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Thema | Ausnahmegenehmigung Frist G26 vor Lehrgang | 7 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 624691 | |||
Datum | 10.05.2010 12:18 | 5796 x gelesen | |||
Hi, es gab ja mal einen kleineren Aufschrei (imho Verständlicherweise), weil nach Vorschriftenwerk (u.A. wohl der GUV V A4 (Link dazu) der Zeitraum zwischen G26.3 Erstuntersuchung und Lehrgang nicht größer, als 12 Wochen sein durfte. Das gab mancherorts Probleme, wo bei Anmeldung zum Lehrgang schon eine gültige G26.3 Untersuchung vorliegen sollte, oder Arbeitsmediziner, bzw. die letzten noch anderweitig ermächtigten Ärzte (Vgl. auch Hinweis des DGUV von Januar 2009) relativ weit gestreut sind und sich nicht so ohne weiteres unproblematisch entsprechende Termine bekommen lassen. Die Folge war z.B. in Hessen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Unfallkassen, die eine Fristverlängerung von 12 Wochen auf 12 Monate vorsah. Diese Ausnahmegenehmigung ist allerdings seit 01.01. abgelaufen. Weiß jemand, ob es da eine Neuregelung gibt, oder gelten jetzt wieder überall und offiziell die 12 Wochen als Frist zwischen G26.3 Erstuntersuchung und Atemschutzlehrgang? Neugierige Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 624726 | |||
Datum | 10.05.2010 15:44 | 3226 x gelesen | |||
Guckst Du hier. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 624728 | |||
Datum | 10.05.2010 15:52 | 2997 x gelesen | |||
Hoi, besten Dank :-) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 624729 | |||
Datum | 10.05.2010 15:54 | 3077 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Bach Rüdiger Guckst Du hier. Okay. Gilt für Hessen. Wie schauts in den anderen Bundesländern aus? MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 624754 | |||
Datum | 10.05.2010 18:25 | 2785 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornOkay. Gilt für Hessen. Wie schauts in den anderen Bundesländern aus? Hallo Ingo, ist zwar wesentlich älter, aber die FUK hat dazu in der FUK News 1/2006 (1,3 MB) auf S.14 Folgendes geschrieben: Geschrieben von FUK Unabhängig vom Zeitabstand zwischen der Erstuntersuchung und dem Lehrgangsbeginn sollte der Ausbilder eingangs die Frage nach einer möglichen gesundheitlichen Veränderung seit der G-26-Untersuchung, die Einfluss auf die Tauglichkeit haben könnte, stellen. Leider wird damit nicht beantwortet, wie wir als Ausbilder (und nicht medinisch ausgebildete Personen) jegliche gesundheitliche Veränderung beurteilen sollen, geschweige denn welche Konsequenzen man ggf. ziehen muß (vom allgemeinen Verständnis und GMV mal abgesehen). Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 624777 | |||
Datum | 10.05.2010 21:24 | 2740 x gelesen | |||
Da sich die Ausnahmegenehmigung auf die GUV-V A4 („Arbeitsmedizinische Vorsorge“) bezieht, müsstest Du bei den zuständigen FUK's der einzelnen Bundesländer nachfragen. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 624910 | |||
Datum | 11.05.2010 21:46 | 2565 x gelesen | |||
Anfrage bei der UK BW läuft! Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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