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ThemaSteuerorgan für Luftheber6 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern626551
Datum23.05.2010 11:235361 x gelesen
Hallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht

Luftheber
§ 9. Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern müssen so
angeordnet, gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sich Feuerwehrangehörige
nicht in Bereiche bewegter Lasten bewegen müssen und der Schaltsinn
eindeutig erkennbar ist. Die Einleitung der Bewegungen darf nur über
Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung und nur aus der Nullstellung
erfolgen.

Ist unser Steuerorgan noch zulässig?


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern626554
Datum23.05.2010 11:473803 x gelesen
Interessante Frage.
Ich sage ja und nein. Wenn du dir heute ein Neues kaufst, musst du ein Steuerorgan mit Totmannschaltung nehmen. Hast du aber schon ein Steuerorgan im Einsatz, darf dieses solange Verwendet werden bis es Ausgemustert wird/werden muss.
Gemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen. Ist zu lesen bei der Firma mit dem V vorne dran.

Sicher bin ich mir aber nicht.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW626560
Datum23.05.2010 13:223330 x gelesen
Hallo Holger,
ne verbindliche Antwort kann ich dir auch nicht geben.
Aber, bei unseren Hebekissen haben wir die Steuergeräte mit selbst in "Nullstellung" gehenden Steuerhebeln.
Das Steuergerät für die Luftheber ("Wagenräder") ist bei uns auch so, wie du es beschrieben hast. Da kenne ich aber auch kein anderes (PS: Das aktuellste ist von 2006).

Gruß Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW626600
Datum23.05.2010 17:023359 x gelesen
Hi @all,

Geschrieben von Thomas BruckmeierGemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen.

Gilt dies für alle pneumatischen Geräte? Also auch für Kanal-/ Rohrdichtkissen?
Kann mir da bitte jemand einen Link zusenden?

Danke


Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern626602
Datum23.05.2010 17:203289 x gelesen
Ist bissl verwirrend. Bei Steuerorganen 1,0bar steht dabei, das diese so nicht Verwendet werden durfen, und bei 1,5bar das sie Verwendet werden dürfen. Ich denke aber eher Nein.
Aber alles nur Angaben auf der HP der Firma V...
Google ist dein Freund :-)


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg627983
Datum03.06.2010 23:163052 x gelesen
Hallo Holger,

Geschrieben von Holger SeelbachHallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht

Luftheber
§ 9. Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern müssen so
angeordnet, gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sich Feuerwehrangehörige
nicht in Bereiche bewegter Lasten bewegen müssen und der Schaltsinn
eindeutig erkennbar ist. Die Einleitung der Bewegungen darf nur über
Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung und nur aus der Nullstellung
erfolgen.

Ist unser Steuerorgan noch zulässig?

Frag doch einmal anders herum, was ist für Euch sicherer?
Warum muss man bei sinnvollen Verbesserungen, immer auf irgendwelche Gesetze und Vorschriften warten?

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 23.05.2010 11:23 Holg7er 7S., Adelsdorf
 23.05.2010 11:47 ., Ergolding
 23.05.2010 17:02 Mark7us 7B., Gummersbach
 23.05.2010 17:20 ., Ergolding
 23.05.2010 13:22 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 03.06.2010 23:16 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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