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Thema | Kosten für Untersuchung bei Aufnahme in die JF | 12 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 612480 | |||
Datum | 03.03.2010 23:15 | 6873 x gelesen | |||
Ich hab da mal zwei Fragen an Euch: Wird bei Euch bei der Aufnahme in die JF eine ärztliche Untersuchung gefordert? Wenn ja, verlangen die Ärzte bei Euch auch Geld für die Untersuchung? Wir fordern auf unserem Aufnahmegesuch für die JF einen ärztlichen Check. Hier kann der Arzt auf dem Aufnahmegesuch gleich ankreuzen und abzeichnen (als Vereinfachung für uns und den Arzt). Bisher wurden solche Untersuchungen von allen Ärzten bei uns in der Gegend ohne irgendwelche zusätzlichen Kosten durchgeführt. Mittlerweile haben 2 Ärzte uns den Hinweis gegeben, dass sie in Zukunft (die eine 10 EUR, der Andere 50 EUR !!!) für diese Untersuchung in Zukunft verlangen. MkG Jochen www.feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 612483 | |||
Datum | 03.03.2010 23:23 | 4238 x gelesen | |||
Hallo, eine Untersuchung zur Tauglichkeit in der JF ist doch keine kassenärztliche Leistung. Warum soll das die Krankenkasse oder der Arzt aus der eigenen Tasche bezahlen? Auf welcher Basis wird von Euch die ärztliche Untersuchung und nach welchen Kriterien gefordert? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612484 | |||
Datum | 03.03.2010 23:23 | 4140 x gelesen | |||
Was verlangt ihr bei dieser Untersuchung? Weitergehend als die J1-Untersuchung? Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 612485 | |||
Datum | 03.03.2010 23:27 | 4191 x gelesen | |||
Wenn Du mir jetzt sagst, was mit der J1-Untersuchung gemeint ist? MkG Jochen www.feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 612486 | |||
Datum | 03.03.2010 23:29 | 4094 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen WellerWird bei Euch bei der Aufnahme in die JF eine ärztliche Untersuchung gefordert? Da nur die wenigsten Feuerwehren eine Aufnahmeuntersuchung für die Einsatzabteilung fordern dürfte eine entsprechende Untersuchung für die JF leider selten sein. Geschrieben von Jochen Weller Mittlerweile haben 2 Ärzte uns den Hinweis gegeben, dass sie in Zukunft (die eine 10 EUR, der Andere 50 EUR !!!) für diese Untersuchung in Zukunft verlangen. Ist mE gerechtfertigt. Entsprechende spottaugliche Untersuchungen, welche Sportler mitunter für die Teilnahme am Vereinsspot und Wettkämpfen brauchen, sind in vergleichbarer Preisklasse angesiedelt. Wäre vermutlich sinnvoll diese Untersuchung durch den kommunalen Arbeitsmediziner durchführen zu lassen und dafür einen fixen Satz zu vereinbaren. MkG Marc | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 612488 | |||
Datum | 03.03.2010 23:38 | 4221 x gelesen | |||
hab jetzt mal die J1 Kriterien angesehen. Die Untersuchung für die JF Aufnahme enspricht dieser Untersuchung. Wobei hier dem Arzt keine Vorgaben unsererseits gemacht werden. Der Arzt kreuzt lediglich an, bestehen keine, geringe gesundheitliche Bedenken für die Aufnahme bei der JF. MkG Jochen www.feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 612501 | |||
Datum | 04.03.2010 06:54 | 4028 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen WellerDer Arzt kreuzt lediglich an, bestehen keine, geringe gesundheitliche Bedenken für die Aufnahme bei der JF. Wobei ich mich da frage auf welcher Grundlage der Arzt das entscheiden kann wenn er nicht weiß welche Anforderungen die Mitwirkung in der JF an das Kind/den Jugendlichen stellt. MkG Marc | |||||
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Autor | Jörg8 M.8, Rahden / NRW | 612804 | |||
Datum | 05.03.2010 19:20 | 3844 x gelesen | |||
Ich hab noch nie gehört, das Jugendliche ärztlich untersucht werden müssen, bevor sie in der JF aufgenommen werden. Zumindest wird das bei uns nicht gefordert und 10 Km weiter hinter der Landesgrenze aus Niedersachsen hab ich das auch noch nicht mitgekriegt. Ist das in Baden Württemberg Pflicht? Wenn ja, wieso? Gruß Jörg | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 612814 | |||
Datum | 05.03.2010 20:31 | 3702 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg MittagWenn ja, wieso?Fürsorgepflicht? Absicherung gegenüber evtl. unbekannten Vorerkrankungen, die im Rahmen eines JF-Dienstes zu Problemen führen können? "Servicegedanken" gegenüber dem Bewerber (zumindest ich nehme Vorsorgeuntersuchungen, die mich selbst nix kosten, nicht unbedingt ungerne in Anspruch)? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 612835 | |||
Datum | 06.03.2010 00:37 | 3778 x gelesen | |||
Bei uns ist vor der Aufnahme in die JF auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine kleine "Sportuntersuchung". Teilweise werden diese Untersuchungen von den Ärzten kostenlos gemacht, der Großteil nimmt eine Gebühr von 10€. Bisher ist mir kein Fall bekannt, in dem höhere Gebühren gefordert worden wären. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 612882 | |||
Datum | 06.03.2010 11:45 | 3475 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg MittagIst das in Baden Württemberg Pflicht? Wenn ja, wieso? Nicht Pflicht, aber man macht das aus Gründen der Fürsorge. Um mal unseren Feuerwehrarzt zu zitieren: "Wenn ich den vor 6 Jahren beim Eintritt in die JF schon gehört hätte, würde ihm die Enttäuschung erspart bleiben" nachdem er bei der Untersuchung zum Übertritt in die Eisatzabteilung einen Herzfehler diagnostiziert hatte. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Marc8 B.8, Mannheim / Baden-Württemberg | 612942 | |||
Datum | 06.03.2010 17:50 | 3583 x gelesen | |||
Also in Mannheim fordern wir auch eine Untersuchung. Hier sagen wir extra dazu, dass die Untersuchung aussagen soll, ob der Jugendliche den normalen Schulsport mitmachen kann. Sinnvoll finde ich das allemal. Als Jugendwart sollte man schon wissen, ob man die Jugendlichen bedenkenlos über den Hof rennen lassen kann, oder ob da einer umkippen kann weil er Asthma hat und man es nicht weiß. Immerhin trage ich ja die Verantwortung. Wenn ein Arzt Kosten fordert (kommt nur sehr selten vor und lag so im 10€ Bereich), werden diese von der Feuerwehr übernommen. Gruß Marc | |||||
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