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ThemaEinige (mehr!) Fragen zur Ausbildung (u. Beförderungen) in RLP42 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMike8 S.8, Köln / NRW611381
Datum24.02.2010 16:2618118 x gelesen
Hallo Leute,
Ich hab mal so ein paar mehr generelle Fragen zum Thema FW-Ausbildung in Rheinland-Pfalz. Das neue Ausbildungssystem und das damit verbundene Beförderungssystem habe ich noch nicht so recht verinnerlicht.
Habe gerade mein Truppmann I. Wenn ich das richtig verstanden habe mache ich danach Truppmann II in der Einheit und parallel AGT und SF. Dauert der Truppmann II dann nochmal 2 Jahre, oder dann noch ein weiteres Jahr?
Muss ich nach dem Truppmann I für den Truppmann II nochmal extra gemeldet werden oder geht das automatisch (ist wahrscheinlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich)?
Bin ich nach dem Truppmann I schon Feuerwehrmann oder noch Anwärter?
Laut wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgrade_der_deutschen_Feuerwehr#Rheinland-Pfalz ) werde ich nach dem Grundlehrgang (nach 2 Jahren), also Truppmann I und II, zum Feuerwehrmann befördert.
Nach einem Zusatzlehrgang wie AGT oder SF zum Oberfeuerwehrmann.
Was ist denn nun wenn ich den SF und ggf. AGT zwischen Truppmann I und II „einschiebe“? Bin ich dann direkt Oberfeuerwehrmann oder wie?
Wann kann ich dann nach dieser Zeit den Truppführer machen? Habe irgendwas gehört das das bei uns (RLP, oder Kreisabhängig?) erst 5 Jahre nach abgeschlossenem Truppmann II gehen soll (also 8. Dienstjahr), davon steht aber nix in der FwDV 2, oder? Kann ich nach Beendigung Truppmann II (also vor Truppführer) dann den Maschinisten machen?

Früher ging der Truppmann (Dienstgrad: Feuerwehrmann) doch in einem Lehrgang, den man ziemlich schnell abgeschlossen hatte, oder? das alte System war doch dann wesentlich schneller und weniger. Wie kommt diese „Aufstockung“ in Anbetracht der sinkenden Eintrittszahlen in der FFW zustande? Es ist doch heut zu Tage kaum zumutbar 2 Jahre Lehrgänge (neben Beruf / Ausbildung etc.) zu besuchen um Feuerwehrmann zu werden. Wobei ich eine gute Qualifikation schon richtig und löblich finde, aber dieses System ist doch sicher für viele abschreckend. Dennoch ist klar, lieber zu viele Lehrgänge und gehobene Anforderungen als Überforderungen und Fehler an der E-Stelle!

PS: Vielen Danke (!!!) an alle die sich die Mühe machen und diese umfangreichen und schnell zusammengeschriebenen Fragen zu beantworten (darunter leidet dann auch die Rechtschreibung).


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AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP611382
Datum24.02.2010 16:4113861 x gelesen
Moin,

die meisten Fragen hast Du Dir doch bereits selbst beantwortet. Der TM 2 startet nach dem TM 1, dauert 2 Jahre und schließt mit einer Prüfung ab. Danach kann man durch den Bürgermeister zum Feuerwehrmann befördert werden, bis zu dieser Beförderung ist man Anwärter.
Die Beförderung zum OFM wird (zumindest bei uns) dann vorgenommen, wenn dein WF Dich zur Beförderung vorschlägt und nichts dagegen spricht. Kann evtl. direkt nach dem TM 2 Lehrgang sein, vermutlich wirds das aber nicht (wofür auch?). TF geht im Prinzip direkt nach TM2-Prüfung, ebenso wie Maschinist. Auch früher (zumindest die letzten 12 Jahre früher die ich als FM kenne) gabs auch schon Anwärterstatus für 2 Jahre - ist ja auch nix schlimmes, so haben wir alle mal angefangen und so werden auch noch ne ganze Zeit lang alle anfangen.
Bzgl. dem zweiten Lehrgang: Der TM 2 ist auf Standortebene, und ich denke das ist auch durchaus sinnvoll, weil 70h TM1 eben lange nicht ausreichend sind, um jemand die als Truppmann notwendigen Kentnisse komplett einzuimpfen und alle Standortspezifischen Richtlinien da noch garnicht mit berücksichtigt sind.
Aber als Tip: Ich freue mich immer, wenn die hiesigen FM-Anwärter mit solche Fragen persönlich (bzw. per Mail) stellen, ich denke mal, dein WF fänd das auch ganz gut ;)

Gruß vom Hunsrück

Daniel


Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorGreg8or 8M., Roth / Rheinland Pfalz611383
Datum24.02.2010 16:4813413 x gelesen
Hallo Johannes

hier mal kurz der Link zur LFKS

pdf Ausbildung

Dort ist alles schön beschrieben.


Gruß Gregor

P.S. Meine Meinung....

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611384
Datum24.02.2010 16:4913495 x gelesen
Hallo!

Also, ich hab mich da nur sehr Oberflächlich eingelesen.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Lehrgänge Maschinist, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Truppführer die abgeschlossene Truppmann-Ausbildung.

Also zuerst Truppmann 1+2 und dann gehts weiter. Paralell geht nicht, da ist nichts mit dazwischenschieben.

Teilweise wird das auch so gehandhabt, das vor dem Truppführerlehrgang unbedingt noch ein bzw. zwei technischer Lehrgänge gemacht werden müssen. In der Regel Maschinist und Sprechfunker. (so halten wir das bei uns in der Wehr).

Einigen Wehren lassen ihre FA erst ab der Ausbildungsstufe Truppführer zum Atemschutzgeräteträgerkehrgang zu.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz611385
Datum24.02.2010 16:5413467 x gelesen
Hallo,

bevor der Thread unübersichtlich wird, und das wird er vermutlich, schieb ich noch schnell was grundsätzliches ein :-)

Zwichen dem Beginn/Abschluß des TM1 verbunden mit dem Dienstgrad Anwärter und der, bei manchen irgendwann folgenden Gruppenführerausbildung, meistens dann mit der Beförderung zum Brandmeister belohnt, habe ich schon alle nur erdenklichen Kombinationen aus Ausbildungsstand und Dienstgrad gesehen.

Man kann das mit Sicherheit ziemlich genau aufdrösseln aber, rein praktisch, nicht unbedingt richtig, siehts wohl so aus, dass die herrschende Meinung deines WF, WL, Wehrführung gilt.

Und jetzt viel Spaß ;-)

Gruß,
Sebastian


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611386
Datum24.02.2010 16:5413585 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Gregor MehligHallo Johannes
hier mal kurz der Link zur LFKS
pdf Ausbildung


Vergiss mal ganz schnell die Grafik auf der letzten Seite. Hier kollidieren Theorie und Praxis.
Was soll ein nicht vollständig ausgebildeter FA unter PA im Innenangriff?
Ich halte es für völlig falsch ohne abgeschlossne Grundausbildung orgenwelche weiterführenden Ausbildungen durchzuführen.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz611387
Datum24.02.2010 16:5613207 x gelesen
(ich schieb meine Antwort hier noch mal rein)

Hallo,

bevor der Thread unübersichtlich wird, und das wird er vermutlich, schieb ich noch schnell was grundsätzliches ein :-)

Zwichen dem Beginn/Abschluß des TM1 verbunden mit dem Dienstgrad Anwärter und der, bei manchen irgendwann folgenden Gruppenführerausbildung, meistens dann mit der Beförderung zum Brandmeister belohnt, habe ich schon alle nur erdenklichen Kombinationen aus Ausbildungsstand und Dienstgrad gesehen.

Man kann das mit Sicherheit ziemlich genau aufdrösseln aber, rein praktisch, nicht unbedingt richtig, siehts wohl so aus, dass die herrschende Meinung deines WF, WL, Wehrführung gilt.

Und jetzt viel Spaß ;-)

Gruß,
Sebastian


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611388
Datum24.02.2010 16:5613396 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian BöntgenZwichen dem Beginn/Abschluß des TM1 verbunden mit dem Dienstgrad Anwärter und der, bei manchen irgendwann folgenden Gruppenführerausbildung, meistens dann mit der Beförderung zum Brandmeister belohnt, habe ich schon alle nur erdenklichen Kombinationen aus Ausbildungsstand und Dienstgrad gesehen.

***LOL***

Das muss Du mir nicht sagen. Da gibt es Brandmeister "von Dienstalters wegen" und sonstige allerlei merkwürdige Kombinatonen.

GRuß vom Berg

Jakob


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611389
Datum24.02.2010 16:5813208 x gelesen
Wir lassen den Sprechfunker während des TM2 zu, weil wir das einfach für sinnvoll halten.
Und ich persönlich rechne damit, dass der Sprechfunklehrgang in seiner heutigen Zeit irgendwann auch mal Geschichte ist und die Funkinhalte dann in die Grundausbildung/TM1 einfließen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611390
Datum24.02.2010 16:5913315 x gelesen
Geschrieben von Johannes JungFrüher ging der Truppmann (Dienstgrad: Feuerwehrmann) doch in einem Lehrgang, den man ziemlich schnell abgeschlossen hatte, oder? das alte System war doch dann wesentlich schneller und weniger.Die TM2-Ausbildung steht so seit einigen Jahrzehnten in der DV2 - es hat nur niemanden interessiert.
Geschrieben von Johannes JungWann kann ich dann nach dieser Zeit den Truppführer machen? Habe irgendwas gehört das das bei uns (RLP, oder Kreisabhängig?) erst 5 Jahre nach abgeschlossenem Truppmann II gehen soll (also 8. Dienstjahr)Ist bei uns so. Ob das kreis- oder landesweit ist, weiß ich aus dem Stehgreif nicht, aber ich weiß, das "Köln/NRW" weder in meinem Kreis noch in RLP liegt...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611391
Datum24.02.2010 17:0013174 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian Krupp aber ich weiß, das "Köln/NRW" weder in meinem Kreis noch in RLP liegt...

Verwaltungs- und Gebietsreform???

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611392
Datum24.02.2010 17:0313113 x gelesen
Grundsätzlich denkbar, aber beruflicherseits müsste ich das mitbekommen haben ;-)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorGreg8or 8M., Roth / Rheinland Pfalz611395
Datum24.02.2010 17:0913274 x gelesen
Hallo Jakob

Geschrieben von ---Jakob Theobald--- Ich halte es für völlig falsch ohne abgeschlossne Grundausbildung orgenwelche weiterführenden Ausbildungen durchzuführen.

Da gebe ich dir was die Ausbildung zum AGT angeht insofern Recht, was der Innenangriff angeht, allerdings den Sprechfunker kann er ja wohl machen, oder ???

Wobei ich auch FA kennen die mehr als 2 Jahre für ihre Grundausbildung (Beruflich bedingt) gebraucht haben und im letzten drittel ihren AGT gemacht haben. Das war auch O.K. (meiner Meinung nach). Das muß mann von Fall zu fall sehen. Ein FA der mit 16 die Grundausbildung anfängt macht mit 18 sein AGT oder ein FA der mit 19 seine Grundausbildung beginnt und mit 20 3/4 sei AGT macht ist u.U. ein kleiner Unterschied.


Gruß Gregor

P.S. Meine Meinung....

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611397
Datum24.02.2010 17:1313213 x gelesen
Der AGT-Lehrgang ist hauptsächlich Gerätegewöhnung, und (m.E. zu) wenig Einsatztaktik. Deshalb begrüße ich möglichst frühzeitig ausgebildete AGT, die ich dann am Standort in der Ausbildung so weit bringen kann, dass ich ihnen dann das A auf den Helm klatsche und sie auf die Menschheit loslasse.
Das es faktisch so läuft, dass die Leute gleich nach dem AGT-Lehrgang "in die Häuser gejagt" werden, ist dann die "Praxis", mit der das ganze leider kollidiert.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP611400
Datum24.02.2010 17:2313231 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldGrundsätzliche Voraussetzung für die Lehrgänge Maschinist, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Truppführer die abgeschlossene Truppmann-Ausbildung.

Also zuerst Truppmann 1+2 und dann gehts weiter. Paralell geht nicht, da ist nichts mit dazwischenschieben.


Da sagt das KAB-Konzept der Schule was anderes. Und das wird zumindest auch bei uns so durchgeführt. D.h. ich habe mit abgeschlossener TM2 Ausbildung einen "fertigen" Feuerwehrmann auf dem Hof stehen. Wie ich den dann einsetze ist dann was anderes.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP611401
Datum24.02.2010 17:2613161 x gelesen
Die Ausbildungen laufen ja parallel. Und ich als GF/WF entscheide ja immer noch wie und wann ich die Kameraden in der laufenden Ausbildung einsetze.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz611402
Datum24.02.2010 17:3513335 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldGrundsätzliche Voraussetzung für die Lehrgänge Maschinist, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Truppführer die abgeschlossene Truppmann-Ausbildung.

DAs sitimmt so nicht,

für Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger ist "nur" TM 1 als Voraussetzung gegeben.

Geschrieben von Jakob TheobaldTeilweise wird das auch so gehandhabt, das vor dem Truppführerlehrgang unbedingt noch ein bzw. zwei technischer Lehrgänge gemacht werden müssen. In der Regel Maschinist und Sprechfunker. (so halten wir das bei uns in der Wehr).

Im KAB steht für MA, dass eine abgeschlossene TM Ausbildung vorausgesetzt wird, ich interpretiere das mal als abgeschlossene TM1 und TM2 Lehrgänge/Ausbildung.

Geschrieben von Jakob TheobaldEinigen Wehren lassen ihre FA erst ab der Ausbildungsstufe Truppführer zum Atemschutzgeräteträgerkehrgang zu.

Hier auch wieder; das KAB sieht eigendlich SP- und ATG- ( Falls PA vorhanden) Lehrgänge als Teil der Truppmann Ausbildung. s. FwDv 2


Daniel


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW611419
Datum24.02.2010 20:0113214 x gelesen
Geschrieben von Johannes JungFrüher ging der Truppmann (Dienstgrad: Feuerwehrmann) doch in einem Lehrgang, den man ziemlich schnell abgeschlossen hatte, oder? das alte System war doch dann wesentlich schneller und weniger. Wie kommt diese „Aufstockung“ in Anbetracht der sinkenden Eintrittszahlen in der FFW zustande? Es ist doch heut zu Tage kaum zumutbar 2 Jahre Lehrgänge (neben Beruf / Ausbildung etc.) zu besuchen um Feuerwehrmann zu werden. Wobei ich eine gute Qualifikation schon richtig und löblich finde, aber dieses System ist doch sicher für viele abschreckend. Dennoch ist klar, lieber zu viele Lehrgänge und gehobene Anforderungen als Überforderungen und Fehler an der E-Stelle!

Hallo!

Also 1995 habe ich noch (mit 16 Lebensjahren) in 14 Monaten geschafft, TM, TF, Funk und AGT zu absolvieren. Das war sportlich, aber möglich. Einsätze bin ich ab 16 mitgefahren, natürlich nicht in erster Frontlinie.

Jetzt kann man sagen, wo bleibt da die Qualität, aber ich denke mit 5 Jahren intensiver JFW-Arbeit und entsprechender Ausbildung in der Wehr sowie verantwortungsvollen Führungskräften und Motivation/Lernbereitschaft ist sowas machbar. Nach dem heutigen Modell hätte ich mit 18 Jahren erst starten können und hätte für die Lehrgänge mindestens 2 Jahre gebraucht, was voll mit meinem Studium kollidiert wäre und vermutlich nicht möglich gewesen wäre. Da ich mit 24 Jahren weggezogen bin, hätte ich der Feuerwehr wenig geholfen. So konnte ich aber 7 Jahre lang meiner FF hilfreich sein....

Natürlich war die Vorgehensweise damals schon unkonventionell und es besteht die Gefahr, dass die Qualität auf der Strecke bleibt. Aber aufgrund meiner Erfahrung muss bei mangelnden Mitgliederzahlen nicht Eintritssalter und die Ausbildung immer weiter gedehnt werden:

intensive Jugendarbeit als Voraussetzung für frühen Einstieg
Einstieg in aktiven Dienst (Übungen und Einsätze) ab 16 Jahren
Anpassung der Geschwindigkeit der Lehrgangsfolge von den Fähigkeiten, nicht von Wartezeiten und Alter
Einbindung von eLearning in die Lehrgangskonzepte
Gut ausgewählte und ausgebildete Führungskräfte zur Förderung der jungen Kameraden in den Heimatwehren

..wären da ein paar hilfreiche Sachen!

Viele Grüße

Adrian


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz611420
Datum24.02.2010 20:1412972 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adrian HorbertAlso 1995 habe ich noch (mit 16 Lebensjahren) in 14 Monaten geschafft, TM, TF, Funk und AGT zu absolvieren.

Ich dachte immer das man um AGT zu werden, 18 Jahre alt sein muss. Hätte so bei dir aber nicht gepasst. Wie hast du das geschaft?

DAniel


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611421
Datum24.02.2010 20:1713010 x gelesen
Geschrieben von Adrian Horbertmit 16 Lebensjahren...geschafft, ... AGT zu absolvieren.

Welcher Arbeitsmediziner hat dafür eine G26.3 ausgestellt ? ? ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin611422
Datum24.02.2010 20:2012846 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWelcher Arbeitsmediziner hat dafür eine G26.3 ausgestellt ? ? ?
Der nächste Stauner in Bezug auf ne G26.3!? ;-)


Freundliche Grüße

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü611424
Datum24.02.2010 20:2712966 x gelesen
Tach

Geschrieben von Adrian HorbertAlso 1995 habe ich noch (mit 16 Lebensjahren) in 14 Monaten geschafft, TM, TF, Funk und AGT zu absolvieren

Hm.. also deine Wehrleitung hat bewusst gegen geltendes Recht verstossen und sich somit strafbar gemacht?
Ihr könnt von Glück reden das Dir nix passiert ist.

In der DV7 steht ausdrücklich, dass das 18. Lebensjahr vollendet sein muss.


Sowas ist einfach nur hirnrissig und dumm. Das darf man übrigens gerne auch wörtlich so den Verantwortlichen weitersagen.

Geschrieben von Adrian HorbertGut ausgewählte und ausgebildete Führungskräfte

Das ist Hohn und Widerspruch in sich. Wenn sie gut ausgebildet gewesen wären, hätten sie das schon aus dem reinen Verantwortungsbewusstsein, nicht zulassen dürfen.

Das ist wieder Mal mit Abstand eines der besten Beispiele wie es nicht hätte laufen dürfen.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW611431
Datum24.02.2010 21:4712949 x gelesen
Geschrieben von Daniel S. Parkerch dachte immer das man um AGT zu werden, 18 Jahre alt sein muss. Hätte so bei dir aber nicht gepasst. Wie hast du das geschaft?

Ich habe das gerade mal nachrecherchiert, man heftet ja alles ab. Auf der Bescheinigung des Arztes (zum Untersuchungstermin war ich 16 Jahre 4 Monate) ist angekreuzt: Untersuchung nach G26, keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen. Unter Bemerkungen steht: atemschutztauglich erst ab 18. Lebensjahr, siehe G26 3.3.1.1. Meine Lehrgangsbescheinigung vom Atemschutzgeräteträger ist so datiert, dass ich da 17,5 Jahre alt war.

Ich vermute schon, dass es nicht so ganz Rechtens war. Der Arzt hätte wohl die Untersuchung ablehnen sollen. Die Gemeinde hat wohl das Untersuchungsergebnis nur überflogen und den Lehrgang angemeldet, beim Lehrgang wurde keine G26 und kein Alter mehr kontrolliert. Heute wäre man da wohl sicher sensibler.

Falls es jemanden beruhigt, das erste Mal Atemschutz im heißen Einsatz haben ich wohl etwa mit 19 getragen, davor nur im Rahmen von Ausbildung bzw. einmal bei Aufräumarbeiten Strohballenbrand auf freiem Feld (auch da war ich volljährig). Das ist das, was ich mit verantwortungsbewussten Führungskräften meinte.


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW611432
Datum24.02.2010 21:5612890 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerIn der DV7 steht ausdrücklich, dass das 18. Lebensjahr vollendet sein muss.

Rein Infohalber: Liegt dir der Stand FWDV 7 Stand 1996 vor und kannst du mal nachschauen, ob das explizit da drin steht?

Geschrieben von Peter KofflerSowas ist einfach nur hirnrissig und dumm. Das darf man übrigens gerne auch wörtlich so den Verantwortlichen weitersagen. Das ist Hohn und Widerspruch in sich. Wenn sie gut ausgebildet gewesen wären, hätten sie das schon aus dem reinen Verantwortungsbewusstsein, nicht zulassen dürfen.Das ist wieder Mal mit Abstand eines der besten Beispiele wie es nicht hätte laufen dürfen.

Etwas weniger Polemik tut eine Diskussion gut.

Detaliert habe ich die Thematik im anderen Beitrag beschrieben. Es ist nichts passiert, nicht wegen Glück, sondern aufgrund von Vernunft. Das Verhalten von Unbekannten als hinrissig und dumm zu bezeichnen, ohne Personen und Situation zu kennen, ist nicht angemessen.


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611436
Datum24.02.2010 22:2412779 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertRein Infohalber: Liegt dir der Stand FWDV 7 Stand 1996 vor und kannst du mal nachschauen, ob das explizit da drin steht?Steht/stand drin: FwDV 7 Stand 1995, Seite 7: "Atemschutzgeräteträger müssen mindestens 18 Jahre alt sein."


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611437
Datum24.02.2010 22:3912876 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertIch habe das gerade mal nachrecherchiert, man heftet ja alles ab. Auf der Bescheinigung des Arztes (zum Untersuchungstermin war ich 16 Jahre 4 Monate) ist angekreuzt: Untersuchung nach G26, keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen. Unter Bemerkungen steht: atemschutztauglich erst ab 18. Lebensjahr,

Geschrieben von Adrian HorbertIch vermute schon, dass es nicht so ganz Rechtens war.

Geschrieben von Adrian HorbertDas ist das, was ich mit verantwortungsbewussten Führungskräften meinte.

Ja ne ist schon klar,-(


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW611440
Datum24.02.2010 22:5612805 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffJa ne ist schon klar,-(

Danke für diesen wichtigen Beitrag zur Diskussion!

Viele Grüße


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü611455
Datum25.02.2010 07:1312816 x gelesen
Moin

Geschrieben von Adrian HorbertRein Infohalber: Liegt dir der Stand FWDV 7 Stand 1996 vor und kannst du mal nachschauen, ob das explizit da drin steht?

Sebastian hat dir dazu ja schon was geschrieben.

Geschrieben von Adrian HorbertEtwas weniger Polemik tut eine Diskussion gut.

Polemik? Ihr handelt gegen Gesetze, riskiert die Gesundheit von jungen Feuerwehrkameraden und stellt das dann als verantwortungsbewusstes Handeln hin?

Ihr solltet euch hinsetzen und das nochmal überlegen.

Geschrieben von Adrian HorbertEs ist nichts passiert, nicht wegen Glück, sondern aufgrund von Vernunft. Das Verhalten von Unbekannten als hinrissig und dumm zu bezeichnen, ohne Personen und Situation zu kennen, ist nicht angemessen.

Glück ist das Einzige gewesen. Vernunft wäre gewesen dich nicht vor dem 18. Lj zum AGT auszubilden.

Und nochmal... das Verhalten war dumm und hirnrissig. Dazu brauche ich niemand kennen. Solche Entscheidungen tragen nicht dazu bei, jemand Führungsverantwortung zuzusprechen.

Wenn was passiert wäre, z.B. beim Lehrgang selbst, wären einige ganz schön ins Schwitzen gekommen und ich kann dir garantieren, als dein Vater hätte ich die Verantwortlichen verklagt bis sie ihr Häusschen verloren hätten. Es gibt nunmal Vorschriften und Regeln und auch wenn man manchen vielleicht beugen muss, BRECHEN wie in deinem Fall gehört nicht dazu.


Reines Glück also das dir nichts passiert ist.

Peter


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611458
Datum25.02.2010 07:2912795 x gelesen
Auch wenn ich grundsätzlich auch ein Verfechter des vorschriftstreuen Handelns bin, möchte ich doch nochmal dran erinnern, dass ihr hier gerade über ein 14 Jahre zurückliegendes Ereignis diskutiert (= 1,4 Feuerwehrentwicklungsperioden).
Klar war es damals falsch, aber Sätze wie
Geschrieben von Peter KofflerIhr solltet euch hinsetzen und das nochmal überlegen.suggerieren, dass diese Missstände an dieser Stelle immer noch existieren. Wissen wir das?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz611469
Datum25.02.2010 08:2612745 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald Da gibt es Brandmeister "von Dienstalters wegen" und sonstige allerlei merkwürdige Kombinatonen.

Na ja, die Hürde wurde bei uns noch nicht gerissen....

Gruß,
Sebastian


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü611472
Datum25.02.2010 08:3412672 x gelesen
Tach

Geschrieben von Sebastian Kruppsuggerieren, dass diese Missstände an dieser Stelle immer noch existieren. Wissen wir das?

solche Missstände existieren immer irgendwo. Vielleicht nicht mehr in dieser Wehr. Aber ein Unrechtsbewusstsein ist deswegen immer noch nicht vorhanden. Deswegen dieser Satz.

Peter


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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP611484
Datum25.02.2010 09:2112811 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerHm.. also deine Wehrleitung hat bewusst gegen geltendes Recht verstossen und sich somit strafbar gemacht?
Ihr könnt von Glück reden das Dir nix passiert ist.

Gegen gültiges Recht verstossen ? Laut welcher FwDV 7 vor der Neufassung 1995 ?

Klar, dass das Jahr 1995 mit der Neufassung Gültigkeit hat, aber,...nenn mir nur eine Feuerwehr, die innerhalb dieses kurzen Zeitraums Neufassungen umsetzen kann ?

Habe gestern abend im Dienst mal meine alte Unterlagen durchgeforstet, habe leider keine "alte" FwDV 7 vor 1995 gefunden, schade. Auch Google war nicht mein Freund ! Somit kann ich keine Angaben machen, wie es vor 1995 aussah, meine aber,.........damals war nur das Höchstalter "50" mit irgendwelchen Bestimmungen ausgeschrieben.

Wenn ich diesen Thread verfolge und lese, dass z.Zt. ja eigentlich nur eine "Gerätegewöhnung" in der Atemschutzausbildung erfolgt, läuft doch einiges schief ? Wer nur 1 Gerät leerschnuffelt, hat wohl kaum die Ausbildung zum AGT laut DV durchlaufen, denn da gibt es z.B. noch das Notfalltraining usw. ?

Wer hindert wen daran, die AGT-Ausbildungsstunden hochzusetzen ?

Aber okay, ich schweife vom Thema ab, mir sind auf jeden Fall auch hauptamtliche Kollegen bekannt, die in den 70er/80er Jahren eingestellt wurden, die keinen !!! AGT-Lehrgang im heutigen Sinne erhalten haben, und,......es interessiert heute kein Schw.... mehr !


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü611487
Datum25.02.2010 09:3412691 x gelesen
Hi Olli,

du liest aber schon alle Beiträge und verstehst auch den Inhalt?

Hier geht es um kein Endalter sondern um den Beginn. Und da steht auch in der Fassung 1995 das man das 18. Lebensjahr vollendet haben muss. Sebastian hatte den Link bereits zur Verfügung gestellt

DV 7 Stand: 1995

Nochmals zum nachlesen, auf Seite 7

Alles andere was du geschrieben hast mag so stimmen, aber für diesen Sachverhalt ist das völlig ohne Nutzen und Belang

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP611493
Datum25.02.2010 09:4312831 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Peter KofflerHi Olli,

du liest aber schon alle Beiträge und verstehst auch den Inhalt?


Ach ja, ich denke schon das ich den Inhalt der Beiträge verstehe, noch bin ich nicht Alterssenil !

Geschrieben von Peter KofflerHier geht es um kein Endalter sondern um den Beginn. Und da steht auch in der Fassung 1995 das man das 18. Lebensjahr vollendet haben muss. Sebastian hatte den Link bereits zur Verfügung gestellt

und ich wiederhole nochmals, die Fassung von 1995 ist bekannt,..und die Fassung davor ?

Geschrieben von Peter KofflerAlles andere was du geschrieben hast mag so stimmen, aber für diesen Sachverhalt ist das völlig ohne Nutzen und Belang

genau, es stimmt, aber wenn ich mir auch Deine Einträge hier ansehe, bezweifle ich ebenfalls den Nutzen für diese Diskussion, sorry !


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü611494
Datum25.02.2010 09:4712751 x gelesen
Tach

Geschrieben von Olli Kehrund ich wiederhole nochmals, die Fassung von 1995 ist bekannt,..und die Fassung davor ?

Geschrieben von Adrian Horbert Also 1995 habe ich noch (mit 16 Lebensjahren) in 14 Monaten geschafft.

Was interessiert mich jetzt die Fassung davor?
Was interessiert mich was in den 70/80igern gemacht wurde?

Soll die Entschuldigung dafür lauten: Haben wir schon immer so gemacht, deswegen machen wir es auch weiterhin?

Geschrieben von Adrian Horbert Also 1995 habe ich noch (mit 16 Lebensjahren) in 14 Monaten geschafft.

Geschrieben von Olli Kehrgenau, es stimmt, aber wenn ich mir auch Deine Einträge hier ansehe, bezweifle ich ebenfalls den Nutzen für diese Diskussion, sorry !

Du darfst gerne zweifeln....

Peter


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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP611498
Datum25.02.2010 10:0612689 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerWas interessiert mich jetzt die Fassung davor?

ich wiederhole nochmals,...im Jahr 1995 gab es eine Neufassung der FwDV 7, es kann schon sein,
dass 1995/96 immer noch nach alten, vorherigen Richtlinien ausgebildet wurde ?

Ich wiederhole nochmals,...ich habe die Ausführung der FwDV 7 vor ! 1995 nicht vorliegen, deshalb kann ich dazu keine Aussage machen !

Sollte Deine Feuerwehr zu den Einheiten gehören, die Veränderungen sofort 1:1 im gleichen Jahr umsetzen,....Glückwunsch !

Jetzt sind wir aber immer noch nicht weiter,.. was jetzt ?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611512
Datum25.02.2010 10:2612706 x gelesen
Geschrieben von Olli Kehrim Jahr 1995 gab es eine Neufassung der FwDV 7, es kann schon sein, dass 1995/96 immer noch nach alten, vorherigen Richtlinien ausgebildet wurde ?Das halte ich für sehr wahrscheinlich, da sich Neuerungen wahrscheinlich damals noch deutlich langsamer bis zur Basis durchsetzten bzw. überhaupt bekannt wurden, als heute. Und heute würd ich's noch lange nicht als schnell bezeichnen wollen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP611517
Datum25.02.2010 10:4312691 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas halte ich für sehr wahrscheinlich, da sich Neuerungen wahrscheinlich damals noch deutlich langsamer bis zur Basis durchsetzten bzw. überhaupt bekannt wurden, als heute. Und heute würd ich's noch lange nicht als schnell bezeichnen wollen.

danke, genau darauf wollte ich raus !
Und wer mir erzählen will, dass Veränderungen in irgendwelchen Belangen sei es UVV oder FwDV zeitnah ! egal in welchem Bundesland bei Feuerwehr`s vonstatten geht, kann sich gerne per PM bei mir melden und mit mir diskutieren !

Aber, schon wieder zu weit weg vom Ursprungsthread, sorry !


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AutorMike8 S.8, Köln / NRW611553
Datum25.02.2010 12:5112876 x gelesen
Danke für eure zahlreichen Antworten! Ich denke es ich bin auf dem neusten Stand :-)
Der Thread geht aber nun in eine völlig andere Richtung. Vielleicht sollte man für diese Diskussionen einen neuen Theard aufmachen, dieser hier kann geclosed werden.
Im Endeffekt ist allen glaube ich klar, dass sich hier und da leider nicht immer nach Standart und DV gehandelt wird. Letzlich kann man froh sein, wenn dann nichts passiert, so dass es auch keine unangenehmen Konsequenzen gibt.
Den jeweiligen FM oder FA ganz aus der Verantwortung raus zu ziehen halte ich für falsch. In der FFW ist Eigenverantwortliches Handeln unersätzlich. (dazu zähle ich u.a.: AGT nicht mit 16 Jahren zu machen)
Finde es gut das ich TM1 und TM2 machen kann/muss, denn es erhöht die Qualität der Ausbildung und dies erhöht die Sicherheit. Hoffe nur, dass sich nicht allzuviele dadurch abhalten lassen zu uns zustoßen. Denn auf Absehbare Zeit wird das Ehrenamt leider an seine Grenzen stoßen, denke ich...

@Sebastian: Danke für die Beantwortung --> PM :-)
@Moderator: *close*


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW611641
Datum25.02.2010 22:1112646 x gelesen
Geschrieben von Johannes Jung@Moderator: *close*

Das ist eines der Probleme hier im Forum: Gibt es leider nicht...

Geschrieben von Johannes JungDer Thread geht aber nun in eine völlig andere Richtung. Vielleicht sollte man für diese Diskussionen einen neuen Theard aufmachen, dieser hier kann geclosed werden.

Das würde sich nur lohnen, wenn es noch sachlich Argumente gäbe. Dies ist leider nicht der Fall, insofern wäre die Abspaltung zumindest aus meiner Sicht nur eine Förderung weiterer Trollerei. Ich verzichte gerne!

Viele Grüße und schön, dass zumindest deine Fragen beantwortet wurde.


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg611651
Datum26.02.2010 07:0812738 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Adrian HorbertDas ist eines der Probleme hier im Forum: Gibt es leider nicht...

Gibt es schon. Wir können bei Bedarf einen Thread komplett mit einer Schreibsperre versehen.

Das wird aber nur dann gemacht wenn es z.B. wegen einer drohenden Schlammschlacht erforderlich ist.

Wir lassen Themen ansonsten grundsätzlich "offen". Es sollen User auch später noch die Möglichkeit haben einen "alten" Thread wieder aufzugreifen und die Diskussion dazu wieder beleben zu können.

Ich find das besser als wenn Themen dann geschlossen werden wenn ein Moderator meint das es nicht mehr interessant ist. Das können die User selbst entscheiden indem sie einfach mit der Diskussion im Thread aufhören.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg611652
Datum26.02.2010 07:2412603 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerIch find das besser als wenn Themen dann geschlossen werden wenn ein Moderator meint das es nicht mehr interessant ist. Das können die User selbst entscheiden indem sie einfach mit der Diskussion im Thread aufhören.

Ich ebenfalls. Kenne dieses schließen aus einem anderen Forum, in dem man sehr schnell damit bei der Hand ist. Liest man sich den Thread einen halben Tag später durch und empfindet die Antworten als nicht ganz korrekt bleiben sie trotzdem als 'Wahrheit' so stehen, weil der Thread schon geschlossen ist.

@Adrian: Wo siehst du denn dabei das Problem, wenn man es denn Usern überlässt, wann ein Thema ausdiskutiert ist?

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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 24.02.2010 16:26 Mike7 S.7, Köln
 24.02.2010 16:41 Dani7el 7B., Nörtershausen
 24.02.2010 16:54 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 24.02.2010 16:56 Jako7b T7., Bischheim
 25.02.2010 08:26 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 24.02.2010 16:48 Greg7or 7M., Roth
 24.02.2010 16:54 Jako7b T7., Bischheim
 24.02.2010 17:09 Greg7or 7M., Roth
 24.02.2010 17:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.02.2010 17:26 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 24.02.2010 16:49 Jako7b T7., Bischheim
 24.02.2010 16:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.02.2010 17:23 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 24.02.2010 17:35 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 24.02.2010 16:56 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 24.02.2010 16:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.02.2010 17:00 Jako7b T7., Bischheim
 24.02.2010 17:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.02.2010 20:01 Adri7an 7H., Lippstadt
 24.02.2010 20:14 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 24.02.2010 21:47 Adri7an 7H., Lippstadt
 24.02.2010 22:39 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.02.2010 22:56 Adri7an 7H., Lippstadt
 24.02.2010 20:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.02.2010 20:20 ., Berlin
 24.02.2010 20:27 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 24.02.2010 21:56 Adri7an 7H., Lippstadt
 24.02.2010 22:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.02.2010 07:13 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 25.02.2010 07:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.02.2010 08:34 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 25.02.2010 09:21 ., Worms-Pfeddersheim
 25.02.2010 09:34 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 25.02.2010 09:43 ., Worms-Pfeddersheim
 25.02.2010 09:47 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 25.02.2010 10:06 ., Worms-Pfeddersheim
 25.02.2010 10:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.02.2010 10:43 ., Worms-Pfeddersheim
 25.02.2010 12:51 Mike7 S.7, Köln
 25.02.2010 22:11 Adri7an 7H., Lippstadt
 26.02.2010 07:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.02.2010 07:24 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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