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Thema | FSW bei Konzerten | 18 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 628536 | |||
Datum | 08.06.2010 13:03 | 8203 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ich war gerade auf "Meine Röhre" und habe mir Rammstein angesehen. Ein Konzertgänger (vor einigen Jahren) wurde mal zur Bühnenshow vom Rammstein befragt, insbesondere dieser Titel aus dem Film "xXx", er meinte: ...so viel Feuer in einem Konzert hätte er noch nie gesehen! Ich kann mir jetzt vorstellen, dass Rammstein ein "Feuersicherheitswachenalptraum" ist da die doch mit recht viel Pyrotechnik arbeiten. Wie wird mit so einer Band umgegangen: ist mehr Feuerwehr vor Ort, oder wird das "Standartprogramm" durchgezogen? Wie findet das "Auswahlverfahren" statt: Freiwillige vor, oder nur Heino Fans (Achtung: Ironie!) damit sie nicht mehr Aufmerksamkeit dem Konzert als der Wache widmen? Ich war, und werde höchstwarscheinlich, nie in den Genuss kommen bei so einer Veranstaltung in der FSW mitzumachen, mangels Lokation und Organisator/Träger/Sponsor. Kann vielleicht jemand von seinen Erfahrungen berichten? Insbesondere bei Auftritten mit viel Pyrotechnik. Musik ist Geschmackssache: Bitte keine Diskussion über die Musik von Rammstein oder Heino! Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 628537 | |||
Datum | 08.06.2010 13:22 | 5690 x gelesen | |||
http://www.schure.de/21072/nvstaettvo.htm Originär zuständig sind die jeweiligen Behörden, welche die Versammlungsstättenverordnung als Rechtsgrundlage heranziehen. In der Regel wird dem Veranstalter eine Verfügung mit den von der Behörde für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zugestellt. Die Behörde wird bezüglich der Einschätzung der Brandgefahr ggf. mit der Feuerwehr in Rücksprache treten und deren Bedenken - Einschätzungen in der Verfügung berücksichtigen. In der Regel wird da auf Anordnungen von ählich gelagerten Veranstaltungen zurückgegriffen. Sollte es erstmalig so sein, wird bei anderen Gemeinden ggf. nachgefragt und dann auf die örtlichen Verhältnisse angepasst. Von daher kein Standardprogramm, sondern immer eine Einzelfallbewertung - mit der Nutzung von vorhandenem Wissen und Erfahrungen der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Veranstaltungen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 628541 | |||
Datum | 08.06.2010 13:32 | 5357 x gelesen | |||
Hier kann mal auch einmal sich reinlesen zum Thema Versammlungsstätten.Link Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 628545 | |||
Datum | 08.06.2010 13:39 | 5414 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Ralf Haas Ich kann mir jetzt vorstellen, dass Rammstein ein "Feuersicherheitswachenalptraum" ist da die doch mit recht viel Pyrotechnik arbeiten. mal davon ab, dass das die jeweilige Behörde entsprechend genehmigen muss, wissen die Pyrotechniker recht genau was tun. Deren Ausbildung ist auch relativ umfangreich. Ist also nicht so, dass da ein paar wilde Musiker mit Flammenwerfern Amok laufen.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 628548 | |||
Datum | 08.06.2010 13:43 | 5286 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterGeschrieben von Ralf Haas"Ich kann mir jetzt vorstellen, dass Rammstein ein "Feuersicherheitswachenalptraum" ist da die doch mit recht viel Pyrotechnik arbeiten." Abgesehen davon sind für die einzelnen Pyrotechnische Effekte auch Sicherheitsabstände ect. festgelegt.-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 628556 | |||
Datum | 08.06.2010 14:48 | 5418 x gelesen | |||
also ich bin seit den 80gern mit ein paar Jahren unterbrechung jetzt wieder im Tournee gewerbe unterwegs für ne grosse amerikanische Ton Technik Firma, ich schiledere jetzt mal so den ablauf vor einer Tourneen. Schon bei den Planungen weiss man ja was man an Pyro effekten einsetzen wird da ja dieses ein Gesamtkonzept ist was mit Licht, Video usw abgestimmt werden muss. Dann geht folgende Maschinerie in gang, die Pyrotechnik Firma welche auch bei Weltweiten Tourneen immer die gleiche bleibt sucht das entsprechende Material aus und gibt die Liste bekannt diese Liste bekommen die Örtlichen Veranstalter für die Genehmigungsverfahren schon mitgesendet. Meistens wird sich in den Ländern in denen mehrere Gigs gespielt ein Kontakt geholt die in diesem Land dann als Beschaffer der Grundmaterialien dienen. So beim Load In (Aufbau) werden dann nach fertigtstellung der Technik "Probeschüsse" in bei sein aller abgehalten und da kann dann die Feuerwehr auch noch Ihre bedenken äussern, Ihr dürft euch aber sicher sein dass schon im Vorfeld alles unternommen wird dass es hier zu keiner bemängelung kommt denn die Zeitpläne sind sowas von eng gestrickt und eher wird dann auf die Pyro mal verzichtet oder diese Reduziert wenn es gar nicht anders geht, denn wegen ein paar Euro effekten einen Gig ausfallen zu lassen wo die reinen Produktionkosten im Mio bereich liegen können bei Stadion Show´s Bei Standard sachen die nicht grade weltbewegend sind sprich normales Feuerwerk usw wird auf sowas gerne verzichtet. Je grösser die Produktion desto Professioneller, in meinen ganzen Jahren im Touring habe ich bisher erst einen Zwischenfall erlebt bei dem jemand mit Pyro verletzt wurde das war 1992 auf der Metallica Tour in Canada als sich James Hetfield am Arm verbrannte aufgrund einer zu frühen Detonation einer Magnesiumfackel, ansonsten hab ich schon alles durch vom winde verweht, Blitz in Bühne eingeschlagen aber mit Pyro effekten ist man sehr vorsichtig, denn man braucht ja die Bühne noch am anderen Tag ;). Es gibt aber auch Länder wo es unterschiedlich gehandhabt wird, die strengsten Vorschriften kenne ich aus den Staaten der krasse gegensatz dazu ist Brasilien oder Argentinien wo die Feuerwehr oder Rettungsdienst auf den Produktionen vergeblich gesucht wird. Und Probleme mit Örtlichen BOS gab es bisher auch nur ganz selten, man muss zwar immer wieder mal einige vorher von der Bühne scheuchen und auf die Handys und Digicams aufpassen ;-) Aber sonst is alles unkompliziert und relaxt. Vielleicht sieht man den einen oder anderen ja mal auf ner Produktion bin im Sommer mit der "Claw" in Europa unterwegs | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 628557 | |||
Datum | 08.06.2010 15:08 | 5236 x gelesen | |||
Hallo Dan! vielen Dank für deine Schilderung. Es ist interessant zu lesen, dass der Veranstalter schon von sich aus auf Vorschriften achtet und auf, ich nenne sie jetzt mal: teilweise ängstliche, BOS Rücksicht nimmt und Effekte Streicht. Da du es erwähnt hast: wie sieht das jetzt mit Unwettern aus? Wer sagt, dass das Konzert abgebrochen wird: der Manager, der Veranstalter, die Band, BOS? Das Südamerika in "einigen" Bereichen lasch ist hab ich mir gedacht, aber das nicht einmal Feuerwehr da ist gibt mir schon zu denken! Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 628562 | |||
Datum | 08.06.2010 15:51 | 5193 x gelesen | |||
Hallo Ralf, der Örtliche Veranstalter wird sicher keine Effekte von sich aus Streichen dafür hat er den Arsch zu weit unten ;-) In der Hierachie, die Örtlichen Veranstalter sind eigentlich meistens nur Genehmeigungsbringer und Örtliche Kavalerie für den Tourneeveranstalter. Effekte werden gestrichen in absprache mit der Produktion, die Tourproduktion entscheidet auf was verzichtet werden kann oder nicht, denn die Tour produktion ist die ganze Tour über die gleiche und ich hab schon lange Touren gefahren teilweise bis zu 2 Jahre. Hm Absage bei Unwettern, ich habs bisher ein paar mal erlebt dass Gig´s verschobene wurden um ne halbe Stunde oder ne Stunde maximal aufgrund Starkregens oder Unterbrochen wurden. Andererseits wenn ich ans Jahr 2001 zurück denke als in Werchter bei Bon Jovi ein Blitz meinte mitspielen zu dürfen und die Stromversorgung für ne Stunde lahmlegte und danach weitergespielt wurde. Ansonsten ist es immer mehr dass Problem das die Bühnen Roof open konstruiert werden und man halt die Technik mehr abdecken muss als sonst aber es regelt sich alles. Richtige absagen von Konzerten sind fast nicht machtbar da. 1 Versicherungen für die Veransltung nicht greifen da aufgrund höherer Gewalt 2 Veranstalter auch keine Rückerstattung zahlen müssen bei Absage wegen höherer Gewalt 3 Ersatzkonzerte nur schwer zu Organisieren sind da die Tourneen eng gestreckt sind folge Termin schwer zu finden sind usw. also mit Absagen wird so lange wie möglich gewartet. Es geht ja hier nicht um Peanuts sondern im Falle einer Tour aus den letzten Jahren die ich gefahren habe um einige Mio € je Gig | |||||
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Autor | Alex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg | 628569 | |||
Datum | 08.06.2010 17:23 | 5123 x gelesen | |||
Hallo in die Runde, in dem Zusammenhang kann ich von einem Vorfall bei einem Konzert der Gruppe In Extremo berichten. Feuerwehr war aufgrund der Lokalität (gibt angeblich keine behördlichen Auflagen) keine vor Ort. Pyrotechnik wurde diverse Male in der Show verwendet. Als dann der Künstler meinte, als Feuerschlucker auftreten zu müssen, ging das leider schief. War dann ein Fall für ein Verbrennungszentrum, da er sich im Gesicht Verbrennungen zugezogen hatte. Zum Glück entstand keine Panik und kein Brand, hätte allerdings auch massiv anderst ausgehen können. Auf der Bühne mit offenem Feuer zu spielen, ohne dass eine Brandsicherheitswache vor Ort ist, war mir auch völlig neu. Zweifel ja heute noch, ob dass so legal war... Waren Kollegen von mir als Sanitätsdienst vor Ort. Dieser war vom Betreiber des Veranstaltungshauses geordert, nicht vom Showbetreiber. Inwieweit hierfür eine Auflage der Stadt vorgelegen hat, kann ich leider auch nicht beurteilen. Ansonsten habe ich auf diversen anderen Konzerten schon mitbekommen, dass die Security genau bescheid wusste, wann wo welche Pyrotechnik zündet, und hat dann entsprechend dafür gesorgt, dass in dem Bereich sich niemand aufhält (Fotografen im Bühnengraben; neugierige Sani´s; eigene Leute; etc.). In so einem Bühnengraben kann es mitunter recht voll sein... Schöne Grüsse Alexander | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 628573 | |||
Datum | 08.06.2010 17:49 | 5010 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Thelenin dem Zusammenhang kann ich von einem Vorfall bei einem Konzert der Gruppe In Extremo berichten. Dann hat die jeweilige Behörde einfach gepennt und ist ihrer Aufgabe nicht nachgekommen. Wobei die Behörde von der Veranstaltung auch Kenntnis bekommen muss und gerade da oftmals das Problem liegt. In solchen Fällen kann dann der Polizeivollzugsdienst in Eilzuständigkeit die nötigen Anordnungen treffen und auch Auflagen erteilen kann. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 628575 | |||
Datum | 08.06.2010 18:03 | 4941 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDann hat die jeweilige Behörde einfach gepennt und ist ihrer Aufgabe nicht nachgekommen. Wobei die Behörde von der Veranstaltung auch Kenntnis bekommen muss und gerade da oftmals das Problem liegt. Vorausgesetzt, das diese : - Kenntnis hat das etwas stattfindet - Kenntnis hat das es keine Auflagen der zuständigen Behörde gibt - und dann noch die richtigen Auflagen machen können mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 628577 | |||
Datum | 08.06.2010 18:18 | 4953 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffVorausgesetzt, das diese : 100%ige Zustimmung! Ohne Kenntnis keine Maßnahmen. Die Ausbildung im Versammlungs- und Veranstaltungsrecht sind heute beim Studium zum gehobenen Dienst ein wesentlicher Bestandteil und von daher dürfte / sollte es jeder Polizeikommissar (zumindest in Baden - Württemberg) entsprechend können. Wobei eine vor Ort und ad hoc getroffene Entscheidung zu Auflagen nie so umfangreich und allumfassend wie die von der Behörde sein können. Das ist dann die Feuerwehr der Polizei und es gilt größeren Schaden abzuwenden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 628578 | |||
Datum | 08.06.2010 18:28 | 5042 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Ausbildung im Versammlungs- und Veranstaltungsrecht sind heute beim Studium zum gehobenen Dienst ein wesentlicher Bestandteil und von daher dürfte / sollte es jeder Polizeikommissar (zumindest in Baden - Württemberg) entsprechend können. die Stärke einer BSW und eines Sanitätsdienstes richtig festlegen/bemessen ? Wobei IMO bei einer entsprechenden Veranstaltung Pol, Fw, SanD und Security i.d.R. gut zusammenarbeiten. Ausnahmen gibt es da natürlich auch,-( Gerade beim Einsatz von Pyrotechnik erfolgt doch meist die gemeinsame Besprechung vorher. Damit alle Einsatzkräfte wissen, wie der geplante Show verlauf ist und wo ggfs. die Abweichung und damit Handlungsbedarf besteht. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 628581 | |||
Datum | 08.06.2010 19:17 | 4748 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffdie Stärke einer BSW und eines Sanitätsdienstes richtig festlegen/bemessen ? Nein das natürlich nicht! Aber z. B. Anordnen von max. erlaubten Zuschauerzahlen, Verbot von Feuerwerk u.s.w. Für die Anordnung einer BSW müsste dann mit der Behörde telefonisch - auch ggf. zuhause im Wochenende oder aus dem Bett - Kontakt aufgenommen werden. Die soll dann wie bei einem Großbrand auch vor Ort kommen oder sogar telefonisch nach Lageschilderung entscheiden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 628585 | |||
Datum | 08.06.2010 19:40 | 4816 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGerade beim Einsatz von Pyrotechnik erfolgt doch meist die gemeinsame Besprechung vorher. Hatte ich so noch nie. Meistens entscheiden die Behörden bei Anzeige der Effekte, was es an Auflagen gibt, oder einer von der BF kommt vorher vorbei, lässt sich sowohl Pyros als auch Sicherheitsmaßnahmen erklären, und gut. Und nicht immer wenn Pyros im Spiel sind, ist die Feuerwehr dabei. Pyroshow erklären lassen, Sicherheitsmaßnahmen zeigen lassen und einen Wisch unterschrieben, dass alles i.O. ist. Danach ging es ohne Brandschützer weiter (O.K., im Saal waren auch nur rund 1.000 Personen :) Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit. Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 628588 | |||
Datum | 08.06.2010 19:57 | 4869 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasKann vielleicht jemand von seinen Erfahrungen berichten? Insbesondere bei Auftritten mit viel Pyrotechnik. also bei uns läuft das so in verbindung mit dem Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 628591 | |||
Datum | 08.06.2010 20:23 | 4804 x gelesen | |||
Ähm... in welchen Fällen muss die Verwendung der Bühnenpyros denn bei euch "Genehmigt" werden? Laut §23 Abs. 2, 1. Verordnung zum SprengG muss ein Erlaubnis- / Befähigungsinhaber seine Effekte nur anzeigen. In dem Infoblatt liest sich es aber anders. Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit. Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 628603 | |||
Datum | 08.06.2010 21:40 | 4869 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Haas
Gerade bei Produktionen in der Größenordnung kann man davon ausgehen, dass dort nur Leute am Werk sind, die ihr Handwerk beherrschen. Till Lindemann(Leadsänger) besitzt einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG und auch die ausführende Firma im Pyrobereich ist in Besitz einer Erlaubnis nach §7. Sämtliches Dekomaterial auf der Bühne sollte auch mindestens schwer entflammbar sein. Sorgen würde ich mir eher bei kleinen Produktionen machen, wo man mal ein "bißchen Feuer" auf der Bühne machen will. Dort fehlt leider oftmals jegliche Sachkunde, es wird einfach mal was gebastelt. Was unsachgemäße Anwendung angeht kann manhier sehen. Dürfte in Deutschland sogar noch frei verkäuflich sein..... Grüße, der Steffen! Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG NRW) | |||||
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