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Thema | Steuerorgan für Luftheber | 6 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 626551 | |||
Datum | 23.05.2010 11:23 | 5396 x gelesen | |||
Hallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht Luftheber § 9. Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern müssen so angeordnet, gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sich Feuerwehrangehörige nicht in Bereiche bewegter Lasten bewegen müssen und der Schaltsinn eindeutig erkennbar ist. Die Einleitung der Bewegungen darf nur über Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung und nur aus der Nullstellung erfolgen. Ist unser Steuerorgan noch zulässig? | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 626554 | |||
Datum | 23.05.2010 11:47 | 3834 x gelesen | |||
Interessante Frage. Ich sage ja und nein. Wenn du dir heute ein Neues kaufst, musst du ein Steuerorgan mit Totmannschaltung nehmen. Hast du aber schon ein Steuerorgan im Einsatz, darf dieses solange Verwendet werden bis es Ausgemustert wird/werden muss. Gemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen. Ist zu lesen bei der Firma mit dem V vorne dran. Sicher bin ich mir aber nicht. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 626560 | |||
Datum | 23.05.2010 13:22 | 3347 x gelesen | |||
Hallo Holger, ne verbindliche Antwort kann ich dir auch nicht geben. Aber, bei unseren Hebekissen haben wir die Steuergeräte mit selbst in "Nullstellung" gehenden Steuerhebeln. Das Steuergerät für die Luftheber ("Wagenräder") ist bei uns auch so, wie du es beschrieben hast. Da kenne ich aber auch kein anderes (PS: Das aktuellste ist von 2006). Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 626600 | |||
Datum | 23.05.2010 17:02 | 3385 x gelesen | |||
Hi @all, Geschrieben von Thomas Bruckmeier Gemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen. Gilt dies für alle pneumatischen Geräte? Also auch für Kanal-/ Rohrdichtkissen? Kann mir da bitte jemand einen Link zusenden? Danke Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 626602 | |||
Datum | 23.05.2010 17:20 | 3305 x gelesen | |||
Ist bissl verwirrend. Bei Steuerorganen 1,0bar steht dabei, das diese so nicht Verwendet werden durfen, und bei 1,5bar das sie Verwendet werden dürfen. Ich denke aber eher Nein. Aber alles nur Angaben auf der HP der Firma V... Google ist dein Freund :-) Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 627983 | |||
Datum | 03.06.2010 23:16 | 3082 x gelesen | |||
Hallo Holger, Geschrieben von Holger Seelbach Hallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht Frag doch einmal anders herum, was ist für Euch sicherer? Warum muss man bei sinnvollen Verbesserungen, immer auf irgendwelche Gesetze und Vorschriften warten? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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