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ThemaGewässerschutz39 Beträge
RubrikABC-Gefahren
Infos:
  • Brand in Mühle löst Fischsterben aus [ Kirchberg an der Jagst ]
  • KFV HN: Feuerwehren bereiten sich auf Umwelteinsatz an der Jagst vor.
  • THW: Fischsterben in der Jagst THW pumpt und lüftet
  • Katastrophe an der Jagst - Umweltskandal wird teuer
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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein631716
    Datum30.06.2010 13:5228303 x gelesen
    Ein herzliches Moin,

    als Löschzug-Gefahrgut wurden wir in der Vergangenheit gelegentlich auch zu diversen Auffälligkeiten auf, bzw. in Binnengewässern gerufen. Die Szenarien waren da durchaus unterschiedlich. Einige Beispiele: Öligen Film (kein Mineralöl) auf einer Au, weiße Trübung des Wassers, fauliger Geruch im Teich, Fische die nach Luft schnappten….

    Was haltet ihr für solche und ähnliche Fälle an „Gewässer-Analytik“ in Form von (Schnell-)tests vor?

    Welche Erfahrungen habt ihr mit ähnlichen Einsätzen? Welche Ursachen konntet ihr ermitteln? Was habt ihr (in welchen Fällen) für Maßnahmen eingeleitet?

    Besten Dank und schöne Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW631737
    Datum30.06.2010 15:0620707 x gelesen
    In solchen Fällen sollte die Polizei oder die zuständige Behörde aktiv werden. Die Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt. Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen.

    Analog kann die Feuerwehr eine Gefahrenabwehr nur durchführen, wenn sie die Ursache kennt und von daher könnten auch Messeinheiten der Feuerwehr zum Einsatz kommen um effektiv und effizient die Gefahr zu beseitigen.

    Bei fast allen Gewässern gibt es m. E. auch immer einen zuständigen Wasserwart, welcher eine entsprechende Ausrüstung und eine entsprechende Erfahrung mit sowas hat. Den würde ich über das LRA auch anfordern und zur Einsatzstelle bitten.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein631750
    Datum30.06.2010 15:5020738 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIn solchen Fällen sollte die Polizei oder die zuständige Behörde aktiv werden. Die Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt. Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen.
    Natürlich, aber wie sieht das bei euch praktisch aus? Wer kommt da mit welcher Ausrüstung und welcher Fachkompetenz und nach welcher Vorlaufzeit an die Einsatzstelle?

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    … könnten auch Messeinheiten der Feuerwehr zum Einsatz kommen um effektiv und effizient die Gefahr zu beseitigen.

    Die Messeinheiten sind bei uns Bestandteil des Löschzuges-Gefahrgut, um deren Auf-/Ausrüstung geht es mir.

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Bei fast allen Gewässern gibt es m. E. auch immer einen zuständigen Wasserwart, welcher eine entsprechende Ausrüstung und eine entsprechende Erfahrung mit sowas hat. Den würde ich über das LRA auch anfordern und zur Einsatzstelle bitten.

    Ähnlich wie oben: Wie sieht das bei euch praktisch aus? Wer kommt da mit welcher Ausrüstung und welcher Fachkompetenz und nach welcher Vorlaufzeit an die Einsatzstelle?

    Kann man ggf. die Wartezeit sinnvoll nutzen und schon ein paar einfache Tests durchführen? Soll natürlich in einem vernünftig Kosten/Nutzen-Verhältnis stehen.

    Kann/Sollte man bei bestimmten Testergebnissen schon bestimmte Maßnahmen einleiten? Wenn ja welche?

    Besten Dank und beste Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW631789
    Datum30.06.2010 18:1620563 x gelesen
    Hallo Marco,

    aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist.

    In diesem Fall die untere Wasserbehörde.

    Und genau da würde ich Themen wie Probenahme und welche Schnelltest aus ihrer Sicht machbar sind anbringen. Und ja, sie sollte an sich auch die Kosten tragen.

    Und wenn die nicht wollen. Dann mache ich eine Probenahme. Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK. Stelle Temperatur und pH-Wert fest und gut. Alles weitere kann nur die Fachbehörde vorgeben und wenn muss sie das auch.

    Ich weiß, dass ist nicht unbedingt das was man möchte, besonders wenn man an sich einen anderen Anspruch an Messtechnik im Einsatz hat. Wenn die Fachbehörde das aber so möchte, dann ist das halt so.


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein631835
    Datum30.06.2010 22:4920460 x gelesen
    Hallo André,

    Geschrieben von André Schild aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde.
    Sind die immer zuständig? Auch beim Baggersee oder dem Badeteich in Privat- oder Gemeindebesitz?

    Geschrieben von André SchildUnd genau da würde ich Themen wie Probenahme und welche Schnelltest aus ihrer Sicht machbar sind anbringen. Und ja, sie sollte an sich auch die Kosten tragen.
    Da unser LZG eine Kreiseinheit ist wäre der Kostenträger wohl eh der Kreis, zu sinnvollen Tests würde ich die untere Wasserbehörde dann natürlich auch befragen.

    Geschrieben von André Schild … Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK…
    Gibt es das eigentlich auch schon als richtiges (gebundenes) Buch, bzw. wird es das geben?

    Geschrieben von André Schild
    Ich weiß, dass ist nicht unbedingt das was man möchte, besonders wenn man an sich einen anderen Anspruch an Messtechnik im Einsatz hat. Wenn die Fachbehörde das aber so möchte, dann ist das halt so.

    Also bisher halten sich die schlechten Erfahrungen mit unserer unteren Wasserbehörde bei mir sogar noch im Rahmen. Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen. Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten.

    Mich würde daher schon interessieren, wie mit welcher Technik Andernorts vorgegangen wird und nach welchen Kriterien man die Messergebnisse dann dort bewertet.

    Besten Dank und beste Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW631837
    Datum30.06.2010 22:5420182 x gelesen
    Geschrieben von Marco KirsteinGeschrieben von André Schild" aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde."
    Sind die immer zuständig? Auch beim Baggersee oder dem Badeteich in Privat- oder Gemeindebesitz?


    Wer sonst ?

    Geschrieben von Marco KirsteinAllerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen. Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten.

    Wer ist zuständige Fachbehörde ? UWB ?
    Wer trägt die Entscheidung ?

    Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage haben wir als FW?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern631839
    Datum30.06.2010 23:1320126 x gelesen
    Geschrieben von André Schildaus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist.
    Ist das Deiner Meinung nach bei der Freisetzung von Gefahrstoffen in die Luft genauso? Auch für luftgetragene Emissionen gibt es ja Behörden. Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig?

    Tatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern. Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW631841
    Datum30.06.2010 23:1919740 x gelesen
    Geschrieben von Oliver MeisenbergÖlwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel.

    und sonst ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631843
    Datum01.07.2010 01:1819974 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Tatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern.
    unabhängig von den Badegewässern (das gilt für ALLE Gewässer) gibt es eine ganz einfache Aufteilung:

    Sofortmaßnahmen => Aufgabe der Gefahrenabwehr (und damit im weitesten Sinne der Feuerwehr)

    Folgemaßnahmen => Aufgabe der zuständigen Behörde (UWB, diese fachlich beraten vom Wasserwirtschaftsamt)

    Dabei gilt jeweils: jeder ist für die Durchführung der von ihm veranlassten Maßnahmen verantwortlich... Und für die Verhängung eines Badeverbots ist dann ohnehin in aller Regel das Gesundheitsamt zuständig.

    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel.
    eines von vielen...

    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll.
    Die Messung des ph-Werts halte ich auch für praktikabel und - vor allem - für die Feuerwehr auch durchführbar. Aber den Leuchtbakterientest? Für was soll das denn gut sein?

    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig?
    Weil es hierfür im Gesetz eine klar geregelte Zuständigkeit gibt, und zwar in den Landeswassergesetzen. In Bayern: Art. 58 BayWG, wenn ich mich nicht irre.

    Die Regelungbesagt, dass für die Gewässeraufsicht (und damit Anordnungsbefugnis) die Kreisverwaltungsbehörde zuständig ist, für die technische Gewässeraufsicht (also die fachliche Beratung etc.) das jeweilige Wasserwirtschaftsamt.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631844
    Datum01.07.2010 01:2119974 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff
    Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage haben wir als FW?
    Sobald der ins Gewässer eingebrachte Stoff mit Wasser mischbar ist: in aller Regel keine, außer evtl. aufstauen bei einem Fließgewässer! So schade, wie es nun mal ist.
    Geschrieben von Michael Roleff
    Wer ist zuständige Fachbehörde ? UWB ?
    Jepp! Und nur die...

    Geschrieben von Michael Roleff
    Wer trägt die Entscheidung ?
    Bei uns: häufig ich... :-)) manchmal auch nach "Beratung" durch unser WWA.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631845
    Datum01.07.2010 01:3820103 x gelesen
    Geschrieben von Marco Kirstein
    Sind die immer zuständig? Auch beim Baggersee oder dem Badeteich in Privat- oder Gemeindebesitz?
    Ja, in aller Regel. Grundlage sind die Regelungen des jeweiligen Landes-Wassergesetzes.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Da unser LZG eine Kreiseinheit ist wäre der Kostenträger wohl eh der Kreis, zu sinnvollen Tests würde ich die untere Wasserbehörde dann natürlich auch befragen.
    Nicht unbedingt, weil die Probenahme und vor allem die Auswertung im Labor häufig vom Wasserwirtschaftsamt durchgeführt wird... und die sind vom Staat finanziert. Daher ist der Kreis (UWB) nicht unbedingt der erste Ansprechpartner.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Also bisher halten sich die schlechten Erfahrungen mit unserer unteren Wasserbehörde bei mir sogar noch im Rahmen.
    Schön, wenn das woanders auch so ist...

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen.
    Zu welchen Zeiten? Reguläre Dienstzeiten, oder nachts/ am Wochenende? Haben die dann richtige Bereitschaft, oder kommt nur ein Mitarbeiter, der "zufällig" erreicht wird?

    Naja, und vor einer Entscheidung auch mal die eine oder andere Fachmeinung einzuholen, ist in diesem Metier erstens durchaus üblich, und zweitens auch durchaus angebracht, wenn man die möglichen Folgen bedenkt.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten.
    Der durchaus auch nachvollziehbar ist... aber dafür braucht es auch einiges Fachwissen (und das nicht nur unbedingt zu direkten Gefahrstoffen, sondern zu allgemeinen wasserwirtschaftlichen Themen, und da gehören Baustellen - und deren Wasserhaltungen - z.B. auch dazu), das oftmals auch bei einem LZ-G nicht vorhanden ist (ich will Euch da jetzt nicht zu nahe treten, aber das sind so meine Erfahrungen aus den letzten Jahren).

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Mich würde daher schon interessieren, wie mit welcher Technik Andernorts vorgegangen wird und nach welchen Kriterien man die Messergebnisse dann dort bewertet.
    Kommt bei uns darauf an: Probenahme entweder durch
    - UWB selbst
    - Wasserwirtschaftsamt
    - Polizei
    nach dem Handbuch "Technische Gewässeraufsicht" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Da stehen alle Maßnahmen der Probenahme, inkl. aller zu erhebender Tatsachen/ Feststellungen drin. Alle diese Stellen verfügen über eine einheitliche Probenahmeausrüstung.

    Die Auswertung erfolgt dann über ein Labor, in aller Regel über das Wasserwirtschaftsamt - da hat für uns auf die Schnelle aber auch schon mal das LKA ausgeholfen. Weitere Möglichkeit, vor allem bei einem unbekannten Stoff und z.B. Gefährdung einer Trinkwasserversorgung, wäre die nächstgelegene ATF.

    Die Feuerwehren (in unserem Fall GW-AS, GW-G und GW-Mess des kreiseigenen ABC-Zuges) verfügen bei uns ebenfalls über diese Ausrüstung, um im Eventuelfall auch für eine Probenahme eingesetzt werden zu können. Geschult wurden sie hierfür durch das Wasserwirtschaftsamt, im Einsatz begleitet würden sie durch einen Mitarbeiter des WWA oder der UWB.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631846
    Datum01.07.2010 01:4019884 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Die Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt.
    Und kann dann manchmal trotzdem nichts machen...

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen.
    Volle Zustimmung!


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631847
    Datum01.07.2010 02:1219762 x gelesen
    Geschrieben von Marco Kirstein
    Was haltet ihr für solche und ähnliche Fälle an „Gewässer-Analytik“ in Form von (Schnell-)tests vor?
    Öltestpapier, ph-Papier, Wassernachweispaste. Sonst nichts für die Vor-Ort-Analytik!

    Auf den GW außerdem noch Probenahmeausstattung (auch Weithalsflaschen), Auswertung erfolgt aber nur im Labor. Bei Stoffen, die nicht mit Wasser mischbar sind, ist evtl. für die Bestimmung der Ausbreitung auch der Einsatz der Wärmebildkamera denkbar... Oder der Einsatz einer ATF, bei unbekanntem Stoff und Gefahr im Verzug?

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Welche Erfahrungen habt ihr mit ähnlichen Einsätzen?
    Mittlerweile recht zahlreiche... und vor allem die Erkenntnis, dass diese Einsätze häufig lange dauern, und auch eine gewisse Logistik erfordern.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Welche Ursachen konntet ihr ermitteln?
    sind sehr oft die gleichen:

    öliger Film auf Gewässer: Mineralöl, Schalöl, Farb- und Lackreste (z.B. Epifanes)

    weiße Trübung: ausgewaschene Dispersionsfarbe, Feinteile aus einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wasserhaltung, Milch- und Molkereireste

    fauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: massive Sauerstoffunterversorgung bzw. Sauerstoffzehrung

    Fis

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631848
    Datum01.07.2010 02:1219909 x gelesen
    Geschrieben von Marco Kirstein
    Was haltet ihr für solche und ähnliche Fälle an „Gewässer-Analytik“ in Form von (Schnell-)tests vor?
    Öltestpapier, ph-Papier, Wassernachweispaste. Sonst nichts für die Vor-Ort-Analytik!

    Auf den GW außerdem noch Probenahmeausstattung (auch Weithalsflaschen), Auswertung erfolgt aber nur im Labor. Bei Stoffen, die nicht mit Wasser mischbar sind, ist evtl. für die Bestimmung der Ausbreitung auch der Einsatz der Wärmebildkamera denkbar... Oder der Einsatz einer ATF, bei unbekanntem Stoff und Gefahr im Verzug?

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Welche Erfahrungen habt ihr mit ähnlichen Einsätzen?
    Mittlerweile recht zahlreiche... und vor allem die Erkenntnis, dass diese Einsätze häufig lange dauern, und auch eine gewisse Logistik erfordern.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Welche Ursachen konntet ihr ermitteln?
    sind sehr oft die gleichen:

    öliger Film auf Gewässer: Mineralöl, Schalöl, Farb- und Lackreste (z.B. Epifanes)

    weiße Trübung: ausgewaschene Dispersionsfarbe, Feinteile aus einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wasserhaltung, Milch- und Molkereireste

    fauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: massive Sauerstoffunterversorgung bzw. Sauerstoffzehrung

    Fischsterben: kontaminiertes Löschwasser, ausgeschüttete/ eingeleitete Milch, Abwasser, Sauerstoffzehrung (z.B. durch biologisch abbaubare Öle), ...

    Schlieren auf Gewässer: Mineralöl, (Blau-)Algen, Ruß aus Heizölverbraucheranlagen (nach Inversionswetterlagen)

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Was habt ihr (in welchen Fällen) für Maßnahmen eingeleitet?
    Kommt auf die jeweilige Situation drauf an, und darauf, oder der jeweilige Stoff mit Wasser mischbar ist...

    öliger Film auf Gewässer: Sperren einbringen (da reichen oft auch schon mit Luft gefüllte Schläuche), Abschöpfen (nicht mit schwimmfähigem Ölbindemittel, sondern ausschließlich mit Vlies), evtl. auch absaugen

    weiße Trübung: weil mit Wasser mischbar, häufig keine Maßnahmen erfolgreich, evtl. Aufstauen und absaugen? oder knallhart auf Verdünnung setzen...

    fauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: Belüftung des Gewässers, durc Einsatz einer TS 8/8

    Fischsterben: entfernen und sicherstellen der toten Fische, weitere Maßnahmen je nach Ursache...

    Schlieren auf Gewässer: kommt immer auf die Ursache drauf an, meistens Bindemittel (Vliese) einsetzen oder abschöpfen, bei Algen keine Maßnahmen.

    Ansonsten gilt für alle Beispiele: wenn man die Ursache finden kann, ist der Behörde schon sehr geholfen!


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern631849
    Datum01.07.2010 02:1819783 x gelesen
    Geschrieben von André Schild
    Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK.
    Gibt's das irgendwo auch digital? Kenne ich so nicht...


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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern631874
    Datum01.07.2010 09:5119768 x gelesen
    Geschrieben von Markus ReichartSofortmaßnahmen => Aufgabe der Gefahrenabwehr
    Wenn von dem Schadstoff eine Gefahr ausgeht - was selten der Fall sein dürfte, jedoch am ehesten in Badegewässern.

    Geschrieben von Markus ReichartAber den Leuchtbakterientest? Für was soll das denn gut sein?
    Um die Anwesenheit toxischer Schadstoffe in Wasser festzustellen.

    Geschrieben von Markus ReichartGeschrieben von Oliver Meisenberg
    Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig?

    Weil es hierfür im Gesetz eine klar geregelte Zuständigkeit gibt, und zwar in den Landeswassergesetzen.

    Das habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle.


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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern631876
    Datum01.07.2010 09:5619827 x gelesen
    Die vfdb empfiehlt folgende Ausstattung bei Einsätzen mit flüssigen Gefahrstoffen in Wasser, die ja auch verdunsten können:

    pH-Indikator, Öltest, Explosionswarner, PID

    Folgende Ausstattung hält die vfdb außerdem für anwendbar:

    Prüfröhrchen, elektrochemische Gasmessgeräte, GC/MS, Leuchtbakterien

    (Quelle: vfdb 10/05)


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen631877
    Datum01.07.2010 10:0419821 x gelesen
    GC/MS oder HPLC/MS Kopplung wäre natürlich der Idealfall eventuell noch IR, aber das haben leider nur wenige Feuerwehren, außerdem benötigt man hierfür sehr gut ausgebildete und erfahrene Leute, am besten Chemiker oder Chemielaboranten. Vielleicht gibt es ja bei euch in der Nähe ein Umweltlabor, mit dem ihr euch in Verbindung setzen könnt, wenn ihr die oben genannte Gerätetechnik nicht zur Verfügung habt.

    Prüfröhrchen und Gasmessgeräte halte ich für weniger geeignet, da sie schon eine relativ hohe Gaskonzentration benötigen, da sich flüssige Gefahrstoffe allerdings oftmals sehr weit auf einer Gewässeroberfläche ausbreiten wird meistens die erforderliche Gefahrstoffkonzentration in der Luft nicht erreicht.

    pH- Indikatoren, was wollt ihr damit, die geben euch nur Auskunft darüber ob der Stoff sauer, basisch oder neutral ist, gibt euch aber ansonsten keine Aussage über die Substanz


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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern631881
    Datum01.07.2010 10:4119706 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit LamadepH- Indikatoren, was wollt ihr damit, die geben euch nur Auskunft darüber ob der Stoff sauer, basisch oder neutral ist, gibt euch aber ansonsten keine Aussage über die Substanz
    Wozu muss man den Stoff bestimmen? Es reicht doch, wenn ich weiß, ob er gefährlich ist, beispielsweise um ein Badegewässer zu räumen.


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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen631885
    Datum01.07.2010 11:0319707 x gelesen
    Die Geräte hätte ich auch gerne ;-)

    Aber mal realistisch gesehen. Bei einem Gefahrstoffeintrag in ein Gewässer sind unsere Möglichkeiten sehr limitiert. Da kommt es wahrscheinlich nicht darauf an, ob die Analyse 1h früher oder später vorliegt. Der Vorteil bei Gewässern liegt natürlich darin, dass man die Möglichkeit hat, die Nutzung dieses Wassers zu Unterbinden bis die Analyse vorliegt. Das sieht bei luftgetragenen Schadstoffen anders aus. Deshalb ist die "Analytik" (Ich setzte den Begriff absichtlich in Anführungsstriche) der Feuerwehr auch sehr auf die letztgenannten Schadstoffe ausgerichtet.


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen631886
    Datum01.07.2010 11:0819510 x gelesen
    Geschrieben von Oliver MeisenbergWozu muss man den Stoff bestimmen? Es reicht doch, wenn ich weiß, ob er gefährlich ist, beispielsweise um ein Badegewässer zu räumen.

    Wenn ich einen unbekannten Stoff im Wasser finde, räume ich grundsätzlich erstmal das Gewässer, dazu brauch ich kein pH-indikator. Außerdem muss die Masse des eingetragenen Schadstoffes schon enorm groß sein um eine signifikante pH-Wert-Änderung des Gewässers insgesamt hervorzurufen.


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen631889
    Datum01.07.2010 11:1419512 x gelesen
    Außerdem deutet ein öliger Film darauf hin, dass der Schadstoff nicht oder nur sehr schlecht mit Wasser mischbar ist, die Dissoziation im Wasser ist aber Voraussetzung, dass sich der pH-Wert überhaupt ändert.


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen631900
    Datum01.07.2010 11:4319584 x gelesen
    Geschrieben von Oliver MeisenbergDas habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle.


    Nein das musst du nicht aber je nach Schadenslage muss entweder die untere, die obere oder sogar die oberste Umweltschutzbehörde informiert werden. Grundsätzlich würde ich empfehlen grundsätzlich eine Probe von etwa 500mL zu ziehen bevor andere Maßnahmen ergriffen werden. Diese kann dann zusammen mit der Information an die zuständige Wasserbehörde weitergeleitet werden, diese ist dann für alle weiteren Untersuchungen verantwortlich und hat zur Untersuchung viel weitergehende Möglichkeiten als die Feuerwehr.
    Ist auch wichtig für eine eventuelle Strafverfolgung und auch für eventuell auftretende gesundheitliche Probleme bei Einsatzkräften und Zivilisten.


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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz631907
    Datum01.07.2010 12:3219731 x gelesen
    Link BKK

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein632000
    Datum01.07.2010 16:4119940 x gelesen
    Geschrieben von Markus Reichartfauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: Belüftung des Gewässers, durc Einsatz einer TS 8/8
    Ist es sinnvoll den Sauerstoffgehalt dazu bestimmen zu können (geht das mit einfachen Mitteln zuverlässig?), oder sind die Symptome da eh eindeutig? Die Maßnahme selbst kenne ich auch, haben wir auch schon häufiger durchgeführt. Wie ist die Maßnahme eigentlich wirkungsvoller? Großer Bogen durch die Luft oder scharf ins Wasser spritzen? War irgendwie immer Thema. Wie lange sollte man die Maßnahme mindestens durchführen?

    Geschrieben von Markus ReichartSchlieren auf Gewässer: kommt immer auf die Ursache drauf an, meistens Bindemittel (Vliese) einsetzen oder abschöpfen, bei Algen keine Maßnahmen.
    Hatten wir auch schon. Wenn Öltest negativ und PH-Wert in Ordnung, bedeutet das dann für den Gefahrgutzug sofort abrücken? Oder sollte dann immer eine Probe gezogen, bzw. die untere Wasserbehörde alarmiert werden (die Frage werde ich natürlich unserer Behörde auch direkt stellen)

    Geschrieben von Markus ReichartZu welchen Zeiten? Reguläre Dienstzeiten, oder nachts/ am Wochenende? Haben die dann richtige Bereitschaft, oder kommt nur ein Mitarbeiter, der "zufällig" erreicht wird?
    Naja, und vor einer Entscheidung auch mal die eine oder andere Fachmeinung einzuholen, ist in diesem Metier erstens durchaus üblich, und zweitens auch durchaus angebracht, wenn man die möglichen Folgen bedenkt.

    Gibt meines Wissens eine Bereitschaft, kommt dann aber natürlich darauf an, wo der Mitarbeiter gerade ist. Mir ist eine richtige Entscheidung nach 45 Minuten auch lieber als eine falsche nach 5 Minuten. Wenn nach 5 Minuten aber klar ist, dass man uns da nicht braucht, dann wüsste ich das halt gerne in der 6 Minute und nicht erst nach einer Stunde. Letzteres ist aber auch nicht der Regelfall, kommt aber halt auch (zumindest nach empfundener Zeit so) vor.

    Geschrieben von Markus ReichartDer durchaus auch nachvollziehbar ist... aber dafür braucht es auch einiges Fachwissen (und das nicht nur unbedingt zu direkten Gefahrstoffen, sondern zu allgemeinen wasserwirtschaftlichen Themen, und da gehören Baustellen - und deren Wasserhaltungen - z.B. auch dazu), das oftmals auch bei einem LZ-G nicht vorhanden ist (ich will Euch da jetzt nicht zu nahe treten, aber das sind so meine Erfahrungen aus den letzten Jahren).
    DU WAGST ES DIE FACHKOMPETENZ EINES LZG IN FRAGE ZU STELLEN! ;)
    Aber im Ernst: Umfassende Analytik möchten wir gar nicht betreiben. Ist höchstens die Frage, ob ein „Analyse-Kasten“ für den Hobbyteichbesitzer, ggf. in Verbindung mit einem Telefonat mit der UWB gerade bei einem kleinen Gewässer sinnvoll sein kann? Auch das werde ich unsere UWB direkt fragen, trotzdem interessant, wie das an anderen Orten gesehen wird.
    Probenahmesätze haben wir auf jedem Reaktorerkunder (4 Stück im Kreisgebiet), unserem ABC Erkunder, dem GWU und dem GWG. Wassernachweispaste, PH- und Öltestpapier ist auch auf jedem dieser Fahrzeuge vorhanden. Wärmebildkamera haben wir als LZG nur eine, weitere können wir über die Feuerwehren anfordern. Erweitern würden wir die Ausrüstung (wenn überhaupt sinnvoll) aber wahrscheinlich nur auf einem der Fahrzeuge.

    Beste Dank für die zahlreichen Anregungen schon jetzt

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz632020
    Datum01.07.2010 20:4419528 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marco KirsteinGeschrieben von André Schild" … Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK… "
    Gibt es das eigentlich auch schon als richtiges (gebundenes) Buch, bzw. wird es das geben?


    Ja, das wird es geben. Es ist momentan in Arbeit und wird wahrscheinlich Ende August lieferbar sein. Auch wird es Probenahmeseminare an der AKNZ geben.

    Gruß, Marc

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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW632023
    Datum01.07.2010 21:1319668 x gelesen
    Hallo Oliver,

    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Ist das Deiner Meinung nach bei der Freisetzung von Gefahrstoffen in die Luft genauso? Auch für luftgetragene Emissionen gibt es ja Behörden. Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig?


    Also luftgetragen Schadstoffe betreffen Einsatzkräfte und die Bevölkerung viel direkter.

    Aber auch da wird die zuständige Behörde leider nicht immer ausreichen eingebunden. Das Gesundheitsamt hat dort einiges zu sagen. Nur wer fragt sie im Einsatz?

    Geschrieben von Oliver MeisenbergTatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern. Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll.

    Wenn du nicht Leuchtbakterientest geschrieben hättest, dann hätte ich mit dir mitgehen können. Und ich habe ja nichts gegen eine Probenahme + pH-Test und Temperaturmessung.
    Aber warum soll ich mir Leuchtbakterien hinlegen, die ich kühl (oder ist gefroren) lagern muss und die dann auch noch ein Jahr halten?
    Das entsprechende Kapitel im Buch Messtechnik im Feuerwehreinsatz wird bei dem Thema zum Glück sehr deutlich.


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern632024
    Datum01.07.2010 21:2619433 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Wenn von dem Schadstoff eine Gefahr ausgeht - was selten der Fall sein dürfte, jedoch am ehesten in Badegewässern.
    Und was ist bei einem Eintrag in ein Nutzgewässer, z.B. einen Fischteich? Da können eingeleitete Stoffe wie z.B. Feinteile oder Milch auch erheblichen Schaden bewirken, weil das zu einem Fischsterben führen kann. Bei einem reinen Badegewässer würde das so nicht entstehen.

    Dabei ist im übrigen auch immer zusätzlich die Gewässergröße zu beachten (Verdünnungseffekt etc.). Im übrigen: die Zuständigkeit der Feuerwehr für Sofortmaßnahmen gilt bei jedem Einsatz nach der FwDV 500.

    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Um die Anwesenheit toxischer Schadstoffe in Wasser festzustellen.
    Und wer soll diesen Test durchführen, und zwar in einer Qualität, dass er notfalls auch "gerichtsfest" ist? Wie woft werden wir in die Verlegenheit kommen diesen Test anwenden zu müssen? Was sollen unsere Kräfte noch alles durchführen? Kosten-Nutzen-Verhältnis?

    Geschrieben von Oliver Meisenberg
    Das habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle.
    Und für was genau ist das LfU zuständig? Grundlage hierfür? Im übrigen: auch hier gilt die FwDV 500, mit all ihren Festlegungen... und das sind einige zu dieser Konstellation.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern632045
    Datum01.07.2010 22:4919892 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Ist es sinnvoll den Sauerstoffgehalt dazu bestimmen zu können (geht das mit einfachen Mitteln zuverlässig?), oder sind die Symptome da eh eindeutig?
    ich denke, die Symptome sind da durchaus eindeutig. Inwieweit eine Messung vor Ort - mit vertretbarem Aufwand - überhaupt möglich ist, kann ich Dir nicht sagen. Bei uns hat keine einzige Einheit mit Probenahmeausstattung die Möglichkeit hierzu - auch nicht die mir bekannten, die behördlicherseits in aller Regel zur Verfügung stehen (ausgenommen sind evtl. richtige Laborfahrzeuge, aber die sind sehr rar). Der Sauerstoffgehalt wird bei uns eigentlich ausschließlich im Labor bestimmt...

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Wie ist die Maßnahme eigentlich wirkungsvoller? Großer Bogen durch die Luft oder scharf ins Wasser spritzen?
    Gute Frage, nächste Frage. Habe mir da ehrlich gesagt bisher nie Gedanken dazu gemacht. Würde persönlich aber den scharfen Strahl ins Wasser bevorzugen...

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Wie lange sollte man die Maßnahme mindestens durchführen?
    Das wird man immer von den Umständen vor Ort abhängig machen müssen. Evtl. kann man das auch mit einer Schmutzwasserpumpe (z.B. Chiemsee von Spechtenhauser) erledigen, dann braucht man "nur" einen Stromanschluss, zwei Stützkrümmer, wenig Personal... und es ist bei weitem nicht so laut. Die Pumpe könnte dann auch durchlaufen, müsste nicht nachgetankt werden... muss nur diebstahlsicher verbaut werden :-)

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Wenn Öltest negativ und PH-Wert in Ordnung, bedeutet das dann für den Gefahrgutzug sofort abrücken?
    Würde ich so nicht sehen: Öltestpapier spricht erst ab einer gewissen Schichtstärke an, bei "leichten" Schlieren bleibt es unverändert... und kann damit zu einer Fehleinschätzung führen. Für die ph-Wert-Messung gilt eigentlich fast das gleiche, je nachdem, wo man misst (Fläche, Tiefe), kann das zu Fehlinterpretationen führen.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Oder sollte dann immer eine Probe gezogen,
    Das ist in jedem Fall eine gute Möglichkeit, und zeugt in aller Regel auch von einer gewissen Professionalität.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    bzw. die untere Wasserbehörde alarmiert werden
    Wenn sie gemäß der AAO nicht ohnehin mit verständigt wurde: aus meiner Sicht ja, in jedem Fall! Dann ist Feuerwehrs auch die Verantwortung los...

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Mir ist eine richtige Entscheidung nach 45 Minuten auch lieber als eine falsche nach 5 Minuten. Wenn nach 5 Minuten aber klar ist, dass man uns da nicht braucht, dann wüsste ich das halt gerne in der 6 Minute und nicht erst nach einer Stunde.
    Vorschlag: ein Verantwortlicher (z.B. der ZF mit seinem Zugtrupp) des LZ-G bleibt vor Ort, für die Information und Einweisung der Behördenvertreter. Kommt bei der Behörde immer gut an, reduziert aber den Personalaufwand des LZ-G auf ein absolutes Minimum.

    Ist bei uns auch schon mal vorgekommen, dass die Ortsangaben so ungenau waren, dass die Einsatzstelle von der UWB nicht gefunden wurde... dann musste die Feuerwehr nochmals raus, zwecks Information etc. Und wenn aus Sicht der Behörde doch noch Maßnahmen notwendig werden, kann sich der ZF selbst um alles weitere kümmern... ist vielleicht auch nicht verkehrt.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    DU WAGST ES DIE FACHKOMPETENZ EINES LZG IN FRAGE ZU STELLEN! ;)
    Ähm, manchmal? Aber im Ernst: es ging mir bei meiner Aussage rein um die wasserwirtschaftlichen Belange, die oftmals verbunden mit bautechnischen Fragen auftauchen. Wenn wir eine Gewässerverunreingung (milchige Flüssigkeit oder sowas in der Art) gemeldet bekommen, checken wir als erstes ab, ob wir in der Gegend eine gemeldete Baustelle mit einer Wasserhaltung haben. Aus unserer Erfahrung heraus sind das sehr oft die Verursacher... wenn wir da nichts bei uns in den Listen haben, werden wir trotzdem vor Ort als erstes die Baustellen und Kanaleinläufe kontrollieren.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Umfassende Analytik möchten wir gar nicht betreiben.
    Ist ja auch nicht unsere Aufgabe :-)

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Ist höchstens die Frage, ob ein „Analyse-Kasten“ für den Hobbyteichbesitzer, ggf. in Verbindung mit einem Telefonat mit der UWB gerade bei einem kleinen Gewässer sinnvoll sein kann?
    Kann ich mir für unseren Bereich ehrlich gesagt nicht vorstellen... denn sollten Proben genommen werden, muss die Auswertung in jedem Fall gerichtsfest erfolgen. Können für weitergehende Anordnungen, aber auch für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wichtig sein.

    Daher werden - wenn Proben notwendig werden - immer auch nochmals behördliche Proben genommen werden, auch wegen der Protokolle etc. Und Rückstellproben sind manchmal auch nicht verkehrt.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Erweitern würden wir die Ausrüstung (wenn überhaupt sinnvoll) aber wahrscheinlich nur auf einem der Fahrzeuge.
    Würde ich auch so machen, schon allein wegen der Kosten.

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Beste Dank für die zahlreichen Anregungen schon jetzt
    Gerne!

    Gruß vom Starnberger See
    Markus


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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein640664
    Datum19.08.2010 00:2218816 x gelesen
    Moin,

    zur weiteren Bearbeitung des Themas bin ich auf der Suche nach entsprechenden Merkblättern zu dem Thema Löschwasserrückhaltung, wie z.B.:

    http://www.reach-info.de/dokumente/Merkblatt_fluorhaltige_Schaumloeschmittel.pdf

    http://www.duengung.net/downloads/HW%20Loeschwasser_Stand_0601045.pdf

    Weitere Empfehlungen?

    Beste Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern640670
    Datum19.08.2010 01:0718726 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Marco Kirstein
    Weitere Empfehlungen?
    Merkblatt "Ammoniumnitrathaltige Düngemittel" von der SFS Würzburg, Merkblatt-Nr. 7.006. Gibt es meines Wissens aber nicht elektronisch...

    Gruß
    Markus


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640702
    Datum19.08.2010 09:2419530 x gelesen
    Geschrieben von Marco Kirsteinzur weiteren Bearbeitung des Themas bin ich auf der Suche nach entsprechenden Merkblättern zu dem Thema Löschwasserrückhaltung

    Das ist jetzt aber eine ganz andere Diskussion als die Ausgangsfrage.

    Zu LöWaRüHa seit über 10 Jahren im ELH als Thema enthalten, aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/.

    Wenn noch nicht vorhanden, dann ggf. doch mal beschaffen?
    Wenn schon, einfach nochmal dort im Stichwortverzeichnis mögliche Treffer nachlesen. - Und ggf. bei älteren Ausgaben doch mal in ein aktuelles Exemplar investieren?


    3 Löschwasserrückhaltung 3-LöWaRüHa

    Allgemeines

    Die Löschwasserrückhaltung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz ist wichtig, da nach dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes jede Gefährdung (= Einleitung ungeklärter Abwässer) des Grundwassers zu unterlassen ist.

    Auf topografische Verhältnisse achten. Dabei Gefälle und Fließrichtung beachten und ggf. Mulden, Senken und Gräben als (Hilfs-)Staubecken nutzen.

    Anhang von Plänen bzw. mit Kanalbetrieb abklären, ob des sich beim Abwassersystem um ein Misch- oder ein Trennsystem handelt. Beim Mischsytem läuft alles zur Kläranlage. Beim Trennsystem in der Regel nur die Abläufe innerhalb des Gebäudes. Das Oberflächenwasser und die Dachentwässerung laufen hier oftmals direkt in Bäche, Flüsse oder in Sickerbecken.

    Betriebe mit eingebauten Löschwasserrückhalteeinrichtungen verfügen i.d.R. über Feuerwehreinsatzpläne. Diese zur Information mit heranziehen!

    Auf eingesetztes Personal und Gerät sowie ggf. im Winter auf Eisbildung bei evtl. notwendigem Aufstau im Gelände achten!

    Hinweis:
    Der Löschwasserverbrauch (in m3) beträgt erfahrungsgemäß ca. 1,5 * Brandfläche (in m2). Dies gilt annähernd linear für Brandflächen bis ca. 1600 m2.
    Da das Brandgut und das Gebäude auch einiges davon aufnimmt, wird das Rückhaltevolumen nicht so hoch liegen und auch zeitversetzt auftreten (“Schwammeffekt”).


    Maßnahmen

    Löschwasserrückhaltung ist personal- und materialintensiv! Entsprechend der notwendigen Maßnahmen sind frühzeitig die entsprechenden Nachforderungen zu stellen.

    Beim Einlaufen in das öffentliche Kanalnetz sind sofort die Abwasserwerke bzw. die Kläranlage zu informieren. Ggf. deren Vorfluter bzw. Regenrückhaltebecken als Auffangbehälter nutzen.

    Beim Einlaufen in Straßenabläufe ist der Verlauf des Kanals undingt zu prüfen, um ein Einlaufen in Bäche und offene Gewässer sowie Sickerbecken zu verhindern.

    Abklären welche Produkte gebrannt haben, bzw. gelagert oder transportiert wurden. Grobabschätzung bzw. –bewertung des ablaufenden Löschwassers durch Bestimmung des PH-Wertes mit Indikatorpapier.

    Vorsicht vor Wiederverwendung des aufgefangenen, verunreinigten, ggf. warmen Löschwasser!
    Pumpen können angegriffen und in der Leistung gemindert werden! Schaumerzeugung kann unmöglich werden!

    Auf Giftstoffe und das eigene Material schädigende Stoffe achten!

    Im Aufstaubereich auf gefährdete Materialien oder gar mit Wasser reagierende Stoffe achten, ggf. in Sicherheit bringen.

    Zur Schaumerzeugung ist das aufgefangene Löschwasser ungeeignet!

    • Prüfen ob vorbeugende Maßnahmen (LW-Schotts, Auffangbehälter, -becken etc.) vorhanden und eingesetzt sind.
    Dies ist zwar nicht Aufgabe der Feuerwehr, jedoch sind nicht eingesetzte Schotts in jedem Fall von der Feuerwehr einzusetzen, sobald im Rahmen des Einsatzes dafür Personal zur Verfügung steht.
    • Sind ggfs. Pumpen in Betrieb zu setzen, um Abwässer in vorgesehene Auffangbecken etc. zu pumpen?
    • Kanaleinläufe bzw. –übergänge ins öffentliche Kanalnetz dicht setzen (z.B. Schieber schließen, bzw. provisorisch mit Luftkissen, Kunststofffolien, Sandsäcken) bzw. entsprechende Trennsysteme aktivieren.
    • "Natürliche" Gegebenheiten (z.B. Bodensenken, "wertlose" Keller, aber auch "wertarme" Gebäude mit wenigen Öffnungen) durch Dichtsetzen von Kanaleinläufen, Türen etc. mit Hilfe von Luftkissen, Folien, Holzbalken, Sandsäcken, Erdwällen nutzen.
    • Auf mögliche Ex-Gefahr bei brennbaren Flüssigkeiten im LW achten (v.a. Keller, Kanäle etc.)
    • Aufnahmebecken errichten (z.B. mit Folienschläuchen, Foliensäcken, Faltbehälter etc.).
    • Werden Dämme im Freien errichtet, sollten bei Bedarf Überfahrstellen (z.B. Erdrampen) eingerichtet werden, um die Dämme beim notwendigen Überfahren nicht zu zerstören!
    • Frühzeitig die Kapazitäten der Rückhaltemaßnahmen mit dem eingesetzten Löschwasservolumenstrom und der voraussichtlichen Einsatzdauer in Verbindung bringen.
    Dementsprechend weitere Maßnahmen
    + zusätzliche Behälter anfordern und aufstellen
    + Erdwälle aufschieben (maschinell mit Hilfe von Radladern etc.)
    + Dämme errichten  3 - HOCHWASSER, damit kann auch z.B. Schaum am Wegfließen gehindert werden, dies reduziert den Löschmittelbedarf.
    + Notfalls Abtransport mit Hilfe von Tankwagen, Saugwagen frühzeitig vorbereiten. Dies ist sehr problematisch, da dann im Regelfall ein immenser Löschwasseranfall bewältigt werden muß und dazu viele entsprechende Saug-Fahrzeuge erforderlich sind!
    + Einleitung in Kanalsystem etc. nur unter Absprache mit zuständigen Behörden (Untere Wasserbehörde, Abwasserbetriebe)!
    planen und durchführen.


    Im aufgestauten Bereich

    - Gesamten gefährdeten Bereich spätestens mit Beginn des Aufstauens stromlos schalten!
    - Wasserdichte Ausrüstung, z.B. Gummistiefel verwenden, da sonst Kontaminations- bzw. Gesundheitsgefahr besteht!


    Folgemaßnahmen

    ! * Einleitung in Kanalisation nur in Absprache/Zustimmung zuständiger Behörden (Untere Wasserbehörde!).
    • Eingesetztes Gerät (Pumpen, Schläuche, Folienschläuche etc.) reinigen  3 - DEKONTAMINATION.
    • Betreiber auf ggf. Probleme durch Kontamination bzw. anschließender Rostbildung bei Maschinen in diesem Bereich hinweisen! (=> Dem Betreiber Brandschadensanierer empfehlen!)



    Benachrichtigen:
    - Umweltamt
    - Untere Wasserbehörde, ist i.d.R. für die Entsorgung zuständige Behörde.
    - Umweltamt
    - Kanalbetriebe
    - Betreiber, Eigentümer
    - Dem Betrieber empfehlen: Sofort Kontakt zu Brandschadensanierer!
    - __________________




    Literaturhinweise:
    - Guthe, Gerhard: Möglichkeiten zur Löschwasserrückhaltung, Abschnittsarbeit, BF Düsseldorf, 02/96
    - Günther, Kuno-Peter; Thon, Werner und Bockwoldt, Manfred: Löschwasserrückhaltung als Beitrag zum Umweltschutz, in vfdb-Zeitschrift 1/1990, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1990
    - Paersch, Andreas und Spengler, Uwe: Das Problem Löschwasser, in: brandschutz, 7/94
    - Roßmann, Dr. Günther: Löschwasser-Rückhaltung, Bemessungsgrundlagen und technische Möglichkeiten, Leitlinien des GDV für den Umgang mit Löschwasser nach Bränden, in: vfdb 2/2010, Ebner Verlag, Bremen, 2010
    - Schweitzer, Olaf: Ermittlung des Löschwasserverbrauchs durch die Auswertung von Brandberichten im Hinblick auf erforderliche Löschwasserrückhaltevolumina, BUGH Wuppertal, Diplomarbeit, 1991
    - VdS 2557: Leitlinien für den Umgang mit kontaminiertem Löschwasser - Entwurf, 2010


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein640801
    Datum19.08.2010 18:0919046 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist jetzt aber eine ganz andere Diskussion als die Ausgangsfrage.
    Stimmt, ein anderer Einsatz unseres LZG, dieses Mal bei einem Großfeuer. Ging aber ja auch um den Schutz von Gewässern, ggf. natürlich auch von Kläranlagen oder Böden.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino Zu LöWaRüHa seit über 10 Jahren im ELH als Thema enthalten, aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/.
    Das Handbuch ist vorhanden: Ausgabe 2008, wie oft sollte man die erneuern? An die Literaturhinweise habe ich tatsächlich nicht gedacht.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Literaturhinweise:

    - VdS 2557: Leitlinien für den Umgang mit kontaminiertem Löschwasser - Entwurf, 2010

    Ist diese Leitlinie vollständig schon zu haben? Klingt spannend, ich habe nur den Teil I gefunden.

    Bei dem letzten Einsatz wurde übrigens das Löschwasser in einem Vorfluter aufgehalten. Zunächst wurde das Löschwasser recycelt, also wieder als Löschwasser genutzt. Mangels feinerer Messtechnik haben wir uns in der Zwischenzeit auf PH-Tests (gelegentlich auch einen Öl-Test) beschränkt, das Wasser wurde nur leicht saurer. Irgendwann waren aber so viele Feststoffe in dem Wasser, dass sich die Pumpen zusetzten und das Recyceln musste eingestellt werden. Das Feuer war leider noch nicht aus und so war der Vorfluter irgendwann fast voll und wäre auch übergelaufen.
    Nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde und dem Klärwerk wurde das Löschwasser daher von einem Lohnunternehmer mit Saugwagen in einen „Zwischenlager“ (leeres Regenrückhaltebecken) in das örtliche Klärwerk gefahren. Wir haben nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde gemäß der Empfehlung des BBK Löschwasserproben gezogen.
    Es ist also kein Löschwasser unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Was man mit dem Löschwasser inzwischen gemacht hat, dass kann ich nicht sagen. In jedem Fall hat man noch weitere Proben gezogen und ins Labor gesendet. Mehr konnten wir hier im Prinzip wohl auch nicht machen.

    Demnächst werden wir uns dennoch mit der unteren Wasserbehörde treffen. Das ist wegen der Anfangs erwähnten Szenarien schon länger geplant, die Amtsleitung wechselt aber gerade und daher zieht sich das etwas. Es soll dabei um eine optimierte Zusammenarbeit gehen, daher würde ich gerne ein paar Sachen vorher lesen, die Relevant sein könnten.

    Besten Dank und beste Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen640821
    Datum19.08.2010 20:0818510 x gelesen
    Hallo Marco

    Ihr habt doch die Ergänzungslieferungen mitbestellt(ganz fest dran glaubt)?!

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein640829
    Datum19.08.2010 20:3318522 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzHallo Marco
    Ihr habt doch die Ergänzungslieferungen mitbestellt(ganz fest dran glaubt)?!
    Peter

    Ich bin mir da nicht sicher, da ich das nicht selbst bestellt, sondern das Buch von unserem LZG ELW bisher nur genutzt habe. Auf der letzten betrachteten Seite stand 2008 drauf. Ergänzungslieferungen bekommt aber immer der Fahrzeugwart, könnte also schon möglich sein, dass der die eingeheftet hat. Ich werde aber mal lieber bei unserem Leiter nachfragen.

    Beste Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640837
    Datum19.08.2010 21:1818754 x gelesen
    Geschrieben von Marco KirsteinAusgabe 2008, wie oft sollte man die erneuern?

    wir erneuern im Jahr ca. 250 - 350 Seiten des Inhalts, leider fällt mir/uns zwar viel, aber noch längst nicht alles an Updates auf, aber wir geben uns zusammen mit vielen aufmerksamen Lesern die größte Mühe.

    Auf einem ELW würde ich aber in jedem Fall wenn nicht die laufenden Ergänzungslieferungen (weil man die z.B. in der Leitstelle oder NASt o.ä. hat und ggf. faxen kann - in Farbe?) dann wenigstens einmal im Jahr komplett ersetzen, wenns der einzige ELW ist. Hat man davon mehrere - wie wir, könnte man z.B. die ZF-Fahrzeuge alle 3 Jahre erneuern, während auf dem "Führungs-ELW, der zu allen kritischen Lagen ohnehin fährt, aber halt nicht immer der erste ist und auch ggf. woanders steht, immer das aktuelle Werk mitfährt...

    Komisch, beim Hommel o.ä. wird nach wie vor weit mehr Geld investiert, obwohl die Lagen weit seltener sind...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein640884
    Datum20.08.2010 00:3018610 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino

    Auf einem ELW würde ich aber in jedem Fall wenn nicht die laufenden Ergänzungslieferungen (weil man die z.B. in der Leitstelle oder NASt o.ä. hat und ggf. faxen kann - in Farbe?) dann wenigstens einmal im Jahr komplett ersetzen, wenns der einzige ELW ist. Hat man davon mehrere - wie wir, könnte man z.B. die ZF-Fahrzeuge alle 3 Jahre erneuern, während auf dem "Führungs-ELW, der zu allen kritischen Lagen ohnehin fährt, aber halt nicht immer der erste ist und auch ggf. woanders steht, immer das aktuelle Werk mitfährt...

    Komisch, beim Hommel o.ä. wird nach wie vor weit mehr Geld investiert, obwohl die Lagen weit seltener sind...

    Naja, es geht hier um einen LZG ELW und davon haben wir auch nur einen im Kreis, der zu fast jeder ABC Lage auch mitfährt und wir (als LZG) haben auch nur auf diesem Fahrzeug einen Hommel. Als LZG machen wir natürlich selbst keine Einsatzleitung, sondern nur eine Abschnittsleitung. Wie verbreitet der Ordner auf anderen ELW in unserem Kreis so ist, das kann ich nicht sagen, ob ihn die Leitstelle hat? Werde ich mal nachfragen.

    Beste Grüße

    Marco


    http://lzg.kfv-steinburg.de/

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg824036
    Datum13.10.2016 08:393621 x gelesen
    Guten Tag

    Das Paradebeispiel für mißlungenden Gewässerschutz:

    -> SWR " 30 Jahre nach Sandoz-Katastrophe "

    Die Spuren der Sandoz-Katastrophe vom 1. November 1986 sind mittlerweile beseitigt. Damals brannte eine Lagerhalle des Schweizer Chemiekonzerns Sandoz nieder. Obwohl das Unternehmen zunächst beteuerte, dass die freigesetzten Chemikalien ungefährlich seien, floss hochgiftiges rotes Löschwasser in den Rhein und sorgte für eine Umweltkatastrophe. Der Rhein färbte sich rot, tausende Fische trieben tot auf dem Fluss.

    Ein Großteil der Feuerwehrtätigkeiten rheinabwärts war allerdings nur noch tote Fische aus dem Rhein bergen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg824038
    Datum13.10.2016 09:223590 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Bernhard,

    Geschrieben von Bernhard D.Das Paradebeispiel für mißlungenden Gewässerschutz:

    -> SWR " 30 Jahre nach Sandoz-Katastrophe "
    Das war ja der Anstoß sich mit Löschwasser- Rückhaltung zu befassen.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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     30.06.2010 13:52 Marc7o K7., Itzehoe
     30.06.2010 15:06 ., Kirchheim unter Teck
     30.06.2010 15:50 Marc7o K7., Itzehoe
     30.06.2010 18:16 Andr7é S7., Essen
     30.06.2010 22:49 Marc7o K7., Itzehoe
     30.06.2010 22:54 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     01.07.2010 01:21 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 01:38 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 20:44 ., Speyer
     30.06.2010 23:13 Oliv7er 7M., München
     30.06.2010 23:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     01.07.2010 01:18 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 09:51 Oliv7er 7M., München
     01.07.2010 11:43 ., Frankfurt
     01.07.2010 21:26 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 21:13 Andr7é S7., Essen
     01.07.2010 02:18 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 12:32 Stef7an 7J., Birlenbach
     01.07.2010 16:41 Marc7o K7., Itzehoe
     01.07.2010 22:49 Mark7us 7R., Höhenrain
     19.08.2010 00:22 Marc7o K7., Itzehoe
     19.08.2010 01:07 Mark7us 7R., Höhenrain
     19.08.2010 09:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.08.2010 18:09 Marc7o K7., Itzehoe
     19.08.2010 20:08 Pete7r L7., Frankenberg
     19.08.2010 20:33 Marc7o K7., Itzehoe
     19.08.2010 21:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     20.08.2010 00:30 Marc7o K7., Itzehoe
     01.07.2010 01:40 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 02:12 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 02:12 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.07.2010 09:56 Oliv7er 7M., München
     01.07.2010 10:04 ., Frankfurt
     01.07.2010 10:41 Oliv7er 7M., München
     01.07.2010 11:08 ., Frankfurt
     01.07.2010 11:14 ., Frankfurt
     01.07.2010 11:03 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal
     13.10.2016 08:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     13.10.2016 09:22 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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