News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | 74 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 611357 | |||
Datum | 24.02.2010 14:41 | 30912 x gelesen | |||
Hallo, es wurde in den letzten Jahren viel diskutiert und dann plötzlich relativ schnell beschlossen (würde ich mir bei etlichen Themen auch wünschen)... Nun ist das ja Rechtslage, aber wie sind denn nun die ersten Erfahrungen? Wer hat danach Führerscheine gemacht, ist dabei - wie lang dauerts, wie groß ist der Aufwand, was sind die "theoretischen" und die ECHTEN Kosten? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 611375 | |||
Datum | 24.02.2010 15:46 | 26857 x gelesen | |||
Der Wahlkampf zur Landtagswahl 2011 in RLP liegt größtenteils noch in den Schubladen. Ich gehe mal davon aus, dass dann auch hier eine landesrechtliche Umsetzung erfolgen wird (auch wenn ich, wie ein Großteil der FM hier im KLF-Country, diese bislang nicht vermisse). Ein erstes Anklopfen in diese Richtung enthält der Geschäftsbericht 2008/2009 des LFV RLP (Seite 4). Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 611379 | |||
Datum | 24.02.2010 16:05 | 26539 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp KLF-Country***Grins*** Da liegen schon welche mit 4,6 to in der Schublade. Erste TSF mit HDL und somit mindestens 3.7 to sollen auch schon angedacht sein. Es herrscht im Moment die Ruhe vor dem Sturm. Ich habe gerade eine Anfrage abgeschickt. Mal sehen wie der Sachstand ist. Bedarf wurde übrigens schon angemeldet. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 611393 | |||
Datum | 24.02.2010 17:08 | 26251 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldBedarf wurde übrigens schon angemeldet.Ich weiß von Wehren, aus deren Reihen "Bedarf angemeldet" wurde, die heute jedoch gar kein entsprechendes Fahrzeug haben. Geschrieben von Jakob Theobald Ich habe gerade eine Anfrage abgeschickt.Darf man fragen wohin (um doppelte Arbeit zu sparen)? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 611396 | |||
Datum | 24.02.2010 17:11 | 26168 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp Darf man fragen wohin (um doppelte Arbeit zu sparen)? Direkt an die Staatskanzlei. Das wird dann etwas ausführlicher. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 611398 | |||
Datum | 24.02.2010 17:16 | 26192 x gelesen | |||
Danke Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 611408 | |||
Datum | 24.02.2010 18:19 | 26185 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNun ist das ja Rechtslage, Erfahrungen dürfte es bisher nur aus Bayern geben. Die Verordnung in Niedersachsen ist gestern beschlossen aber noch nicht veröffentlicht. Aus anderen Ländern gibt es nix. Ich werde meine Erfahrungen berichten wenn wir es geschafft haben das der erste Helfer so einen Führerschein hat. Wobei unsere 4,6 to RTW/GW sich auch nicht deutlich anders fahren als die 3,5to KTW/RTW/MTW/ELW/GW. Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 611605 | |||
Datum | 25.02.2010 17:34 | 25710 x gelesen | |||
Hallo, Die Feuerwehr Langeoog (gehört zu Niedersachsen), hat schon 3 dieser Führerscheine ( Klasse C) bekommen. Und das schon im November/Dezember. 80% der Kosten übernimmt die Gemeinde und 20% der Landkreis. Kostenpunkt ca. 900 € für die Fahrschule ca. 200 € für die Prüfung. Der Zeit-Aufwand bei den Inseln ist doch schon größer, da diese Kammeraden noch ans Festland müssen. Aber insgesamt hatte jeder nach 10-14 Tagen den Kurs geschafft.. Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 611606 | |||
Datum | 25.02.2010 17:37 | 25563 x gelesen | |||
Das hat mit dem "Feuerwehrführerschein" doch aber nichts zu tun?! Grüße Jens | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 611607 | |||
Datum | 25.02.2010 17:38 | 25693 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Verordnung in Niedersachsen ist gestern beschlossen aber noch nicht veröffentlicht. Wir haben die Führerscheine bereits Nov/Dez 2009 erhalten und leben auch in Niedersachsen. Kann aber auch sein das das ebenfalls von LK zu LK unterschiedlich ist. Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 611608 | |||
Datum | 25.02.2010 17:39 | 25558 x gelesen | |||
Achso hatte das andere Thema gar nicht gelesen. Sry. Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 611627 | |||
Datum | 25.02.2010 19:40 | 25592 x gelesen | |||
In Sachsen hat sich dahingehend mW noch nicht wirklich was getan. Das mag auch daran liegen, dass es bei uns bis auf einige B1000 kaum Fahrzeuge in der entsprechenden Gewichtsklasse gibt. Die Klasse C kann über die Kommune ohne Steuern gemacht werden. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 611636 | |||
Datum | 25.02.2010 21:18 | 25429 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Olf Richter Das mag auch daran liegen, dass es bei uns bis auf einige B1000 kaum Fahrzeuge in der entsprechenden Gewichtsklasse gibt. Kurze Recherche im Web hat für den Barkas B1000 eine zulässige Gesamtmasse von maximal 2240 kg ergeben. Sind die Fahrzeuge bei euch wirklich so hoffnungslos überladen? grübelnd, Henning | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 611656 | |||
Datum | 26.02.2010 07:48 | 25346 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochKurze Recherche im Web hat für den Barkas B1000 eine zulässige Gesamtmasse von maximal 2240 kg ergeben. Sind die Fahrzeuge bei euch wirklich so hoffnungslos überladen? Nee, Fehler von mir, die kann man ja sogar mit normalem PKW-Führerschein fahren. Ab und an schlägt doch die Betriebsblindheit zu. Gruß Olf | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 611683 | |||
Datum | 26.02.2010 09:09 | 25238 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richterdie kann man ja sogar mit normalem PKW-Führerschein fahren. Wie schwer ist der Nachläufer ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 611686 | |||
Datum | 26.02.2010 09:17 | 25238 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWie schwer ist der Nachläufer ? verstehe jetzt gerade nicht was Du mit Nachläufer meinst??? | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 611687 | |||
Datum | 26.02.2010 09:23 | 25268 x gelesen | |||
Der Schlauchanhänger der zum B1000 dazugehört. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 611690 | |||
Datum | 26.02.2010 09:27 | 25179 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDer Schlauchanhänger der zum B1000 dazugehört. ah ja, hab so zwar noch nicht gesehen, aber Leer 430Kg, beladen 750Kg | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 611694 | |||
Datum | 26.02.2010 09:34 | 25373 x gelesen | |||
Der Führerschein ist in meinen Augen noch immer dummes Zeug! Eine gute Idee nur halb zuende gedacht. Es sollte irgendiwe doch eine einheitliche Möglichkeit zur Erlangung der Klasse C (evtl. auch mit E) geben. Natürlich muss der Umfang der Ausbildung entsprechend hoch sein. Mir geht es eher um eine einheitliche Kostenregelung!! Denn mal am Beispiel Nds.: Lediglich ca. 18% der Fahrzeuge der Feuerwehren fallen unter die Regelung!! Und da sind die TSF-W sogar noch drin, die denke ich wohl eher schwerer sein dürften! Der Großteil ist zu schwer, der zweitgrößte Teil dann wohl leicht genug um mit B gefahren zu werden!! Der ganze Zirkus wegen max. 18%?? Noch dazu wird man überlegen müssen, wie die Zukunft aussieht. Schon häufiger wurde hier über Auflösungen oder Zusammenlegungen von Wehren diskutiert. Wenn ich Wehren schliesse, werden andere den Bezirk übernehmen müssen und dabei eher weniger mit einem TSF ausgestattet sein. | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 611716 | |||
Datum | 26.02.2010 10:26 | 25288 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%?? ja! Wenn man sich damit profilieren kann... | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 611718 | |||
Datum | 26.02.2010 10:27 | 25231 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Es sollte irgendiwe doch eine einheitliche Möglichkeit zur Erlangung der Klasse C (evtl. auch mit E) geben gibt es doch: Fahrschulen MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 611728 | |||
Datum | 26.02.2010 11:19 | 25176 x gelesen | |||
Ja, dass ist klar! Nur sollte es da eine einheitliche Regelung bezüglich der Kostenübernahme oder Bezuschussung geben! Es brauen gerade alle ihr eigenes Süppchen!! | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 611729 | |||
Datum | 26.02.2010 11:19 | 25092 x gelesen | |||
So siehts aus! | |||||
| |||||
Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 611733 | |||
Datum | 26.02.2010 11:35 | 25149 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Es brauen gerade alle ihr eigenes Süppchen!! natürlich, schließlich ist jede Gemeinde für ihre Feuerwehr zuständig. Also muss auch jede Gemeinde selber sehn, wie sie an Fahrer für ihre Fahrzeuge kommt. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 611740 | |||
Datum | 26.02.2010 12:00 | 25262 x gelesen | |||
Sicher, das Du den "Feuerwehrführerschein" bis 4,25t meinst? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 611751 | |||
Datum | 26.02.2010 12:27 | 25304 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeSicher, das Du den "Feuerwehrführerschein" bis 4,25t meinst? Ja hatte mich beim Thema versehen.Sry. Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 611757 | |||
Datum | 26.02.2010 12:39 | 25173 x gelesen | |||
Alles klar. Kein Problem. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 611766 | |||
Datum | 26.02.2010 13:16 | 25317 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEs sollte irgendiwe doch eine einheitliche Möglichkeit zur Erlangung der Klasse C (evtl. auch mit E) geben. Natürlich muss der Umfang der Ausbildung entsprechend hoch sein. Mir geht es eher um eine einheitliche Kostenregelung!! Gibt es. Zivile Fahrschule und Finanzierung der Ausbildung und Prüfung durch die Gemeinde. Weil in jedem Feuerwehrgesetz steht sinngemäß drinne, dass die Gemeinde für die Finanzierung der Ausbildung verantwortzlich ist. Tut sie das nicht, ist das nicht mein Problem als FM (SB). Ggf. Meldung an den Bürgermeister, Gemeinderat und die Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die fehlende Ausrückefähigkeit mangels geeigneter Fahrerlaubnis und fertig. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Der ganze Zirkus wegen max. 18%?? Ganz einfacher Hintergrund. Bisher war es so, daß Du in den betroffenen Wehren immer 100% Maschinisten hattest. Jeder durfte mit der Klasse 3 Maschinist werden. Du mußtest keine Personalauswahl treffen, keine Personalplanung machen (mit Ausnahme der Ausbildung Maschinist nach DV 2 aber als Landkreislehrgang i.d.R. kein Problem),... Nun ist es so, dass für diese Wehren eine Welt zusammen bricht. Wie? Es dürfen nur noch ein paar Wenige das feuerrote Spielmobil fahren? Kann ja nicht sein, Weltuntergang,... Die ganzen Wehren die früher schon Klasse 2 Fahrer brauchten hatten dieses (eigentlich zu 99% psychologische) Problem nie, denn sie mußten schon immer überlegen und planen, wen sie wann zur Ausbildung in die Fahrschule schicken, wie sie die VErfügbarkeit von ausreichend Fahrern 24h/7 Tage sicher stellen. Und bei den Gemeinden sind dafür schon immer Kosten angefallen (während diese Kosten für die <7,5t Gemeinden erst mal neu (und nach nur 15 Jahren Vorlauf doch sehr überraschend) sind. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 611781 | |||
Datum | 26.02.2010 14:35 | 25052 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Kolbe Sicher, das Du den "Feuerwehrführerschein" bis 4,25t meinst? Den gibt es nicht!! Das war mal angedacht. Die aktuelle GEwichtsgrenze liegt bei 4,75 to. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Wenn ich Wehren schliesse, werden andere den Bezirk übernehmen müssen und dabei eher weniger mit einem TSF ausgestattet sein. Glaubst Du das wirklich? Nun dann will ich Dir diese Illusion auch nicht nehmen. Aber davon mal abgesehen, ein normales TSF mit Normbeladung und ohne Schnickschnack liegt heute schon, mit Normgewichtsbesatzung, sehr eng an der 3,5 to Grenze! Bestimmte Motorvarianten scheiden für die Fahrgestelle auch schon aus, da man schnell über die 3,5 to kommt. Viele aktuelle TSF sind, wenn da mal 2 oder 3 Kameraden draufsitzen die komplett über 100 kg jeder wiegen, man dazu eine Atemschutzüberwachungstafel an Bord hat, eine Kiste Mineralwasser mitführt und meint man bräuchte noch eine weitere Handlampe, Gewichtsmäßige schon über 3,5 to. Da nützen dann auch keine Alufelgen oder das (Schön) Rechnen mit den Realgewichten der Beladung. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 611804 | |||
Datum | 26.02.2010 17:57 | 25138 x gelesen | |||
Hallo, meiner Information nach ist die Umsetzung derzeit noch nicht möglich, weil auf Bundesebene scheinbar noch nicht alle Voraussetzungen für eine Umsetzung auf Landesebene geschaffen sind. B-W hat angeblich was in der Schublade, gibt das aber erst raus wenn´s von Bundesseite in trockenen Tüchern ist. Scheinbar ist die Lösung in Bayern grad gar nicht so 100% wasserdicht hab ich mir sagen lassen. Über den Sinn wurde ja schon viel diskutiert. Die einen sagen es sei was für das Ehrenamt gemacht worden, die Anderen sagen man hat nun einen Sparführerschein erfunden und verkauft jetzt das billig-billig als Engagement fürs Ehrenamt... Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 611813 | |||
Datum | 26.02.2010 18:31 | 25003 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%?? Hier müssen wir unterscheiden: Die 4,75 Grenze nützt vor allem den Hiorg um schnell zu vielen Fahrern für die RTW und die KTW/MTW des Bundes zu kommen. Hier im Landkreis kenne ich bei den FW EIN Fahrzeug zwischen 3,5 und 4,75to. Das ist ein ELW 1,5. Der C1"light" nützt da schon eher, insbesondere für die vielen TSF-W. Das die Regelung in erster Linie der öffentlichen Hand nutzt ist offensichtlich. Für die Förderung des Ehrenamtes sind zivil nutzbare Ausbildungen (wie z.B. Führerscheine) die Richtige Maßnahme. Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611816 | |||
Datum | 26.02.2010 18:54 | 25339 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Der ganze Zirkus wegen max. 18%?? Derzeit gibt es nur wenige Fahrzeuge, die in diesen Bereich (3,5..4,75t) fallen, ist ja auch klar, wozu sollte man ein Fahrzeug mit ca. 4t in Dienst stellen, wenn man es irgendwie auf weniger als 3,5t drücken kann und damit Klasse B ausreicht. Alternativ konnte man ja auch gleich ein größeres Fahrzeug (z.B. 6t) nehmen, da es von der Fahrerlaubnis her egal war. Daher gibt es momentan nur wenige solche Fahrzeuge. Da in manchen Bundesländern nur wenige TSF vorhanden sind und KLF eher ein Fremdwort ist, sieht man dort natürlich auch keinen Bedarf für den FW-Führerschein der derzeitigen Form. Nur ist es leider so, dass es schon momentan schwierig ist, ein Norm-TSF oder Norm-KLF mit 3,5t zu realisieren, will man auch nur geringste (durchaus vernünftige) Zusatzbeladung mitnehmen, liegt man schon über den 3,5t. Viele Hersteller bieten aber durchaus im 3,5t-Bereich Auflastungsmöglichkeiten um einige 100kg an (auch Wohnmobile haben trotz Leichtbau seit einigen Jahren diese Gewichtsprobleme), die das Fahrzeug noch nicht mal wesentlich teurer machen. Und für die Zusatzbeladung eines KLF oder TSF sind 200-300kg schon Welten. Wer hier anfängt, dagegenzuhalten, möge bitte erstmal seinen eigenen Fuhrpark durchleuchten. Für den 7,5t-Bereich geht es neben dem TSF-W insbesondere um das StLF10/6, das zumindest in der 600l-Wasser-Variante sogar mit nicht überdimensionierter Zusatzbeladung noch unter 7,5 bleibt, auch wenn manche meinen, auch diese Fahrzeuge schon auf 9-10t aufblasen zu müssen. Hier wäre aber der FW-Führerschein bis 7,5t ein überzeugendes Argument, die 7,5t-Grenze beim StLF10/6 zu verankern. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 611820 | |||
Datum | 26.02.2010 19:09 | 25227 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichHier wäre aber der FW-Führerschein bis 7,5t ein überzeugendes Argument, die 7,5t-Grenze beim StLF10/6 zu verankern. Warum nicht einfach C1 machen, dafür gibt es doch diese FE-Klasse. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 611835 | |||
Datum | 26.02.2010 23:59 | 25410 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich Nur ist es leider so, dass es schon momentan schwierig ist, ein Norm-TSF oder Norm-KLF mit 3,5t zu realisieren, will man auch nur geringste (durchaus vernünftige) Zusatzbeladung mitnehmen, liegt man schon über den 3,5t. Viele Hersteller bieten aber durchaus im 3,5t-Bereich Auflastungsmöglichkeiten um einige 100kg an (auch Wohnmobile haben trotz Leichtbau seit einigen Jahren diese Gewichtsprobleme), die das Fahrzeug noch nicht mal wesentlich teurer machen. Und für die Zusatzbeladung eines KLF oder TSF sind 200-300kg schon Welten. Christian Pannier hatte hier ja schon einige Male die nette Rechnung aufgemacht, dass es dennoch funktionieren könnte, wenn man denn wollte... Klar, ein so ausgerüstetes Fahrzeug ist nicht mehr machbar... Bevor jemand fragt, am Dienstag erst auf der Waage gewesen, ca. 2800 kg... Aber beim Gang zum leichten Fahrgestell, leichter TS etc. pp sollte es schon ausgehen. UNd wenn man dann das TSF vielleicht mal noch auf einem Pritschenwagen realisiert, dann ziemlich sicher sogar... Hab da mal ein ähnliches Fahrzeug gefunden... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611842 | |||
Datum | 27.02.2010 08:44 | 25011 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Warum nicht einfach C1 machen, dafür gibt es doch diese FE-Klasse. Klar, dann kann man aber auch gleich C machen und die 7,5t-Grenze in die Tonne treten. Von den Folgekosten mal abgesehen (5-jährige Verlängerung anstatt Verlängerung erst ab 50) nimmt der sich preislich mit dem C1 kaum was, wäre also kein Grund, nur C1 machen zu lassen. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611843 | |||
Datum | 27.02.2010 08:48 | 25027 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Klar, ein so ausgerüstetes Fahrzeug ist nicht mehr machbar... Bevor jemand fragt, am Dienstag erst auf der Waage gewesen, ca. 2800 kg... Haben wir mit Bj 78 derzeit als LT31 mit 3200kg auch noch im Bestand, sogar mit etwas Zusatzbeladung und noch Reserve. Kann man aber mit heutigen Fahrzeugen nicht mehr vergleichen. Interessant wäre mal eine Gewichtsbilanz eines nach heutigen Aspekten sicherheitstechnisch akzeptabel ausgebauten Kastenwagen (Rosenbauer bietet ja sowas an) und auch das Preisverhältnis im Gegensatz zu einem Kofferaufbau. Hab ich leider keine Infos dazu. Was nützt es aber, wenn man dann für teuer Geld spezielle Leichtbauten realisieren muss? Ein 4,5-Tonner fährt sich nicht anders als ein 3,5-Tonner, die Grenze ist an sich schon falsch definiert, nicht nur für Feuerwehren, die gehört auch nicht einzig und alleine am Gewicht festgemacht. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 611853 | |||
Datum | 27.02.2010 11:46 | 24956 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich die Grenze ist an sich schon falsch definiert, nicht nur für Feuerwehren, die gehört auch nicht einzig und alleine am Gewicht festgemacht. ich sehe hier auch eher noch die Abmaße der Fahrzeuge mit im Boot... Wir haben einen Renault Master lang/hoch in unserem Firmenfuhrpark. Die Schäden und Unfälle an diesem Fahrzeug sind höher, als im restlichen Fuhrpark zusammen... Und das bei deutlich weniger Fahrleistung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 611856 | |||
Datum | 27.02.2010 12:31 | 25025 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Weyrich
Das wird früher oder später eh passieren: Spätestens dann, wenn der letzte Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse 3 verstorben ist! Wo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t? In meinen Augen ist die ganze Diskussion nur Augenwischerei, bis die nächste Gewichtsgrenze wieder eine Hürde darstellt, zumal die Fahrgestelle ja auch nicht gerade leichter werden. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 611857 | |||
Datum | 27.02.2010 12:36 | 24951 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradWo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t? TSF-W ? StLF/MLF ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 611858 | |||
Datum | 27.02.2010 12:40 | 24990 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradWo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t? Paket- und Kurierdienste? Personenbeförderung (Grossraumtaxen)? Handwerk? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 611874 | |||
Datum | 27.02.2010 15:17 | 25038 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffTSF-W ? Gehören doch wohl eher zum Bereich der HiOrgs, oder? Ich jedenfalls habe privat keinen Bedarf an einem TSF-W! ;-) Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
| |||||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 611875 | |||
Datum | 27.02.2010 15:20 | 24999 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannPaket- und Kurierdienste? Personenbeförderung (Grossraumtaxen)? Handwerk? Stimmt, aber dort sieht man auch immer weniger 7,5t Fahrzeuge und dafür 3,5t Fahrzeuge. Einstellungsvoraussetzung wird dort bestimmt auch immer mehr Klasse C(E) sein. Auf jeden Fall kann ich mir kaum vorstellen, dass in dem Bereich nach einer Ausnahmeregelung gefragt wird geschweige denn diese zustande kommt. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 611878 | |||
Datum | 27.02.2010 15:48 | 25030 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Lars Konrad Wo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t? Diverse Reisemobile liegen in der Gewichtsklasse. Diese Gruppe hat auch jetzt schon verschiedene Sonderregelungen (Geschwindigkeiten, Untersuchungsfristen und letztlich auch die Anhängerregelung im B). Da würde es mich nicht wundern, wenn man da auch über kurz oder lang Forderungen nach einer besondere Fahrerlaubnis stellt (und ggf. durchsetzt). Die Auto_vermieter_ dagegen hätten keinen Vorteil von sowas. Dass es eine Ausnahmeregelung für gemietete LKW gibt, halte ich auch für ziemlich unwahrscheinlich ;-) Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 611879 | |||
Datum | 27.02.2010 16:02 | 25063 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDer C1"light" nützt da schon eher, insbesondere für die vielen TSF-W. Hast du schon mal verglichen, wo der Unterschied zwischen C1 und C1 "light" liegt? Hauptsächlich doch in der theoretischen Ausbildung, dabei kosten die Fahrstunden das meiste Geld. Wenn ich heute mich mit mehren zusammschließe, bekommen ich den C1 günstiger, als das mit der Feuerwehrregelung vorgesehen ist. Geschrieben von Ingo zum Felde Das die Regelung in erster Linie der öffentlichen Hand nutzt ist offensichtlich. Na ja, ob die auch den Preis dort bekommen? Geschrieben von Ingo zum Felde Für die Förderung des Ehrenamtes sind zivil nutzbare Ausbildungen (wie z.B. Führerscheine) die Richtige Maßnahme. Ja schon,aber wenn sie den erst Jahre später nutzen dürfen, wie sollen sie denn an Fahrerfahrung kommen? Willst du jeden monatlich 50 - 60 km fahren lassen? Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 611881 | |||
Datum | 27.02.2010 16:24 | 24989 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradGehören doch wohl eher zum Bereich der HiOrgs, oder? Nö, noch ist es nicht üblich das HIOs den Brandschutz übernehmen, nur das FW mit HAK im RD mitspielt ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 611882 | |||
Datum | 27.02.2010 17:00 | 25002 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannJa schon,aber wenn sie den erst Jahre später nutzen dürfen, wie sollen sie denn an Fahrerfahrung kommen? Willst du jeden monatlich 50 - 60 km fahren lassen? Nein, ich meine dass für die Förderung des Ehrenamtes gleich richtige Führerscheine besser währen. Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611888 | |||
Datum | 27.02.2010 17:33 | 25097 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut ich sehe hier auch eher noch die Abmaße der Fahrzeuge mit im Boot... Eben. Gewicht ist lange nicht alles... Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 611889 | |||
Datum | 27.02.2010 17:36 | 25127 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Weyrich Eben. Gewicht ist lange nicht alles... Ganz meine Meinung! Unser 3,5 to TSF unterscheidet sich in seinen Abmessungen nicht von den 4,6 to TSW-W. Und, auch wenn das keine glaubt, hat das gleiche Fahrverhalten! Ich zumindest empfinde zwischen unserem 3,5 to und dem 4,6 to keinen Unterschied. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611890 | |||
Datum | 27.02.2010 17:37 | 24944 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Konrad Auf jeden Fall kann ich mir kaum vorstellen, dass in dem Bereich nach einer Ausnahmeregelung gefragt wird geschweige denn diese zustande kommt. Das wohl kaum. Der C1 ist so lange ziemlich nutzlos, wie er preislich fast dem C entspricht. Und solange es nicht eine sinnvolle und praxistaugliche Anhängerregelung beim C1E gibt (die es ja immerhin demnächst geben wird), macht es auch wenig Sinn, den C1/C1E zu machen, da man spätestens mit Anhänger fast immer CE braucht. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611892 | |||
Datum | 27.02.2010 17:41 | 25154 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Unser 3,5 to TSF unterscheidet sich in seinen Abmessungen nicht von den 4,6 to TSW-W. Und, auch wenn das keine glaubt, hat das gleiche Fahrverhalten! So ist es. Der Unterschied zwischen einem PKW und einem 3,5t-Kleintransporter ist größer als zwischen einem 3,5t-Transporter und einem 6t-Transporter. Es ist aber egal, wo man die Gewichtsgrenze hinlegt, eine Gewichtsgrenze alleine reicht eben nicht, wenn man eine vernünftige Grenze ziehen will. Die gibt es bestenfalls mit einer kombinierten Gewichts- und Größengrenze. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 612042 | |||
Datum | 01.03.2010 15:36 | 24830 x gelesen | |||
Das ist doch jetzt quatsch! Klar ist jede Gemeinde zuständig die Gelder bereit zu stellen. Aber analog zu den Regelungen der PSa sollte es möglich sein auch hier Vorgaben zu machen!! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612046 | |||
Datum | 01.03.2010 15:52 | 24741 x gelesen | |||
Die Vorgabe gibts doch schon. Nennt sich FEV. KEINER zwingt irgendwelche FA für ihren ehrenamlich benötigten C1/C Geld hinzulegen. Solange sich genug Deppen finden freut sich die Gemeinde, finden sich keine Deppen mehr muss man entweder wieder auf Pferdefuhrwerke und Ledereimer umstellen oder die benötigten Führerscheine bezahlen. Was soll man da für Vorgaben benötigen? Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 612131 | |||
Datum | 01.03.2010 23:17 | 24630 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAber analog zu den Regelungen der PSa sollte es möglich sein auch hier Vorgaben zu machen!! ??? Fuer die Trppmanausbildung zahlt auch keiner selbst....bzw muss die Kommune die Kosten auf irgendeinem Weg begleichen. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 614682 | |||
Datum | 16.03.2010 21:35 | 24574 x gelesen | |||
Zumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen. http://www.voris-nds.de/jportal/portal/t/236o/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FFeuerwFBerVND2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 614711 | |||
Datum | 16.03.2010 23:49 | 24625 x gelesen | |||
Geschriebenvon Ingo zum FeldeZumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen. Tja, am 25. verkündet, am 26. in Kraft getreten und am 27 wird das Monster-TSF an der Norm (4,6...) vorbei geliefert: http://www.kfv-nienburg.de/aktuell/aktuelles_an_neuen_fahrzeugen/magelsenl_27022010.html Gruß, Thorben | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 614828 | |||
Datum | 17.03.2010 17:11 | 24437 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeZumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen. Aber jetzt beginnen die Fragen doch erst: Wer darf das Ausbilden? An das Fahrzeug werden Anforderungen gestellt, aber an den Ausbilder? Kann jetzt jede Gemeinde festlegen, wer ausbildet und prüft? Darf ich das im öffentlichen Straßenverkehr ausbilden? Wenn ja, muß ich dann einen doppelten Pedalensatz haben, um eingreifen zu können? Wenn nein, wie soll ich dann die Leute ausbilden, die vorher nur PKW gefahren sind (Das Problem ist sowieso, wir haben z.Zt. nur einen RTW, der das Gewicht hat, soll ich den jetzt für die Fahrausbildung auf 6 setzen?)? Ich bin ja mal gespannt, wie das weitergeht. Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 614834 | |||
Datum | 17.03.2010 17:26 | 24546 x gelesen | |||
Ich hab noch was vergessen: Wie sieht es, wenn ich jetzt bei uns im Ortsverband der JUH den Schein mache, darf ich dann auch Fahrzeuge aus anderen Ortsverbänden, aktuell z.B. beim Kirchentag in München, fahren? Bei der Feuerwehr gilt er ja nur innerhalb der Gemeinde, aber bei großen Organisation wie z.B. THW, gilt er da Bundesweit? Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 614910 | |||
Datum | 17.03.2010 19:56 | 24418 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Heinrich Brinkmann Bei der Feuerwehr gilt er ja nur innerhalb der Gemeinde, heißt das auf Gemeinde-Territorium beschränkt oder Verwendung nur für Zwecke der ausbildenden Gemeinde? Wenn ersteres, soll man dann die Fzg aus der KFB werfen? Oder nicht mehr den Scheunenbradn anfahren, zudem man zwar der nächstgelegene Standort ist, aber durch seine Randlage vielleicht zu einer anderen Kommune gehört? Wie isses mit Fahrten zur FTZ? Gruß, Thorben | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 617059 | |||
Datum | 31.03.2010 18:14 | 25443 x gelesen | |||
Hallo! In Rheinland-Pfalz wird es in der zweiten Jahreshälfte 2010 die Verordnung zum Feuerwehrführerschein geben. Hier mal die Antwort die ich auf meine Nachfrage erhalten habe: Sehr geehrter Herr Theobald, vielen Dank für Ihre E-Mail. Unser Landesvorsitzender Kurt Beck hat mich gebeten, Ihnen darauf zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen einer entsprechenden Recherche die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats mit dem "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" vom 17. Juli 2009 die Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste geschaffen, um die Einsatzfähigkeit dieser Organisationen in vollem Umfang zu erhalten. Die Gesetzesänderung hat folgende Konsequenzen: a)für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t zulässiger Gesamtmasse: - die Länder können durch Rechtsverordnung die Erteilung der Fahrberechtigung regeln - Mitglieder der o.g. Organisationen müssen im Besitz der Führerscheinklasse B sein - die Ausbildung und Prüfung kann innerhalb der Organisation erfolgen - die Fahrberechtigung darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Organisation genutzt werden. b)für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse: - Einzelheiten werden in der Fahrerlaubnisverordnung (Bundesrecht) geregelt - die Ausbildung erfolgt in regulären Fahrschulen - eine vereinfachte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung ist möglich - nach 2 Jahren Nutzung der Fahrerlaubnis in der Feuerwehr (oder anderen anerkannten Organisation) kann die Fahrerlaubnis zu einem "vollwertigen" Führerschein der Klasse C 1 umgeschrieben werden. Nach § 2 Abs. 10 Satz 5 des Straßenverkehrsgesetzes können die zuständigen obersten Landesbehörden entsprechende Fahrberechtigungen (zu a) erteilen. Um den hohen Verwaltungsaufwand jedoch so gering wie möglich zu halten, plant Rheinland-Pfalz, dass die örtlich zuständigen Aufgabenträger die Fahrberechtigung erteilen, also die (Verbands-) Gemeindeverwaltungen für die Feuerwehren und die Kreisverwaltungen für das THW und die anderen Hilfsorganisationen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wird derzeit beim federführenden Verkehrsministerium erarbeitet. Diese Abstimmung steht kurz vor dem Abschluss. Sodann wird der Entwurf dem Kabinett zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses zugeleitet, sodass anschließend die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband angehört werden können. In der zweiten Jahreshälfte dürfte mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 617072 | |||
Datum | 31.03.2010 19:02 | 24363 x gelesen | |||
Na, das kann ja heiter werden... :-( Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 617077 | |||
Datum | 31.03.2010 19:08 | 24349 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp Na, das kann ja heiter werden... :-( Ich freue mich auch schon. Das erste TSF mit HDL ist schon in Planung. ;-) Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617084 | |||
Datum | 31.03.2010 19:21 | 24331 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldBitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen einer entsprechenden Recherche die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Was haben die den recherchiert? Außer diesem Satz: Geschrieben von Jakob Theobald Ein entsprechender Verordnungsentwurf wird derzeit beim federführenden Verkehrsministerium erarbeitet. ist das doch nur Gewäsch? Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 617123 | |||
Datum | 31.03.2010 21:53 | 24329 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhlheißt das auf Gemeinde-Territorium beschränkt oder Verwendung nur für Zwecke der ausbildenden Gemeinde? Ersteres, ist praktisch ein Dienstführerschein, der auf den Arbeitgeber beschränkt ist. Ich darf nicht mal mit dem Führerschein der Feuerwehr ein Fahrzeug z.B. beim ASB fahren. Die müssen mir einen eigenen ausstellen. Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 617126 | |||
Datum | 31.03.2010 22:06 | 24360 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannIch darf nicht mal mit dem Führerschein der Feuerwehr ein Fahrzeug z.B. beim ASB fahren. Die müssen mir einen eigenen ausstellen. Nein, der Landkreis muss dir für das ASB-RD einen und für das ASB-KatS Fahrzeug einen weiteren "Feuerwehrführerschein" ausstellen (oder er macht RD/KatS Kombinationen). Der ASB muss die Ausbildung bescheinigen. Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 617175 | |||
Datum | 01.04.2010 10:02 | 24288 x gelesen | |||
Hallo, nach meinen Informationen aus der Landesregierung plant Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland den "Feuerwehr-Führerschein" auch für Fahrzeuge über 7,5 t einzuführen. Damit soll die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehren gestärkt werden, ohne dass die Kommunen die Kosten für den Erwerb der LKW-Führerscheine übernehmen müssen (leere Kassen). Außerdem sei dies, so die SPD-geführte Landesregierung um Kurt Beck eine deutliche Anerkennung des Ehrenamtes Feuerwehr. Die Führerscheine sollen übrigens auch nach zwei Jahren zur privaten Nutzung "umgeschrieben" werden. Der Erwerb dieser FW-Führerscheine soll allerdings auf Feuerwehren beschränkt werden, die mind. zwei Einsatzfahrzeuge über 7,5 t haben. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 617176 | |||
Datum | 01.04.2010 10:03 | 24231 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Klee
Quelle? Datum? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein | 617178 | |||
Datum | 01.04.2010 10:05 | 24212 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Florian Besch Quelle? Datum? Obwohl ich damit nichts zu tun habe, würde ich mal sagen Quelle: Feuerwehrforum, Datum: 01.04.2010;-) Viele Grüße, Christian PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!" | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 617179 | |||
Datum | 01.04.2010 10:06 | 24177 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschQuelle? Datum? Hallo Florian, stammt von einem Studienkollegen in der Staatskanzlei Mainz, also aus "1. Hand". Soll wohl auch den Landtagswahlkampf 2011 zugunsten der SPD "beflügeln". MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 617181 | |||
Datum | 01.04.2010 10:07 | 24309 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschQuelle? Datum? Quelle Datum : 1.April ? „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 617184 | |||
Datum | 01.04.2010 10:09 | 24245 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerDatum : 1.April ? ist mir bekannt... nur trotzdem würde es mich nicht wundern! Falls es wegen dem 1.4. ist -> Respekt, der Dönermann wandert auf Platz 2 Falls es ernst ist -> Memo an mich: "Nach Mecklenburg nur noch über LUX und BE fahren. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 617185 | |||
Datum | 01.04.2010 10:11 | 24201 x gelesen | |||
oder noch besser,zu Hause bleiben, vor allem wenn der Privatumschreibungspassus gelten sollte. „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 617294 | |||
Datum | 01.04.2010 16:36 | 24259 x gelesen | |||
Hallo, Falls es ernst ist -> Memo an mich: "Nach Mecklenburg nur noch über LUX und BE fahren. ... da (unabhängig vom Datum !) die 7,5t Fw-FS-Geschichte Bundesrecht tangiert, gilt das - wenn umgesetzt - grundsätzlich bundesweit ... ... bliebe als als Lösung dann nur: ganz zuhause bleiben oder auswandern (vorher aber bitte über die FS-Regeln im Auswanderungsland informieren, nicht dass da für den Pkw-Führerschein überhaupt keine Fahrschule vorgeschrieben sind und die Prüfung zwei Mal um den Block geht) ... ... wobei ich mich nun frage, wie ich immerhin die 33 Jahre bis 1999 überlebt habe, bei denen jeder Pkw-FS-Inhaber ohne jegliche weitere Ausbildung bis 7,5t (mit Anhänger sogar u.U. 18t) fahren durfte ... Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 617305 | |||
Datum | 01.04.2010 16:58 | 24170 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... wobei ich mich nun frage, wie ich immerhin die 33 Jahre bis 1999 überlebt habe, bei denen jeder Pkw-FS-Inhaber ohne jegliche weitere Ausbildung bis 7,5t (mit Anhänger sogar u.U. 18t) fahren durfte ... Und ich z. B. wirklich Lf 8 und TLF 8/18 so gefahren habe. wie konnte das nur gutgehen? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617309 | |||
Datum | 01.04.2010 17:06 | 24203 x gelesen | |||
Mann was waren das noch für Zeiten. Erinnert ihr euch noch an die Diskussion zur Einführung der Gurtpflicht auf Vordersitzen? Oder an die Diskussion um Helmpflicht bei Motorradfahrern? Auch die 0,5 Promille-Grenze wurde als Untergang der abendländischen Wirtshauskultur verteufelt. Ich habe ohne Probezeit beim Führerschein bis heute überlebt! Auch wenn ich weiß, wie ihr es meint: warum wird gerade im Bereich Fahrerausbildung das negative gesehen? Es ist mir als Endanwender schlicht egal, was es die Gemeinden kostet, ich freu mich über eine bessere Ausbildung für unsere Fahrer. Genau dieser Punkt wird nämlich in den 'offiziellen' Verlautbarungen gerne übersehen. Wie wäre es mit der Überschrift 'DFV kämpft erfolgreich für schlechtere Fahrerausbildung zum Wohl der Gemeindefinanzen' im offiziellen Organ unserer 'Interessenvertretung'? Fände ich passender... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
| |||||
|