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Thema | Absicherung RD (was: Alarmierungen nach Umstellung auf ILS) | 3 Beträge | |||
Rubrik | First Responder | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 635508 | |||
Datum | 23.07.2010 14:15 | 4797 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Michael Kronenberg
Da dürfte der Unterschied der Sichtweisen bzw. das Unverständnis herkommen: In NRW kommt gerade in den kreisfreien Städten (aber auch in kreisangehörigen Städten mit eigenem RD) Feuerwehr und Rettungsdienst "aus einer Hand", da schickt man nicht "den Rettungsdienst" und "die Feuerwehr", da schickt man "einen RTW und ein LF". Umgekehrt einfach sieht das dann mit dem RTW beim Brandeinsatz aus. Dass die Rechtsgrundlagen für beides auch in NRW eher für die getrennte Sichtweise spricht, ist aber schon wieder ein ganz anderes Thema... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 635511 | |||
Datum | 23.07.2010 14:27 | 2594 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch
Zumindest in den Landkreisen ist der Betreiber des RD ja nunmal der Kreis. Somit werden dabei auch entsprechend Rechnungen geschrieben. (Abhängig von der Vereinbarung) Das gilt sowohl für den RTW in Bereitstellung als auch die Feuerwehr als Absicherung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 635515 | |||
Datum | 23.07.2010 14:40 | 2510 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Zumindest in den Landkreisen ist der Betreiber des RD ja nunmal der Kreis. Somit werden dabei auch entsprechend Rechnungen geschrieben. (Abhängig von der Vereinbarung) Auch in den kreisfreien Städten sind RD und FW sowohl von der Rechtsgrundlage her als auch von der "Kostenstelle" verschieden. Wie da in den hier genannten Fällen die Berechnung läuft, weiss ich nicht. Gruß, Henning | |||||
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