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ThemaNiedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft160 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Niedersachsen: Neue Feuerwehrverordnung in Kraft
  •  
    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen624554
    Datum09.05.2010 10:00252475 x gelesen
    Guten Morgen allerseits,

    seit dem 30.04.2010 ist nun die neue Feuerwehrverordnung in Kraft (zu finden z.B. hier: Feuerwehrverordnung).

    Mir ist beim schnellen Überfliegen nur aufgefallen, dass immernoch das wasserlose LF drin vorkommt, die Jugendwarte/Gemeindejugendwarte jetzt einen Dienstgrad höher verliehen bekommen dürfen und die Löschmeister eine rot/silberne Kordel an der Mütze tragen dürfen...

    Also nicht wirklich ein großer Wurf, oder?

    Gruß
    Mathias


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624561
    Datum09.05.2010 10:26245818 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Mathias WilleAlso nicht wirklich ein großer Wurf, oder?


    Ja, endlich, wurd ja auch Zeit, dass wir auch in Nds durch Landesverordnungen das 16/25 wiederbeleben. *würg*
    Und dafür wie schon im Entwurf (da wurden sie wenigstens irgendwo am Rande in der Kommentierung erwähnt) die TSF-W in den Typenlisten für nicht existent erklären. Aber wahnsinnig sinnvolle TH-StLF(-W) (mit "-" als minus, kein Bindestrich). Gaaaaanz tolle FwOrgVO.
    Ist nur zu hoffen, dass sie ähnlich kurz wie die Vorgängefassung hält.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624568
    Datum09.05.2010 10:38244604 x gelesen
    Nachtrag:
    Gegenüber dem Entwurf scheint die dort als Einsparung hochgelobte Option, 'nen ELW1 als zweites Stützpunktfahrzeug vorzuhalten rausgeflogen zu sein?! Oder überlese ich da was derartiges in der Endfassung?


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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen624576
    Datum09.05.2010 11:01245122 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlJa, endlich, wurd ja auch Zeit, dass wir auch in Nds durch Landesverordnungen das 16/25 wiederbeleben. *würg*

    TLF 8/18 Straße vergessen.


    MkG
    Thomas

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen624578
    Datum09.05.2010 11:06244972 x gelesen
    Geschrieben von Thomas GlauerTLF 8/18 Straße vergessen.
    Das steht doch unter 2.1.1

    Gruß
    Heinrich


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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen624580
    Datum09.05.2010 11:45243945 x gelesen
    Als ob die Wehren in Nds. keine anderen Sorgen hätten als rot/weisse Kordeln , goldene Knöpfe, oder Dienstgrade


    MfG

    Andreas

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    AutorMatt8hia8s S8., Coppenbrügge / Niedersachsen624582
    Datum09.05.2010 11:59244110 x gelesen
    Da hast du nix überlesen. Diese Variante ist nicht mehr vorgesehen. Unter dem §4 Mindestaurüstung Abs. 5 wird aber gefordert, das in Gemeinden ohne Schwerpunktfeuerwehr zusätzlich ein Einsatzleitfahrzeug 1 vorhanden sein muß.


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen624583
    Datum09.05.2010 12:06244671 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlIst nur zu hoffen, dass sie ähnlich kurz wie die Vorgängefassung hält.

    Ich sehe als Steuerzahler eigentlich nur Nachteile.
    *Bei den TLF ist die Geländefähigkeit nicht gefordert aber bei den RW
    *Das Löschfahrzeug mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis (TSF-W) ist nicht enthalten
    *Eine Verteilung der Sonderfahrzeuge auf die Standorte der Gemeinde FW ist nur möglich wenn man die Ortsfeuerwehren auflöst (Was Politisch i.d.R. nicht möglich ist)

    Außerdem hätte ich mir Westenfarben gewünscht, die die Führungsstruktur nach DV100 nachbilden. GF und ZF in der gleichen Farbe (rot) ist eben nicht sinnvoll. Außerdem wurde die für GF häufig verwendete Farbe (blau) mit "Fachberater" belegt (Wobei ich immer noch nicht weiss wofür die eine Weste brauchen).

    Gruß
    Ingo


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624585
    Datum09.05.2010 12:11244750 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeEine Verteilung der Sonderfahrzeuge auf die Standorte der Gemeinde FW ist nur möglich wenn man die Ortsfeuerwehren auflöst (Was Politisch i.d.R. nicht möglich ist)


    Wie meinst das? Sonderfahrzeuge zu den TSF-Wehren, und LF-Wehren ohne ergänzendes Sonderfahrzeug oder an was dachtest da? Es verbietet dir keiner, neben ein TSF och irgendein sonderfahrzeug zu stellen, das Ding beschreibt weiterhin Mindestvorgaben.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 624586
    Datum09.05.2010 12:31244213 x gelesen
    Geschrieben von Mathias WilleAlso nicht wirklich ein großer Wurf, oder?

    Mal von dem verwirrenden Niedersächsischen Feuerwehrfahrzeug 1x1, den roten Kennzeichnungswesten als universelle Kennzeichnung (hatte wir im Saarland auch mal) und der Tatsache das die JF einen Schmalgurt Leder, schwarz, mit Zweidornschnalle (nur bei Rundbundhose) trage soll und muss ist mir folgendes aufgefallen:

    a) Helme: keine TW mehr, nur noch EN Norm
    b) Feuerschutzhaube steht auch noch 1:1 drin

    Was mich ein wenig stört ist die Tatsache das man 3 verschiedene Themenbereiche in 1 Verordnung gepackt hat..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624588
    Datum09.05.2010 12:34244054 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschdas man 3 verschiedene Themenbereiche in 1 Verordnung gepackt hat..Bürokratieabbau ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen624593
    Datum09.05.2010 15:03244390 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWie meinst das? Sonderfahrzeuge zu den TSF-Wehren, und LF-Wehren ohne ergänzendes Sonderfahrzeug oder an was dachtest da?

    z.B. Wir haben hier z.B. in 3 Mitgliedsgemeinden 5 FW. In der Einwohnerstärksten FW ein LF und im deutlich kleineren Nachbardorf LF+TLF sowie 3x TSF-W. Da könnte die TLF Wehr auch ein TSF-W bekommen.

    Oder auch eine FW im Kernort (bisher Schwerpunkt) mit nur einem LF + Sonderfahrzeuge oder mit 2 LF und ohne Sonderfahrzeuge.
    Mehr geht natürlich immer, nur kostet das natürlich auch ein Mehr an Geld.

    Für mich wäre wichtig, dass die Gemeindefeuerwehr als ganzes vernünftig aufgestellt ist. Über die Sonderfahrzeuge könnte die Auslastung an Einsatz und Ausbildung unter den einzelnen FW ausgeglichen werden.

    Gruß
    Ingo


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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein624604
    Datum09.05.2010 17:20243937 x gelesen
    Moin,

    ich kenne jetzt die alte Verordnung nicht, aber was ich ganz interessant fand, war die Aufschlüsselung der nötigen Qualifikationen für Funktionen, v. a. für den Zugtrupp. Rein interessehalber, ist das so schwarz auf weiß auch in anderen BL geregelt?

    Gruß

    Kevin


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg624611
    Datum09.05.2010 17:30243768 x gelesen
    Geschrieben von Kevin Müllerich kenne jetzt die alte Verordnung nicht, aber was ich ganz interessant fand, war die Aufschlüsselung der nötigen Qualifikationen für Funktionen, v. a. für den Zugtrupp. Rein interessehalber, ist das so schwarz auf weiß auch in anderen BL geregelt?

    Wozu?

    Steht doch alles in der FwDV 3

    Gruppe: 1/8/9 (also 1 GF, 8 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 9)
    Staffel: 1/5/6 (also 1 GF, 5 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 6)
    selbst. Trupp: 1/2/3 (also 1 GF, 2 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 3)
    Zugtrupp: 1/2/3 (also 1 GF, 2 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 3)

    Neu ist für mich, dass der ZF Teil des Zugtrupps ist.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg624612
    Datum09.05.2010 17:32243308 x gelesen
    Geschrieben von Jochen PetzingerNeu ist für mich, dass der ZF Teil des Zugtrupps ist.bitte streichen.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624617
    Datum09.05.2010 18:11244084 x gelesen
    Moin,

    dann kannst ja jetzt höchstoffiziell notfalls über BSBP gehen und damit die brauchbarkeit von Alternativzusammensellungen nachweisen.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein624626
    Datum09.05.2010 18:49243426 x gelesen
    Moin,

    sicherlich, fast alles ergibt sich aus der FwDv 3.
    Ich fand es nur interessant, dass für den Melder die Truppführerqualifikation geoferdert wird. Weiterhin hatte ich bisher immer gedacht, dass der (meist nur theoretische) Zugtrupp einen Zugtruppführer/Führungsassistent mit ZF-Qualifikation haben sollte, da er ja den ZF auch vertreten können soll.

    Dieser Punkt ist sicherlich nicht besonders relavant für das "echte Leben", es fiel mir nur beim Lesen auf :-)

    Gruß

    Kevin


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen624629
    Datum09.05.2010 19:33243761 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhldann kannst ja jetzt höchstoffiziell notfalls über BSBP gehen und damit die brauchbarkeit von Alternativzusammensellungen nachweisen.

    Man hätte aber auch in die VO schreiben können:
    "Jede Gemeinde hält 2 Züge nach DV3 bestehend aus Führungsfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug, Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung und Sonderfahrzeug vor. Gemeinden über 15000 EW halten 3 Züge vor.

    Führungsfahrzeuge sind ELW, MTW oder Kodw, jedoch mindestens ein ELW1 je Gemeinde.
    Sonderfahrzeuge sind TLF, DL, RW, GW-L oder spezielle GW. Alle Funktionen dieser Züge sind Personell mindestens doppelt zu besetzen"

    Dann hätte man auch noch einige sinnvolle Erweiterungen schreiben können:
    "Es werden nur genormte Fahrzeuge angerechnet.
    Jede Gemeinde hält
    * mindestens ein TLF
    *ein HLF und einen RW oder zwei HLF
    *ein geländefähiges LF und ein geländefähiges TLF
    vor."

    Da hätte man mit weniger Papier mehr erreicht.

    Gruß
    Ingo


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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen624643
    Datum09.05.2010 20:52243233 x gelesen
    Davon mal.

    Sehe ich das richtig, das die Einführung quasi still und heimlich erfolgt ist ?
    Ich hab eben nochmal auf der LFV-Seite nachgesehen und nicht einen Hinweis dazu gesehen, das die neue Verordnung in Kraft ist.

    Ich kenne jetzt nicht die alte VO aber konnten vorher die Gruppenführer auch bis zum Hauptlöschmeister aufsteigen ?

    Zum Thema Kordel etc -> ich glaube nichts ist momentan unnötiger, als eine neue Uniformkennzeichnung für "Führungskräfte". Ob ich jetzt ne rot/silberne Kordel an der Mütze trage oder die Abschnittsbrandmeister zusätzlich goldene Knöpfe....völlig unnötig.

    Wie schon erwähnt, für fraglich halte ich die Zulassung von einem verkapptem LF10-TH. Mal sehen was da für gruselige Bomber auf die Strasse gelassen werden, die zwar kein Wasser dabei haben aber ne Möchtegern TH-Ausrüstung die keinem wirklich hilft.


    MfG

    Andreas

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    AutorMarc8o K8., Sittensen / Niedersachsen624647
    Datum09.05.2010 21:19242512 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KramerIch kenne jetzt nicht die alte VO aber konnten vorher die Gruppenführer auch bis zum Hauptlöschmeister aufsteigen ?

    Ja, da hat sich nichts geändert.


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    AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen624649
    Datum09.05.2010 21:32243353 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KramerZum Thema Kordel etc -> ich glaube nichts ist momentan unnötiger, als eine neue Uniformkennzeichnung für "Führungskräfte". Ob ich jetzt ne rot/silberne Kordel an der Mütze trage oder die Abschnittsbrandmeister zusätzlich goldene Knöpfe....völlig unnötig.

    Mit Sicherheit unötig! Ich finde die komplette Dienstkleidung in der Form wie wir sie haben ist unnötig! Wenn die Kleidung abgeschafft werden würde und dafür in bessere Einsatzkleidung investiert würde... wäre ich Happy.
    Finde die Kleidung auch nicht wirklich zeitgemäß! Wenn etwas geändert dann eher am außsehen der Uniform und nicht an noch mehr Lametta ... ;-)


    www.feuerwehr-bingum.de
    www.jugendfeuerwehr-bingum.de

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624654
    Datum09.05.2010 21:54243123 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Andreas Kramer
    Sehe ich das richtig, das die Einführung quasi still und heimlich erfolgt ist ?


    Wäre auch mal interessant, was es abseits einer Peiner Wortmeldung an Stelungnahmen zum Entwurf gegeben hat und von welchen Ebenen.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen624659
    Datum09.05.2010 22:59243016 x gelesen
    N'abends,

    Geschrieben von Jann FreeseFinde die Kleidung auch nicht wirklich zeitgemäß! Wenn etwas geändert dann eher am außsehen der Uniform und nicht an noch mehr Lametta ...

    Also ich lese da als Alternative zur herkömmlichen Dienstjacke und zur schwarzen Hose einen Blouson und eine Cargohose raus. Das ist doch schonmal ein Fortschritt! :)

    Gruß
    Mathias


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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen624661
    Datum09.05.2010 23:23242733 x gelesen
    Ich meinte Thorbens Aufzählung.


    MkG
    Thomas

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional624663
    Datum10.05.2010 03:14243085 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Mathias WilleMir ist beim schnellen Überfliegen nur aufgefallen, dass immernoch das wasserlose LF drin vorkommt, die Jugendwarte/Gemeindejugendwarte jetzt einen Dienstgrad höher verliehen bekommen dürfen und die Löschmeister eine rot/silberne Kordel an der Mütze tragen dürfen...

    Bei schnellem Überfliegen ist mir noch aufgefallen:
    - Feuerwehr-Überhose jetzt für alle grundsätzlich vorgeschrieben.
    -Bei Feuerwehr-Einsatzjacke und Feuerwehr-Einsatzüberjacke ist orange nicht mehr vorgeschrieben.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 624664
    Datum10.05.2010 06:29242969 x gelesen
    Mahlzeit..

    nochmal in Ruhe gelesen:

    a) Das Fahrzeug 1x1 erschliesst sich mir immer noch nicht zu 100% aber einen Gerätewagen mit Staffel hab ich gefunden. Ansonsten LF ohne Tank.. mh..

    b) Brandschutzbedarfsplan ist leider nur die Ausnahme als denn die Reglung. Ich hätte mir dort was verbindlicheres ähnlich dem vorgestellt.

    c) Gut: Wer durch den TM fällt fliegt raus..

    d) gut §8 (7) mit dem man ein konkretes Druckmittel gegen Führungskräfte hat und diese nicht noch bis zu ihrem MHD durchgeschleppt werden müssen.

    e) Anlage 1 2.1.1 eigentlich obsolet da TLF 10/20 in absehbarer Zeit in der Norm

    f) Anlage 1 2.2.3 da war es wieder das TLF 20/25

    g) eigentlich wird in der Anlage 1 nicht einmal eine konkrete Fahrzeugbezeichnung und die zugehörige DIN verwendet

    h) Anlage 3 1.1 + 1.2 warum hat man sich hier nicht an die HUPF angelehnt?


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 624665
    Datum10.05.2010 06:40242219 x gelesen
    Mahlzeit


    Geschrieben von Ingo zum FeldeSonderfahrzeug
    nach örtlichem Bedarf


    Grüße, BeschFl

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624666
    Datum10.05.2010 06:59242750 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschd) gut §8 (7) mit dem man ein konkretes Druckmittel gegen Führungskräfte hat und diese nicht noch bis zu ihrem MHD durchgeschleppt werden müssen.Was ist denn daran konkret?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 624667
    Datum10.05.2010 07:03242185 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWas ist denn daran konkret?

    Weil ich somit ein Verfahren habe mit dem ich rechts sicher mich von GF/ ZF (wobei ich nichts davon halte diese zu wählen) trennen kann.

    Ich hätte mir das ganze auch für Ortsbrandmeister gewünscht.

    Ich kann dir aus gegeben Anlass gerne (per PN) erzählen welche lustigen Verrenkungen man da in anderen Bundesländer machen muss.


    Grüße, BeschFl

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen624673
    Datum10.05.2010 10:07243165 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben Gruhl
    Wäre auch mal interessant, was es abseits einer Peiner Wortmeldung an Stelungnahmen zum Entwurf gegeben hat und von welchen Ebenen.

    Im Anhörungsverfahren haben der LFV und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Stellungnahmen abgegeben.

    Ich hatte über das Stadtkommando eine Stellungnahme abgegeben, als einzige Führungskraft im Landkreis. Der KBM hat diese über den KFV Peine nach oben weitergegeben. In der Stellungnahme des LFV finde ich meine Argumente aber irgendwie nicht wieder, was mich allerdings auch nicht wirklich wundert.

    Soviel dazu, wenn man sich immerhin als HBM und Leiter einer der leistungsfähigsten Schwerpunktwehren des Landes in Verbandsarbeit versucht.

    Die nächste Stellungnahme müsste ich direkt ans MI schicken, auch wenn das eigentlich nicht der Dienstweg ist.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg624679
    Datum10.05.2010 11:05242315 x gelesen
    Moinsen!

    Geschrieben von Sven BösselSoviel dazu, wenn man sich immerhin als HBM und Leiter einer der leistungsfähigsten Schwerpunktwehren des Landes in Verbandsarbeit versucht.

    Die Passage müsste man ausdrucken und an den LFV/ DFV schicken mit dem netten Hinweis zum Thema Basisnähe/ "engagiert euch im richtigen Leben".


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen624684
    Datum10.05.2010 11:20242131 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Sven KoopmannDie Passage müsste man ausdrucken und an den LFV/ DFV schicken mit dem netten Hinweis zum Thema Basisnähe/ "engagiert euch im richtigen Leben".


    Okay okay, ich bin bekehrt. Ich nehme die Bande nicht mehr in Schutz :-D

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg624686
    Datum10.05.2010 11:24241770 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Ingo HornOkay okay, ich bin bekehrt. Ich nehme die Bande nicht mehr in Schutz :-D


    Och, beim DFV gibt es einige gute Leute. Aber der besteht ja letztendlich aus 16 Landesverbänden mit Licht und viel Schatten.


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen624702
    Datum10.05.2010 13:13241963 x gelesen
    Wurde die Stellungnahme irgendwo veröffentlicht?


    Gruß Sven

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen624705
    Datum10.05.2010 13:57241666 x gelesen
    Elektronisch und öffentlich für jedermann nicht dass ich wüsste.

    Mir liegen sie aber in Papierform vor, also Gegenüberstellung des VO-Entwurfs mit den Stellungnahmen des LFV und der AG der kommunalen Spitzenverbände zu einzelnen Punkten.

    Wende Dich mal an den StadtBM / GemBM Deines Vertrauens .....

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen624708
    Datum10.05.2010 14:11242010 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Kramer
    Sehe ich das richtig, das die Einführung quasi still und heimlich erfolgt ist ?

    Auf dem Dienstweg habe ich die VO noch nicht bekommen, es war heute eine echte Überraschung für mich, das hier zu lesen.

    Das Forum war also wieder mal schneller ;-)

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen624709
    Datum10.05.2010 14:18241935 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n Pannier
    -Bei Feuerwehr-Einsatzjacke und Feuerwehr-Einsatzüberjacke ist orange nicht mehr vorgeschrieben.

    In diesem Punkt musste man sich wohl den Fakten beugen, die von den Wehren in den letzten Jahren geschaffen wurden ...

    Gruß, Sven


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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen624769
    Datum10.05.2010 20:10242083 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier- Feuerwehr-Überhose jetzt für alle grundsätzlich vorgeschrieben.

    Wobei es aber immer noch Sinn macht, dort Abstriche zu machen. Was soll ich einen Nicht-AGT´ler mit den teuren Überklamotten ausstatten. Die "normale" Arbeitskleidung tut es auch.

    Geschrieben von Christi@n PannierBei Feuerwehr-Einsatzjacke und Feuerwehr-Einsatzüberjacke ist orange nicht mehr vorgeschrieben.

    Das dürfte den normalen Gesetzen des Marktes geschuldet sein. Die "Niedersachsenüberjacke" ist ja schon länger nicht mehr grundsätzlich verboten.
    Da die schwarzen Hupf-Varianten ein besseren Tragekomfort bieten und zudem auch billiger (glaub) sind, setzen sie sich immer mehr durch.


    MfG

    Andreas

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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen624770
    Datum10.05.2010 20:17242023 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch) Das Fahrzeug 1x1 erschliesst sich mir immer noch nicht zu 100% aber einen Gerätewagen mit Staffel hab ich gefunden. Ansonsten LF ohne Tank.. mh..

    Man beachte , sofern ich das richtig verstanden habe, Wäre es nach der Norm möglich, in einer Stützpunktwehr 2 TSF-W hin zustellen, davon 1 ohne Wasser aber dafür mit irgendeinem halben Rettungssatz.....sehr sinnig meiner Meinung nach [/Ironie]


    MfG

    Andreas

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW624772
    Datum10.05.2010 20:19242139 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KramerMan beachte , sofern ich das richtig verstanden habe, Wäre es nach der Norm möglich, in einer Stützpunktwehr 2 TSF-W hin zustellen, davon 1 ohne Wasser aber dafür mit irgendeinem halben Rettungssatz.....sehr sinnig meiner Meinung nach [/Ironie]

    zu den ganzen Plänen äussere ich mich gar nicht mehr, aber verstehen tu ich da ganz viel schon ganz lange nicht....
    Noch weniger verstehe ich es, wenn die Bundesländer mit den entsprechenden "technischen Weisungen" o.ä. dann massiv gegen Mindestregeln der Norm verstoßen - und sich hinterher Führungskräfte der Verbände oder Ministerialebenen dieser Länder über die Ausuferung der Fahrzeuge beschweren!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen624775
    Datum10.05.2010 21:11242062 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Kramerin einer Stützpunktwehr 2 TSF-W hin zustellen,
    Nein, müssen StLF (d.h. mit fester Pumpe und damit durch den Nebenantrieb teurer) sein


    halben Rettungssatz

    Da steht weder etwas von ganz oder halb sondern nur von technischer Hilfeleistung.
    Normen sind ja auch nur etwas für Weicheier die die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen.

    Zur Ehrenrettung muss gesagt werden, dass die FW i.d.R. auch in Niedersachsen benutzbare Fahrzeuge beschaffen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen624776
    Datum10.05.2010 21:19241574 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeNein, müssen StLF (d.h. mit fester Pumpe und damit durch den Nebenantrieb teurer) sein

    Mh. Stimmt. Den Passus mit Festeingebaut hab ich überlesen. Sorry

    Macht die Sache grundsätzlich auch nicht besser.


    MfG

    Andreas

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624800
    Datum11.05.2010 01:01241523 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeNein, müssen StLF (d.h. mit fester Pumpe und damit durch den Nebenantrieb teurer) sein


    Gibt's zur Endfassung auch 'ne kommentierte/begründete Version wie beim Entwurf? Dort tauchten im Entwurfsstadium die TSF-W ja seltsmerweise drin auf. IIRC als dem StLF gleichgestellt.

    Geschrieben von Ingo zum FeldeZur Ehrenrettung muss gesagt werden, dass die FW i.d.R. auch in Niedersachsen benutzbare Fahrzeuge beschaffen.
    Im Zweifelsfall nur solange bis Kämmerer & Co den Text mal lesen und die Erfüllung der Mindestvorgaben als erwiesen ausreichende Umsetzung auslegen wollen.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorAndr8eas8 M.8, Boffzen / Niedersachsen624801
    Datum11.05.2010 01:26241715 x gelesen
    Hallo,

    habe die neue Verordnung heute auf dem Dienstweg bekommen. Dazu folgendes Zitat aus dem Schreiben des LFV:

    Geschrieben von LFV-NDS im Rundschreiben 2010/34 aufgrund unseres Einzel-Rundschreibens vom 10.06.2009, mit dem wir den Entwurf der

    Verordnung über die Organisation der kommunalen Feuerwehren
    im Land Niedersachsen
    -Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOrgVO)

    zur Änderung der Verordnungen für die
    Freiwilligen Feuerwehren im Land Niedersachsen
    des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport mit Schreiben vom 05.06.2009 mitgeteilt und um
    Stellungnahme dazu gebeten hatten, sind uns zahlreiche Stellungnahmen unserer 55 Mitgliedsverbände, den Landesgruppen BF und WF sowie von den Vorsitzenden der LFV-FA zugegangen.

    Für die Abgabe Ihrer Stellungnahmen und die damit verbundenen Bemühungen, Ihre Hinweise,
    Anregungen, aber auch Bedenken möchten wir uns nochmals bestens bedanken.
    Der LFV-Vorstand hat alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig geprüft - u.a. auch den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen -, die teilweise inhaltlich ähnlich oder übereinstimmend waren. Zusammen mit den Anmerkungen und Hinweisen sowie Forderungen aufgrund des Beschlusses des LFV-Vorstandes wurde dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Ref. B 22, Entsprechendes ordnungsgemäß vorgelegt.

    Das Nds. MI hat neben uns aber auch andere Stellen - u.a. die Kommunalen Spitzenverbände -
    zu den vorgesehenen Änderungen der drei wichtigen Feuerwehrverordnungen gehört.


    So richtig glücklich kann man mit der Verordnung nicht sein. Aber wer traut sich schon den Gemeinden und Städten vorzuschreiben, was sie kaufen müssen. Dann doch lieber weiter was schwammiges schreiben und jeder kann sich seinen Reim wieder selbst daraus machen.


    Gruss Andreas

    Freiwillige Feuerwehr Boffzen - Ortsfeuerwehr Boffzen
    Den "Senf" den ich hier von mir gebe ist allein meine Meinung - Rächtschriebfähler eingeschliest

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 624802
    Datum11.05.2010 05:22241771 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeNein, müssen StLF (d.h. mit fester Pumpe und damit durch den Nebenantrieb teurer) sein

    Nicht zwingend

    fest eingebaute Pumpe ohne NA..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624808
    Datum11.05.2010 05:58241769 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian Beschfest eingebaute Pumpe ohne NA..

    Hat sowas irgendeinen tieferen Sinn?? Warum sollte man eine TS fest verbauen und damit Flexibilität verschenken?

    Gruß,
    Thorbeh


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 624809
    Datum11.05.2010 06:02241316 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWarum sollte man eine TS fest verbauen und damit Flexibilität verschenken?

    Vielleicht weil man keine TS braucht aber keinen Nebenabtrieb realisieren will?

    Aber tröste dich, ne TS hat das Fahrzeug auch noch.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen624810
    Datum11.05.2010 06:07241766 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWarum sollte man eine TS fest verbauen und damit Flexibilität verschenken?

    Moin,

    damit spare ich den teuren Nebenantrieb inklusise Wartung und allem was dahintersteckt. Außerdem kann irgend ein Fahrgestell nehmen.
    Ich bin damit sogar "Pump & Roll" fähig, ohne Änderung am Getriebe/Motorsteuerung.

    MKG
    Marcus


    Freiwillige Feuerwehr
    .....Dies gilt wochentags wie auch am Wochenende 24 Stunden am Tag.
    "Das moralisch wesentliche ist, dass sie immer bereit ist. Und in solchem Sinne ist die Feuerwehr ein Vorbild schlechthin."
    Bundespräsident a.D. Theodor Heuss


    Alles meine private Meinung, nur zu diesem Thema.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen624811
    Datum11.05.2010 06:11241851 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Marcus Neumanndamit spare ich den teuren Nebenantrieb inklusise Wartung und allem was dahintersteckt. Außerdem kann irgend ein Fahrgestell nehmen.
    Ich bin damit sogar "Pump & Roll" fähig, ohne Änderung am Getriebe/Motorsteuerung.


    Und würde man sie entnehmbar verbauen, könnte man sie zu all dem bei Bedarf auch Abseits des Fahrzeugs betrieben. Sehe irgendwie keinen Sinn darin, einen standardmäßig autarken Ausrüstungsgegenstand festzunageln.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.624819
    Datum11.05.2010 08:00241677 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KramerDa die schwarzen Hupf-Varianten ein besseren Tragekomfort bieten und zudem auch billiger (glaub) sind, setzen sie sich immer mehr durch.
    Niedersachsen und HuPF haben die gleiche Schnittform. Einen vermeintlich besseren Tragekomfort erreicht man dann höchstens über die Baugruppe. Da viele Nds.-Überjacken aus Nomex III mit eingewebten Stahlfäden für die Antistatik ausgerüstet sind, wirken die natürlich steifer. Mit einer modernen Baugruppe wäre die Nds-Jack vom Komfort und Gewicht auch erträglicher. Allerdings gibt hier die EN 469 mehr her.

    Preislich ist es immer die Frage, was ich produziert haben möchte und aus welchem Material. Das natürlich eine HuPF Überjacke wesentlich variantenreicher ist, das die Abnehmerschaft größer ist, steht außer Frage. Aber billiger glaube ich eher nicht. Zumindest nicht bei vergleichbaren Baugruppen.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen624820
    Datum11.05.2010 08:33241235 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Noch weniger verstehe ich es, wenn die Bundesländer mit den entsprechenden "technischen Weisungen" o.ä. dann massiv gegen Mindestregeln der Norm verstoßen - und sich hinterher Führungskräfte der Verbände oder Ministerialebenen dieser Länder über die Ausuferung der Fahrzeuge beschweren!

    Ich habe u.a. hierzu gefordert, sich auf die genormten Fahrzeuge zu beschränken und somit auf StLF 10 und (H)LF 10 ohne LWB sowie das TLF 20/25 zu verzichten, der LFV und das MI sind da aber wohl anderer Meinung ..... ich verstehe das schon lange nicht mehr.

    MkG, Sven


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen624821
    Datum11.05.2010 08:36241257 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlUnd würde man sie entnehmbar verbauen, könnte man sie zu all dem bei Bedarf auch Abseits des Fahrzeugs betrieben. Sehe irgendwie keinen Sinn darin, einen standardmäßig autarken Ausrüstungsgegenstand festzunageln.

    Moin nach OS,

    es kommt halt darauf an was man im Einsatzgebiet abzudecken hat und welche taktischen Möglichkeiten sonst noch so vorhanden sind.
    Wir haben in unserer Außenwache auch ein TSF-W stehen. Auf Grund der kurzen Ausrückzeiten ist das Fahrzeug

    http://www.feuerwehr-hambuehren.de/include.php?path=content/content.php&contentid=6

    so oft als erstes an der Einsatzstelle, dass die TS oft als Brandstellenpumpe betrieben wird und im Fahrzeug verbleiben kann. Sie wird eigendlich nur als FPN betrieben. In den letzten zehn Jahren haben wir die TS bis auf ein bis zwei Ausnahmen nicht bei Einsätzen ausladen müssen. Das ist bei 195 kg Einsatzgewicht und der Entnahmehöhe auch kein Vergnügen. Allerdings haben wir auch genug Alternativen zur Verfügung. Daher kann es theoretisch im Einzelfall Sinn machen bzw. verständlich sein wenn eine TS fest verbaut wird, um den Nebenantrieb einzusparen.
    Ich persönlich würde mir die Möglichkeit der entnehmbaren TS nicht verbauen. Ich würde ein TSF-W so wie unseres auf jeden Fall wieder beschaffen. Meine Meinung zum StLF: Überflüssig....

    Viele Grüße nach OS,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 624922
    Datum11.05.2010 22:38240977 x gelesen
    Hi!

    Ich bin jetzt ja mal gespannt, ob die sich hochgesoffen, engstirnigen Armateur-Führungskäfte, die bei der Einführung der Nds-Jacke auf diversen Kreisordenschauen und sonstige Humptata-Events sich über die bösen, verbrecherischen Schwarzjackenträger dermaßen ereifert haben, dass ihnen der Geifer aus dem Mundwinkel lief und eine Extragsystole nach der anderen geschossen wurde, weil es Feuerwehren gab, die mit schwatten Jacken und Überhosen nach ihrer eingezäunten Ansicht Rechtsbruch begangen haben, ob die jetzt auch mit dem gleichen Elan sich für die Umsetzung der neuen Verordnung in Zeuch legen oder weiter so grandiose Einfälle haben, wie das Tragen von Feuerschutzhauben zu untersagen.

    Alles live erlebt.

    Grüße, Jan


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    AutorJürg8en 8H., Brietlingen / Niedersachsen625183
    Datum13.05.2010 14:28240928 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Mathias WilleAlso nicht wirklich ein großer Wurf, oder?
    für den einen oder anderen Löschmeister schon. :-))

    Grüßlis
    Jürgen


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    AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen625189
    Datum13.05.2010 15:19240897 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschb) Brandschutzbedarfsplan ist leider nur die Ausnahme als denn die Reglung. Ich hätte mir dort was verbindlicheres ähnlich dem vorgestellt.

    Schutzziele bzw. Brandschutzbedarfsplan werden wohl bei der Novellierung des Nds. BrSchG formuliert (so hoffe ich).


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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen625224
    Datum13.05.2010 19:26241236 x gelesen
    Hallo,
    Lese ich da richtig :
    "Vorhandene Feuerwehr-Überjacken / Feuerwehr-Einsatzüberjacken (wo auch immer da der Unterschied besteht), haben Bestandsschutz. Also der orangene Baumwollfummel mit den 4 orangen Knöpfen bleibt gültig? Weil in der Definition ist immer von Reißverschluss und Reflexstreifen die Rede.


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen625277
    Datum14.05.2010 00:23241461 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Alex Diedler:
    "Vorhandene Feuerwehr-Überjacken / Feuerwehr-Einsatzüberjacken (wo auch immer da der Unterschied besteht), haben Bestandsschutz.
    Mit "Feuerwehr-Überjacken" sind die alten orangen Regenmäntel mit dem Cordkragen gemeint, mit "Feuerwehr-Einsatzüberjacken" die orangen Überjacken nach der zurückgezogenen "Niedersachsen-HuPF".


    Also der orangene Baumwollfummel mit den 4 orangen Knöpfen bleibt gültig?
    Ja, nein, jein. Wollte grade schreiben, daß ich noch so eine hab - stimmt ja aber gar nicht, hat sich demletzt ja mal aufgelöst... ;-) Einige bei uns haben sie aber noch, und ich finds auch nicht weiter schlimm, wird eh im Einsatz so gut wie nie getragen und statt der Reflexstreifen und dem augenverletzend neonorangen Koller gibt es ggf. auch noch - ganz einfach - Warnwesten.


    Weil in der Definition ist immer von Reißverschluss und Reflexstreifen die Rede.
    Das schon, aber fällt Dir was auf? Wenn ich nix mit den Augen habe steht da an keiner einzigen Stelle mehr was von Orange (übrigens auch bei den Hosen nicht -> orange Hose mit Dunkelblauer Jacke - jetzt völlig "legal" ;-) ) Aber davon ab: Was macht - Deine Worte - einen "orangen Baumwollfummel" mit Reißverschluß statt Knöpfen und dem knallfarbigen Koller statt des orangen so viel besser, die beiden Reflexstreifen?


    Gruß

    Daniel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen625279
    Datum14.05.2010 01:04241338 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian Bergmann:
    Niedersachsen und HuPF haben die gleiche Schnittform.
    Mitnichten, die "Niedersachsen-HuPF" unterschied sich von der HuPF (bundesweit) erheblich. Die echte, alte Niedersachsen-Bauanleitung basierte m.W. auf dem BaWü "Jäger 90", die Reflexstreifen wurden geändert (vermehrt) und mußten (!) im übrigen auflaminiert sein, der Kragen war mit einem "Klettlätzchen" zu verschließen, der Reißverschluß reichte nur bis zum Kragen und nicht zuletzt war das Innenfutter, im großen Gegensatz zur HuPF, komplett herausnehmbar.

    "Echte, alte Niedersachsen-HuPF" habe ich hier mit Absicht geschrieben, weil es, jedenfalls soweit mir bekannt, schon seit einigen Jahren keinen Anbieter mehr gibt, der Jacken nach dem oben beschriebenen Muster anbietet. Alles, was es da inzwischen noch gibt, z.B. die recht verbreiteten Jacken von Viking, ist ähnlich HuPF bzw. nach EN 469 in der (jahrelang so wichtigen) Farbe Orange. Kann also auch sein, daß die echte "Niedersachsen-HuPF" Überjacke mancherorts gar nicht (mehr) so bekannt ist.


    Preislich ist es immer die Frage, was ich produziert haben möchte und aus welchem Material.
    So weit richtig, streiche vielleicht "produziert haben" gegen "kaufen".


    Das natürlich eine HuPF Überjacke wesentlich variantenreicher ist [...]
    Nein, eben nicht. Die HuPF macht genaue Vorgaben, die Jacken sind (mehr oder weniger, trotz unterschiedlichen Materials) Massenware (ganz im Gegensatz zur "Niedersachsen-HuPF", deren Produktion sich wegen der geringen Stückzahlen, jedenfalls nach der ersten, gerförderten Beschaffungswelle, für die Hersteller schlicht nicht mehr lohnte), deswegen auch:


    Aber billiger glaube ich eher nicht.
    Aber sicher, HuPF Jacken sind günstiger als Niedersachsen-HuPf oder auch Pseudo-Nds.-HuPF Jacken in Orange, liegt allein schon an der geringen Nachfrage nach der Farbe an sich.


    Zuletzt:

    Mit einer modernen Baugruppe wäre die Nds-Jack vom Komfort und Gewicht auch erträglicher. Allerdings gibt hier die EN 469 mehr her.
    Verstehe ich nicht: Was soll die von Dir oft erwähnte "moderne Baugruppe" eigentlich sein? Und was gibt die EN 469 nicht her? Gegen Orange hat die meines Wissens nix?


    Gruß

    Daniel


    PS: Um Mißverständnissen vorzubeugen: Der Tragekomfort eine Jacke hängt natürlich nicht von der Farbe des Obermaterials ab.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional625281
    Datum14.05.2010 01:58240666 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Daniel Ruhlanddie Reflexstreifen wurden geändert (vermehrt) und mußten (!) im übrigen auflaminiert sein,

    Nein. Die mir vorliegende HuPF Niedersachsen (Stand März 1999) macht keine Vorgabe bzgl. auflaminierter Reflexstreifen.

    Geschrieben von Daniel Ruhlandder Kragen war mit einem "Klettlätzchen" zu verschließen,

    HuPF Niedersachsen:
    Auf dem linken Unterkragen ist eine Lasche (Länge ( 12 +/- 1) cm, Breite (8 +/-) 0,5 cm) mit beidseitigem Veloursbesatz (Länge ca. 7 cm, Breite ca. 4 cm) aufgenäht.
    Anbringung der Lasche ca. 4,5 cm (oben) bzw. 2,5 cm (unten) von der Kragenvorderkante und ca. 2 cm von der Kragenansatznaht entfernt.
    Die Hakenbandabschnitte si8nd auf dem rechten und linken Unterkragen so aufgenäht, daß die Veloursabschnitte der Lasche an ihnen haften bleiben.
    Anbringung des Hakenbandabschnittes auf dem linken Unterkragen ca. 9 cm (unten) bzw. 11 cm (oben) von der Kragenvorderkante und ca. 3,5 cm von der Kragenansatznaht entfernt. Breite des Abschnittes ca. 4 cm, Länge ca. 7,5 cm.
    Anbringung des Hakenbandabschnittes auf dem rechten Unterkragen ca. 1,5 cm (unten) bzw. 2,5 cm (oben) von der Kragenvorderkante und ca. 4 cm von der Kragenansatznaht entfernt. Breite des Abschnittes ca. 10,5 cm, Länge ca. 4 cm



    HuPF 8/99:
    Der Kragen weist eine Kragenlasche aus doppeltem Oberstoff zum Hochschließen der Jacke auf. Die Kragenlasche ist am linken Unterkragen in einem Abstand von 2 cm zur vorderen Kragenbegrenzung angenäht und am Laschenende beidseitig mit einem 5 cm x 5 cm großen Klettenhaftband versehen. Länge der Kragenlasche 12 cm, Breite 5 cm. Gegenstücke zu den auf der Lasche angenähten Klettenhaftbändern sowohl auf der linken als auch auf der rechten Unterkragenhälfte, so dass die Lasche auch unter der linken Kragenhälfte (wenn sie nicht gebraucht wird) befestigt werden kann.

    Das bedeutet, dass bei der Überjacke Niedersachsen die Kragenlasche (das meinst du wohl mit "Klettlätzchen") größer ist als bei der "Bundes"-HuPF (12x8 cm zu 12x5 cm)

    Geschrieben von Daniel Ruhlandder Reißverschluß reichte nur bis zum Kragen

    Was bei der "Bundes"-HuPF ganz genauso ist.

    Geschrieben von Daniel Ruhlandund nicht zuletzt war das Innenfutter, im großen Gegensatz zur HuPF, komplett herausnehmbar.

    Für mich ein ganz großer Vorteil der Überjacken nach HuPF BaWü bzw. Niedersachsen. Wir im Ausland noch öfters nachgefragt, machen wir z.B. gerade in den neuen Anzügen für Hong Kong (weil dort ein herausnehmbares Innenfutter ausdrücklich gefordert war).

    Geschrieben von Daniel Ruhland Und was gibt die EN 469 nicht her?

    Christian schrieb:
    Geschrieben von Christian BergmannAllerdings gibt hier die EN 469 mehr her
    (Hervorhebung durch mich)


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.625300
    Datum14.05.2010 09:22241238 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandMitnichten, die "Niedersachsen-HuPF" unterschied sich von der HuPF (bundesweit) erheblich.
    Ich hatte von der Schnittform geschrieben und nicht von der Ausführung. Vorder- und Rückseite zusammentackern, Ärmel dran - fertig ist HuPF, "HuPF-Nds." oder Jäger 90.

    Geschrieben von Daniel RuhlandNein, eben nicht. Die HuPF macht genaue Vorgaben, die Jacken sind (mehr oder weniger, trotz unterschiedlichen Materials) Massenware (ganz im Gegensatz zur "Niedersachsen-HuPF", deren Produktion sich wegen der geringen Stückzahlen, jedenfalls nach der ersten, gerförderten Beschaffungswelle, für die Hersteller schlicht nicht mehr lohnte), deswegen auch:
    Die Eigenschaft "variantenreich" bezog sich auf das Material. Das wurde von mir in meinen Posting auch im Vorsatz entsprechend erwähnt. Wurde jedoch bei der Zitatfunktion hier nicht mit einbezogen. Das HuPF in Bauformen nicht variantenreich ist, ist mir klar. Bitte Dinge nicht aus Zusammenhängen reißen.

    Geschrieben von Daniel RuhlandAber sicher, HuPF Jacken sind günstiger als Niedersachsen-HuPf oder auch Pseudo-Nds.-HuPF Jacken in Orange, liegt allein schon an der geringen Nachfrage nach der Farbe an sich.
    Wieso meint Feuerwehr eigentlich immer, dass sich die Welt nur um sich dreht. Wenn die europäischen Weber, welche DuPont-Lizenzen haben, einzig von Feuerwehrs leben müsste, gäbe es ein paar Firmen weniger. Die Abnahme von Oberstoffen für Feuerwehrschutzbekleidung dürfte im einstelligen Prozentbereich liegen.

    Geschrieben von Daniel RuhlandVerstehe ich nicht: Was soll die von Dir oft erwähnte "moderne Baugruppe" eigentlich sein?
    Vergleich doch mal allein die Steifheit des Oberstoffes von den Nds-Jacken mit zum Beispiel Nomex Tough. Oder trage mal eine Überjacke mit Raglanschnitt. Nachteil ist bei der dann natürlich, dass man bei Arbeiten über Kopf nicht mehr gleichzeitig die Uhrzeit lesen kann. Oder stell Dich mal bei 25 Grad als Sicherheitstrupp mit aufgerödelten PA mit einer aus der Beschaffungswelle beschafften Nds-Jacke draußen hin. Vergleich mal Dein T-Shirt wenn Du im Gegensatz dazu das gleiche mit einer Kleidung mit aktueller Funktionsmembran machst.

    Geschrieben von Daniel RuhlandUnd was gibt die EN 469 nicht her? Gegen Orange hat die meines Wissens nix?
    Wie CP schon geschrieben hat, habe ich ja eben geschrieben, dass die EN 469 mehr hergibt. Dein Wissen bezüglich orange ist demnach richtig.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen625306
    Datum14.05.2010 10:00240970 x gelesen
    Hi Daniel.
    Geschrieben von Daniel RuhlandJa, nein, jein. Wollte grade schreiben, daß ich noch so eine hab - stimmt ja aber gar nicht, hat sich demletzt ja mal aufgelöst... ;-) Einige bei uns haben sie aber noch, und ich finds auch nicht weiter schlimm, wird eh im Einsatz so gut wie nie getragen und statt der Reflexstreifen und dem augenverletzend neonorangen Koller gibt es ggf. auch noch - ganz einfach - Warnwesten.
    Diese orangen Gummimäntel sind bei uns nun gottlob vor Weihnachten endgültig ausgesondert worden, weil die AGTs alle neue Überjacken bekommen haben. Dann sind die "alten" Hupf Jacken an die Nicht-AGTs ausgegeben worden als Wetterschutz.

    Dennoch im Sommer bei Flächenbränden oder Tätigkeiten nicht im Bereich des Feuers ist das arbeiten mit den dicken Überjacken eine zusätzliche Belastung der Einsatzkräfte.

    Geschrieben von Daniel RuhlandDas schon, aber fällt Dir was auf? Wenn ich nix mit den Augen habe steht da an keiner einzigen Stelle mehr was von Orange (übrigens auch bei den Hosen nicht -> orange Hose mit Dunkelblauer Jacke - jetzt völlig "legal" ;-) ) Aber davon ab: Was macht - Deine Worte - einen "orangen Baumwollfummel" mit Reißverschluß statt Knöpfen und dem knallfarbigen Koller statt des orangen so viel besser, die beiden Reflexstreifen?

    Also ne orange Hose habe ich noch nie gesehen, außer Waldarbeiter vielleicht. Daher ob orange oder dunkelblau sei dahingestellt, ist halt Geschmackssache. Vor- und Nachteile der Farbe will ich auch nicht weiter diskutieren. Die Frage ist einfach nur, sind die Kommunen nun wieder in Zugzwang, neue Jacken zu kaufen oder haben die alten Baumwollfummel (ohne Reflexstreifen, ohne Reiverschluss etc) Bestandsschutz?


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen625310
    Datum14.05.2010 10:42240814 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alex DiedlerDennoch im Sommer bei Flächenbränden oder Tätigkeiten nicht im Bereich des Feuers ist das arbeiten mit den dicken Überjacken eine zusätzliche Belastung der Einsatzkräfte.

    daher hat man ja hoffentlich bei der Beschaffung mitgedacht und zwei Arten PSA beschafft...

    Bei uns gibts "Modell Oberstdorf" (Hupf 2/3 mit Reflexstreifen und Koller) für alle, Hupf 1 und 4b gibts dann mit der Anmeldung/Einberufung zum AGT-Lehrgang, sprich das haben eben alle AGT.

    Geschrieben von Alex DiedlerDie Frage ist einfach nur, sind die Kommunen nun wieder in Zugzwang, neue Jacken zu kaufen oder haben die alten Baumwollfummel (ohne Reflexstreifen, ohne Reiverschluss etc) Bestandsschutz?

    Warum sollten Sie keinen haben? Den habe ich persönlich auch lieber getragen als die Hupf 3 Jacke...
    Wenn man den nicht im IA einsetzt...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen625313
    Datum14.05.2010 11:35240963 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian Bergmann:
    Ich hatte von der Schnittform geschrieben und nicht von der Ausführung. Vorder- und Rückseite zusammentackern, Ärmel dran - fertig ist HuPF, "HuPF-Nds." oder Jäger 90.
    Na ja, sicher, wenn man es natürlich so nimmt - Vorteil + Rückseite + Ärmel - ist jede Jacke gleich. Aber von mir aus sei es dann so, es mag am Material gelegen haben, aber subjektiv waren HuPF Jacken in der Regel angenehmer zu tragen.


    Die Eigenschaft "variantenreich" bezog sich auf das Material. Das wurde von mir in meinen Posting auch im Vorsatz entsprechend erwähnt. Wurde jedoch bei der Zitatfunktion hier nicht mit einbezogen. Das HuPF in Bauformen nicht variantenreich ist, ist mir klar. Bitte Dinge nicht aus Zusammenhängen reißen.
    Originalzitat von Dir in voller Länge: Preislich ist es immer die Frage, was ich produziert haben möchte und aus welchem Material. Das natürlich eine HuPF Überjacke wesentlich variantenreicher ist, das die Abnehmerschaft größer ist, steht außer Frage. Aber billiger glaube ich eher nicht. Zumindest nicht bei vergleichbaren Baugruppen. Vielleicht liegt es ja an mir...


    Wieso meint Feuerwehr eigentlich immer, dass sich die Welt nur um sich dreht. Wenn die europäischen Weber, welche DuPont-Lizenzen haben, einzig von Feuerwehrs leben müsste, gäbe es ein paar Firmen weniger. Die Abnahme von Oberstoffen für Feuerwehrschutzbekleidung dürfte im einstelligen Prozentbereich liegen.
    Und wer schneidert Dir eine Feuerwehrjacke daraus? Richtig, und kann diese Firma (z.B.) Kleinmengen Stoff orange für die entsprechend geringe Abnahme der Endprodukte ordern, oder muß sie ggf. den Rest des Stoffballens bis zur nächsten Order lagern? Geringe Stückzahlen in Verbindung mit erhöhter Lagerhaltung führen dann eben zu einer anderen Kalkulation, Folge: Orange Jacken waren etwa 20% teuerer als dunkelblaue Jacken gleichen Schnitts / Ausführung und Materials. In der Feuerwehrwelt, wo sie naturgemäß angesiedelt sind.


    Wie CP schon geschrieben hat, habe ich ja eben geschrieben, dass die EN 469 mehr hergibt.
    Sorry, falsch / nicht aufmerksam genug gelesen.


    Gruß

    Daniel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen625316
    Datum14.05.2010 11:42240674 x gelesen
    Hallo,

    geschtrieben von Alex Diedler:
    Die Frage ist einfach nur, sind die Kommunen nun wieder in Zugzwang, neue Jacken zu kaufen oder haben die alten Baumwollfummel (ohne Reflexstreifen, ohne Reiverschluss etc) Bestandsschutz?
    Auch wenn sie (im Gegensatz zu den Überjacken) nicht extra erwähnt werden, würde ich mal meinen: Ja! Allein schon, da m.E. die Unterschiede zur / die Vorteile der modernisierten Jacke so gravierend nicht sind, daß sie einen Austausch rechtfertigen würden. (Aber worauf willst Du eigentlich hinaus?)


    Gruß

    Daniel


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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen625318
    Datum14.05.2010 11:59240522 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandAuch wenn sie (im Gegensatz zu den Überjacken) nicht extra erwähnt werden, würde ich mal meinen: Ja! Allein schon, da m.E. die Unterschiede zur / die Vorteile der modernisierten Jacke so gravierend nicht sind, daß sie einen Austausch rechtfertigen würden. (Aber worauf willst Du eigentlich hinaus?)

    Ich will nur die Sicherheit haben, wenn demnächst dann vielleicht die ersten Rufe laut werden "In der Vorschrift bla bla steht aber wir müssen haben..." was denn nun rechtsverbindlich ist und was nicht.
    Danke


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional625319
    Datum14.05.2010 12:04240518 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Daniel RuhlandNa ja, sicher, wenn man es natürlich so nimmt - Vorteil + Rückseite + Ärmel - ist jede Jacke gleich.

    Nein, gerade wenn man (wie Christian) von der Schnittform spricht gibts da erhebliche Unterschiede.

    Geschrieben von Daniel RuhlandRichtig, und kann diese Firma (z.B.) Kleinmengen Stoff orange für die entsprechend geringe Abnahme der Endprodukte ordern, oder muß sie ggf. den Rest des Stoffballens bis zur nächsten Order lagern?

    Wenn die Weber nicht gerade orange noch am Lager haben musst du ggf. Mindestmengen abnehmen (geht meistens bei vierstelligen Meterzahlen los), dann man nicht den Rest einer Stoffrolle am Lager, sondern ganz viele Stoffrollen. Davon ab ist ein spinndüsengefärbtes Nomex orange ca. 10% teurer als dunkelblau.

    Geschrieben von Daniel RuhlandFolge: Orange Jacken waren etwa 20% teuerer als dunkelblaue Jacken gleichen Schnitts / Ausführung und Materials.

    Mein Arbeitgeber hat zwei Modelle, die - bis auf die Farbe, orange bzw. dunkelblau - identisch sind. Der Mehrpreis für orange beträgt im Listenpreis keine 3%.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625347
    Datum14.05.2010 18:13240815 x gelesen
    Mich wundert, das euch zur Anlage 8 noch nichts aufgefallen ist :-))
    Wer findet die Änderungen (und wer wagt sie umzusetzen?)

    Gruß
    Heinrich


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    AutorStef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen625348
    Datum14.05.2010 18:22240762 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannMich wundert, das euch zur Anlage 8 noch nichts aufgefallen ist :-))
    Wer findet die Änderungen (und wer wagt sie umzusetzen?)


    Meinst du die schwarz-weiß karierte ASÜ-Weste?
    Ich bin kein Freund von zentraler ASÜ (abgesehen von GSG-Lagen oder glw.), von daher würde sich eine Beschaffung erübrigen! ;-)


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625349
    Datum14.05.2010 18:26240676 x gelesen
    Geschrieben von Stefan UphoffMeinst du die schwarz-weiß karierte ASÜ-Weste?
    nein, schlimmer (für einige)

    Heinrich


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen625350
    Datum14.05.2010 18:36240761 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich Brinkmannnein, schlimmer (für einige)

    Du meinst sicherlich die "armen Stellvertreter" die nun ohne Helmkennzeichnung herumlaufen müssen!

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen625353
    Datum14.05.2010 19:45240358 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerDu meinst sicherlich die "armen Stellvertreter" die nun ohne Helmkennzeichnung herumlaufen müssen!


    Wieso? Bei Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen dürfen sie sie doch tragen. Müssen die Streifen mit Klett befestigt werden. :-)

    Gruß Heilu


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    AutorMatt8hia8s S8., Coppenbrügge / Niedersachsen625808
    Datum18.05.2010 11:25240483 x gelesen
    Wenn man sich in der Anlage 8 A.Helmkennzeichnungen die Tabelle mal genauer anschaut, könnte man eigentlich davon ausgehen, das auch aufgrund einer Qualifikation (GF- bzw. ZF-Lehrgang) eine Helmkennzeichnung zu tragen ist. Denn in der alten Ausführung der Dienstkleidungsverordnung war lediglich die Rede von der Funktion. In der neuen Verordnung werden "Fachliche Qualifikation" und Funktion, jeweils durch ein Komma getrennt, genannt. Dies kann man meiner Einschätzung nach als und/oder Möglichkeit sehen.


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    AutorMatt8hia8s S8., Coppenbrügge / Niedersachsen625810
    Datum18.05.2010 11:27240324 x gelesen
    Was auch den erklären würde, warum der Passus mit der stellvertretenden Funktion weggefallen ist.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625828
    Datum18.05.2010 13:49240282 x gelesen
    Geschrieben von Matthias SchafferWas auch den erklären würde, warum der Passus mit der stellvertretenden Funktion weggefallen ist.

    Das war wohl so gewollt, denn es sollen ja vorher die RBM und KBM gefragt worden sein.
    Wenn es richtig über gekommen ist, ging es wohl darum, das Stellv. nicht den Führungslehrgang brauchen (z.B. reicht beim stellv. Gruppenführer der Truppführerlehrgang) und dass dann kein Truppführer mit einer Gruppenführerqualifikation rumläuft.
    Meiner Meinung nach ist das alles Bl..sinn, eine reine Qualifikationskennzeichnung wäre da besser gewesen und die Funktion wird dann über Weste gekennzeichnet.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625831
    Datum18.05.2010 14:01240117 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDas war wohl so gewollt, denn es sollen ja vorher die RBM und KBM gefragt worden sein.
    Wenn es richtig über gekommen ist, ging es wohl darum, das Stellv. nicht den Führungslehrgang brauchen (z.B. reicht beim stellv. Gruppenführer der Truppführerlehrgang) und dass dann kein Truppführer mit einer Gruppenführerqualifikation rumläuft.
    Meiner Meinung nach ist das alles Bl..sinn, eine reine Qualifikationskennzeichnung wäre da besser gewesen und die Funktion wird dann über Weste gekennzeichnet.


    Moin,

    soll das heißen, dass die stv. GF (mit GF Quali) und der stv. OrtsBM (mit ZF Quali.) in einer Stützpunktfeuerwehr (mit erweiterter Ausstattung) keinen, bzw. nur einen roten Balken am Helm tragen dürfen? Gilt das dann auch wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist? Der Truppführer soll für den stv. GF reichen? Und wie ist das mit dem stv. GemBM? Muß der rote Ring gegen zwei Balken getauscht werden? Was ist das für eine Schwachsinnsverordnung?

    Entsetzte Grüße,

    Carsten
    (der die neue Verordnung noch nicht ganz gelesen hat)


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP625832
    Datum18.05.2010 14:02239955 x gelesen
    Geschrieben von Matthias SchafferIn der neuen Verordnung werden "Fachliche Qualifikation" und Funktion, jeweils durch ein Komma getrennt, genannt. Dies kann man meiner Einschätzung nach als und/oder Möglichkeit sehen.Die Verwendung vom Komma deutet aber eher auf "und" hin, als auf "oder".


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625843
    Datum18.05.2010 14:30239991 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzMoin,

    soll das heißen, dass die stv. GF (mit GF Quali) und der stv. OrtsBM (mit ZF Quali.) in einer Stützpunktfeuerwehr (mit erweiterter Ausstattung) keinen, bzw. nur einen roten Balken am Helm tragen dürfen?

    keinen, denn es werden stellv. Funktionen nicht mehr gekennzeichnet


    Geschrieben von Carsten KranzGilt das dann auch wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist?
    Ja

    Geschrieben von Carsten KranzDer Truppführer soll für den stv. GF reichen?
    Ja, lt FwDV 4 soll er den GF-Lehrgang haben, muss aber nicht.

    Geschrieben von Carsten KranzUnd wie ist das mit dem stv. GemBM? Muß der rote Ring gegen zwei Balken getauscht werden?
    Wenn er nebenbei noch noch Ortsbrandmeister ist, ja, sonst keine Balken.

    Geschrieben von Carsten KranzWas ist das für eine Schwachsinnsverordnung?
    Darüber möchte ich mich nicht äußern.

    Heinrich


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625844
    Datum18.05.2010 14:32240200 x gelesen
    Änderung: Ersetze FwDV 4 durch 2

    Schade dass man seine Beiträge nicht editiren kann

    Heinrich


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625849
    Datum18.05.2010 14:47239782 x gelesen
    Hallo Heinrich,

    danke für die Info....mal sehen wie bei uns die Reaktionen darauf sein werden.

    Viele Grüße,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen625850
    Datum18.05.2010 14:47240137 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Matthias SchafferWenn man sich in der Anlage 8 A.Helmkennzeichnungen die Tabelle mal genauer anschaut, könnte man eigentlich davon ausgehen, das auch aufgrund einer Qualifikation (GF- bzw. ZF-Lehrgang) eine Helmkennzeichnung zu tragen ist. Denn in der alten Ausführung der Dienstkleidungsverordnung war lediglich die Rede von der Funktion. In der neuen Verordnung werden "Fachliche Qualifikation" und Funktion, jeweils durch ein Komma getrennt, genannt. Dies kann man meiner Einschätzung nach als und/oder Möglichkeit sehen.

    Womit dann zumindest in diesem Punkt einer Anregung meines Bruders Rechnung getragen worden wäre, mal sehen, ob man es dann wirklich so auslegen kann...;o)

    MkG
    Oliver


    MkG
    Oliver

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    AutorDani8el 8L., Hoogstede / Niedersachsen625856
    Datum18.05.2010 15:27240114 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannJa, lt FwDV 2 soll er den GF-Lehrgang haben, muss aber nicht.

    Das liest sich aber anders!

    FwDV 2:
    1 Grundsätze
    1.4 Die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Vertreter von Führungskräften müssen die für die betreffende Funktion erforderliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

    Die FwVO ist in § 3 Abs. 2 Nr. 4 ebenfalls eindeutig:
    (2) Die personelle Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr umfasst
    1. ...
    2. ...
    3. ...
    4. eine Personalreserve von mindestens 100 vom Hundert, bezogen auf die zu besetzenden Funktionen.


    Bedeutet für mich ganz klar:
    GF = GF Qualifikation
    stellv. GF = GF Qualifikation

    In der Praxis wird auch nichts anderes Sinn machen.
    Mit nem Pkw-Führerschein werde ich ja auch nicht "stellv. LKW-Fahrer"! :-)

    Grüße
    Daniel


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625857
    Datum18.05.2010 15:37240715 x gelesen
    Hallo Heinrich,

    ich habe noch mal in der alten Dienstkleidungsverordnung von 2005 nachgesehen und direkt verglichen:

    http://www.kfv-goe.de/infos/2005/dienstkleidungvo.pdf

    Den Zusatz:"gilt auch für stellvertretende Funktionen" haben die in der Feuerwehrverordnung tatsächlich weggelassen.
    Dann ist das mit der Helmkennzeichnung wohl so gemeint wie beschrieben.
    Dann dürften ja nun wohl einige zum Taschenmesser greifen müssen.......

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625858
    Datum18.05.2010 15:40239952 x gelesen
    Geschrieben von Daniel LoehrkeIn der Praxis wird auch nichts anderes Sinn machen.
    Mit nem Pkw-Führerschein werde ich ja auch nicht "stellv. LKW-Fahrer"! :-)


    Moin Daniel,

    die Qualifikation wird auch nicht das Problem darstellen, für einige aber die nun fehlende Helmkennzeichnung (jedenfalls da wo die Westen nicht eingeführt sind).

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS625867
    Datum18.05.2010 17:05239872 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzDann dürften ja nun wohl einige zum Taschenmesser greifen müssen.......

    Hallo Carsten,

    in der Regel haben die Stellvertreter ja auch die entsprechende Qualifikation, d.h. den Gruppen- oder Zugführerlehrgang. Nur wenn dieses nicht sein sollte, müssten sie am Helm die Streifen abkratzen, wenn es als "Fachliche Qualifikation UND Funktion" ausgelegt wird.

    Bei der Auslegung "Fachliche Qualifikation ODER Funktion" müsste keiner Kratzen, es würde nur jeder der irgendwann mal einen Gruppenführerlehrgang gemacht hat einen Streifen bekommen.

    Interessant ist es auch in Bezug auf die Ortsbrandmeister der Grundausstattungsfeuerwehren, die ja nach dem ODER-Prinzip 2 Streifen an jeder Helmseite hätten (Ortsbrandmeister = 2 Streifen), nach dem UND-Prinzip hätten sie ja mit dem vorgeschriebenen Gruppenführerlehrgang nur die Vorraussetzung für die Funktion und nicht die Qualifikation für 2 Streifen.

    Man ist das System kompliziert, aber so ist das halt, wenn man Verwaltungs- und Einsatzfunktion vermischt... :(

    Gruß Tom


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.625871
    Datum18.05.2010 17:18239817 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranz[...]für einige aber die nun fehlende Helmkennzeichnung (jedenfalls da wo die Westen nicht eingeführt sind).
    Jetzt muss ich aber mal kurz nachfragen: Meinst Du das aus persönlichen Befindlichkeiten ("Oh, jetzt ist der Streifen weg") oder aus einsatztaktischen Erwägungen? Einsatztaktisch halte ich die Helmkennzeichnung sowieso für ein Relikt aus vergangenen Zeiten um sich für was besseres zu fühlen. Beim DIN Helm mit Klappvisier habe ich so schon mal ein Problem zu erkennen, ob der Träger einen oder zwei Balken am Helm. Und trotz doch guter Sehfähigkeit kann ich aus knapp zwanzig Meter nicht auf Anhieb erkennen, ob da jemand was am Helm hat oder nicht. Genau das gleich gilt übrigens für irgendwelche ominösen Rückenschilder, wo es sowieso ab zehn Buchtstaben aufwärts unlesbar wird. Eine blaue, gelbe oder rote Weste kann ich aber erkennen.

    Zu guter Letzt habe ich dann bei modernen Vollschalen auch das Problem, so manche Helmkennzeichnung von sonstigen Verzierungen des Herstellers zu unterscheiden.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625876
    Datum18.05.2010 17:47239737 x gelesen
    Moin Christian,

    ein Schelm wer böses dabei denkt:

    Geschrieben von Christian BergmannJetzt muss ich aber mal kurz nachfragen: Meinst Du das aus persönlichen Befindlichkeiten ("Oh, jetzt ist der Streifen weg")

    Bei uns sind für die Führungsfunktionen im Einsatz seit drei Jahren die Westen im Einsatz. Aber nicht überall ist das der Fall. Bei einigen gelten auch noch die Helmkennzeichnungen als Führungskennzeichnung.

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen625897
    Datum18.05.2010 19:14239488 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannEine blaue, gelbe oder rote Weste kann ich aber erkennen.


    Nach der neuen VO wirst du vor allem rote Westen sehen, da Gf+ZF diese tragen sollen.
    Die vielfach genutzten blauen Westen für die GF kommen in die Tonne da jetzt für Fachberater vorgesehen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625916
    Datum18.05.2010 19:57239733 x gelesen
    Hallo Tom,

    Geschrieben von Tom Stahlmannin der Regel haben die Stellvertreter ja auch die entsprechende Qualifikation, d.h. den Gruppen- oder Zugführerlehrgang. Nur wenn dieses nicht sein sollte, müssten sie am Helm die Streifen abkratzen, wenn es als "Fachliche Qualifikation UND Funktion" ausgelegt wird.

    So habe ich das bisher auch gesehen und so wurde es bei uns bisher immer gehandhabt.

    Geschrieben von Tom StahlmannBei der Auslegung "Fachliche Qualifikation ODER Funktion" müsste keiner Kratzen, es würde nur jeder der irgendwann mal einen Gruppenführerlehrgang gemacht hat einen Streifen bekommen.

    Was nur für noch mehr Verwirrung sorgen würde. Darum betraf das ja bisher auch nur Führungskräfte in "Funktion" mit entsprechender Qualifikation.

    Geschrieben von Tom StahlmannInteressant ist es auch in Bezug auf die Ortsbrandmeister der Grundausstattungsfeuerwehren, die ja nach dem ODER-Prinzip 2 Streifen an jeder Helmseite hätten (Ortsbrandmeister = 2 Streifen), nach dem UND-Prinzip hätten sie ja mit dem vorgeschriebenen Gruppenführerlehrgang nur die Vorraussetzung für die Funktion und nicht die Qualifikation für 2 Streifen.

    Das ist auch schon immer Käse gewesen. Der Lehrgang Zugführer war ja auch nie für OrtsBM aus GA-Wehren vorgesehen. Nur geht es ja in der Diskussion um die Stellvertreter aus allen Ebenen, inklusive stv. GemBM. Wer kann denn nun die neue Verordnung eindeutig interpretieren?
    1.Helmkennzeichnung für alle "Funktioner" und deren Stellvertreter mit entsprechender Qualifikation oder
    2. Nur noch Helmkennzeichnung für die "Funktioner" mit Qualifikation und Funktionswesten für den Einsatzfall um auch die qualifizierten Stellvertreter bei Bedarf kenntlich machen zu können?

    Wer ist der Meinung das 1. in der neuen Verordnung gemeint ist und wer ist für 2.?
    Ich weiß jetzt schon, dass ich bei uns in der Wehr demnächst deswegen gelöchert werde.

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS625942
    Datum18.05.2010 22:35239755 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzWer kann denn nun die neue Verordnung eindeutig interpretieren?

    Ich denke es wird die ODER-Variante gemeint sein. Weil so können keinem Streifen weggenommen werden, außer ein Stellvertreter hat nicht den eigentlich notwendigen Lehrgang, was ja, wie bereits gesagt die Minderheit sein sollte.
    Somit bekommen die gewählten Zug- und Gruppenführer ihren Streifen über ihre Funktion und alle anderen mit Führungslehrgänge über die fachliche Qualifikation.

    Das heißt aber auch, dass (wie bisher) Ortsbrandmeister in Grundausstattungswehren und stv. Ortsbrandmeister in Stützspunktwehren 2 Streifen je Helmseite tragen und somit über die Streifen keine Qualifikationskennzeichnung möglich ist.

    Wie das Ganze dann bei stv. Gemeinde/Stadt/Kreisbrandmeistern aussieht ist wieder eine andere Frage.

    Eine provokante Frage von mir: Könnte sich ein Kamerad ohne Verwaltungsfunktion aber mit dem Lehrgang Führer von Verbänden dann 2 Ringe (wie Kreisbrandmeister) an den Helm kleben, weil die Qualifikation hat er ja?


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    AutorDani8el 8L., Hoogstede / Niedersachsen625943
    Datum18.05.2010 22:44239721 x gelesen
    Geschrieben von Tom StahlmannEine provokante Frage von mir: Könnte sich ein Kamerad ohne Verwaltungsfunktion aber mit dem Lehrgang Führer von Verbänden dann 2 Ringe (wie Kreisbrandmeister) an den Helm kleben, weil die Qualifikation hat er ja?

    Nein.

    Das Lesen der Vorschrift erleichtert die Rechtsfindung:

    § 15 Abzeichen
    (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Funktionskennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen.


    Grüße
    Daniel


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625945
    Datum18.05.2010 22:59239301 x gelesen
    Hallo Tom,

    Geschrieben von Tom StahlmannIch denke es wird die ODER-Variante gemeint sein. Weil so können keinem Streifen weggenommen werden, außer ein Stellvertreter hat nicht den eigentlich notwendigen Lehrgang, was ja, wie bereits gesagt die Minderheit sein sollte.

    In der Feuerwehrverordnung habe ich nichts von Odervariante gelesen. Bei uns bekommt ein gewählter (stv.) Gruppenführer seine Helmkennzeichnung nach dem bestandenen Lehrgang. Vorher ist er meist Truppführer und übt das Amt kommissarisch aus. Es wird sich dabei zunächst auf den Ausbildungsdienst beschränkt. Nach bestandenem Gruppenführerlehrgang wird daher auch erst das optische Zeichen der höheren Verantwortung übergeben.

    Geschrieben von Tom StahlmannSomit bekommen die gewählten Zug- und Gruppenführer ihren Streifen über ihre Funktion ....

    ...sie bekommen sie wegen ihrer Funktion nach bestandenem (oder schon vorhandenem) Lehrgang.

    Geschrieben von Tom StahlmannDas heißt aber auch, dass (wie bisher) Ortsbrandmeister in Grundausstattungswehren und stv. Ortsbrandmeister in Stützspunktwehren 2 Streifen je Helmseite tragen und somit über die Streifen keine Qualifikationskennzeichnung möglich ist.

    Daher vermute ich, dass deshalb die Stellvertreter aller Ebenen nicht mehr mit Helmkennzeichnung gekennzeichnet werden sollen um die Platzhirsche eindeutig zu markieren. Es soll ja in Niedersachsen Gemeinden geben, wo das Tragen der Funktionswesten nicht geduldet wird.

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625951
    Datum18.05.2010 23:10239724 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Loehrke§ 15 Abzeichen
    (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Funktionskennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen.


    Moin,
    und das beinhaltet auch die stv. Funktionsträger? Also z.B. GemBM und Stellvertreter mit je einem roten Ring? Heinrich B. aus OS meinte nein. Ist doch nicht so eindeutig.......

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.625975
    Datum19.05.2010 07:58239709 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzMoin,
    und das beinhaltet auch die stv. Funktionsträger? Also z.B. GemBM und Stellvertreter mit je einem roten Ring?

    Wenn ein GemBM vor Ort ist, wieso muss denn der Stellv. gekennzeichnet werden? Und womit? Hoffentlich ja wohl nicht mit noch einer weiteren gelben Weste. Rot fällt ja auch wohl flach, denn ZF/GF hat ja jede Feuerwehr. Nur damit derjenige nicht in der Versenkung verschwindet ihm einfach eine Weste in die Hand zu drücken, halte ich für verkehrt. Soll ja Verwaltungsfunktionen geben, die auch noch als normaler Löschknecht in ihrer eigenen Wehr funktionieren. Da steht dann jemand mit ´nem Ring um den Helm als Sicherungstrupp an der Einsatzstelle.

    Funktionskennzeichnungswesten sind eindeutig, weil Sie nur dann getragen werden, wenn ich diese Funktion auch wahrnehme. Und es gibt sie in den Wehren nicht wie Sand am Meer. Helmkennzeichnungen/Rückenschilder sind statisch. Sie sagen zwar toll aus, was ich vielleicht mal irgendwann gemacht habe, geben aber kein Auskunft, ob ich denn aktuell in dieser Funktion tätig bin. Dieser Mangel wird von einigen durch mehr oder weniger penetrantes auftreten aufgehobe - das ist aber was anderes.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorDani8el 8L., Hoogstede / Niedersachsen625983
    Datum19.05.2010 09:25239660 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranzund das beinhaltet auch die stv. Funktionsträger? Also z.B. GemBM und Stellvertreter mit je einem roten Ring? Heinrich B. aus OS meinte nein. Ist doch nicht so eindeutig.......

    Ich kann nicht erkennen, was dort nicht eindeutig sein soll.

    Dort steht:
    --

    § 15 Abzeichen
    (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Funktionskennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen.

    --

    Was soll uns dieser Absatz sagen?:

    1.
    Wichtig ist in diesem Absatz zunächst das Wort: "...werden...".
    Dieses Wort bedeutet, dass diese Vorschrift eine "Muss-Vorschrift" ist. Es ist also keine "Soll-" oder "Kann-Vorschrift".
    Fazit: Diskussionen ob man Kennzeichnungen am Helm und Funktionswesten nun tragen muss oder ob das nach regionaler Überzeugung gemacht werden soll/kann, dürften sich erledigt haben. Laut FwVO werden sie getragen.

    2.
    Weiterhin ist das Wort "...und..." von Bedeutung.
    Das Wort "und" in diesem Zusammenhang bedeutet, dass bei Wahrnehmung der jeweiligen einsatzspezifischen Funktion beide Formen der Funktionskennzeichnung zu tragen sind.
    Fazit: Jemand mit Streifen, 2 Streifen, Ring oder 2 Ringen am Helm ist erst dann in einsatzspezifischer Funktion tätig, wenn er die entsprechende Funktionsweste trägt.

    3.
    Zur Frage ob Stellvertreter nun Streifen oder Ringe tragen sind 7 Wörter wichtig: "Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen...".
    Mit "einsatzspezifischer Funktion", sind die Funktionen: KBM, GemBM, OrtsBM, ZF und GF gemeint.
    Ein Beispiel:
    Ein stellv. OrtsBM wird, aufgrund der Abwesenheit des OrtsBM, im Einsatz tätig. Zu diesem Zeitpunkt, übernimmt er die einsatzspezifische Funktion des OrtsBM.
    Für die Dauer der Wahrnehmung dieser Funktion, hat er dabei beide Formen (sh. oben) der Funktionskennzeichnung zu tragen.
    Fazit: Auch Stellvertreter tragen streifen und Ringe am Helm. Übernehmen sie die einsatzspezifische Funktion des Kameraden, den sie vertreten, müssen sie die entsprechende Funktionsweste tragen.


    Grüße
    Daniel


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen625984
    Datum19.05.2010 09:41239420 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannWenn ein GemBM vor Ort ist, wieso muss denn der Stellv. gekennzeichnet werden? Und womit? Hoffentlich ja wohl nicht mit noch einer weiteren gelben Weste. Rot fällt ja auch wohl flach, denn ZF/GF hat ja jede Feuerwehr

    In meinen Augen ist das auch eine Quallifikationskennzeichnung. Denn außer bei den OrtBM müssen alle auch den entsprechenden Lehrgang haben.
    Was ist, wenn sich das ganze zu einer größeren Schadenlage entwickelt und ich brauche entsprechende Funktion als EAL, dann gucke ich in die Runde und suche mir entsprechende Streifenträger raus. So kann es passieren, das der Stellv. als Verbandsführer in einem Abschnitt tätig ist.
    Also, über ist die Kennzeichnung meiner Meinung nicht. Zusätzlich bei der Übernahme als EAL o.ä. dann natürlich die Weste.
    So wird es auch in anderen Bundesländern gehandhabt. Auch hier muss NDS wieder was besonderes machen.

    Gruß Heilu


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen625985
    Datum19.05.2010 09:42239214 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Daniel LoehrkeEin Beispiel:
    Ein stellv. OrtsBM wird, aufgrund der Abwesenheit des OrtsBM, im Einsatz tätig. Zu diesem Zeitpunkt, übernimmt er die einsatzspezifische Funktion des OrtsBM.
    Für die Dauer der Wahrnehmung dieser Funktion, hat er dabei beide Formen (sh. oben) der Funktionskennzeichnung zu tragen.
    Fazit: Auch Stellvertreter tragen streifen und Ringe am Helm. Übernehmen sie die einsatzspezifische Funktion des Kameraden, den sie vertreten, müssen sie die entsprechende Funktionsweste tragen.


    So hab ich das eigentlich auch immer gesehen und so ist es zumindest bei uns die gängige Praxis. In unserer Wehr wird das auch so bleiben. Andere Auslegungen machen in den genannten Fällen auch keinen Sinn.

    Munter bleiben,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.625986
    Datum19.05.2010 10:11239250 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigWas ist, wenn sich das ganze zu einer größeren Schadenlage entwickelt und ich brauche entsprechende Funktion als EAL, dann gucke ich in die Runde und suche mir entsprechende Streifenträger raus. So kann es passieren, das der Stellv. als Verbandsführer in einem Abschnitt tätig ist.
    Also ich bin als Einsatzleiter tätig und brauche einen EAL. Dann ist das letzte worauf ich achte, eine Helmkennzeichnung. Zuerst einmal fallen mir eventuell eigene Leute ein, die für diese Position in Frage kommen. Dann habe ich noch bei Großschadenslagen eventuell meine Gemeindewehr im Einsatz, von denen ich auch die Leute kenne.

    Wenn ich dann mit anderen Gemeinden zusammenarbeite, dann in der Regel mit umliegenden. Auch dort sind mir ein Großteil der Führungskräfte bekannt. Zumal, wenn ich in einem solchen Fall Einsatzleiter bin, ich auch eine entsprechende Funktion habe wo ich regelmäßig auch anderen solche Funktionen treffe (Dienstbesprechung im Landkreis o.ä.).

    Bei Großschadenslagen mit sagen wir mal 20 Feuerwehren und 300 Mann im Einsatz renne ich nicht durch die Reihen, suche jemanden mit Ring am Helm, tippe dem auf die Schulter und drücke eine EAL-Weste in die Hand. Zumal ja eher über Funk geführt wird.

    Geschrieben von Heiko Ludewig Also, über ist die Kennzeichnung meiner Meinung nicht.
    Einmal kennzeichnet sie nur, das mal irgendwann, irgendwie ein Lehrgang besucht wurde. Ist also genauso aussagekräftig wie ein Dienstgrad und gibt keinerlei Kenntniss ob es derjenige aktuell überhaupt beherrscht. Der andere Teil der Helmkennzeichnung dokumentiert lediglich Verwaltungsfunktionen, die jedoch unabhängig vom aktuellen Einsatzgeschehen sind.


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS626498
    Datum22.05.2010 16:03239313 x gelesen
    Guten Tag zusammen,

    Geschrieben von Daniel LoehrkeWeiterhin ist das Wort "...und..." von Bedeutung.
    Das Wort "und" in diesem Zusammenhang bedeutet, dass bei Wahrnehmung der jeweiligen einsatzspezifischen Funktion beide Formen der Funktionskennzeichnung zu tragen sind.
    Fazit: Jemand mit Streifen, 2 Streifen, Ring oder 2 Ringen am Helm ist erst dann in einsatzspezifischer Funktion tätig, wenn er die entsprechende Funktionsweste trägt.


    Vielleicht stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch, aber so ganz klar ist das doch immer noch nicht?!

    Ich bin in einer Schwerpunktfeuerwehr mit 13 Fahrzeugen und 250-350 Einsätzen im Jahr tätig. Hier ist nicht immer sichergestellt, dass die 4 gewählten Gruppenführer bzw. auch die 4 stv. Gruppenführer immer verfügbar sind. (Wird vermutlich überall so sein) Jedoch haben wir durch Kreisausbildung, Werkfeuerwehrtätigkeiten, ehemalige gewählte Gruppenführer etc. reichlich Gruppenführer, die aber keinen Streifen am Helm haben.
    Es kann also sein, dass auch diese im Einsatzfall als Fahrzeugführer tätig sind und mit einer Weste gekennzeichnet (insgesamt sind 8 Fahrzeugführerwesten vorhanden) ein Fahrzeug führen.

    Wäre es laut VO nun verboten diese mit der Weste gekennzeichnet einzusetzen, da sie ja folglich nur nach Anlage 8 B und NICHT nach Anlage 8 A gekennzeichnet sind?

    Viele Grüße

    Tom


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen626510
    Datum22.05.2010 19:27238920 x gelesen
    Geschrieben von Tom StahlmannWäre es laut VO nun verboten diese mit der Weste gekennzeichnet einzusetzen, da sie ja folglich nur nach Anlage 8 B und NICHT nach Anlage 8 A gekennzeichnet sind?

    Nabend,

    das wäre ja ein Ding.......ich würde mich da nicht drum scheren.

    Gruß,

    Carsten


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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS626513
    Datum22.05.2010 19:45239058 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranzdas wäre ja ein Ding.......ich würde mich da nicht drum scheren.

    Guten Abend Carsten,

    ja am Ende sieht die Umsetzung, vorallem der Kleiderordnung in der Praxis häufig anders aus. Die HUPF-Kleidung war ja laut der alten VO auch nicht erlaubt, trotzdem wurde sie im großen Teil der Wehren eingeführt. Von dem Ergänzen der Ausgehuniform etc. mal abgesehen. Ist auch meiner Meinung nach völlig in Ordnung.

    Aber wenn das Land eine VO rausgibt, sollte diese auch zumindest halbwegs zu der Einsatzpraxis passen. Und ich behaupte da sind (oder müssen) Westen auf dem Vormarsch (sein).

    Aber zurück zu den Streifchen:

    Man könnte ja auch sagen, ALLE ausgebildeten Gruppenführer könnten im Einsatzfall eine einsatzspezifische Funktion, nämlich die des Gruppen bzw. Fahrzeugführers wahrnehmen, also bekommen alle ausgebildeten Gruppenführer einen Streifen. Für Zugführer das Gleiche.
    (Genau das selbe Argument hat ja Daniel Loehrke zu der "Helmbestreifungspflicht" der Stellvertreterfunktionen genutzt.)

    Ich befürche, dass, wenn es nicht eine eindeutige Entscheidung gibt, die Auslegung der VO von Landkreis zu Landkreis, vllt. sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich interpretiert wird und dann keiner mehr weiß was irgendwelche Streifen und Westen zu bedeuten haben.

    Viele Grüße,

    Tom


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen626518
    Datum22.05.2010 20:59239026 x gelesen
    Geschrieben von Tom StahlmannIch befürche, dass, wenn es nicht eine eindeutige Entscheidung gibt, die Auslegung der VO von Landkreis zu Landkreis, vllt. sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich interpretiert wird und dann keiner mehr weiß was irgendwelche Streifen und Westen zu bedeuten haben.

    Nabend Tom,

    ist das nicht z.T. jetzt schon so? Wir haben vor drei Jahren dem Beispiel der FF Celle folgend einfach die roten Westen mit Funkkennung für die Fahrzeugführer eingeführt. Unsere westliche Nachbargemeinde Wietze hat das mittlerweile auch gemacht. In der Gemeinde Winsen (nördlicher Nachbar) sagte der GemBM bisher "Njet" zu den roten Westen. Sie sind dort zwar vorhanden, werden aber nicht eingesetzt. Mal sehen was die Entwicklung bringt. Ich bin von den Westen überzeugt, auch an größeren Einsatzstellen finde ich immer schnell den passenden GF zum Fahrzeug,Streifen hin oder her. Das interessiert mich dann nicht die Bohne. Die Streifen tragen hier nur die gewählten Funktionsträger und deren Stellvertreter mit entsprechender Qualifikation. Daran ändern wir auch nix. Im Einsatz zählt für uns nur die Weste.......

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorDani8el 8L., Hoogstede / Niedersachsen626557
    Datum23.05.2010 12:43238834 x gelesen
    Hallo Tom!

    Ich finde eure Vorgehensweise richtig und gut. Letztendlich ist doch die Qualifikation eines Kameraden/einer Kameradin entscheidend.

    Zur Situation:
    Ihr setzt regelmäßig Kameraden als GF ein, obwohl diese nicht offiziell als GF bzw. stellv. GF bestellt sind. GF-Qualifikation ist bei diesen Kameraden vorhanden.
    Würdest Du mir Recht geben, wenn ich sage: "Bei diesen Kameraden handelt es sich im Grunde um stellv. GF. Zumindest wenn diese Kameraden regelmäßig als GF eingesetzt sind - das Ganze also gängige Praxis und so gewollt ist."?


    Die FwVO hindert euch übrigens nicht, diese Kameraden auch "offiziell" als Stellvertreter zu bestellen. Die Personalreserve ist eine Mindestreserve:
    § 3 Abs. 2 Nr. 4 FwVO
    (2) Die personelle Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr umfasst
    1. ...
    2. ...
    3. ...
    4. eine Personalreserve von mindestens 100 vom Hundert, bezogen auf die zu besetzenden Funktionen.


    Ich kenne die Satzung eurer Feuerwehr nicht. Dort könnte es natürlich Einschränkungen in diesem Punkt geben.


    Grüße
    Daniel


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen626565
    Datum23.05.2010 14:32238581 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannAlso ich bin als Einsatzleiter tätig und brauche einen EAL. Dann ist das letzte worauf ich achte, eine Helmkennzeichnung. Zuerst einmal fallen mir eventuell eigene Leute ein, die für diese Position in Frage kommen. Dann habe ich noch bei Großschadenslagen eventuell meine Gemeindewehr im Einsatz, von denen ich auch die Leute kenne.

    Das mag ja bei euch funktionieren. Wir arbeiten hier Kreis- und sogar Länderübergreifend und da wird es mit dem Kennenlernen der Führungskräfte schon schwierig. Und da ich auch als EL tätig bin, heißt das ja nicht, das ich an Dienstbesprechungen der Stadt/KreisBM o.ä. teilnehme. Daher kenne ich auch nicht alle.

    Und aus der Praxis weiß ich, wenn ich überörtlich einen Zug anfordere, ich den Zugführer erstmal an seinen Streifen erkenne. Eine Weste trägt er nicht immer.
    Also für mich macht das als Qualifikationskennzeichnung schon Sinn.

    Geschrieben von Christian BergmannEinmal kennzeichnet sie nur, das mal irgendwann, irgendwie ein Lehrgang besucht wurde.

    Da stimme ich dir natürlich zu. Aber auch die Fortbildung der Führung ist Pflicht. Steht auch in irgendeiner DV. Also am besten doch mit Klettband versehen. :-) Je nach dem, an oder ab. :-)

    Gruß Heilu


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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS626582
    Datum23.05.2010 15:23238732 x gelesen
    Hallo Carsten,

    genauso fuktioniert es, bis auf ein paar Anlaufschwierigkeiten, bei uns auch und ich denke, dass diese Methode am sinnvollsten ist.
    Nur hätte ich mir in der VO eine klarere Ausdrucksweise gewünscht, da längst nicht alle (vllt. auch die Minderheit) der Gemeinden im Moment mit den Westen arbeiten. Besonders bei den größeren Feuerwehren mit mehrere (Sonder)fahrzeugen ist es m.M. nicht möglich, dass immer Streifenträger die Position des Fahrzeugführers übernehmen.

    Wie läuft das bei anderen (Schwerpunkt)Wehren in NDS?

    Peine (Sven Bössel)?
    Norden (Thomas Weege)?
    ...

    Sonnige Grüße aus Holzminden,

    Tom


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen626591
    Datum23.05.2010 15:46238875 x gelesen
    Geschrieben von Tom StahlmannNur hätte ich mir in der VO eine klarere Ausdrucksweise gewünscht, da längst nicht alle (vllt. auch die Minderheit) der Gemeinden im Moment mit den Westen arbeiten. Besonders bei den größeren Feuerwehren mit mehrere (Sonder)fahrzeugen ist es m.M. nicht möglich, dass immer Streifenträger die Position des Fahrzeugführers übernehmen.

    Moin Tom,

    die klarere Ausdrucksweise bzw. Definition wäre in der Tat wünschenswert gewesen.
    Besonders am Tage zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr werden die meisten Wehren, egal ob GA, Stütz- oder Schwerpunkt Probleme haben die "Streifenträger" einsetzen zu können. Die meisten sind wahrscheinlich froh wenn wenigstens einer mit GF Qualifikation da ist.
    Aber das wäre ein neuer Thread.....

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen626595
    Datum23.05.2010 16:10238764 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Tom Stahlmann
    Besonders bei den größeren Feuerwehren mit mehrere (Sonder)fahrzeugen ist es m.M. nicht möglich, dass immer Streifenträger die Position des Fahrzeugführers übernehmen.

    Wie läuft das bei anderen (Schwerpunkt)Wehren in NDS?


    Bei uns werden die Funktionen des Fahrzeugführers in aller Regel (Ausnahmen also selten) von ausgebildeten GF oder ZF, teilweise auch VF, wahrgenommen.

    Nicht alle ausgebildeten GF und ZF tragen dabei Streifen, z.B. ehemalige bestellte Kräfte, die ihre ehemalige Verwaltungsfunktion abgegeben haben oder bereits ausgebildete, aber nicht oder noch nicht bestellte Kräfte. Beispielsweise haben wir mehrere Angehörige von BF in der Wehr, die hauptamtlich GF-Quali erworben haben, aber nicht bestellte Führungskräfte sind, weil sie ganz normal als "Indianer" bei uns arbeiten. Im Einsatz dürfen sie aber führen, alles andere wäre m.E. Irrsinn.

    Westen tragen wir bei größeren Einsätzen ab Zugformation aufwärts, allerdings die GF bisher nicht. Anfangs hatten wir das, also die ZF und GF alle in rot, und genau das ist sehr unübersichtlich. Blau für GF wäre besser gewesen. Fachberatern hätte man eine andere Farbe als blau zuweisen sollen.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen626596
    Datum23.05.2010 16:20238353 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carsten Kranz
    Besonders am Tage zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr werden die meisten Wehren, egal ob GA, Stütz- oder Schwerpunkt Probleme haben die "Streifenträger" einsetzen zu können. Die meisten sind wahrscheinlich froh wenn wenigstens einer mit GF Qualifikation da ist.

    Bei uns herrscht da selten Mangel. Ein ZF ist (wie den meisten hier bekannt ist) immer rund um die Uhr fest im Dienst (BvD) und zumindest bei Vollalarm für Lösch- und Rüstzugeinsätze herrscht an ausgebildeten GF und höher seltenst Mangel. Letzten Mittwoch liefen erst wieder vormittags um 8 Uhr ein ZF und zwei GF unter PA, weil sie als FüKr "über" waren.

    Zu dem ganzen anderen Auslegungskram zur FwVO äußere ich mich erstmal nicht, da ich zurzeit herzlich wenig Zeit habe und das erstmal demnächst in Ruhe durchgehen muss.

    MkG, Sven


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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS626598
    Datum23.05.2010 16:31238534 x gelesen
    Guten Tag Daniel,

    Geschrieben von Daniel LoehrkeWürdest Du mir Recht geben, wenn ich sage: "Bei diesen Kameraden handelt es sich im Grunde um stellv. GF. Zumindest wenn diese Kameraden regelmäßig als GF eingesetzt sind - das Ganze also gängige Praxis und so gewollt ist."?

    Naja ich bin da vielleicht ein bisschen zu krass, aber nach meiner Auffassung sind bestellte Gruppenführer und Stellvertreter, genauso wie Zugführer und Stellvertreter nur für die Verwaltungstätigkeiten (Ausbildung, Übungsdienste, Organisatorisches etc.) zuständig. Im Einsatzfall bedeuten die Streifen nichts, da jeder Kamerad mit Qualifikation die Aufgaben erfüllen kann.
    Man könnte jetzt festlegen, dass vornehmlich die gewählten GF die Fahrzeugführerposten übernehmen sollten, wenn die Möglichkeit besteht.
    Aber wenn ein gewählter GF etwas später zum Einsatz kommt und ein anderer Kamerad führt den Einsatz des Fahrzeuges sicher, warum sollte sich der gewählte GF dazwischendrängen? Er könnte doch genauso als z.B.Atemschutzgeräteträger in der "Kampfmannschaft" mitarbeiten.

    Ob man die ausgebildeten Gruppenführer nun als Stellvertreter ernennt bleibt jedem selber überlassen, ich denke das Prinzip ist ja das gleiche, ob die ausgebildeten Gruppenführer nun einen Streifen haben oder nicht.
    Aber im Grunde hast du recht, weil wenn z.B. bei einem Gruppenübungsdienst bei uns der gewählte GF und sein Stellvertreter nicht da sind, übernimmt die Leitung auch ein ausgebildeter GF ohne Streifen.

    Ich denke wir sind da einer Meinung, nur ist mir die VO an dieser Stelle ein bisschen Praxisfern, wenn davon ausgegangen wird, dass ein GF um die Einsatzfunktion zu übernehmen einen Streifen haben soll und dafür dann alle ausgebildeten GF ernannt werden müssten.

    Gruß,

    Tom


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    AutorTom 8S., Holzminden / NDS626599
    Datum23.05.2010 16:42238624 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven BösselNicht alle ausgebildeten GF und ZF tragen dabei Streifen, z.B. ehemalige bestellte Kräfte, die ihre ehemalige Verwaltungsfunktion abgegeben haben oder bereits ausgebildete, aber nicht oder noch nicht bestellte Kräfte. Beispielsweise haben wir mehrere Angehörige von BF in der Wehr, die hauptamtlich GF-Quali erworben haben, aber nicht bestellte Führungskräfte sind, weil sie ganz normal als "Indianer" bei uns arbeiten. Im Einsatz dürfen sie aber führen, alles andere wäre m.E. Irrsinn.

    Volle Zustimmung, bei uns genauso, es tragen im Moment nur die bestellten Kräfte Streifen.


    Geschrieben von Sven BösselWesten tragen wir bei größeren Einsätzen ab Zugformation aufwärts, allerdings die GF bisher nicht. Anfangs hatten wir das, also die ZF und GF alle in rot, und genau das ist sehr unübersichtlich. Blau für GF wäre besser gewesen. Fachberatern hätte man eine andere Farbe als blau zuweisen sollen.

    Mich stört die rote Weste für GF auch, wir sind genau im Grenzgebiet zu NRW, da haben sie ja blaue Westen für die GF, was bei überörtlichen Einsätzen in Zukunft nicht schön sein wird. Auf Zugebene werden Abschnitte gebildet, die Abschnittsleiter tragen dann die silbernen Westen.

    Grüße,

    Tom


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    AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen634700
    Datum19.07.2010 16:26221098 x gelesen
    Verordnung über kommunale Feuerwehren; Berichtigungsbedarf und Hinweise

    Herausgegeben vom Landesbranddirektor am 14.06.2010

    Neben einigen Dienstgradanpassungen und fehlenden Dingen lautet Abschnitt III wie folgt:

    III. Hinweise zur Helmkennzeichnung
    Eine qualifikationsbezogene Helmkennzeichnung erfolgt aufgrund der erworbenen fachlichen Qualifikation „Gruppenführer“ bzw. „Zugführer“.
    Für die aufgeführten personengebundenen Funktionen (Orts- und Gemeindebrandmeister(in), Bereitschaftsführer(in), Abschnittsleiter(in) sowie Kreis- und Regierungsbrandmeister(in)) sind Helmkennzeichnungen festgelegt, die während der Dauer der Ausübung der Funktion getragen werden.
    Eine Helmkennzeichnung der jeweiligen Stellvertreter ist nicht mehr vorgeschrieben; sie tragen die Helmkennzeichnung entsprechend der erworbenen Qualifikation. Es ist nicht erforderlich, bei Stellvertretern, deren Feuerwehrhelme aufgrund der bis zum 06.05.2010 geltenden Regelung gekennzeichnet sind, die Helmkennzeichnung zu entfernen.


    Alle Spekulationen und Auslegungen sind somit erledigt. Jeder AUSGEBILDETE bekommt seine Streifen, unabhängig seiner Stellung / Funktion.

    Bei uns mit neuem Kennzeichnungskonzept schon umgesetzt.

    MkG
    Hogi


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen634701
    Datum19.07.2010 16:31220969 x gelesen
    Hallo,

    sehr schön, endlich mal eine (m.E. die einzig) sinnvolle (!) Auslegung bzw. Regelung zu den Bestreifungen am Helm!


    Gruß

    Daniel


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen634850
    Datum20.07.2010 13:48221015 x gelesen
    Geschrieben von Jens HogebackEine qualifikationsbezogene Helmkennzeichnung erfolgt aufgrund der erworbenen fachlichen Qualifikation „Gruppenführer“ bzw. „Zugführer“.


    Alle Spekulationen und Auslegungen sind somit erledigt. Jeder AUSGEBILDETE bekommt seine Streifen, unabhängig seiner Stellung / Funktion.


    Hallo,
    wo steht da jetzt was von "jeder AUSGEBILDETE"? Wie du doch selbst geschrieben hast "Gruppen-u.Zugführer".
    Was aber ist mit den Verbandsführern, die nicht in der Kreisbreitschaft oder GemeindeBM sind?

    Unterm Strich ist alles wieder nur ein Rumeiern. Warum muss ein OrtsBM Zugführerstreifen tragen? Wenn ich Einsatzabschnitte bilde, such ich mir an der Einsatzstelle einen, der 2 Streifen am Helm hat. Wenn ich Pech habe, war das ein Griff ins Klo, was die Quali angeht.

    In anderen BL gehts auch einfacher. :-)

    Gruß Heilu


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.634853
    Datum20.07.2010 14:11220913 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigWenn ich Einsatzabschnitte bilde, such ich mir an der Einsatzstelle einen, der 2 Streifen am Helm hat.
    Allen ernstes? Also ich würde mich nicht einfach so einen rauspicken. Ich hab ja gar keine Ahnung was der kann oder nicht und seit ihm die Streifen am Helm kleben. Nachher ist das jemand denn ich einem Brandabschnitt zuteile, der von so Krams wie ALB, taktischer Ventilation oder SiTr. nichts wissen will.

    Wenn ich im Unternehmen eine Projektgruppe einrichte, dann auch nur mit Personen deren Fähigkeiten mir bekannt sind und die ich einschätzen kann. Statische Funktionskennzeichnung ist einfach Mist und für mich kein Auswahlkriterium.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen634854
    Datum20.07.2010 14:21220813 x gelesen
    Geschrieben von Heiko Ludwig
    wo steht da jetzt was von "jeder AUSGEBILDETE"?
    Das ist die Schlußfolgerung von Jens. Wortwörtlich steht´s nicht in der neuen Verordnung, da steht nur:
    III. Hinweise zur Helmkennzeichnung
    Eine qualifikationsbezogene Helmkennzeichnung erfolgt aufgrund der erworbenen fachlichen Qualifikation „Gruppenführer“ bzw. „Zugführer“.

    Und wie wohl erlangt man die Qualifikation "Gruppenführer" oder "Zugführer"?! Meistens durch den (erfolgreich) absolvierten Lehrgang, nicht etwa durch die Wahl in die jeweilige Position.

    Geschrieben von Heiko Ludwig
    Was aber ist mit den Verbandsführern, die nicht in der Kreisbreitschaft oder GemeindeBM sind?
    Auch das steht da drin...
    Für die aufgeführten personengebundenen Funktionen (Orts- und Gemeindebrandmeister(in), Bereitschaftsführer(in), Abschnittsleiter(in) sowie Kreis- und Regierungsbrandmeister(in)) sind Helmkennzeichnungen festgelegt, die während der Dauer der Ausübung der Funktion getragen werden.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen634855
    Datum20.07.2010 14:34220679 x gelesen
    Lars nimmt mir die Worte aus dem Mund von der Tastatur.

    Es ist nur ein "halb-einheitliche" Lösung, da es nur die GrFüs und ZuFüs betrifft. Nicht aber die Qualifikationen darüber.
    Allerdings sind dies die hauptsächlichen Vorkommen nicht-bestreifter-Qualifizierter.
    Der nicht "eingesetzte" Verbandsführer bleibt wohl doch eine Seltenheit.

    Für die Masse ist somit eine einheitliche, und meiner Meinung nach sinnvolle Lösung gefunden.


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen634867
    Datum20.07.2010 16:45220507 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannAllen ernstes? Also ich würde mich nicht einfach so einen rauspicken. Ich hab ja gar keine Ahnung was der kann oder nicht und seit ihm die Streifen am Helm kleben.

    Das mag vielleicht funktionieren, wenn man 3 Ortsfeuerwehren hat, aber nicht wie wir, 18 Ortswehren + Nachbarwehren aus 4 Landkreisen und 2 Bundeländern und dazu noch Werkfeuerwehren. Da ist es unmöglich die an der Einsatzstelle erst kennen zu lernen. Umgekehrt ist das auch so, wenn Unterstützung angefordert wird und wir einen eigenen Abschnitt zugeteilt bekommen. Man kennt die wenigsten mit Namen aber die Quali ist ersichtlich (so sollte es sein)

    Gruß Heilu


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen634872
    Datum20.07.2010 16:54220463 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannUnd wie wohl erlangt man die Qualifikation "Gruppenführer" oder "Zugführer"?! Meistens durch den (erfolgreich) absolvierten Lehrgang, nicht etwa durch die Wahl in die jeweilige Position.

    Das ist mir klar.
    Aber auch der Verbandsführer ist eine Quali oder nicht? Bei uns sind alle Zugführer als VF ausgebildet, weil sie im Führungsdienst tätig sind. Und schnell sind 3-4 oder mehr Züge vor Ort.

    Auch das steht da drin...
    "Für die aufgeführten personengebundenen Funktionen (Orts- und Gemeindebrandmeister(in), Bereitschaftsführer(in), Abschnittsleiter(in) sowie Kreis- und Regierungsbrandmeister(in)) sind Helmkennzeichnungen festgelegt, die während der Dauer der Ausübung der Funktion getragen werden."


    Es geht nicht um personengebundene Funktionen.


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    AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen634874
    Datum20.07.2010 17:10220444 x gelesen
    Laut der neuen Verordnung ist der umlaufende rote Ring auch nicht die Kennzeichnung für die Ausbildung zum VF,
    sondern für die Funktion Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister bzw. Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer.

    Streifen = Qualifikationskennzeichnung
    Ringe = Funktionskennzeichnung

    Nachzulesen in Anlage 8 Abschnitt A.

    Ich finde das ziemlich eindeutig.


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen634879
    Datum20.07.2010 17:24220499 x gelesen
    Geschrieben von Jens HogebackStreifen = Qualifikationskennzeichnung
    Ringe = Funktionskennzeichnung


    Naja und 2 Streifen = Funktion OrtsBM. :-)

    Genau das meine ich ja. Verwirrspiel der Helmkennzeichnung Nds. Warum nicht Qualifikation oder Funktion und nicht dieses Mischmasch.

    Ok, danke erstmal für die Hilfe. ;-)


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    AutorFlor8ian8 H.8, Jesteburg / Niedersachsen634940
    Datum21.07.2010 00:45220748 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ist dies jetzt dann auch eindeutig,ist das Pflicht für jede Wehr und keine
    Wehr kann sagen bei uns nicht ?

    Das wäre dann mal interssant wenn ein ausgebildeter GF ohne Funktion
    in seiner Wehr darauf besteht seinen Streifen am Helm zu haben und die
    Wehrführung sagt Nein.
    Ist die Verordung für jeden Pflicht oder nicht ?

    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

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    AutorFlor8ian8 H.8, Jesteburg / Niedersachsen634942
    Datum21.07.2010 01:19220572 x gelesen
    Und noch ein Zusatz wie die Regelung vielleicht (unter Vorbehalt) zustande gekommen ist
    für die Helmkennzeichung in NDS.
    Der Landesbranddirektor Jörg Schallhorn von NDS war vorher leitender Brandirektor in Hamburg
    wo diese Regelung bei BF so ist. (im mittlern Dienst Rang abhängig)
    Ich war vorher 13 Jahre in HH in der FF und könnte mir dies deshalb vostellen.
    Aber wie gesagt nur eine Vermutung.

    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!
    Und hat somit nichts mit meiner Führung und dem
    Landkreis zu tun.

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen634956
    Datum21.07.2010 07:53220260 x gelesen
    Moin moin,

    Geschrieben von Florian Hartnerist dies jetzt dann auch eindeutig,ist das Pflicht für jede Wehr und keine
    Wehr kann sagen bei uns nicht ?


    Also ich kenne eine Samtgemeinde, in der das (zunächst) nicht umgesetzt wird... :(

    Gruß
    Mathias


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    AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen634959
    Datum21.07.2010 08:32220116 x gelesen
    Die neue Feuerwehrverordnung und auch ihre Ausführungshinweise sind eine Verordnung mit Gesetzescharakter.
    Ergo: PFLICHT

    Das es Gemeinden und Ortswehren gibt, die das damit nicht so genau nehmen, kann ich mir vorstellen. Verstehen kann ich es allerdings nicht.

    Rein rechtlich könnte ein ZuFü auf seine 2 Streifen bestehen und sie einklagen, aber wer macht das schon. Vor allem weil dann ja noch viel mehr Leute Streifen bekommen und der (falsche) Charakter des Statussymbols ja verschwindet.

    Wir werden für unsere Funktioner (ZuFüs, GruFüs und OrtsBMs) Schulterkoller einführen um diese zu kennzeichnen. Da wir (so die Haushaltsdebatte will) in diesem Jahr noch neue Überjacken bekommen kann man das gleich mit umsetzen.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen634960
    Datum21.07.2010 08:39220106 x gelesen
    Geschrieben von Florian Hartner
    Das wäre dann mal interssant wenn ein ausgebildeter GF ohne Funktion
    in seiner Wehr darauf besteht seinen Streifen am Helm zu haben und die
    Wehrführung sagt Nein.

    Nun ja, irgendwann hat der GF "ohne Funktion" ja mal den GF-Lehrgang (erfolgreich) absolviert und um nach außen zu kennzeichnen, daß er die entsprechende Qualifikation hat (also eine Gruppe führen kann/darf) gibt´s wohl diese Helmkennzeichnung.

    Andererseits kann er die Funktion "Gruppenführer" in der Vergangenheit ja bereits ausgeübt haben und hat die Funktion dann vielleicht abgegeben.
    Ist der "GF ohne Funktion" jetzt ein "schlechterer GF" als der "GF mit Funktion"?!

    Ich verstehe diese ganzen Diskussionen (siehe z.B. hier) um die Kennzeichnung von Funktionen und Qualifikationen langsam nicht mehr (nichts gegen dich, Florian). Wenn jemand einen Lehrgang, ganz gleich welchen, erfolgreich absolviert hat, soll er als "Lohn" dafür bitte die entsprechende Qualifikationskennzeichnung bekommen. Sofern er dann im Einsatz die entsprechende Funktion ausübt, bitte, dafür gibt´s u.a. die Funktionswesten. (nebenbei bemerkt: ich hab schon Fahrzeuge gesehen, die mit 8 (!) ausgebildeten/qualifizierten GF besetzt waren, wie bitte kennzeichnet man denn da wen wofür?!).
    Und das ist mit der neuen Verordnung nichts Neues, auch die vorige Verordnung gab das m.E. schon her...

    Der Dienstgrad ....-Löschmeister ist natürlich auch ein entsprechender "Lohn" für den erfolgreich absolvierten Lehrgang. Nur ist der auf der Dienstuniform und die hat man im Einsatz nun mal äußerst selten an. Ferner dürfte es auch schwierig werden zu unterscheiden, was im Einsatz einen Löschmeister von einem Oberlöschmeister oder Hauptlöschmeister unterscheidet....
    Und wenn man jemandem diesen "Lohn" verweigert, warum schickt man ihn dann überhaupt erst zum Lehrgang?!

    Geschrieben von Mathias Wille
    Also ich kenne eine Samtgemeinde, in der das (zunächst) nicht umgesetzt wird... :(
    Ich vermute mal, daß es davon in Nds. wohl noch einige mehr geben wird, wetten?!

    Nun ja, eigentlich gibt´s noch ganz andere, wichtigere Probleme...


    Gruß
    Lars

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.634962
    Datum21.07.2010 08:48220236 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigDas mag vielleicht funktionieren, wenn man 3 Ortsfeuerwehren hat, aber nicht wie wir, 18 Ortswehren + Nachbarwehren aus 4 Landkreisen und 2 Bundeländern und dazu noch Werkfeuerwehren.
    Gerade dann kann ich mich ja nicht drauf verlassen mir irgendjemanden Nächstbesten mit zwei Streifen am Helm zu krallen. Im Zweifelsfall erwische ich dann den OrtBM einer Wehr mit Grundausstattung, für dessen Position eine GF-Ausbildung reicht. Und der bekommt dann auf einmal einen Einsatzabschnitt mit zwei verstärkten Zügen? Das möchte ich eigentlich nicht Live erleben.

    Geschrieben von Heiko LudwigUmgekehrt ist das auch so, wenn Unterstützung angefordert wird und wir einen eigenen Abschnitt zugeteilt bekommen.
    Das ist ja was völlig anderes. Ihr fahrt dann sicherlich gemäß AAO in Zugformation mit Führungsfahrzeug vorweg. Oder der Zug setzt sich dann an der Einsatzstelle zusammen. Das sind klare Strukturen und die Fahrzeuge auch sicherlich mit entsprechenden Kräften besetzt. Ursprünglich wolltest Du aber über die Einsatzstelle laufen und Abschnittsleiter suchen. Und den aufgrund dieser nichtssagenden zwei Streifen am Helm.


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen634965
    Datum21.07.2010 09:04220287 x gelesen
    Geschrieben von Christian Bergmann
    Und den aufgrund dieser nichtssagenden zwei Streifen am Helm
    Sagen die zwei Streifen nicht, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat?!

    Geschrieben von Christian Bergmann
    Gerade dann kann ich mich ja nicht drauf verlassen mir irgendjemanden Nächstbesten mit zwei Streifen am Helm zu krallen.
    warum nicht, die zwei Streifen sollten zeigen/sagen, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat.

    Geschrieben von Christian Bergmann
    Im Zweifelsfall erwische ich dann den OrtBM einer Wehr mit Grundausstattung, für dessen Position eine GF-Ausbildung reicht.
    Dann sollte der als "qualifizierter Gruppenführer" doch nur einen Streifen haben... Vermutlich ist aber da der Schwachpunkt der Verordnung, die Zugführer und OrtsBM in einen Topf schmeisst...


    Gruß
    Lars

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.634968
    Datum21.07.2010 09:17219990 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannWenn jemand einen Lehrgang, ganz gleich welchen, erfolgreich absolviert hat, soll er als "Lohn" dafür bitte die entsprechende Qualifikationskennzeichnung bekommen.
    und
    Geschrieben von Lars TiedemannDer Dienstgrad ....-Löschmeister ist natürlich auch ein entsprechender "Lohn" für den erfolgreich absolvierten Lehrgang. Nur ist der auf der Dienstuniform und die hat man im Einsatz nun mal äußerst selten an.
    Einen Gruppenführerlehrgang zu bestehen wäre für mich kein Grund mit stolz geschwellter Brust durch die Gegend zu laufen. Ich kann ja wohl erwarten, dass wenn ich jemanden auf so einen Lehrgang schicke, derjenige entsprechende Voraussetzungen zum Bestehen mitbringt. Wir schicken zumindest niemanden nach dem Motto hin" Guck mal ob Du es schaffst, wenn nicht sei nicht traurig". Wir reden hier von einem zweiwöchigen aufgepimpten Grundlehrgang mit kleinsten Abstechern in Richtung Führung und Leitung. Zum bestehen reichen ein paar Multiple Choice Kreuzchen, unfallfreies finden des Unterrichtsraumes und die Gesamtnote "ausreichend" aus. Ausreichend bedeutet 50+x. Ich kann also ruhig die Hälfte nicht verstanden haben, bin aber trotzdem "befähigt" Leute im Einsatz zu führen.

    Geschrieben von Lars TiedemannUnd wenn man jemandem diesen "Lohn" verweigert, warum schickt man ihn dann überhaupt erst zum Lehrgang?!
    Vielleicht weil ich Führungskräfte brauche. Für mich ist es eher Lohn, wenn mir meine Leute im Einsatz und während des Dienstes vertrauen, als mir irgendwelche Streifen oder Schulterklappen zu verleihen. Mir sind Beispiele bekannt, bei denen Entscheidungen der Führungskraft ausdiskutiert oder völlig anders umgesetzt werden. Ich führe durch Überzeugung und nicht über Dienstgrad.


    Gruß
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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen634984
    Datum21.07.2010 09:41219910 x gelesen
    Geschrieben von Christian Bergmann
    Einen Gruppenführerlehrgang zu bestehen wäre für mich kein Grund mit stolz geschwellter Brust durch die Gegend zu laufen. [...] Wir reden hier von einem zweiwöchigen aufgepimpten Grundlehrgang mit kleinsten Abstechern in Richtung Führung und Leitung. Zum bestehen reichen ein paar Multiple Choice Kreuzchen, unfallfreies finden des Unterrichtsraumes und die Gesamtnote "ausreichend" aus. Ausreichend bedeutet 50+x. Ich kann also ruhig die Hälfte nicht verstanden haben, bin aber trotzdem "befähigt" Leute im Einsatz zu führen.
    Deswegen habe ich "Lohn" extra in Anführungszeichen gesetzt.... Ob nach einem (GF-)Lehrgang mit stolz geschwelter Brust durch die Gegend wandert liegt ja nun an der charakterlichen Einstellung (oder vielleicht auch Eignung) des jenigen...

    Geschrieben von Christian Bergmann
    dass wenn ich jemanden auf so einen Lehrgang schicke, derjenige entsprechende Voraussetzungen zum Bestehen mitbringt. Wir schicken zumindest niemanden nach dem Motto hin" Guck mal ob Du es schaffst, wenn nicht sei nicht traurig".
    Da bin ich auch bei Dir, alles andere wäre pure Verschwendung. Eine gewisse Intention und ein Ziel sollten schon dahinter stehen, wenn jemand zu einem Lehrgang geschickt wird.

    Geschrieben von Christian Bergmann
    Vielleicht weil ich Führungskräfte brauche. Für mich ist es eher Lohn, wenn mir meine Leute im Einsatz und während des Dienstes vertrauen, als mir irgendwelche Streifen oder Schulterklappen zu verleihen. Mir sind Beispiele bekannt, bei denen Entscheidungen der Führungskraft ausdiskutiert oder völlig anders umgesetzt werden. Ich führe durch Überzeugung und nicht über Dienstgrad.
    Das mit dem "Lohn" s. o.
    Ja und diese "qualifizierten Führungskräfte" kennzeichnest Du durch die entsprechende Helmkennzeichnung, oder?
    Oder müssen sich die qualifizierten, aber nicht "vertrauenswürdigen/nicht überzeugenden" Führungskräfte ihre Sporen erst während des jeweiligen Einsatzes verdienen?!
    Wodurch lassen sich die Einsatzkräfte überzeugen? Durch (auf einem Lehrgang erworbene) fachliche Qualifikation oder weil Du vielleicht ein lieber, netter Kerl bist?


    Gruß
    Lars

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.634989
    Datum21.07.2010 09:44219862 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannSagen die zwei Streifen nicht, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat?!
    Nö, zumindest hat die bisherige Dienstkleider-VO unter V. "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen", a. "Helmkennzeichnung" für zwei Streifen am Helm Zugführer und Ortsbrandmeister vorgesehen. Also kann unter dem zwei Streifen auch der OrtsBM Grundausstattung mit GF stecken. Als ganz vages Konstrukt kann es ja sogar ein TF sein, der kommissarisch im Amt ist und seine Lehrgänge noch nachholt. Das ist aber sicherlich die ganz große Ausnahme.

    Und genau das gleiche steht auch in der FwOrgVO in der Anlage 8 a. "Helmkennzeichnungen". ZF und OrtsBM mit zwei Streifen am Helm.

    Geschrieben von Lars Tiedemannwarum nicht, die zwei Streifen sollten zeigen/sagen, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat.
    s.o.

    Geschrieben von Lars TiedemannDann sollte der als "qualifizierter Gruppenführer" doch nur einen Streifen haben... Vermutlich ist aber da der Schwachpunkt der Verordnung, die Zugführer und OrtsBM in einen Topf schmeisst...
    Yep, Also ist diese sog. Qualifikationskennzeichung unbrauchbar.


    Gruß
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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.634999
    Datum21.07.2010 10:00219783 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannJa und diese "qualifizierten Führungskräfte" kennzeichnest Du durch die entsprechende Helmkennzeichnung, oder?
    Was soll ich der Mannschaft denn sagen? Ich bin qualifiziert, war vor x-Jahren mal zwei Wochen unterwegs, hab ein paar Aufkleber am Helm, irgendwas silbernes auf der Schulter und jetzt folgt mir?

    Geschrieben von Lars TiedemannOder müssen sich die qualifizierten, aber nicht "vertrauenswürdigen/nicht überzeugenden" Führungskräfte ihre Sporen erst während des jeweiligen Einsatzes verdienen?!
    Ich komme ja nicht Freitagnachmittag aus Loy wieder und muss gleich ´nen IA leiten. Dürfte zumindest die große Ausnahme sein. Es gibt ja sicherlich auch Gründe warum ich denn auf so einen Lehrgang geschickt werde. Es ist ja schon eine gewisse Aufbauarbeit die sich da abzeichnet. Die findet bei uns in Rahmen der regulären Ausbildung und Dienste statt.

    Geschrieben von Lars TiedemannWodurch lassen sich die Einsatzkräfte überzeugen? Durch (auf einem Lehrgang erworbene) fachliche Qualifikation oder weil Du vielleicht ein lieber, netter Kerl bist?
    Ich bin ein arroganter, zynischer Drecksack, dessen neue Handschuhe auch nach einem halben Jahr keine nennenswerten Arbeitsspuren aufweisen. Also lieber netter Kerl fällt aus. Dann muss ich ja fachlich qualifiziert sein.


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen635004
    Datum21.07.2010 10:05219943 x gelesen
    Geschrieben von Christian Bergmann
    Was soll ich der Mannschaft denn sagen? Ich bin qualifiziert, war vor x-Jahren mal zwei Wochen unterwegs, hab ein paar Aufkleber am Helm, irgendwas silbernes auf der Schulter und jetzt folgt mir?
    Also Helmkennzeichnung, sprich "Aufkleber" am Helm oder nicht?! Komisch, daß das irgendwie nicht überall funktioniert. Wie auch in Deinem Beispiel.

    Geschrieben von Christian Bergmann
    Ich komme ja nicht Freitagnachmittag aus Loy wieder und muss gleich ´nen IA leiten.
    Och, da gibt´s bestimmt welche, die das schon vorher gemacht haben...

    Geschrieben von Christian Bergmann
    Ich bin ein arroganter, zynischer Drecksack, dessen neue Handschuhe auch nach einem halben Jahr keine nennenswerten Arbeitsspuren aufweisen. Also lieber netter Kerl fällt aus. Dann muss ich ja fachlich qualifiziert sein.
    Ich glaub, ich mag Dich! :-)


    Gruß
    Lars

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.635018
    Datum21.07.2010 10:27219819 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAlso Helmkennzeichnung, sprich "Aufkleber" am Helm oder nicht?!
    Ich finde sie unnütz und halte es nur für ein Statussymbol mit keiner Aussagekraft. Ebenso Rückenschilder (mit Ausnahme wechselbarer Koller), Dummerweise muss ich ja sagen, dass mir auch mal jemand so was an den Helm geklebt hatte. Ich bevorzuge Westen, weil es eindeutig den aktuellen Status des Trägers wiedergibt.

    Geschrieben von Lars TiedemannOch, da gibt´s bestimmt welche, die das schon vorher gemacht haben...
    Neben einer feuerwehrfachlichen Qualifikation gibt es ja auch eine Berufliche. Wenn ich dann vielleicht OrgL im Rettungsdienst bin oder aber irgendwie sonst in Führungsverantwortung, spricht ja nicht unbedingt was dagegen. Auch ein guter HFM kann ein Fahrzeug führen mit entsprechenden Voraussetzungen.

    Geschrieben von Lars TiedemannIch glaub, ich mag Dich! :-)
    Wird es jetzt Zeit uns in einen Chat-Dark-Room zu verziehen. ;-)


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen635031
    Datum21.07.2010 11:24219935 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannGerade dann kann ich mich ja nicht drauf verlassen mir irgendjemanden Nächstbesten mit zwei Streifen am Helm zu krallen. Im Zweifelsfall erwische ich dann den OrtBM einer Wehr mit Grundausstattung, für dessen Position eine GF-Ausbildung reicht. Und der bekommt dann auf einmal einen Einsatzabschnitt mit zwei verstärkten Zügen? Das möchte ich eigentlich nicht Live erleben

    Dann frage ich mich, wie du das an der Einsatzstelle sonst machst? Überprüftst du erst ob die auch an Fortbildungen teilgenommen haben oder wie?
    Das mit dem OrtsBM ist ja genau das was ich meinte, ein Mischmasch aus Quali und Funktion. Das kann ich nicht gebrauchen. Und Westen gibts erst, wenn ich die Personen für die Abschnitte bestimmt habe.


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen635032
    Datum21.07.2010 11:27219685 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemannwarum nicht, die zwei Streifen sollten zeigen/sagen, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat.

    Genau "sollten", so wünsche ich mir das auch. Wenn ich natürlich jeden mit Namen kenne, weiß ich vermutlich auch noch seine Qualifikation und seine Qualität. ;-)

    Nur klappt das bei uns nicht.


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.635035
    Datum21.07.2010 11:35219827 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigDann frage ich mich, wie du das an der Einsatzstelle sonst machst? Überprüftst du erst ob die auch an Fortbildungen teilgenommen haben oder wie?
    Nein, ich fordere Kräfte nach, die dann idealerweise im Zugverband anrücken oder aber ein entsprechend besetztes Führungsfahrzeug mitführen. Denen übergebe ich dann den Einsatzabschnitt. Das ganze läuft per Funk. Da brauche ich überhaupt keine Helmkennzeichnung für.

    Die von Dir beschriebene Vorgehensweise über eine Einsatzstelle zu rennen und jemanden mit zwei Balken am Helm zu suchen, halte ich für utopisch und unrealistisch.


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen635037
    Datum21.07.2010 11:45219733 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannNein, ich fordere Kräfte nach, die dann idealerweise im Zugverband anrücken oder aber ein entsprechend besetztes Führungsfahrzeug mitführen

    Siehste und da ist das Problem, das gibt es nun mal nicht überall. Bei uns realistisch sind Ortswehren die anrücken, wo nun mal vorne rechts ein Einheitsführer sitzt. Mehr nicht.
    Die örtlichen Gegebenheiten sind leider nicht überall gleich.


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.635041
    Datum21.07.2010 12:00219862 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigBei uns realistisch sind Ortswehren die anrücken, wo nun mal vorne rechts ein Einheitsführer sitzt. Mehr nicht.
    Und wie wird es dann bei euch gemacht? Ihr als Schwerpunktwehr Rinteln habt einen Großbrand. Alarmiert werden dazu die umliegenden Wehren. Der Gesamteinsatzleiter teilt dann dem TSF der OF Engern mit, dass eine WE vom Ententeich Hauptstraße aufzubauen ist. Er bekommt noch die OFen Möllenbeck, Exten und Steinbergen zur Unterstützung dazu und soll zwei B-Leitung á 600 Meter aufbauen. Der Einheitsführer der OF Engern ist somit Abschnittsleiter "Wasserförderung".

    Wo genau in dieser sicherlich mehrfach vorkommenden Situation in Feuerwehrdeutschland ist für dich eine Helmkennzeichnung von großer Bedeutung?


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen635047
    Datum21.07.2010 12:18219745 x gelesen
    Hallo,

    jetzt muß ich aber doch mal - geschrieben von Heiko Ludwig:
    Dann frage ich mich, wie du das an der Einsatzstelle sonst machst? [...] Und Westen gibts erst, wenn ich die Personen für die Abschnitte bestimmt habe.
    Das Problem ist doch eher theoretischer Natur. Denn Du suchst Dir ja in der Praxis nicht irgendeinen, dem Du einen Abschnitt überträgst (wie Du weiter oben schon geschrieben hast und dem Du jetzt die Weste in die Hand drücken willst), sondern die nachrückenden Kräfte kommen bereits mit einer Führungsstruktur. Heißt ganz simpel: In jedem Fahrzeug was kommt, sitzt bereits jemand vorne rechts. In diese Führungstruktur wirst Du schon mal kaum eingreifen (können).

    Auf Eurer Homepage habe ich gesehen, daß ihr zum Beispiel zur überörtlichen Löschhilfe (z.B. nach Veltheim) mit ELW-ELD und ELW-OrtsBM ausrückt (übrigens auch interessant). Als Außenstehender (EL) kann ich mir jetzt denken, daß mindestens einer dieser beiden bei Euch regelmäßig was zu sagen hat, werde das einfach mal als gegeben hinnehmen und auf diese Führungsstruktur zurückgreifen. - Natürlich (!), denn ich möchte auf der anderen Seite mal Eure Gesichter sehen, wenn ich als EL die Einheit Rinteln begrüße und dann sage "Ist ja schön, daß ihr hier mit zwei KdoW, ZugF, OrtsBM usw. anrückt, habe aber grade beschlossen, daß der Truppmann der DLK jetzt euren Abschnitt leitet..." Würde in der Realität ja wohl kaum jemand auf die Idee kommen!?

    Weiterhin kann ich auch - rein aus der Praxis - Dein Argument mit den vielen Unbekannten an der E-Stelle nicht wirklich nachvollziehen. Wir haben auch 14, nicht nur drei, Ortsfeuerwehren, und obwohl ich eher der letzte bin, der Abschnitte zuweisen würde, kenne ich doch von dem (Führungs-) Personal etliche resp. die meisten persönlich, auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Davon ab komme / käme ich nicht auf die Idee, "irgendjemandem" einen Abschnitt zu übertragen, sondern betraue damit im Zweifelsfall z.B. den mitangerückten OrtsBM der Stützpunktwehr XY, den Zugführer des Fachzuges (oder irgendeines anderen Zuges - wenn Du weiter unten schreibst, daß schnell mal vier Züge vor Ort sind, werden die Züge auch irgendwo einen Zugführer haben, ich greifen also wieder auf die bestehende Führungsstruktur zurück) oder ich nehme, wenn ich schon das Potential an ausgebildeten Verbandsführern in der eigenen Ortsfeuerwehr habe, jemandem aus diesem Kreis - zumindest die eigenen Leuten sollten mir doch bekannt sein?

    Letztlich sollte man die Streifen am Helm also auch nicht zu hoch bewerten und das vermeintliche "Problem" überhöhen.


    Gruß

    Daniel


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen635058
    Datum21.07.2010 12:42219795 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian Bergmann:
    Gerade dann kann ich mich ja nicht drauf verlassen mir irgendjemanden Nächstbesten mit zwei Streifen am Helm zu krallen. Im Zweifelsfall erwische ich dann den OrtBM einer Wehr mit Grundausstattung, für dessen Position eine GF-Ausbildung reicht. Und der bekommt dann auf einmal einen Einsatzabschnitt mit zwei verstärkten Zügen? Das möchte ich eigentlich nicht Live erleben.
    Und es gibt unter Umständen übrigens auch noch ein ganz anderes Problem, das die Folklore mit den roten Streifen am Helm ziemlich in den Hintergrund treten läßt: Der OrtsBM der Wehr mit Grundausstattung, der zwar zwei Streifen am Helm, aber nur eine GF-Ausbildung hat, ist per Gesetz im eigenen Ortsbereich auch noch der Einsatzleiter! Kann also sein, daß Du mit deinem verstärkten Zug und der dazu passenden Führungsausbildung an der E-Stelle ankommst, und er sich Dich krallt (nicht Du Dir ihn...) und Dir einen Abschnitt zuweist. Dies nur mal so am Rande...

    In der Praxis stehen da sicher (per Gesetz) noch die übergeordenten Führungskräfte wie Stadt- bzw. GemBM zwischen / drüber. Bei uns z.B. hat man inzwischen zusätzlich als Lösung einen sog. Führungsdienst installiert, damit immer zuverlässig jemand da ist, der in einem solchen Fall die EL übernehmen kann. Rein per Gesetz kann ich aber nicht als ZugF (OrtsBM o.ä.) einer Schwer- oder auch Stützpunktwehr an der Einsatzstelle der Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung auftauchen und dem OrtsBM erklären, "das ist ne Nummer zu groß für Dich, ich hab jetzt die Einsatzleitung" (da auch die Qulifikation für sowas).


    Gruß

    Daniel


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern635059
    Datum21.07.2010 12:49219709 x gelesen
    Also, ich kann ja mal das Bayerische Modell vorstellen:
    Der Kdt. einer Ortswehr hat einen Streifen am Helm und übernimmt zunächst immer die EL beim Einsatz im Ortsgebiet.
    KBM/KBI haben zwei, bzw. drei Streifen und werden i.d.R. die Einsatzleitung übernehmen/tatkräftig unterstützen.
    Der KBR hat vier Streifen und unterstützt die EL i.d.R, übernimmt diese aber nicht vollständig.


    MfG Linus

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen635064
    Datum21.07.2010 13:21219593 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Linus Drescher:
    Also, ich kann ja mal das Bayerische Modell vorstellen:
    Kenn ich, kann dem aber nichts abgewinnen. Ist aber mit seinen zig KBM (das ist in Nds. bereits der "Chef im Ring") usw. auch der bayerischen Kummunalstruktur mit den regelmäßig selbständigen Klein(st)gemeinden geschuldet (gab es daher in Nds in grauer Vorzeit auch mal so ähnlich, mit UKBM = Unterkreisbrandmeistern). In Niedersachsen gibt es übergeordnet jeweils die Stadt- oder GemeindeBM, Vorteil hierbei ist meiner Meinung nach, daß diese jeweils Ehrenbeamte ihrer Kommune (Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde) sind und diese dadurch direkten Zugriff auf "ihren" Einsatzleiter hat - als solcher kann man nämlich auch schnell (z.B.) erhebliche Kosten verursachen resp. "Schaden anrichten".


    werden i.d.R. die Einsatzleitung übernehmen/tatkräftig unterstützen.
    Der KBR hat vier Streifen und unterstützt die EL i.d.R, übernimmt diese aber nicht vollständig.

    In der Praxis ist das mit dem Unterstützen schon klar und mag auch ganz gut funktionieren, "unterstützen, aber die EL nicht vollständig übernehmen" (siehe KBR) geht aber nicht (mehr). Entweder übernehmen, oder nicht übernehmen - halb übernehmen geht nicht. Denn letztlich muß einer die Verantwortung tragen und hat am Ende die Kappe auf. Auch deswegen finde ich das inflationäre Auftreten von KBM und KBI nicht besonders günstig, fördert die Situation "alle da, und am Schluß wills keiner gewesen sein". Ist aber nur meine Meinung, das System scheint ja in Bayern gut zu funktionieren, von Rechtfertigungen und Erklärungen warum (das so ist), kann daher abgesehen werden.


    Gruß

    Daniel


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern635065
    Datum21.07.2010 13:33219584 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Ruhlandhalb übernehmen geht nicht. Denn letztlich muß einer die Verantwortung tragen und hat am Ende die Kappe auf.
    Ist schon klar. Einer hat die gelbe Weste an. Der ist Einsatzleiter. :-)

    Geschrieben von Daniel Ruhlandinflationäre Auftreten von KBM und KBI nicht besonders günstig
    Ich halte das dahingehend für vorteilhaft, als dass bei kleineren Einsätzen, mit 2-4 FW der KBM anrückt (kürzere Anfahrt), bei größeren Sachen der KBI, von denen es bei uns im Lkr. auch nur 3 gibt. Halte ich jetzt nicht für "inflationär". Vor allem, da die Gebiets-Zuständigkeiten eindeutig festgelegt sind.


    MfG Linus

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern635070
    Datum21.07.2010 14:24219752 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherDer Kdt. einer Ortswehr hat einen Streifen am Helm und übernimmt zunächst immer die EL beim Einsatz im Ortsgebiet.

    Falsch. Er kann, muß aber nicht.


    Geschrieben von Linus DrescherKBM/KBI haben zwei, bzw. drei Streifen und werden i.d.R. die Einsatzleitung übernehmen/tatkräftig unterstützen.

    Übernehmen werden die das so gut wie nie, im Gegenteil sie werden sich hüten das zu tun, es sei denn ihr eingreifen ist angezeigt.
    Ich kann mich an kaum Einsätze erinnern die ein KBX übernommen hat, und wenn dann waren das richtig große Dinge die gleichzeitig überörtlich waren.
    Kann mir nicht vorstellen das die das woanders regelmäßig machen.


    Gruß
    CS





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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern635072
    Datum21.07.2010 14:30219599 x gelesen
    Geschrieben von Christian Schorer
    Kann mir nicht vorstellen das die das woanders regelmäßig machen.
    Ich mir auch nicht... :-) Bei uns jedenfalls nicht!


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern635073
    Datum21.07.2010 14:40219404 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerIch kann mich an kaum Einsätze erinnern die ein KBX übernommen hat, und wenn dann waren das richtig große Dinge die gleichzeitig überörtlich waren.
    Hatte ich wohl im Kopf. Beim Standardeinsatz normalen Ausmaßes ist das i.d.R nicht der Fall.


    MfG Linus

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    AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern635076
    Datum21.07.2010 15:22219430 x gelesen
    Hallo Christian,

    an dieser Stelle bezüglich der Übernahme der Einsatzleitung durch den örtlich zuständigen Kommandanten der Schadensstelle muss ich dir leider widersprechen:

    Geschrieben von Christian SchorerFalsch. Er kann, muß aber nicht.


    Eine Wahlmöglichkeit lässt das BaFwG in Art 18, Abs. 2, Satz 1 dem "armen" Ortskommandanten leider nicht. Sondern er ist hier Einsatzleiter kraft Gesetz, wenn nicht gleichzeitig auch die zuständige BF des Ortes (falls vorhanden) da ist.

    Abnehmen können (!!!) ihm die Einsatzleitung ein federführender Kommandant gemäß Art. 16, Abs. 2, Satz 1 BayFwG oder besondere örtlich zuständige Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) bei ihrem Eintreffen. Sie müssen es aber nicht tun. Tun sie es nicht bleibt der Ortskommandant Einsatzleiter mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. So ist die aktuelle Rechtslage in Bayern und so wurde mir das auch erst wieder beim Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" im Mai 2010 an einer staatlichen Feuerwehrschule auf mein mehrmaliges Nachfragen hin ausdrücklich bestätigt.

    Ob das so gut/sinnvoll ist oder nicht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

    Gruß Uli


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen635077
    Datum21.07.2010 15:45219755 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannDer Gesamteinsatzleiter teilt dann dem TSF der OF Engern mit, dass eine WE vom Ententeich Hauptstraße aufzubauen ist

    Dann brauch ich auch keinen Abschnittsleiter mehr, wenn der Gesamteinsatzleiter schon alles einteilt.

    Der Einheitsführer der OF Engern ist somit Abschnittsleiter "Wasserförderung".
    Nö, der ist in der Regel ja nur GF. Sollte selbst der OrtsBM vorne rechts sitzen ist der auch "nur" GF. Den kann ich natürlich auch erst einsetzen, bis dann qualifiziertes Personal vorhanden ist.

    Wo genau in dieser sicherlich mehrfach vorkommenden Situation in Feuerwehrdeutschland ist für dich eine Helmkennzeichnung von großer Bedeutung?

    Wie schon mehrfach geschrieben, um qualifiziertes Personal - und das sind die, die Streifen haben- eingesetzt werden können.

    Wir können das bis ins Unendliche weiterspinnen. Wie siehts den bei einem MANV zum Beispiel im Bereich Rettungsdienst aus. Da unterscheidet man doch auch an Hand der Quali. RA /RS...

    Und wie gesagt in unserer Region (2 BL und mehrere Landkreise) wird die Helmkennzeichnung als wichtig angesehen.


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen635078
    Datum21.07.2010 15:55219854 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christian Schorer
    Übernehmen werden die das so gut wie nie, im Gegenteil sie werden sich hüten das zu tun, es sei denn ihr eingreifen ist angezeigt.



    Wofür habt ihr die ganzen KBXe denn überhaupt? Aufwandsentschädigte Zugucker?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen635080
    Datum21.07.2010 16:06219775 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandNatürlich (!), denn ich möchte auf der anderen Seite mal Eure Gesichter sehen, wenn ich als EL die Einheit Rinteln begrüße und dann sage "Ist ja schön, daß ihr hier mit zwei KdoW, ZugF, OrtsBM usw. anrückt, habe aber grade beschlossen, daß der Truppmann der DLK jetzt euren Abschnitt leitet..." Würde in der Realität ja wohl kaum jemand auf die Idee kommen!?

    Na, das ist wohl klar, wenn ein Zug ausrückt, sollte auch ein ZF mitfahren. Dann wird man auch nicht den TF nehmen-

    Es gibt nun mal auch Fälle, da stellt man Fahrzeuge erst an der Einsatzstelle zu einem Zug oder einem Abschnitt zusammen. Dann bin ich froh wenn eine entsprechende Führungskraft vorhanden ist. In manchen Fw ist vorne rechts ein OrtsBM und hinten ein ZF. Wenn ich den brauche, dann setzt ich Ihn ein.

    Und wir, in unserer Region, haben auch nicht ein so inniges Verhältnis mit allen umliegenden Gemeinden, dass wir immer alle kennen. Es ist nun mal so wie es ist.


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern635081
    Datum21.07.2010 16:20219534 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWofür habt ihr die ganzen KBXe denn überhaupt? Aufwandsentschädigte Zugucker?

    Nein, sie (sollten) beraten und haben auch sonst viele Aufgaben und fachbereiche, bei euch nennt man das dann Gemeindebrandmeister oder so, heißt halt in jedem Bundesland anders, ist aber oft sehr ähnlich.
    Das sie die Einsatzleitung übernehmen halte ich aber für sehr selten (dennoch natürlich nicht ausgeschlossen).


    Gruß
    Christian





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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern635082
    Datum21.07.2010 16:22219587 x gelesen
    Halo Uli,


    damit hast d zweifellos recht, wenn auch die Praxis oft ein wenig anders aussieht.
    Worauf ich angespielt habe war auf den Fall das der Kdt. (und von mir aus auch der stellv.) nicht da sind, dann wäre ja in Linus Beispiel gar kein Einsatz möglich weil kein Einsatzleiter verfügbar. Dem ist aber natürlich nicht so ......


    Geschrieben von Ulrich BrügerOb das so gut/sinnvoll ist oder nicht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

    Jopp, die Praxis würd ich sagen ist auch ein bisserl anders.


    Viele Grüße
    Christian





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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern635083
    Datum21.07.2010 16:24219520 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl
    Wofür habt ihr die ganzen KBXe denn überhaupt?
    Da gibt es viele Möglichkeiten, u.a.

    - Beratung des Einsatzleiters
    - Übernahme eines Einsatzabschnittes
    - Koordination der Einsatzmaßmaßnahmen mit anderen HiOrgs im Auftrag des EL
    - Betreuung der Presse

    Wird meines Erachtens häufig so gemacht.

    Geschrieben von Thorben Gruhl
    Aufwandsentschädigte Zugucker?
    Na, ich hoffe doch nicht!


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.635084
    Datum21.07.2010 16:26219581 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigDann brauch ich auch keinen Abschnittsleiter mehr, wenn der Gesamteinsatzleiter schon alles einteilt.
    Nicht Dein Ernst, oder? Auftragstaktik ist Dir ein Begriff?

    Geschrieben von Heiko LudwigNö, der ist in der Regel ja nur GF.
    Irgendwie drehen wir uns im Kreis. Wenige Threads vorher kamen die Kräfte nicht mit einem Führungsfahrzeug oder im Zugverband, sondern mit einzelnen Fahrzeugen. Nun ist der, der da vorne sitzt auch nur normaler GF. Wobei ein Ortswehr mit GA in der Regel ja nicht mit solchen überschüttet wird. Also die Chance, dass der OrtsBM oder stellv. da sitzt, schon ziemlich groß ist.

    Geschrieben von Heiko LudwigSollte selbst der OrtsBM vorne rechts sitzen ist der auch "nur" GF. Den kann ich natürlich auch erst einsetzen, bis dann qualifiziertes Personal vorhanden ist.
    Wir reden von einem OrtsBM eine Wehr mit GA die im eigenen Ausrückebereich in der Lage sein sollte einen IA als Erstmaßnahme zu fahren. Dieserjenige soll also nicht qualifiziert sein einen Einsatzabschnitt "Wasserföderung" zu leiten?

    Geschrieben von Heiko LudwigWie schon mehrfach geschrieben, um qualifiziertes Personal - und das sind die, die Streifen haben- eingesetzt werden können.
    Nö, qualifizierte Kräfte haben in meinen Augen keine statische Kennzeichnung sondern ziehen dann wenn es notwendig ist, Westen an.

    Geschrieben von Heiko Ludwig
    Wir können das bis ins Unendliche weiterspinnen. Wie siehts den bei einem MANV zum Beispiel im Bereich Rettungsdienst aus. Da unterscheidet man doch auch an Hand der Quali. RA /RS...

    Bei unserem DRK Kreisverband kann ich da nicht unterscheiden. AFAIK sind die nicht unterschiedlich gekennzeichnet. Wozu auch? NA, OrgL oder RD-Personal muss ich unterscheiden können. Und das wird dann halte entsprechend über, na was ...? - Richtig! Westen dokumentiert. Denn in der Regel sind die Helme auf den RTW´s/KTW´s nicht persönlich einem Träger zugewiesen.

    Geschrieben von Heiko LudwigUnd wie gesagt in unserer Region (2 BL und mehrere Landkreise) wird die Helmkennzeichnung als wichtig angesehen.
    Wofür ich bisher keinen triftigen Grund erkennen konnte. Wir haben hier Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Landesgrenzen und sogar Staatsgrenzen über die regelmäßig hinaus gefahren (oder es kommen auch welche zu uns) wird.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen635088
    Datum21.07.2010 16:43219507 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannWir reden von einem OrtsBM eine Wehr mit GA die im eigenen Ausrückebereich in der Lage sein sollte einen IA als Erstmaßnahme zu fahren. Dieserjenige soll also nicht qualifiziert sein einen Einsatzabschnitt "Wasserföderung" zu leiten?
    Nö, qualifizierte Kräfte haben in meinen Augen keine statische Kennzeichnung sondern ziehen dann wenn es notwendig ist, Westen an.


    Wie war noch mal das Thema? :-)
    Jetzt reden wir über eine Wehr mit GA. Ok, sie kann nicht den Erstangriff fahren, wenn sie nur 2PA auf dem Fahrzeug haben. Thema erledigt, führt zu weit.

    Ich rede von Abschnittleitern und nicht von GF, die ihre schöne Weste schon unterwegs anziehen.

    Um nochmal auf meine Ursprungsfrage zurückzukommen: Mir ging es um die Kennzeichnung als VF. Für eine Wegstrecke von 500m brauch nicht unbedingt einen ZF oder VF, das kann natürlich auch der GF.

    Meine Frage ist einfach: Wie erkenne ich an der ES einen VF, wenn ich einen brauche.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern635094
    Datum21.07.2010 16:51219449 x gelesen
    Servus Uli,

    Geschrieben von Ulrich Brüger
    Abnehmen können (!!!) ihm die Einsatzleitung ein federführender Kommandant gemäß Art. 16, Abs. 2, Satz 1 BayFwG oder besondere örtlich zuständige Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) bei ihrem Eintreffen. Sie müssen es aber nicht tun.
    stimmt, und sie werden sich - solange der Einsatz läuft oder sie nicht andere Gründe haben - auch hüten, die Einsatzleitung zu übernehmen, außer, die Einsatzlage ist entsprechend groß und von überörtlicher Bedeutung. Zumindest kenne ich das so. Die Kommandanten und deren Stellvertreter sind schließlich auch ausgebildet, und sollten daher auch ihren Pflichten nachkommen.

    Geschrieben von Ulrich Brüger
    So ist die aktuelle Rechtslage in Bayern und so wurde mir das auch erst wieder beim Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" im Mai 2010 an einer staatlichen Feuerwehrschule auf mein mehrmaliges Nachfragen hin ausdrücklich bestätigt.
    Hm, ich kenne eine Aussage der SFS Regensburg (etwa aus dem Jahr 2002), dass der Ortskommandant die Einsatzleitung auch abgeben kann ("ich übergebe..."), und der besondere Führungsdienstgrad sie dann eigentlich übernehmen muss, frei nach dem Motto "wer Rechte hat, hat auch bestimmte Pflichten". Steht so aber nirgends geschrieben....


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen635097
    Datum21.07.2010 16:58219417 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Heiko Ludwig:
    Meine Frage ist einfach: Wie erkenne ich an der ES einen VF, wenn ich einen brauche.
    Antwort: Gar nicht, außer er hat auch die entsprechende (Verwaltungs-) Funktion.

    In weiten Teilen des Landes scheint das auch kein Problem zu sein, was wohl daran liegt, daß man sich zumindest in etwas herausragenderen Positionen in der Regel doch kennt. Ist das mal nicht der Fall, weil zum Beispiel eine Feuerwehrbereitschaft überörtlich zum Einsatz kommt, ist in der Regel ein Bereitschaftsführer dabei. Ob der übrigens eventuell gar keinen Helm auf hat (und sich trotzdem zu erkennen gibt) oder ggf. nicht entsprechend gekennzeichnet ist, ist dabei auch völlig unerheblich - er ist der sozusagen gesetzte Führer der Einheit und Du weist ihm seinen Auftrag und / oder Abschnitt zu. In die Führungsorganisation der Einheit hast Du hier schlicht nicht einzugreifen.

    Ich seh das Problem - in der Praxis - hier nicht. Selbst wenn ihr Euch am Standort und Umfeld seltsamerweise nicht kennt / grundsätzlich weitgehend unbekannt seid.


    Gruß

    Daniel


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.635098
    Datum21.07.2010 16:59219360 x gelesen
    Geschrieben von Heiko LudwigJetzt reden wir über eine Wehr mit GA. Ok, sie kann nicht den Erstangriff fahren, wenn sie nur 2PA auf dem Fahrzeug haben. Thema erledigt, führt zu weit.
    ???

    Geschrieben von Heiko LudwigMeine Frage ist einfach: Wie erkenne ich an der ES einen VF, wenn ich einen brauche.
    Dann überlegen wir doch einfach mal, wer denn alles VF ist. Zumindest bei uns in der Regel GemBM/StadtBM und KBM, sowie Stellv. . Eventuell noch der OrtsBM einer großen Ortswehr. Selbst wenn ich nicht jede Nachbarwehr kenne, meinen KBM kenne ich.

    Wenn wir aber in der Größenordnung denke (nämlich 100 - 200 Einsatzkräfte, 30 Fahrzeug aufwärts, weitläufige Einsatzstelle) hab ich immer noch nichts davon, das irgendjemand einen Ring um den Helm hat. Da rennt doch kein Gesamteinsatzleiter über den Acker und sucht den.

    Zumindest würde es bei uns per Funk gehen. Und da wir noch analog per 4-Meter Gleichwelle funken und nicht per Bildübertragung, kann mir der gegenüber auch nicht seinen Helm mit Ring zeigen. Dann kommt die Abfrage an die FEL/anrückenden Fahrzeuge, ob da irgendwo ein VF mit Führungsmittel im Anflug ist und der kriegt dann seinen Auftrag.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern635102
    Datum21.07.2010 17:01219369 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Brüger
    Ob das so gut/sinnvoll ist oder nicht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
    Da kann man glaube ich ganz lange und ganz ausführlich diskutieren...

    Ich kenne Landkreise, da haben KBx ihr rotes Helmband fest dran, quasi verwachsen mit dem Helm... und übernehmen auch regelhaft nach ihrem Erscheinen die Einsatzleitung bei (jedem) Einsatz. Ist teilweise wohl so eingespielt, ich persönlich halte davon aber nichts, weil die Verantwortung der Kommandanten damit aus meiner Sicht konterkariert wird.

    Jeden Einsatz aber einfach "laufen lassen", oder aber trotz Alarmierung gar nicht erst hinzufahren, ist auch nicht Sinn der Sache. Deswegen sollte KBx wohl auch jede Einsatzlage einzeln beurteilen. Bei uns übernimmt KBx die Einsatzleitung in aller Regel nur, wenn

    - als erstes an der Einsatzstelle und Lageerkundung bereits durchgeführt
    - mehrere Feuerwehren vor Ort, aber kein örtlich zuständiger Führungsdienstgrad aus der betroffenen Feuerwehr anwesend ist (kam so erst letzte Woche bei uns vor)
    - wenn der Einsatz - egal aus welchen Gründen - nicht "läuft"
    - wenn der bisherige Einsatzleiter darum bittet
    - bei entsprechendem Koordinierungsbedarf

    Und damit sind wir in der Vergangenheit ganz gut gefahren.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern635105
    Datum21.07.2010 17:07219351 x gelesen
    Servus Linus,

    Geschrieben von Linus Drescher
    Der Kdt. einer Ortswehr hat einen Streifen am Helm und übernimmt zunächst immer die EL beim Einsatz im Ortsgebiet.
    das wird bei mir in meiner Heimat-Feuerwehr nicht ganz so gehandhabt: hier behält in aller Regel der Fahrzeugführer des ersten Fahrzeugs die Einsatzleitung, auch wenn er evtl. "nur" Gruppenführer ist. Wenn er sich nicht sicher ist, kann er die Einsatzleitung jederzeit dem Kommandanten etc. übergeben.

    Ist so der ausdrückliche Wunsch unseres Kommandanten, soll der Stärkung unserer Führungskräfte dienen... und hat sich die letzten eineinhalb Jahre auch so bewährt.

    Gruß
    Markus


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen635110
    Datum21.07.2010 17:22219728 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Heiko Ludwig:
    In manchen Fw ist vorne rechts ein OrtsBM und hinten ein ZF.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, Du meinst den Fall, daß der Fahrzeugführer OrtsBM Grundausstattung = GF-Lehrgang hinten zufällig noch einen Ausgebildeten Zugführer im Auto sitzen hat.

    Wenn ich den brauche, dann setzt ich Ihn ein.
    Hmm, mit Verlaub: Nein, unter Garantie nicht. Wenn ich als zusätzliche Kraft eintreffe, wirst Du sicherlich nicht in meine Besatzung und Führungsorganisation eingreifen, den Wassertrupp-Führer (oder was auch immer) herausnehmen und plötzlich zum Zugführer der überörtlichen Kräfte bestimmen. Abgesehen davon, daß das alles grundsätzlich eine sehr theoretische Betrachtung ist, wäre mir so etwas real auch noch nie auch nur ansatzweise bekannt geworden.


    Na, das ist wohl klar, wenn ein Zug ausrückt, sollte auch ein ZF mitfahren. Dann wird man auch nicht den TF nehmen
    Aber wenn er mir doch - das ist Deine Theorie / Herangehensweise - geeigneter oder qualifizierter scheint (es eventuell sogar ist)? Also verpaß ich der eingetroffenen Einheit erst mal einen neuen Führer / eine andere Führungsorganisation! Tatsächlich?


    Gruß

    Daniel


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     09.05.2010 10:00 ., Garlstorf
     09.05.2010 10:26 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.05.2010 11:01 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
     09.05.2010 11:06 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     09.05.2010 23:23 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
     09.05.2010 12:06 Ingo7 z.7, Handeloh
     09.05.2010 12:11 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.05.2010 15:03 Ingo7 z.7, Handeloh
     09.05.2010 18:11 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.05.2010 19:33 Ingo7 z.7, Handeloh
     10.05.2010 06:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.05.2010 10:38 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.05.2010 11:59 Matt7hia7s S7., Coppenbrügge
     09.05.2010 11:45 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     09.05.2010 12:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.05.2010 12:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.05.2010 17:20 Kevi7n M7., Kronshagen
     09.05.2010 17:30 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     09.05.2010 17:32 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     09.05.2010 18:49 Kevi7n M7., Kronshagen
     09.05.2010 20:52 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     09.05.2010 21:19 Marc7o K7., Sittensen
     09.05.2010 21:32 Jann7 F.7, Leer - Bingum
     09.05.2010 22:59 ., Garlstorf
     09.05.2010 21:54 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     10.05.2010 10:07 Sven7 B.7, Peine
     10.05.2010 11:05 Sven7 K.7, Hamburg
     10.05.2010 11:20 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     10.05.2010 11:24 Sven7 K.7, Hamburg
     10.05.2010 13:13 Sven7 N.7, Gehrden
     10.05.2010 13:57 Sven7 B.7, Peine
     10.05.2010 14:11 Sven7 B.7, Peine
     11.05.2010 01:26 Andr7eas7 M.7, Boffzen
     10.05.2010 03:14 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     10.05.2010 14:18 Sven7 B.7, Peine
     10.05.2010 20:10 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     11.05.2010 08:00 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     14.05.2010 01:04 Dani7el 7R., Peine
     14.05.2010 01:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     14.05.2010 09:22 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     14.05.2010 11:35 Dani7el 7R., Peine
     14.05.2010 12:04 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     11.05.2010 22:38 Jan 7S., Wallenhorst
     10.05.2010 06:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     10.05.2010 06:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.05.2010 07:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     10.05.2010 20:17 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     10.05.2010 20:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.05.2010 08:33 Sven7 B.7, Peine
     10.05.2010 21:11 Ingo7 z.7, Handeloh
     10.05.2010 21:19 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     11.05.2010 01:01 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     11.05.2010 05:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.05.2010 05:58 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     11.05.2010 06:02 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.05.2010 06:07 Marc7us 7N., Habighorst
     11.05.2010 06:11 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     11.05.2010 08:36 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     13.05.2010 15:19 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
     13.05.2010 14:28 ., Brietlingen
     13.05.2010 19:26 Alex7 D.7, Helpsen
     14.05.2010 00:23 Dani7el 7R., Peine
     14.05.2010 10:00 Alex7 D.7, Helpsen
     14.05.2010 10:42 Chri7sti7an 7F., Fürth
     14.05.2010 11:42 Dani7el 7R., Peine
     14.05.2010 11:59 Alex7 D.7, Helpsen
     14.05.2010 18:13 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     14.05.2010 18:22 Stef7an 7U., Bersenbrück
     14.05.2010 18:26 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     14.05.2010 18:36 Sven7 R.7, Cuxhaven
     14.05.2010 19:45 Heik7o L7., Rinteln
     18.05.2010 11:25 Matt7hia7s S7., Coppenbrügge
     18.05.2010 11:27 Matt7hia7s S7., Coppenbrügge
     18.05.2010 13:49 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     18.05.2010 14:01 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 14:30 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     18.05.2010 14:32 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     18.05.2010 15:37 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 17:05 Tom 7S., Holzminden
     18.05.2010 19:57 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 22:35 Tom 7S., Holzminden
     18.05.2010 22:44 Dani7el 7L., Hoogstede
     18.05.2010 23:10 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     19.05.2010 07:58 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     19.05.2010 09:41 Heik7o L7., Rinteln
     19.05.2010 10:11 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     23.05.2010 14:32 Heik7o L7., Rinteln
     19.05.2010 09:25 Dani7el 7L., Hoogstede
     19.05.2010 09:42 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     22.05.2010 16:03 Tom 7S., Holzminden
     22.05.2010 19:27 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     22.05.2010 19:45 Tom 7S., Holzminden
     22.05.2010 20:59 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     23.05.2010 15:23 Tom 7S., Holzminden
     23.05.2010 15:46 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     23.05.2010 16:20 Sven7 B.7, Peine
     23.05.2010 16:10 Sven7 B.7, Peine
     23.05.2010 16:42 Tom 7S., Holzminden
     23.05.2010 12:43 Dani7el 7L., Hoogstede
     23.05.2010 16:31 Tom 7S., Holzminden
     18.05.2010 22:59 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 14:47 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 15:27 Dani7el 7L., Hoogstede
     18.05.2010 15:40 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 17:18 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     18.05.2010 17:47 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     18.05.2010 19:14 Ingo7 z.7, Handeloh
     18.05.2010 14:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.05.2010 14:47 Oliv7er 7B., Peine
     19.07.2010 16:26 Jens7 H.7, Wildeshausen
     19.07.2010 16:31 Dani7el 7R., Peine
     21.07.2010 00:45 Flor7ian7 H.7, Jesteburg
     21.07.2010 07:53 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     21.07.2010 08:32 Jens7 H.7, Wildeshausen
     21.07.2010 08:39 Lars7 T.7, Oerel
     21.07.2010 09:17 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 09:41 Lars7 T.7, Oerel
     21.07.2010 10:00 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 10:05 Lars7 T.7, Oerel
     21.07.2010 10:27 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     20.07.2010 13:48 Heik7o L7., Rinteln
     20.07.2010 14:11 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     20.07.2010 16:45 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 08:48 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 09:04 Lars7 T.7, Oerel
     21.07.2010 09:44 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 11:27 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 11:24 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 11:35 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 11:45 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 12:00 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 15:45 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 16:26 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 16:43 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 16:58 Dani7el 7R., Peine
     21.07.2010 16:59 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     21.07.2010 12:18 Dani7el 7R., Peine
     21.07.2010 16:06 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 17:22 Dani7el 7R., Peine
     21.07.2010 12:42 Dani7el 7R., Peine
     21.07.2010 12:49 ., Thierstein
     21.07.2010 13:21 Dani7el 7R., Peine
     21.07.2010 13:33 ., Thierstein
     21.07.2010 14:24 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     21.07.2010 14:30 Mark7us 7R., Höhenrain
     21.07.2010 14:40 ., Thierstein
     21.07.2010 15:22 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
     21.07.2010 16:22 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     21.07.2010 16:51 Mark7us 7R., Höhenrain
     21.07.2010 17:01 Mark7us 7R., Höhenrain
     21.07.2010 15:55 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     21.07.2010 16:20 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     21.07.2010 16:24 Mark7us 7R., Höhenrain
     21.07.2010 17:07 Mark7us 7R., Höhenrain
     20.07.2010 14:21 Lars7 T.7, Oerel
     20.07.2010 14:34 Jens7 H.7, Wildeshausen
     20.07.2010 16:54 Heik7o L7., Rinteln
     20.07.2010 17:10 Jens7 H.7, Wildeshausen
     20.07.2010 17:24 Heik7o L7., Rinteln
     21.07.2010 01:19 Flor7ian7 H.7, Jesteburg
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