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ThemaDrohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz57 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMirk8o B8., Celle / Niedersachsen616466
Datum29.03.2010 13:0720980 x gelesen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war bei einem Einsatz, von früh morgens bis mittags.
Nun wird mir mit Kündigung gedroht und es ist dicke luft auf der Arbeit.
Wie ist das vom Arbeitsschutzgesetzt in Niedersachen geregelt????


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AutorKlau8s S8., München / Bayern616467
Datum29.03.2010 13:1417440 x gelesen
siehe hier http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Moebel-Geschaeft-Baby-Aerger-Susanne-Herter-Kuendigung-_arid,2067451_regid,2_puid,2_pageid,


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorKlau8s S8., München / Bayern616469
Datum29.03.2010 13:1617084 x gelesen
Sorry funzt nicht anschainend, http://www.feuerwehr.de/news/2010/02/06/Feuerwehrfrau_gekuendigt.php


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW616471
Datum29.03.2010 13:2017029 x gelesen
Hallo Mirko,

das Arbeitsschutzgesetz hat hat gar nichts mit zu tun. Für dich gilt das Brandschutzgesetz Niedersachsen §11 Abs. 1
Wusste dein AG, das du Mitglieder der Feuerwehr bist? War es abgesprochen und genehmigt, das du an Einsätzen teilnimmst?
Hat dein Chef dir wegen dem Feuerwehreinsatz mit der Kündigung gedroht?
Sprich dein Problem doch mal bei deinem Ortsbandmeister an, vielleicht kann der ja mal mit deinem Chef reden.


mkG
Jörg Wißmann

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW616473
Datum29.03.2010 13:2217034 x gelesen
Geschrieben von Mirko BungeIch hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war bei einem Einsatz, von früh morgens bis mittags.
Nun wird mir mit Kündigung gedroht und es ist dicke luft auf der Arbeit.
Wie ist das vom Arbeitsschutzgesetzt in Niedersachen geregelt????


Ich denke das auf diesen Fall gemünzt etwas im ArbSchG zu finden sein wird.
Jedoch sagt das niedersächsische Brandschutzgesetz folgendes aus:

§ 11 Abs. 1
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. [...]".

Wenn dein Arbeitgeber diesen Kundigungsgrund direkt wählt, ist es wohl nicht zulässig. Jedoch kein ein AG oft auch andere Gründe finden, wenn er genau hinschaut und dich los werden will. Hier Rücksprache mit dem AG halten und wenn er komplett gegen eine Beteiligung im Feuerwehreinsatz während deiner Arbeitszeit ist, dann muss man halt überlegen was für einem Priorität hat.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.616474
Datum29.03.2010 13:2316335 x gelesen
Geschrieben von Mirko BungeNun wird mir mit Kündigung gedroht und es ist dicke luft auf der Arbeit.
NBrandSchG § 11 (1)
"[...] Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. [...]"

Geschrieben von Mirko BungeWie ist das vom Arbeitsschutzgesetzt in Niedersachen geregelt????
Richtiger wäre das Kündigungsschutzgesetz. Hat aber mit dem Bundesland wenig zu tun.

Aufgrund eines Feuerwehreinsatzes dürfte es schwer werden, die Kündigung auszusprechen. Wenn Kündigung ausgesprochen, abwarte mit welcher Begründung. Dann rechtliche Schritte über das Arbeitsgericht. Oder über die Öffentlichkeit (lokale Presse).

Allerdings ist das natürlich ein steiniger Weg in der Zukunft.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorKlau8s S8., München / Bayern616475
Datum29.03.2010 13:2416658 x gelesen
Damit dürfte alles umfassend, gesagt sein,andere Gründe findet man als AG immer wenn man will.
Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg616485
Datum29.03.2010 16:3815738 x gelesen
Naja eigentlich ist es ja so daß ich vorher frag ob ich generell gehen darf. Wenn mein Chef was dagegen hat geh ich halt nicht. Zumindest so lang wie ich von meinem Arbeitgeber mehr Geld im Monat überwiesen bekomme wie von der Feuerwehr;-) Is halt so. Und wenn mein Chef das erlaubt kann ich auch gehen. Aber anscheinend sieht dein Arbeitgeber das nicht gerne, deshalb wäre ich auch nicht mit in den Einsatz gefahren. Da haben irgendwelche Gesetze, die das Ehrenamt schützen, leider ausgedient weil der Chef immer einen Grund finden wird dich los zu werden.


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AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern616487
Datum29.03.2010 16:5615694 x gelesen
Es liegt aber auch nicht immer am Arbeitgeber, wenn der AG über die Mitgliedschaft in Kenntnis gesetzt wurde , ist es natürlich gut wenn man auch ein Schriftstück hat aus dem eine Duldung an der Teilnahme an FW Einsätzen hervor geht. Dann sind beide Seiten bis auf Widerruf in Sicherheit. Dennoch sollte man auch die Geduld des AG nicht überstapazieren.
Immerhin kann nicht jeder Arbeitgeber den plötzlichen Ausfall " ohne Abmeldung " eines Mitarbeiters auffangen und gegeben Lücken schließen.Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ein heikels Thema. Darum sollte man auch mal opjektiv sein und beide Seiten sehen.
Ich würde ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen,und eine Regelung für die Zukunft anstreben, die für beide Seite akzeptabel ist. Letztlich ist jeder auf seine Job angewiesen, und wer will schon in einer Firma arbeiten die er vor Gericht gezogen hat ?

Meine frei Meinung

Oliver


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AutorMarc8el 8F., Ditzingen / Ba-Wü616489
Datum29.03.2010 17:4115427 x gelesen
Wann hat denn deine reguläre Arbeitszeit begonnen und wann war die Alarmierung?


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern616491
Datum29.03.2010 17:5315745 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sieve, ist es natürlich gut wenn man auch ein Schriftstück hat aus dem eine Duldung an der Teilnahme an FW Einsätzen hervor geht.

Und für was soll solch ein Schriftstück gut sein? Ist der Chef an der Teilnahme einverstanden ist alles ok. Denn laut Feuerwehrgesetz des jeweiligen Landes ist das ja genehmigt. Passt es dem Chef nicht mehr, bringt dir ein Schriftstück auf Widerruf auch nichts. Eine mündliche Absprache ist allemal ausreichend. Man muss halt wissen, wie der AG zu der Sache steht.


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AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern616493
Datum29.03.2010 18:0115336 x gelesen
Mündliche Absprachen haben vor Gericht / Arbeitsgericht keinerlei Gültigkeit.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616494
Datum29.03.2010 18:0815362 x gelesen
Geschrieben von Oliver SieveMündliche Absprachen haben vor Gericht / Arbeitsgericht keinerlei Gültigkeit.


Es bedarf für den Fall des Feuerwehreinsatzes überhaupt keiner Absprache/ Vereinbarung.
Ich teile meinem Arbeitgeber irgend wann (am besten schriftlich) meine Zugehörigkeit zur Feuerwehr und die sich daraus ergebenden Konsequnzen (Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungen/ Einsätzen, Pflicht zur Freistellung, Verbot der Benachteiligung) mit. Das ist alles was ich tue. Es braucht weder das Einverständnis noch eine Vereinbarung. Das Feuerwehrgesetz regelt das ausreichend.

Natürlich findet sich ggf. wie schon in anderen Beiträgen erwähnt ggf. ein anderer Kündigungsgrund. Und natürlich sollte man auf betriebliche Belange rücksicht nehmen. Aber es ist bei den meisten Feuerwehren auch nicht so, dass da jeden Tag 20 Alarme sind.

Wenn man dann als Feuerwehr noch etwas personalschonend arbeitet, feuerwehrfremde Tätigkeiten rundweg ablehnt und sich auf das Kerngeschäft konzentriert, dann gibt es i.d.R. auch keinen ärger it dem Arbeitgeber. Den Rest an Fingerspitzengefühl sollte dann jeder FM schon selbst haben. Wenn ich morgens um 8 Uhr eine Besprechung habe, zu der einige andere Teilnehmer extra anreisen (und die dann auf mich warten), dann muß ich auch schauen, dass ich rechtzeitig aus dem Einsatz raus komme bzw. kann gar nicht erst ausrücken. So geht das auch in anderen Fällen. Aber das ist ja nicht die Regel.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen616495
Datum29.03.2010 18:1315321 x gelesen
Geschrieben von Oliver SieveMündliche Absprachen haben vor Gericht / Arbeitsgericht keinerlei Gültigkeit.

Eine schriftliche Absprache wegen Feuerwehrtätigkeit wird vor Gericht auch nichts taugen. Sollte dies nämlich vom AG als Kündigungsgrund gewählt werden, wäre dies ein Beweis für seine Blödheit.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern616496
Datum29.03.2010 19:0715124 x gelesen
Wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung deines Chefs hast in der drin steht das er damit einverstanden ist das du an Feuerwehreinsätzen in deiner Arbeitszeit teilnimmst zählt das sehr wohl.
Soll Firmen geben wo dies so üblich ist, in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat,
genau um solche Debatten zu vermeiden.

in diesem Sinne
Oliver


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional616497
Datum29.03.2010 19:1715542 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan GanzkeIch denke das auf diesen Fall gemünzt etwas im ArbSchG zu finden sein wird.

Und ich weiß, dass nichts darin zu finden ist. Das Arbeitsschutzgesetz schützt nicht die Arbeit, sondern die Sicherheit des Arbeitnehmer bei der Arbeit, indem es Maßnahmen des Arbeitsschutzes (daher der Name Arbeitsschutzgesetz) definiert.
Lest euch doch bitte Gesetze durch, bevor damit argumentiert wird.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional616498
Datum29.03.2010 19:2315349 x gelesen
P.S.: Da ich bei einem BSc Sicherheitstechnik den Inhalt des ArbSchG als bekannt voraussetze denke ich mittlerweile eher, dass du "ich denke nicht das auf diesen Fall gemünzt etwas im ArbSchg zu finden sein wird" schreiben wolltest, dabei aber das entscheidenen Wort vergessen hast


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen616500
Datum29.03.2010 19:2515122 x gelesen
Geschrieben von Oliver SieveWenn du eine schriftliche Einverständniserklärung deines Chefs hast in der drin steht das er damit einverstanden ist das du an Feuerwehreinsätzen in deiner Arbeitszeit teilnimmst zählt das sehr wohl.

Nochmal: Was soll das bringen? Er wird dich definitiv nicht wegen eines Feuerwehreinsatzes rauswerfen - zumindest wird das nicht in der Kündigung stehen und somit wohl kaum bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Thema sein.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern616501
Datum29.03.2010 19:2914977 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNochmal: Was soll das bringen? Er wird dich definitiv nicht wegen eines Feuerwehreinsatzes rauswerfen - zumindest wird das nicht in der Kündigung stehen und somit wohl kaum bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Thema sein.


Erstens hast es ihm schon geschreben aber er glaubts wohl nicht und zweitens was viel wichtiger ist : du hast schon wieder recht wie beim ersten mal,deswegen müsste es doch gut sein ,oder nicht Oli ?
Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP616502
Datum29.03.2010 19:4814892 x gelesen
Gegenüber fragenden (oder motzenden) Kollegen macht sich ein solches Schriftstück des Chefs auch besser, wie ein Verweis auf Gesetzestexte.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW616505
Datum29.03.2010 19:5915110 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierP.S.: Da ich bei einem BSc Sicherheitstechnik den Inhalt des ArbSchG als bekannt voraussetze denke ich mittlerweile eher, dass du "ich denke nicht das auf diesen Fall gemünzt etwas im ArbSchg zu finden sein wird" schreiben wolltest, dabei aber das entscheidenen Wort vergessen hast
Oh...du hast recht. Da ist mir beim tippen das "nicht" abhanden gekommen.;)


Gruß
Stefan Ganzke

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AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW616517
Datum29.03.2010 21:2414971 x gelesen
Und was lernen wir aus diesem Fall, Deutschland ist eine Scheingesellschaft du brauchst für alles einen Schein, obwohl wir Gesetze haben die das Regeln sollten.

Wie soll den das System der Deutschen Feuerwehr greifen, die Feuerwehren haben doch alle das Problem der Tagebereichschaft, und durch die Arbeitszeit Modelle, Schichtarbeit und was es heute da noch so alles gibt, man kann doch schon nicht mehr von eine Tagesbereitschaft reden. Schichten beginnen um 04:00h Geschäfte schließen um 23:00h und später, dass sind doch alles Probleme die unsere Feuerwehr hat und in nächster Zukunft noch verstärkt bekommt.

Mann muss auch einmal die Unternehmensseite sehen, ist das Entgelt was ein Unternehmen für die Ausfallzeit für einen Feuerwehreinsatz bekommt, noch zeitgemäß.

Klar das hilft jetzt nichts dem Kollegen, aber wir sollten doch die Punkte einmal Überlegen, und nicht immer nur aus der Sicht der Feuerwehr die Probleme sehen.


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616518
Datum29.03.2010 21:2614883 x gelesen
Geschrieben von Wilhelm SperlingKlar das hilft jetzt nichts dem Kollegen, aber wir sollten doch die Punkte einmal Überlegen, und nicht immer nur aus der Sicht der Feuerwehr die Probleme sehen.

In einem vorangegangenen Threat habe ich ja mit der "Feuerwehrmannquote" in Unternehmen mit entspechend drastischen (und nicht nur kosmetischen wie bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe) Strafzahlungen bei Nichterfüllung eine Lösung aufgezeigt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg616519
Datum29.03.2010 21:2914937 x gelesen
Hallo,

als Arbeitgeber und Feuerwehrmann habe ich diesen fred gelesen und mir erneut, wie auch im Falle der Kollegin aus Bayern gedacht:

es gibt bei aller Gesetzteslage zwei Dinge:

Man sollte vorher miteinander schwätzen.......und wenn das erfolgreich war....absprachen treffen....

und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es mehr als ungeschickt, sofort mit dem Gesetzbuch zu wedeln.....

weil dann wurde schon wieder 1. nicht beachtet....




just my 2 cents....

Hansi...

( ja, auch mir ist schon der eine oder Andere Auftrag flöten gegangen......weil Einsatz war....)


Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern616523
Datum29.03.2010 21:4814947 x gelesen
..wie wär's mit einem Blick in das Kündigungsschutzgesetz ? Aber das gibt hierfür auch nicht viel her (sage ich als ehem. Betriebsratsmitglied)


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen616663
Datum30.03.2010 11:1514588 x gelesen
Geschrieben von Oliver SieveWenn du eine schriftliche Einverständniserklärung deines Chefs hast in der drin steht das er damit einverstanden ist das du an Feuerwehreinsätzen in deiner Arbeitszeit teilnimmst zählt das sehr wohl.
Soll Firmen geben wo dies so üblich ist, in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat,
genau um solche Debatten zu vermeiden.

in diesem Sinne
Oliver


Ist unter anderem bei mir so...Es gab keine Probleme, es wurde beantragt und dann wurde es mir schriftlich genehmigt. So ist man immer auf der sicheren Seite.

VG
Kai


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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen616665
Datum30.03.2010 11:1714676 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIn einem vorangegangenen Threat habe ich ja mit der "Feuerwehrmannquote" in Unternehmen mit entspechend drastischen (und nicht nur kosmetischen wie bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe) Strafzahlungen bei Nichterfüllung eine Lösung aufgezeigt.

Komischerweise habe ich immer Absagen bekommen, als ich versucht habe, im Ortsteil (indem ich wohne) eine Stelle zu bekommen. Man sollte manchmal eben nicht Feuerwehr im Lebenslauf erwähnen....

VG
Kai


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616702
Datum30.03.2010 12:4014609 x gelesen
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstKomischerweise habe ich immer Absagen bekommen, als ich versucht habe, im Ortsteil (indem ich wohne) eine Stelle zu bekommen.

Heute. Nach meinem Vorschlag wäre der eine oder andere AG froh gewesen, da er damit einer Strafzahlung von sgen wir 50T€ p.a. entgehen kann ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen616707
Datum30.03.2010 12:5814532 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerHeute. Nach meinem Vorschlag wäre der eine oder andere AG froh gewesen, da er damit einer Strafzahlung von sgen wir 50T€ p.a. entgehen kann ;-)

Darüber wäre ich froh gewesen. Oftmals bekam ich damals trotz sehr guter Ausbildungszeugnisse sofort meine Bewerbungsunterlagen zurück. Komisch, komisch...

In meiner Feuerwehr trauen sich einige schon gar nicht mehr, tagsüber den Arbeitsplatz zu verlassen. Von mehreren Chef´s wurde wohl schon gesagt, dass man dann "gleich zu Hause bleiben könne"...

Deswegen bin ich für Deine angesprochene Abgabe!

VG
Kai


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW616736
Datum30.03.2010 14:0814477 x gelesen
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstIn meiner Feuerwehr trauen sich einige schon gar nicht mehr, tagsüber den Arbeitsplatz zu verlassen. Von mehreren Chef´s wurde wohl schon gesagt, dass man dann "gleich zu Hause bleiben könne"...

Eure Chefs wissen halt, das die BF kommt ;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen616742
Datum30.03.2010 14:4014532 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannEure Chefs wissen halt, das die BF kommt ;-)

Gruß

Thomas


Tja, erkläre denen dann mal einen Wachbesetzungseinsatz...

Das glauben die eh nicht ;-)

VG
Kai


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW616746
Datum30.03.2010 14:5214531 x gelesen
Hallo Hansi!
Besser hätte ich es nicht schreiben können.

Wir haben keine Probleme damit, Feuerwehrleute einzustellen.

Von mir selber kann ich nur sagen, dass wenn ich morgens mit Kunden Termine habe oder sonstige nicht verschiebbare Termine anliegen, ich nachts nicht oder halt rechtzeitig mich aus dem Einsatz ablösen lasse. So ähnlich hält es auch der Kollege der ebenfalls in der FF aktiv ist.

Kein Einsatz wird zu Grunde gehen, wenn sich die Kollegen auslösen lassen die arbeiten müssen.

Zu der Forderung mit der Zwangsabgabe:

Sorry, schon viel Blödsinn hier gelesen... aber das übertrifft doch alles. Bevor über so was nachgedacht wird, sollte man erst einmal vor der eigenen Türe kehren und evtl. mal kritisch hinterfragen warum in Städtischen Betrieben eher Handballer oder Fußballer der lokalen Mannschaft genommen werden wie Feuerwehrleute.

Und mit Zwang erreicht man heute nun mal gar nichts....

Gruß


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen616747
Datum30.03.2010 14:5714482 x gelesen
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstTja, erkläre denen dann mal einen Wachbesetzungseinsatz...

Dazu habe ich eine eher blauäugige Frage als Sachse mit recht wenigen BF. Gern kann das Thema auch abgespalten werden.

Ist diese Art der Besetzung von verwaisten BF-Wachen noch zeitgemäß? Wäre nicht eine Alarmierung und ein ausrücken beim tatsächlichen Einsatz auch möglich und denkbar?
Die Besetzung von Sondertechnik wäre dann zwar etwas später möglich, ist mir klar. Nur bedingt dieser-bei vernünftiger Planung-minimale Zeitversatz diese "Angreifbarmachung" der EA?

Interessiert
Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW616751
Datum30.03.2010 15:1314360 x gelesen
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstTja, erkläre denen dann mal einen Wachbesetzungseinsatz...

Da würde vielleicht mal Öffentlichkeitsarbeit nötig sein oder?
Wäre doch mal was, wenn eure Amtsleitung die Chefs einlädt und ihnen mal zeigt und erklärt was ihr so macht.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz616754
Datum30.03.2010 15:2314437 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerBevor über so was nachgedacht wird, sollte man erst einmal vor der eigenen Türe kehren und evtl. mal kritisch hinterfragen warum in Städtischen Betrieben eher Handballer oder Fußballer der lokalen Mannschaft genommen werden wie Feuerwehrleute.

Hallo,

ohh, ist das bei Euch auch so ...


MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg616763
Datum30.03.2010 16:0614476 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzIst diese Art der Besetzung von verwaisten BF-Wachen noch zeitgemäß? Wäre nicht eine Alarmierung und ein ausrücken beim tatsächlichen Einsatz auch möglich und denkbar?

Hallo,

beim derzeitigen Trend dürfte solche Verfahrensweise zukünftig noch notwendiger werden als heutzutage.

Bei uns geht es da um Zuständigkeitsbereiche (wenn z.B. die Innenstadt entblößt ist) von ca. 300 000 Einwohner und ca. 100 000 Beschäftigte.

Eine einigermaßen gerechtfertigte Hilfsfrist wäre nicht möglich und das wichtigste ist, dass bei der Wachbesetzung die Anzahl der Fahrzeuge und Mannschaft (AGT!) sicher feststeht! Ich muss also nicht erst alarmieren und hoffen und abwarten, sondern habe eine feste, zuverlässige Größe an Material und Personal abrufbereit.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen616774
Datum30.03.2010 16:4914358 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Gerhard Pfeifferbeim derzeitigen Trend dürfte solche Verfahrensweise zukünftig noch notwendiger werden als heutzutage.

"Sparen" der Kommunen auf Knochen der EA oderr deren AG? Ist das wirklich die Lösung(ich glaube deine Meinung allerdings zu kennen :-)).

Geschrieben von Gerhard PfeifferBei uns geht es da um Zuständigkeitsbereiche (wenn z.B. die Innenstadt entblößt ist) von ca. 300 000 Einwohner und ca. 100 000 Beschäftigte.

Das ist eine Organisationsfrage. Meine Frage bezog sich nicht auf den reellen Einsatz, sondern nur auf die reine Wachbesetzung.
Platt formuliert: Wenn die freiwillegen FA beim Ereignis gesehen werden(idealerweise in ihrem Wirkungsbereich) ist alles gut. Wenn allerdings nur Stühle gewärmt werden(bitte nicht mißverstehen!)....

Geschrieben von Gerhard PfeifferEine einigermaßen gerechtfertigte Hilfsfrist wäre nicht möglich und das wichtigste ist, dass bei der Wachbesetzung die Anzahl der Fahrzeuge und Mannschaft (AGT!) sicher feststeht!

Ist mir bewußt. Nur habe ich die gleichen Probleme überall wo ich rein EA fahre.

Geschrieben von Gerhard PfeifferIch muss also nicht erst alarmieren und hoffen und abwarten, sondern habe eine feste, zuverlässige Größe an Material und Personal abrufbereit.

Erneut die Anfangsfrage:Auf wessen Kosten?.

Ich weiß wirklich was du meinst. Nur muss ich entweder das Personal anpassen(illusorisch) oder mich von gewünschten Hilfsfristen verabschieden. Oder aber bewußt als Gesetzgeber die Floskel des "müssens" nicht nur in das Gesetz schreiben, sondern auch solche feuerwehrverneinden AG sanktionieren können. Der Unterschied zwischen ländlichem Gebiet und urbaner Gegend kenne ich auch. Nur muss dann gottverdammt auch mal seitens der Politik wirklich die Wahrheit über den Unterschied gesagt werden.
Dann kann auch die Wachbesetzung wieder wichtig und richtig werden.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg616778
Datum30.03.2010 16:5814408 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzErneut die Anfangsfrage:Auf wessen Kosten?.

Hallo,

das lässt sich zweifelsfrei beantworten!

Geschrieben von Peter LieffertzIch weiß wirklich was du meinst. Nur muss ich entweder das Personal anpassen(illusorisch) oder mich von gewünschten Hilfsfristen verabschieden. Oder aber bewußt als Gesetzgeber die Floskel des "müssens" nicht nur in das Gesetz schreiben, sondern auch solche feuerwehrverneinden AG sanktionieren können. Der Unterschied zwischen ländlichem Gebiet und urbaner Gegend kenne ich auch. Nur muss dann gottverdammt auch mal seitens der Politik wirklich die Wahrheit über den Unterschied gesagt werden.

Das ist wie in anderen Bereichen auch, das wird so lange gemacht wie es geht, - spart ja jede Menge Kohle! ...... und solange ist alles gut und für die restliche Welt vorbildlich organisiert ....

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen616779
Datum30.03.2010 17:0114321 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo,

das lässt sich zweifelsfrei beantworten!

Geschrieben von Peter Lieffertz
Ich weiß wirklich was du meinst. Nur muss ich entweder das Personal anpassen(illusorisch) oder mich von gewünschten Hilfsfristen verabschieden. Oder aber bewußt als Gesetzgeber die Floskel des "müssens" nicht nur in das Gesetz schreiben, sondern auch solche feuerwehrverneinden AG sanktionieren können. Der Unterschied zwischen ländlichem Gebiet und urbaner Gegend kenne ich auch. Nur muss dann gottverdammt auch mal seitens der Politik wirklich die Wahrheit über den Unterschied gesagt werden.


Das ist wie in anderen Bereichen auch, das wird so lange gemacht wie es geht, - spart ja jede Menge Kohle! ...... und solange ist alles gut und für die restliche Welt vorbildlich organisiert ....


Oh ja, leider.
Ich wußte wir verstehen uns :-).

Nur wissen wir nicht wohin die reise geht....

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616781
Datum30.03.2010 17:2614390 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferIch muss also nicht erst alarmieren und hoffen und abwarten, sondern habe eine feste, zuverlässige Größe an Material und Personal abrufbereit.


Aber nur kurzfristig. Mittel- bis langfristig geht das zu Lasten der Verügbarkeit des FF-Personals.
Für diese Art von Späßen hätte ich auch als feuerwehrfreundlicher AG kein Verständnis.

Entweder soll die Stadt dann eine Bereitschaftsgruppe (bzw. mehrere im Stadtgebiet verteilte Gruppe) aus eigenem Personal (Verwaltung, technische Betriebe,...) zusammen stellen die das dann imF all der Fälle machen, oder man sollte sich ein zeitgemäßes System der Verfügbarkeitsanzeige der FF-Kräfte überlegen. Ansätze wie das mi der heutigen Technik möglich ist wurden hier im Forum schon ein paar aufgezeigt. Dann habe ich die Kräfte zwar nicht au der Wache sitzen, muß aber nicht zu 100% ins blaue hineine alarmieren (entweder das System für immer oder nur nach einem Voralarm = Verfügbarkeitsabfrage).

Was im Fall Wachbesetzung mal interessant wäre
- wie oft kommt ein Paralleleinsatz, der nichts mit dem primärereignis zu tun hat?
- welcher Art ist dieser (Dringlichkeit,...)?
- was wäre die Auswirkung gewesen, wenn die FF-Kräfte erst 5 Minuten später (da regulär alarmiert) da gewesen wären?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616784
Datum30.03.2010 17:3914376 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerSorry, schon viel Blödsinn hier gelesen... aber das übertrifft doch alles. Bevor über so was nachgedacht wird, sollte man erst einmal vor der eigenen Türe kehren und evtl. mal kritisch hinterfragen warum in Städtischen Betrieben eher Handballer oder Fußballer der lokalen Mannschaft genommen werden wie Feuerwehrleute.

Lese erst mal den entsprechenden Beitrag mit den Hintergründen und dem der Überlegung zu Grunde liegenden gesellschaftlichen/ wirtschaftlichen Wandel.
Natürlich gilt die Quote auch für die städt. Beschäftigten.


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Christian Fischer
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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü616786
Datum30.03.2010 17:5414384 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian Fischer- was wäre die Auswirkung gewesen, wenn die FF-Kräfte erst 5 Minuten später (da regulär alarmiert) da gewesen wären?

Zumindest diese Frage stellt sich für (das von Gerhard angesprochene) Stuttgart nicht. Auf Grund der Tatsache das sich die FF-Abteilungen ALLE in den Außenbezirken befinden wären Eintreffzeiten deutlich größer 15 Minuten die Folge, insbesondere tagsüber.


Geschrieben von Christian Fischer wie oft kommt ein Paralleleinsatz, der nichts mit dem primärereignis zu tun hat?
- welcher Art ist dieser (Dringlichkeit,...)?


Bei denen wo ich noch dabei war war eigentlich immer tote Hose, es gab aber durchaus auch Fälle da gings zu MiG. Und ich könnte mir jetzt keinen LdF vorstellen der sich DEN Schuh in einer Großstadt mit den Ausmaßen von Stuttgart anzieht.


Gruß Andi


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen616787
Datum30.03.2010 18:0114301 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Andreas RometschZumindest diese Frage stellt sich für (das von Gerhard angesprochene) Stuttgart nicht. Auf Grund der Tatsache das sich die FF-Abteilungen ALLE in den Außenbezirken befinden wären Eintreffzeiten deutlich größer 15 Minuten die Folge, insbesondere tagsüber.

das meinte ich mit Planung....

Geschrieben von Andreas RometschBei denen wo ich noch dabei war war eigentlich immer tote Hose, es gab aber durchaus auch Fälle da gings zu MiG. Und ich könnte mir jetzt keinen LdF vorstellen der sich DEN Schuh in einer Großstadt mit den Ausmaßen von Stuttgart anzieht.

Zieht sich der LdF den Schuh für die EA auch an. So bis ins Letzte?
D.h. bringt er einem gekündigten Kameraden wieder in Arbeit?(Sorry, du meinst es sicher gut, konterkarierst aber Gerhards Meinung gerade.)


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü616790
Datum30.03.2010 18:0614250 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter LieffertzZieht sich der LdF den Schuh für die EA auch an. So bis ins Letzte?
D.h. bringt er einem gekündigten Kameraden wieder in Arbeit?(Sorry, du meinst es sicher gut, konterkarierst aber Gerhards Meinung gerade.)


Brauchst Dich nicht entschuldigen...;-) Ich geb Dir da schon recht. Nur, was soll der LdF machen...? IHM bleibt nur diese Möglichkeit.


Gruß Andi


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616791
Datum30.03.2010 18:0714266 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschZumindest diese Frage stellt sich für (das von Gerhard angesprochene) Stuttgart nicht. Auf Grund der Tatsache das sich die FF-Abteilungen ALLE in den Außenbezirken befinden wären Eintreffzeiten deutlich größer 15 Minuten die Folge, insbesondere tagsüber.

Ja nun. Keiner verlangt die Hilfsfrist in 100% der Fälle einzuhalten. Und wenn das eben die 5% Toleranz sind, dann ist das eben Pech. Beim DRK als RettD Erbringen geht es ja auch...

Oder man verlegt dann Fahrzeuge von den BF-Wachen in den Außenbezirken zur Besetzung in die Stadtmitte (falls da bei den übergreßen MTW die bei Euch HLF heißen bei größeren Lagen überhaupt noch was steht). Und in den Außenbereichen fährt dann die FF bei Alarm primär.


Geschrieben von Andreas RometschBei denen wo ich noch dabei war war eigentlich immer tote Hose, es gab aber durchaus auch Fälle da gings zu MiG. Und ich könnte mir jetzt keinen LdF vorstellen der sich DEN Schuh in einer Großstadt mit den Ausmaßen von Stuttgart anzieht.

Ach. Sobald er dem Kämmerer und dem GR sagt, was das mit HA-Personal (wenn die FFler irgend wann nicht mehr können/ wollen) kostet bin ich mir sicher, dass sich dafür auch eine politische Mehrheit findet...

Ansonsten s.o. Dann soll man die Quote der FFler die bei der Stadtverwaltung u.ä. arbeiten erhöhen. Vom Rathaus aus dann eben zur nächstegelegenen Feuerwache oder Feuerwehrhaus. Und dort ein Fahrzeug besetzen. dann geht es nicht zu Lasten der privaten Arbeitgeber. Und wenn das bei der Stadt nicht geht (warum auch immer), warum soll dann ein privater AG den Spaß mit machen?


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Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen616793
Datum30.03.2010 18:1014215 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschNur, was soll der LdF machen...? IHM bleibt nur diese Möglichkeit.

Eigentlich kündigen :-(.....
Er verwaltet den Mangel solange es geht. Und dann?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP616796
Datum30.03.2010 18:2114336 x gelesen
Geschrieben von Martin Drechslerevtl. mal kritisch hinterfragen warum in Städtischen Betrieben eher Handballer oder Fußballer der lokalen Mannschaft genommen werden wie Feuerwehrleute.
- Bei gleicher Eignung?
- Auch städtische Betriebe bis hin zum Rathaus haben realistisch betrachtet nicht selten die gleiche Problematik wie viele privatwirtschaftliche Betriebe: Sind zuviele Leute löschen, bleibt Arbeit liegen bzw. der Betrieb geschlossen. In Zeiten der großen Dienstleistungsgesellschaft, möglichst knapper Personalvorhaltung auch im öD und einigen unaufschiebbaren Arbeiten werden die Kommunen selber auch nicht unbegrenzt ehrenamtliche Feuerwehrangehörige einstellen können.
Bauhofbezogen hatten wir das Thema kürzlich ja erst hier.

Geschrieben von Martin DrechslerUnd mit Zwang erreicht man heute nun mal gar nichts....Bei der Behindertenabgabe klappts doch auch?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616798
Datum30.03.2010 18:3214350 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp- Auch städtische Betriebe bis hin zum Rathaus haben realistisch betrachtet nicht selten die gleiche Problematik wie viele privatwirtschaftliche Betriebe: Sind zuviele Leute löschen, bleibt Arbeit liegen bzw. der Betrieb geschlossen.

Es gibt nur einen kleinen aber feinen Unterschied, den die Kommunen bei der Betrachtung leider leicht vergessen: Haben sie nicht genügend F-Personal, müssen sie HA-Personal extra für diese Aufgabe einstellen. Da ist es auch auf lange Sicht deutlich güntiger, ab und zu irgend eine Aufgae in Verwaltung, Bauhof,... liegen zu lassen, uch wenn das im Sinne der Arbeitsabläufe nicht optimal ist und vielleicht auch zusätzliche Kosten verursacht.
Aber wenn man ihnen erklärt, dass sie gerne für 1/5 + 1/1 Ausrückestärke tagsüber dann 10 Leute einstellen dürfen (Kosten ca. 500 T€ p.a.), dann dürten sie es verstehen.

Das Problem ist eben: Dazu muß die feuerwehr klar sagen: Wir haben (tagsüber) ein Personalproblem. Und wir können es auf Dauer nicht auf Kosten der Nachbarwehren durch ständieg Parallelalarmierungen lösen. Also mußt Du Stadtverwaltung als Teil der Einrichtung die den Brandschutz gesetzlich zu verantworten hast eben etwas flexibler werden.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP616812
Datum30.03.2010 19:1014282 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAlso mußt Du Stadtverwaltung als Teil der Einrichtung die den Brandschutz gesetzlich zu verantworten hast eben etwas flexibler werden.Da die Flexibilität der Verwaltung aber auch wiederum zu einem hohen Grad von "oben" (aufgabenbestimmende Landesgesetze, Aufsichtsbehörden (gerade in Finanzangelegenheiten) etc.) vorgegeben wird, ist das Problem nicht so einfach zu lösen, wie es scheint. Föderalismus eben.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP616983
Datum31.03.2010 12:3814146 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerLese erst mal den entsprechenden Beitrag mit den Hintergründen und dem der Überlegung zu Grunde liegenden gesellschaftlichen/ wirtschaftlichen Wandel.
Da ich gerade drauf gestoßen bin: http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=608293


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617097
Datum31.03.2010 20:1014151 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Auch städtische Betriebe bis hin zum Rathaus haben realistisch betrachtet nicht selten die gleiche Problematik wie viele privatwirtschaftliche Betriebe: Sind zuviele Leute löschen, bleibt Arbeit liegen bzw. der Betrieb geschlossen. In Zeiten der großen Dienstleistungsgesellschaft, möglichst knapper Personalvorhaltung auch im öD und einigen unaufschiebbaren Arbeiten werden die Kommunen selber auch nicht unbegrenzt ehrenamtliche Feuerwehrangehörige einstellen können.

Die HAW ist aber um etliches teurer:-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617100
Datum31.03.2010 20:1714082 x gelesen
Zwischen reiner FF und HAW gibt es durchaus noch mögliche Zwischenstufen. Das die Kosten also direkt auf X HA-Planstellen (+ Gebäudeumbau +...) steigen, wenn das Rathaus nicht voller FFler sitzt, ist auch nicht die ganze Wahrheit...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617114
Datum31.03.2010 20:5214072 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppZwischen reiner FF und HAW gibt es durchaus noch mögliche Zwischenstufen. Das die Kosten also direkt auf X HA-Planstellen (+ Gebäudeumbau +...) steigen, wenn das Rathaus nicht voller FFler sitzt, ist auch nicht die ganze Wahrheit...

Stimmt, kommt auf das Bundesland und die einzelnen Gesetze an. Für NRW kann es ganz schnell in diese Richtung gehen. Da kann es schnell sinnvoll sein viel Geld in Spielzeuge zu investieren um die Mannschaft bei Laune und handlungsfähig zu halten.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg617116
Datum31.03.2010 20:5814057 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp

Auch städtische Betriebe bis hin zum Rathaus haben realistisch betrachtet nicht selten die gleiche Problematik wie viele privatwirtschaftliche Betriebe: Sind zuviele Leute löschen, bleibt Arbeit liegen bzw. der Betrieb geschlossen. In Zeiten der großen Dienstleistungsgesellschaft, möglichst knapper Personalvorhaltung auch im öD und einigen unaufschiebbaren Arbeiten werden die Kommunen selber auch nicht unbegrenzt ehrenamtliche Feuerwehrangehörige einstellen können.
Die Frage ist ja auch, für wie viele Einsätze trifft dies zu. Also fällt der Einsatz in die Arbeitszeit.
Ich habe mir mal die Arbeit für das Jahr 2009 gemacht und die Statistik vom letzten Jahr bemüht. Bei 115 Gesamteinsätzen für meine FF Abt., fielen 28 Einsätze in meine Arbeitszeit.

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen617121
Datum31.03.2010 21:4914021 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerBevor über so was nachgedacht wird, sollte man erst einmal vor der eigenen Türe kehren und evtl. mal kritisch hinterfragen warum in Städtischen Betrieben eher Handballer oder Fußballer der lokalen Mannschaft genommen werden wie Feuerwehrleute.

Also, bei uns werden die Stellenanzeigen der Stadt und der städt. Eigenbetriebe vor der Veröffentlichung (praktisch als interne Stellenausschreibung) ausgehangen, damit sich die Feuerwehrleute dort bewerben können. Das Problem ist, die meisten Stellen sind in der Verwaltung, im Grünflächenamt oder bei der Stadtreinigung. Entweder haben wir dafür keine geigneten Leute oder die wollen auf Grund der Bezahlung im öffl. Dienst dort nicht hin. Es liegt also nicht immer an der Stadt, das dort so wenig Feuerwehrleute arbeiten.

Gruß
Heinrich


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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen617169
Datum01.04.2010 09:5414035 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzDazu habe ich eine eher blauäugige Frage als Sachse mit recht wenigen BF. Gern kann das Thema auch abgespalten werden.

Ist diese Art der Besetzung von verwaisten BF-Wachen noch zeitgemäß? Wäre nicht eine Alarmierung und ein ausrücken beim tatsächlichen Einsatz auch möglich und denkbar?
Die Besetzung von Sondertechnik wäre dann zwar etwas später möglich, ist mir klar. Nur bedingt dieser-bei vernünftiger Planung-minimale Zeitversatz diese "Angreifbarmachung" der EA?

Interessiert
Peter


Du könntest die Hilfsfristen getrost vergessen, wenn Du erst dann alarmierst, wenn wirklich ein Alarm vorliegt (Ausrückezeit FF + Fahrt).
Darüber hinaus wechseln bei uns immer die Züge, die für eine Wachbesetzung an der Reihe sind. So kommt es eben, dass man max. auf 5 Wachbesetzungen im Zug (der wird durch meherer OF gebildet) pro Jahr kommt. Ich denke, dass man das auch als Arbeitgeber verschmerzen kann.

VG
Kai


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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen617171
Datum01.04.2010 09:5713979 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDa würde vielleicht mal Öffentlichkeitsarbeit nötig sein oder?
Wäre doch mal was, wenn eure Amtsleitung die Chefs einlädt und ihnen mal zeigt und erklärt was ihr so macht.

Gruß

Thomas


Alles in Arbeit...*g* Wird man bestimmt von hören. Wir werden berichten.

VG
Kai


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 29.03.2010 13:07 Mirk7o B7., Celle
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 29.03.2010 19:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
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 30.03.2010 16:49 Pete7r L7., Frankenberg
 30.03.2010 16:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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 30.03.2010 18:06 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
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