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Thema | Kosten Entstördienst der Energieversorger? | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 627445 | |||
Datum | 31.05.2010 22:18 | 6914 x gelesen | |||
Hallo, seit einiger Zeit thematisieren unserer Stadtwerke die Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz ihres Entstördienstes im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen. Dabei geht es sowohl um eine mögliche Kostenpflicht des Betroffenen (der ja nicht in allen Fällen auch ein Kunde sein muß) als auch um eventuelle Erstattungen durch uns. In der Firmenhierachie wandert das Thema langsam nach oben, so daß ich nicht sehe, daß unsere bisherigen Argumente überzeugen konnten, da man nicht locker läßt. Ich bin dankbar für Hinweise, auf welcher Grundlage Energieversorger Entstördienste vorhalten müssen und wie konkret diese Pflicht ggf. beschrieben ist und natürlich, ob es Aussagen zur Kostentragung gibt. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht/Anfragen erhalten? Vielen Dank! Arvid Graeger | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 627611 | |||
Datum | 02.06.2010 11:21 | 4761 x gelesen | |||
Nein, wir haben erst letzte Woche das Gegenteil erlebt. HP FF Leutenbach Beim "Tornado" in Nellmersbach wurde von uns der Netzbetreiber und größte Energielieferant zu mehreren Stellen gerufen, bei denen auch das Stromnetz betroffen war. Die Mitarbeiter boten uns dann deren Hilfe inkl. Hubsteiger für weitere Einsätze an. So hatten wir neben der DL noch einen Hubsteiger zur Disposition zur Verfügung. Kosten werden keine in Rechnugn gestellt. MkG Jochen www.feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Fran8k M8., Düsseldorf / NRW | 627621 | |||
Datum | 02.06.2010 12:08 | 4626 x gelesen | |||
Hallo. Bei Dir war der Energieversorger auch Geschädigter. Bei uns entsteht das Problem dadurch, dass der Energieversorger mit einem Entstörtrupp bei Einsätzen dazugerufen wird, z.B. zum Absperren der Gasversorgung eines Gebäudes oder Trennen des Gebäudes vom Stromnetz (zB bei Brand im Gebäude). Gruß, Frank M Die Meinung, die ich hier vertrete ist rein privater Natur. Gruß, Frank | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 627622 | |||
Datum | 02.06.2010 12:19 | 4641 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Arvid Graeger Ich bin dankbar für Hinweise, auf welcher Grundlage Energieversorger Entstördienste vorhalten müssen Könnte man so aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Teil 3, 1. Abschnitt, §§ 11-16a, herauslesen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 627623 | |||
Datum | 02.06.2010 12:22 | 4533 x gelesen | |||
Nicht nur. Die haben dann auch andere Einsatzstellen mit abgearbeitet. MkG Jochen www.feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 627638 | |||
Datum | 02.06.2010 14:08 | 4516 x gelesen | |||
Hallo Christian, danke für den Tip. Als Laienjurist lese ich hieraus aber eher, daß die (vier) großen Energieerzeuger, die ja auch das Verbundnetz betreiben, für dessen einwandfreie Funktion zu sorgen haben. Deren Kunden sind aber die einzelnen Stadtwerke oder Händler, nicht direkt der Endverbraucher. Ich habe in einer ersten Internetrecherche einige Onlineversionen von Lieferbedingungen für Endkunden gefunden, die Aussagen zum Vorhandensein von Entstördiensten enthalten, teilweise auch mit Hinweisen zu einer Kostenpflicht. Es besteht aber Interpretationsspielraum, ob diese Dienstleistung freiwillig angeboten wird oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung. Die Aussagen zur Kostenpflicht sind eher die Version "Wenn ihre Waschmaschine kaputt ist, erreichen sie den Kundendienst unter ...", d.h. der Endkunde ruft den Entstördienst. Hier sind ja meist wir es, die Unterstützung anfordern. Und wer die Musik bestellt...ist eine Argumentationslinie. Viele Grüße Arvid | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 627644 | |||
Datum | 02.06.2010 14:32 | 4446 x gelesen | |||
Hallo Arvid, Geschrieben von Arvid Graeger danke für den Tip. Als Laienjurist lese ich hieraus aber eher, daß die (vier) großen Energieerzeuger, die ja auch das Verbundnetz betreiben, für dessen einwandfreie Funktion zu sorgen haben. Deren Kunden sind aber die einzelnen Stadtwerke oder Händler, nicht direkt der Endverbraucher. Guck dir mal die §§ 14 und 16a an. § 14 richtet sich an die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, was m.E. die regionalen Stadtwerke sind. Er referenziert auf §§ 12, 13, hier ist m.E. § 13 interessant. Im Bereich der Gasversorgung ist § 16a an die Betreiber von Gasverteilnetzen gerichtet, er referenziert auf §§ 15, 16. Hier ist m.E. § 16 interessant. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 627645 | |||
Datum | 02.06.2010 14:37 | 4342 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Arvid Graeger Hier sind ja meist wir es, die Unterstützung anfordern. Und wer die Musik bestellt...ist eine Argumentationslinie. Ist das nicht ein klassischer Fall von Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB § 677 ff.)? In dem Fall müsste man dem "Geschäftsherrn" den Vorgang anzeigen und die Kosten in Rechnung stellen. Schuldner wäre aber erst mal die Feuerwehr... Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 627661 | |||
Datum | 02.06.2010 17:08 | 4277 x gelesen | |||
Systematisch schon verstanden. Ich interepretiere aus dem Kontext "Elektrizitätsverteilnetze" eben gerade nicht als die "letzte Meile" zum Endkunden, sondern von den Erzeugern mittels Überlandleitungen zu den lokalen Versorgern. Aber davon ab, kann man die Systematik sicher erstmal heranziehen. Grüße Arvid | |||||
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Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 627663 | |||
Datum | 02.06.2010 17:13 | 4199 x gelesen | |||
Hallo, vermutlich schon. Und es wird in einem Mehrfamilienhaus - am besten noch mit Mietwohnungen - dann schnell beliebig unerfreulich mit der Rückforderung. Und genau aus diesem Grund hat man auch schon angedeutet, wäre es doch schön, wenn wir das machten (und nicht der Versorger). Unabhängig von der Frage rechtlich begründeter Ansprüche kann man das m.E. sinnvoll nur über Pauschalen regeln. Für die Feuerwehr ungünstig ist dabei, daß Brandeinsätze (als einer der typischen Anforderungsfälle) kostenfrei sind, d.h. wir könnten die Pauschale mehrheitlich nicht weitergeben. Viele Grüße Arvid | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz | 627668 | |||
Datum | 02.06.2010 17:49 | 4163 x gelesen | |||
Hallo, aus eigener Erfahrung (bin selber im Elektro- Entstörungsdienst) kann ich dir sagen das zumindest meine Firma (Stadtwerke) soweit ich weiß noch keine Rechnung an die Feuerwehr geschrieben hat, warum auch?. Bei einem Brandeinsatz geht die Rechnung an den Geschädigten. Der kann sie dann normal mit der Versicherung abrechnen. Im Zweifelsfall (z.B. Mietshaus) geht die Rechnung erstmal an die Hausverwaltung. Außerdem hat für mich das abschalten des Stromes, oder abdrehen des Gases etwas mit Unfallschutz zu tun. Das macht meine Firma schon aus eigenem Interresse. Es kann aber auch daran liegen das bei uns einige Feuerwehrangehörige im Bereitschaftsdienst sind. Wir haben auch nie probleme mit Freistellungen im Einsatz. Meine Firma schreibt auch relativ wenige Kostenerstattungen da das Ehrenamt bei unserem Chef Gottseidank einen hohen Stellenwert hat. Gruß Christian | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 627670 | |||
Datum | 02.06.2010 17:53 | 4213 x gelesen | |||
Geschrieben von Arvid GraegerIch interepretiere aus dem Kontext "Elektrizitätsverteilnetze" eben gerade nicht als die "letzte Meile" zum Endkunden, sondern von den Erzeugern mittels Überlandleitungen zu den lokalen Versorgern. Eben nicht, der Versorger ist zuständig bis zum Zähler, der ihm ja auch gehört. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 628612 | |||
Datum | 08.06.2010 23:03 | 4272 x gelesen | |||
Update (Kurzfassung) nach einem Gespräch der Protagonisten gestern: Nach Aussage der Stadtwerke ist der Entstörungsdienst dem Betriebsteil "Netz" zugehörig, der seit dem 01.07.2007 gemäß Energiewirtschaftsgesetz eigenständiges Unternehmen ist. Die Bundesnetzagentur, die die für die Nutzung der Netze fälligen Entgelte festsetzt, erkennt nach der Darstellung die Kosten für die Dienstleistung "Entstördienst" nicht an, d.h. ein Abwälzen sei nicht möglich. Man sei nach rechtlicher Prüfung der Ansicht, einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegenüber dem Anforderer, also der Stadt D, zu haben. Ob wir das dann weiterreichen, bleibt dahingestellt (ich erspare mir diesen Teil.) Wir verblieben so, daß jetzt ist die Unternehmensspitze aufgefordert ist, mit der Stadtspitze zu erörtern, ob und wie man das weiterverfolgen will... Vorläufiges Fazit meineseits (als Nichtjurist): Argumentation nachvollziehbar, eventuell rechtlich sogar haltbar. Dennoch maximal ärgerlich, denn Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit einzelner Anforderungen werden kommen. Und zahlen tut am Ende immer der Gleiche...mit mehr Aufwand bei hoffentlich wenigstens gleicher Leistung. Sollte sich diese Lesart durchsetzen, werden andere Stadtwerke sicher nachziehen... Viele Grüße Arvid | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 628639 | |||
Datum | 09.06.2010 08:42 | 4192 x gelesen | |||
Geschrieben von Arvid GraegerSollte sich diese Lesart durchsetzen, werden andere Stadtwerke sicher nachziehen... steht zu befürchten, was sagt die AGBF und der VdF (bzw. dessen Interims-Vorsitzender) ggf. zu dem Problem, das ein sehr großes werden kann? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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