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Thema | Vorgehen Gasgeruch / Gasaustritt | 43 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Rich8ard8 N.8, Rühningen / B-W | 617502 | |||
Datum | 03.04.2010 21:48 | 22931 x gelesen | |||
Hallo! Welche Taktik ist beim Einsatz Gasgeruch / Gasaustritt anzuwenden? Welche Verhaltensweisen und Einsatzmittel sind angebracht? Danke. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617504 | |||
Datum | 03.04.2010 21:50 | 20388 x gelesen | |||
Welches Objekt. Welche Art von Gas,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Rich8ard8 N.8, Rühningen / B-W | 617507 | |||
Datum | 03.04.2010 21:53 | 20171 x gelesen | |||
Erdgas bei Wohngebäuden. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617512 | |||
Datum | 03.04.2010 21:58 | 20301 x gelesen | |||
- Löschzuglage - Trümmerschatten beachten bei Fahrzeugaufstellung - Atemschutz und vollständige Ausrüstung zur BBK - keine Zündquellen (FuG, Handy, Nicht-Ex-Leuchten,..) und Metallgegenstände (Unsicherheitsgurt) - erster Trupp schiebert ab und führt Ex-Messung durch - Belüften, Lüfter nicht im Ex-Bereich betreiben (auch Abluftöffnung beachten) - keine Schalter etc. betätigen. Heizungsnotschalter ist Philosophiefrage. Der kann ebenso Funken erzeugen wie der anlaufende Brenner - Evakuieren: lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig, wenn im Treppenraum auch schon Ex-Atmosphäre herrscht notfalls über Leitern. - 2. Trupp geht auf jeden Fall dann Richtung Dachgeschoss und schaut nach den Bewohnern - Löschangriff mit Bereitstellung - Versorgung der evakuierten Bewohner beachten - Trümmerschatten absperren - Stell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617513 | |||
Datum | 03.04.2010 22:01 | 19759 x gelesen | |||
Glasfronten meiden, gibt bei einer Druckwelle sonst Splitter mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein | 617516 | |||
Datum | 03.04.2010 22:09 | 19734 x gelesen | |||
Zusätzlich Gasversorger anfordern, bzw. bei der Leitstelle nachfragen ob das schon passiert ist und der unterwegs ist. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Grünberg / Hessen | 617517 | |||
Datum | 03.04.2010 22:12 | 19390 x gelesen | |||
ergänzend: - Gasversorgungsunternehmen verständigen (lassen). Irgendwo muss ja die Leckage sein, und die Bewohner werden es danken, wenn sie (wenn alles wieder OK ist) möglichst schnell wieder einen warmen Hintern haben. Grüße, Jörg -- Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder ! | |||||
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Autor | Rich8ard8 N.8, Rühningen / B-W | 617518 | |||
Datum | 03.04.2010 22:21 | 19277 x gelesen | |||
Welcher Abstand ist bei der Fahrzeugaufstellung zur Einsatzstelle einzuhalten? Wie groß den Absperrbereich wählen? Evakuierung aller Personen in diesem Bereich? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617523 | |||
Datum | 03.04.2010 22:45 | 19611 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinZusätzlich Gasversorger anfordern, Wenn der nicht von der LTS alarmiert wird, stimmt da was nicht. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein | 617528 | |||
Datum | 03.04.2010 22:57 | 19591 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWenn der nicht von der LTS alarmiert wird, stimmt da was nicht. Kenn ich bei uns auch so. Wird dennoch nicht schaden und es gibt möglicherweise ja nicht überall fitte Leitstellen(mitarbeiter) und es kann auch nicht schaden zu wissen wann die denn kommen werden. Geschrieben von Richard Numbert Welcher Abstand ist bei der Fahrzeugaufstellung zur Einsatzstelle einzuhalten? Bei Gefahrstoffeinsätzen üblich ist als Gefahrenbereich ja mindestens 50m. Absperrbereich 100m. Je nach Lage (Gebäudehöhe, Gasgeruch auch schon draußen wahrnehmbar, bzw. Gas messbar…) würde ich auch mehr wählen wollen. Ist aber die Frage, ob das immer möglich ist. Den Gefahrenbereich muss man dann natürlich komplett räumen. Es ist dort ja gefährlich. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617532 | |||
Datum | 03.04.2010 23:06 | 19439 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinKenn ich bei uns auch so. Wird dennoch nicht schaden und es gibt möglicherweise ja nicht überall fitte Leitstellen(mitarbeiter) Das sagt der ELR dem, wenn der das nicht aktiv bestätigt nervt der ELR, daher dürfte das ziemlich sicher funktionieren, wenn es in der AAO steht. Geschrieben von Marco Kirstein Den Gefahrenbereich muss man dann natürlich komplett räumen. Es ist dort ja gefährlich. Manchmal habe ich den Verdacht, das das auch das Kriterium für die Dimension des Bereichs wird. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein | 617535 | |||
Datum | 03.04.2010 23:15 | 19281 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDas sagt der ELR dem, wenn der das nicht aktiv bestätigt nervt der ELR, Wenn das bundesweit inzwischen so ist, gut. Geschrieben von Michael Roleff Manchmal habe ich den Verdacht, das das auch das Kriterium für die Dimension des Bereichs wird. Den Verdacht teile ich. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 617569 | |||
Datum | 04.04.2010 10:33 | 19231 x gelesen | |||
Hallo Markus, also mit Deiner Liste bin ich soweit einverstanden, aber Geschrieben von Markus Weber erster Trupp schiebert ab und führt Ex-Messung durchdas musst Du mir bitte näher erläutern - abschiebern -vorm Haus? gewagt, ist nicht unser Bereich, zumal wir eh nicht wissen, ob wir am richtigen Gebäude sind bzw. den richtigen Schieber finden > Aufgabe Gasversorger (ok, wir sind hier verwöhnt, die sind echt schnell vor Ort und auch sehr kooperativ, klappt gut) - im Haus? d.h. zuerst an den Hauptzugang, abschiebern, dann messen? Wie schaut es aus, wenn Warnschwelle vorher erreicht? Geschrieben von Markus Weber Stell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!)und lasst Euch nicht von Hausbewohnern den Weg in den Keller zeigen - nur erklären, dann kommen die auch nicht in Versuchung, Euch das Licht einzuschalten (sonst könnte man ein wenig blass um die Nasenspitze werden...), so denn, frohe Osterhasen, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 617629 | |||
Datum | 04.04.2010 13:17 | 19184 x gelesen | |||
Habe ich schon einmal erlebt. Wir gingen, zum Gasgeruch, mit Ex-geschützten Handscheinwerfern in den Keller. Der Kommentar vom Hausbesitzers bei gleichzeitiger Betätigung des Lichtschalters: "Die brauchen Sie nicht. Wir haben Licht im Keller." Zum Glück war da keine Ex-Atmosphäre. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617630 | |||
Datum | 04.04.2010 13:19 | 18991 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeDer Kommentar vom Hausbesitzers bei gleichzeitiger Betätigung des Lichtschalters: "Die brauchen Sie nicht. Wir haben Licht im Keller." Was macht der Zivilist eigentlich im Gefahrenbereich ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 617631 | |||
Datum | 04.04.2010 13:31 | 18874 x gelesen | |||
Sich herausbringen lassen vielleicht? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617632 | |||
Datum | 04.04.2010 13:37 | 18868 x gelesen | |||
Deshalb geht der mit der FW und macht das Licht im Keller an ? Ne ist klar ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 617633 | |||
Datum | 04.04.2010 13:41 | 18728 x gelesen | |||
Wir waren gerade angekommen, wollten ihn wegbringen und parallel einen Trupp in den Keller gehen lassen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 617635 | |||
Datum | 04.04.2010 13:44 | 18924 x gelesen | |||
Sind Lichtschalter für'n Keller zwangsläufig im Keller? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 617637 | |||
Datum | 04.04.2010 14:03 | 19150 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Sind Lichtschalter für'n Keller zwangsläufig im Keller? Bei einigen Gebäuden hätte in diesem Fall mindestens der Elektriker versagt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 617640 | |||
Datum | 04.04.2010 14:19 | 26788 x gelesen | |||
Geschrieben von Richard NumbertWelche Taktik ist beim Einsatz Gasgeruch / Gasaustritt anzuwenden? Auszug aus www.einsatzleiterhandbuch.org 3 - Erdgas Allgemeines - Versorgung von Wohnungen und Gewerbereichen über Rohrnetzsystem bis zum Hausanschluss und durch die Hausinstallation bis zum Verbraucher. - Leitungsdurchführungen aus dem öffentlichen Verkehrsbereichen in Gebäude werden durch einen gelben Punkt, der einen Durchmesser von ca. 40 mm aufweist, gekennzeichnet. - In der Industrie wird Erdgas unter verschiedenen Handelsnamen (z.B. Grison) auch tiefkalt (!) verflüssigt (LNG, -160 °C, 2 bar) oder als Druckgas bei Drücken von 200 bar (CNG = Compressed Natural Gas) in Druckbehältern bevorratet. Es dient z.B. zum Antrieb von Fahrzeugen (entspannter Tankinhalt zwischen ca. 35 m³ (PKW), 100 m³ (LKW) und 230 m³ (Busse)), Block-HKW oder von Gasturbinen. (Achtung: Erfrierungsgefahr bei tiefkalten Gasen!) - Leitungsdrücke bei Verteilungsnetzen und Hausanschlüssen: * Hoch-Druck bis 100 bar * Mittel-Druck 100 mbar - 1 bar Nieder-Druck 100 mbar - Leitungsdrücke in Pipelines:* 16 – 100 bar, u.U. auch höher Eigenschaften 3 - GSG-GRENZWERTE GASE/DÄMPFE; 3-SICHERHEITSTECHNISCHE KENNZAHLEN Erdgas: Summenformel Methan (Hauptteil) : CH4 Dichte /Luft : leichter als Luft (Dichteverhältnis 0,55-0,60) Achtung: Tiefkalt ausströmendes Gas bildet Nebel und Gasseen am Boden! Wahrnehmbar : Geruchlos Bei Odorierung, - durch den schwefelhaltigen Geruchsstoff THT (Tetrahydrothiophen) nach faulen Eiern, oder - mit Gasodor S-free eher nach Klebstoff (NICHT nach faulen Eiern!) Achtung: Erdgas aus einer Pipeline ist noch NICHT odoriert! Zündtemperatur: 595 oC Ex.-Bereich: 4 - 17 VOL.% Gesundheitsgefahren Ungiftig schwach betäubend Erstickend bei mehr als 19 Vol.% Raumanteil Eigenschaften bei Austritt Gasförmig/CNG: Keine/geringe Bildung von Kondensationswolken LNG: Achtung: Tiefkalt ausströmendes Gas bildet Nebel und Gasseen am Boden! Erfrierungsgefahr - Nachweis: * Geruch * Ex-Meter (indirekt über Ex-Messung) * Hommel-Merkblatt-Nr.: 399 a + c Hausanschlüsse Niederdruck Einzelabnehmer Erhöhter Niederdruck und Mitteldruck (Skizzen einfügen) Maßnahmen Ausreichenden Sicherheitsabstand (v.a. für die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor) einhalten! Sicherheitsabstände bei üblichen Anlagen oder Erdgas-KFZ: Mind. 30 – 60 m; bei Hochdruckanlagen auch mehr als 100 m in Ausströmrichtung; bei Beflammung von Behältern (BLEVE-Gefahr!) mehrere hundert Meter! Dabei Windrichtung beachten! Allgemein • Eigenschutz bachten (Ex-Gefahr)! • Weiträumig absperren! (s.o.) • Bei Brandbekämpfung von tiefkalt ausströmenden (Erd-)Gas die Hitzeschutzanzüge bzw. Einsatzkleidung so tragen, daß von unten kein Gas einströmen kann, d.h. Jacke in die Hose, Hosen- und Jackenbündchen in jedem Fall schließen! • Brandschutz bereit stellen. • Nachweis der Ex-Gefahr (damit indirekt das Erdgas) mittels Ex-Meter. • Bei allen Einsätzen im Bereich von Gasversorgungsanlagen ist das örtliche EVU/Gas zu verständigen. • Maßnahmen sind mit dem Leiter EVU/Gas möglichst abzusprechen. • Einmal geschlossene Absperreinrichtungen an Gasinstallationen werden durch die Feuerwehr nicht wieder geöffnet! (Ringleitungen müssen zu beiden Seiten der Einsatzstelle abgesperrt werden!) • Nicht ex-geschützte elektrische Geräte (Handfunkgeräte, FME, Handpumpen etc.) deshalb außerhalb des Gefährdungsbereiches ablegen! (Dies gilt erst recht für private Gegenstände wie Mobiltelefone etc.) • Ex-geschützte elektrische Geräte vor dem Betreten des Gefährdungsbereiches einschalten. • Betroffene bzw. benachbarte Gebäude bzw. Umgebung durch 3 – EVAKUIERUNG/RÄUMUNG sichern! Gasaustritt im Freien, nicht brennend • Abstand halten, Windrichtung beachten, Gefahrenbereich weiträumig absperren. • Bei Erdgasfahrzeug: Fahrzeugmotor abstellen. • Kein offenes Licht, nicht rauchen, Schalter und Elektrogeräte innerhalb des Gefahrenbereiches nicht betätigen. • Nur exgeschützte Elektrogeräte verwenden. ( 3 TEMPERATUR-KLASSEN, 4-10 EXPLOSIONSGESCHÜTZTE GERÄTE) • Gasaustritt eindämmen oder unterbinden. (Rohr verstopfen, abknicken, abquetschen, evt. Baugrube zuschütten.) • Eindringen des Gases in geschlossene Räume bzw. Kanäle und Schächte verhindern. • Austretende Erdgaswolke kann mit Hilfe einer Wärmebildkamera gesehen werden. • Löschangriff mit Wasser und Löschpulver vorbereiten. Gasaustritt im Freien, brennend • Bei Erdgasfahrzeug: Fahrzeugmotor abstellen. • Weiträumig absperren, Windrichtung beachten. • Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl), Löschpulver. • Wärmestrahlenschutzkleidung (Hitzeschutz Form III) für den Angriffstrupp! • Brennendes Gas nicht löschen! (Außer zur Menschenrettung, dabei Gefahr der Rückzündung beachten!) • Gefährdete Objekte und Umgebung kühlen/naßhalten. Kühlwasserbedarf: beflammte Objekte: ca. 15 l/(m² * min) Objekte unter Wärmestrahlung: ca. 1,5 l/(m² * min) • Wenn durch das Nachlassen des Ausströmdruckes die Gasflamme zusammensinkt und dadurch ein Flammenrückschlag droht, ist die Gasflamme sofort zu löschen! • Hochdruckflanschbrände sind mit Pulver kaum zu löschen, hier hat sich der Einsatz von mehreren kombiniert vorgetragenen (Hohl-)Strahlrohren bewährt. Hinweis: Rauschen oder zischende Geräusch im Straßenbereich (also klassische Anzeichen einer undichten Gasleitung) OHNE Anzeige in Ex-Meßgeräten kann auch von neuartigen Kabelverlegetechniken z.B. der Telekom verursacht werden! Dabei werden die Kabel mit Pressluft statt mit Seilzügen eingeblasen statt eingezogen. Ggf. daher bei entsprechenden Geräuschen, aber keinerlei Anzeige im Ex-Meßgerät, die Einsatzstelle weiträumig auf entsprechende Kabelverlegearbeiten erkunden. Gasaustritt in Gebäuden, nicht brennend • Nur ex-geschützte Geräte verwenden, nicht rauchen, kein offenes Licht. • Elektrische Schalter, Türglocken etc. nicht betätigen. • Absperreinrichtung in oder vor Gebäuden schließen. Lage des Hauptschiebers durch gelben Punkt an der Gebäudewand gekennzeichnet. • Querlüften des Gebäudes durch Öffnen von Türen und Fenstern. Ggf. zusätzlich → 3 DRUCKBELÜFTUNG einsetzen. • Wenn nötig Trennung des Gebäudes von der elektrischen Stromversorgung. → 3 ELEKTRISCHE ANLAGEN • Feststellung einer gefährlichen ex-fähigen Atmosphäre mittels Ex-Meter durchführen. • Erstickungsgefahr durch Sauerstoffverdrängung. Gasaustritt in Gebäuden, brennend • Brennendes Gas nicht löschen! (Außer zur Menschenrettung, dabei Gefahr der Rückzündung beachten!) • Brennende Gasleitung erst löschen, wenn sichergestellt, daß die Leitung sofort abgeschiebert werden kann! • Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl), Löschpulver. • Ggf. Wärmestrahlenschutzkleidung (Hitzeschutz Form III) für den Angriffstrupp! • Absperreinrichtung in oder vor Gebäuden schließen. Lage des Hauptschiebers durch gelben Punkt an der Gebäudewand gekennzeichnet. • Gefährdete Objekte und Umgebung kühlen/naßhalten. Kühlwasserbedarf: beflammte Objekte: ca. 15 l/(m² * min) Objekte unter Wärmestrahlung: ca. 1,5 l/(m² * min) • Wenn durch das Nachlassen des Ausströmdruckes die Gasflamme zusammensinkt und dadurch ein Flammenrückschlag droht ist die Gasflamme sofort zu löschen! Benachrichtigen: - Rettungsdienst - Polizei - GVU/ Gas___:_______________ - ___________:_______________ - ___________:_______________ - ___________:_______________ Literaturhinweise: - Der Feuerwehrmann 12/92: Erdgasversorgung in Gebäuden, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1992 - Feuerwehrmagazin 03/2009 und 09/2009, Ebner Verlag, Bremen, 2009 - Hettler, Ralf: Seminar: Bekämpfung von Gasbränden, in: FFZ 1/2005, UDER Verlag, Naumburg, 2005 - Klingsohr, Kurt: Brennbare Flüssigkeiten und Gase, Rotes Heft Nr. 41, Verlag W. Kohlhammer - Österreichischer Bundesfeuerwehrverband: RL Einsatz bei unkontrolliertem Erdgasaustritt, E-08, Wien, 2002 (Entwurf) - VDGW: Erdgas - Information für die Feuerwehr (DVGW) Autor: U. Cimolino ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 617642 | |||
Datum | 04.04.2010 14:32 | 18899 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino- VDGW: Erdgas - Information für die Feuerwehr (DVGW) Link zur Quelle Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 617654 | |||
Datum | 04.04.2010 15:56 | 18834 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberkeine Zündquellen (FuG, Handy, Nicht-Ex-Leuchten,..) Wie stellt ihr das eigentlich sicher das A-Trupp wirklich kein Handy etc. dabei hat?? Das ist ja heutzutage so selbstverständlich dass, dies manche viell. vergessen! V.a wenn man während d. Übung/ Dienst alarmiert wird und nicht von daheim. @Markus: Du hattest dran gedacht?! ;-) Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 617655 | |||
Datum | 04.04.2010 15:58 | 18771 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Weiss Wie stellt ihr das eigentlich sicher das A-Trupp wirklich kein Handy etc. dabei hat?? indem man es im Fahrzeug nochmal anspricht. Wir haben sowas zum Glück nicht wirklich häufig, seit ich dabei bin hatten wir 1 x Flüssiggasaustritt, da wurde das auf der Anfahrt nochmal angesprochen und im Handschuhfach dann Melder, Handy, Uhren etc. gesammelt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617672 | |||
Datum | 04.04.2010 19:43 | 18629 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Weiss@Markus: Du hattest dran gedacht?! ;-) Natürlich Handy und Melder. Allerdings fand ich einiges andere suboptimal. Nicht nur den Polizisten... ;-) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Mödling / Niederösterreich | 617673 | |||
Datum | 04.04.2010 19:44 | 18723 x gelesen | |||
Punkto Evakuierung: Wie lautet eure Empfehlung bei einer notwendigen Evakuierung in den Abend/Nachtstunden? Wie verhindert ihr das jemand Schalter betätigt? Strom abdrehen? Nimmt dann nicht ein Raucher gleich das Feuerzeug zur Hand? Evakuierungsdurchsagen mittels Lautsprecher? Sämtliche Aussagen entsprechen meiner persönlichen Meinung / Ansicht und dürfen nicht als Meinung der FF Mödling widergegeben werden. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 617675 | |||
Datum | 04.04.2010 19:58 | 18777 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BergerWie verhindert ihr das jemand Schalter betätigt? Strom abdrehen? Nimmt dann nicht ein Raucher gleich das Feuerzeug zur Hand? Evakuierungsdurchsagen mittels Lautsprecher? Erstmal erkunden wo die eigentliche Ex-Zone sein könnte. Nicht das ganze Haus/ Straße Ort ist voller Gas über der Ex-Grenze. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Mödling / Niederösterreich | 617692 | |||
Datum | 04.04.2010 23:57 | 18630 x gelesen | |||
Ok dann konkretisiere ich meine Frage: was tun bei der Evakuierung eines EX Bereiches Sämtliche Aussagen entsprechen meiner persönlichen Meinung / Ansicht und dürfen nicht als Meinung der FF Mödling widergegeben werden. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 617693 | |||
Datum | 05.04.2010 00:32 | 18634 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber - Stell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!)Den braucht´s dafür nicht. Vor ca. 30 Jahren bei meiner 2. FW so passiert. War nur eine kleine Gasflasche ausgelaufen, daher keine Ex- Atmosphäre. Aber mein damaliger Wehrführer hat sich wegen der von ihm betätigten Klingel, grün und blau geärgert. Er hat es aber, damit wir daraus lernen, weiter erzählt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617695 | |||
Datum | 05.04.2010 01:19 | 18602 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerVor ca. 30 Jahren bei meiner 2. FW so passiert. War nur eine kleine Gasflasche ausgelaufen, daher keine Ex- Atmosphäre. Aber mein damaliger Wehrführer hat sich wegen der von ihm betätigten Klingel, grün und blau geärgert. Er hat es aber, damit wir daraus lernen, weiter erzählt. Das geht verdammt schnell und ich hätte aus Dusseligkeit bei dem Gaseinsatz, auf den Daniel weiter oben anspielt auch fast den Fehler gemacht. Als AGT war ich im ersten Trupp, der ins Haus vorging. Ausströmendes Gas an einer Gastherme, an der durch die offene Abdeckung ersichtlich war, dass da vor kurzem dran gewerkelt wurde. Die Bewohner haben freundlicherweise in diesem Raum, in dem auch der Absperrschieber war schon mal geguckt, ob es Bumm macht, wenn man das Licht einschaltet... Wir haben dann abgeschiebert und das Fenster geöffnet. Beim rausgehen, ich hinter meinem Truppmann- wollte ich Depp tatsächlich das Licht ausschalten. Ich hab das noch rechtzeitig bemerkt, aber es war ein Reflex, der in einem drin ist (weil man es ja immer tut, der Letzte macht das Licht aus.). Hat mir mal wieder gezeigt, dass man immer voll bei der Sache sein muss, auch wenn in dem Moment schon die nächsten Tätigkeiten durchgedacht werden, weil der Auftrag ja erfüllt ist. Saudämlicher (Fast-)Fehler, der mich immer noch ärgert. Hoffentlich liest meine Freundin das nicht, davon hab ich ihr nämlich wohlwissend nix erzählt. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617700 | |||
Datum | 05.04.2010 07:59 | 18353 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerAber mein damaliger Wehrführer hat sich wegen der von ihm betätigten Klingel, grün und blau geärgert. Er hat es aber, damit wir daraus lernen, weiter erzählt. Diese Größe im Umgang mit eigenen Fehlern wünsche ich mir von allen FüKr. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617839 | |||
Datum | 05.04.2010 14:24 | 18348 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberBeim rausgehen, ich hinter meinem Truppmann- wollte ich Depp tatsächlich das Licht ausschalten. Ich hab das noch rechtzeitig bemerkt, aber es war ein Reflex, der in einem drin ist (weil man es ja immer tut, der Letzte macht das Licht aus.). Jepp. Diese "Routinen" können dötlich sein. Auch in anderen Fällen baut man darauf. Frag mal einen Pionier, warum er im Einsatz kein Bild das schief an der Wand hängt wieder gerade hängt (Stichwort Druckentlastungszünder). Das Problem ist, dass Du Dich auf das Ausschalten von antrainierten Routinehandgriffen kaum vorbereiten kannst. Außer durch Abtrainieren. Und das wird bei unserem Job dann doch etwas schwierig... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 617854 | |||
Datum | 05.04.2010 15:57 | 18351 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BergerOk dann konkretisiere ich meine Frage: was tun bei der Evakuierung eines EX Bereiches Da stellt sich mir die Frage, ob eine Wohnung die Ex-Zone ist, nachts überhaupt noch evakuiert werden braucht? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617856 | |||
Datum | 05.04.2010 16:24 | 18271 x gelesen | |||
Ist die Ex-Bedrohung auf den Bereich des Gasgemisches beschränkt ? Nein ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 617933 | |||
Datum | 05.04.2010 20:21 | 18204 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffIst die Ex-Bedrohung auf den Bereich des Gasgemisches beschränkt ? Nein ? Nein, aber die Ex-Zone, sprich da wo tatsächlich ausgetretenes Gas vorhanden ist. Und sollte bei Erdgas, Propangas ein ex-fähiges Gemisch vorhanden sein oder schon darüber, dann stellt sich mir die Frage ob die Evakuierung nicht eher eine Bergung ist. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 617936 | |||
Datum | 05.04.2010 20:25 | 18231 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannNein, aber die Ex-Zone, sprich da wo tatsächlich ausgetretenes Gas vorhanden ist. Und sollte bei Erdgas, Propangas ein ex-fähiges Gemisch vorhanden sein oder schon darüber, dann stellt sich mir die Frage ob die Evakuierung nicht eher eine Bergung ist. Im Sinne eines Atemgiftes ? Aber wir dürfen nicht vergessen, das der Gefahrenbereich ja auch aus den Bereichen besteht, die bei einer thermischen Umsetzung z.B. durch Druckwelle/Trümmerteile ect. ungemütlich wird. Und das kann deutlich größer sein als der EX-Bereich! mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 617942 | |||
Datum | 05.04.2010 20:36 | 18326 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffIm Sinne eines Atemgiftes ? richtig Geschrieben von Michael Roleff Aber wir dürfen nicht vergessen, das der Gefahrenbereich ja auch aus den Bereichen besteht, die bei einer thermischen Umsetzung z.B. durch Druckwelle/Trümmerteile ect. ungemütlich wird. richtig, da muß ich auch evakuieren, aber da besteht dann nicht die Gefahr, das "der Licht einschaltende Bewohner" das Haus in die Luft sprengt. Geschrieben von Michael Roleff Und das kann deutlich größer sein als der EX-Bereich! auch richtig. Ich hatte mal in meiner Zeit bei einer WF einen Gasaustritt, da hätte die Evakuierung einen MANV 3 bedeutet :-) Zum Glück hat einer den Geruch bemerkt und ein anfahren der Maschinen verhindert. Dann wurde belüftet und frei gemessen und alles war gut. :-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 617959 | |||
Datum | 05.04.2010 22:00 | 18295 x gelesen | |||
Die üblichen Mehrgasmessgeräte zeigen mir doch den CH4-Wert der bei einem Erdgasaustritt interessant ist? Und dort einen Prozentwert UntereExplosionsGrenze. Gehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert? Wie werden "fette" Gemische angezeigt, > 100%? | |||||
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Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 618788 | |||
Datum | 08.04.2010 20:33 | 17956 x gelesen | |||
Kann denn niemand hierauf eine Antwort geben? | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 618792 | |||
Datum | 08.04.2010 20:42 | 18083 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin MünichGehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert? Ganz ehrlich? Nachdem ich -nach eigener schlechter Erfahrung mit dem Gerät eines großen Herstellers- mal ein wenig unter der Hand rumgefragt habe: Die von mir gemessenen 'interessanten' Ergebnisse, die entscheidend und signifikant von den Ergebnissen des Geräts der Stadtwerke abgewichen sind, sind kein Einzelfall, auf die Genauigkeit eines Feuerwehrgeräts gebe ich persönlich keinen Cent mehr, bis mir jemand das Gegenteil beweist. Im Übrigen ist die UEG von Gas zu Gas verschieden. Die UEG (Erdgas) liegt -je nach Qualität- bei 3,9 Vol.-% und ist damit um 0,5 Vol.-% niedriger als bei reinem CH4 (4,4 Vol.-%). Im praktischen Messeinsatz wirst du Wolkenbildung haben, Orte an denen es Gasansammlungen gibt. Die 100% UEG sind also, selbst wenn man von einem exakt messenden Gerät ausgeht viel zu hoch gegriffen. In Publikationen wird gerne der Wert von 50Vol% UEG herangezogen, im praktischen Einsatz empfinde ich das aber eher als oberste Schmerzgrenze... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 618845 | |||
Datum | 09.04.2010 08:36 | 18210 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Gehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert? Theoretisch richtig. Praktisch kannst Du, durch die von Markus schon beschriebene Wolkenbildung, an einer Stelle z.B. 50%UEG messen an anderer Stelle aber schon 150% haben. Verschärft wird das Ganze noch durch die unterschiedlichen Gase. Die UEG ist bei Gasen unterschiedlich. Dabei sinkt sie, grob gesagt, mit steigendem C-Anteil des Gases. Methan hat eine UEG von 4,4Vol%, Erdgas der Gasversorger ca. 3,9 Vol% durch zugemischte Gase. Die UEG von Propan liegt bei 2,1Vol% und von Butan bei 1,2Vol%. Wenn man bei Propan also mit einem auf Methan geeichten Ex-Messgerät vorgeht, hat man bei angezeigten 50% UEG faktisch schon 100% UEG erreicht. Daher gibt es die Empfehlung die Vorwarnung bei den Ex-Messgeräten standardmäßig auf 25% und den Alarm auf 50% zu legen. Dann erwischt man ohne Umstellung viele Gase bevor es gefährlich wird. Man sollte jedoch im konkreten Einsatz, wenn das Gas bekannt ist, die Grenzen nach unten anpassen. Es gibt auch auf Nonan geeichte Ex-Messgeräte. Hier liegt die UEG bei 0,7Vol%. Da wird man bei allen gängigen Gasen rechtzeitig gewarnt. Geschrieben von Martin M. Wie werden "fette" Gemische angezeigt, > 100%? Das kann ich Dir jetzt nicht mit Sicherheit sagen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 618846 | |||
Datum | 09.04.2010 08:42 | 17864 x gelesen | |||
Korrektur: Geschrieben von Andreas K. Daher gibt es die Empfehlung die Vorwarnung bei den Ex-Messgeräten standardmäßig auf 25% und den Alarm auf 50% zu legen. Werksseitig liegen die beim PacEx bei 10% bzw. 20%. Da habe ich wohl was verwechselt. ;-) Ich werde nochmal meine ABC-Unterlagen konsultieren. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Tobi8as 8S., Wittlich / Rheinlandpfalz | 619036 | |||
Datum | 09.04.2010 16:54 | 17875 x gelesen | |||
Hallo, In RLP sollen laut LFKS nur auf Nonan (da UEG Benzin 0,6Vol% / UEG Nonan 0,7Vol%) geeichte Ex-Messgeräte verwendet werden. So ist man immer auf der sicheren Seite. | |||||
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