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Thema | Gebäudebrand ohne Drehleiter? | 13 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 620075 | |||
Datum | 12.04.2010 22:15 | 7651 x gelesen | |||
Ich kenne es aus einigen Städten in denen ich schon wohnte das beim Brand eines Gebäudes eine Drehleiter immer mitfährt. Im ländlichen Bereich konnte ich aber feststellen das das nicht der Fall ist. Ist eine Drehleiter taktisch oder rechtlich Pflicht? Habe ich als Bürger das Recht auf eine Drehleiter? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 620080 | |||
Datum | 12.04.2010 22:20 | 5268 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleIm ländlichen Bereich konnte ich aber feststellen das das nicht der Fall ist. Könnte das vorrangig an der dort i.d.R. geringeren Bauhöhe liegen ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Andr8é G8., Vacha / Thüringen | 620082 | |||
Datum | 12.04.2010 22:21 | 5380 x gelesen | |||
Hey ja das ist so wenn ne stadt kein geld hat und keine kauft dann musst du Einsätze ohne fahren bleibt dir ja nix andres übrig oder man wartet halt ne halbe stunde bis eine da ist ! | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 620092 | |||
Datum | 12.04.2010 22:29 | 5126 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Genau, "in der Regel", leider gibt es eien Menge Kommunen die Gebäude mittlerer Höhe (nach BauO NRW) bzw. nach Gebäudeklasse 4+5 der Musterbauordnung ohne zweiten baulichen Rettungsweg in ihrem Gebiet haben und nicht über ein Hubrettungsfahrzeug verfügen. Ich wohne in so einer Kommune, da kommt die DLK über AAO in 15 bis 20 Minuten aus der Nachbarkommune, also außerhalb jeglicher Hilfsfrist. Weiterhin ist die Verfügbarkeit auch ein brisantes Thema... | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 620094 | |||
Datum | 12.04.2010 22:31 | 4882 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleHabe ich als Bürger das Recht auf eine Drehleiter?Wenn deine Baugenehmigung das als 2.Rettungsweg fordert vielleicht schon... ;-) Ansonsten werden Ausrückebereiche in sogenannte Risikoklassen eingeteilt, die u.a. auch von Gebäudehöhen abhängig sind. Entsprechend der Klasse kann dann eine Drehleiter vorgeschrieben sein. "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 620099 | |||
Datum | 12.04.2010 22:46 | 4778 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleIch kenne es aus einigen Städten in denen ich schon wohnte das beim Brand eines Gebäudes eine Drehleiter immer mitfährt. Wenn man ein solches Fahrzeug aufgrund dem Vorhanden sein gewisser Bauobjekte in seiner Fahrzeughalle stehen hat, neigt man dazu es auch bei den anderen Bauobjekten von vornherein mitzuführen. MkG Marc | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 620105 | |||
Datum | 12.04.2010 23:04 | 5005 x gelesen | |||
N'abend, sag mal André, könntest Du evtl. in Deine Beiträge das eine oder andere Satzzeichen einfließen lassen? Das würde sie dezent lesbarer machen... Danke! Gruß Mathias | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 620113 | |||
Datum | 12.04.2010 23:42 | 4980 x gelesen | |||
Hallo André! Herzlich willkommen im Forum! Ich habe eben deine bisherigen acht Beiträge seit dem 08. April noch einmal durchgelesen. Zwei davon hat ein anderer Moderator aufgrund sinnbefreitem Schwachsinn mittlerweile gelöscht, wie du vielleicht festgestellt hast. Hier nochmal kurz unsere Regeln zum Mitschreiben: 1.) Alle User sind angehalten unsere Regeln zu beachten. Dazu gehört die Groß- und Kleinschreibung, die Verwendung von Satzzeichen und eine verständliche, umfassende Fragestellung. 2.) Völlig Schwachsinnige Themen werden umgehend gelöscht, das hast du bereits bemerkt. Da wir nicht ständig hinter dir herlöschen wollen bitten wir dich, dies in Zukunft zu unterlassen. Andernfalls müssen wir dir eine Schreibsperre verordnen. 3.) Wenn man ein Thema eröffnet, User sich die Mühe machen zu antworten, dann gib ihnen doch kurz Feedback. Ich denke hier sind noch einige Fragen offen. Wenn du das nicht tust, stattdessen in anderen Threads provozierst, dann gehen wir irgendwann davon aus, dass du ein Troll bist. Auch dies führt zu einer Schreibsperre. Nur vorsorglich: Schreibsperre bedeutet, dass du hier nicht mehr schreiben wirst, auch nicht unter anderem Namen. Bitte halte dich daran, dann wirst du hier sehr viel lernen können - und auch wir können dann weiterhin von deinem Fachwissen profitieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen, Markus & die Moderatoren von www.FEUERWEHR.de Markus Weber Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 620125 | |||
Datum | 13.04.2010 07:47 | 4636 x gelesen | |||
Hallo, also bei einem Brand in einem Wohnhaus dienen Leitern als Angriffsweg der Feuerwehr und/oder Rettungsweg für die Bewohner (falls z.B. das Treppenhaus oder der Weg zum Treppenhaus nicht mehr passierbar ist). Mit den tragbaren Leitern der Feuerwehr können Höhen bis zu knapp über 7m (also fürs 2. OG) oder bis zu 12 m (3.OG) erreicht werden. Für Rettungshöhen über das 3. OG hinaus bis zur Hochhausgrenze (der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes liegt über 22m über der Geländeoberfläche - hier werden mehr Ansprüche an die Fluchtwege gestellt) werden in Deutschland Drehleitern genutzt (daher die Bezeichnung 23/12: Nennrettungshöhe 23 m bei 12 m Ausladung, in anderen Ländern gibt es auch größere Drehleitern). Im ländlichen Bereich sind die Gebäude selten so hoch, dass eine Drehleiter vorhanden sein muss, also reicht auch eine "überörtlich" verfügbare Drehleiter aus, die bei Bedarf mit alarmiert werden kann, aber einen längeren Anmarschweg hat. In Städten sieht das schon ein wenig anders aus, hier ist die Bebauung meistens höher und die Drehleiter rückt dann auch zu den Brandeinsätzen mit aus. Ob Du als Bürger ein Recht auf eine Drehleiter hast, kann ich Dir nicht beantworten, denke mal nicht explizit auf eine Drehleiter, wenn, dann auf ein Hubrettungsgerät, dass den zweiten Rettungsweg sicherstellt (wenn es bei einem Gebäude höher 3.OG und unterhalb der Hochhausgrenze so in den Bauauflagen drinstehen sollte und es z.B. keine sonstigen Rettungswege geben kann), so denn, damit sollte die Frage gelöst sein, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 620202 | |||
Datum | 13.04.2010 15:29 | 4401 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleIst eine Drehleiter taktisch oder rechtlich Pflicht? Habe ich als Bürger das Recht auf eine Drehleiter? In userer Bauornung steht dazu: Bei Gebäuden geringer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Bei Gebäuden mittlerer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt. Für mich liest sich das so, das du Gebäude mitltlerer Höhe nur errichten darfst wenn die Feuerwehr das entsprechende Gerät hat, andernfalls ist bautechnisch ein zweiter Rettungsweg vorzusehen. Es gibt nicht den Umkehrschluss das wenn ich ein Gebäude m.H. habe, die Feuerwehr sich eine DL kaufen muss. Überigens besteht in den Bauordnungen seit jeher ein Gegensatz zwischen vertikalen und horizontalen Rettungswegen. Wärend vertial immer vom zweiten Rettungsweg die Rolle ist so ist das bei den horizontalen Rettungswegen nicht vorgeschrieben in der BauO steht sogar Beide Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Kriminell wird es bei Gebäuden wo der Fußboden des obersten Geschoß so bei knapp unter 7m ist und du mit der 3-teiligen Steckleiter schon nicht mehr hinkommst. Hier sollte wenigstens eine Schiebleiter vorhanden sein. Schaut euch mal um wo die auf dem Land wirklich vorhanden ist. Bei uns gibt es solche Gebäude und die einzige Schiebleiter ist auf einem Katsch.-LF verlastet, welchen einmal im Jahr 1 Woche zur Durchsicht ist. Das nennt man dann wohl Gottvertrauen. Gruß Ralf www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 620203 | |||
Datum | 13.04.2010 15:32 | 4187 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Hauptvogelbei knapp unter 7m ist und du mit der 3-teiligen Steckleiter Das wird mehr wie nur knapp :-) „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 620208 | |||
Datum | 13.04.2010 15:36 | 4165 x gelesen | |||
Als Bürger ein Recht auf die Drehleiter? Eher nicht. Zumindest wenns nicht notwendig ist. In unserem Landkreis ist aber die DL-Dichte SO hoch, da brauchen wir keine Angst wegen der Hilfsfrist zu haben. und in den anderen Orten, da ist die Bebauung problemlos auch über die Steckleitern zu "entern" Allerdings wird bei uns bei jedem Gebäudebrand eine DL mitalarmiert, bzw. mit ziemlicher Sicherheit bereits beim ausrücken nachalarmiert. Das Quäntchen Sicherheit möchte ich meinen AGTs im Innenangriff bieten können, Schlagwort hier ist die Anleiterbereitschaft. Ferner hat es einfach praktische Vorteile, um ein Dach von oben beurteilen zu können, und vieles mehr. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 620255 | |||
Datum | 13.04.2010 18:14 | 4206 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Hauptvogel Für mich liest sich das so, das du Gebäude mitltlerer Höhe nur errichten darfst wenn die Feuerwehr das entsprechende Gerät hat, andernfalls ist bautechnisch ein zweiter Rettungsweg vorzusehen. Es gibt nicht den Umkehrschluss das wenn ich ein Gebäude m.H. habe, die Feuerwehr sich eine DL kaufen muss. ... eigentlich schon, zumindest nach hess. Baurecht - siehe § 13 (3) HBO. Nicht die Feuerwehr muss eine DL kaufen, die Gemeinde/der Kreis dürfte derartige Bauten gar nicht genehmigen, wenn die Feuerwehr nicht über geeignete Rettungsgeräte verfügt. Gruss Gerhard | |||||
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