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Thema | Gewässerschutz | 39 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 631716 | |||
Datum | 30.06.2010 13:52 | 28303 x gelesen | |||
Ein herzliches Moin, als Löschzug-Gefahrgut wurden wir in der Vergangenheit gelegentlich auch zu diversen Auffälligkeiten auf, bzw. in Binnengewässern gerufen. Die Szenarien waren da durchaus unterschiedlich. Einige Beispiele: Öligen Film (kein Mineralöl) auf einer Au, weiße Trübung des Wassers, fauliger Geruch im Teich, Fische die nach Luft schnappten…. Was haltet ihr für solche und ähnliche Fälle an „Gewässer-Analytik“ in Form von (Schnell-)tests vor? Welche Erfahrungen habt ihr mit ähnlichen Einsätzen? Welche Ursachen konntet ihr ermitteln? Was habt ihr (in welchen Fällen) für Maßnahmen eingeleitet? Besten Dank und schöne Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 631737 | |||
Datum | 30.06.2010 15:06 | 20707 x gelesen | |||
In solchen Fällen sollte die Polizei oder die zuständige Behörde aktiv werden. Die Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt. Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen. Analog kann die Feuerwehr eine Gefahrenabwehr nur durchführen, wenn sie die Ursache kennt und von daher könnten auch Messeinheiten der Feuerwehr zum Einsatz kommen um effektiv und effizient die Gefahr zu beseitigen. Bei fast allen Gewässern gibt es m. E. auch immer einen zuständigen Wasserwart, welcher eine entsprechende Ausrüstung und eine entsprechende Erfahrung mit sowas hat. Den würde ich über das LRA auch anfordern und zur Einsatzstelle bitten. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 631750 | |||
Datum | 30.06.2010 15:50 | 20738 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Ringhofer In solchen Fällen sollte die Polizei oder die zuständige Behörde aktiv werden. Die Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt. Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen. Natürlich, aber wie sieht das bei euch praktisch aus? Wer kommt da mit welcher Ausrüstung und welcher Fachkompetenz und nach welcher Vorlaufzeit an die Einsatzstelle? Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Die Messeinheiten sind bei uns Bestandteil des Löschzuges-Gefahrgut, um deren Auf-/Ausrüstung geht es mir. Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Ähnlich wie oben: Wie sieht das bei euch praktisch aus? Wer kommt da mit welcher Ausrüstung und welcher Fachkompetenz und nach welcher Vorlaufzeit an die Einsatzstelle? Kann man ggf. die Wartezeit sinnvoll nutzen und schon ein paar einfache Tests durchführen? Soll natürlich in einem vernünftig Kosten/Nutzen-Verhältnis stehen. Kann/Sollte man bei bestimmten Testergebnissen schon bestimmte Maßnahmen einleiten? Wenn ja welche? Besten Dank und beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 631789 | |||
Datum | 30.06.2010 18:16 | 20563 x gelesen | |||
Hallo Marco, aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde. Und genau da würde ich Themen wie Probenahme und welche Schnelltest aus ihrer Sicht machbar sind anbringen. Und ja, sie sollte an sich auch die Kosten tragen. Und wenn die nicht wollen. Dann mache ich eine Probenahme. Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK. Stelle Temperatur und pH-Wert fest und gut. Alles weitere kann nur die Fachbehörde vorgeben und wenn muss sie das auch. Ich weiß, dass ist nicht unbedingt das was man möchte, besonders wenn man an sich einen anderen Anspruch an Messtechnik im Einsatz hat. Wenn die Fachbehörde das aber so möchte, dann ist das halt so. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 631835 | |||
Datum | 30.06.2010 22:49 | 20460 x gelesen | |||
Hallo André, Geschrieben von André Schild aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde. Sind die immer zuständig? Auch beim Baggersee oder dem Badeteich in Privat- oder Gemeindebesitz? Geschrieben von André Schild Und genau da würde ich Themen wie Probenahme und welche Schnelltest aus ihrer Sicht machbar sind anbringen. Und ja, sie sollte an sich auch die Kosten tragen. Da unser LZG eine Kreiseinheit ist wäre der Kostenträger wohl eh der Kreis, zu sinnvollen Tests würde ich die untere Wasserbehörde dann natürlich auch befragen. Geschrieben von André Schild … Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK… Gibt es das eigentlich auch schon als richtiges (gebundenes) Buch, bzw. wird es das geben? Geschrieben von André Schild
Also bisher halten sich die schlechten Erfahrungen mit unserer unteren Wasserbehörde bei mir sogar noch im Rahmen. Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen. Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten. Mich würde daher schon interessieren, wie mit welcher Technik Andernorts vorgegangen wird und nach welchen Kriterien man die Messergebnisse dann dort bewertet. Besten Dank und beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 631837 | |||
Datum | 30.06.2010 22:54 | 20182 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinGeschrieben von André Schild" aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde." Wer sonst ? Geschrieben von Marco Kirstein Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen. Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten. Wer ist zuständige Fachbehörde ? UWB ? Wer trägt die Entscheidung ? Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage haben wir als FW? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 631839 | |||
Datum | 30.06.2010 23:13 | 20126 x gelesen | |||
Geschrieben von André Schildaus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. Ist das Deiner Meinung nach bei der Freisetzung von Gefahrstoffen in die Luft genauso? Auch für luftgetragene Emissionen gibt es ja Behörden. Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig? Tatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern. Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 631841 | |||
Datum | 30.06.2010 23:19 | 19740 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergÖlwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. und sonst ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631843 | |||
Datum | 01.07.2010 01:18 | 19974 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergTatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern. unabhängig von den Badegewässern (das gilt für ALLE Gewässer) gibt es eine ganz einfache Aufteilung: Sofortmaßnahmen => Aufgabe der Gefahrenabwehr (und damit im weitesten Sinne der Feuerwehr) Folgemaßnahmen => Aufgabe der zuständigen Behörde (UWB, diese fachlich beraten vom Wasserwirtschaftsamt) Dabei gilt jeweils: jeder ist für die Durchführung der von ihm veranlassten Maßnahmen verantwortlich... Und für die Verhängung eines Badeverbots ist dann ohnehin in aller Regel das Gesundheitsamt zuständig. Geschrieben von Oliver Meisenberg Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. eines von vielen... Geschrieben von Oliver Meisenberg Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll. Die Messung des ph-Werts halte ich auch für praktikabel und - vor allem - für die Feuerwehr auch durchführbar. Aber den Leuchtbakterientest? Für was soll das denn gut sein? Geschrieben von Oliver Meisenberg Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig? Weil es hierfür im Gesetz eine klar geregelte Zuständigkeit gibt, und zwar in den Landeswassergesetzen. In Bayern: Art. 58 BayWG, wenn ich mich nicht irre. Die Regelungbesagt, dass für die Gewässeraufsicht (und damit Anordnungsbefugnis) die Kreisverwaltungsbehörde zuständig ist, für die technische Gewässeraufsicht (also die fachliche Beratung etc.) das jeweilige Wasserwirtschaftsamt. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631844 | |||
Datum | 01.07.2010 01:21 | 19974 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWelche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage haben wir als FW? Sobald der ins Gewässer eingebrachte Stoff mit Wasser mischbar ist: in aller Regel keine, außer evtl. aufstauen bei einem Fließgewässer! So schade, wie es nun mal ist. Geschrieben von Michael Roleff Wer ist zuständige Fachbehörde ? UWB ? Jepp! Und nur die... Geschrieben von Michael Roleff Wer trägt die Entscheidung ? Bei uns: häufig ich... :-)) manchmal auch nach "Beratung" durch unser WWA. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631845 | |||
Datum | 01.07.2010 01:38 | 20103 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinSind die immer zuständig? Auch beim Baggersee oder dem Badeteich in Privat- oder Gemeindebesitz? Ja, in aller Regel. Grundlage sind die Regelungen des jeweiligen Landes-Wassergesetzes. Geschrieben von Marco Kirstein Da unser LZG eine Kreiseinheit ist wäre der Kostenträger wohl eh der Kreis, zu sinnvollen Tests würde ich die untere Wasserbehörde dann natürlich auch befragen. Nicht unbedingt, weil die Probenahme und vor allem die Auswertung im Labor häufig vom Wasserwirtschaftsamt durchgeführt wird... und die sind vom Staat finanziert. Daher ist der Kreis (UWB) nicht unbedingt der erste Ansprechpartner. Geschrieben von Marco Kirstein Also bisher halten sich die schlechten Erfahrungen mit unserer unteren Wasserbehörde bei mir sogar noch im Rahmen. Schön, wenn das woanders auch so ist... Geschrieben von Marco Kirstein Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen. Zu welchen Zeiten? Reguläre Dienstzeiten, oder nachts/ am Wochenende? Haben die dann richtige Bereitschaft, oder kommt nur ein Mitarbeiter, der "zufällig" erreicht wird? Naja, und vor einer Entscheidung auch mal die eine oder andere Fachmeinung einzuholen, ist in diesem Metier erstens durchaus üblich, und zweitens auch durchaus angebracht, wenn man die möglichen Folgen bedenkt. Geschrieben von Marco Kirstein Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten. Der durchaus auch nachvollziehbar ist... aber dafür braucht es auch einiges Fachwissen (und das nicht nur unbedingt zu direkten Gefahrstoffen, sondern zu allgemeinen wasserwirtschaftlichen Themen, und da gehören Baustellen - und deren Wasserhaltungen - z.B. auch dazu), das oftmals auch bei einem LZ-G nicht vorhanden ist (ich will Euch da jetzt nicht zu nahe treten, aber das sind so meine Erfahrungen aus den letzten Jahren). Geschrieben von Marco Kirstein Mich würde daher schon interessieren, wie mit welcher Technik Andernorts vorgegangen wird und nach welchen Kriterien man die Messergebnisse dann dort bewertet. Kommt bei uns darauf an: Probenahme entweder durch - UWB selbst - Wasserwirtschaftsamt - Polizei nach dem Handbuch "Technische Gewässeraufsicht" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Da stehen alle Maßnahmen der Probenahme, inkl. aller zu erhebender Tatsachen/ Feststellungen drin. Alle diese Stellen verfügen über eine einheitliche Probenahmeausrüstung. Die Auswertung erfolgt dann über ein Labor, in aller Regel über das Wasserwirtschaftsamt - da hat für uns auf die Schnelle aber auch schon mal das LKA ausgeholfen. Weitere Möglichkeit, vor allem bei einem unbekannten Stoff und z.B. Gefährdung einer Trinkwasserversorgung, wäre die nächstgelegene ATF. Die Feuerwehren (in unserem Fall GW-AS, GW-G und GW-Mess des kreiseigenen ABC-Zuges) verfügen bei uns ebenfalls über diese Ausrüstung, um im Eventuelfall auch für eine Probenahme eingesetzt werden zu können. Geschult wurden sie hierfür durch das Wasserwirtschaftsamt, im Einsatz begleitet würden sie durch einen Mitarbeiter des WWA oder der UWB. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631846 | |||
Datum | 01.07.2010 01:40 | 19884 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt. Und kann dann manchmal trotzdem nichts machen... Geschrieben von Jürgen Ringhofer Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen. Volle Zustimmung! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631847 | |||
Datum | 01.07.2010 02:12 | 19762 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinWas haltet ihr für solche und ähnliche Fälle an „Gewässer-Analytik“ in Form von (Schnell-)tests vor? Öltestpapier, ph-Papier, Wassernachweispaste. Sonst nichts für die Vor-Ort-Analytik! Auf den GW außerdem noch Probenahmeausstattung (auch Weithalsflaschen), Auswertung erfolgt aber nur im Labor. Bei Stoffen, die nicht mit Wasser mischbar sind, ist evtl. für die Bestimmung der Ausbreitung auch der Einsatz der Wärmebildkamera denkbar... Oder der Einsatz einer ATF, bei unbekanntem Stoff und Gefahr im Verzug? Geschrieben von Marco Kirstein Welche Erfahrungen habt ihr mit ähnlichen Einsätzen? Mittlerweile recht zahlreiche... und vor allem die Erkenntnis, dass diese Einsätze häufig lange dauern, und auch eine gewisse Logistik erfordern. Geschrieben von Marco Kirstein Welche Ursachen konntet ihr ermitteln? sind sehr oft die gleichen: öliger Film auf Gewässer: Mineralöl, Schalöl, Farb- und Lackreste (z.B. Epifanes) weiße Trübung: ausgewaschene Dispersionsfarbe, Feinteile aus einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wasserhaltung, Milch- und Molkereireste fauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: massive Sauerstoffunterversorgung bzw. Sauerstoffzehrung Fis | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631848 | |||
Datum | 01.07.2010 02:12 | 19909 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinWas haltet ihr für solche und ähnliche Fälle an „Gewässer-Analytik“ in Form von (Schnell-)tests vor? Öltestpapier, ph-Papier, Wassernachweispaste. Sonst nichts für die Vor-Ort-Analytik! Auf den GW außerdem noch Probenahmeausstattung (auch Weithalsflaschen), Auswertung erfolgt aber nur im Labor. Bei Stoffen, die nicht mit Wasser mischbar sind, ist evtl. für die Bestimmung der Ausbreitung auch der Einsatz der Wärmebildkamera denkbar... Oder der Einsatz einer ATF, bei unbekanntem Stoff und Gefahr im Verzug? Geschrieben von Marco Kirstein Welche Erfahrungen habt ihr mit ähnlichen Einsätzen? Mittlerweile recht zahlreiche... und vor allem die Erkenntnis, dass diese Einsätze häufig lange dauern, und auch eine gewisse Logistik erfordern. Geschrieben von Marco Kirstein Welche Ursachen konntet ihr ermitteln? sind sehr oft die gleichen: öliger Film auf Gewässer: Mineralöl, Schalöl, Farb- und Lackreste (z.B. Epifanes) weiße Trübung: ausgewaschene Dispersionsfarbe, Feinteile aus einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wasserhaltung, Milch- und Molkereireste fauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: massive Sauerstoffunterversorgung bzw. Sauerstoffzehrung Fischsterben: kontaminiertes Löschwasser, ausgeschüttete/ eingeleitete Milch, Abwasser, Sauerstoffzehrung (z.B. durch biologisch abbaubare Öle), ... Schlieren auf Gewässer: Mineralöl, (Blau-)Algen, Ruß aus Heizölverbraucheranlagen (nach Inversionswetterlagen) Geschrieben von Marco Kirstein Was habt ihr (in welchen Fällen) für Maßnahmen eingeleitet? Kommt auf die jeweilige Situation drauf an, und darauf, oder der jeweilige Stoff mit Wasser mischbar ist... öliger Film auf Gewässer: Sperren einbringen (da reichen oft auch schon mit Luft gefüllte Schläuche), Abschöpfen (nicht mit schwimmfähigem Ölbindemittel, sondern ausschließlich mit Vlies), evtl. auch absaugen weiße Trübung: weil mit Wasser mischbar, häufig keine Maßnahmen erfolgreich, evtl. Aufstauen und absaugen? oder knallhart auf Verdünnung setzen... fauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: Belüftung des Gewässers, durc Einsatz einer TS 8/8 Fischsterben: entfernen und sicherstellen der toten Fische, weitere Maßnahmen je nach Ursache... Schlieren auf Gewässer: kommt immer auf die Ursache drauf an, meistens Bindemittel (Vliese) einsetzen oder abschöpfen, bei Algen keine Maßnahmen. Ansonsten gilt für alle Beispiele: wenn man die Ursache finden kann, ist der Behörde schon sehr geholfen! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631849 | |||
Datum | 01.07.2010 02:18 | 19783 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildHalte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK. Gibt's das irgendwo auch digital? Kenne ich so nicht... | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 631874 | |||
Datum | 01.07.2010 09:51 | 19768 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartSofortmaßnahmen => Aufgabe der Gefahrenabwehr Wenn von dem Schadstoff eine Gefahr ausgeht - was selten der Fall sein dürfte, jedoch am ehesten in Badegewässern. Geschrieben von Markus Reichart Aber den Leuchtbakterientest? Für was soll das denn gut sein? Um die Anwesenheit toxischer Schadstoffe in Wasser festzustellen. Geschrieben von Markus Reichart Geschrieben von Oliver Meisenberg Das habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle. | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 631876 | |||
Datum | 01.07.2010 09:56 | 19827 x gelesen | |||
Die vfdb empfiehlt folgende Ausstattung bei Einsätzen mit flüssigen Gefahrstoffen in Wasser, die ja auch verdunsten können: pH-Indikator, Öltest, Explosionswarner, PID Folgende Ausstattung hält die vfdb außerdem für anwendbar: Prüfröhrchen, elektrochemische Gasmessgeräte, GC/MS, Leuchtbakterien (Quelle: vfdb 10/05) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 631877 | |||
Datum | 01.07.2010 10:04 | 19821 x gelesen | |||
GC/MS oder HPLC/MS Kopplung wäre natürlich der Idealfall eventuell noch IR, aber das haben leider nur wenige Feuerwehren, außerdem benötigt man hierfür sehr gut ausgebildete und erfahrene Leute, am besten Chemiker oder Chemielaboranten. Vielleicht gibt es ja bei euch in der Nähe ein Umweltlabor, mit dem ihr euch in Verbindung setzen könnt, wenn ihr die oben genannte Gerätetechnik nicht zur Verfügung habt. Prüfröhrchen und Gasmessgeräte halte ich für weniger geeignet, da sie schon eine relativ hohe Gaskonzentration benötigen, da sich flüssige Gefahrstoffe allerdings oftmals sehr weit auf einer Gewässeroberfläche ausbreiten wird meistens die erforderliche Gefahrstoffkonzentration in der Luft nicht erreicht. pH- Indikatoren, was wollt ihr damit, die geben euch nur Auskunft darüber ob der Stoff sauer, basisch oder neutral ist, gibt euch aber ansonsten keine Aussage über die Substanz | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 631881 | |||
Datum | 01.07.2010 10:41 | 19706 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadepH- Indikatoren, was wollt ihr damit, die geben euch nur Auskunft darüber ob der Stoff sauer, basisch oder neutral ist, gibt euch aber ansonsten keine Aussage über die Substanz Wozu muss man den Stoff bestimmen? Es reicht doch, wenn ich weiß, ob er gefährlich ist, beispielsweise um ein Badegewässer zu räumen. | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 631885 | |||
Datum | 01.07.2010 11:03 | 19707 x gelesen | |||
Die Geräte hätte ich auch gerne ;-) Aber mal realistisch gesehen. Bei einem Gefahrstoffeintrag in ein Gewässer sind unsere Möglichkeiten sehr limitiert. Da kommt es wahrscheinlich nicht darauf an, ob die Analyse 1h früher oder später vorliegt. Der Vorteil bei Gewässern liegt natürlich darin, dass man die Möglichkeit hat, die Nutzung dieses Wassers zu Unterbinden bis die Analyse vorliegt. Das sieht bei luftgetragenen Schadstoffen anders aus. Deshalb ist die "Analytik" (Ich setzte den Begriff absichtlich in Anführungsstriche) der Feuerwehr auch sehr auf die letztgenannten Schadstoffe ausgerichtet. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 631886 | |||
Datum | 01.07.2010 11:08 | 19510 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergWozu muss man den Stoff bestimmen? Es reicht doch, wenn ich weiß, ob er gefährlich ist, beispielsweise um ein Badegewässer zu räumen. Wenn ich einen unbekannten Stoff im Wasser finde, räume ich grundsätzlich erstmal das Gewässer, dazu brauch ich kein pH-indikator. Außerdem muss die Masse des eingetragenen Schadstoffes schon enorm groß sein um eine signifikante pH-Wert-Änderung des Gewässers insgesamt hervorzurufen. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 631889 | |||
Datum | 01.07.2010 11:14 | 19512 x gelesen | |||
Außerdem deutet ein öliger Film darauf hin, dass der Schadstoff nicht oder nur sehr schlecht mit Wasser mischbar ist, die Dissoziation im Wasser ist aber Voraussetzung, dass sich der pH-Wert überhaupt ändert. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 631900 | |||
Datum | 01.07.2010 11:43 | 19584 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergDas habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle. Nein das musst du nicht aber je nach Schadenslage muss entweder die untere, die obere oder sogar die oberste Umweltschutzbehörde informiert werden. Grundsätzlich würde ich empfehlen grundsätzlich eine Probe von etwa 500mL zu ziehen bevor andere Maßnahmen ergriffen werden. Diese kann dann zusammen mit der Information an die zuständige Wasserbehörde weitergeleitet werden, diese ist dann für alle weiteren Untersuchungen verantwortlich und hat zur Untersuchung viel weitergehende Möglichkeiten als die Feuerwehr. Ist auch wichtig für eine eventuelle Strafverfolgung und auch für eventuell auftretende gesundheitliche Probleme bei Einsatzkräften und Zivilisten. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 631907 | |||
Datum | 01.07.2010 12:32 | 19731 x gelesen | |||
Link BKK Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 632000 | |||
Datum | 01.07.2010 16:41 | 19940 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartfauliger Geruch, Fische die nach Luft schnappen: Belüftung des Gewässers, durc Einsatz einer TS 8/8 Ist es sinnvoll den Sauerstoffgehalt dazu bestimmen zu können (geht das mit einfachen Mitteln zuverlässig?), oder sind die Symptome da eh eindeutig? Die Maßnahme selbst kenne ich auch, haben wir auch schon häufiger durchgeführt. Wie ist die Maßnahme eigentlich wirkungsvoller? Großer Bogen durch die Luft oder scharf ins Wasser spritzen? War irgendwie immer Thema. Wie lange sollte man die Maßnahme mindestens durchführen? Geschrieben von Markus Reichart Schlieren auf Gewässer: kommt immer auf die Ursache drauf an, meistens Bindemittel (Vliese) einsetzen oder abschöpfen, bei Algen keine Maßnahmen. Hatten wir auch schon. Wenn Öltest negativ und PH-Wert in Ordnung, bedeutet das dann für den Gefahrgutzug sofort abrücken? Oder sollte dann immer eine Probe gezogen, bzw. die untere Wasserbehörde alarmiert werden (die Frage werde ich natürlich unserer Behörde auch direkt stellen) Geschrieben von Markus Reichart Zu welchen Zeiten? Reguläre Dienstzeiten, oder nachts/ am Wochenende? Haben die dann richtige Bereitschaft, oder kommt nur ein Mitarbeiter, der "zufällig" erreicht wird? Gibt meines Wissens eine Bereitschaft, kommt dann aber natürlich darauf an, wo der Mitarbeiter gerade ist. Mir ist eine richtige Entscheidung nach 45 Minuten auch lieber als eine falsche nach 5 Minuten. Wenn nach 5 Minuten aber klar ist, dass man uns da nicht braucht, dann wüsste ich das halt gerne in der 6 Minute und nicht erst nach einer Stunde. Letzteres ist aber auch nicht der Regelfall, kommt aber halt auch (zumindest nach empfundener Zeit so) vor. Geschrieben von Markus Reichart Der durchaus auch nachvollziehbar ist... aber dafür braucht es auch einiges Fachwissen (und das nicht nur unbedingt zu direkten Gefahrstoffen, sondern zu allgemeinen wasserwirtschaftlichen Themen, und da gehören Baustellen - und deren Wasserhaltungen - z.B. auch dazu), das oftmals auch bei einem LZ-G nicht vorhanden ist (ich will Euch da jetzt nicht zu nahe treten, aber das sind so meine Erfahrungen aus den letzten Jahren). DU WAGST ES DIE FACHKOMPETENZ EINES LZG IN FRAGE ZU STELLEN! ;) Aber im Ernst: Umfassende Analytik möchten wir gar nicht betreiben. Ist höchstens die Frage, ob ein „Analyse-Kasten“ für den Hobbyteichbesitzer, ggf. in Verbindung mit einem Telefonat mit der UWB gerade bei einem kleinen Gewässer sinnvoll sein kann? Auch das werde ich unsere UWB direkt fragen, trotzdem interessant, wie das an anderen Orten gesehen wird. Probenahmesätze haben wir auf jedem Reaktorerkunder (4 Stück im Kreisgebiet), unserem ABC Erkunder, dem GWU und dem GWG. Wassernachweispaste, PH- und Öltestpapier ist auch auf jedem dieser Fahrzeuge vorhanden. Wärmebildkamera haben wir als LZG nur eine, weitere können wir über die Feuerwehren anfordern. Erweitern würden wir die Ausrüstung (wenn überhaupt sinnvoll) aber wahrscheinlich nur auf einem der Fahrzeuge. Beste Dank für die zahlreichen Anregungen schon jetzt Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Marc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz | 632020 | |||
Datum | 01.07.2010 20:44 | 19528 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Kirstein Geschrieben von André Schild" … Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK… " Ja, das wird es geben. Es ist momentan in Arbeit und wird wahrscheinlich Ende August lieferbar sein. Auch wird es Probenahmeseminare an der AKNZ geben. Gruß, Marc | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 632023 | |||
Datum | 01.07.2010 21:13 | 19668 x gelesen | |||
Hallo Oliver, Geschrieben von Oliver Meisenberg
Also luftgetragen Schadstoffe betreffen Einsatzkräfte und die Bevölkerung viel direkter. Aber auch da wird die zuständige Behörde leider nicht immer ausreichen eingebunden. Das Gesundheitsamt hat dort einiges zu sagen. Nur wer fragt sie im Einsatz? Geschrieben von Oliver Meisenberg Tatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern. Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll. Wenn du nicht Leuchtbakterientest geschrieben hättest, dann hätte ich mit dir mitgehen können. Und ich habe ja nichts gegen eine Probenahme + pH-Test und Temperaturmessung. Aber warum soll ich mir Leuchtbakterien hinlegen, die ich kühl (oder ist gefroren) lagern muss und die dann auch noch ein Jahr halten? Das entsprechende Kapitel im Buch Messtechnik im Feuerwehreinsatz wird bei dem Thema zum Glück sehr deutlich. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 632024 | |||
Datum | 01.07.2010 21:26 | 19433 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergWenn von dem Schadstoff eine Gefahr ausgeht - was selten der Fall sein dürfte, jedoch am ehesten in Badegewässern. Und was ist bei einem Eintrag in ein Nutzgewässer, z.B. einen Fischteich? Da können eingeleitete Stoffe wie z.B. Feinteile oder Milch auch erheblichen Schaden bewirken, weil das zu einem Fischsterben führen kann. Bei einem reinen Badegewässer würde das so nicht entstehen. Dabei ist im übrigen auch immer zusätzlich die Gewässergröße zu beachten (Verdünnungseffekt etc.). Im übrigen: die Zuständigkeit der Feuerwehr für Sofortmaßnahmen gilt bei jedem Einsatz nach der FwDV 500. Geschrieben von Oliver Meisenberg Um die Anwesenheit toxischer Schadstoffe in Wasser festzustellen. Und wer soll diesen Test durchführen, und zwar in einer Qualität, dass er notfalls auch "gerichtsfest" ist? Wie woft werden wir in die Verlegenheit kommen diesen Test anwenden zu müssen? Was sollen unsere Kräfte noch alles durchführen? Kosten-Nutzen-Verhältnis? Geschrieben von Oliver Meisenberg Das habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle. Und für was genau ist das LfU zuständig? Grundlage hierfür? Im übrigen: auch hier gilt die FwDV 500, mit all ihren Festlegungen... und das sind einige zu dieser Konstellation. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 632045 | |||
Datum | 01.07.2010 22:49 | 19892 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Marco Kirstein Ist es sinnvoll den Sauerstoffgehalt dazu bestimmen zu können (geht das mit einfachen Mitteln zuverlässig?), oder sind die Symptome da eh eindeutig? ich denke, die Symptome sind da durchaus eindeutig. Inwieweit eine Messung vor Ort - mit vertretbarem Aufwand - überhaupt möglich ist, kann ich Dir nicht sagen. Bei uns hat keine einzige Einheit mit Probenahmeausstattung die Möglichkeit hierzu - auch nicht die mir bekannten, die behördlicherseits in aller Regel zur Verfügung stehen (ausgenommen sind evtl. richtige Laborfahrzeuge, aber die sind sehr rar). Der Sauerstoffgehalt wird bei uns eigentlich ausschließlich im Labor bestimmt... Geschrieben von Marco Kirstein Wie ist die Maßnahme eigentlich wirkungsvoller? Großer Bogen durch die Luft oder scharf ins Wasser spritzen? Gute Frage, nächste Frage. Habe mir da ehrlich gesagt bisher nie Gedanken dazu gemacht. Würde persönlich aber den scharfen Strahl ins Wasser bevorzugen... Geschrieben von Marco Kirstein Wie lange sollte man die Maßnahme mindestens durchführen? Das wird man immer von den Umständen vor Ort abhängig machen müssen. Evtl. kann man das auch mit einer Schmutzwasserpumpe (z.B. Chiemsee von Spechtenhauser) erledigen, dann braucht man "nur" einen Stromanschluss, zwei Stützkrümmer, wenig Personal... und es ist bei weitem nicht so laut. Die Pumpe könnte dann auch durchlaufen, müsste nicht nachgetankt werden... muss nur diebstahlsicher verbaut werden :-) Geschrieben von Marco Kirstein Wenn Öltest negativ und PH-Wert in Ordnung, bedeutet das dann für den Gefahrgutzug sofort abrücken? Würde ich so nicht sehen: Öltestpapier spricht erst ab einer gewissen Schichtstärke an, bei "leichten" Schlieren bleibt es unverändert... und kann damit zu einer Fehleinschätzung führen. Für die ph-Wert-Messung gilt eigentlich fast das gleiche, je nachdem, wo man misst (Fläche, Tiefe), kann das zu Fehlinterpretationen führen. Geschrieben von Marco Kirstein Oder sollte dann immer eine Probe gezogen, Das ist in jedem Fall eine gute Möglichkeit, und zeugt in aller Regel auch von einer gewissen Professionalität. Geschrieben von Marco Kirstein bzw. die untere Wasserbehörde alarmiert werden Wenn sie gemäß der AAO nicht ohnehin mit verständigt wurde: aus meiner Sicht ja, in jedem Fall! Dann ist Feuerwehrs auch die Verantwortung los... Geschrieben von Marco Kirstein Mir ist eine richtige Entscheidung nach 45 Minuten auch lieber als eine falsche nach 5 Minuten. Wenn nach 5 Minuten aber klar ist, dass man uns da nicht braucht, dann wüsste ich das halt gerne in der 6 Minute und nicht erst nach einer Stunde. Vorschlag: ein Verantwortlicher (z.B. der ZF mit seinem Zugtrupp) des LZ-G bleibt vor Ort, für die Information und Einweisung der Behördenvertreter. Kommt bei der Behörde immer gut an, reduziert aber den Personalaufwand des LZ-G auf ein absolutes Minimum. Ist bei uns auch schon mal vorgekommen, dass die Ortsangaben so ungenau waren, dass die Einsatzstelle von der UWB nicht gefunden wurde... dann musste die Feuerwehr nochmals raus, zwecks Information etc. Und wenn aus Sicht der Behörde doch noch Maßnahmen notwendig werden, kann sich der ZF selbst um alles weitere kümmern... ist vielleicht auch nicht verkehrt. Geschrieben von Marco Kirstein DU WAGST ES DIE FACHKOMPETENZ EINES LZG IN FRAGE ZU STELLEN! ;) Ähm, manchmal? Aber im Ernst: es ging mir bei meiner Aussage rein um die wasserwirtschaftlichen Belange, die oftmals verbunden mit bautechnischen Fragen auftauchen. Wenn wir eine Gewässerverunreingung (milchige Flüssigkeit oder sowas in der Art) gemeldet bekommen, checken wir als erstes ab, ob wir in der Gegend eine gemeldete Baustelle mit einer Wasserhaltung haben. Aus unserer Erfahrung heraus sind das sehr oft die Verursacher... wenn wir da nichts bei uns in den Listen haben, werden wir trotzdem vor Ort als erstes die Baustellen und Kanaleinläufe kontrollieren. Geschrieben von Marco Kirstein Umfassende Analytik möchten wir gar nicht betreiben. Ist ja auch nicht unsere Aufgabe :-) Geschrieben von Marco Kirstein Ist höchstens die Frage, ob ein „Analyse-Kasten“ für den Hobbyteichbesitzer, ggf. in Verbindung mit einem Telefonat mit der UWB gerade bei einem kleinen Gewässer sinnvoll sein kann? Kann ich mir für unseren Bereich ehrlich gesagt nicht vorstellen... denn sollten Proben genommen werden, muss die Auswertung in jedem Fall gerichtsfest erfolgen. Können für weitergehende Anordnungen, aber auch für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wichtig sein. Daher werden - wenn Proben notwendig werden - immer auch nochmals behördliche Proben genommen werden, auch wegen der Protokolle etc. Und Rückstellproben sind manchmal auch nicht verkehrt. Geschrieben von Marco Kirstein Erweitern würden wir die Ausrüstung (wenn überhaupt sinnvoll) aber wahrscheinlich nur auf einem der Fahrzeuge. Würde ich auch so machen, schon allein wegen der Kosten. Geschrieben von Marco Kirstein Beste Dank für die zahlreichen Anregungen schon jetzt Gerne! Gruß vom Starnberger See Markus | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 640664 | |||
Datum | 19.08.2010 00:22 | 18816 x gelesen | |||
Moin, zur weiteren Bearbeitung des Themas bin ich auf der Suche nach entsprechenden Merkblättern zu dem Thema Löschwasserrückhaltung, wie z.B.: http://www.reach-info.de/dokumente/Merkblatt_fluorhaltige_Schaumloeschmittel.pdf http://www.duengung.net/downloads/HW%20Loeschwasser_Stand_0601045.pdf Weitere Empfehlungen? Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 640670 | |||
Datum | 19.08.2010 01:07 | 18726 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Marco Kirstein Weitere Empfehlungen? Merkblatt "Ammoniumnitrathaltige Düngemittel" von der SFS Würzburg, Merkblatt-Nr. 7.006. Gibt es meines Wissens aber nicht elektronisch... Gruß Markus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 640702 | |||
Datum | 19.08.2010 09:24 | 19530 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Kirsteinzur weiteren Bearbeitung des Themas bin ich auf der Suche nach entsprechenden Merkblättern zu dem Thema Löschwasserrückhaltung Das ist jetzt aber eine ganz andere Diskussion als die Ausgangsfrage. Zu LöWaRüHa seit über 10 Jahren im ELH als Thema enthalten, aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/. Wenn noch nicht vorhanden, dann ggf. doch mal beschaffen? Wenn schon, einfach nochmal dort im Stichwortverzeichnis mögliche Treffer nachlesen. - Und ggf. bei älteren Ausgaben doch mal in ein aktuelles Exemplar investieren? 3 Löschwasserrückhaltung 3-LöWaRüHa Allgemeines Die Löschwasserrückhaltung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz ist wichtig, da nach dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes jede Gefährdung (= Einleitung ungeklärter Abwässer) des Grundwassers zu unterlassen ist. Auf topografische Verhältnisse achten. Dabei Gefälle und Fließrichtung beachten und ggf. Mulden, Senken und Gräben als (Hilfs-)Staubecken nutzen. Anhang von Plänen bzw. mit Kanalbetrieb abklären, ob des sich beim Abwassersystem um ein Misch- oder ein Trennsystem handelt. Beim Mischsytem läuft alles zur Kläranlage. Beim Trennsystem in der Regel nur die Abläufe innerhalb des Gebäudes. Das Oberflächenwasser und die Dachentwässerung laufen hier oftmals direkt in Bäche, Flüsse oder in Sickerbecken. Betriebe mit eingebauten Löschwasserrückhalteeinrichtungen verfügen i.d.R. über Feuerwehreinsatzpläne. Diese zur Information mit heranziehen! Auf eingesetztes Personal und Gerät sowie ggf. im Winter auf Eisbildung bei evtl. notwendigem Aufstau im Gelände achten! Hinweis: Der Löschwasserverbrauch (in m3) beträgt erfahrungsgemäß ca. 1,5 * Brandfläche (in m2). Dies gilt annähernd linear für Brandflächen bis ca. 1600 m2. Da das Brandgut und das Gebäude auch einiges davon aufnimmt, wird das Rückhaltevolumen nicht so hoch liegen und auch zeitversetzt auftreten (“Schwammeffekt”). Maßnahmen Löschwasserrückhaltung ist personal- und materialintensiv! Entsprechend der notwendigen Maßnahmen sind frühzeitig die entsprechenden Nachforderungen zu stellen. Beim Einlaufen in das öffentliche Kanalnetz sind sofort die Abwasserwerke bzw. die Kläranlage zu informieren. Ggf. deren Vorfluter bzw. Regenrückhaltebecken als Auffangbehälter nutzen. Beim Einlaufen in Straßenabläufe ist der Verlauf des Kanals undingt zu prüfen, um ein Einlaufen in Bäche und offene Gewässer sowie Sickerbecken zu verhindern. Abklären welche Produkte gebrannt haben, bzw. gelagert oder transportiert wurden. Grobabschätzung bzw. –bewertung des ablaufenden Löschwassers durch Bestimmung des PH-Wertes mit Indikatorpapier. Vorsicht vor Wiederverwendung des aufgefangenen, verunreinigten, ggf. warmen Löschwasser! Pumpen können angegriffen und in der Leistung gemindert werden! Schaumerzeugung kann unmöglich werden! Auf Giftstoffe und das eigene Material schädigende Stoffe achten! Im Aufstaubereich auf gefährdete Materialien oder gar mit Wasser reagierende Stoffe achten, ggf. in Sicherheit bringen. Zur Schaumerzeugung ist das aufgefangene Löschwasser ungeeignet! • Prüfen ob vorbeugende Maßnahmen (LW-Schotts, Auffangbehälter, -becken etc.) vorhanden und eingesetzt sind. Dies ist zwar nicht Aufgabe der Feuerwehr, jedoch sind nicht eingesetzte Schotts in jedem Fall von der Feuerwehr einzusetzen, sobald im Rahmen des Einsatzes dafür Personal zur Verfügung steht. • Sind ggfs. Pumpen in Betrieb zu setzen, um Abwässer in vorgesehene Auffangbecken etc. zu pumpen? • Kanaleinläufe bzw. –übergänge ins öffentliche Kanalnetz dicht setzen (z.B. Schieber schließen, bzw. provisorisch mit Luftkissen, Kunststofffolien, Sandsäcken) bzw. entsprechende Trennsysteme aktivieren. • "Natürliche" Gegebenheiten (z.B. Bodensenken, "wertlose" Keller, aber auch "wertarme" Gebäude mit wenigen Öffnungen) durch Dichtsetzen von Kanaleinläufen, Türen etc. mit Hilfe von Luftkissen, Folien, Holzbalken, Sandsäcken, Erdwällen nutzen. • Auf mögliche Ex-Gefahr bei brennbaren Flüssigkeiten im LW achten (v.a. Keller, Kanäle etc.) • Aufnahmebecken errichten (z.B. mit Folienschläuchen, Foliensäcken, Faltbehälter etc.). • Werden Dämme im Freien errichtet, sollten bei Bedarf Überfahrstellen (z.B. Erdrampen) eingerichtet werden, um die Dämme beim notwendigen Überfahren nicht zu zerstören! • Frühzeitig die Kapazitäten der Rückhaltemaßnahmen mit dem eingesetzten Löschwasservolumenstrom und der voraussichtlichen Einsatzdauer in Verbindung bringen. Dementsprechend weitere Maßnahmen + zusätzliche Behälter anfordern und aufstellen + Erdwälle aufschieben (maschinell mit Hilfe von Radladern etc.) + Dämme errichten 3 - HOCHWASSER, damit kann auch z.B. Schaum am Wegfließen gehindert werden, dies reduziert den Löschmittelbedarf. + Notfalls Abtransport mit Hilfe von Tankwagen, Saugwagen frühzeitig vorbereiten. Dies ist sehr problematisch, da dann im Regelfall ein immenser Löschwasseranfall bewältigt werden muß und dazu viele entsprechende Saug-Fahrzeuge erforderlich sind! + Einleitung in Kanalsystem etc. nur unter Absprache mit zuständigen Behörden (Untere Wasserbehörde, Abwasserbetriebe)! planen und durchführen. Im aufgestauten Bereich - Gesamten gefährdeten Bereich spätestens mit Beginn des Aufstauens stromlos schalten! - Wasserdichte Ausrüstung, z.B. Gummistiefel verwenden, da sonst Kontaminations- bzw. Gesundheitsgefahr besteht! Folgemaßnahmen ! * Einleitung in Kanalisation nur in Absprache/Zustimmung zuständiger Behörden (Untere Wasserbehörde!). • Eingesetztes Gerät (Pumpen, Schläuche, Folienschläuche etc.) reinigen 3 - DEKONTAMINATION. • Betreiber auf ggf. Probleme durch Kontamination bzw. anschließender Rostbildung bei Maschinen in diesem Bereich hinweisen! (=> Dem Betreiber Brandschadensanierer empfehlen!) Benachrichtigen: - Umweltamt - Untere Wasserbehörde, ist i.d.R. für die Entsorgung zuständige Behörde. - Umweltamt - Kanalbetriebe - Betreiber, Eigentümer - Dem Betrieber empfehlen: Sofort Kontakt zu Brandschadensanierer! - __________________ Literaturhinweise: - Guthe, Gerhard: Möglichkeiten zur Löschwasserrückhaltung, Abschnittsarbeit, BF Düsseldorf, 02/96 - Günther, Kuno-Peter; Thon, Werner und Bockwoldt, Manfred: Löschwasserrückhaltung als Beitrag zum Umweltschutz, in vfdb-Zeitschrift 1/1990, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1990 - Paersch, Andreas und Spengler, Uwe: Das Problem Löschwasser, in: brandschutz, 7/94 - Roßmann, Dr. Günther: Löschwasser-Rückhaltung, Bemessungsgrundlagen und technische Möglichkeiten, Leitlinien des GDV für den Umgang mit Löschwasser nach Bränden, in: vfdb 2/2010, Ebner Verlag, Bremen, 2010 - Schweitzer, Olaf: Ermittlung des Löschwasserverbrauchs durch die Auswertung von Brandberichten im Hinblick auf erforderliche Löschwasserrückhaltevolumina, BUGH Wuppertal, Diplomarbeit, 1991 - VdS 2557: Leitlinien für den Umgang mit kontaminiertem Löschwasser - Entwurf, 2010 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 640801 | |||
Datum | 19.08.2010 18:09 | 19046 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist jetzt aber eine ganz andere Diskussion als die Ausgangsfrage. Stimmt, ein anderer Einsatz unseres LZG, dieses Mal bei einem Großfeuer. Ging aber ja auch um den Schutz von Gewässern, ggf. natürlich auch von Kläranlagen oder Böden. Geschrieben von Ulrich Cimolino Zu LöWaRüHa seit über 10 Jahren im ELH als Thema enthalten, aus http://www.einsatzleiterhandbuch.org/. … Das Handbuch ist vorhanden: Ausgabe 2008, wie oft sollte man die erneuern? An die Literaturhinweise habe ich tatsächlich nicht gedacht. Geschrieben von Ulrich Cimolino
Ist diese Leitlinie vollständig schon zu haben? Klingt spannend, ich habe nur den Teil I gefunden. Bei dem letzten Einsatz wurde übrigens das Löschwasser in einem Vorfluter aufgehalten. Zunächst wurde das Löschwasser recycelt, also wieder als Löschwasser genutzt. Mangels feinerer Messtechnik haben wir uns in der Zwischenzeit auf PH-Tests (gelegentlich auch einen Öl-Test) beschränkt, das Wasser wurde nur leicht saurer. Irgendwann waren aber so viele Feststoffe in dem Wasser, dass sich die Pumpen zusetzten und das Recyceln musste eingestellt werden. Das Feuer war leider noch nicht aus und so war der Vorfluter irgendwann fast voll und wäre auch übergelaufen. Nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde und dem Klärwerk wurde das Löschwasser daher von einem Lohnunternehmer mit Saugwagen in einen „Zwischenlager“ (leeres Regenrückhaltebecken) in das örtliche Klärwerk gefahren. Wir haben nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde gemäß der Empfehlung des BBK Löschwasserproben gezogen. Es ist also kein Löschwasser unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Was man mit dem Löschwasser inzwischen gemacht hat, dass kann ich nicht sagen. In jedem Fall hat man noch weitere Proben gezogen und ins Labor gesendet. Mehr konnten wir hier im Prinzip wohl auch nicht machen. Demnächst werden wir uns dennoch mit der unteren Wasserbehörde treffen. Das ist wegen der Anfangs erwähnten Szenarien schon länger geplant, die Amtsleitung wechselt aber gerade und daher zieht sich das etwas. Es soll dabei um eine optimierte Zusammenarbeit gehen, daher würde ich gerne ein paar Sachen vorher lesen, die Relevant sein könnten. Besten Dank und beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 640821 | |||
Datum | 19.08.2010 20:08 | 18510 x gelesen | |||
Hallo Marco Ihr habt doch die Ergänzungslieferungen mitbestellt(ganz fest dran glaubt)?! Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 640829 | |||
Datum | 19.08.2010 20:33 | 18522 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzHallo Marco Ich bin mir da nicht sicher, da ich das nicht selbst bestellt, sondern das Buch von unserem LZG ELW bisher nur genutzt habe. Auf der letzten betrachteten Seite stand 2008 drauf. Ergänzungslieferungen bekommt aber immer der Fahrzeugwart, könnte also schon möglich sein, dass der die eingeheftet hat. Ich werde aber mal lieber bei unserem Leiter nachfragen. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 640837 | |||
Datum | 19.08.2010 21:18 | 18754 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinAusgabe 2008, wie oft sollte man die erneuern? wir erneuern im Jahr ca. 250 - 350 Seiten des Inhalts, leider fällt mir/uns zwar viel, aber noch längst nicht alles an Updates auf, aber wir geben uns zusammen mit vielen aufmerksamen Lesern die größte Mühe. Auf einem ELW würde ich aber in jedem Fall wenn nicht die laufenden Ergänzungslieferungen (weil man die z.B. in der Leitstelle oder NASt o.ä. hat und ggf. faxen kann - in Farbe?) dann wenigstens einmal im Jahr komplett ersetzen, wenns der einzige ELW ist. Hat man davon mehrere - wie wir, könnte man z.B. die ZF-Fahrzeuge alle 3 Jahre erneuern, während auf dem "Führungs-ELW, der zu allen kritischen Lagen ohnehin fährt, aber halt nicht immer der erste ist und auch ggf. woanders steht, immer das aktuelle Werk mitfährt... Komisch, beim Hommel o.ä. wird nach wie vor weit mehr Geld investiert, obwohl die Lagen weit seltener sind... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 640884 | |||
Datum | 20.08.2010 00:30 | 18610 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino… Naja, es geht hier um einen LZG ELW und davon haben wir auch nur einen im Kreis, der zu fast jeder ABC Lage auch mitfährt und wir (als LZG) haben auch nur auf diesem Fahrzeug einen Hommel. Als LZG machen wir natürlich selbst keine Einsatzleitung, sondern nur eine Abschnittsleitung. Wie verbreitet der Ordner auf anderen ELW in unserem Kreis so ist, das kann ich nicht sagen, ob ihn die Leitstelle hat? Werde ich mal nachfragen. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 824036 | |||
Datum | 13.10.2016 08:39 | 3621 x gelesen | |||
Guten Tag Das Paradebeispiel für mißlungenden Gewässerschutz: -> SWR " 30 Jahre nach Sandoz-Katastrophe " Die Spuren der Sandoz-Katastrophe vom 1. November 1986 sind mittlerweile beseitigt. Damals brannte eine Lagerhalle des Schweizer Chemiekonzerns Sandoz nieder. Obwohl das Unternehmen zunächst beteuerte, dass die freigesetzten Chemikalien ungefährlich seien, floss hochgiftiges rotes Löschwasser in den Rhein und sorgte für eine Umweltkatastrophe. Der Rhein färbte sich rot, tausende Fische trieben tot auf dem Fluss. Ein Großteil der Feuerwehrtätigkeiten rheinabwärts war allerdings nur noch tote Fische aus dem Rhein bergen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 824038 | |||
Datum | 13.10.2016 09:22 | 3590 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Bernhard, Geschrieben von Bernhard D. Das Paradebeispiel für mißlungenden Gewässerschutz:Das war ja der Anstoß sich mit Löschwasser- Rückhaltung zu befassen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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