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ThemaSchnittschutzkleidung, Ablauf/Aussonderung9 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW610451
Datum18.02.2010 21:588349 x gelesen
Hallo,

finde leider den Ursprungsthread nicht wieder.

Hier schon mal erste Rechercheergebnisse aufgrund des Hinweises hier im Forum:

Angegeben werden von Herstellern:
- teilweise Waschzyklen (20 - 25)
- Monate bei starker Nutzung (Waldarbeit) (ca. 12 - 18)
- Jahre bei "Hobbynutzung" (max. 5)

Ich tendiere bei der Fw im Regelfall bisher eher zu letzterem.

Hat jemand noch detailliertere bzw. andere Ergebnisse?

Wer mustert diese PSA bisher regelmäßig aus?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW610518
Datum19.02.2010 12:095359 x gelesen
Bei uns alle 5 %ahre , wird von der Geschäftsstelle Organisiert


Gunnar Kreidl
OB THW Pfedelbach


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AutorRobe8rt 8K., Altdorf / Bayern610692
Datum20.02.2010 17:025377 x gelesen
Hallo,

die 12-18 Monate bei Waldarbeit kann ich bestätigen.
Bei "Hobbynutzung" würde ich den Zeitraum eher höher ansetzen.
(Wobei bei kleinen Beschädigungen die richtige Reparatur bzw. das richtige Flicken wichtig ist.)

Praktisch stellt sich, insb. bei geringer Nutzung, die Frage, inwieweit die Hose nach längerer Zeit ihre Schutzwirkung verlieren kann. Durch die Art des Schutzmechanismus, also die Fäden, die die Kette bzw. besser gesagt das Ritzel stoppen, ergibt sich m.E. eine eher lange Aufbewahrungsmöglichkeit ohne Verlust der Schutzwirkung - oder weiß jemand gegenteiliges zu berichten?

Im Zweifesfall würde also eigentlich ein Ersatz nach Zerstörung reichen - oder wenn sie nicht mehr den geltenden Ansprüchen aus der UVV genügt (also derzeit bspw. fehlender Rundumschutz und daher Umstieg von Typ A auf Typ C).

Schöne Grüße

Robert


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AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW610694
Datum20.02.2010 17:125055 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Robert Krohaoder wenn sie nicht mehr den geltenden Ansprüchen aus der UVV genügt (also derzeit bspw. fehlender Rundumschutz und daher Umstieg von Typ A auf Typ C).

wobei ein Umstieg wegen des fehlenden Rundumschutzes nicht erforderlich ist. Diese Schnittschutzkleidung genießt lt. Unfallversicherungsträger Bestandsschutz.

Gruß

Ralf


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AutorTobi8as 8B., Möglingen / Baden Württemberg610696
Datum20.02.2010 17:255279 x gelesen
Hallo Zusammen,

habe ca. 2008 die gleichen oben genannten Ergebnisse bekommen.
Es gab im Jahr 2008 zusätzlich noch die Aussage, dass es auf die Lagerung ebenfalls ankommt.
Schnittschutzkleidung sollte nicht direkt neben dem Doppelkanister gelagert werden sondern in einer Tasche (Müllsack), da die Ausgasungen des Öls und der Mischung die Alterung beschleunigen.
Es war eine Testreihe von einem Professor an einer Hochschule im süddeutschen Raum geplant, ich komme aber nichtmehr auf die Hochschule und den Namen des Professors.


MKG Tobi

Laut §184 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) ist die Amtsprache deutsch, aber je schwieriger die Materie, desto schwäbischer wirds!

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP610986
Datum22.02.2010 20:005043 x gelesen
Hallo

Habe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern.

Christian


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW611044
Datum23.02.2010 08:284942 x gelesen
Geschrieben von Christian WohlfahrtHabe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern.

Trotz anderslautender Herstelleraussagen?
Wer hat das da so geäußert - und worauf bezieht der sich? Hat ggf. die hess. Unfallkasse dazu was veröffentlicht?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP611054
Datum23.02.2010 09:204732 x gelesen
Worauf sich das bezogen hat kann ich nicht sagen, es hat uns damals der Lehrgangsleiter gesagt war schon in 2006, werde am WE mal meinen stv. Wehrleiter fragen, der ist für RLP sowas wie ne allwissende Mülltonne was Schutzkleidung angeht (ist auch Referatsleiter an der LFKS für sowas)...


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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP611126
Datum23.02.2010 17:234694 x gelesen
Geschrieben von Christian WohlfahrtHabe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern.

..und so isses auch, wenn die Schnittschutzkleidung ordnungsgemäß gereinigt/behandelt/gelagert wird, sehe ich keinen Grund warum man diese ohne Beschädigungen aussondern sollte. Herstellerangaben sind natürlich zu beachten, ist klar ! Bei Beschädigungen jeglicher Art natürlich ist das Zeugs nur noch Schrott und dementsprechend zu behandeln !


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 18.02.2010 21:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.02.2010 12:09 ., Wüstenrot
 20.02.2010 17:02 Robe7rt 7K., Altdorf
 20.02.2010 17:12 Ralf7 F.7, Duisburg
 20.02.2010 17:25 Tobi7as 7B., Möglingen
 22.02.2010 20:00 ., Nentershausen
 23.02.2010 08:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.02.2010 09:20 ., Nentershausen
 23.02.2010 17:23 ., Worms-Pfeddersheim
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