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Thema | Behinderung beim Einsatz | 52 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Davi8d S8., Bergfeld / Niedersachsen | 616953 | |||
Datum | 31.03.2010 11:20 | 19337 x gelesen | |||
Behinderung am Einsatzort Gerade gelesen,falls jemand schon einen Thread darüber geöffnet hat, dann kann der wieder geschlossen werden | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 616957 | |||
Datum | 31.03.2010 11:37 | 16533 x gelesen | |||
Geschrieben von David SchnehageBehinderung am Einsatzort Der ist gut.... "Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird". Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover Führt dann statt "Bitte verlassen Sie sofort den Gefahrenbereich!" zu: "Darf ich Sie freundlich und zum 9. Mal bitten, das brennende Haus, die verrauchte U-Bahn, die von Gas bedrohte Senke, zu verlassen, weil Sie sonst sich und andere sowie Einsatzkräfte gefährden." (Wollen wir wetten, dass jeder ggf. darauf basierende Schaden dann wieder gegen die Einsatzkräfte eingeklagt würde?) Meine Güte, wo sind wir gelandet...? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Simo8n S8., Marl / NRW | 616960 | |||
Datum | 31.03.2010 11:56 | 15518 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Wollen wir wetten, dass jeder ggf. darauf basierende Schaden dann wieder gegen die Einsatzkräfte eingeklagt würde? Ist ja eh irgendwie ein Volkssport geworden, wenn was nicht so läuft wie man sich es Vorstellt wird ne Beschwerde geschrieben oder die Einsaatzkräfte werden verklagt. mit kameradschaftlichen Grüßen Schmidt-Zenner | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 616962 | |||
Datum | 31.03.2010 11:58 | 15308 x gelesen | |||
Ich hoffe mal ganz stark, dass der Herr falsch zitiert worden ist! Man soll auf Anordnungen verzichten, weil diese nicht akzeptiert werden? Mit der Argumentation kann man ja alle möglichen Ge- und Verbote aushebeln. | |||||
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Autor | Simo8n B8., Venne / Niedersachsen | 616968 | |||
Datum | 31.03.2010 12:05 | 15209 x gelesen | |||
Ich fand das Zitat auch super. Ich meine was soll man denn nach Meinung der Politiker da machen wenn aus dem tödlichen Verkersunfall nen Familienausflug mit Pikinik gemacht wird, wenn man nicht mal mehr anordnen darf das sich die Schaulustigen zu entfernen haben. Wobei ich das ausarten in Gewalt in solchen Fällen ja noch für das schlimmst halte, ich meine wo leben wir eigentlich das man die Helfer zusammenschlägt und beleidigt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 616972 | |||
Datum | 31.03.2010 12:15 | 15069 x gelesen | |||
Sicher generell ein wachsendes Problem, aber wer diese Woche den Bericht aus HH-Billstedt im TV gesehen hat weiß, dass das nicht irgendeine Gegend ist... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 616975 | |||
Datum | 31.03.2010 12:19 | 15878 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamSicher generell ein wachsendes Problem, aber wer diese Woche den Bericht aus HH-Billstedt im TV gesehen hat weiß, dass das nicht irgendeine Gegend ist... Im 85er Gihl sind schon FW-Fahrzeuge von Berlin zu sehen , an denen man Schutzgitter gegen Steinwürfe einhängen kann, so neu ist das Thema leider nicht, aber das so aufzuhängen ist meiner Meinung nach ein neuer Stil,und schon mal zitiert von mir, bei der Abrissparty eines Teiles des Olympiadorfes 2007 sind wir empfangen worden mit den Worten "lasst sie durch das sind die Guten" nach uns flogen dann wieder die Steine -:) Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 616994 | |||
Datum | 31.03.2010 13:07 | 15252 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino"Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird". Den Knaben nehme ich schon lange nicht mehr ernst. Der ist mir viel zu "staatsopferlastig" und "täterverständnisvoll". Unser Problem ist, dass man seit den 1968er Zeiten das Gewaltmonopol des Staates sukzessive ausgehöhlt hat. Traut sich heute ein Polizeibeamter mal "hinzulangen", kommt anschließend gleich die große Ermittlung, die Pressekampagne die den (notorischen) Gesetzesbrecher als armes Systemopfer beschreibt,... Es ist mir egal, ob jemand die Anordnung eines Polizeibeamten gut findet oder nicht. das kann jeder für sich persönlich halten wie er will. Hauptsache, er befolgt sie. Widespruch gegen den sofort volliziehbaren Verwaltungsakt kann er ja später immer noch einlegen, nur hat der eben keine aufschiebende Wirkung. Und wenn eben die Polizei bei einer nicht angemeldeten Demo sagt "verlassen Sie sofoert den Platz, oder wir setzen körperliche Gewalt und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ohne weitere Vorwarnung gegen sie ein", dann wir danach jeder der das abgeriegelte Gebiet mit einer KoPlWu verursacht durch den Polizeischlagstock verlassen will nicht auch noch verhätschelt, sondern mit dem GefKW zur medizinischen Versorgung gebracht und danach über U-Haft im beschleunigten Verfahren wegen Landfriedensbruch und Widerstand 2 Jahre ohne Bewährung eingeknastet. Sonst haben wir irgend wann ein Problem. Nimmt der Staat sein Gewaltmonopol nicht mehr in der Form wahr wie es erforderlich ist, dann werden die Bürger das nach und nach in zunehmendem Umfang selbst tun und das entstandene Vakuum füllen. Ich bewundere die Anwohner bestimmter Bezirke in Berlin, die jedes Jahr mit ansehen müssen, wie ihr Hab und Gut durch herbegereiste und örtliche oft polizeibekannte! Terroristen (und nicht wie es unsere Presse gerne als "Autonome", "Demonstranten",... bezeichnet) zerstört werden und irgend welche Innensenatoren und "Politoffiziere" der Polizei von Deeskalation faseln. Anstatt in einer konzertierten Aktion von Pol, StA und Gerichten da hart durchzugreifen und diese Leute für einen längeren Zeitraum außer Verkehr zu ziehen. Die Gesetze dazu haben wir. Man muß sie nur anwenden (wollen). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 616995 | |||
Datum | 31.03.2010 13:09 | 14815 x gelesen | |||
Gitter vor den Fenstern sind heute aber nicht mehr üblich! Dazu hat man Bewurf- und Bruchsichere Lexanverglasung als Alternative entdeckt! Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind damit schon seit über 15 Jahren ausgestattet! Wirkt legerer und man hat keine Beeinträchtigung des Sichtfeldes. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 616997 | |||
Datum | 31.03.2010 13:11 | 14779 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs ist mir egal, ob jemand die Anordnung eines Polizeibeamten gut findet oder nicht. das kann jeder für sich persönlich halten wie er will. Hauptsache, er befolgt sie. Widespruch gegen den sofort volliziehbaren Verwaltungsakt kann er ja später immer noch einlegen, nur hat der eben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist gem. der VwGO und des LVwVfG ja auch schriftlich einzulegen und das kann man vor Ort dann sowieso nicht praktizieren. Vor allem nicht, wenn der Beamte den Sofortvollzug anordnet! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 616999 | |||
Datum | 31.03.2010 13:14 | 14685 x gelesen | |||
Außerdem sind Gitter nicht wirklich ausbruchsicher | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 617001 | |||
Datum | 31.03.2010 13:15 | 14695 x gelesen | |||
Meinst der Stein versucht auszubrechen ,nachdem er getroffen hat *g* Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617002 | |||
Datum | 31.03.2010 13:16 | 14704 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDer Widerspruch ist gem. der VwGO und des LVwVfG ja auch schriftlich einzulegen und das kann man vor Ort dann sowieso nicht praktizieren. Vor allem nicht, wenn der Beamte den Sofortvollzug anordnet! Deshalb schrieb ich das ja auch so. Aber warum soll das schriftlich nicht gehen? Einen Notizblock wird ja wohl der geübter Demonstrant in der Tasche haben. *ggg* Und wenns erfolgreich wäre, würden da sicherlich im www schnell vorgedruckte Widerspruchsformulare in Lückentextform bereit stehen, die man ausgedruckt mitführt und nur noch die fehlenden Details ergänzt ;-) Deshalb bin ich über die Möglichkeit des Sofortvollzugs immer sehr dankbar ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 617003 | |||
Datum | 31.03.2010 13:19 | 14865 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferFahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind damit schon seit über 15 Jahren ausgestattet! Sagte ich doch, das Thema ist älter als mancher Forumsnutzer :-) Geschrieben von Jürgen Ringhofer Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind damit schon seit über 15 Jahren ausgestattet! Deine Kollegen die damls beworfen wurden waren zu Fuß unterwegs ,da steht Lexan gut am Parkplatz Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wirkt legerer und man hat keine Beeinträchtigung des Sichtfeldes. sei mir nicht böse,aber bei eurem martialischen Auftreten wirkt nix mehr leger, siehe gestern Manu - Bayern eins drauf mit Mütze. Grüssle Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 617007 | |||
Datum | 31.03.2010 13:32 | 14587 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch bewundere die Anwohner bestimmter Bezirke in Berlin, die jedes Jahr mit ansehen müssen, wie ihr Hab und Gut durch herbegereiste und örtliche oft polizeibekannte! Terroristen (und nicht wie es unsere Presse gerne als "Autonome", "Demonstranten",... bezeichnet) zerstört werden und irgend welche Innensenatoren und "Politoffiziere" der Polizei von Deeskalation faseln. Ich bin auch immer überrascht, daß da noch nicht im größeren Umfang zur Selbstjustiz gegriffen wurde. MkG Marc | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 617009 | |||
Datum | 31.03.2010 13:36 | 14861 x gelesen | |||
..Randbemerkung: Ich habe zufällig mir gestern einen alten 16mm Film reingezogen der Anfang der 1970er Jahre gedreht wurde und die Arbeit der Feuerwehr zeigt. (Aufnahmen aus dem Bereich der BD München). Da sieht man: Bergung einer drei tage alten Wasserleiche - Orginalaufnahmen mit unverdecktem Gesicht Tiefbauunfall (erstickende Gase) im Kanalbau. Reanimation eines Verunfallten und erfolglose Reanimation einer wzeiten Person. Null Schutz der Privatspäre. dafür aber die Gaffer bis auf ca. 1 m am Notarzt dran der gerade intubiert; darunter auch Jugendliche... Heuet zum Glück in einem Film für die breite Öffentlichkeit nicht merh denkbar ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 617010 | |||
Datum | 31.03.2010 13:39 | 14606 x gelesen | |||
Die Aussage vom Herrn Pfeiffer (Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover) finde ich sehr unpassend. Wer auf einen Verweis nicht hört, wird wohl kaum auf ein "Bitte bitte" anders reagieren. Jedoch sollte man das Thema jetzt auch nicht zu hoch treiben. Wie oft passiert sowas? Die Medien warten doch auf solche Schlagzeilen. Sicherlich darf nicht abgestritten werden das es zu solchen Zwischenfällen kommt, jedoch hängen diese doch mit Gebieten eines bestimmten Milieus zusammen. Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 617011 | |||
Datum | 31.03.2010 13:39 | 14654 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerDeine Kollegen die damls beworfen wurden waren zu Fuß unterwegs ,da steht Lexan gut am Parkplatz Dafür haben sie dann die Körperschutzausstattung, welche sogar das Schutzschild unnötig macht! Geschrieben von Klaus Schiller sei mir nicht böse,aber bei eurem martialischen Auftreten wirkt nix mehr leger, siehe gestern Manu - Bayern eins drauf mit Mütze. Da wo es sein muss! Leider zeigen die Gewaltaktionen klar auf, dass die Beamten sich entsprechend schützen müssen. Drin stecken aber immer noch Menschen mit denen man reden kann und die nur Zwang anwenden, wenn es wohl nicht anders geht! (wobei es auch hier wie bei Feuerwehrs auch immer Ausnahmen geben wird) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 617013 | |||
Datum | 31.03.2010 13:45 | 14483 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDa wo es sein muss! Leider zeigen die Gewaltaktionen klar auf, dass die Beamten sich entsprechend schützen müssen. Drin stecken aber immer noch Menschen mit denen man reden kann und die nur Zwang anwenden, wenn es wohl nicht anders geht! (wobei es auch hier wie bei Feuerwehrs auch immer Ausnahmen geben wird) Da gebe ich dir unumwunden recht ,leider ist das so, was dazu führt ,das viele Passanten gar nicht mehr zu grossen Veranstaltungen gehen ,da sie Angst haben den Kollateralschaden an eigener Haut zu spüren, mir ist es nie Wohl in der U-Bahn Münchner Freiheit vorm Arenaspiel oder dort an der Endstation. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Dafür haben sie dann die Körperschutzausstattung, welche sogar das Schutzschild unnötig macht! Na , ja , mir wäre es lieber man bräuchte so eine Ausstattung gar nicht und tauschen möchte ich auch nicht, der Fall das bei uns wieder einer mit dem Messer auf uns losgeht ist zum Glück äusserst seltener. Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 617015 | |||
Datum | 31.03.2010 13:48 | 14833 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteHeuet zum Glück in einem Film für die breite Öffentlichkeit nicht merh denkbar Aber nur weil heute der Filmcrew eindeutig gesagt wird was geht und was nicht und sie nicht nur einen Aufpasser hingestellt bekommen, die Reisser jenseits des dritten Programms würden schon wollen wenn sie frei dürften. Gruss klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617047 | |||
Datum | 31.03.2010 17:54 | 14563 x gelesen | |||
Ahlhaus, derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, hat eine Gesetzesänderung angeregt und dazu bereits beim Bundesinnenminister vorgesprochen. Genau, der du-darfst-keine-Steine-auf-Feuerwehrautos-schmeißen-Paragraph fehlt mir in der täglichen Arbeit als Feuerwehrmann ungemein. Paragraf 113 des Strafgesetzbuches, der den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" regelt, reiche für willkürliche Angriffe vor allem auf Polizeibeamte nicht aus, sagt er (Ahlhaus, A.d.V.). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will ebenfalls eine Verschärfung. Dann schauen wir doch mal, was im §113 StGB so drin steht: (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Neben dieser Sonderstellung (die durchaus auch Feuerwehrkräfte betreffen kann!), dei im 113er zugebilligt werden steht einer Strafverfolgung wegen KV, etc. natürlich nichts im Wege. Wo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf? Oder will man sich (mal wieder) mit populären Maßnahmen aus der Affäre ziehen, weil es schlicht einfacher ist, als den Job eines Innenministers richtig zu machen und gegen die Ursachen vorzugehen? - Verslumung /Ghettoisierung ganzer Stadtviertel - Nichtintegration ganzer Migrantengenerationen mit mittlerweile eigener Subkultur - Bildungsdefizite - (Jugend)Arbeitslosigkeit - .... Erst Anfang des Monats wussten sich Sanitäter im baden-württembergischen Singen nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen: Betrunkene Jugendliche wurden gegen die Helfer handgreiflich, die einen 19-Jährigen versorgen wollten. Schlimm, aber: was wird sich wohl mit einem neuen Gesetz ändern? Genau: nix. Das ist auch politisch gar nicht gewollt, ansonsten würde mancher der Pfeifen, die sich gerne darin übt mit dem Finger auf andere zu zeigen endlich mal ihren Job machen... "Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird" Dann sollen die Herren Innenminister neben einem schönen neuen Gesetz den Feuerwehren gleich noch ein paar GW-Stuhl hinstellen. Für den Stuhlkreis an der Einsatzstelle. Vielleicht werden wir dann auch für eine bisher eher wenig vertretene Gruppe interessant und können uns vor lauter Aufnahmegesuchen von Sozialpädagogen nicht mehr retten? Wie auch Christian Fischer schon schrieb nehme ich den Typ aber seit dem Fall Joseph in Sebnitz nicht mehr für voll. Bedenklich, dass der studierte Sozialpsychologe immer noch auf diesem Posten sitzt und seine Meinung verbreitet. Was wir brauchen sind Richter und Staatsanwälte, die die bestehenden Spielräume ausschöpfen und eine Politik, die bereit ist das Problem an der Wurzel zu packen - keine Populär-Gestzgebung zum Wahlkampf in NRW. Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 617048 | |||
Datum | 31.03.2010 17:57 | 14186 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanzkeJedoch sollte man das Thema jetzt auch nicht zu hoch treiben. Wie oft passiert sowas? Leider oft genug! Man braucht nur mal das beliebte OSTERFEUER betrachten, denn wenn dort viele Ansammlungen von Menschen/Jugendlichen aufeinander treffen, dann bleibt es leider nicht nur bei verbalen Auseinandersetzungen, und diejenigen die dort von der FW Brasiwa haben leiden leider mit darunter, denn auch die werden leider mit dummen Sprüchen attackiert. Sprich-es werden wie so oft immer Unschuldige hineingezogen. Oft genug gelesen/gehört/gesehen. Geschrieben von Stefan Ganzke jedoch hängen diese doch mit Gebieten eines bestimmten Milieus zusammen. Nein Selbst auf einem sonst friedlichen Dorfleben passieren diese Sachen. Mkg Christian Wittenberg Ich vertrete hier nur meine EIGENE Meinung Mit freundlich Kameradschaftlichen Grüßen Christian Wittenberg | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 617050 | |||
Datum | 31.03.2010 17:58 | 14369 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoMeine Güte, wo sind wir gelandet...? Genau da, wo wir seit 60 Jahren hinlaufen. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 617055 | |||
Datum | 31.03.2010 18:04 | 14332 x gelesen | |||
Ups, zu früh abgeschickt. Fehlt noch: Seit dieser Zeit ,wird ja alles was nur annähernd nach Autorität, oder in Dienstausführung nach Autorität des Staates, aussieht, verteufelt und gleich in die "rechte" Ecke gestellt. Vielleicht ist es aber auch erst seit 40 Jahren, denke das passt eher. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 617058 | |||
Datum | 31.03.2010 18:13 | 14795 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf? An der Stelle wo der Richter sein Mindestmaß ansetzten darf. Hier wurde letztens der Angriff auf eine Polizeibeamtin (Schlag auf die Nase) mit 150€ vom örtlichen Amtsgericht "bestraft" , in meiner Welt ist dieses Urteil .....eine Schande und offener Schlag ins Gesicht für jedes "BOS Mitglied". Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 617065 | |||
Datum | 31.03.2010 18:37 | 14128 x gelesen | |||
Ich glaube es finden sich genug Leute, die auch 200€ zahlen würden, nur um mal einem Polizeibeamten eine auf die Nase zu geben. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617082 | |||
Datum | 31.03.2010 19:18 | 14383 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf? Geschrieben von Thomas Middeke An der Stelle wo der Richter sein Mindestmaß ansetzten darf. Das ist dann aber kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Der Strafrahmen gibt genug her, er wird nur nicht ausgeschöpft. Oft werden die Argumente, die für den Täter sprechen im Gegensatz zu denen die gegen ihn sprechen einfach zu sehr gewichtet. Jugendstrafrecht bis 21, schwere Kindheit, Gruppenzwang, fremder Kultur zugehörig, etc. pp. Ich ärgere mich seit Monaten in einem landwirtschaftlichen Forum mit einem Haufen Heißdüsen herum, für die Fahren ohne Fahrerlaubnis nur ein Witz ist. Wohlgemerkt, wir reden hier über Jugendliche die 40t-Gespanne mit 60km/h und ohne Führerschein bewegen. Weißt du was die mit mir machen, wenn ich denen erläutere, dass darauf bis zu einem Jahr Gefängnis steht? Genau, ausgelacht wird man. Die Strafe bezahlt der (in vielen Fällen straffrei ausgehende) Vater, und der XY durfte sogar mit 18 seinen BE machen. 'Was regste dich so auf, wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird'. Gerade in der Gruppe, mit der wir es auch bei Feuerwehrs zu tun haben - Jugendliche und junge Erwachsene bis 25, sowie bei Menschen deren Ansichten in anderen Kulturkreisen verhaftet sind herrscht eine gewisse Risikobereitschaft. Gesetze werden nicht akzeptiert, nur weil es Gesetze sind, sondern nur dann, wenn aus dem Nichtbefolgen ein empfindlicher Nachteil droht. Wenn nicht gnadenlos durchgegriffen wird, dann erreicht man bei diesen Personengruppen überhaupt nichts. Hier müssen Richter und Staatsanwälte handeln, nicht der Gesetzgeber! Aus Goslar hört man dazu leider recht wenig, und wenn dann nur schwammig formuliertes. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 617090 | |||
Datum | 31.03.2010 19:36 | 14243 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Thomas Middeke"An der Stelle wo der Richter sein Mindestmaß ansetzten darf." Mindestmaß! Das ist der Punkt an dem der Richter anfangen muß bzw. den er nicht unterschreiten darf. Bsp. Angriff auf "BOS" = min. 1Mon. Haft + 1 Monatsgehalt/-min.1000€ Angriff auf "BOS" mit Körperverletzung = min. 3Mon. Haft + 6 Monatsgehälter/-min. 6000€ Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 617099 | |||
Datum | 31.03.2010 20:16 | 14165 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian WittenbergMan braucht nur mal das beliebte OSTERFEUER betrachten, denn wenn dort viele Ansammlungen von Menschen/Jugendlichen aufeinander treffen, dann bleibt es leider nicht nur bei verbalen Auseinandersetzungen, und diejenigen die dort von der FW Brasiwa haben leiden leider mit darunter, denn auch die werden leider mit dummen Sprüchen attackiert. Sprich-es werden wie so oft immer Unschuldige hineingezogen. Oft genug gelesen/gehört/gesehen. Dann bricht man diese ab und informiert den Veranstalter und dokumentiert dies. Ende, aus die Maus. Ansonsten gehören auch bei solchen doch eher friedlichen Anlässen Tätlichkeiten Suchende unmittelbar vor den Kadi. Auch hier ist dieses Machtvakuum nicht ganz unschuldig. Oder meinst du, wenn die Schläger wüßten es passiert was, würden diese Massenschlägereien angezettelt? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 617102 | |||
Datum | 31.03.2010 20:20 | 14048 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzAuch hier ist dieses Machtvakuum nicht ganz unschuldig. Oder meinst du, wenn die Schläger wüßten es passiert was, würden diese Massenschlägereien angezettelt?Das Machtvakuum auf dem Land fängt je nachdem schon sehr früh an: Es ist einfach nicht (schnell) genug Polizei greifbar, um auch nur die Beteiligten einer kleinen Schlägerei/Provokation dem weiteren Verfahren zuzuführen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 617111 | |||
Datum | 31.03.2010 20:40 | 14221 x gelesen | |||
Tag. Geschrieben von Thomas Middeke Mindestmaß! Ich ergänze: ungerechtfertigter Angriff von "BOS" auf Schaulustige = sofortige Entlassung aus dem Dienst ungerechtfertigter Angriff von "BOS" gegen Presse = sofortige Entlassung aus dem Dienst + min. 1Mon. Haft (Monatsgehalt hat der Täter dann ja nicht mehr...) dto. mit Körperverletzung = sofortige Entlassung aus dem Dienst + min. 3 Mon. Haft + lebenslange Gehaltspfändung so, und wer ist jetzt noch dabei? Henning. P.S.: aber das Problem könnte man eigentlich ganz einfach lösen, indem man Rettungsdienst und Brandbekämpfung bundesweit und einheitlich an das THW abgibt. Angriffe auf THW-Helfer sind doch immerhin _deutlich_ seltener in der Presse... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 617118 | |||
Datum | 31.03.2010 21:08 | 14253 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und wenn eben die Polizei bei einer nicht angemeldeten Demo sagt "verlassen Sie sofoert den Platz, oder wir setzen körperliche Gewalt und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ohne weitere Vorwarnung gegen sie ein", dann wir danach jeder der das abgeriegelte Gebiet mit einer KoPlWu verursacht durch den Polizeischlagstock verlassen will nicht auch noch verhätschelt, sondern mit dem GefKW zur medizinischen Versorgung gebracht und danach über U-Haft im beschleunigten Verfahren wegen Landfriedensbruch und Widerstand 2 Jahre ohne Bewährung eingeknastet. Nun bin ich nicht in der FDGU aufgewachsen, aber heißt Demonstrationsfreiheit grundsätzlich: sie muß erst mal genehmigt sein? Das kommt mir etwas unverständlich vor. (da gäbe es ja Spielräume, so mir jetzt ein Politiker von ganz oben fast Angst eingejagt hat, als er im Radio in etwa sagte: "Die moderne Armee (also BW) muß sich vom klassischen Kriegsgedanken lösen und sich den neuen Herausforderungen stellen...", die er so etwa umschrieb: Bekämpfung von Aufständischen die sich aus der zivilen Masse herausheben. Mir wird etwas Schwummelig, was man darunter alles verstehen könnte...) mkg hwk | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617119 | |||
Datum | 31.03.2010 21:33 | 14098 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeBsp. Eine KV gibt heute schon bis zu fünf Jahre. Ich gehe davon aus, dass ein Angriff auf BOS während eines Einsatzes hier schwerer gewertet werden muss. Wenn das Einsatzziel dadurch gefährdet wird kommen evtl. noch weitere Straftaten hinzu. Hier neue 'Mindestregeln' einzuführen halte ich für nicht zielführend, weil das bereits mit den heutigen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden kann und weil es das Problem nicht löst. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617124 | |||
Datum | 31.03.2010 21:54 | 14204 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerNun bin ich nicht in der FDGU aufgewachsen, aber heißt Demonstrationsfreiheit grundsätzlich: sie muß erst mal genehmigt sein? Es gibt durchaus spontane Demos, die nicht genehmigt werden müssen. Oft werden diese spontanen Demos aber aufgelöst, weil gerade AnitFa und linke K-Gruppen unter dem Deckmantel der spontanen Demonstration versuchen Krawall zu machen. Wenn ich nach einer Stadtratsitzung, in der beschlossen wird, das man 40. Mio für etwas ausgibt, dass ich für nicht richtig halte, dann kann ich spontan mit meinen Kumpel auf dem Marktplatz von Schwäbisch Gmünd dagegen demonstrieren (muss allerdings imo die Polizei spätestens zu Beginn der Demo informieren, dass jetzt demonstriert wird). Wenn Reisebusse aus ganz Deutschland 'spontan' nach Gorleben fahren und just an dem Tag auf der Straße demonstrieren wollen, auf der die Castoren rollen, dann ist das nicht spontan und muss angemeldet werdet. Das Ereignis war lange genug im Vorfeld bekannt. Dies dient der Sicherheit, und selbst ich als neoliberaler Phrasendrescher könnte es nicht gut heißen, wenn diese Reglementierung wegfallen würde. Dann hätten wir nämlich bald wieder Zustände wie zu Zeiten der Weimarer Republik auf unseren Straßen (und Feuerwehrleute mittendrin, die Barrikaden löschen sollen). Der Großteil der Demos läuft friedlich, für die ist dies leider ein unnötiger bürokratischer Aufwand, ein Teil der Demos läuft erfahrungsgemäß aus dem Ruder. Vornehmlich dann, wenn der linke und rechte Rand involviert ist. Hier müssen von Seiten der Ordnungsbehörden im Vorfeld Vorkehrungen getroffen werden um sowohl das Recht auf Demonstrationsfreiheit durchzusetzen (siehe Dresden 2010) als auch genügend Personal heranzukarren, weil von Demonstranten vermutlich Gewalt ausgehen wird (siehe Heiligendamm). Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 617125 | |||
Datum | 31.03.2010 21:55 | 13896 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas Machtvakuum auf dem Land fängt je nachdem schon sehr früh an: Es ist einfach nicht (schnell) genug Polizei greifbar, um auch nur die Beteiligten einer kleinen Schlägerei/Provokation dem weiteren Verfahren zuzuführen. Leider ja, ich kann dir für mein Umfeld sagen was ca. nicht kommt.... :-( Und genau dies wird schamlos genutzt und im Nachhinein auch nicht entsprechend sanktioniert. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 617133 | |||
Datum | 31.03.2010 23:09 | 13896 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberHier neue 'Mindestregeln' einzuführen halte ich für nicht zielführend, weil das bereits mit den heutigen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden kann und weil es das Problem nicht löst. Wie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen? Und um nicht in die Weiten des Universums abzudriften, bleib bitte bei dem von mir o.g. Beispiel. (im ganzen wort) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 617136 | |||
Datum | 31.03.2010 23:22 | 13939 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeWie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen? Im von dir genannten Fall scheint es ja eine Einstellung nach §153a StPO gewesen zu sein. Wir kennen die Hintergründe für die Einstellung nicht [1], aber eine Verurteilung wäre da IMHO schon "gerechter" gewesen [2]. [1] Ggf. befürchtete man eh keine Verurteilung zu erreichen oder nur nach einer Langwierigen Verhandlung um dann auch keine höhere Strafe aussprechen zu können [3] [2] Sofern der Hergang so war, wie beschrieben. [3] 150Eur können bei sehr geringem Einkommen shconmal ein paar Tagessätze sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 617137 | |||
Datum | 31.03.2010 23:22 | 13831 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch
Ich und hoffentlich alle anderen auch. Was du aufgezählt hast erachte ich grundsätzlich als selbstverständlich. Ehrlich gesagt - ich hoffe das kommt jetzt nicht falsch rüber- runzelt sich beim lesen meine Stirn. Nach deinem "P.S." drängt sich sogar das Bild ein- oder mehrerer Bierflaschen vor mein geistiges Auge. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 617138 | |||
Datum | 31.03.2010 23:25 | 13943 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtaber eine Verurteilung wäre da IMHO schon "gerechter" gewesen also; Wie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617140 | |||
Datum | 01.04.2010 00:06 | 14059 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeWie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen? Du willst den Strafrahmen den ich dafür gerne hätte besser nicht wissen. Für mich sind in diesen Fällen zeitliche Strafen die weniger als zweistellige Jahreszahlen als Möglichkeit beinhalten schlicht zu gering. Und ja, da geht es schlicht um "Wegsperren". Für gaaanz lange. Auch im heutigen Strafrahmen würde ich da im heutigen Strafrahmen schlicht mal die 2 Jahre die der § 113 I StGB bietet ausschöpfen. Einfach nur rein präventiv. Und natürlich nicht zur Bewährung. Bewährung bekommt jemand, der einen Tat begangen hat bei der ich eine gewisse Einsichtsfähigkeit und einen Lernprozess erwarten kann. Dazu additiv (ich halte von der Tateinheissch... überhaupt nichts, Strafen müssen sich addieren um weh zu tun) noch drei Jahre aus § 120 I/ III drauf. Und dann natürlich noch 10 Jahre aus § 224 I Nr. 5 oben drauf. Macht summa sumarum 10+3+2 = 15 Jahre. Der Prozess findet spätestens 2 Wochen nach der Tat statt. Bis dahin U-Haft. diese bleibt aufrechterhalten während die Frist für Rechtsmittel läuft. Zwei Wochen nach Einlegung der Rechtsmittel ist dann Revision bzw. Berufung. Und wenn diese für die Angeklagten negativ ausgeht, ist unmittelbar Antritt der 15 Jahre. Damit wäre das Problem ein für alle mal gelöst. Wenn die Täter dann in 15 Jahre im Alter von 45/ 65/ 68 wieder frei kommen wird (wie in diesem Fall auf Grund der geschilderten Details anzunehmen) der Aufenthaltsstatus geprüft und die Heimreise verfügt. Das Lernergenis das entsprechend pulbliziert wird lautet dann für alle "Nachahmer": Leg dich nicht mit der Polizei an... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 617141 | |||
Datum | 01.04.2010 00:18 | 13944 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Wow! Aber schön ist das wir uns über das "Lernziel" und dessen heutige Umsetzung einig sind. ....und mit dem Wissen nicht alleine zu sein werde ich nun das Land am Weißwurstäquator heimsuchen. Schöne Ostern! PS macht da unten schon mal die Heizung an, wir zelten Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 617147 | |||
Datum | 01.04.2010 08:46 | 13871 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDann bricht man diese ab und informiert den Veranstalter und dokumentiert dies. Ende, aus die Maus. Schön wer´s, aber wir wissen doch wie das auch auf´m Dorf läuft: der Kurt (GF der Brandwache) kennt den Hermann (Chef des osterfeuer ausrichtenden Sportvereins) vom Kartenspielen und macht ihm daher die Veranstaltung nicht kaputt. Auch hier fehlt dann das Verständnis von Feuerwehrs für das was "wir" sind und zu tun haben. Geht auch dann damit weiter, das Fahrzeug für die Brandwache vielleicht gerade mal mit 1:3 besetzt ist... (weil es wollen ja alle trinken....) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 617148 | |||
Datum | 01.04.2010 08:51 | 13751 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middekemacht da unten schon mal die Heizung an, wir zelten Hallo Thomas, bleib´im Norden. Bei uns ist Schneeregen angesagt:-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 617162 | |||
Datum | 01.04.2010 09:44 | 14069 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAuch im heutigen Strafrahmen würde ich da im heutigen Strafrahmen schlicht mal die 2 Jahre die der § 113 I StGB bietet ausschöpfen. Einfach nur rein präventiv. Und natürlich nicht zur Bewährung. Bewährung bekommt jemand, der einen Tat begangen hat bei der ich eine gewisse Einsichtsfähigkeit und einen Lernprozess erwarten kann. Da bin ich vollkommen bei Dir. Bewährung wird doch meist überhaupt nicht von den Verurteilten verstanden. Ebenso kann ich es nicht verstehen, wieso jemand nochmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, obwohl er eben gegen jene selbst im Vorfeld schon verstoßen hat. Wo bleibt da der Lerneffekt? Gegen Bewärhung verstoßen = nochmalige Bewährung? Geschrieben von Christian Fischer Damit wäre das Problem ein für alle mal gelöst. Wenn die Täter dann in 15 Jahre im Alter von 45/ 65/ 68 wieder frei kommen wird (wie in diesem Fall auf Grund der geschilderten Details anzunehmen) der Aufenthaltsstatus geprüft und die Heimreise verfügt. Vollkommen dafür. Gab es nicht ein Gesetz in den USA, welches eine lebenslange Haftstrafe nach drei Straftaten verlangte? VG Kai | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 617163 | |||
Datum | 01.04.2010 09:46 | 13895 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannSchön wer´s, aber wir wissen doch wie das auch auf´m Dorf läuft: der Kurt (GF der Brandwache) kennt den Hermann (Chef des osterfeuer ausrichtenden Sportvereins) vom Kartenspielen und macht ihm daher die Veranstaltung nicht kaputt. Oder die Feuerwehr richtet doch das Osterfeuer selbst aus und verdient so Geld... MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 617165 | |||
Datum | 01.04.2010 09:47 | 13881 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstGab es nicht ein Gesetz in den USA, welches eine lebenslange Haftstrafe nach drei Straftaten verlangte? Japp .. http://de.wikipedia.org/wiki/Three_strikes="_blank">three strikes out law Mit dem Erfolg das die Kosten für den Strafvollzug nach oben schiessen und die Gefängnisse aus den Nähten platzen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 617255 | |||
Datum | 01.04.2010 13:00 | 13788 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Danke Christian! Außer vielleicht, dass ich meinen Koppel wieder anziehe um das Beil griffbereit zuhaben und ich werde mir eine Maglite kaufen. "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 617257 | |||
Datum | 01.04.2010 13:04 | 13746 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasAußer vielleicht, dass ich meinen Koppel wieder anziehe um das Beil griffbereit zuhaben und ich werde mir eine Maglite kaufen. Ersteres ist zu umständlich, zweites zu teuer um es für sowas einzusetzen. Auf jedem LF sind genug Dinge die den gleichen Zweck erfüllen. Für mich persönlich ist der SA dafür sehr gut geeignet. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 617273 | |||
Datum | 01.04.2010 14:46 | 13726 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyOder die Feuerwehr richtet doch das Osterfeuer selbst aus und verdient so Geld... bzw. der Förderverein. Ist da etwas verwerfliches dran? Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 617276 | |||
Datum | 01.04.2010 14:59 | 13569 x gelesen | |||
Beachte den Kontext. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 617292 | |||
Datum | 01.04.2010 16:08 | 13654 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Tiedemann Geht auch dann damit weiter, das Fahrzeug für die Brandwache vielleicht gerade mal mit 1:3 besetzt ist... ... ja und ? Eigentlich ist das Fahrzeug wegen der Veranstaltung ohnehin gebunden (wobei BSD ja übrigens durchaus zum Pflichtaufgabengebiet der Fw gehören -> § 17 HBKG) und die Besetzung regelt sich nach dem Bedarf der zu schützenden Veranstaltung ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 617322 | |||
Datum | 01.04.2010 18:02 | 13619 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannSchön wer´s, aber wir wissen doch wie das auch auf´m Dorf läuft: der Kurt (GF der Brandwache) kennt den Hermann (Chef des osterfeuer ausrichtenden Sportvereins) vom Kartenspielen und macht ihm daher die Veranstaltung nicht kaputt. Was soll ich dazu jetzt sagen? Zu ersterem, dann muss halt der Prellbock gespielt werden. Allerdings idealerweise von den Kumpels von Herrmann. Zum zweiten Teil mag ich dir zustimmen. Das ist die teils bittere Realität. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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