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ThemaTh-Wasser / Gebührenrecht14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Überfluteter Keller: Feuerwehr-Kosten trägt, wer Leistung angefordert hatte
  •  
    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 623043
    Datum29.04.2010 08:436945 x gelesen
    Zur allgemeinen Information

    Dann bleibt mal noch abzuwarten, ob die Mieterin eines Tages erfolgreich einen Ersatzanspruch gegen der Vermieter durchsetzen können wird.

    Interessant ist auch die Feststellung, dass gleichsam nur die im Herz der Einsatzstelle eingesetzten Einheiten abgerechnet werden können (wenn ich das richtig lese).


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    AutorAlex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW623056
    Datum29.04.2010 09:434994 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonInteressant ist auch die Feststellung, dass gleichsam nur die im Herz der Einsatzstelle eingesetzten Einheiten abgerechnet werden können (wenn ich das richtig lese).

    Das wird vielerorts auch so gehandhabt - nur die Einsatzkräfte / Geräte / Fahrzeuge, die tatsächlich erforderlich waren, werden auch abgerechnet.


    Es handelt sich hierbei um meine private Meinung...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg623058
    Datum29.04.2010 09:474904 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonInteressant ist auch die Feststellung, dass gleichsam nur die im Herz der Einsatzstelle eingesetzten Einheiten abgerechnet werden können (wenn ich das richtig lese).

    Ein Fahrzeug zur Absicherung auf der BAB kann man natürlich abrechnen. Beim vorliegenden Fall sieht es anders aus: wie viele FA kannst du wohl mit den Mitteln eines TSF bei 10cm Wasser beschäftigen?

    Da werden doch schon bei der Staffel die meisten Däumchen drehen müssen.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz623060
    Datum29.04.2010 09:594689 x gelesen
    Hallo,

    wieso war dieser Einsatz überhaupt kostenpflichtig ?

    Bei uns in RLP wäre dies eine gebührenfreie Dienstleistung der Feuerwehr.


    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 623061
    Datum29.04.2010 09:594804 x gelesen
    Ja sicher - aber ob es zutreffend ist zu sagen "nur wer in der ES tätig wird ist tatsächlich erforderlich" ist die Frage (also auch abseits vom Beispielsfall).


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen623095
    Datum29.04.2010 13:534592 x gelesen
    Hallo,

    nun ist es genauso gekommen, wie ich es bei einer kleinen Runde unter Kameraden vorhergesagt habe. TSF und Staffel berechnen ist o.K., darüber hinaus aber auch den MTW mit acht FA abzurechnen, ist unverhältnismäßig für diese Dienstleistung.

    Was meine Dienststelle in dieser Sache geritten hat, weiß der Geier. Da kann ich nichts zu sagen, außer dass ich es mit 23 Jahren Erfahrung in einer anderen Behörde absolut nicht nachvollziehen kann.

    Dass der Einsatz allerdings dem Anrufer, also dem Auftraggeber und nicht dem Eigentümer der beschädigten oder gefährdeten Sache, hier Haus, aufgebrummt wird, halte ich für sagen wir mal sehr interessant und diskussionswürdig. Ich hätte das nicht erwartet.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen623096
    Datum29.04.2010 13:574612 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas Klee
    Bei uns in RLP wäre dies eine gebührenfreie Dienstleistung der Feuerwehr.

    Das ist schön für die Einwohner von RLP ;-)

    Geschrieben von Thomas Klee
    wieso war dieser Einsatz überhaupt kostenpflichtig ?

    In NDS ist das abrechenbar und unsere Feuerwehrkosten/-gebührensatzung sieht das auch dementsprechend so vor.

    Es lebe der Föderalismus .....

    MkG, Sven


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW623137
    Datum29.04.2010 20:344345 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sven BösselDass der Einsatz allerdings dem Anrufer, also dem Auftraggeber und nicht dem Eigentümer der beschädigten oder gefährdeten Sache, hier Haus, aufgebrummt wird, halte ich für sagen wir mal sehr interessant und diskussionswürdig. Ich hätte das nicht erwartet.

    Was steht denn zu dem Thema in eurer Satzung?

    Gruß,
    Henning


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen623160
    Datum29.04.2010 22:084269 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning Koch
    Was steht denn zu dem Thema in eurer Satzung?

    § 4
    Kosten- und Gebührenschuldner

    Absatz 2
    Gebührenschuldner ist derjenige, der eine Leistung nach § 3 der Satzung in Anspruch nimmt. Wird der Auftrag durch die zuständige Behörde im Auftrag der Gefahrenabwehr erteilt, so ist Gebührenschuldner derjenige, zu dessen Gunsten oder in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde.


    Hier zieht ja nur Satz 1, die Frage ist halt, wer hat die Leistung in Anspruch genommen.
    Meiner Meinung nach der Hausbesitzer, auch wenn er nicht selbst die FF angefordert hat. Der Richter am VG meint aber, die anrufende Mieterin. Ich halte das weder für rechtlich haltbar (mal sehen, ob die Sache vor das OVG geht) noch sinnvoll. Ich hatte letztes Jahr als EL Keller auszupumpen, da gab es u.a. einen Vermieter, der in Berlin lebt und sich zurzeit des Einsatzes in Rußland aufhielt. Die Mieter riefen die Feuerwehr und das sicher auch in dem guten Glauben, dass der Vermieter die Rechnung bekommt. Bekam der auch und hat wohl auch gezahlt. Mit einem anderen Vermieter aus Göttingen habe ich per KdoW-Mobiltelefon telefoniert und unser Vorgehen abgestimmt, nachdem Mieter angerufen hatten.

    Mal sehen, ob und wie die Mieterin sich zur Wehr setzt, wenn sie einen neuen Gebührenbescheid bekommt. An ihrer Stelle würde ich sofort klagen.

    MkG, Sven


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen623165
    Datum29.04.2010 22:204263 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven BösselDer Richter am VG meint aber, die anrufende Mieterin. Ich halte das weder für rechtlich haltbar (mal sehen, ob die Sache vor das OVG geht) noch sinnvoll.

    ... wie war der Spruch eines "meiner" Juristen: "Gerichte entscheiden in erster Instanz schnell (?!?) und in Zweiter richtig ...". In diesem Sinne sollte man tatsächlich mal schauen was ggf. das OVG sagt ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg623177
    Datum29.04.2010 23:134231 x gelesen
    Hallo Thomas,

    Geschrieben von Thomas Kleewieso war dieser Einsatz überhaupt kostenpflichtig ?Warum nicht?
    10 cm Wasser im Heizkeller sollte auch noch ohne die Feuerwehr händelbar sein!

    Geschrieben von Thomas KleeBei uns in RLP wäre dies eine gebührenfreie Dienstleistung der Feuerwehr.Und dann, beschweren wir uns über die Vollkaskomentalität unserer Mitbürger.
    Vielleicht gehen auch die Überlegungen des Richters in diese Richtung, nach dem Motto der/die Bewohner können auch etwas selbst machen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen623183
    Datum29.04.2010 23:404354 x gelesen
    Ganz ehrlich .

    Das wäre für mich nicht Einsatzwürdig. Zumindest wenn nur 10 cm Wasser im Keller stehen.
    So mancher "Kunde" hätte es doch noch am liebsten, das die Feuerwehr den Keller gleich auch noch feudelt und trocken wischt.
    Alles was man mit der normalen TS bewerkstelligen kann, ist doch genug, für den Rest dürfen die Besitzer auch mal selber Hand anlegen oder einen Fachbetrieb seiner Wahl aufsuchen.


    MfG

    Andreas

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 623239
    Datum30.04.2010 14:154247 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KramerDas wäre für mich nicht Einsatzwürdig. Zumindest wenn nur 10 cm Wasser im Keller stehen.

    Naja, kommt vielleicht auf die Fläche an, nicht?


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP623268
    Datum30.04.2010 17:184150 x gelesen
    Es kommt auf den Schaden an, der noch entstehen kann, wenn das Wasser einen Zeitraum X dort bleibt. Kann die Feuerwehr diesen Schaden verhindern, und jemand anderes kann das in vertretbarer Zeit eben nicht, dann wird gepumpt.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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     29.04.2010 08:43 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     29.04.2010 09:43 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
     29.04.2010 09:59 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     29.04.2010 13:53 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 20:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.04.2010 22:08 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 22:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.04.2010 09:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     29.04.2010 09:59 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.04.2010 13:57 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 23:13 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     29.04.2010 23:40 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     30.04.2010 14:15 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     30.04.2010 17:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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