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ThemaAbgasabsauganlagen und Prüfung2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP625991
Datum19.05.2010 10:474167 x gelesen
Mal eine allgemeinde Frage: es ist unumstritten, dass Abgase, insbesondere von Dieselmotoren nicht gerade gesundheitsförderns sind. Daher haben einige (insbesondere neue Gerätehäuser) entsprechende Absauganlagen eingebaut.
Nach der TRGS 554 sind diese geamäß 4.2.5 Abgasabsaugungen und raumlufttechnische Anlagen jährlich zu prüfen


(4) Abgasabsaugen und raumlufttechnische Anlagen sind einer jährlichen Prüfung zu unterziehen (§§ 3 und 10 Betriebssicherheitsverordnung). Auf die Berufsgenossenschaftlichen Regeln „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“ (BGR 121) [2] wird verwiesen.


Mal ungeachtet der immer wieder strittgen Frage, ob Freiwillige Wehren der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen:

Bei wem werden solche Anlagen, sofern vorhanden, regelmäßig gewartet?


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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen626029
Datum19.05.2010 14:092039 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitz
Bei wem werden solche Anlagen, sofern vorhanden, regelmäßig gewartet?


Unsere Anlage wird jährlich gewartet (Wartungsvertrag).

Gruß
martin


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 19.05.2010 10:47 jürg7en 7s., Trier
 19.05.2010 14:09 Mart7in 7H., Vechelde/Wahle
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