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Thema | Schnittschutzkleidung, Ablauf/Aussonderung | 9 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 610451 | |||
Datum | 18.02.2010 21:58 | 8349 x gelesen | |||
Hallo, finde leider den Ursprungsthread nicht wieder. Hier schon mal erste Rechercheergebnisse aufgrund des Hinweises hier im Forum: Angegeben werden von Herstellern: - teilweise Waschzyklen (20 - 25) - Monate bei starker Nutzung (Waldarbeit) (ca. 12 - 18) - Jahre bei "Hobbynutzung" (max. 5) Ich tendiere bei der Fw im Regelfall bisher eher zu letzterem. Hat jemand noch detailliertere bzw. andere Ergebnisse? Wer mustert diese PSA bisher regelmäßig aus? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 610518 | |||
Datum | 19.02.2010 12:09 | 5359 x gelesen | |||
Bei uns alle 5 %ahre , wird von der Geschäftsstelle Organisiert Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Robe8rt 8K., Altdorf / Bayern | 610692 | |||
Datum | 20.02.2010 17:02 | 5377 x gelesen | |||
Hallo, die 12-18 Monate bei Waldarbeit kann ich bestätigen. Bei "Hobbynutzung" würde ich den Zeitraum eher höher ansetzen. (Wobei bei kleinen Beschädigungen die richtige Reparatur bzw. das richtige Flicken wichtig ist.) Praktisch stellt sich, insb. bei geringer Nutzung, die Frage, inwieweit die Hose nach längerer Zeit ihre Schutzwirkung verlieren kann. Durch die Art des Schutzmechanismus, also die Fäden, die die Kette bzw. besser gesagt das Ritzel stoppen, ergibt sich m.E. eine eher lange Aufbewahrungsmöglichkeit ohne Verlust der Schutzwirkung - oder weiß jemand gegenteiliges zu berichten? Im Zweifesfall würde also eigentlich ein Ersatz nach Zerstörung reichen - oder wenn sie nicht mehr den geltenden Ansprüchen aus der UVV genügt (also derzeit bspw. fehlender Rundumschutz und daher Umstieg von Typ A auf Typ C). Schöne Grüße Robert | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 610694 | |||
Datum | 20.02.2010 17:12 | 5055 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Robert Kroha oder wenn sie nicht mehr den geltenden Ansprüchen aus der UVV genügt (also derzeit bspw. fehlender Rundumschutz und daher Umstieg von Typ A auf Typ C). wobei ein Umstieg wegen des fehlenden Rundumschutzes nicht erforderlich ist. Diese Schnittschutzkleidung genießt lt. Unfallversicherungsträger Bestandsschutz. Gruß Ralf | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Möglingen / Baden Württemberg | 610696 | |||
Datum | 20.02.2010 17:25 | 5279 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, habe ca. 2008 die gleichen oben genannten Ergebnisse bekommen. Es gab im Jahr 2008 zusätzlich noch die Aussage, dass es auf die Lagerung ebenfalls ankommt. Schnittschutzkleidung sollte nicht direkt neben dem Doppelkanister gelagert werden sondern in einer Tasche (Müllsack), da die Ausgasungen des Öls und der Mischung die Alterung beschleunigen. Es war eine Testreihe von einem Professor an einer Hochschule im süddeutschen Raum geplant, ich komme aber nichtmehr auf die Hochschule und den Namen des Professors. MKG Tobi Laut §184 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) ist die Amtsprache deutsch, aber je schwieriger die Materie, desto schwäbischer wirds! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 610986 | |||
Datum | 22.02.2010 20:00 | 5043 x gelesen | |||
Hallo Habe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern. Christian | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 611044 | |||
Datum | 23.02.2010 08:28 | 4942 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian WohlfahrtHabe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern. Trotz anderslautender Herstelleraussagen? Wer hat das da so geäußert - und worauf bezieht der sich? Hat ggf. die hess. Unfallkasse dazu was veröffentlicht? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 611054 | |||
Datum | 23.02.2010 09:20 | 4732 x gelesen | |||
Worauf sich das bezogen hat kann ich nicht sagen, es hat uns damals der Lehrgangsleiter gesagt war schon in 2006, werde am WE mal meinen stv. Wehrleiter fragen, der ist für RLP sowas wie ne allwissende Mülltonne was Schutzkleidung angeht (ist auch Referatsleiter an der LFKS für sowas)... | |||||
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Autor | Olli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP | 611126 | |||
Datum | 23.02.2010 17:23 | 4694 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian WohlfahrtHabe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern. ..und so isses auch, wenn die Schnittschutzkleidung ordnungsgemäß gereinigt/behandelt/gelagert wird, sehe ich keinen Grund warum man diese ohne Beschädigungen aussondern sollte. Herstellerangaben sind natürlich zu beachten, ist klar ! Bei Beschädigungen jeglicher Art natürlich ist das Zeugs nur noch Schrott und dementsprechend zu behandeln ! | |||||
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