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Thema | Versicherungschutz | 17 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Alex8and8er 8E., Buttenwiesen / Bayern | 614491 | |||
Datum | 15.03.2010 19:36 | 6915 x gelesen | |||
Hallo, Stimmt dass das die Versicherung nicht mehr zahlt, wenn man bei einer Übung mit mehr als 8 bar Wasserdruck fährt? gruß Alex | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 614492 | |||
Datum | 15.03.2010 19:38 | 4993 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander ErdmannStimmt dass das die Versicherung nicht mehr zahlt, wenn man bei einer Übung mit mehr als 8 bar Wasserdruck fährt? Die Antwort darauf findest du hier. MkG Marc | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 614493 | |||
Datum | 15.03.2010 19:40 | 4600 x gelesen | |||
Da hat dier jemand Quatsch erzählt! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 614494 | |||
Datum | 15.03.2010 19:41 | 4805 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie Antwort darauf findest du hier. Ich denke ein wenig präziser hätte die Antwort schon sein dürfen, oder? Zumindest ein kleiner Hinweis, wo er deiner Meinung nach die Antwort auf seine Frage finden könnte, wäre nett gewesen, oder? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 614498 | |||
Datum | 15.03.2010 19:52 | 4784 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Daniel Hermann Ich denke ein wenig präziser hätte die Antwort schon sein dürfen, oder? Mit Verlaub, deine Antworten sind manchmal ähnlich.... :-). Wohin magst du denn bei solchen Blödsinn verweisen? Man kann natürlich eine Grundsatzdiskussion UVV anzetteln, nur ob das bei der Frage was bringt? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 614503 | |||
Datum | 15.03.2010 20:01 | 4723 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWohin magst du denn bei solchen Blödsinn verweisen? Man kann natürlich eine Grundsatzdiskussion UVV anzetteln, nur ob das bei der Frage was bringt? Wozu eine Grundsatzdiskussion? Hinweis, dass der Pumpendruck keine Auswirkung auf Versicherungsleistungen hat, und warum das auch so ist. Keine Diskussion, nur Information. Aber die Regulars haben das ja nicht mehr nötig... ;-) P.S.: Also, "Hinrotz"-Beiträge von mir sind doch wohl eher die Ausnahme. Ich zitiere ganz gerne betreffenden Gesetzestext, man weiss ja nie welches Feuerwehrniveau der Gegenüber hat. Vielleicht JF oder Anwärter? Woher soll er es denn dann wissen? Schönen Abend noch! Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 614506 | |||
Datum | 15.03.2010 20:04 | 4501 x gelesen | |||
Hallo Ist die Frage ob es was bringt, einfach ein Gesetz zu verlinken, ohne Kommentar... Entweder man antwortet so, dass es dem User geholfen ist, oder hält einfach die Finger still. Solche Antworten kommen leider viel zu oft und helfen keinem weiter. Manche warten scheinbar nur drauf, User , die nicht so belesen und ausgebildet sind in der Luft zu zerreißen. Sieht man hier leider immer wieder. Da brauch man sich nicht wundern, dass ein solche Forum des öfteren belächelt wird... Schade eigentlich. Gruß Thomas Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 614509 | |||
Datum | 15.03.2010 20:20 | 4562 x gelesen | |||
Hallo Alexander, so, mal willkommen in der Welt des Feuerwehrforums , nach Deiner Visitenkarte bist Du TM und Maschinist, da solltest Du eigentlich was über Versicherungsschutz gehört haben (oder anders formuliert, soll kein persönlicher Angriff auf Dich sein: Dir sollte das im Rahmen Deiner Ausbildung richtig erklärt worden sein) oder liegt der Grund der Frage halt darin? Kannst Du die Frage vielleicht ein wenig präziser stellen? Welche Versicherung soll nicht zahlen, wenn was passiert ist - denn wenn Du in einer Übung mal mit mehr als 8 bar fährst muss ja nicht automatisch was passieren (wobei das ja schon ein schöner Druck ist, das fordert die Mannschaft ordentlich, bei verschiedenen Einsätzen kann das aber angebracht sein), den Link zum passenden Gesetzestext hast du wohl schon gesehen, da dürftest Du wohl nix zum Druck finden, so denn, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 614511 | |||
Datum | 15.03.2010 20:22 | 4646 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann(...) man weiss ja nie welches Feuerwehrniveau der Gegenüber hat. Woher soll er es denn dann wissen? Daher zunächst einen Blick auf das Profil. Dann überlegt man sich kurz was der letzte Punkt im Rahmenplan für den Tm1 ist (s. FwDV 2) und in welcher Lernzielstufe dieser abgehandelt sein sollte. MkG Marc | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 614512 | |||
Datum | 15.03.2010 20:28 | 4546 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander ErdmannStimmt dass das die Versicherung nicht mehr zahlt, wenn man bei einer Übung mit mehr als 8 bar Wasserdruck fährt? Nein, denn wie verlinkt zahlt die Unfallversicherung immer, auch wenn du mit flip-flops und in Badehose deine Pumpe mit 12 bar fährst. Ob dein Vorgesetzter im Schadensfall ein Problem bekommt steht auf einem anderen Blatt. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 614513 | |||
Datum | 15.03.2010 20:29 | 4559 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDaher zunächst einen Blick auf das Profil. Dann überlegt man sich kurz was der letzte Punkt im Rahmenplan für den Tm1 ist (s. FwDV 2) und in welcher Lernzielstufe dieser abgehandelt sein sollte. Bringt einen auch nicht bei jedem weiter. Sieh Dir zum Beispiel mal Christian Fischers Profil an und vergleich das mit seinem realen FF-Ausbildungsstand und seiner Funktion... Oder dein Profil: ZF und noch einige andere... Ebenfalls sehr präzise Angabe zum persönlichen Hintergrund, meinst Du nicht? Und kurz noch was: Nach all den Diskussionen in den letzten Tagen, was denn alles so bei der Ausbildung der FFen oder besser gesagt, den FFen im Allgemeinen im Argen liegt, kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass der Ausbildungsstand nach Abschluss diverser F-Lehrgänge bei allen Teilnehmern in D gleich ist. Gruß, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 614520 | |||
Datum | 15.03.2010 20:51 | 4482 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Alexander Erdmann Stimmt dass das die Versicherung nicht mehr zahlt, wenn man bei einer Übung mit mehr als 8 bar Wasserdruck fährt? Nein, wer erzählt denn sowas? Erstaunte Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 614523 | |||
Datum | 15.03.2010 21:13 | 4394 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWozu eine Grundsatzdiskussion? Hinweis, dass der Pumpendruck keine Auswirkung auf Versicherungsleistungen hat, und warum das auch so ist. Keine Diskussion, nur Information. Die sollte er aber bei seinen Ausbildungen schon haben.... Geschrieben von Daniel Hermann P.S.: Also, "Hinrotz"-Beiträge von mir sind doch wohl eher die Ausnahme. Ich zitiere ganz gerne betreffenden Gesetzestext, man weiss ja nie welches Feuerwehrniveau der Gegenüber hat. Vielleicht JF oder Anwärter? Woher soll er es denn dann wissen? Nöö, aber hin und wieder schießt auch du aus der Hüfte. Ist kein Vorwurf, genau wie vorher von mir Geschriebenes kein persönlicher Angriff sein sollte.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 614528 | |||
Datum | 15.03.2010 22:09 | 4356 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDie sollte er aber bei seinen Ausbildungen schon haben.... Die kann er nur haben, wenn die Ausbilder das richtig wussten und weitergegeben haben...da scheitert es haeufig dran. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 614537 | |||
Datum | 15.03.2010 23:01 | 4300 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Die Antwort darauf findest du hier. Um es mal zu präzisieren: Es geht um SGB VII §7 (2). (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 614553 | |||
Datum | 16.03.2010 01:02 | 4304 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Marc Dickey Die Antwort darauf findest du hier.Selbst wenn er im SGB XII den §7 Abs. 2 findet... der ist doch überhaupt nicht einschlägig! Da geht es um verbotswidriges Handeln - ich will nicht ausschließen, dass ich irgendwas verpasst habe, aber wer/was verbietet denn, eine Pumpe mit mehr als 8 bar zu betreiben? @ Alexander: Selbst wenn es verboten wäre (was es nicht ist), wärst du versichert. Allenfalls würde die Versicherung ihr Geld dann von demjenigen zurückhaben wollen, der da verbotswidrig gehandelt hat. Das Betreiben von Pumpen mit mehr als 8 bar Druck ist aber nicht mal verbotswidrig - also alles im grünen Bereich. Je nach verwendetem Strahlrohrtyp ist es sogar nötig, mehr Druck zu geben. Die bekannten Mehrzweckrohre liefern ihre Nennliterleistung bei 5 bar Strahlrohrdruck, weshalb 8 bar Pumpenausgangsdruck abzüglich von Leitungsverlusten "passen". Einige Hohlstrahlrohre haben höhere Betriebsdrücke, dementsprechend höher muss der Pumpendruck sein. Manche HSR haben auch höhere Literleistungen, wenn du dieses Mehr an Wasser durch den selben Schlauch förderst, steigen die Druckverluste im Schlauch, es braucht also nochmals mehr Druck an der Pumpe. Für nähere Details oder Beispielrechnungen gebe ich dann aber an HWK, meinen Bruder, oder andere Anhänger der dreckigen Physik ab ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 614559 | |||
Datum | 16.03.2010 07:35 | 4361 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeNein, denn wie verlinkt zahlt die Unfallversicherung immer, auch wenn du mit flip-flops und in Badehose deine Pumpe mit 12 bar fährst. nicht nur der, auch andere könnten in Regress genommen werden, das wiederum hängt sehr von den Details ab, wie z.B. Gabs eine klare Anweisung wie bei Übungen zu verfahren - und warum wurde dagegen verstoßen bzw. was ist passiert? Das geht dann ggf. bis zur Körperverletzung und ins Strafrecht mit möglichen zivilen Schadensersatzforderungen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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