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ThemaAutogas - war Neues Kältemittel in Kfz leicht entzündlich - ...36 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Forschungsthema Gasbetriebene Fahrzeuge in Garagen
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg630206
    Datum19.06.2010 08:5912146 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markku BornerEs gibt Schlimmeres: Denken wir z.B. nur an das Problem der Fahrzeuge mit Flüssiggastanks (LPG), die z.T. in Heimwerkstätten aus Hobbybausätzen eingebaut wurden..

    Das hat mit "Heimwerkstätten" nichts zu tun. Auch bei nachträglich von Fachwerkstätten umgerüsteten Fahrzeugen ist das in der Regel von "aussen" nicht erkennbar.

    Mein Auto wurde von einer Fachwerkstatt umgerüstet. Ohne den Kofferraum bzw. den Motorraum zu öffnen erkennt man das nur durch einen unscheinbaren Taster in der Mittelkonsolen und einen kleinen Schraubsanschluss für den Fülladapter neben dem Tankeinfüllstutzen hinter der Tankklappe.

    Es gibt da leider keine Vorschrift wie solche Fahrzeuge gut erkennbar gekennzeichnet sein sollten :-(


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630207
    Datum19.06.2010 09:229931 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yernur an das Problem der Fahrzeuge mit Flüssiggastanks (LPG), die z.T. in Heimwerkstätten aus Hobbybausätzen eingebaut wurden..

    Was für ein Problem ?

    Geschrieben von Jürgen M@yerEs gibt da leider keine Vorschrift wie solche Fahrzeuge gut erkennbar gekennzeichnet sein sollten :-(

    Aus was für einem Grund, sollte es besonders gekennzeichnet sein ?


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW630208
    Datum19.06.2010 09:3110023 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerAus was für einem Grund, sollte es besonders gekennzeichnet sein ?

    Um die Gefahr die im Brandfall ggf. davon ausgehen kann zu erkennen!?

    Ein kontrolliertes Abblasen des Gases im Brandfall kann ganz schön zu gefährlichen Stichflamme werden und die Damen und Herren an den Tiefgarageneinfahrten hätten es auch leichter, wenn sie diese Autos vor der Einfahrt abgreifen könnten.

    Ausströmendes Gas in einer Tiefgarage könnte ja auch interessant werden!

    In Frankreich sind bei der Explosion eines solchen Fahrzeuges 7 Feuerwehrleute ums Leben gekommen (irgendwo um die 1998 rum - trotz Sicherheitseinrichtung am Fahrzeug).

    Wäre doch für die Zulassungsstellen eine Leichtigkeit diese Fahrzeuge mit einem E wie Erdgas auf dem Kennzeichen auszuweisen. Durch automatische Kennzeichenlesesysteme wäre dann eine Zufahrt in Tiefgaragen nicht mehr möglich. Bislang hält sich da fast niemand daran!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630209
    Datum19.06.2010 09:369983 x gelesen
    Du weisst schon wieviel Sicherheitseinrichtungen an einem Gasfahrzeug gleichzeitig versagen müssen um dein beschriebenes Szenario zu verwirklichen?
    Meines Erachtens ist eine Kennzeichnung ok um die miese Verkehrslaune der am deutschen Verkehr teilnehmenden noch zu verstärken.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIn Frankreich sind bei der Explosion eines solchen Fahrzeuges 7 Feuerwehrleute ums Leben gekommen (irgendwo um die 1998 rum - trotz Sicherheitseinrichtung am Fahrzeug).


    Sorry wir haben 2010 und ein 1998er Gasfahrzeug wirst du in Deutschland so so oft antreffen wie den Papst.:-)


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg630210
    Datum19.06.2010 09:369954 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDurch automatische Kennzeichenlesesysteme wäre dann eine Zufahrt in Tiefgaragen nicht mehr möglich. Bislang hält sich da fast niemand daran!
    braucht man auch nicht mehr:

    Einfahrtbeschränkungen längst aufgehoben

    Leider oder gut so ...

    [da schlagen zwei Herzen in meiner Brust]


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen630215
    Datum19.06.2010 10:329942 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jürgen M@yer:
    Leider oder gut so ...
    [da schlagen zwei Herzen in meiner Brust]

    Ich bin grade schwer erstaunt über diese Diskussion hier (im Forum)!

    Nach meinem Kenntnisstand waren Fahrzeuge mit Gasantrieb, erst recht mit dem inzwischen auch hier (in Nachbarländern, z.B. den Niederlanden, schon wesentlich länger) recht verbreiteten LPG, nicht sicherer oder unsicherer als Fahrzeuge mit "ganz normalem" Benzin oder Dieselmotor. Habe meinen Stand grade noch mal schnell im Netz aufgefrischt und er war nicht falsch, unisono wird ein besondere oder höhere Gefährdung längst bestritten, nicht nur von Herstellern und Ausrüstern, sondern z.B. auch von Automobilclubs und ebenso von offiziellen Stellen. Umfangreiche Tests und Versuche haben dies zusätzlich untermauert, ein generelles "Tiefgaragenverbot" gibt es nicht zuletzt deswegen schon lange nicht mehr.

    Normalerweise würden die Diskutanten nun - in bester Furumsmanier - auf ihren Irrtum hingewiesen. Die aufkommende Diskusion erinnert mich hingegen grade etwas an die Kontroverse vor 100 Jahren, als auch ausgewiesen Experten es für undenkbar und umso gefährlicher hielten, mit Explosionsmaschinen und hochbrennbaren Flüssigkeiten im Tank ausgerechnet auch noch zu einer Brandstelle zu fahren.


    Gruß

    Daniel


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen630216
    Datum19.06.2010 10:359829 x gelesen
    Wobei der Artikel ja einfach nur drollig ist. Wenn ein Garagenbetreiber an sein Tor schreibt "keine japanischen Autos", dann habe ich mit meinem Mazda darin erstmal nichts verloren. Selbst wenn es keine BundesjapanischeautosdürfeninTiefgaragenfahrenverordnung (BJapAdiTfV) gibt. Fertig. Einfach dran vorbeifahren entspricht zwar der Freie Fahrt für Freie Bürger Mentalität, kann aber trotzdem nicht richtig sein.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630218
    Datum19.06.2010 10:389732 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Ruhlandgrade etwas an die Kontroverse vor 100 Jahren, als auch ausgewiesen Experten es für undenkbar und umso gefährlicher hielten, mit Explosionsmaschinen und hochbrennbaren Flüssigkeiten im Tank ausgerechnet auch noch zu einer Brandstelle zu fahren.

    Jo und die Tankstelle war noch die örtliche Apotheke.:-)
    Ansonsten gebe ich dir uneingeschränkt recht und verweise gerne, auf das Merkblatt des VfdB Oktober 2007 Alternative Antriebe.


    Gott zum Gruße Klaus

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW630219
    Datum19.06.2010 10:409883 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamWenn ein Garagenbetreiber an sein Tor schreibt "keine japanischen Autos", dann habe ich mit meinem Mazda darin erstmal nichts verloren. Selbst wenn es keine BundesjapanischeautosdürfeninTiefgaragenfahrenverordnung (BJapAdiTfV) gibt. Fertig. Einfach dran vorbeifahren entspricht zwar der Freie Fahrt für Freie Bürger Mentalität, kann aber trotzdem nicht richtig sein.

    zunächst schon... Wenn das Ding aber kommerziell betrieben wird, werden sich Juristen finden, die herausfinden, dass das der Diskreminierung einer Gruppe gleich kommt, eine Beleidigung für die Nation Japan; damit (mind.!) das Gleichbehandlungs- (vulgo Antidiskriminierungs-)gesetz verletzt sind und der Garagenbesitzer bekommt umgehend eine Abmahnung der Kanzlei "Eintreiber & Kaputtkläger GmbH" in einer vermutlich 5-stelligen Höhe....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg630220
    Datum19.06.2010 10:439779 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn das Ding aber kommerziell betrieben wird, werden sich Juristen finden, die herausfinden, dass das der Diskreminierung einer Gruppe gleich kommt, eine Beleidigung für die Nation Japan; damit (mind.!) das Gleichbehandlungs- (vulgo Antidiskriminierungs-)gesetz verletzt sind und der Garagenbesitzer bekommt umgehend eine Abmahnung der Kanzlei "Eintreiber & Kaputtkläger GmbH" in einer vermutlich 5-stelligen Höhe....

    Nicht zu vergessen die Bettroffenheits-Lichterkette!

    Gruß,

    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen630224
    Datum19.06.2010 10:549824 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Andreas Bräutigam:
    Wobei der Artikel ja einfach nur drollig ist.
    Und in einem Punkt wohl auch sachlich falsch, zitiert aus dem Artikel:

    Bereits seit 1988 existiert eine „Muster-Garagenverordnung“, die mittlerweile bundesweit gilt

    Die Muster-Garagenverordnung kann nicht bundesweit gelten, da Muster = Bund und VO = Landessache. Wie bereits geschrieben habe ich grade kurz gegoogelt und Bayern sowie Bremen sind der Muster-VO wohl nicht gefolgt, so daß die Einschränkung für gasbetriebene Fahrzeuge dort bis heute laut Landes-VO sehr wohl immer noch Gültigkeit hat.

    Der / Dein Einwurf "keine japanischen Autos" (wenn auch auf VW gemünzt) kam übrigens auch schon in einem anderen Forum - wenn der Betreiber das nicht will, ist es halt so.


    Gruß

    Daniel


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg630225
    Datum19.06.2010 10:559728 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Daniel RuhlandNach meinem Kenntnisstand waren Fahrzeuge mit Gasantrieb, erst recht mit dem inzwischen auch hier (in Nachbarländern, z.B. den Niederlanden, schon wesentlich länger) recht verbreiteten LPG, nicht sicherer oder unsicherer als Fahrzeuge mit "ganz normalem" Benzin oder Dieselmotor. Habe meinen Stand grade noch mal schnell im Netz aufgefrischt und er war nicht falsch, unisono wird ein besondere oder höhere Gefährdung längst bestritten, nicht nur von Herstellern und Ausrüstern, sondern z.B. auch von Automobilclubs und ebenso von offiziellen Stellen. Umfangreiche Tests und Versuche haben dies zusätzlich untermauert, ein generelles "Tiefgaragenverbot" gibt es nicht zuletzt deswegen schon lange nicht mehr.

    richtig - deshalb der Verweis auf den Artikel.

    Wobei ich trotzdem einen "kleinen" Unterschied zwischen einem Autogas-PKW und einem Benzin-PKW der einer Tiefgarage brennt sehe. Da wäre mir der Benziner etwas "lieber".


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen630227
    Datum19.06.2010 11:039839 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodamit (mind.!) das Gleichbehandlungs- (vulgo Antidiskriminierungs-)gesetz verletzt
    Eigentlich eher nicht.
    Der Fahrer eines japanischen Fahrzeuges wird weder aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt, sondern wegen der Automarke die er fährt, was das AGG nach meinem Rechtsverständnis überhaupt nicht abdeckt.


    Grüße
    Jens

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630233
    Datum19.06.2010 11:139666 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandBayern sowie Bremen sind der Muster-VO wohl nicht gefolgt, so daß die Einschränkung für gasbetriebene Fahrzeuge dort bis heute laut Landes-VO sehr wohl immer noch Gültigkeit hat.


    In Bayern gilt seit dem 01.11.1994 die GaStellV( Garagenstellplatzverordung) Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze,vom 30.11.1993 in der gasbetriebe Fahrzeuge nicht ausgeschlossen sind.


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630234
    Datum19.06.2010 11:169530 x gelesen
    Sorry vertippt gültig seit 01.01.1994


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen630238
    Datum19.06.2010 11:249893 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jürgen M@yer:
    Wobei ich trotzdem einen "kleinen" Unterschied zwischen einem Autogas-PKW und einem Benzin-PKW der einer Tiefgarage brennt sehe. Da wäre mir der Benziner etwas "lieber".
    Jetzt mal ganz im Ernst - welchen!?

    Tiefgarage - wenn dort nur eine Mülltonne oder in der Ecke gelagert Unrat in Brand gerät, hast Du ein mehr oder weniger großes Problem, und wenn es ein PKW ist in der Regel sowieso ein großes!

    Benzin - ist eine hochbrennbare Flüssigkeit! Was ist daran besser oder schlechter, als am ebenso brennbaren Gas?

    Explosion - wenn Du darauf abzielst, wonach es mir irgendwie aussieht, denn wie grade geschrieben: Benzin ist "wenn es nur brennt" (nicht nur - in einer Tiefgarage) mindestens genau so unangenehm wie LPG o.ä. Die Gefahr einer Explosion ist, nach allem was Test usw. usf. ergeben haben, bei gasbetriebenen Fahrzeugen nicht größer als bei allen anderen!


    Dazumal ein Auszug aus einem per Google gefundenen Bereicht, zwar von der Seite eines Opel-Autohauses (Quelle siehe hier, weiter unten), der Test wurde aber offensichtlich vom ADAC durchgeführt:


    Explosionsgefahr bei Brand?

    Fahrzeugbrände sind selten, haben aber immer verheerende Konsequenzen. Besonders bei gasbetriebenen Fahrzeugen haben viele Autofahrer Angst, dass es zu einer Explosion kommen könnte. Daher wurde das Fahrzeug aus dem Crashtest anschließend daraufhin untersucht, ob alle vorgeschriebenen Sicherheitstechniken ihren Zweck auch erfüllen.

    Im Szenario ist Benzin unter das Fahrzeug gelaufen und hat sich entzündet. Die Frage ist: Wie entwickelt sich der Fahrzeugbrand angesichts des Gastanks? Der wurde für diesen Versuch vollständig, also bis 80 Prozent befüllt, der Behälter steht unter etwa acht Bar Druck. Im Brandfall soll das Gas kontrolliert abgegeben werden, um eine Explosion zu verhindern. Wärmebildkameras verfolgten den Brand, um das kontrollierte Ablassen des Gases durch das Überdruckventil zu kontrollieren.

    Das Minutenprotokoll
    0:00 Start des Brandversuchs. Die benzingefüllten Wannen unter dem Fahrzeug werden entzündet.
    1:40 Der rechte hintere Reifen platzt.
    2:50 Das Feuer greift auf den Innenraum über.
    3:05 Der Vordersitz fängt Feuer.
    3:30 Der Innenraum steht gesamt in Flammen.
    4:00 Vollbrand
    4:05 Das Sicherheitsventil öffnet sich, der Druck im Gasbehälter ist auf 27 Bar angestiegen. Das Gas entweicht hörbar zischend.
    4:08 Das Sicherheitsventil schließt wieder.
    4:14 Die Airbagtreibsätze detonieren.
    4:17 bis 7:55 Das Sicherheitsventil öffnet und schließt mehrfach.
    7:55 Das Sicherheitsventil bleibt geöffnet.
    10:55 Der Gasbehälter ist leer.
    13:45 bis 15:20 Löscharbeiten.

    Auch nach dem Versuch ist der Behälter noch intakt, durch das Abfackeln des Gases ist keine zusätzliche Gefährdung für die Unfallbeteiligten entstanden. Andreas Ratzek, Testleiter des ADAC zu WISO: "Das Sicherheitsventil des Tanks hat angesprochen, das Gas ist kontrolliert entwichen, es kam nicht zur Explosion. Deshalb kann man davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug im Betrieb genauso sicher ist wie ein vergleichbares Benzinfahrzeug."



    Ich sehe hier also das Problem nicht (stelle mir aber im Gegenzug grade vor was hier im Forum passieren würde, wenn hier jemand schriebe, daß es doch (generell) hinsichtlich der Ex-Gefahr viel zu gefährlich sei, ganz normale benzingetriebene Autos in Tiefgaragen abzustellen...!?).


    Gruß

    Daniel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen630240
    Datum19.06.2010 11:279564 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jens Rugen:
    Der Fahrer eines japanischen Fahrzeuges wird weder aus Gründen der [...] Weltanschauung, [...] benachteiligt, sondern wegen der Automarke die er fährt.
    Ist das fahren einer bestimmten Automarke nicht ein gutes Stück eine Weltanschauung? ;-)


    Gruß

    Daniel


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW630245
    Datum19.06.2010 11:359900 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinozunächst schon... Wenn das Ding aber kommerziell betrieben wird, werden sich Juristen finden, die herausfinden, dass das der Diskreminierung einer Gruppe gleich kommt, eine Beleidigung für die Nation Japan; damit (mind.!) das Gleichbehandlungs- (vulgo Antidiskriminierungs-)gesetz verletzt sind und der Garagenbesitzer bekommt umgehend eine Abmahnung der Kanzlei "Eintreiber & Kaputtkläger GmbH" in einer vermutlich 5-stelligen Höhe....

    Das hat nichts mit kommerziell zu tun. Ehrer mit öffentlich. Das Grundgesetz verpflichtet nämlich nicht die Menschen, sondern den Staat die Grundrechte zu beachten. Überall wo der Staat nicht die Finger mit drin hat, greift es daher nur mittelbar als frommer Wunsch!

    Wenn ich einen meiner beiden Nachbarn einlade, dann hat doch der andere keine Recht darauf auch eingeladen zu werden! Oder?

    Ebenso beim Antidiskriminierungsdingsbums. Wenn ich als Privatmann keine Ausländer einstellen will, dann kann mir das niemand verwehren. Man kann mich vieleicht ächten und in der Presse angreifen. Verboten ist es jedoch nicht.

    u.s.w.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW630248
    Datum19.06.2010 11:409805 x gelesen
    Geschrieben von Jens RugenEigentlich eher nicht.
    Der Fahrer eines japanischen Fahrzeuges wird weder aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt, sondern wegen der Automarke die er fährt, was das AGG nach meinem Rechtsverständnis überhaupt nicht abdeckt.


    Und selbst wenn es so wäre, würde es nichts machen, wenn die Tiefgarage in Privatbesitz steht. Wenn ich nicht will, dass bei mir rote Autos in die Tiefgarage fahren, dann kann ich das auch über die Tiefgarage zementieren.

    Der Besitzer bestimmt und der Staat muss dabei noch darauf achten, dass er sich dabei an das Grundgesetz hält. Der größte Teil der Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nur im Bereich der Familie besteht m. W. ein Schutzrecht (besondere Schutz der Familie).

    Abwehrrechte gegenüber anderen (z. B. meinem Nachbarn) leiten sich daraus nicht ab! Der muss mich nicht gleich behandeln wie seinen anderen Nachbarn. Grenzen dazu setzt dann das Strafrecht oder die Strafnebengesetze sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW630250
    Datum19.06.2010 11:429665 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEbenso beim Antidiskriminierungsdingsbums. Wenn ich als Privatmann keine Ausländer einstellen will, dann kann mir das niemand verwehren. Man kann mich vieleicht ächten und in der Presse angreifen. Verboten ist es jedoch nicht.

    §2(1) Nr. 1 AGG?


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW630252
    Datum19.06.2010 11:469638 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEbenso beim Antidiskriminierungsdingsbums. Wenn ich als Privatmann keine Ausländer einstellen will, dann kann mir das niemand verwehren. Man kann mich vieleicht ächten und in der Presse angreifen. Verboten ist es jedoch nicht.

    Sicher?
    M.W. haben sich schon Ausländer so in private Wohnungsvermietungen eingeklagt - mit genau dem Hintergrund...
    Entsprechend gibts z.B. hier in dem Forum praktische Hinweise was für wen gilt und für wen nicht...:
    http://gww6forum.ralfschmacht.de/viewtopic.php?t=16

    armes Deutschland.... mehr GMV wäre oft besser als noch viel mehr Gesetze...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen630262
    Datum19.06.2010 12:499515 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Daniel Ruhland
    Nach meinem Kenntnisstand waren Fahrzeuge mit Gasantrieb, erst recht mit dem inzwischen auch hier (in Nachbarländern, z.B. den Niederlanden, schon wesentlich länger) recht verbreiteten LPG, nicht sicherer oder unsicherer als Fahrzeuge mit "ganz normalem" Benzin oder Dieselmotor.
    Bezüglich Gas und Benzin (sh. Entwicklung der Exx-Zusätze) würde ich das mittragen, aber Diesel?
    Da sieht man doch schon an den "Dreien" der Gefahrstofftafel einen Unterschied?


    mkg hwk

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen630263
    Datum19.06.2010 12:589707 x gelesen
    Das AGG gilt nicht nur für "den Staat".
    Das mit der Automarke ist einfach keine Diskriminierung im Sinne des AGG.
    Wenn man z.B. (bei einem öffentlichen Parkhaus in privatem Besitz) ein Schild aufhängt, das Männer dort nicht parken dürfen, dann ist das im Sinne das AGG eine unzulässige Diskiminierung wegen des Geschlechts und man kann dagegen klagen.

    Das gleiche gilt z.B. für Diskriminierungen bei Einstellungen, egal ob man "privater" oder "staatlicher" Arbeitgeber ist.

    Durfte mich damit gerade erst in einer Rechtslehrevorlesung auseinandersetzen.


    Grüße
    Jens

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional630268
    Datum19.06.2010 13:389598 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jens RugenDer Fahrer eines japanischen Fahrzeuges wird weder aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt, sondern wegen der Automarke die er fährt, was das AGG nach meinem Rechtsverständnis überhaupt nicht abdeckt.

    Eben. AGG, § 2 lesen ist da sehr hilfreich.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional630270
    Datum19.06.2010 13:409540 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen M@yerbraucht man auch nicht mehr:

    Einfahrtbeschränkungen längst aufgehoben

    Leider oder gut so ...


    Gilt aber so auch nur für Deutschland. Fahrzeuge mit Gasantrieb (LPG / CNG) werden z.B. weiterhin nicht durch den EuroTunnel transportiert.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW630277
    Datum19.06.2010 14:589616 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWäre doch für die Zulassungsstellen eine Leichtigkeit diese Fahrzeuge mit einem E wie Erdgas auf dem Kennzeichen auszuweisen.

    Warum sollte man Autogas-Fahrzeuge mit einem E wie Erdgas kennzeichnen?

    (und steht das A auf vielen Fw-Helmen gar für Ausbildungsdefizit?)

    grübelnd,
    Henning


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    AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS630327
    Datum20.06.2010 08:389510 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Ruhland4:14 Die Airbagtreibsätze detonieren.

    Oha... die detonieren? *schmeißweg*.

    Was heut´ zu Tage nicht alles detonieren kann :o)


    Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
    Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
    Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
    Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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    AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS630328
    Datum20.06.2010 08:469589 x gelesen
    Geschrieben von Jens Rugendas Männer dort nicht parken dürfen, dann ist das im Sinne das AGG eine unzulässige Diskiminierung wegen des Geschlechts und man kann dagegen klagen.

    Und warum darf es dann "Frauenparkplätze" geben? Heißt unter´m Strich auch nichts anderes als "Männer dürfen hier nicht parken".
    Ich finde es eh eine Unverschämtheit, dass es keine Männerparkplätze gibt. Gerade zur WM doch wichtig, damit man beim Bier holen keine Zeit verliert und nichts vom Spiel verpasst :)


    Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
    Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
    Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
    Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630330
    Datum20.06.2010 09:289556 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KahlGerade zur WM doch wichtig, damit man beim Bier holen keine Zeit verliert und nichts vom Spiel verpasst :)
    Wenn man sich nicht rechtzeitig bevorratet, geschieht es einem grad recht :-)


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS630331
    Datum20.06.2010 09:389572 x gelesen
    Naja, nach einem Spiel wie dem Letzten kann der Bedarf an Gerstensaft schon mal steigen ;) *fremdschäm*

    Anyway...


    Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
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    Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW630332
    Datum20.06.2010 09:409487 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Kahlnach einem Spiel wie dem Letzten kann der Bedarf an Gerstensaft schon mal steigen ;) *fremdschäm*

    Dann hat der S4 nicht ausreichende Reserven gebildet ,-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630333
    Datum20.06.2010 09:469536 x gelesen
    Na dann müssten unsere Freunde von der Insel ja schon als Cabanossi im Bierteig daher kreuchen.:-)


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW630356
    Datum20.06.2010 18:329461 x gelesen
    Geschrieben von ---Klaus Schiller--- Du weisst schon wieviel Sicherheitseinrichtungen an einem Gasfahrzeug gleichzeitig versagen müssen um dein beschriebenes Szenario zu verwirklichen?
    Vor einigen Wochen den Fall bei einem Opel in der Verwandtschaft gehabt. Bei dem Auto handelte es sich um einen Opel Combo 1.6CNG BJ 2006. Dort sind in der Leitung zwischen den Tanks und dem Tankstutzen jediglich ein Sicherheitsventil und das Tankventil verbaut. Beide versagten und das Erdgas trat unkontrolliert aus.
    Das Auto parkte im Freien trotzdem war ein Erdgas gerucht warzunehmen und aus dem Tankventil mit dem Finger ein Austrittsdruck deutlich spürbar. Man stelle sich das dann in der oben erwähnten Tiefgarage vor und dichte eine Zündfunken hinzu. Schon hast du eine ähnliche Lage.

    Gruß
    Daniel


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen630359
    Datum20.06.2010 18:499570 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferIn Frankreich sind bei der Explosion eines solchen Fahrzeuges 7 Feuerwehrleute ums Leben gekommen (irgendwo um die 1998 rum - trotz Sicherheitseinrichtung am Fahrzeug).

    Seit dem sind 12 Jahre vergangen, die Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen, welche mit Erd, Oder Autogas fahren wurden verbessert und in Tests nachgewiesen, dass von diesen Fahrzeugen keine erhöhte Gefahr ausgeht.

    Ich fahre selbst mit Autogas und habe dabei kein unsicheres Gefühl, bei entsprechender Wartung die vorgeschrieben ist gibt es da keine Probleme, ausserdem werden diese Anlagen beim TüV extra kontrolliert und daas mit nicht unerheblichen Aufwand.
    Ich bin bis jetzt 45000km mit Gas gefahren, ohne prbleme und ohne in die Luft zu fliegen.


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630360
    Datum20.06.2010 19:239354 x gelesen
    Das würde in den USA mächtig Geld für den Halter abwerfen.:-)
    Nichts desto trotz ist das die rühmliche Ausnahme,die wir immer und überall im FW-Leben erwarten können(Müssen).
    Ein Tiefgaragenbrand ist mit und ohne Gasfahrzeuge etwas , das wir uns nicht unbedingt jeden Tag wünschen sollten und uns vor besondere Anforderungen stellt.( Siehe Denkendorf).


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMark8ku 8B., Olten (Schweiz) / SO630453
    Datum21.06.2010 14:009455 x gelesen
    Und ist das in den übrigen Ländern genau so? Werden dort die Fahrzeuge ebenso akribisch unter die Lupe genommen und getestet?

    Wie sieht es mit den Ost-Staaten (z.B. Weissrussland, Ukraine, Bosnien, Slovenien, Kosovo, usw) aus? Da hat es sicher den einen oder anderen Europa-Besucher, der mit seiner "Karre" hierher tuckert.

    Die Zahl solcher Autos wird zwar im Vergleich zu all den anderen modernen Fahrzeugen gering sein. Aber die Gefahr ist trotzdem da.


    Gruss,
    Markku Borner

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     19.06.2010 00:51 Mark7ku 7B., Olten (Schweiz) Neues Kältemittel in Kfz leicht entzündlich - Bericht im ZDF
     19.06.2010 08:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.06.2010 09:22 ., München
     19.06.2010 09:31 ., Kirchheim unter Teck
     19.06.2010 09:36 ., München
     20.06.2010 18:32 Dani7el 7W., Iserlohn
     20.06.2010 19:23 ., München
     19.06.2010 09:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.06.2010 10:32 Dani7el 7R., Peine
     19.06.2010 10:38 ., München
     19.06.2010 10:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.06.2010 11:24 Dani7el 7R., Peine
     20.06.2010 08:38 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
     19.06.2010 12:49 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     19.06.2010 10:35 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     19.06.2010 10:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.06.2010 10:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     19.06.2010 11:03 ., Bremervörde
     19.06.2010 11:27 Dani7el 7R., Peine
     19.06.2010 11:40 ., Kirchheim unter Teck
     19.06.2010 12:58 ., Bremervörde
     20.06.2010 08:46 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
     20.06.2010 09:28 ., München
     20.06.2010 09:38 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
     20.06.2010 09:40 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     20.06.2010 09:46 ., München
     19.06.2010 13:38 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     19.06.2010 11:35 ., Kirchheim unter Teck
     19.06.2010 11:42 ., jetzt Dortmund
     19.06.2010 11:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.06.2010 10:54 Dani7el 7R., Peine
     19.06.2010 11:13 ., München
     19.06.2010 11:16 ., München
     19.06.2010 13:40 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     19.06.2010 14:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.06.2010 18:49 Olf 7R., Hilbersdorf
     21.06.2010 14:00 Mark7ku 7B., Olten (Schweiz)
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