alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaVersicherungsschutz unserer privaten PKW´s21 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorBenj8ami8n B8., Haimhausen / Bayern634200
Datum16.07.2010 21:3610258 x gelesen
Hallo Forum,

hätte eine Frage zum Versicherungsschutz. Wie steht es um den Versicherungsschutz unserer privaten PKW´s bei Einsätzen? Ich meine wenn wir zu einem Unwetter raus fahren und unser Auto am Gerätehaus steht. Müssen Schäden wie z.B. Hagel oder Sturmschäden durch unsere privat PKW Versicherung bezahlt werden (ab Teilkasko) oder tritt hier ein andere Versicherung in kraft sprich GUVV oder die Kommune?
Wäre schön wenn mir einer in diesem Thema weiterhelfen könnte.

Gruß BEn


Nur meine Meinung!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS634202
Datum16.07.2010 21:397936 x gelesen
Hallo,

da dürfte Artikel 9 Abs. 5 Satz 2 des Bayrischen Feuerwehrgesetzes recht eindeutig sein.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern634203
Datum16.07.2010 21:547783 x gelesen
schaue mal in eine der letzten Brandwacht (?), unsere bayerische FW Zeitung. Da ist eine Auflistung der bezahlten Schäden durch die Versicherungen der Feuerwehr. Steht, glaube ich, auch der Versicherungsträger.

PKW Schäden waren nebenbei die Hauptsumme. Und eine Brille eines bayerischen FF Manns scheint im Mittel 200 Euro zu kosten. So habe ich es zumindest in Erinnerung. Servus und gut Nacht.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen634206
Datum16.07.2010 22:247635 x gelesen
Beschädigte Brillen zahlt in Niedersachsen die FUK, weil es "Heilmittel" sind, ist das in Bayern anders?


Grüße
Jens

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern634210
Datum16.07.2010 23:127476 x gelesen
da wir keine Unfallkasse haben, kann sie das auch nicht zahlen. Hier läuft alles mediz. der freiw. Feuerwehr unter Gesetzl. Unfall Versicherung GUV. Aber ob die GUV der Träger aller Zahlungen war? Ich weiß es nicht mehr.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen634220
Datum17.07.2010 07:347178 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetterda wir keine Unfallkasse haben, kann sie das auch nicht zahlen. Hier läuft alles mediz. der freiw. Feuerwehr unter Gesetzl. Unfall Versicherung GUV.

Der Trick ist einfach. FUK und GUV ist faktisch dasselbe. GUV ist - sehr grob ausgedrückt - die gesetzliche Einrichtung, UK (oder, wo es sie nich gibt, FUK) sind die Ausführenden.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern634226
Datum17.07.2010 10:136847 x gelesen
faktisch dasselbe ist mir klar. Aber die Anschrift bzw. Versicherungsnummer in den BG Bögen ist schon unterschiedlich. D.h. in Niedersachsen eine Nummer mehr zu merken - in Bayern halt eine weniger.

Außerdem scheint eine Feuerwehr Unfallkasse sich spezifischer um Feuerwehrprobleme zu kümmern, während bei der GUV das Problem Feuerwehr sehr nebensächlich ist, da relativ wenige Schäden. (im Vergleich zur großen restlichen GUV Menge.)


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen634256
Datum17.07.2010 11:196857 x gelesen
Geschrieben von Jens Rugen
Beschädigte Brillen zahlt in Niedersachsen die FUK, weil es "Heilmittel" sind
Warum das?! Eine bereits vorhandene und im Dienst beschädigte Brille zahlt die Stadt/Gemeinde als Träger der Feuerwehr (über den KSA). Genauso wie die für Dich benötigte Maskenbrille.

Steht so im NBrandSchG §11, die Sache mit dem Nachteil...

Und das hört sich in dem von Julian erwähnten Bayrischen Feuerwehrgesetzt ziemlich ähnlich/gleich an wie im NBrandSchG...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional634260
Datum17.07.2010 12:006671 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lars TiedemannWarum das?! Eine bereits vorhandene und im Dienst beschädigte Brille zahlt die Stadt/Gemeinde als Träger der Feuerwehr (über den KSA).

Der KSA ist m.W. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, quasi eine Haftpflichtversicherung der Kommunen. Der KSA bezahlt selbstverständlich nur dann, wenn die Kommune Mitglied im KSA ist. Die KSA sind (ebenso wie die FUKen) eher in Nord- und Ostdeutschland zu finden, in Süddeutschland sind die Äquivalente z.B. der Badische Gemeindeversicherungsverband, Württembergische Gemeindeversicherungsverband (BaWü), Versicherungskammer Bayern (Bayern), GVV Kommunalversicherung (NRW, RLP) etc.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional634261
Datum17.07.2010 12:056615 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jens RugenBeschädigte Brillen zahlt in Niedersachsen die FUK, weil es "Heilmittel" sind, ist das in Bayern anders?

Das ist so pauschal schlicht falsch. Die FUK bezahlt die Brille nur dann, wenn sie bei einem Arbeitsunfall beschädigt wurde.
Im Sinne der Fragestellung käme ein Leistungsanspruch der FUK bei einem beschädigten Privat-PKW nur dann in Betracht, wenn
1. kein andere öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht und
2. der Einsatz des privaten PKW im Interesse der Feuerwehr erfolgt
Siehe § 13 SGB VII.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional634262
Datum17.07.2010 12:076647 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Frank EisenblaetterHier läuft alles mediz. der freiw. Feuerwehr unter Gesetzl. Unfall Versicherung GUV.

Eure Unfallversicherung läuft im Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV). Der BayerGUVV ist, ebenso wie die anderen Träger der Unfallversicherung (UK, FUK, LUK etc.) ein Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV).


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt634278
Datum17.07.2010 13:206625 x gelesen
Hallo
andre Frage:
Auf der Rückfahrt von Einsatz evtl. auch auf der Hinfahrt.
Bleibt ein Kam. mit seinem Firmenwagen an der Hauswand hängen bzw streift dies zahlt sowas der KSA ????


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg634279
Datum17.07.2010 13:326568 x gelesen
Geschrieben von Christopher MatthiesBleibt ein Kam. mit seinem Firmenwagen an der Hauswand hängen bzw streift dies zahlt sowas der KSA ????

IMO klassischer Wegeunfall, also: ja. Der Halter des Fahrzeugs ist hierbei unerheblich, oft ist ja auch das Privatauto auf den Partner oder bei Jüngeren auf Vater / Mutter angemeldet.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS634365
Datum17.07.2010 19:156365 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Weber
IMO klassischer Wegeunfall, also: ja. Der Halter des Fahrzeugs ist hierbei unerheblich, oft ist ja auch das Privatauto auf den Partner oder bei Jüngeren auf Vater / Mutter angemeldet.


Das gilt so nur für den Rückweg. Ein Unfall auf der Hinfahrt zum Feuerwehrhaus ist kein Wegeunfall. Ab Alarmierung befindet sich die Person im Einsatz.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg634369
Datum17.07.2010 19:346402 x gelesen
Hups, ich hab das mit "evtl. auch auf dem Hinweg" überlesen und bezog mich auf die Heimfahrt vom Gerätehaus zurück zur Arbeitsstelle / Wohnung.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional634372
Datum17.07.2010 20:156370 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Julian HolsingDas gilt so nur für den Rückweg. Ein Unfall auf der Hinfahrt zum Feuerwehrhaus ist kein Wegeunfall. Ab Alarmierung befindet sich die Person im Einsatz.

Es soll noch Wehren geben, die ab und zu ein bißchen üben. Daraus ergibt sich ab und zu die Notwendigkeit der Fahrt zum Gerätehaus ohne Alarmierung. Und dann wäre es sehr wohl ein Wegeunfall.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen634376
Datum17.07.2010 21:166212 x gelesen
Es hat mich auch verwundert, war bei mir aber so.


Grüße
Jens

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS634455
Datum18.07.2010 15:036320 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierEs soll noch Wehren geben, die ab und zu ein bißchen üben. Daraus ergibt sich ab und zu die Notwendigkeit der Fahrt zum Gerätehaus ohne Alarmierung. Und dann wäre es sehr wohl ein Wegeunfall.

definitiv, aber Christopher sprach von einem Einsatz.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg635176
Datum22.07.2010 01:016136 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Lars TiedemannSteht so im NBrandSchG §11, die Sache mit dem Nachteil...

In § 11 NBrandSchG steht, dass im Arbeits- und Dientsverhältnis kein Nachteil entstehen darf. Da hat die Brille nix mit zu tun.

Die Lösung für die Brille steht in § 12 Abs. 7 NBrandSchG, wonach Sach- und Vermögensschäden ersetzt werden, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Das gibt es tatsächlich so ähnlich in allen Brandschutzgesetzen.
Die Gemeinde zahlt aber nicht, wenn andere gesetzliche Versicherungen mit Zahlungen dran sind, denn dann ist Dir ja kein Schaden entstanden.

In NRW war es zwischendurch mal so, dass auch PKW-Schäden von der (damaligen) FUK übernommen werden mussten. Die Regelung sollte (ist?) aber wieder gestrichen werden.

Viele Grüße Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional635178
Datum22.07.2010 01:216030 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannIn NRW war es zwischendurch mal so, dass auch PKW-Schäden von der (damaligen) FUK übernommen werden mussten. Die Regelung sollte (ist?) aber wieder gestrichen werden.

War überall in D so, da war zwischendurch mal das SGB VII entsprechend geändert.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg635182
Datum22.07.2010 09:445761 x gelesen
Moin!

Genau und an der Voraussetzung "öffentlich-rechtlicher" Ersatzanspruch scheitern die Feuerwehrangehörigen, da dies in den BRandSchutzG üblicherweise geregelt ist. Diese Voraussetzung ist November 2008 bei § 13 SGB VII extra hinzugefügt worden.

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 16.07.2010 21:36 Benj7ami7n B7., Haimhausen
 16.07.2010 21:39 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 16.07.2010 21:54 ., Diepersdorf
 16.07.2010 22:24 ., Bremervörde
 16.07.2010 23:12 ., Diepersdorf
 17.07.2010 07:34 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 17.07.2010 10:13 ., Diepersdorf
 17.07.2010 12:07 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 17.07.2010 11:19 Lars7 T.7, Oerel
 17.07.2010 12:00 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 17.07.2010 21:16 ., Bremervörde
 22.07.2010 01:01 Sven7 T.7, Hamburg
 22.07.2010 01:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 17.07.2010 12:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 22.07.2010 09:44 Sven7 T.7, Hamburg
 17.07.2010 13:20 ., Ostrau
 17.07.2010 13:32 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 17.07.2010 19:15 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 17.07.2010 19:34 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 17.07.2010 20:15 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 18.07.2010 15:03 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt