News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Atemschutz mit Paukenröhrchen | 32 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Pete8r K8., Essen / NRW | 610432 | |||
Datum | 18.02.2010 19:03 | 13904 x gelesen | |||
Hallo, so wie es aussieht muss ich mir bald Paukenröhrchen ins Ohr einsetzen lassen. Diese dienen zur besseren Entlüftung im Ohr, da es bei mir nicht mehr richtig funktioniert. Hab mit meiner HNO Ärztin noch nicht über Atemschutz gesprochen, da ich daran erst jetzt gedacht habe. Normal dürfte es kein Problem sein denke ich. Was denkt ihr darüber? LG Peter | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 610436 | |||
Datum | 18.02.2010 20:06 | 11193 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KaußNormal dürfte es kein Problem sein denke ich. Eine Öffnung im Trommelfell würde ich im Zweifel nach G26.3 wie eine Trommelfellperforation behandeln --> kein Einsatz unter Atmschutz mehr. Es besteht über die Eustach'sche Röhre eine Verbindung zwischen den Atemwegen und der Außenwelt. Hierdurch können Schadstoffe bis in die Atemwege gelangen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 610438 | |||
Datum | 18.02.2010 20:10 | 10864 x gelesen | |||
Laut meinen HNO, habe das Teil erst im Frühjahr letzten Jahres bekommen, ist das aber kein ko Grund gegen eine Tauglichkeit. Gruß Sven P.S.: Da ich aber wegen "pfusch am Bau" nun noch einmal operiert werden muss hege ich etwas zweifel gegen diese Aussage | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 610439 | |||
Datum | 18.02.2010 20:19 | 10910 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtLaut meinen HNO, habe das Teil erst im Frühjahr letzten Jahres bekommen, ist das aber kein ko Grund gegen eine Tauglichkeit. Vielleicht ist der HNO kein Arbeitsmediziner? Wie gesagt. Die Logik der G26.3 ist da eigentlich ganz einfach. Es darf (egal wie) nur Luft über den Atemanschluss in die atemwege gelangen. Ist dies durch eine Undichtigkeit im Trommelfell nicht mehr sicher gestellt (vgl. Stichwort Trommelfellperforation in der G26.3), schließt dies die Tätigkeit als AGT aus. Der HNO mag Deine Frage auf das Hörvermögen oder die allgemeine körperliche Belastbarkeit bezogen haben. Aber eben nicht auf die "Gasdichtheit" der Atemwege. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Pete8r K8., Essen / NRW | 610440 | |||
Datum | 18.02.2010 20:20 | 10422 x gelesen | |||
Aber diese Öffnung im Trommelfell ist so gering, da dürften doch normal keine Schadstoffe durchkommen. Selbst wenn welche durchkommen, dürfte die Menge doch so gering sein, dass keine Gefahr besteht. Hat jemand Erfahrungen damit? Ich werde den Fall natürlich vorher abklären bevor ich mit Röhrchen unter PA geh. LG | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 610441 | |||
Datum | 18.02.2010 20:26 | 10413 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KaußAber diese Öffnung im Trommelfell ist so gering, da dürften doch normal keine Schadstoffe durchkommen. Selbst wenn welche durchkommen, dürfte die Menge doch so gering sein, dass keine Gefahr besteht. Um es frei nach Paracelcus zu sagen: Die Dosis macht, daß ein Ding kein Gift sei. Die G26.3 hat die Trommelfellperforation nicht umsonst als Ausschlußkriterium drinne. Und im Zweifel sind solche sicherheitsrelevante Regelungen zum Schutz des FM eng auszulegen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 610442 | |||
Datum | 18.02.2010 20:28 | 10375 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Christian Fischer Und im Zweifel sind solche sicherheitsrelevante Regelungen zum Schutz des FM eng auszulegen. Tjo. Solangein der öffentlichen Wahrnehmung Dv7 und G26.3 immer noch als Feinde des Ehrenamts wahrgenommen werden, wird sich die Einsicht so schnell nicht durchsetzen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r K8., Essen / NRW | 610443 | |||
Datum | 18.02.2010 20:40 | 10270 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDie G26.3 hat die Trommelfellperforation nicht umsonst als Ausschlußkriterium drinne. Ja du hast damit schon Recht. Ich werde es mit meiner HNO abklären und im Zweifelsfall nochmals zur G26.3 gehen um sicherzu gehen. Falls jemand das gleiche Problem hat/hatte und damit bereits beim HNO/G26.3 war, der kann ja mal seine Erfahrungen schreiben. Gruß | |||||
| |||||
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 610444 | |||
Datum | 18.02.2010 20:46 | 10578 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerVielleicht ist der HNO kein Arbeitsmediziner? Ich korregiere meine Aussage, das war nicht mein HNO sondern unser Arbeitsmediziner... Geschrieben von Christian Fischer Die G26.3 hat die Trommelfellperforation nicht umsonst als Ausschlußkriterium drinne. Wenn das da aber so steht muss das auch entsprechend ausgelegt werden! Ergo, unser Arbeitsmediziner sollte sich eventuell das alles noch einmal durchlesen. Gruß Sven | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 610475 | |||
Datum | 19.02.2010 00:44 | 10457 x gelesen | |||
Hallo! So weit ich mich erinnern kann, enthielt sogar die ABC-Schutzmaske der Bundeswehr in der Rolltasche einen Satz Ohrenstöpsel für Trommelfellgeschädigte. Geschrieben von Sven Hildebrandt Wenn das da aber so steht muss das auch entsprechend ausgelegt werden! Dann ist dies zum Schutze des FA (SB) auch ganz eng auszulege. Aber das wurde ja schon gesagt. Es geht um die Gesundheit des FA (SB) da sind nach meiner bescheidenen Meinung keine Experimente angesagt und das sollte auch kein Platz für Selbstversuche sein. Gruß aus Ludwigshafen Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 610519 | |||
Datum | 19.02.2010 12:14 | 10289 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldSo weit ich mich erinnern kann, enthielt sogar die ABC-Schutzmaske der Bundeswehr in der Rolltasche einen Satz Ohrenstöpsel für Trommelfellgeschädigte. Jepp. Der ABC-Selbsthilfesatz enthielt neben andere Dingen (wie Pflaster zum Verschließen von Wunden vor einer möglichen Kontamination) auch Ohrenstöpsel die bei Trommelfellschädigungen ein Eindringen über diese Weg vermeiden sollten. Geschrieben von Jakob Theobald Es geht um die Gesundheit des FA (SB) da sind nach meiner bescheidenen Meinung keine Experimente angesagt und das sollte auch kein Platz für Selbstversuche sein. Genau das ist es. Schon aus eigenem Selbsterhaltungstrieb würde ich wenn auch nur der geringste Zweifel besteht die Tätigkeit unterlassen. Aber da kollidieren dann bei manchen FM Selbsterhaltungstrieb und Helfengen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 610571 | |||
Datum | 19.02.2010 18:04 | 9909 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAber da kollidieren dann bei manchen FM Selbsterhaltungstrieb und Helfengen. Tja, ohne G26.3 kann man ja aus der Feuerwehr eigentlich direkt austreten. [1] Das ist für jemanden, der schon länger und Gerne in der Feuerwehr aktiv ist natürlich schon echt harter Stoff. Da finde ich die Frage, ob es nicht vielleicht doch irgendwie geht (und sei es nur der Form halber auf dem Papier) schon nachvollziehbar. [1] Wird hier im Forum ja sehr oft propagiert, dass man nur komplett einsatztaugliche FA brauchen kann. Nicht Atemschutztaugliches Personal kann nicht zuverlässig in allen Funktionen eingesetzt werden [2] [2] Selbst der Lf-Maschinist kann ja bei gedrehtem Wind in die Verlegenheit kommen, sich ne Maske aufzusetzen. | |||||
| |||||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 610603 | |||
Datum | 19.02.2010 20:57 | 9837 x gelesen | |||
Hallo Manuel, Geschrieben von Manuel Schmidt 2] Und dafür braucht man eine G26.3,?Wäre mir sehr neu. Wir sollten vielleicht mal da hinkommen und endlich auch die G26.2 flächendeckend zu fördern, um eine "Maskentauglichkeit" zu haben. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sto8ph 8K., Selm / NRW | 610608 | |||
Datum | 19.02.2010 21:16 | 9795 x gelesen | |||
Hallo Peter, wenn ich mir die Infos im Netz mal anschaue. Dann gibt es Experten die das Schwimmen ohne Ohrstöpsel als möglich erachten, da Röhrchen erst ab ca. 60cm Wassersäule öffnen. Ich weiß jetzt natürlich nicht welchem Luftdruck das entspricht. Aber ich glaube der normale umgebende Luftdruck sollte wohl nicht in der Lage sein, die Röhrchen zu öffnen. Anderer Gedanke von mir war, der Einsatz von Überdruckgeräten. Wenn die eustachschen Röhren die ganze Zeit geöffnet wären und die Röhrchen auch, würde ja die ganze Zeit Luft austreten. <-- Glaube ich eher nicht! Ich mutmaße aber einfach mal, das sich der Überdruck bis in das Mittelohr aufbauen wird und schon alleine damit ein Eintreten von schädlicher Atmosphäre verhindert wird. Das Röhrchen wird bei dem geringen Druckunterschied aber wahrscheinlich trotzdem nicht öffnen. Reine Theorie, aber so hätte ich doch glatt ein Argument pro Überdruck-System geliefert. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 610616 | |||
Datum | 19.02.2010 22:08 | 9859 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildWir sollten vielleicht mal da hinkommen und endlich auch die G26.2 flächendeckend zu fördern, um eine "Maskentauglichkeit" zu haben. Die Möglichkeit der Gefahrstoffaufnahme über den Gehörgang ist auch bei der G26.1 und bei der G26.2 ein Ausschlusskriterium. Ich wollte nur einen möglichen Grund angeben, warum man, zumindest auf dem Papier, unbedingt G26.3 tauglich bleiben will. Diverse Fw-Schulen (oder mittlerweile alle?) fordern für den F3 ja auch die G26.3. nicht, weil die Teilnehmer unter Atemschutz irgendwo vorgehen müssten, sondern weil die sich absichern wollen falls jemand beim Laufen um die Halle zwecks Erkundung tod umfällt. | |||||
| |||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 610624 | |||
Datum | 19.02.2010 23:34 | 9798 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Manuel Schmidt Diverse Fw-Schulen (oder mittlerweile alle?) fordern für den F3 ja auch die G26.3. z.B., man hört aber ab und an auch schon mal andere Gründe für solche Kriterien... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 610625 | |||
Datum | 19.02.2010 23:37 | 9642 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Ridderz.B., man hört aber ab und an auch schon mal andere Gründe für solche Kriterien... Welche z.B.? "AGT-Ausbildung" wurde zumindest nicht überall gefordert. "aktiver AGT" auch nicht. | |||||
| |||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 610626 | |||
Datum | 19.02.2010 23:42 | 9668 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWelche z.B.? Naja, aber das hängt ja oft zusammen...und wer macht so im Schnitt häufiger AGT? Wohl eher die jüngeren Kollegen...mal so als Zaunpfahl^^ mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 610630 | |||
Datum | 20.02.2010 01:33 | 9686 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christoph Kosian da Röhrchen erst ab ca. 60cm Wassersäule öffnen. Ich weiß jetzt natürlich nicht welchem Luftdruck das entspricht.Auch auf die Gefahr hin, von der physikalischen Fraktion gleich furchtbar einen draufzubekommen: "Früher" hat man Druck auch in "Metern Wassersäule" gemessen, liest man bei gar alten Fahrzeugen auch noch auf den Manometern. 1 Bar sind 10 mWs. Somit sind 60 cmWs 0,06 bar oder 60 mbar. Geschrieben von Christoph Kosian Das Röhrchen wird bei dem geringen Druckunterschied aber wahrscheinlich trotzdem nicht öffnen.Da die Überdruckgeräte so in etwa 4mbar Überdruck in der Maske erzeugen, könntest du in Bezug auf den oben berechneten "Röhrchenöffnungsdruck" sogar Recht haben ;o) Zu den übrigen Überlegungen sag ich nix - da hab ich keine Ahnung von. Schade nur, dass man mit Schnupfen nicht unter PA sollte, da wären die eustachschen Röhren eh dicht ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 610695 | |||
Datum | 20.02.2010 17:15 | 9456 x gelesen | |||
rrrrichtich! 100% untauglich. Das CO wird sich freuen! | |||||
| |||||
Autor | Stef8fen8 B.8, Wächtersbach / Hessen | 610711 | |||
Datum | 20.02.2010 18:39 | 9484 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs besteht über die Eustach'sche Röhre eine Verbindung zwischen den Atemwegen und der Außenwelt. Hierdurch können Schadstoffe bis in die Atemwege gelangen. 100% richtig, ABER in aller Regel wird die Indikation einer Anlgage eines Paukenröhrchens gestellt, wenn genau diese ihre originäre Funktion nicht mehr erfüllt! Also eben nicht mehr in ausreichendem Ausmaß eine Belüftung des Mittelohres gewährleistet (somit auch keine Verbindnung zwischen Mittelohr und Nasenrachenraum besteht)! Im Gegensatz zu einer Trommelfellperforation, die eben auch Auftritt wenn die Eustachische Röhre noch funktionsfähig ist und somit ein eventueller Durchtritt von Schadstoffen in die Atemwege möglich ist. (Was auch den Satz Ohrenstöpsel bei der ABC-Schutzmaske der Bundeswehr erklärt) Ich persönlich würde meinen HNO-Arzt fragen inwiefern die Eustachische Röhre noch offen ist und dementsprechend verfahren. MkG, Steffen | |||||
| |||||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 610825 | |||
Datum | 21.02.2010 20:09 | 9433 x gelesen | |||
Hallo Steffen, Geschrieben von Steffen Bleck Ich persönlich würde meinen HNO-Arzt fragen inwiefern die Eustachische Röhre noch offen ist und dementsprechend verfahren. ... und ich meinen Arbeitsmedizinier, weil ich a) verpflichtet bin eine vorzeitige Nachuntersuchung durchführen zu lassen b) der HNO-Arzt mit einer G26.3 nicht zu tun hat, jedenfalls erstmal nicht Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 610826 | |||
Datum | 21.02.2010 20:34 | 9490 x gelesen | |||
Geschrieben von André Schild... und ich meinen Arbeitsmedizinier, weil ich Ja. Geschrieben von André Schild b) der HNO-Arzt mit einer G26.3 nicht zu tun hat, jedenfalls erstmal nicht - Wenn sich der Arbeitsmediziner mit dem entsprechenden Problem auskennt - der Arbeitsmediziner nicht sagt "ist nicht, weil ist nicht" Wenn beides nicht zutrifft, halte ich die Konsilarische Meinung eines Facharztes für dieses spezielles Problem für legitim und sinnvoll. | |||||
| |||||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 610830 | |||
Datum | 21.02.2010 21:22 | 9388 x gelesen | |||
Hallo Manuel, Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn beides nicht zutrifft, halte ich die Konsilarische Meinung eines Facharztes für dieses spezielles Problem für legitim und sinnvoll. Ja, ich auch. Aber nicht von selber, sondern nur auf Veranlassung des Arbeitsmediziniers. Weil er die G26.3 unterschreibt und nicht der HNO-Arzt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 610831 | |||
Datum | 21.02.2010 21:23 | 9494 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildJa, ich auch. Aber nicht von selber, sondern nur auf Veranlassung des Arbeitsmediziniers. Weil er die G26.3 unterschreibt und nicht der HNO-Arzt. Wenn ich aber beim HNO in Behandlung bin, dann kann ich ja auch in vorauseilendem Gehorsam ein Attest oder Befunde mitbringen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 610832 | |||
Datum | 21.02.2010 21:25 | 9262 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildJa, ich auch. Aber nicht von selber, sondern nur auf Veranlassung des Arbeitsmediziniers. Jo. Und mit einer klaren Vorgabe, was wie untersucht und beurteilt werden soll. Und nicht nur mit der Frage "Ist der Patient Atemschutztauglich" (weil das kann der gemeine HNO nicht wissen). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 610833 | |||
Datum | 21.02.2010 21:32 | 9345 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Hermann Wenn ich aber beim HNO in Behandlung bin, dann kann ich ja auch in vorauseilendem Gehorsam ein Attest oder Befunde mitbringen. Will ich niemanden daran hindern. Nur davor zu glauben, zur Glauben das der HNO-Arzt hier irgendetwas zu sagen hat, ob man atemschutztauglich ist oder nicht. Das sagt einzig und allein der Arbeitsmedizinier. Und wenn der trotz eines Attestes "Nein" sagt, dann steht das "Nein". Und deshalb sollte der Weg im Zweifel zum Arbeitsmediziner gehen. Wenn man Unterlagen/Atteste dabei hat, mag dies nicht schlecht sein. Ob das hilft steht auf einem anderen Blatt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 610835 | |||
Datum | 21.02.2010 21:40 | 9342 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildWill ich niemanden daran hindern. Das brauchst Du mir als Verfechter der streng ausgelegten G26.3 nicht erzählen. Als Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst werden die arbeitsmedizinischen Grundätze ja auch streng an mir angewandt. Von der amtsärztlichen Untersuchung vor der Einstellung ganz zu schweigen... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 610836 | |||
Datum | 21.02.2010 21:44 | 9317 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Hermann
Habe ich anders rausgelesen. Nur hier wurde ja nicht nur einmal der HNO-Arzt als Experte und Ansprechpartner genannt. Ich wollte nur herausstellen, dass dies der Arbeitsmedizinier für das Verfahren G 26 ist. Ob der HNO-Arzt dort medizinisch mehr Ahnung hat steht auf einem anderen Blatt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 610837 | |||
Datum | 21.02.2010 21:47 | 9323 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildNur hier wurde ja nicht nur einmal der HNO-Arzt als Experte und Ansprechpartner genannt. Ich wollte nur herausstellen, dass dies der Arbeitsmedizinier für das Verfahren G 26 ist. Ob der HNO-Arzt dort medizinisch mehr Ahnung hat steht auf einem anderen Blatt. Wobei der Arbeitsmediziner gerne einen Facharzt hinzuziehen kann. Er mag ja in den G-Untersuchungen bewandert sein, aber dennoch kann es bei Grenzfällen auch mal nötig werden einen Fachmann hinzuzuziehen. Wie eben auch ein FA auf die Expertise eines Facharztes zurückgreifen kann um den Arbeitsmediziner zu "unterstützen". Gerade bei BFlern kann es da ja um die Existenz gehen... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 610838 | |||
Datum | 21.02.2010 21:51 | 9291 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWie eben auch ein FA auf die Expertise eines Facharztes zurückgreifen kann um den Arbeitsmediziner zu "unterstützen". Stimmt und am eigenen Leib erlebt und dank des Facharztes den der Amtsarzt hinzuzog immer noch bei der BF existent. Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
| |||||
Autor | Stef8fen8 B.8, Wächtersbach / Hessen | 610995 | |||
Datum | 22.02.2010 21:07 | 9240 x gelesen | |||
Geschrieben von André Schild... und ich meinen Arbeitsmedizinier, weil ich Absolut richtig, seh ich genauso! NUR VORHER (vielleicht habe ich es etwas unscharf formuliert, was ich eigentlich meinte) mit meinem HNO, weil eben die wenigsten Arbeitsmediziner Fachärzte für HNO-Heilkunde sind und ich meinem Arbeitsmediziner vermutlich von einem eben solchen Facharzt ein Attest mitbringen muss, in dem der Funktionszustand meiner Eustachischen Röhre bescheinigt wird! Wie der Arbeitsmediziner das dann für die Untersuchung wertet vermag ich nicht zu beurteilen! Fakt ist aber das er, wenn er kein Facharzt für HNO-Heilkunde ist, keine definitiven Aussagen zu dem Funktionszustand der Eustachischen Röhre treffen kann! Hoffe jetzt ist klarer was ich meinte. MkG, Steffen | |||||
| |||||
|