alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRechtsexperten gefragt: Ist ein FF`ler ein Arbeinehmer?8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg614538
Datum15.03.2010 23:044722 x gelesen
Moin,

Frage an die Rechtsexperten:

Gilt ein FF-Angehöriger als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und die FF (Bürgermeister, Wehrleiter, Werauchimmer) als Arbeitgeber?

Falls nicht, gilt das ArbSchG nicht für FFen?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional614539
Datum15.03.2010 23:092955 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan Ole UngerGilt ein FF-Angehöriger als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes

Nein.

Geschrieben von Jan Ole UngerFalls nicht, gilt das ArbSchG nicht für FFen?

Nicht direkt. Indirekt über Verweis in der GUV-V A1


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg614541
Datum15.03.2010 23:152860 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierNicht direkt. Indirekt über Verweis in der GUV-V A1

Welche(n) meinst du speziell?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg614542
Datum15.03.2010 23:242646 x gelesen
Christian hats schon geschrieben, nein.

Vergleiche auch komnet.nrw - Dialog 1960


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein614543
Datum15.03.2010 23:242808 x gelesen
FFler als Arbeitnehmer....

in welchem Zusammenhang denn gefragt? Arbeitszeitschutz, Unfallversicherungsschutz? Haftung?

Da sind mehrere Möglichkeiten offen

Gruß Jan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional614544
Datum15.03.2010 23:302815 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan Ole UngerWelche(n) meinst du speziell?

§2 (1) in Verbindung mit Anhang 1


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein614546
Datum15.03.2010 23:322773 x gelesen
sorry, 2 x lesen macht am späten Abend Sinn....

Ich würde hier das Arbeitsschutzgesetz für das Allgemeine Recht halten und die speziellen UVV der Feuerwehren für das speziellere Regelwerk halten.

Da spezielle Regelungen Vorrang gegenüber den allgemeinen Regeln haben, somit keine unmittelbare Geltung des Arbeitschutzgesetzes.

Gruß Jan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg614555
Datum16.03.2010 07:142625 x gelesen
Geschrieben von Jan OsnabrüggeIch würde hier das Arbeitsschutzgesetz für das Allgemeine Recht halten und die speziellen UVV der Feuerwehren für das speziellere Regelwerk halten.
Passt nicht so ganz. Das erstere ist staatliches Recht, das zweite autonomes Satzungsrecht.
Sind also parallel zu betrachten - wobei aufgrund der Regelungen des SGB VII die UVV "Verordnungsrang" haben.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 15.03.2010 23:04 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 15.03.2010 23:09 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 15.03.2010 23:15 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 15.03.2010 23:24 Jan 7O., Trennewurth
 15.03.2010 23:32 Jan 7O., Trennewurth
 16.03.2010 07:14 Udo 7B., Aichhalden
 15.03.2010 23:30 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 15.03.2010 23:24 Udo 7B., Aichhalden
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt