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Thema | Z8 ausleihen | 26 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Marc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg | 612137 | |||
Datum | 02.03.2010 07:51 | 13405 x gelesen | |||
Hallöchen, wir wollen zu unserer 100 Jahrfeier in einer benachbarten Berufsfeuerwehr ein Flugfeuerwehrfahrzeug Z8 ausleihen. So weit ist das auch schon geklärt, nur benötige ich noch einen Antrag in dem ich das Fahrzeuge mit besonderen Gründen anfordern kann, z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder gemeinnützige Arbeit. Hoffe das mir da irgend jemand weiter helfen kann. MFG | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 612158 | |||
Datum | 02.03.2010 11:25 | 10740 x gelesen | |||
Wie wäre es mit einem formlosen Schreiben? Grüße Jens | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 612169 | |||
Datum | 02.03.2010 12:57 | 10364 x gelesen | |||
Wichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben? | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 612172 | |||
Datum | 02.03.2010 13:17 | 10120 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk RuzickaWichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben? Aber nur auf Gemeindestraßen. Auf Kreis- und Landstraßen anderes Amt. Wichtig auch der Brandschutz wenn so etwas landen soll. Geeignetes Flugfeldlöschfahrzeug bereitstellen. Mit formlosen Schreiben beim Flugplatz ausleihen ;-) H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Lübau / Sachsen | 612175 | |||
Datum | 02.03.2010 13:46 | 9921 x gelesen | |||
ein Z8 hat meines wissens nur schlechte Flugeigenschaften ;-) der Fragesteller meinte wahrscheinlich statt einem Flugfeuerwehrfahrzeug ein FLF Ziegler Z8 grüße http://www.feuerwehr-lübau.de/ | |||||
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Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 612176 | |||
Datum | 02.03.2010 13:48 | 9725 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk RuzickaWichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben? Aber unbedingt mit einem Flugblatt beantragen! Gruß Harald | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 612178 | |||
Datum | 02.03.2010 14:07 | 9906 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Martin Schmieder ein Z8 hat meines wissens nur schlechte Flugeigenschaften ;-) eine Frage der Wurfttechnik. Ein paar Meter trau ich dem Ziegler "L" Z8 dann schon zu :o) Aber wo möchte der TO das denn eigentlich beantragen? Bei seinem Bgm oder bei der besitzenden Flughafenfeuerwehr? Und was ist soweit abgeklärt? intern, dass man sich so einDing da hinstellen möchte oder bereits mit der Flughafen-Fw, dass man dort einen solchen bekommen kann? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | de V8rie8s H8., HH / HH | 612196 | |||
Datum | 02.03.2010 16:07 | 9697 x gelesen | |||
Ich könnte zwei Z4 anbieten .... ;o) | |||||
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Autor | Marc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg | 612197 | |||
Datum | 02.03.2010 16:09 | 9618 x gelesen | |||
Es ist mit dem Kommandeur schon so weit abgesprochen, der Z8 steht im Moment noch auf einem Bundeswehrgelände. Er meinte zu mir nur das ich noch einen Antrag schreiben soll, in dem halt die Öffentlichkeitsarbeit bzw gemeinnützige Arbeit im Vordergrund steht, er muss es schliesslich auch irgend wie bei seinem Chef beantragen. Wir benötigen auch keine Einsatzkräfte für das Fahrzeug, da wir die Möglichkeiten für die Überführung und eine auf das Fahrzeug eingewiesene Person besitzen. Es hätte ja sein können das schon mal jemand von euch so einen Antrag stellen musste. Trotzdem Vielen Dank !!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 612198 | |||
Datum | 02.03.2010 16:10 | 9539 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von de Vries Holger Ich könnte zwei Z4 anbieten .... ;o) Das ist doch eigentlich ähnlich wie ein 8er Loch in der Wand: Erst mit 5 Bohren und dann mit 3 hinterher. Wenn Du aber pfiffig bist, nimmste nen 4er Bohrer und brauchst nicht umspannen ... ;-)) Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Marc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg | 612199 | |||
Datum | 02.03.2010 16:10 | 9600 x gelesen | |||
Es ist mit dem Kommandeur schon so weit abgesprochen, der Z8 steht im Moment noch auf einem Bundeswehrgelände. Er meinte zu mir nur das ich noch einen Antrag schreiben soll, in dem halt die Öffentlichkeitsarbeit bzw gemeinnützige Arbeit im Vordergrund steht, er muss es schliesslich auch irgend wie bei seinem Chef beantragen. Wir benötigen auch keine Einsatzkräfte für das Fahrzeug, da wir die Möglichkeiten für die Überführung und eine auf das Fahrzeug eingewiesene Person besitzen. Es hätte ja sein können das schon mal jemand von euch so einen Antrag stellen musste. Trotzdem Vielen Dank !!! | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 612234 | |||
Datum | 02.03.2010 19:15 | 9298 x gelesen | |||
kannst auch den 3er warm machen, dann wird er zum 4er. Aber mal im ernst: Ich habe gelernt, dass alles fliegen kann - ist nur abhängig vom Schub. | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 612240 | |||
Datum | 02.03.2010 19:41 | 9459 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus KlinkmüllerWir benötigen auch keine Einsatzkräfte für das Fahrzeug, da wir die Möglichkeiten für die Überführung und eine auf das Fahrzeug eingewiesene Person besitzen. Was noch zu beachten ist (ohne Scherz), ihr müss beim zuständigen LRA - FachBereich Verkehr und bei der Polizei nachfragen, da das Fzg. überbreite hat und da es ein Fzg. für Werkverkehr ist, sicherlich auch keine Zulassung / Kennzeichen hat ----> Fzg. ohne Kennzeichen auf Dt. Straßen ---> no Go !!! Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Dettingen / Baden-Württemberg | 612258 | |||
Datum | 02.03.2010 21:18 | 9244 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Piewakda das Fzg. überbreite hat und da es ein Fzg. für Werkverkehr ist also da kann ich beruhigen: Das Fahrzeug besitzt eine Gesamtbreite von 300cm und hat eine Dauergenehmigung für Überbreite, ähnlich wie große Landwirtschaftliche Zugmaschinen. Sollte der Z8 also eine Strassenzulassung haben, hat er auch die erforderliche Überbreitegenehmigung. Gruß aus Schwaben Jedem das Seine-mir das Meiste! | |||||
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Autor | Marc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg | 612296 | |||
Datum | 03.03.2010 07:54 | 9146 x gelesen | |||
Es hat eine Strassenzulassung, es muss nur gewehrleistet sein das ein Vorrausfahrzeug zb ELW vor fährt, sonst sollte das eigentlich unser kleinstes Problem sein. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612330 | |||
Datum | 03.03.2010 11:05 | 9085 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus KlinkmüllerEs hat eine Strassenzulassung, es muss nur gewehrleistet sein das ein Vorrausfahrzeug zb ELW vor fährt, sonst sollte das eigentlich unser kleinstes Problem sein. WARUM???? Im Übrigen weiß ich nicht wer der Chef vom Kommandeur ist. Also mal bei der Flugplatzfeuerwehr nachfragen, an wen die Anforderung gehen soll. Dann formlos einen Antrag stellen, jurze Begründung zwecks Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit usw. Dann sollte es kalppen. Bei uns wäre es zumindest kein Problem. Nur, da BW, Marschkredit beachten, weil die die Fahrstrecke vorgeben. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612339 | |||
Datum | 03.03.2010 11:29 | 9033 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenWARUM???? Kommt wohl aufs LRA an, je nach LRA wird das bei der Genehmigung von Überbreiten vorgeschrieben. Kenne landwirtschaftliche Maschinen mit Überbreiten, die in Landkreis A mit gelber RKL fahren und in LK B nur mit Vorausfahrzeug mit gelber RKL fahren dürfen. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612351 | |||
Datum | 03.03.2010 11:51 | 9041 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberKommt wohl aufs LRA an, je nach LRA wird das bei der Genehmigung von Überbreiten vorgeschrieben. Kenne landwirtschaftliche Maschinen mit Überbreiten, die in Landkreis A mit gelber RKL fahren und in LK B nur mit Vorausfahrzeug mit gelber RKL fahren dürfen. Ich kenne es von FLF nur so, das es a) entsprechende Eintragungen im Fahgrzeugschein gibt b) Vorgaben der Bundeswehr (als Transportbehörde) gibt Bei uns muß ein ELW o.ä. vorfahren, wenn wir nur einen Fahrer schicken, damit jemand im Bedarfsfall den Einweiser machen kann. Wenn wir zu zweit fahren, fahren wir OHNE Begleitfahrzeug, gilt für Fahrzeugschau und Werkstattfahrten. Und der hat Überbreite Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612356 | |||
Datum | 03.03.2010 12:06 | 9004 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenUnd der hat Überbreite Der auch. Trotzdem ändert sich die Gefährlichkeit von Zuckerrübenvollerntern unvermittelt an der Kreisgrenze. Hat irgendwie was vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, fehlen nur noch die Zollhäuschen an der nahen bayrischen Grenze. Ist wohl dasselbe wie mit dem oft diskutierten Thema "lichttechnische Anlagen" und "Beklebung" - je nachdem wie der örtliche Gottvater im LRA drauf ist, ist es mal erlaubt und mal verboten. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 612444 | |||
Datum | 03.03.2010 18:48 | 8831 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber Ist wohl dasselbe wie mit dem oft diskutierten Thema "lichttechnische Anlagen" und "Beklebung" - je nachdem wie der örtliche Gottvater im LRA drauf ist, ist es mal erlaubt und mal verboten. Hubert schrieb etwas von einem Marschkredit. das ist nicht nur eine Nummer, sondern auch die Genehmigung. Und die Bundeswehr beantragt dies intern bei einer für sie zuständigen Stelle und diese koordiniert dann alles weitere. Auch mit der zivilen Seite. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612459 | |||
Datum | 03.03.2010 20:24 | 8865 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildHubert schrieb etwas von einem Marschkredit. das ist nicht nur eine Nummer, sondern auch die Genehmigung. Und die Bundeswehr beantragt dies intern bei einer für sie zuständigen Stelle und diese koordiniert dann alles weitere. Auch mit der zivilen Seite. Genau - außer der "blöden" Nummer auf der Tür stehen u.a. Fahrstrecke, vorgeschriebene Umleitung, Geschwindigkeit, Zeit in der die Fahrt durchgeführt werden darf UND ggf. weitere Auflagen wie "leere Löschwassertank" oder "Abbau von Anbauteilen" ö.ä. Die Auflagen sind von ALLEN zu beachten, auch von der "anfordernden" und begleitenden Feuerwehr. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wunstorf / Niedersachsen | 612460 | |||
Datum | 03.03.2010 20:34 | 8775 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenGenau - außer der "blöden" Nummer auf der Tür stehen u.a. Fahrstrecke, vorgeschriebene Umleitung, Geschwindigkeit, Zeit in der die Fahrt durchgeführt werden darf UND ggf. weitere Auflagen wie "leere Löschwassertank" oder "Abbau von Anbauteilen" ö.ä. Die Auflagen sind von ALLEN zu beachten, auch von der "anfordernden" und begleitenden Feuerwehr. sowie Flugfeldbeleuchtung ausschalten, Lampen abdecken, Fahrzeug mit Bordausstattung ausrüsten, mind. 2 Fahrer namentlich benannt, usw..... | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612461 | |||
Datum | 03.03.2010 20:40 | 8784 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochsowie Flugfeldbeleuchtung ausschalten, Lampen abdecken, Fahrzeug mit Bordausstattung ausrüsten, mind. 2 Fahrer namentlich benannt, usw..... Bei uns stand eine zeitlang drin, das wir nur mit leerem Löschwassertank fahren durften, obwohl wir komplett bei etwa 36 to liegen. Und die gelbe Rundumleuchte mußte nicht eingeschaltet, sondern abgebaut werden. Alles ziemlich sinnfrei. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wunstorf / Niedersachsen | 612463 | |||
Datum | 03.03.2010 21:00 | 8689 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenBei uns stand eine zeitlang drin, das wir nur mit leerem Löschwassertank fahren durften. Da braucht man nicht drüber nachdenken, grins. Geschrieben von Hubert Kohnen Und die gelbe Rundumleuchte mußte nicht eingeschaltet, sondern abgebaut werden Bei uns fahren wir dauerhaft mit gelber Rundumkennleuchte, die Löschanlage bleibt auch scharf. Kollegen hatten mal einen PKW Brand auf der A2 als diese zur Werkstatt mussten, da war es sehr hilfreich. In der Werkstatt wurd die Anlage dann ausgeschaltet. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612465 | |||
Datum | 03.03.2010 21:03 | 8733 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochBei uns fahren wir dauerhaft mit gelber Rundumkennleuchte, die Löschanlage bleibt auch scharf Ich habe nur geschrieben was bei uns im Marschkredit stand. Ich habe nirgends erwähnt WIEl wir tatsächlich gefahren sind. Mittlerweile steht es ja nicht mehr drin. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wunstorf / Niedersachsen | 612466 | |||
Datum | 03.03.2010 21:13 | 8735 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenIch habe nur geschrieben was bei uns im Marschkredit stand. Ich habe nirgends erwähnt WIEl wir tatsächlich gefahren sind. Mittlerweile steht es ja nicht mehr drin. Was man macht steht auf einem anderen Blatt.... | |||||
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