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Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 612671 | |||
Datum | 04.03.2010 21:50 | 12949 x gelesen | |||
Die sog. Abgasuntersuchung (AU) wird - zumindest in RLP regelmäßig duchgeführt. In den bestimmungen der SVZO ist jedoch geregelt, dass:Untersuchungspflichtig sind demnach alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Ausnahme von Also in welchen Ländern ist es abweichend geregelt? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612673 | |||
Datum | 04.03.2010 22:15 | 10504 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von jürgen schmitz Die sog. Abgasuntersuchung (AU) wird - zumindest in RLP regelmäßig duchgeführt. Aber nur bis zum 31.12.2009 Seit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung. Sie ist in allen Bundesländern (ausser Bayern...) auch jeweils zusammen mit der Hauptuntersuchung durchzuführen. In Bayern gilt nun für die Gültigkeit des UMA-Nachweises die bisherige AU-Frist von 8 Jahren, und zwar auch für Fahrzeuge ohne abweichende HU-Frist (jedenfalls verstehe ich die Tabelle so). Gruß, Henning P.S.: Eine AU-Pflicht für Anhänger hat es nie gegeben. | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 612674 | |||
Datum | 04.03.2010 22:22 | 10257 x gelesen | |||
Eine generelle Untersuchungspflicht für alle (zulassungspflichtige) Fahrzeuge gibt es auch nach dem 31.12.2009 nicht. Zahlreiche Ausnahmen sind nach wie vor möglich. M.E. wurde die STVO dahingehend auch nicht geändert. Sollte es also keine Feuerwehr-Ausnahmen mehr geben? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612675 | |||
Datum | 04.03.2010 22:33 | 10216 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzEine generelle Untersuchungspflicht für alle (zulassungspflichtige) Fahrzeuge gibt es auch nach dem 31.12.2009 nicht. äh? Ich sag mal so: Die UMA-Ausnahmen nach §29 sind IIRC identisch mit den AU-Ausnahmen nach §47a (abzüglich der dort aufgeführten Fahrzeuge, für die schon länger der §29 zuständig war). Geschrieben von jürgen schmitz M.E. wurde die STVO dahingehend auch nicht geändert. Die StVO ist dafür nicht zuständig, sondern die StVZO. Die für Feuerwehren interessante Regelung in §29 ist übrigens wortgleich mit der im (weggefallenen) §47a (*). Daher hat sich mit dem Wegfall des §47a an der Befugnis der Länder bezüglich der Untersuchungen nichts geändert. Geschrieben von jürgen schmitz Sollte es also keine Feuerwehr-Ausnahmen mehr geben? Diese Schlussfolgerung kann ich insofern nicht verstehen. Gruß, Henning (*) "Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein." | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 612678 | |||
Datum | 04.03.2010 22:54 | 10074 x gelesen | |||
Hm, noch verwirrter... Geschrieben von Henning Koch Die StVO ist dafür nicht zuständig, sondern die StVZO. Klar, meinte ich, sorry Geschrieben von Henning Koch Die für Feuerwehren interessante Regelung in §29 ist übrigens wortgleich mit der im (weggefallenen) §47a (*). Daher hat sich mit dem Wegfall des §47a an der Befugnis der Länder bezüglich der Untersuchungen nichts geändert. Geschrieben von Henning Koch (*) "Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes Geschrieben von Henning Koch Seit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung. Ixh interpretierte dies so, dass es keine Ausnahmen mehr gibt... | |||||
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Autor | Mart8in 8G., Straß / Bayern | 612679 | |||
Datum | 04.03.2010 22:56 | 10056 x gelesen | |||
Achtung Bayern Stand gestern: Feuerwehrfahrzeuge über 3,5t alle 8 Jahre Au pflichtig Fahrzeuge unter 3,5 t ganz normal alle 2 Jahre So wurde es mir beim Tüv gesagt. www.feuerwehr-strass.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612680 | |||
Datum | 04.03.2010 22:57 | 9980 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Geschrieben von Henning KochSeit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung. Genau genommen hat sich für die praktische Durchführung nichts geändert. Auch bisher war Bayern (mit der 8-Jahres-Frist) die einzige Ausnahme von der Regel, dass auch bei Fw-Fahrzeugen für AU und HU die selben Fristen gelten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 612681 | |||
Datum | 04.03.2010 22:58 | 9998 x gelesen | |||
Ja diesbezüglich liegt mir ein Schreiben per PN vor, desser Veröffentlichung mir jedoch noch nicht freigegeben wurde. Bayern macht gerne Ausnahmen. Mich interessiert aber ob es weitere gibt. | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 612683 | |||
Datum | 04.03.2010 23:32 | 9922 x gelesen | |||
Arbeitsanleitung zur StVZO des BayStWiVT vom 12.2.2010. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 612695 | |||
Datum | 05.03.2010 06:12 | 9928 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochEine AU-Pflicht für Anhänger hat es nie gegeben. Trotzdem hat eine große Prüforganisation mich damals angeschrieben, das ich mir für einen Anhänger eine Feinstaubplakette abholen könnte. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 612700 | |||
Datum | 05.03.2010 07:34 | 9879 x gelesen | |||
Mal nachgehört, welche Schadstoffgruppe es wird? ;-) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 612701 | |||
Datum | 05.03.2010 07:42 | 9861 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppMal nachgehört, welche Schadstoffgruppe es wird? ;-) Als ich die Plakette abholen wollte hat man dann doch gekniffen ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 612705 | |||
Datum | 05.03.2010 08:40 | 9894 x gelesen | |||
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage. Müssen FwFzg mit mehr als 7,5to noch zur Sp (ehemals bsu)? Bei dekra steht "gewerblich genutzte Güterverkehr" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612715 | |||
Datum | 05.03.2010 09:24 | 9874 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Alex Diedler ich habe eine ähnliche Frage. Müssen FwFzg mit mehr als 7,5to noch zur Sp Im Prinzip ja. Länderspezifische Sonderregelungen kenne ich da nur für die Untersuchungsfristen (i.d.R. 12 Monate nach der HU, welche alle 24 Monate fällig ist). In BaWü dürfen allerdings HU und SP scheinbar zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden, in anderen Bundesländern gibt es teilweise Beschränkungen der maximalen Jahresfahrleistung. Für Anhänger (regulär SP-pflichtig >10t zGM) gibt es wieder eigene Regelungen. Geschrieben von Alex Diedler Bei dekra steht "gewerblich genutzte Güterverkehr" Das ist etwas seltsam und entspricht nicht der StVZO. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 612767 | |||
Datum | 05.03.2010 15:38 | 9705 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIn BaWü dürfen allerdings HU und SP scheinbar zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden, ...Korrekt. Galt auch für die AU. Aber das hat sich ja erledigt. Geschrieben von Henning Koch ... in anderen Bundesländern gibt es teilweise Beschränkungen der maximalen Jahresfahrleistung. Auch das gilt (galt?) für Ba-Wü. Hab die Anzahl der Kilometer nicht im Kopf, ich meine die Grenze liegt bei 5000 km/Jahr. Für unsere Fahrzeuge jedenfalls unerreichbar. ;-) Gruß Olaf | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 612788 | |||
Datum | 05.03.2010 17:15 | 9676 x gelesen | |||
Ich hab schon gedacht, machste ne Geschäftsidee draus, aber mir ist schon wieder einer zuvor gekommen: Klick... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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