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ThemaEinsatz als AGT ohne TM26 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorSasc8ha 8B., Wetzlar / Hessen613219
Datum08.03.2010 14:015251 x gelesen
Hallo liebe Forumgemeinde!
Ich habe letzten Samstag erfolgreich meinen Atemschutz 1 - Lehrgang bestanden. Bei uns in der Feuerwehr bin ich der erste, der diese Ausbildung vor dem Abschluss der Truppmannausbildung absolviert hat (bei uns im Kreis folgt ein Jahr nach dem Grundlehrgang die Truppmann 2 - Ausbildung ebenfalls in Form eines Lehrgangs).. Jetzt ist die Verwirrung groß und meine Kameraden sind sich nicht einig, ob ich vor meinem Abschluss der Truppmann-Ausbildung mit dem Teil 2 als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden darf.
Wisst ihr da genaueres?

greetz
Sascha


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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg613221
Datum08.03.2010 14:202943 x gelesen
Die FwDV 2 sieht vor, dass Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger direkt nach dem TrM1 (und vor dem TrM2-Teil) durchgeführt werden.

Auszug aus der FwDV2:
2.2.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von Grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Damit kann man als TrM 1 (OHNE Atemschutzausbildung) bereits eingesetzt werden, allerdings unter Anleitung (heißt bei uns: bei einem erfahrenen Truppführer)

3.2 Lehrgang Atemschutzgeräteträger
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. [...]
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Mit der Zulassung zum allgemeinen Einsatz (abgeschlossener TrM1) und der Zulassung zum Atemschutzeinsatz (abgeschlossener AGT) sollte Deiner Teilnahme an einem (Atemschutz-)Einsatz nichts im Wege stehen. Also solange nicht interne Dienstanweisungen dem widersprechen - und es muss ja nicht gleich der Erstangriff beim "kritischen Wohnungsbrand" sein.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg613223
Datum08.03.2010 14:312741 x gelesen
Und noch ergänzend die Anforderungen nach FwDV 7 für den AtSch-Einsatz:
3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftli-
chen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „A-
temschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen.);
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt ins-
besondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderun-
gen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz einge-
setzt werden.
(FwDV 7, Seite 4)

Eine Forderung nach einer abgeschlossenen TrM2-Ausbildung gibt es nicht.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen613283
Datum08.03.2010 18:162431 x gelesen
Hallo,
bei uns in der Stadt wird der AGT-Lehrgang auch nach dem TM1-Lehrgang ausgebildet. Dieses ist nach Änderung der FwDV 2 möglich geworden (davor war ein technischer Lehrgang erst nach der laufenden Ausbildung möglich). Uns wurde damals bei der Einführung der neuen FwDV2 erklärt, das diese Ausbildungsmöglichkeit nur dazu dient, das im Rahmen der TM2-Ausbildung Übungen unter Atemschutz möglich sind. Ein Einsatz im Gefahrenbereich ohne eine abgeschlossene Truppmannausbildung sei nicht vorgesehen.

FwDV 2:
1.4 die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion (hier Truppmann) ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
2.1 die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und 2 abgeschlossen.

Dazu noch die UVV §14:
"Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden." "... die fachlichen Vorraussetzungen erfüllt, wer für die jeweilige Aufgabe ausgebildet ist..."

Ich würde mich auch davor hüten, einem Kameraden, mag er auch noch so erfahren sein, beim Innenangriff unter Atemschutz jemand mitzugeben, der nur einen 40 Std. Grundlehrgang hat.


Gruß
Heinrich


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AutorSimo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen613307
Datum08.03.2010 19:372195 x gelesen
Die Vorraussetzung für Atemschutz sind TrM1, G26.3 und erfolgreich abges. AGT-Lehrgang.
Demnach darfst du auch als AGT im Einsatz fungieren.


Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW613308
Datum08.03.2010 19:392263 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannIch würde mich auch davor hüten, einem Kameraden, mag er auch noch so erfahren sein, beim Innenangriff unter Atemschutz jemand mitzugeben, der nur einen 40 Std. Grundlehrgang hat.

Irgendwann stehst du vor der Entscheidung. Aber man kann ja zumindest anfangen die Leute Praxis sammeln zu lassen, z. B. bei Nachlöscharbeiten usw.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 08.03.2010 14:01 Sasc7ha 7B., Wetzlar
 08.03.2010 14:20 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 08.03.2010 14:31 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
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