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ThemaKosten Entstördienst der Energieversorger?14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorArvi8d G8., Düsseldorf / 627445
Datum31.05.2010 22:186915 x gelesen
Hallo,

seit einiger Zeit thematisieren unserer Stadtwerke die Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz ihres Entstördienstes im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen. Dabei geht es sowohl um eine mögliche Kostenpflicht des Betroffenen (der ja nicht in allen Fällen auch ein Kunde sein muß) als auch um eventuelle Erstattungen durch uns. In der Firmenhierachie wandert das Thema langsam nach oben, so daß ich nicht sehe, daß unsere bisherigen Argumente überzeugen konnten, da man nicht locker läßt.

Ich bin dankbar für Hinweise, auf welcher Grundlage Energieversorger Entstördienste vorhalten müssen und wie konkret diese Pflicht ggf. beschrieben ist und natürlich, ob es Aussagen zur Kostentragung gibt.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht/Anfragen erhalten?

Vielen Dank!
Arvid Graeger


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AutorJoch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg627611
Datum02.06.2010 11:214762 x gelesen
Nein, wir haben erst letzte Woche das Gegenteil erlebt.
HP FF Leutenbach
Beim "Tornado" in Nellmersbach wurde von uns der Netzbetreiber und größte Energielieferant zu mehreren Stellen gerufen, bei denen auch das Stromnetz betroffen war. Die Mitarbeiter boten uns dann deren Hilfe inkl. Hubsteiger für weitere Einsätze an.
So hatten wir neben der DL noch einen Hubsteiger zur Disposition zur Verfügung.
Kosten werden keine in Rechnugn gestellt.


MkG
Jochen
www.feuerwehr.leutenbach.de

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AutorFran8k M8., Düsseldorf / NRW627621
Datum02.06.2010 12:084628 x gelesen
Hallo.
Bei Dir war der Energieversorger auch Geschädigter.

Bei uns entsteht das Problem dadurch, dass der Energieversorger mit einem Entstörtrupp bei Einsätzen dazugerufen wird, z.B. zum Absperren der Gasversorgung eines Gebäudes oder Trennen des Gebäudes vom Stromnetz (zB bei Brand im Gebäude).

Gruß, Frank M


Die Meinung, die ich hier vertrete ist rein privater Natur.

Gruß, Frank

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional627622
Datum02.06.2010 12:194642 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Arvid GraegerIch bin dankbar für Hinweise, auf welcher Grundlage Energieversorger Entstördienste vorhalten müssen

Könnte man so aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Teil 3, 1. Abschnitt, §§ 11-16a, herauslesen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorJoch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg627623
Datum02.06.2010 12:224534 x gelesen
Nicht nur. Die haben dann auch andere Einsatzstellen mit abgearbeitet.


MkG
Jochen
www.feuerwehr.leutenbach.de

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AutorArvi8d G8., Düsseldorf / 627638
Datum02.06.2010 14:084517 x gelesen
Hallo Christian,

danke für den Tip. Als Laienjurist lese ich hieraus aber eher, daß die (vier) großen Energieerzeuger, die ja auch das Verbundnetz betreiben, für dessen einwandfreie Funktion zu sorgen haben. Deren Kunden sind aber die einzelnen Stadtwerke oder Händler, nicht direkt der Endverbraucher.

Ich habe in einer ersten Internetrecherche einige Onlineversionen von Lieferbedingungen für Endkunden gefunden, die Aussagen zum Vorhandensein von Entstördiensten enthalten, teilweise auch mit Hinweisen zu einer Kostenpflicht. Es besteht aber Interpretationsspielraum, ob diese Dienstleistung freiwillig angeboten wird oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung.

Die Aussagen zur Kostenpflicht sind eher die Version "Wenn ihre Waschmaschine kaputt ist, erreichen sie den Kundendienst unter ...", d.h. der Endkunde ruft den Entstördienst. Hier sind ja meist wir es, die Unterstützung anfordern. Und wer die Musik bestellt...ist eine Argumentationslinie.

Viele Grüße
Arvid


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional627644
Datum02.06.2010 14:324447 x gelesen
Hallo Arvid,

Geschrieben von Arvid Graegerdanke für den Tip. Als Laienjurist lese ich hieraus aber eher, daß die (vier) großen Energieerzeuger, die ja auch das Verbundnetz betreiben, für dessen einwandfreie Funktion zu sorgen haben. Deren Kunden sind aber die einzelnen Stadtwerke oder Händler, nicht direkt der Endverbraucher.

Guck dir mal die §§ 14 und 16a an.
§ 14 richtet sich an die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, was m.E. die regionalen Stadtwerke sind. Er referenziert auf §§ 12, 13, hier ist m.E. § 13 interessant.
Im Bereich der Gasversorgung ist § 16a an die Betreiber von Gasverteilnetzen gerichtet, er referenziert auf §§ 15, 16. Hier ist m.E. § 16 interessant.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen627645
Datum02.06.2010 14:374343 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Arvid GraegerHier sind ja meist wir es, die Unterstützung anfordern. Und wer die Musik bestellt...ist eine Argumentationslinie.
Ist das nicht ein klassischer Fall von Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB § 677 ff.)? In dem Fall müsste man dem "Geschäftsherrn" den Vorgang anzeigen und die Kosten in Rechnung stellen. Schuldner wäre aber erst mal die Feuerwehr...

Viele Grüße,


Christian Kopp
"Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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AutorArvi8d G8., Düsseldorf / 627661
Datum02.06.2010 17:084278 x gelesen
Systematisch schon verstanden. Ich interepretiere aus dem Kontext "Elektrizitätsverteilnetze" eben gerade nicht als die "letzte Meile" zum Endkunden, sondern von den Erzeugern mittels Überlandleitungen zu den lokalen Versorgern.

Aber davon ab, kann man die Systematik sicher erstmal heranziehen.

Grüße
Arvid


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AutorArvi8d G8., Düsseldorf / 627663
Datum02.06.2010 17:134200 x gelesen
Hallo,

vermutlich schon. Und es wird in einem Mehrfamilienhaus - am besten noch mit Mietwohnungen - dann schnell beliebig unerfreulich mit der Rückforderung. Und genau aus diesem Grund hat man auch schon angedeutet, wäre es doch schön, wenn wir das machten (und nicht der Versorger).

Unabhängig von der Frage rechtlich begründeter Ansprüche kann man das m.E. sinnvoll nur über Pauschalen regeln. Für die Feuerwehr ungünstig ist dabei, daß Brandeinsätze (als einer der typischen Anforderungsfälle) kostenfrei sind, d.h. wir könnten die Pauschale mehrheitlich nicht weitergeben.

Viele Grüße
Arvid


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AutorChri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz627668
Datum02.06.2010 17:494164 x gelesen
Hallo,

aus eigener Erfahrung (bin selber im Elektro- Entstörungsdienst) kann ich dir sagen das zumindest meine Firma (Stadtwerke) soweit ich weiß noch keine Rechnung an die Feuerwehr geschrieben hat, warum auch?.
Bei einem Brandeinsatz geht die Rechnung an den Geschädigten. Der kann sie dann normal mit der Versicherung abrechnen.
Im Zweifelsfall (z.B. Mietshaus) geht die Rechnung erstmal an die Hausverwaltung.

Außerdem hat für mich das abschalten des Stromes, oder abdrehen des Gases etwas mit Unfallschutz zu tun. Das macht meine Firma schon aus eigenem Interresse.

Es kann aber auch daran liegen das bei uns einige Feuerwehrangehörige im Bereitschaftsdienst sind.
Wir haben auch nie probleme mit Freistellungen im Einsatz. Meine Firma schreibt auch relativ wenige Kostenerstattungen da das Ehrenamt bei unserem Chef Gottseidank einen hohen Stellenwert hat.

Gruß Christian


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW627670
Datum02.06.2010 17:534214 x gelesen
Geschrieben von Arvid GraegerIch interepretiere aus dem Kontext "Elektrizitätsverteilnetze" eben gerade nicht als die "letzte Meile" zum Endkunden, sondern von den Erzeugern mittels Überlandleitungen zu den lokalen Versorgern.

Eben nicht, der Versorger ist zuständig bis zum Zähler, der ihm ja auch gehört.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorArvi8d G8., Düsseldorf / 628612
Datum08.06.2010 23:034273 x gelesen
Update (Kurzfassung) nach einem Gespräch der Protagonisten gestern:

Nach Aussage der Stadtwerke ist der Entstörungsdienst dem Betriebsteil "Netz" zugehörig, der seit dem 01.07.2007 gemäß Energiewirtschaftsgesetz eigenständiges Unternehmen ist. Die Bundesnetzagentur, die die für die Nutzung der Netze fälligen Entgelte festsetzt, erkennt nach der Darstellung die Kosten für die Dienstleistung "Entstördienst" nicht an, d.h. ein Abwälzen sei nicht möglich. Man sei nach rechtlicher Prüfung der Ansicht, einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegenüber dem Anforderer, also der Stadt D, zu haben. Ob wir das dann weiterreichen, bleibt dahingestellt (ich erspare mir diesen Teil.)

Wir verblieben so, daß jetzt ist die Unternehmensspitze aufgefordert ist, mit der Stadtspitze zu erörtern, ob und wie man das weiterverfolgen will...

Vorläufiges Fazit meineseits (als Nichtjurist): Argumentation nachvollziehbar, eventuell rechtlich sogar haltbar. Dennoch maximal ärgerlich, denn Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit einzelner Anforderungen werden kommen. Und zahlen tut am Ende immer der Gleiche...mit mehr Aufwand bei hoffentlich wenigstens gleicher Leistung.

Sollte sich diese Lesart durchsetzen, werden andere Stadtwerke sicher nachziehen...

Viele Grüße
Arvid


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW628639
Datum09.06.2010 08:424193 x gelesen
Geschrieben von Arvid GraegerSollte sich diese Lesart durchsetzen, werden andere Stadtwerke sicher nachziehen...

steht zu befürchten, was sagt die AGBF und der VdF (bzw. dessen Interims-Vorsitzender) ggf. zu dem Problem, das ein sehr großes werden kann?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 31.05.2010 22:18 Arvi7d G7., Düsseldorf
 02.06.2010 11:21 Joch7en 7W., Nellmersbach
 02.06.2010 12:08 ., Düsseldorf
 02.06.2010 12:22 Joch7en 7W., Nellmersbach
 02.06.2010 12:19 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 02.06.2010 14:08 Arvi7d G7., Düsseldorf
 02.06.2010 14:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 02.06.2010 17:08 Arvi7d G7., Düsseldorf
 02.06.2010 17:53 Thom7as 7E., Nettetal
 02.06.2010 14:37 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
 02.06.2010 17:13 Arvi7d G7., Düsseldorf
 02.06.2010 17:49 Chri7sti7an 7D., Thaleischweiler - Fröschen
 08.06.2010 23:03 Arvi7d G7., Düsseldorf
 09.06.2010 08:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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