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Thema | Brandschutz im Treppenhaus | 22 Beträge | |||
Rubrik | Brandschutzerziehung | ||||
Autor | Vivi8an 8P., Markkleeberg / Sachsen | 635566 | |||
Datum | 23.07.2010 20:05 | 12339 x gelesen | |||
Hallo Leute, ich brauche dringend eure Hilfe. Ich bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Meine Mahnungen werden irgnoriert. Nun habe ich Angst das es einmal Nachts brennt, das das Treppenhaus aus Holz ist und ich in meiner Wohnung eingeschlossen bin. (3.Stock Altbau) Und nun meine Frage, kann ich die Feuerwehr trotzdem, das es nicht brennt anrufen? Oder muss ich der Polizei Bescheig geben? Vielen Dank schonmal ;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 635567 | |||
Datum | 23.07.2010 20:15 | 9440 x gelesen | |||
Die Feuerwehr ist zur Bekämpfung von Schadensfeuern da und das Rauchen im Treppenhaus ist kein Schadenfeuer. Wenn du das die Feuerwehr rufst, wirst du ggf. Probleme bekommen! Die Polizei ist ebenfalls nicht zuständig, da es keine strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Angelegenheit ist. Die kommen (wenn überhaupt) und gehen wieder mit dem Hinweis, dass es eine zivielrechtliche Sache ist! Der richtige Weg ist über die Hausverwaltung oder den Hausbesitzer. Von denen dürfte auch das Rauchverbot erlassen worden sein. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 635933 | |||
Datum | 25.07.2010 12:02 | 9110 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- Die Polizei ist ebenfalls nicht zuständig, da es keine strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Angelegenheit ist. Die kommen (wenn überhaupt) und gehen wieder mit dem Hinweis, dass es eine zivielrechtliche Sache ist! so würde ich da nicht sehen! Wenn es Brandchutztechnisch (laut irgendeiner Bauordnung..) verboten ist, ist wohl doch die Polizei gefragt... Zivilrechtlich könnte man höchstens, wenn überhaupt, eine Belästigung wegen dem Qualm durchbringen... Und wenn wirklich Brandgefahr im Treppenhaus durch Zigaretten besteht, könnte man vielleicht auch was mit Gefahr im Verzug der Polizei klar machen. (analog wie beim BSD wenn die Rettungszufahrt versperrt ist. Zwar keine konkrete Gefahr, aber da die Gefahr jederzeit eintreten kann ist es wie eine konkrete Gefahr und die Poliziei muss handeln. -> so laut HLFS Quelle fällt mir leider aber absolut net ein) Gruß Martin | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 635949 | |||
Datum | 25.07.2010 12:48 | 8904 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin PreisWenn es Brandchutztechnisch (laut irgendeiner Bauordnung..) verboten ist, ist wohl doch die Polizei gefragt... Rauchen im Treppenhaus in der Bauordnung verankert ? Wohl kaum Geschrieben von Martin Preis Und wenn wirklich Brandgefahr im Treppenhaus durch Zigaretten besteht, könnte man vielleicht auch was mit Gefahr im Verzug der Polizei klar machen. Eine massive Trittstufe aus Holz mit einer Zigarette anzünden ? Das gibt vielleicht mal nen kleinen Brandfleck. Da hat man eher Probleme wenn die üblichen Papierlagerungen im Treppenhaus mit einer Zigarette in Kontakt kommen und dann brennt eine Trittstufe immer noch nicht. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 635963 | |||
Datum | 25.07.2010 13:16 | 8991 x gelesen | |||
Hallo zusammen, weder die Musterbauordnung noch die Landesbauordnungen enthalten Rauchverbote in notwendigen Treppenräumen. Eine Zigarette in einem, den Bauordnungen entsprechenden notwendigen Treppenraum, insbesondere ab Gebäudeklasse 3, stellt auch zunächst keine Gefahr dar, da an Bauteile, Einbauten und Einrichtung klare Vorgaben bzgl. vorbeugenden Brandschutz bestehen: Wände und Abschlüsse: feuerhemmend bis Brandwand zu Einbauten etc. siehe Musterbauordnung: § 35 notwendige Treppenräume (5) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 3 Satz 3 müssen 1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, 2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben, 3. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Generell ist zu sagen, dass im Verlauf von Rettungswegen, insbesondere notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen keine Brandlast zulässig ist (das Schuhregal neben der Wohnungstür, Dekoration, Altpapier oder der Kinderwagen im Erdgeschoss etc., etc.....). Wenn damit zu rechnen ist, das in einem Treppenraum wegen Rauchens eine Brandgefahr besteht bzw. entsteht, so stimmt i.d.R. mit dem Treppenraum etwas nicht... Sofern ein in der Hausordnung festgelegtes Rauchverbot existiert, liegt es am Eigentümer, dieses durchzusetzen. Gruß, Tim | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 635971 | |||
Datum | 25.07.2010 13:23 | 8688 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Martin Preis--- Und wenn wirklich Brandgefahr im Treppenhaus durch Zigaretten besteht, könnte man vielleicht auch was mit Gefahr im Verzug der Polizei klar machen. Richtig. Die Baupolizei, d.h. die unter Bauaufsichtsbehörde wird wegen des Vorhandenseins einer konkreten Gefahr i.S.d. Rechssprechung die Wohnungen deren Rettungsweg gefährdet ist, baupolizeilich sperren und die Nutzung der Aufenthaltsräume untersagen. Gruß, Tim | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 635978 | |||
Datum | 25.07.2010 13:28 | 8976 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim BlankSofern ein in der Hausordnung festgelegtes Rauchverbot existiert, liegt es am Eigentümer, dieses durchzusetzen. Nun besteht aber vermutlich das Problem, dass dessen Ar*** nicht mit abbrennt, wenn etwas passiert. Wie zwingt man also den Eigentümer, sich wirksam darum zu kümmern, dass im Treppenhaus nicht mehr geraucht wird? MfG/MkG Uwe S. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 635985 | |||
Datum | 25.07.2010 13:31 | 8782 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe StegemannWie zwingt man also den Eigentümer, sich wirksam darum zu kümmern, dass im Treppenhaus nicht mehr geraucht wird? Vermutlich kann man ihn gar nicht zwingen. entweder er möchte, daß nicht geraucht wird und setzt das um oder es ist ihm halt egal. MkG Marc | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 635989 | |||
Datum | 25.07.2010 13:33 | 8922 x gelesen | |||
so siehts aus , zur not kannst du bei einer Feuerbeschau den Aschenbecher als betrieblichen Mangel aufführen :-) Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 635994 | |||
Datum | 25.07.2010 13:36 | 8766 x gelesen | |||
wie gesagt, wenn schon durch Rauchen im Treppenraum eine konkrete Gefahr aufgrund unzulässiger Brandlast besteht, stellt sich zunächst die Frage, welche bzw. wessen Brandlast dort steht (andere Mieter?). Grundsätzlich ist der Betreiber einer baulichen Anlage für deren Sicherheit und für die Sicherheit aller sich in der baulichen Anlage befindlichen Personen verantwortlich. MBO § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Sollte ein Gespräch mit dem Betreiber nicht zur Lösung führen, rate ich dazu, die untere Bauaufsichtsbehörde zu Rate zu ziehen. Gruß, Tim | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 636002 | |||
Datum | 25.07.2010 13:38 | 8826 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim BlankBauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass Jetzt noch mal das Szenario was da gefordert ist wirst du mit einer einzelnen Zigarette in einem normalen Holztreppenhaus nie erreichen. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 636008 | |||
Datum | 25.07.2010 13:44 | 8709 x gelesen | |||
Um welche Problematik geht es denn jetzt eigentlich? Rauchverbot aus Sicht des Brandschutzes oder Rauchverbot wegen Belästigung durch Nikotinablagerungen und Passivrauchen? Gruß, Tim | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 636015 | |||
Datum | 25.07.2010 13:48 | 8628 x gelesen | |||
Rauchverbot aus Sicht des Brandschutzes erscheint mir bei dieser Problematik mehr als unwahrscheinlich. Wie bereits erwähnt, sollte durch die Zündenergie einer Zigarette eine Gefahr entstehen, liegt die Gefahr (und die Lösung) nicht bei der Zigarette sondern im Zustand des Treppenraums. Gruß, Tim | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 636016 | |||
Datum | 25.07.2010 13:48 | 8679 x gelesen | |||
nein es geht um das: Hallo Leute, ich brauche dringend eure Hilfe. Ich bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Meine Mahnungen werden irgnoriert. Nun habe ich Angst das es einmal Nachts brennt, das das Treppenhaus aus Holz ist und ich in meiner Wohnung eingeschlossen bin. (3.Stock Altbau) Und nun meine Frage, kann ich die Feuerwehr trotzdem, das es nicht brennt anrufen? Oder muss ich der Polizei Bescheig geben? Vielen Dank schonmal ;-) und eine einzelne Zigarette zündet ohne Brandfördernde Mittel kein massives Treppenhaus an Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 636058 | |||
Datum | 25.07.2010 15:39 | 8666 x gelesen | |||
Hallo, Ich hatte die Frage so verstanden, dass das Rauchen wegen Brandschutz nach irgendwelchen Gesetzen verboten ist... Daher meine Antwort von oben. Sollte es natürlich kein Gesetzt ähnlich dem Rauchverbot in Garagen geben, wird es wirklich sehr schwer da was zu machen! Vielleicht sollte der Fragensteller nochmal präzisieren woher das Verbot stammt... dann kann man wirklich genaueres sagen. Alles andere wäre Spekulation so wie mein erster Beitrag. Viele Grüße Martin | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 636060 | |||
Datum | 25.07.2010 16:05 | 8940 x gelesen | |||
Geschrieben von Vivian PetermannIch bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Meine Mahnungen werden irgnoriert. Hi, wie hier bereits geschrieben wurde, hat die Feuerwehr erst mal nicht damit zu tun. Der Vermieter des Gebäudes kann im Rahmen der Hausordnung das Rauchen in Treppenräumen grundsätzlich untersagen. Vor allem wenn es dadurch zu Belästigungen anderer Mieter kommt. Ebenso das Querlüften in den Treppenraum. Darüber gibt es auch diverse Gerichtsurteile. Das Rauchen in Wohnungen kann normalerweise nicht untersagt werden. Wird gegen so eine Hausordnung verstoßen kann der Vermieter Abmahnen und nach weiteren Mahnungen sogar die Wohnung kündigen. Wenn ihm das aber egal ist und er z.B. lieber rauchende Mieter hat als gar keine, kannst Du eigentlich nur ausziehen und Dir eine andere Bleibe suchen :-( Gruß, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 636080 | |||
Datum | 25.07.2010 17:59 | 8861 x gelesen | |||
Hallo Klaus, hierzu mal eine Frage: Geschrieben von Klaus Schiller zur not kannst du bei einer Feuerbeschau den Aschenbecher als betrieblichen Mangel aufführen ist die Durchführung einer Feuerbeschau auf Sonderbauten beschränkt, oder kann die auch bei Tiefgaragen (Mittelgaragen - private Nutzung), Mehrfamilienhäusern etc. durchgeführt werden? Danke schin mal für Deine Antwort. Gruß Markus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 636084 | |||
Datum | 25.07.2010 18:14 | 8716 x gelesen | |||
Hallo Markus, schau hier und wenn du Feuerbeschauverordnung brauchst melde dich Feuerbeschau Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 636110 | |||
Datum | 25.07.2010 20:18 | 8884 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Vivian Petermann Ich bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Wer hat es denn verboten? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Vivi8an 8P., Markkleeberg / Sachsen | 636115 | |||
Datum | 25.07.2010 20:57 | 8741 x gelesen | |||
der Vermieter in der Hausordnung. Leider ignoriert er meine Beschwerde. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 636116 | |||
Datum | 25.07.2010 21:00 | 8811 x gelesen | |||
Geschrieben von Vivian Petermannder Vermieter in der Hausordnung. Leider ignoriert er meine Beschwerde. Womit Du auch alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hast. Wenn Du Dir was Gutes tun willst, dann investierst Du 2,99 für einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder und hängst ihn an sinnvoller Stelle im Treppenraum auf...Ggf.mit Vermieter abklären. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Vivi8an 8P., Markkleeberg / Sachsen | 636123 | |||
Datum | 25.07.2010 21:22 | 9249 x gelesen | |||
das ist eine gute Idee ich schau gleich mal bei Ebay. Danke. | |||||
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