnung auch ohne Zustimmung zulässig, wenn die neue Tätigkeit zuzumuten ist und einem Amt mit demselben Grundgehalt entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt. (4) 1Die Abordnung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. 2Soweit zwischen den Dienstherren nichts anderes vereinbart ist, sind die für den Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten mit Ausnahme der Regelungen über Diensteid, Amtsbezeichnung, Zahlung von Bezügen, Krankenfürsorgeleistungen und Versorgung entsprechend anzuwenden. 3Die Verpflichtung zur Bezahlung hat auch der Dienstherr, zu dem die Abordnung erfolgt ist. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 609631 | |||
Datum | 14.02.2010 16:30 | 8022 x gelesen | |||
Also ich habe mir bislang keinen abgebrochen, als ich mein Büro immer selbst neu gestrichen habe und auch den Umzug ohne Hilfe eines Umzugsunternehmen realisieren konnte. Solange es nicht der tragende Anteil der Arbeit ist und meine originäre Tätigkeit nicht darunter leidet! Selbst mein Chef hat hier selbst mit Hand angelegt und das ist in einer C3 Besoldung auch nicht alltäglich! Ich würde mir da auch persönlich schwer tun, wenn ich Ölspuren beruflich kehre und mich z. B. weigere mein Büro einmal die Woche durchzufegen! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609634 | |||
Datum | 14.02.2010 16:33 | 7773 x gelesen | |||
sehe ich genauso, auch wenn mein Büro bisher keinen Anstrich nötig hatte. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 609635 | |||
Datum | 14.02.2010 16:34 | 7885 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleUnd ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ein "normaler" Arbeitnehmer der seinen Job behalten will würde so eine Frage in diesen Zeiten besser nicht stellen... Und was soll das jetzt schon wieder? Immer feste druff auf die Beamten! Hauptsache immer wieder einen nachsetzen, oder? Gott, ich fühl mich als Beamter so schuldig! Er hat eine ganz normale Frage gestellt, die man auch ohne Wertung beantworten kann, oder? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609637 | |||
Datum | 14.02.2010 16:35 | 7784 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleUnd ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ein "normaler" Arbeitnehmer der seinen Job behalten will würde so eine Frage in diesen Zeiten besser nicht stellen... Schade, denn im Gegensatz zum Beamten könnte DER sich durchaus wehren! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 609639 | |||
Datum | 14.02.2010 16:38 | 7749 x gelesen | |||
aber so kann es auch sein, Bei uns sind einige Sachen sogar untersagt: bei umräumen/-bauen/-ziehen von Büros oder Büromöbeln dürfen wir nicht mit anfassen. Das sollen, wegen Haftpflicht, nur unsere Fachabteilungen, wie Schreinerei oder so wie Hausverwaltung oder Techniker machen. Auch das rumfummeln am Drucker/Kopierer ist da schon ne Grauzone...ich schlage mich da auch nicht drum - auch wenn ich das oft albern finde.... Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 609642 | |||
Datum | 14.02.2010 16:42 | 7785 x gelesen | |||
Bitte verschone mich mit dem Vergleich "in der freie Wirtschaft", hier geht es nicht um die Frage, ob ich mir beim Blumen giessen einen Abreche. Ich putze am WE auch die Klo's an der Wache. Es ist eine allgemeine Frage, die sich auf eine Tätigkeitsbeschreibung eines Beamten im mittleren Dienst bezieht!!!!! A Gruß | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 609650 | |||
Datum | 14.02.2010 16:58 | 7758 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Hermann Er hat eine ganz normale Frage gestellt, die man auch ohne Wertung beantworten kann, oder? Habe ich auch, ich war bisher der Erste der die Diskussion mal mit Gesetztestext ergänzt hat. Du bist gerade derjenige, der die Sache mit Stammtischparolen eskalieren möchte. Ich habe lediglich den aus meiner Sicht wichtigen Hinweis gegeben, dass der zivile Arbeitsmarkt (welchen ich gut kenne) in der Hinsicht recht gnadenlos ist. Ob der Fragesteller daraus ableitet dass eine entsprechenden Flexibilität ihm gut täte oder nicht um seine Diensstellung nicht zu gefährden ist seine Sache. Das habe ich aus meiner Sicht höflich formuliert und mit einem entsprechenden Zusatzvermerk dass es kein persönlicher Angriff sondern ein Denkanstoß sein soll eingestellt. Damit wäre die Sache für mich hinreichend erledigt gewesen, und auch keiner der anderen Diskutanten mit Beamtenstatus hat bisher Anstoß daran genommen. Wenn ich Beamten allgemein und dem Fragesteller im speziellen dagegen etwas Böses gewollt hätte, dann wäre es sicherlich keine Problem gewesen, seinem Dienstherrn und die Presse auf diese Diskussion aufmerksam zu machen und den Dienstherrn zu ersuchen, seine Untergebenen mal über Rechte und Pflichten zu unterweisen, da der breiten Öffentlichkeit womöglich das Verstandnis dafür abgeht, wenn ein Beamter sich ernsthaft erkundigt, ob er im Rahmen der Dienstzeit für die er bezahlt wird wirklich mal einen Putzlappen in die Hand nehmen muss oder nicht. Den Versuch die Frage sinnvoll zu beantworten hätte ich dann wohl kaum unternommen. Das ist aber weder mein Stil noch sinnvoll, da es die beamteten Kollegen die ich kenne in keiner Weise abbildet, die machen einfach das was anliegt, siehe auf da die verbeamteten Vorredner. Deine "Schmerzreaktion" scheint mir da eher deutlich überdimensioniert, fühlst Du Dich etwa irgendwie persönlich angesprochen? Wenn Du ein konkretes Problem formulierst werde ich auch gern versuchen Dir zu helfen. Ach ja: Wenn Dir das Anliegen des Fragestellers so zentral erscheint und ein Abweichen davon (welches ich bei mir immer noch nicht sehe) so unangemessen: Wie hast du denn jetzt dazu beigetragen, die Fragestellung des Schreibers zu beantworten? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 609664 | |||
Datum | 14.02.2010 17:42 | 7828 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleDu bist gerade derjenige, der die Sache mit Stammtischparolen eskalieren möchte. Es geht mir eben langsam aber sicher auf den Geist, wie man hier als Beamter hingestellt wird. Und da fällt einem jeder Kommentar eben auf. Auch deiner. Geschrieben von Josef Mäschle Das habe ich aus meiner Sicht höflich formuliert und mit einem entsprechenden Zusatzvermerk dass es kein persönlicher Angriff sondern ein Denkanstoß sein soll eingestellt. Wozu denn überhaupt ein Zusatzvermerk? Denkanstoss für wen? "Dir gehts doch viel zu gut, beschwer´ Dich nicht!", hätte da auch stehen können. Durch die Blume stand es ja auch da. Geschrieben von Josef Mäschle Damit wäre die Sache für mich hinreichend erledigt gewesen, und auch keiner der anderen Diskutanten mit Beamtenstatus hat bisher Anstoß daran genommen. Sicher? Zumindest haben 2 andere verbeamtete Diskutanten genau auf diese Bemerkung geantwortet. Geschrieben von Andreas Bräutigam Schade, denn im Gegensatz zum Beamten könnte DER sich durchaus wehren! Geschrieben von Dirk Scholz Bitte verschone mich mit dem Vergleich "in der freie Wirtschaft", hier geht es nicht um die Frage, ob ich mir beim Blumen giessen einen Abreche. Ich putze am WE auch die Klo's an der Wache. Also bin ich wohl doch nicht der einzige. Geschrieben von Josef Mäschle Wenn ich Beamten allgemein und dem Fragesteller im speziellen dagegen etwas Böses gewollt hätte, dann wäre es sicherlich keine Problem gewesen, seinem Dienstherrn und die Presse auf diese Diskussion aufmerksam zu machen und den Dienstherrn zu ersuchen, seine Untergebenen mal über Rechte und Pflichten zu unterweisen, da der breiten Öffentlichkeit womöglich das Verstandnis dafür abgeht, wenn ein Beamter sich ernsthaft erkundigt, ob er im Rahmen der Dienstzeit für die er bezahlt wird wirklich mal einen Putzlappen in die Hand nehmen muss oder nicht. Hm, wäre auch wirklich eine tolle Leistung gewesen... Eine ganz normale Frage wird von Dir gleich wieder als ungerechtfertigte Beschwerde eines Beamten hingestellt. Ich glaube, Du weisst nicht was wir Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst wirklich so alles in unserem Dienst machen. Und Nein, der Dienst besteht nicht zu 95% aus Kaffeetrinken. Geschrieben von Josef Mäschle Deine "Schmerzreaktion" scheint mir da eher deutlich überdimensioniert, fühlst Du Dich etwa irgendwie persönlich angesprochen? Da ich ein Beamter im mittleren technischen Dienst einer Berufsfeuerwehr bin, betrifft mich das eben auch. Und wir putzen am WE unsere Klos und Bäder selbst, und führen noch viele weitere Arbeiten durch, die andere Berufsgruppen nicht mal im Ansatz in Erwägung ziehen würden noch zusätzlich zu ihrer normalen Tätigkeit ausführen würden. Oder putzt ein Verwaltungsangestellter auch seine Toilette, wenn die Putzfrau mal krank ist? Ich wurde für diese Tätigkeiten nicht eingestellt und die stehen auch nicht in meiner Stellenbeschreibung, und trotzdem führe ich sie aus. Ein Angestellter hätte da ganz andere Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Geschrieben von Josef Mäschle Wie hast du denn jetzt dazu beigetragen, die Fragestellung des Schreibers zu beantworten? Die Fragestellung des Threadstarters war bereits vorher beantwortet. Warum soll ich dann noch etwas hinzufügen? Auf deinen Beitrag isoliert darf ich aber nicht reagieren? Wenn dem so wäre, hätten viele Threads hier eine deutlich kürzere Halbwertszeit... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 609669 | |||
Datum | 14.02.2010 17:49 | 7477 x gelesen | |||
Sorry, aber langsam wird es hier lächerlich und es ist traurig, wie hier manche Themen immer wieder in die ein oder andere Ecke abdriften. Wobei ich die Reaktion nicht nachvollziehen kann, da auch nach mehrmaligem Durchlesen des Beitrags von dem Kollegen Mäschle nicht viel negatives zu finden ist! Gruß | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 609672 | |||
Datum | 14.02.2010 17:59 | 7682 x gelesen | |||
Hallo, wenn dieser Thread wieder ausartet und es gegenseitig unter die Gürtellinie geht, wird das dieses Mal Konsequenzen haben! Und um es ganz deutlich zu machen, dieser Hinweis geht an Jürgen und Daniel. Wenn Ihr euch darüber streiten wollt, macht dies per PN aber tobt euch bitte nicht in den Threads aus. Peter Moderator feuerwehr.de Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 609673 | |||
Datum | 14.02.2010 18:03 | 7613 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Hermann Es geht mir eben langsam aber sicher auf den Geist, wie man hier als Beamter hingestellt wird. Und da fällt einem jeder Kommentar eben auf. Auch deiner. Du hast nachfolgendes in meinem Beitrag gelesen? "Das ist aber weder mein Stil noch sinnvoll, da es die beamteten Kollegen die ich kenne in keiner Weise abbildet, die machen einfach das was anliegt, siehe auf da die verbeamteten Vorredner." Erstens hat nicht "man", sondern ich etwas geäußert. Damit betreibst Du gerade genau das Pauschalisieren, das Du mir vorwirfst. Zweitens hast du offensichtlich nicht realisiert, dass ich durchaus nicht verallgemeinere, siehe obiges Zitat. Das würde den allermeisten verbeamteten Kollegen, mit denen ich zusammengearbeitet habe einfach nicht gerecht werden. Da Du auf diese Feinheiten der deutschen Sprache aber anscheinend keinen Wert legst und es hier aus meiner Sicht droht ins Niveaulose abzurutschen wenn Du weiter über etwas lamentierst was ich nie gesagt habe stelle ich diese Diskussion für mich jetzt erstmal ein. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 609674 | |||
Datum | 14.02.2010 18:03 | 7535 x gelesen | |||
Tach selbstverstänldich meine ich Josef und nicht Jürgen. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609859 | |||
Datum | 15.02.2010 13:31 | 7584 x gelesen | |||
Hallo, ich erklärs Dir gerne nochmal, ganz ohne Emotionen: Geschrieben von Josef Mäschle Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ein "normaler" Arbeitnehmer der seinen Job behalten will würde so eine Frage in diesen Zeiten besser nicht stellen... Dieser Hinweis wurde auch von mir ausschließlich als forumsübliche Beamtenprovokation aufgenommen. Er hilft dem Fragesteller nicht weiter, beantwortet die gestellte Frage nicht und dient, noch dazu wenn er von einem Stammschreiber kommt, nur dazu hier mal wieder schlechte Stimmung zu machen. Wenn Du es anders gemeint hattest, musst Du noch üben, denn es kam genau SO (auch) bei mir an. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gogo8rje8 K.8, Göttingen / Niedersachsen | 609908 | |||
Datum | 15.02.2010 21:10 | 7479 x gelesen | |||
Beamtenprovokation?haha,ihr seit ja witzig!Sonst keine Probleme? | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 609913 | |||
Datum | 15.02.2010 21:47 | 7458 x gelesen | |||
Geschrieben von Georgi KatsopoulosBeamtenprovokation?haha,ihr seit ja witzig! Also ich hab´ nicht gelacht. Wo da die Pointe in unseren Beiträgen war musst Du mir mal zeigen. Geschrieben von Georgi Katsopoulos Sonst keine Probleme? Doch, schon. Aber das tut hier nichts zur Sache. ;-) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 609927 | |||
Datum | 16.02.2010 08:23 | 7293 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamSchade, denn im Gegensatz zum Beamten könnte DER sich durchaus wehren! Selten so gelacht... völlig realitätsfremd... Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609935 | |||
Datum | 16.02.2010 09:58 | 7287 x gelesen | |||
nimm Dir nen Tag frei und geh zum Arbeitsgericht. Man staunt, was da so alles verhandelt wird. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 609939 | |||
Datum | 16.02.2010 10:04 | 7357 x gelesen | |||
ist gut jetzt, Jürgen hat mir die Frage beantwortet..... Der Kindergarten ist jetzt geschlossen!!!!!!!!!!!! | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 609942 | |||
Datum | 16.02.2010 10:27 | 7414 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Dirk Scholz Der Kindergarten ist jetzt geschlossen!!!!!!!!!!!! Auch für dich gilt, der übermässige Gebrauch von Ausrufezeichen ist hier nicht gern gesehen. Bitte versuche das einzugrenzen. Stichwort: Nettiquette. Peter Team feuerwehr.de Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 609994 | |||
Datum | 16.02.2010 15:09 | 7218 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann
Ich auch nicht. Ich habe mir an den Kopf gefasst, weil ich von solchen Diskussionen Kopfschmerzen bekomme. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 610095 | |||
Datum | 17.02.2010 14:20 | 7086 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDoch, schon. Aber das tut hier nichts zur Sache. ;-) Ne das würde vielleicht unter die Gürtellinie gehen ;-) Sauver ou périr | |||||
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