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Thema | Besoldung nach Aufgabe | 23 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 614604 | |||
Datum | 16.03.2010 13:49 | 20697 x gelesen | |||
Gibt es eine Möglichkeit, Kollegen der Feuerwehr (Beamte) welche eine höherwertige Tätigkeit mit entsprechender Qualifikation und Anforderung (NRW) über mehrere Jahre ausüben durch eine Zulage besser zu bezahlen als ihre derzeitige Besoldung A7 und A8 hergibt ? Mit höherwertiger Tätigkeit ist die Arbeit eines Leitstellendisponenten gemeint. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 614661 | |||
Datum | 16.03.2010 19:25 | 17836 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristGibt es eine Möglichkeit, Kollegen der Feuerwehr (Beamte) welche eine höherwertige Tätigkeit mit entsprechender Qualifikation und Anforderung (NRW) über mehrere Jahre ausüben durch eine Zulage besser zu bezahlen als ihre derzeitige Besoldung A7 und A8 hergibt ? ergäbe sich evtl. mit einer "Leistungszulage/-prämie", die ist aber schwer umstritten und m.W. in nur sehr wenigen Bereichen tatsächlich eingeführt. Aus dem normalen Zulagenrecht sehe ich da eher keine Möglichkeit.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 614923 | |||
Datum | 17.03.2010 20:31 | 17144 x gelesen | |||
Danke für die Info, ist nur Schade und gibt der Moral der Leitstellendisponenten nicht gerade Aufschwung. Mfg | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 614927 | |||
Datum | 17.03.2010 20:35 | 17029 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristLeitstellendisponenten = RA & BIII & Leitstellenlehrgang und das mit A7 ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Pete8r M8., Norderstedt / SH | 614929 | |||
Datum | 17.03.2010 20:37 | 17055 x gelesen | |||
Vernünftige Stellenbeschreibung, neue Stellenbewertung und die Aufgabe einstufen nach A9. Aber ich weiß, die Kommunen sind pleite... | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 614937 | |||
Datum | 17.03.2010 20:47 | 17111 x gelesen | |||
Zur Info alle Stellen sind bereits nach A9 bewertet !!! Wie schon erwähnt alle Voraussetzungen für eine Beförderung sind vorhanden. Nur die Ernennung fehlt, | |||||
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Autor | Pete8r M8., Norderstedt / SH | 614940 | |||
Datum | 17.03.2010 20:52 | 16970 x gelesen | |||
Dann kann ich nur noch die Daumen drücken. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 614948 | |||
Datum | 17.03.2010 21:37 | 17116 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristNur die Ernennung fehlt, wo ist denn das Problem? Gesperrter Haushalt/HSK-Gemeinde/ Persönliche/alternative Gründe ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 615096 | |||
Datum | 18.03.2010 21:22 | 16918 x gelesen | |||
Tja, wenn man das so genau wüsste. Der stellv Personalratsvorsitzende hat sich einmal verquatscht wo er behauptete, dass alle Kollegen der LST A9 sein könnten da das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre. Da fragte ich mich warum werden die Mitarbeiter nicht befördert ? Die Leistung stimmt, die Eignung wurde festgestellt und die Befähigung zeigt die bereits mehrjährige Tatigkeit in der Leitstelle. Meine persönliche Meinung ist, dass man auf der Abteilungsleiter und Dezernentenebene nur auf die eigene Besoldung schaut und dabei die Leute an der Basis ignoriert. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 615098 | |||
Datum | 18.03.2010 21:30 | 16692 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia Christda das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre.Das sollte doch leicht nachvollziehbar sein? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 615106 | |||
Datum | 18.03.2010 22:42 | 16733 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristTja, wenn man das so genau wüsste. Der stellv Personalratsvorsitzende hat sich einmal verquatscht wo er behauptete, dass alle Kollegen der LST A9 sein könnten da das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre. Da fragte ich mich warum werden die Mitarbeiter nicht befördert ? Die Leistung stimmt, die Eignung wurde festgestellt und die Befähigung zeigt die bereits mehrjährige Tatigkeit in der Leitstelle. Hallo, vorgesehene Stellen in einem verabschiedeten Haushalt und keiner kann etwas genaues erfahren? Ihr werdet doch als geeignete A9er in der Lage sein über Personalvertretung oder Personalverwaltung eine für jeden nachvollziehbare Antwort zu erzwingen! Die Besoldungsgruppe A9 ist doch nicht der Vesperholer vom Parkplatzwächter! Geschrieben von Claudia Christ Meine persönliche Meinung ist, dass man auf der Abteilungsleiter und Dezernentenebene nur auf die eigene Besoldung schaut und dabei die Leute an der Basis ignoriert. Solche Verlautbarungen helfen selten weiter, weder bei Stellenbegründungen/Forderungen noch bei der Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 615280 | |||
Datum | 19.03.2010 19:37 | 16500 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Claudia Christ Der stellv Personalratsvorsitzende hat sich einmal verquatscht wo er behauptete, dass alle Kollegen der LST A9 sein könnten da das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre. Verstehe "verquatscht" nicht. Dachte das ist die Aufgabe einer "Personal(rats)vertretung"? mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 615357 | |||
Datum | 20.03.2010 14:01 | 16521 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristTja, wenn man das so genau wüsste. Der stellv Personalratsvorsitzende hat sich einmal verquatscht wo er behauptete, dass alle Kollegen der LST A9 sein könnten da das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre. Ja nun. Zum einen heißt im Haushalt nach A9 bewertet nicht, dass man da auch mit A9 sitzen muß. Das kann auch weniger sein. Weil dann spart die Stadt. d.h. obwohl die Stelle diese Wertigkeit hat kann ausdrücklich da auch weniger Geld eingeplant sein (weil man eben trotz Wertigkeit A9 als Geld nur A7 oder A8 bereit stellt und nicht vor hat die Wertigkeit komplett auszuschöpfen). Und selbst wenn Geld für A9 bereit gestellt wird spart die Kommune immer noch, wenn sie eben nicht A9 bezahlt, sondern nur 8 oder 7. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 615368 | |||
Datum | 20.03.2010 16:14 | 16564 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristDer stellv Personalratsvorsitzende hat sich einmal verquatscht wo er behauptete, dass alle Kollegen der LST A9 sein könnten da das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre. Stimmt das auch? Den Stellenplan kann der PR doch vermutlich einsehen, oder? Daraus kann man erkennen, welche Stellen wie eingestuft sind. Allerdings kanns sein, dass die Funktionsstellen zwar höher bewertet sind, als aktuell bezahlt wird, weil die Kollegen da dienstgradniedriger darauf gekommen sind, aber nicht befördert werden können/dürfen (!), weil HSK-Gemeinde. Aber auch das läßt sich leicht heraus finden. Geschrieben von Claudia Christ Meine persönliche Meinung ist, dass man auf der Abteilungsleiter und Dezernentenebene nur auf die eigene Besoldung schaut und dabei die Leute an der Basis ignoriert. hast Du irgendeinen Beleg für diese ziemlich deftige Behauptung? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 615369 | |||
Datum | 20.03.2010 17:22 | 16295 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerJa nun. Zum einen heißt im Haushalt nach A9 bewertet nicht, dass man da auch mit A9 sitzen muß. Das kann auch weniger sein. Weil dann spart die Stadt. d.h. obwohl die Stelle diese Wertigkeit hat kann ausdrücklich da auch weniger Geld eingeplant sein (weil man eben trotz Wertigkeit A9 als Geld nur A7 oder A8 bereit stellt und nicht vor hat die Wertigkeit komplett auszuschöpfen). Gängige Praxis bei der Polizei! Dort sind die Stellen des Dienstgruppenleiters auch mit mind. A11 bewertet und viele steigen dort in A9 ein und benötigen viele viele Jahre, bis sie in A11 ankommen. Stellenbewertung ist eben nicht Stellenbesetzung ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 615370 | |||
Datum | 20.03.2010 17:27 | 16347 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia ChristDie Leistung stimmt, die Eignung wurde festgestellt und die Befähigung zeigt die bereits mehrjährige Tatigkeit in der Leitstelle. Weil die Anzahl der freien Planstellen höchstwahrscheinlich nicht erlaubt, dass alle befördert werden. Dann muss anhand der Eignung, Leistung und Befähigung entschieden werden, welcher der Beamten die Beförderung bekommt! Geschrieben von Claudia Christ Meine persönliche Meinung ist, dass man auf der Abteilungsleiter und Dezernentenebene nur auf die eigene Besoldung schaut und dabei die Leute an der Basis ignoriert. Mutige Behauptung die ich gerne bestätigt hätte! Da gab es schon viele Untersuchungen, welche das ganz klar widerlegen und sogar das Gegenteil aufzeigen! Ich bewerte diese Äußerung als reinen Populismus, welcher statistisch nicht zu belegen ist. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 615447 | |||
Datum | 21.03.2010 13:01 | 16282 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWeil die Anzahl der freien Planstellen höchstwahrscheinlich nicht erlaubt, dass alle befördert werden. Obacht, da gibts zwischen Pol (Land) und FW (Stadt/Kreis) große Unteschiede. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 615448 | |||
Datum | 21.03.2010 13:10 | 16192 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamObacht, da gibts zwischen Pol (Land) und FW (Stadt/Kreis) große Unteschiede. Unbestritten. Von der grundsätzlichen Systematik läuft es aber bei Kommune, Land und Bund gleich. Zumindests zur Zeit noch. Schauen wir mal was die Föderalismusbewegung noch alles mit sich bringt. Dann könnte es gut sein, dass der A9ner in Hamburg z. B. deutlich weniger in der Tasche hat wie der A9er in München o. anderswo! Besoldung soll ja im Zuge der Föderalismusreform Landeskompetenz werden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 615449 | |||
Datum | 21.03.2010 13:13 | 16274 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferVon der grundsätzlichen Systematik läuft es aber bei Kommune, Land und Bund gleich. Was das Beurteilungswesen und die Stellenplan-/Beförderungssystematik angeht eben genau NICHT (zumindest in NRW). Und das war auch vor 2006 schon so. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Dann könnte es gut sein, dass der A9ner in Hamburg z. B. deutlich weniger in der Tasche hat wie der A9er in München o. anderswo! Da sind wir schon mitten drin (wie 1972 schon mal). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 615450 | |||
Datum | 21.03.2010 13:22 | 15773 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Jürgen Ringhofer Ja, die Unterschiede gibts jetzt schon - noch schlimmer als die (noch relativ geringen) Besoldungsunterschiede sind aber die ggf. entstehenden Unterschiede in den Laufbahnen, die dazu führen können, dass ein Wechsel zwischen Bundesländer praktisch unmöglich wird... (aber auch das kann ja Absicht sein...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 615460 | |||
Datum | 21.03.2010 15:49 | 15704 x gelesen | |||
Ja das hatten wir hier schon mal Geschrieben von Klaus Schiller"Unterschiede im Grundgehalt z.B an mir durchgerechnet NRW,Ba-Wü,Bayern bis zu 150 Euro netto Unterschied, ergo nicht mehr überall vergleichbar,deswegen Landesbesoldungstabellen beachten." korrekt, aber trotzdem ist da noch A8 auch A8, wenn auch was anderes bei ausgezahlt wird... (Und sowohl in Bayern wie in NRW gibts noch einen B III, der für bestimmte Planstellen benötigt wird.) Geschrieben von Klaus Schiller"seit Inkrafttreten der Förderalismusreform wieder besitzen die Länder die Regelungskompetenz für ihre Landesbeamten. " Anderswo ist alles anders und wird noch viel mehr anders... „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 615519 | |||
Datum | 22.03.2010 10:37 | 15643 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Schiller(Und sowohl in Bayern wie in NRW gibts noch einen B III, der für bestimmte Planstellen benötigt wird.) Bedingt. Der BIII als Laufbahnlehrgang widersprach dem Laufbahnrecht, das wurde schon vor langer Zeit bereinigt. Nun ist auch ohne BIII alles bis A9Z möglich (Laufbahnrechtlich! Natürlich kann der BIII weiter Voraussetzung für eine konkrete Planstelle sein, das ist dann aber im Prinzip wie Leitstellenlehrgang, Kranführerschein, Desinfektor, Tauchausbildung usw., nur häufiger). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 615522 | |||
Datum | 22.03.2010 10:46 | 15547 x gelesen | |||
Sorry Andi, war net von mir hab verzweifelt versucht anderen Threadartikel zu kopieren,ging schief ist ein Zitat von Uli.C das da mit reingerutscht ist.Nachdem das Thema schon mal da war Grüssle „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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