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Thema | Ehrenamtl.DRK-Helfer steht im Verdacht des Mißbrauchs Scutzbefohlener | 3 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 620165 | |||
Datum | 13.04.2010 10:36 | 3645 x gelesen | |||
Hallo Gemeinde, passt sicher nicht richtig in die Rubrik 'Öffentlichkeitsarbeit' da diese nur einen kleinen Teil der Maßnahmen im folgenden Fall sein kann. Vielmehr geht es in erster Linie um die Verfolgung des Täters und den Schutz des Opfers. Ein Ehrenamtlicher hat sich in Villingen-Schwenningen an eine Jugendliche aus dem Jugend-DRK herangemacht und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen. Nachdem wir uns wohl einig sind, dass wir solche abscheulichen Taten nicht zu 100% verhindern können finde ich zumindest die schonungslose Aufklärung durch das DRK beispielhaft. Ich hoffe, dass man auch dem Mädchen jede erdenkliche Hilfe zukommen lässt und wünsche ihr viel Kraft für die kommenden Monate und Jahre - viel Kraft auch den DRKlern, die jetzt wohl schon im Kreisverband darüber nachdenken, wie sie das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen sollen. Den ersten Schritt haben sie m.M.n. durch den offenen Umgang bereits getan, dafür meinen Respekt! Bericht des Südkurier Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 620169 | |||
Datum | 13.04.2010 10:58 | 2390 x gelesen | |||
hallo, professionelles Handeln seitens des DRK - Hut ab! Der Leiter der Polizeidirektion Villingen-Schwenningen, Roland Wössner, bestätigte dem Anwalt und dem Vorsitzenden des Vereins in diesem Zusammenhang ein „vorbildliches Verhalten“. Sie hätten sofort alle notwendigen Schritte eingeleitet und zu keinem Zeitpunkt versucht, die Angelegenheit zu vertuschen. Die strafrechtlichen Ermittlungen in diesem Fall sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Der Anwalt des Ortsvereines machte gestern auf Anfrage deutlich, dass man bei dem entschiedenen Handeln vor allem das Wohl des betroffenen Mädchens im Auge gehabt habe. Der Vorgang habe in den Reihen des Deutschen Roten Kreuzes Entsetzen und tiefe Bestürzung ausgelöst. Der Anwalt sieht vor allem die Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die ansonsten „hervorragende und engagierte Arbeit des DRK und seiner Jugendorganisation“. Man werde alles dafür tun, dass sich solche Vorgänge nicht mehr wiederholen. Die Eltern müssten sicher sein können, dass ihre Kinder beim DRK gut aufgehoben seien.Quelle: Südkurier Wenn dich dann mal zum Vergleich anschauen wie das hier gelaufen ist. Da stand leider das Wohl des Opfers nicht im Vordergrund. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 620185 | |||
Datum | 13.04.2010 13:33 | 2092 x gelesen | |||
Wobei der Pressebericht mal wieder gänzlich falsch ist. Derartige Dinge sind Offizialdelikte und müssen von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden. Da braucht es keinen STRAFANTRAG. Da reicht die Anzeige bei den Ermittlungsbehörden und gut. Ich finde das Verhalten des Kreisverbandes jedoch auch sehr gut. Zeigt es doch auf, dass man nicht immer versucht alles unter den Teppich zu kehren und es dadurch noch schlimmer zu machen. Alles andere als eine Anzeige ist in meinen Augen schon so eine Art von Co-Täterschaft. Hut ab vor dem Kreisverband und hoffentlich bleibt das Ganze ohne psychische und physische Schäden beim Opfer. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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