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Thema | Einstellungstest für Feuerwehrbeamte? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Cars8ten8 R.8, S.o. / NRW | 612745 | |||
Datum | 05.03.2010 12:24 | 5852 x gelesen | |||
Kann mir jemand sagen ob bei der BF München für Ausgebildete Feuerwehrbeamte, aus NRW, ein Einstellungstest gemacht wird wie z.B. Köln;Duisburg;Berlin,Hamburg ? Sollte das der Fallsei ist er wie der Test von Anwärterter ( SB)? Für Tips wäre ich Dankbar. Lg aus NRW | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg | 612750 | |||
Datum | 05.03.2010 13:33 | 2983 x gelesen | |||
Hi Carsten, Das Feuerwehr-Forum ist ein feuerwehrbezogenes Fachforum. Die folgenden Regeln sind für den reibungslosen Ablauf des Forumsbetriebs notwendig: # Anmeldung (Registrierung): - nur mit gültiger eMail-Adresse - mit vollständigem Namen und Angabe des Wohnortes - keine Grafiken in der Fusszeile - keine Werbung in der Fusszeile # Nutzung des Forums nur für feuerwehrbezogene Themen # für häufig gestellte Fragen haben wir eine FAQ eingerichtet - vor dem Schreiben einfach mal dort mal reinschauen ... # die Suchoption des Forums (siehe links oben) hilft oft bei der Beantwortung von Fragen Ich würde dich daher bitte, die Suchfunktion diesbezüglich zu nutzen und deinen Wohnort zu vervollständigen. Sollten diesbezüglich Fragen offen sein, ist es immer am besten, sich direkt mit der Personalverwaltung in Verbindung zu setzen und die Fragen direkt zu stellen. Damit hast du auch die bestmögliche Antwort auf deine Fragen erhalten. Die wissen nämlich am besten was wie wo getestet wird. Gruß Peter Moderator Team feuerwehr.de Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612751 | |||
Datum | 05.03.2010 13:35 | 2619 x gelesen | |||
Hallo lieber User, vorab herzlich willkommen in unserem Forum. Bitte lass deine Wohnort Ennepetal einfach so stehen und ändere ihn nicht in "S.o." ab, wenn du postest, dann wird er automatisch angezeigt. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Cars8ten8 R.8, Ennepetal / NRW | 612755 | |||
Datum | 05.03.2010 13:46 | 2660 x gelesen | |||
Danke für die Hinweise was den Forumbetrieb angeht. In Bezug auf die Personalverwaltung fragen möchte ich dies doch erstmal von Insidern beantwortet haben bevor ich den Behördenweg gehe den ich von meiner Dienststelle nur zu gut kenne, ebso die Antworten. Nochmal Danke für die Belehrung Mit kollegialen Gruß Carsten | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 612758 | |||
Datum | 05.03.2010 14:56 | 2430 x gelesen | |||
Hi Carsten und herzlich willkommen hier und melde dich mal per Pn,bei mir. Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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