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Thema | Einsatz als AGT ohne TM2 | 6 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Sasc8ha 8B., Wetzlar / Hessen | 613219 | |||
Datum | 08.03.2010 14:01 | 5251 x gelesen | |||
Hallo liebe Forumgemeinde! Ich habe letzten Samstag erfolgreich meinen Atemschutz 1 - Lehrgang bestanden. Bei uns in der Feuerwehr bin ich der erste, der diese Ausbildung vor dem Abschluss der Truppmannausbildung absolviert hat (bei uns im Kreis folgt ein Jahr nach dem Grundlehrgang die Truppmann 2 - Ausbildung ebenfalls in Form eines Lehrgangs).. Jetzt ist die Verwirrung groß und meine Kameraden sind sich nicht einig, ob ich vor meinem Abschluss der Truppmann-Ausbildung mit dem Teil 2 als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden darf. Wisst ihr da genaueres? greetz Sascha | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 613221 | |||
Datum | 08.03.2010 14:20 | 2943 x gelesen | |||
Die FwDV 2 sieht vor, dass Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger direkt nach dem TrM1 (und vor dem TrM2-Teil) durchgeführt werden. Auszug aus der FwDV2: 2.2.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) Damit kann man als TrM 1 (OHNE Atemschutzausbildung) bereits eingesetzt werden, allerdings unter Anleitung (heißt bei uns: bei einem erfahrenen Truppführer) 3.2 Lehrgang Atemschutzgeräteträger Mit der Zulassung zum allgemeinen Einsatz (abgeschlossener TrM1) und der Zulassung zum Atemschutzeinsatz (abgeschlossener AGT) sollte Deiner Teilnahme an einem (Atemschutz-)Einsatz nichts im Wege stehen. Also solange nicht interne Dienstanweisungen dem widersprechen - und es muss ja nicht gleich der Erstangriff beim "kritischen Wohnungsbrand" sein. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 613223 | |||
Datum | 08.03.2010 14:31 | 2741 x gelesen | |||
Und noch ergänzend die Anforderungen nach FwDV 7 für den AtSch-Einsatz:3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger(FwDV 7, Seite 4) Eine Forderung nach einer abgeschlossenen TrM2-Ausbildung gibt es nicht. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 613283 | |||
Datum | 08.03.2010 18:16 | 2431 x gelesen | |||
Hallo, bei uns in der Stadt wird der AGT-Lehrgang auch nach dem TM1-Lehrgang ausgebildet. Dieses ist nach Änderung der FwDV 2 möglich geworden (davor war ein technischer Lehrgang erst nach der laufenden Ausbildung möglich). Uns wurde damals bei der Einführung der neuen FwDV2 erklärt, das diese Ausbildungsmöglichkeit nur dazu dient, das im Rahmen der TM2-Ausbildung Übungen unter Atemschutz möglich sind. Ein Einsatz im Gefahrenbereich ohne eine abgeschlossene Truppmannausbildung sei nicht vorgesehen. FwDV 2: 1.4 die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion (hier Truppmann) ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. 2.1 die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und 2 abgeschlossen. Dazu noch die UVV §14: "Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden." "... die fachlichen Vorraussetzungen erfüllt, wer für die jeweilige Aufgabe ausgebildet ist..." Ich würde mich auch davor hüten, einem Kameraden, mag er auch noch so erfahren sein, beim Innenangriff unter Atemschutz jemand mitzugeben, der nur einen 40 Std. Grundlehrgang hat. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Simo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen | 613307 | |||
Datum | 08.03.2010 19:37 | 2195 x gelesen | |||
Die Vorraussetzung für Atemschutz sind TrM1, G26.3 und erfolgreich abges. AGT-Lehrgang. Demnach darfst du auch als AGT im Einsatz fungieren. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 613308 | |||
Datum | 08.03.2010 19:39 | 2263 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannIch würde mich auch davor hüten, einem Kameraden, mag er auch noch so erfahren sein, beim Innenangriff unter Atemschutz jemand mitzugeben, der nur einen 40 Std. Grundlehrgang hat. Irgendwann stehst du vor der Entscheidung. Aber man kann ja zumindest anfangen die Leute Praxis sammeln zu lassen, z. B. bei Nachlöscharbeiten usw. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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