alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNeues Symbol für Limited Quantities ab 201117 Beträge
RubrikABC-Gefahren
Infos:
  • wikipedia- Kurier-Express-Paket-Dienst (KEP-Dienst)
  •  
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein612737
    Datum05.03.2010 11:3311546 x gelesen
    Moin Kameraden,

    das Jahr 2011 nähert sich mit großen Schritten ( ich weiß ich weiß das ist ja noch soooo ewig lange hin)
    und schon stehen die ersten Änderungen für die Transportvorschriften von Gefahrgut fest.

    Ein sehr schwerwiegende Änderung betrifft die Kennzeichnung von Limited Quantities.
    Die bisherigen Symbole ( weiße Raute mit UN Nummer oder den Buchstaben "LQ") werden mit einer Übergangsvorschrift zum 31.12.2014 komplett wegfallen.

    Das neue Symbol findet ihr unter folgendem Link
    http://www.unece.org/trans/danger/publi/unrec/rev16/English/03E_Part3.pdf
    dort auf der Seite 322

    Wir werden durch dieses neue Symbol keinerlei Informationen mehr über das im Karton befindliche Gefahrgut erhalten, da die UN Nummer nicht mehr auf dem Karton angegeben werden muß, des weiteren wird nicht mehr unterschieden, ob nur 1 Gefahrgut oder aber mehrere unterschiedliche Gefahrgüter in einem Karton verpackt sind.

    Diese Änderung bedeutet für uns, das wir es noch schwerer haben werden, die Produkte in defekten Kartonagen zu identifizieren, es kann etwas ätzendes, etwas brennbares oder aber giftiges in den Kartonagen sein, ohne das wir es von außen sehen können.

    Weiterer Nachteil: im Beförderungspapier ist keine Angabe für Produkte die als LQ`s verpackt sind erforderlich.

    Das gibt uns nur 2 Möglichkeiten um herauszufinden was in den Kartonagen ist.

    a) öffnen, mit den damit verbundenen Risiken, wie z.B. bei einem giftigen Stoff
    oder
    b) tel. Information einholen bei dem Absender, was z.B. nachts unmöglich sein wird.

    Das ist wieder mal ein Rückschritt für uns Rettungskräfte, durch den wir uns weiteren unnötigen Gefahren aussetzen müssen.


    Alles meine eigene und private Meinung.
    Gruß aus Appen
    Marco

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein612738
    Datum05.03.2010 11:367191 x gelesen
    ich meine natürlich Seite 148 im PDf dokument


    Alles meine eigene und private Meinung.
    Gruß aus Appen
    Marco

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8S., Haar / Bayern612979
    Datum06.03.2010 22:577076 x gelesen
    Hallo Marco,

    dass die Einsatzkräfte, wie üblich, dabei außen vor gelassen wurden, ist leider nichts wirklich Neues. Schau Dir nur das GHS mit seinen Änderungen und v.a. Übergangsfristen an.

    Uns wird nichts anderes übrig bleiben, als die Leute getrost der FWDV 500 (bei Transportunfällen ist vorab die Körperschutzform II obligat) wieder mal ins Ungewisse zu schicken!

    Grüße,
    Sebastian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen613002
    Datum07.03.2010 10:166866 x gelesen
    Was stört dich an den Übergangsfristen? Ich bin ehrlich gesagt froh, dass wir nicht alles auf einmal umstellen müssen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg613033
    Datum07.03.2010 14:206710 x gelesen
    Was stört dich an der weiteren Harmonisierung der Vorschriften?

    Im Bereich ADR 3.4 war es bisher schon fast unmöglich, die genauen Inhalte festzustellen - zumal sich insbesondere Privatleute und kleinere Firmen mangels Wissen meist überhaupt nicht an die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften gehalten haben und halten werden.
    (Wie war der Spruch nochmal: Jedes KEP-Fahrzeug ist ein potentieller Gefahrguttransport!)

    Durch die weitergehende Vereinfachung steigt die Chance, zumindest im gewerblichen Bereich einigermaßen korrekt gekennzeichnete Versandstücke vorzufinden.
    Es ist halt einfacher, im Kleinbetrieb den Verpackern zu sagen: "Wenn das und das drin ist, machst du den Aufkleber drauf!" als die Leute umständlich nach UN-Nummern suchen zu lassen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern613053
    Datum07.03.2010 16:126885 x gelesen
    Hi,

    bei einem Brand in einem Gebäude schicke ich die Atemschutztrupps auch ins Ungewisse und dabei setze ich den Trupps wesentlich größerer Gefahren aus, weil sie gar nicht die Möglichkeit haben alle Gefahren wahr nehmen zu können und sich dagegen zu schützen.

    Hinsichtlich der PSA für den vorgehenden Trupp im Gefahrguteinsatz bei unbekannten Stoffen lässt die FwDV 500 viel Interpretationsspielraum und überlässt die Entscheidung somit praktisch der zuständigen Führungskraft.
    In der FwDV 500 steht lediglich Gefahrengruppe IIC mindestens Körperschutz Form 1
    Gefahrengruppe IIIC Körperschutz Form 2 oder 3


    Also ist alles möglich zwischen Körperschutz Form 1 bis 3 ;) Und es gibt Lagen, da würde ich den ersten Trupp unter Körperschutz Form 3 zur Erkundung in den Gefahrenbereich vorschicken, um Stoffinformationen zu erhalten.

    Ich befürworte ebenfalls eine weltweit einheitliche Kennzeichnung, da dies zum ersten die Chancen erhöht, auf korrekt gekennzeichnetes Gefahrgut zu treffen und zum zweiten die Chance, dass die Einsatzkräfte die Kennzeichnung erkennen und mittels Nachschlagewerken Informationen erlangen können. Und je einfacher die Kennzeichnung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie überall richtig umgesetzt wird.

    schöne Grüße


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW613158
    Datum08.03.2010 06:546712 x gelesen
    Guten morgen zusammen,

    hat den schon jeman Informationen über die weiteren Änderungen? Vor allem von denen die möglicherweise auch die Feuerwehr betreffen.

    Mit kollegialen Grüßen


    René Bonn


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein613162
    Datum08.03.2010 07:466766 x gelesen
    Moin,
    bei einem Brand gehst du immer unter PA vor, tust du das auch bei einem Auffahrunfall mit einem LKW, wo der LKW unter umständen umgestürzt ist ? Sicherlich nicht...

    Aber OK anderes Thema, de fakto ist es der Fall das Limited Quantities momentan einfacher zu Identifizieren sind, da die UN-Nummer auf dem Karton mit aufgedruckt ist, es sei denn es sind mehrere Stoffe in dem Karton.

    Nach der neuen Regelung müssen wir die Kartonagen erst aufmachen um dann zu sehen was für Gefahrgüter sich in den Kartons befinden. Dieses betrifft die nächsten Jahre, bis das GHS komplett umgesetzt ist, und es zur Verpflichtung wird, die GHS Daten außen auf den Karton zu kleben.


    Alles meine eigene und private Meinung.
    Gruß aus Appen
    Marco

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein613163
    Datum08.03.2010 07:476703 x gelesen
    Moin Udo,

    ich denke Betriebe die bisher LQ`s nicht richtig gekennzeichnet haben aufgrund von Unwissenheit werden das auch zukünftig nicht machen.


    Alles meine eigene und private Meinung.
    Gruß aus Appen
    Marco

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg613165
    Datum08.03.2010 07:486666 x gelesen
    Ich denke, bis wirklich verwertbare, konkrete Informationen zum ADR 2014 aus dem WP15 kommen, dürfte es noch einige Zeit dauern.

    Don't panik! :)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg613167
    Datum08.03.2010 07:556899 x gelesen
    Mist, vertippt, sollte natürlich ADR 2011 heißen ....

    Grad gefunden: Vortrag Vortrag zu den kommenden Änderungen


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg613168
    Datum08.03.2010 07:576895 x gelesen
    Ich geb' die Hoffnung nicht auf, das Vereinfachungen auch Verhaltensänderungen bringen ... ;)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg613169
    Datum08.03.2010 08:036772 x gelesen
    Geschrieben von Marco Vollmerde fakto ist es der Fall das Limited Quantities momentan einfacher zu Identifizieren sind, da die UN-Nummer auf dem Karton mit aufgedruckt ist, es sei denn es sind mehrere Stoffe in dem Karton.
    Nach der neuen Regelung müssen wir die Kartonagen erst aufmachen um dann zu sehen was für Gefahrgüter sich in den Kartons befinden.

    Insbesondere im KEP-Bereich bleibt dir doch jetzt schon nichts anderes übrig.
    Im Speditionsbereich ist die Kennzeichnungspraxis aufgrund des Kontrolldrucks deutlich besser.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8S., Haar / Bayern613171
    Datum08.03.2010 08:146561 x gelesen
    Geschrieben von Markus Heldbei einem Brand in einem Gebäude schicke ich die Atemschutztrupps auch ins Ungewisse
    hoffentlich nicht allzu oft, des weiteren ist die Einsatzquantität von Bränden und Gefahrguteinsätzen durchaus (deutlich) unterschiedlich.

    Geschrieben von Markus Heldund dabei setze ich den Trupps wesentlich größerer Gefahren aus
    sicher?



    Geschrieben von Markus Held Hinsichtlich der PSA für den vorgehenden Trupp im Gefahrguteinsatz bei unbekannten Stoffen lässt die FwDV 500 viel Interpretationsspielraum und überlässt die Entscheidung somit praktisch der zuständigen Führungskraft.
    wie meinem obigen post zu entnehmen ist, sprach ich von Transportunfällen...also meine Version der FWDV 500 sagt dazu:

    FWDV 500: Bei Einsätzen im Zusammenhang mit Transporten ist deshalb zunächst wie bei
    Einsätzen in Bereichen der Gefahrengruppe II zu verfahren.....und weiter für den Bereich Körperschutz:

    "Als geeignet sind insbesondere anzusehen:
    Gefahrengruppe IIC --> mindestens Körperschutz Form 1"


    Wenn man sich jetzt tatsächlich den Ausspruch
    Geschrieben von Udo (Wie war der Spruch nochmal: Jedes KEP-Fahrzeug ist ein potentieller Gefahrguttransport!)

    auch nur ein wenig auf der Zunge zergehen lässt, kann man sich ungefähr vorstellen, was ich meine...

    Geschrieben von Udo Ich denke, bis wirklich verwertbare, konkrete Informationen zum ADR 2014 "bzw. 2011"aus dem WP15 kommen, dürfte es noch einige Zeit dauern.

    das ist definiv so!


    Sebastian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW613175
    Datum08.03.2010 08:406584 x gelesen
    Moin Udo,

    na mit dem Vortrag hat man ja schonmal einen kleinen Ausblick.

    Vielen Dank

    René


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein613204
    Datum08.03.2010 11:356540 x gelesen
    da stimme ich dir zu.


    Alles meine eigene und private Meinung.
    Gruß aus Appen
    Marco

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg615042
    Datum18.03.2010 14:216397 x gelesen
    Dieses PDF-Dokument beinhaltet (in Englisch) alle Änderungsvorschläge der 84.-87. Sitzung der WP.15 ...

    Interessant ist auch folgender Absatz: 1.1.3.2 In (e), delete "and" at the end.
    Amend (f) to read "(f) Gases contained in foodstuffs (except UN 1950), including carbonated beverages;" ... .


    Damit wird Sprühsahne offiziell zum Gefahrgut , nicht nur für die Hüften ... :)

    Den passenden Film dazu gibt's beim ZDF, Sendung Drehscheibe.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     05.03.2010 11:33 Marc7o V7., Appen
     05.03.2010 11:36 Marc7o V7., Appen
     06.03.2010 22:57 Seba7sti7an 7S., Haar
     07.03.2010 10:16 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal
     07.03.2010 16:12 Mark7us 7H., Auerbach
     08.03.2010 07:46 Marc7o V7., Appen
     08.03.2010 08:03 Udo 7B., Aichhalden
     08.03.2010 11:35 Marc7o V7., Appen
     08.03.2010 08:14 Seba7sti7an 7S., Haar
     07.03.2010 14:20 Udo 7B., Aichhalden
     08.03.2010 07:47 Marc7o V7., Appen
     08.03.2010 07:57 Udo 7B., Aichhalden
     08.03.2010 06:54 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
     08.03.2010 07:48 Udo 7B., Aichhalden
     08.03.2010 07:55 Udo 7B., Aichhalden
     08.03.2010 08:40 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
     18.03.2010 14:21 Udo 7B., Aichhalden
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt