News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | 'DIN Größe' Atemschutzwerkstatt | 7 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz | 615327 | |||
Datum | 20.03.2010 09:40 | 9568 x gelesen | |||
Hallo Forum, In der DIN 14092-4 ist für AS-Werkstätten eine Größe von min. 58m² vorgeschrieben. Ohne Sauerstoffumfüllraum sollte die Grundfläche 47m² betragen, des weiteren ist dort ein Arbeitsraum erwähnt dessen Fläche mit min. 40m² angegeben ist. Wenn ich jetzt von einer Werkstatt (ohne Kompressor) ausgehe, wie ergibt sich dann die Differenz von 7m² von Grundfläche zu Arbeitsraum? Muss dann von mind. 40m² oder einer Mindestgröße von 47m² ausgegangen werden? Zumal bei der Erklärung von "Arbeitsraum" in der Norm auch die Lagerung von Geräten aufgeführt ist. Schon mal Danke für die Antworten | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 615330 | |||
Datum | 20.03.2010 10:16 | 5769 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Timo Spintler Wenn ich jetzt von einer Werkstatt (ohne Kompressor) ausgehe, wie ergibt sich dann die Differenz von 7m² von Grundfläche zu Arbeitsraum? 7m² Kompressorraum? Geschrieben von Timo Spintler Muss dann von mind. 40m² oder einer Mindestgröße von 47m² ausgegangen werden? Grundsätzlich ist größer besser ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615331 | |||
Datum | 20.03.2010 10:25 | 5695 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhut7m² Kompressorraum? Eine gewisse Größe dürfte notwendig sein um das Raumvolumen zu erreichen, dass viele Hersteller fordern, oder? Kenne mich mit 'Feuerwehr-Kompressoren' nicht aus, weiß aber dass z.B. für die kleineren Kompressoren der AtlasCopco SF-Serie (Größe ungefähr entsprechend FW-Kompressor) ein Mindestraumvolumen vorgeschrieben war. Das wurde so mit ~7m² Grundfläche erreicht und musste bei Installation vom Servicetechniker (mir) geprüft und per Unterschrift im Übergabeprotokoll bestätigt werden. Finde nur leider keine Angaben zum Raumvolumen obline. Kann mir aber vorstellen, dass die Forderung daher kommt. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
| |||||
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 615332 | |||
Datum | 20.03.2010 10:34 | 6007 x gelesen | |||
Ich würde auch einmal in der Feuerwehrschule nachfragen, vielleicht gibt es in deinem Bundesland noch zusätzliche Anforderungen an die Atemschutzwerkstatt. Nach meinem wiesen gibt es in einen Nachbarland von Dir zusätzliche Anforderungen. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 615353 | |||
Datum | 20.03.2010 12:48 | 5540 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Eine gewisse Größe dürfte notwendig sein um das Raumvolumen zu erreichen, dass viele Hersteller fordern, oder? Bauer hat dazu leider nichts in ihrer Betriebsanleitung zum Verticus 5, die mir vorliegt, stehen. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Querschnitt der Ein- und Auslassöffung der Kühlluft. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz | 615558 | |||
Datum | 22.03.2010 14:58 | 5883 x gelesen | |||
Ist jemand eine heranziebare Vorschrift bekannt die eine (bauliche) schwarz weiss Trennung Vorschreibt. In der entsprechenden DIN Norm ist ja dahingehend leider gar nichts zu finden. | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615561 | |||
Datum | 22.03.2010 15:22 | 5119 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo SpintlerIst jemand eine heranziebare Vorschrift bekannt die eine (bauliche) schwarz weiss Trennung Vorschreibt. GUV RA 1, insbesondere §21. (Link) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
| |||||
|