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Thema | Wer ist Einsatzleiter? | 27 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d D8., Uelzen / Niedersachsen | 623691 | |||
Datum | 03.05.2010 09:22 | 18745 x gelesen | |||
Es wird eine Fw alarmiert. 2 Fahrzeuge fahren (eins vom gerätehaus aus, das andere auf funk sich befindene) zum einsatz. in beiden fahrzeugen sitz ein GF. Wer ist einsatzleiter? Ist der GF aus dem Fahrzeug, dass vom gerätehaus den einsatz anfährt, dem 2. fahrzeug weisungsbefugt??? wäre nett, wenn mir jemand hier helfen kann, gerne auch mit Dienstvorschrift belegen o.ä gruß bernd | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 623693 | |||
Datum | 03.05.2010 09:24 | 15247 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd Dreyer2 Fahrzeuge fahren (eins vom gerätehaus aus, das andere auf funk sich befindene) zum einsatz. in beiden fahrzeugen sitz ein GF. Wer ist einsatzleiter? Ist der GF aus dem Fahrzeug, dass vom gerätehaus den einsatz anfährt, dem 2. fahrzeug weisungsbefugt??? Da gleiche Fw und gleiche Funktion: Natürlich der erst eintreffende! Geschrieben von Bernd Dreyer wäre nett, wenn mir jemand hier helfen kann, gerne auch mit Dienstvorschrift belegen o.ä FwDV 0 => GMV einschalten! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 623697 | |||
Datum | 03.05.2010 09:46 | 16824 x gelesen | |||
Ich nehme an, dass es eine Feuerwehr in Niedersachsen betrifft - dann ist dort in der Regel die Musterdienstanweisung für Ortsbrandmeister von der Gemeinde übernommen worden und gilt für die betroffene Ortsfeuerwehr. Im Zweifelsfall bitte Deinen OrtsBM hiernach fragen - der muss das wissen. In der Muster-DV steht: Aufgaben (Anmerkung gemeint ist der Ortsbrandmeister) im Einsatzdienst: Bei Bränden und Hilfeleistungen obliegt ihm in seinem Kommandobereich die Leitung des Einsatzes. Im Verhinderungsfalle geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer) über. Auf Verlangen des Gemeindebrandmeisters bzw. dessen Vertreter geht die Leitung des Einsatzes auf diesen über. Bedeutet: Befinden sich an einer Einsatzstelle mehrere Einheitsführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer), dann ist der an der Einsatzstelle befindliche "ranghöchste" Feuerwehrführer (s. oben) formal gemäß Dienstanweisung als Einsatzleiter in der Verantwortung. Unabhängig hiervon gehört dazu natürlich eine ordentliche Übernahme/Übergabe der Einsatzleitung, bevor ein nachrückender "ranghöherer Feuerwehrführer" die Einsatzleitung übernehmen kann. Muss man nicht gut/praktikabel/oder sonst was finden - es ist in Nds. nun einmal so. Du findest beispielsweise solch eine Dienstanweisung unter: http://www.fredenbeck.de/v3/upload/ortsrecht/samtgemeindefredenbeck/dienstanweisungortsbrandmeisterffeuerwehr.pdf Gruß Ludger | |||||
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Autor | Bern8d D8., Uelzen / Niedersachsen | 623701 | |||
Datum | 03.05.2010 10:26 | 14427 x gelesen | |||
Hallo, ab wann ist man einsatzleiter? erst bei eintreffen an der einsatzstelle oder schon vorher im Fahrzeug? Gruß | |||||
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Autor | Bern8d D8., Uelzen / Niedersachsen | 623703 | |||
Datum | 03.05.2010 10:28 | 13873 x gelesen | |||
Hallo, danke ersteinmal für die mühe. Also es handelt sich hierbei um keinen OBM. Wann ist man einsatzleiter? erst bei eintreffen an der einsatzstelle oder schon vorher im Fahrzeug? Gruß | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Giessen / Hessen | 623705 | |||
Datum | 03.05.2010 10:42 | 14260 x gelesen | |||
Hallo, Die Antwort wurde dir schon gegeben: Geschrieben von ---Ulrich Cimolino --- Da gleiche Fw und gleiche Funktion: Natürlich der erst eintreffende! Der der als Erster an der Einsatzstelle eintrifft. Gruß Michael | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 623706 | |||
Datum | 03.05.2010 10:43 | 13736 x gelesen | |||
Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung und mit der Einsatzübernahme gibt es auch einen Einsatzleiter. Zu den Antworten meiner Vorredner könnte man noch das Dienstalter bei gleicher Qualifikation bzw. die örtliche Zuständigkeit in den Raum werfen. Ich gehe aber mal davon aus, das beide Fahrzeuge dem gleichen Standort angehören und damit die örtliche Zuständigkeit als Entscheidungskriterium ausfällt. Dann bleibt aber die Frage, warum ihr euch intern nicht anhand der bisher genannten Möglichkeiten einigen könnt? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Bern8d D8., Uelzen / Niedersachsen | 623707 | |||
Datum | 03.05.2010 10:46 | 14048 x gelesen | |||
Hallo, gibt es denn einen Einsatzleiter, wenn beide Fahrzeuge noch auf der Anfahrt sind? Gruß | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 623708 | |||
Datum | 03.05.2010 10:48 | 13997 x gelesen | |||
Formal schon, obwohl man da doch maximal nachfordern kann. Wo ist auf der Anfahrt das Problem? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 623709 | |||
Datum | 03.05.2010 10:48 | 13475 x gelesen | |||
Ich wundere mich ein bisschen das am selben Standort so eine Frage aufkommt. Man sollte meinen man kennt sich untereinander und der gesunde Menschenvestand regelt den Rest. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 623711 | |||
Datum | 03.05.2010 10:50 | 13306 x gelesen | |||
Daher auch meine Frage nach dem Grund. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 623715 | |||
Datum | 03.05.2010 11:03 | 13900 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludger FlohreBefinden sich an einer Einsatzstelle mehrere Einheitsführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer), dann ist der an der Einsatzstelle befindliche "ranghöchste" Feuerwehrführer (s. oben) formal gemäß Dienstanweisung als Einsatzleiter in der Verantwortung. Es ging doch bei der Fragen nicht um die Tätigkeit an einer Einsatzstelle, sondern um Entscheidungen bereits bei An-/Ausfahrt. Es ging auch nicht um "Orts-BM" o.ä., sondern um "Gruppenführer" in den jeweiligen Fahrzeugen... Zu Inhalten und v.a. zur Qualität der anderen Vorgaben zur Einsatzleitung in diversen Fw-Gesetzen kann man im weiterem Zusammenhang lang diskutieren... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 623717 | |||
Datum | 03.05.2010 11:07 | 13537 x gelesen | |||
Hallo, ist es nicht so, dass die Einsatzleitung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs bei der FEL liegt. Wenn mich nicht alles täuscht wurde uns das an der LFS Celle so gelehrt. Ansonsten sollte aber wie schon von U.C. beschrieben, die "FwDV 0" ausschlaggebend sein. MkG Henning Krone Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen. Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 623723 | |||
Datum | 03.05.2010 11:25 | 13397 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es ist klar, dass es bei der konkreten Frage nicht um den OrtsBM geht. Daher ja auch meine Antwort so, wie ich sie gegeben habe, Es ist es nun einmal so, dass in Nds. auch für die Einheitsführer unterhalb des OrtsBM die Dienstanweisung für den OrtsBM maßgeblich ist. Diese regelt insbesondere, wer den Einsatz leitet, wenn der OrtsBM verhindert ist. Über die (formale) Verantwortung während der Phase der Anfahrt aller Kräfte sowie ab dem Eintreffen der ersten Kräfte - wenn noch weitere auf der Anfahrt sind - kann man bestimmt viel diskutieren - es bestätigt sich m. E. auch bei dieser Frage: Eine gute Zusammenarbeit miteinander ist halt durch nichts zu ersetzen... Grundsätzlich bin ich bei Anfragen nach dem Schema "wer hat wem was wann zu sagen" vorsichtig - da stecken dann doch oftmals andere Konflikte hinter, die rationell kaum greifbar sind. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 623724 | |||
Datum | 03.05.2010 11:28 | 13659 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KroneEinsatzleitung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs bei der FEL Eine FEL ("Feuerwehr-Einsatzleitung") müsste erst gebildet werden und das ist bei der Lage mit Sicherheit noch nicht der Fall. Die Leitstelle hat in den meisten Bundesländern im Fw-Einsatz nur eingeschränkte Weisungs-/Leitungsbefugnis. Der Begriff FEL ist darüber hinaus für eine Lst m.E. nur bedingt geeignet, weil die ja auch bei Übungen und sonstigen "Fahrten" eine Rolle spielt und hoffentlich nicht nur die "Fw" "führt"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 623727 | |||
Datum | 03.05.2010 11:37 | 13250 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Begriff FEL ist darüber hinaus für eine Lst m.E. nur bedingt geeignet sorry, hab mich unklar ausgedrückt, da bei uns die "Feuerwehr-Einsatz und Rettungsleitstelle" allgemein als FEL betitelt wird. MkG Henning Krone Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen. Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 623728 | |||
Datum | 03.05.2010 11:53 | 13147 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KroneFeuerwehr-Einsatz und Rettungsleitstelle Hm und die kann zB Kraefte waehrend der Anfahrt nachfordern oder Anmarschwege festlegen ? Wohl kaum... Das Problem des Fragestellers ist doch klar. Auf der Anfahrt haben zwei gleichberechtigte Fuehrungskraefte unterschiedliche Weisungen erteilt oder sich sogar gegenseitig Weisungen erteilt... Wer ist jetzt der Gute und wer ist der Boese? Laesst sich eben nicht loesen...ausser GMV Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 623729 | |||
Datum | 03.05.2010 12:01 | 13241 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDas Problem des Fragestellers ist doch klar. Genau, ist auch mir klar. Geschrieben von Lüder Pott Hm und die kann zB Kraefte waehrend der Anfahrt nachfordern oder Anmarschwege festlegen ? Wohl kaum... Auch das ist mir klar, hab ich ja auch nie gesagt. Ich beschrieb lediglich wie es uns an der LFS gelehrt wurde. Meine Meinung zu diesem Thema geht auch in die Richtung "FwDV 0"! MkG Henning Krone Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen. Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 623735 | |||
Datum | 03.05.2010 12:46 | 13357 x gelesen | |||
Ich nehme an, das da jemand ganz schön stinkig ist. Zu Recht oder zu Unrecht, das kann hier keiner beantworten. Geschrieben von Bernd Dreyer Also es handelt sich hierbei um keinen OBM. Wann ist man einsatzleiter? @ Bernd - Vielleicht kannst Du uns hier sachlich und neutral mal schildern, was vorgefallen ist. Dann bekommst Du auch sicher eine qualifizierte Antwort / Meinung. Mag sein das Dir die Antwort dann nicht paßt, aber das Risiko solltest Du eingehen. Also was war los??? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Davi8d K8., Oberwildflecken / Bayern | 623759 | |||
Datum | 03.05.2010 14:45 | 12862 x gelesen | |||
Wenn ein gleich Ausgebildeter Gruppenführer mir als Gruppenführer und meiner Gruppe etwas Befiehlt was ich als absolut Falsch erachte, dann würde ich das mit ihm erst kurz und knapp besprechen. Wenn immer noch keine Übereinstimmung erziehl wurde dann vielleicht noch mal etwas Ausführlicher. Wenn immer noch keine Übereinstimmung dann würde ich das machen was ich für richtig erachte. Bin mir aber im klaren das ich dann ganz alleine dafür verantwortlich bin. Wobei so eine Situation schon auf der Anfahrt doch recht selten sein dürfte. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 623821 | |||
Datum | 03.05.2010 20:04 | 12168 x gelesen | |||
Das erste Fahrzeug das ankommt muss ja mit irgendwelchen Maßnahmen beginnen, wenn dann ein höhere zur Einsatzleitung berechtigte Führungskraft eintrifft kann dieser die Einsatzleitung wenn erforderlich übernehmen. Wenn aber alles läuft und funktioniert warum sollte er dann? mfg Peter wie immer meine private Meinung | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 623824 | |||
Datum | 03.05.2010 20:10 | 12412 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Bernd Dreyer Wann ist man einsatzleiter? Da beide GF wohl kaum den Einsatz exakt zur selben Zeit übernommen haben, muss einer der beiden "alk Erster" auf der Anfahrt gewesen sein. Der ist dann EL während der Anfahrt. Trifft der andere zuerst ein, ist der der EL an der Est ;-) Wäre das eine Lösung? Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 623825 | |||
Datum | 03.05.2010 20:12 | 12283 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerDa beide GF wohl kaum den Einsatz exakt zur selben Zeit übernommen haben, muss einer der beiden "alk Erster" auf der Anfahrt gewesen sein. Sofern da kein "Ober sticht Unter" mitspielt würde ich das so sehen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 623828 | |||
Datum | 03.05.2010 20:19 | 12167 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Roleff Sofern da kein "Ober sticht Unter" mitspielt würde ich das so sehen. Stimmt. Man könnte auch Kriterien wie Schuhputz immer ordentlich, Anzahl der Orden und Ehrenzeichen oder wieviel Bar am Strahlrohr hält der Kamerad wirklich aus, ansetzen. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 623831 | |||
Datum | 03.05.2010 20:22 | 12173 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerStimmt. Man könnte auch Kriterien wie Das bezog sich auf Qualifikation, oder wie in einigen BL üblich die automatische EL aus der Verknüpfung mit bestimmten Ämtern/Funktionen sehen,-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 623866 | |||
Datum | 03.05.2010 22:00 | 12271 x gelesen | |||
Die Leitstelle ist, meiner Erkenntnis nach, Befehlsübermittler, nicht Befehlsgeber. Selbst die Alarmierung an sich, ist (im weitesten Sinne) keine Entscheidung der Leitstelle, sondern basiert auf der Alarm- und Ausrückeordnung, festgelegt von der jeweiligen Gemeinde. In Sachsen-Anhalt beispielsweise gibt es dazu ein Runderlass des Ministerium des Innern, wo klar geregelt ist, dass der Einsatzleiter der Leitstelle weisungsbefugt ist (nicht umgedreht) Von daher LST - Fehlanzeige! Das Buch "Kemper: Führen und Leiten im Einsatz" (um die Quelle anzugeben) schreibt dazu auf Seite 43 "Leiter eines Feuerwehreinsatzes ist entsprechend der Feuerwehrgesetze des jeweiligen Bundeslandes in der Regel der Leiter der örtlich zuständigen Feuerwehr, sein Stellvertreter oder Beauftragter. Bis zum Eintreffen dieser Führungskräfte hat der funktionshöchste Einheitsführer, bei funktionsgleichen Einheitsführern der zuerst eintreffende Einheitsführer, die Einsatzleitung." Um jetzt auf das Anfangsproblem zurückzukommen: Ich bin in diesem Fall der Meinung, wenn beide Einheitsführer dieselbe Funktion (das heißt Gruppenführer in der Wehr) haben, dann hat auf Anfahrt grundsätzlich keiner dem anderen etwas zu sagen. Jedoch muss man eins hinzufügen, wenn jemand sagt: "Fahr mal über XY-Straße an. Ich fahre von YZ-Straße an" oder "Rüste schon mal ein PA-Trupp aus", dann ist es als Abprache zu sehen und sollte dann befolgt werden. Die Einsatzleitung fängt dann nach meiner Meinung erst an der Einsatzstelle an. Dazu siehe oben. WICHTIGER HINWEIß: Das zuvor gesagte spiegelt nur meine persönliche Auffassung wieder. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 623903 | |||
Datum | 03.05.2010 23:58 | 12980 x gelesen | |||
Geschrieben von David KretschmannWobei so eine Situation schon auf der Anfahrt doch recht selten sein dürfte. Das sehe ich auch so. Aber Geschrieben von David Kretschmann Wenn ein gleich Ausgebildeter Gruppenführer mir als Gruppenführer und meiner Gruppe etwas Befiehlt was ich als absolut Falsch erachte, dann würde ich das mit ihm erst kurz und knapp besprechen. Wenn immer noch keine Übereinstimmung erziehl wurde dann vielleicht noch mal etwas Ausführlicher. Wenn immer noch keine Übereinstimmung dann würde ich das machen was ich für richtig erachte. Bin mir aber im klaren das ich dann ganz alleine dafür verantwortlich bin. DAS verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Wenn das noch auf der Anfahrt ist: okay... wobei - über Funk, wenn der gesamte Landkreis mithört??? Aber an der Einsatzstelle kann es nur EINEN Einsatzleiter geben, und das ist zuallererst einmal der örtlich zuständige Kommandant, dann ggf. sein Stellvertreter, wenn auch der nicht im Einsatz dabei ist der erste eintreffende GF. Und wenn der das Sagen hat, kann ich doch nicht einfach machen, was ich will, nur weil ich mit seinen Entscheidungen nicht einverstanden bin. Schließlich trägt er ja auch die Verantwortung für den Einsatz! Einzige Ausnahme wäre wohl bei einer Gefährdung der Einsatzkräfte, da wäre das für mich kein Thema. Aber sonst??? Gruß Markus | |||||
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