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ThemaBrandschutz im Treppenhaus22 Beträge
RubrikBrandschutzerziehung
 
AutorVivi8an 8P., Markkleeberg / Sachsen635566
Datum23.07.2010 20:0512339 x gelesen
Hallo Leute,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Meine Mahnungen werden irgnoriert.
Nun habe ich Angst das es einmal Nachts brennt, das das Treppenhaus aus Holz ist und ich in meiner Wohnung eingeschlossen bin. (3.Stock Altbau)
Und nun meine Frage, kann ich die Feuerwehr trotzdem, das es nicht brennt anrufen?
Oder muss ich der Polizei Bescheig geben?
Vielen Dank schonmal ;-)


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW635567
Datum23.07.2010 20:159440 x gelesen
Die Feuerwehr ist zur Bekämpfung von Schadensfeuern da und das Rauchen im Treppenhaus ist kein Schadenfeuer. Wenn du das die Feuerwehr rufst, wirst du ggf. Probleme bekommen!

Die Polizei ist ebenfalls nicht zuständig, da es keine strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Angelegenheit ist. Die kommen (wenn überhaupt) und gehen wieder mit dem Hinweis, dass es eine zivielrechtliche Sache ist!

Der richtige Weg ist über die Hausverwaltung oder den Hausbesitzer. Von denen dürfte auch das Rauchverbot erlassen worden sein.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMart8in 8P., Niederscheld / Hessen635933
Datum25.07.2010 12:029110 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- Die Polizei ist ebenfalls nicht zuständig, da es keine strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Angelegenheit ist. Die kommen (wenn überhaupt) und gehen wieder mit dem Hinweis, dass es eine zivielrechtliche Sache ist!


so würde ich da nicht sehen!

Wenn es Brandchutztechnisch (laut irgendeiner Bauordnung..) verboten ist, ist wohl doch die Polizei gefragt...

Zivilrechtlich könnte man höchstens, wenn überhaupt, eine Belästigung wegen dem Qualm durchbringen...

Und wenn wirklich Brandgefahr im Treppenhaus durch Zigaretten besteht, könnte man vielleicht auch was mit Gefahr im Verzug der Polizei klar machen.

(analog wie beim BSD wenn die Rettungszufahrt versperrt ist. Zwar keine konkrete Gefahr, aber da die Gefahr jederzeit eintreten kann ist es wie eine konkrete Gefahr und die Poliziei muss handeln. -> so laut HLFS Quelle fällt mir leider aber absolut net ein)

Gruß Martin


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AutorKlau8s S8., München / Bayern635949
Datum25.07.2010 12:488904 x gelesen
Geschrieben von Martin PreisWenn es Brandchutztechnisch (laut irgendeiner Bauordnung..) verboten ist, ist wohl doch die Polizei gefragt...


Rauchen im Treppenhaus in der Bauordnung verankert ? Wohl kaum

Geschrieben von Martin PreisUnd wenn wirklich Brandgefahr im Treppenhaus durch Zigaretten besteht, könnte man vielleicht auch was mit Gefahr im Verzug der Polizei klar machen.


Eine massive Trittstufe aus Holz mit einer Zigarette anzünden ? Das gibt vielleicht mal nen kleinen Brandfleck.

Da hat man eher Probleme wenn die üblichen Papierlagerungen im Treppenhaus mit einer Zigarette in Kontakt kommen und dann brennt eine Trittstufe immer noch nicht.


Gott zum Gruße Klaus

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland635963
Datum25.07.2010 13:168991 x gelesen
Hallo zusammen,

weder die Musterbauordnung noch die Landesbauordnungen enthalten Rauchverbote in notwendigen Treppenräumen.

Eine Zigarette in einem, den Bauordnungen entsprechenden notwendigen Treppenraum, insbesondere ab Gebäudeklasse 3, stellt auch zunächst keine Gefahr dar, da an Bauteile, Einbauten und Einrichtung klare Vorgaben bzgl. vorbeugenden Brandschutz bestehen:

Wände und Abschlüsse: feuerhemmend bis Brandwand

zu Einbauten etc. siehe Musterbauordnung:

§ 35 notwendige Treppenräume

(5) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 3 Satz 3 müssen
1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren
Baustoffen bestehen,
2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus
nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben,
3. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens
schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.

Generell ist zu sagen, dass im Verlauf von Rettungswegen, insbesondere notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen keine Brandlast zulässig ist (das Schuhregal neben der Wohnungstür, Dekoration, Altpapier oder der Kinderwagen im Erdgeschoss etc., etc.....).

Wenn damit zu rechnen ist, das in einem Treppenraum wegen Rauchens eine Brandgefahr besteht bzw. entsteht, so stimmt i.d.R. mit dem Treppenraum etwas nicht...

Sofern ein in der Hausordnung festgelegtes Rauchverbot existiert, liegt es am Eigentümer, dieses durchzusetzen.


Gruß, Tim

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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland635971
Datum25.07.2010 13:238688 x gelesen
Geschrieben von ---Martin Preis--- Und wenn wirklich Brandgefahr im Treppenhaus durch Zigaretten besteht, könnte man vielleicht auch was mit Gefahr im Verzug der Polizei klar machen.

Richtig. Die Baupolizei, d.h. die unter Bauaufsichtsbehörde wird wegen des Vorhandenseins einer konkreten Gefahr i.S.d. Rechssprechung die Wohnungen deren Rettungsweg gefährdet ist, baupolizeilich sperren und die Nutzung der Aufenthaltsräume untersagen.


Gruß, Tim

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen635978
Datum25.07.2010 13:288976 x gelesen
Geschrieben von Tim BlankSofern ein in der Hausordnung festgelegtes Rauchverbot existiert, liegt es am Eigentümer, dieses durchzusetzen.

Nun besteht aber vermutlich das Problem, dass dessen Ar*** nicht mit abbrennt, wenn etwas passiert. Wie zwingt man also den Eigentümer, sich wirksam darum zu kümmern, dass im Treppenhaus nicht mehr geraucht wird?

MfG/MkG Uwe S.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen635985
Datum25.07.2010 13:318782 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannWie zwingt man also den Eigentümer, sich wirksam darum zu kümmern, dass im Treppenhaus nicht mehr geraucht wird?

Vermutlich kann man ihn gar nicht zwingen. entweder er möchte, daß nicht geraucht wird und setzt das um oder es ist ihm halt egal.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern635989
Datum25.07.2010 13:338922 x gelesen
so siehts aus , zur not kannst du bei einer Feuerbeschau den Aschenbecher als betrieblichen Mangel aufführen :-)


Gott zum Gruße Klaus

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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland635994
Datum25.07.2010 13:368766 x gelesen
wie gesagt, wenn schon durch Rauchen im Treppenraum eine konkrete Gefahr aufgrund unzulässiger Brandlast besteht, stellt sich zunächst die Frage, welche bzw. wessen Brandlast dort steht (andere Mieter?). Grundsätzlich ist der Betreiber einer baulichen Anlage für deren Sicherheit und für die Sicherheit aller sich in der baulichen Anlage befindlichen Personen verantwortlich.


MBO § 14 Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass
der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und
Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.


Sollte ein Gespräch mit dem Betreiber nicht zur Lösung führen, rate ich dazu, die untere Bauaufsichtsbehörde zu Rate zu ziehen.


Gruß, Tim

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AutorKlau8s S8., München / Bayern636002
Datum25.07.2010 13:388826 x gelesen
Geschrieben von Tim BlankBauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass
der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und
Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.


Jetzt noch mal das Szenario was da gefordert ist wirst du mit einer einzelnen Zigarette in einem normalen Holztreppenhaus nie erreichen.


Gott zum Gruße Klaus

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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland636008
Datum25.07.2010 13:448709 x gelesen
Um welche Problematik geht es denn jetzt eigentlich?

Rauchverbot aus Sicht des Brandschutzes oder Rauchverbot wegen Belästigung durch Nikotinablagerungen und Passivrauchen?


Gruß, Tim

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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland636015
Datum25.07.2010 13:488628 x gelesen
Rauchverbot aus Sicht des Brandschutzes erscheint mir bei dieser Problematik mehr als unwahrscheinlich. Wie bereits erwähnt, sollte durch die Zündenergie einer Zigarette eine Gefahr entstehen, liegt die Gefahr (und die Lösung) nicht bei der Zigarette sondern im Zustand des Treppenraums.


Gruß, Tim

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AutorKlau8s S8., München / Bayern636016
Datum25.07.2010 13:488679 x gelesen
nein es geht um das:
Hallo Leute,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Meine Mahnungen werden irgnoriert.
Nun habe ich Angst das es einmal Nachts brennt, das das Treppenhaus aus Holz ist und ich in meiner Wohnung eingeschlossen bin. (3.Stock Altbau)
Und nun meine Frage, kann ich die Feuerwehr trotzdem, das es nicht brennt anrufen?
Oder muss ich der Polizei Bescheig geben?
Vielen Dank schonmal ;-)

und eine einzelne Zigarette zündet ohne Brandfördernde Mittel kein massives Treppenhaus an


Gott zum Gruße Klaus

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AutorMart8in 8P., Niederscheld / Hessen636058
Datum25.07.2010 15:398666 x gelesen
Hallo,

Ich hatte die Frage so verstanden, dass das Rauchen wegen Brandschutz nach irgendwelchen Gesetzen verboten ist... Daher meine Antwort von oben.
Sollte es natürlich kein Gesetzt ähnlich dem Rauchverbot in Garagen geben, wird es wirklich sehr schwer da was zu machen!

Vielleicht sollte der Fragensteller nochmal präzisieren woher das Verbot stammt...

dann kann man wirklich genaueres sagen. Alles andere wäre Spekulation so wie mein erster Beitrag.

Viele Grüße

Martin


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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW636060
Datum25.07.2010 16:058940 x gelesen
Geschrieben von Vivian PetermannIch bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist. Meine Mahnungen werden irgnoriert.

Hi, wie hier bereits geschrieben wurde, hat die Feuerwehr erst mal nicht damit zu tun. Der Vermieter des Gebäudes kann im Rahmen der Hausordnung das Rauchen in Treppenräumen grundsätzlich untersagen. Vor allem wenn es dadurch zu Belästigungen anderer Mieter kommt. Ebenso das Querlüften in den Treppenraum. Darüber gibt es auch diverse Gerichtsurteile. Das Rauchen in Wohnungen kann normalerweise nicht untersagt werden. Wird gegen so eine Hausordnung verstoßen kann der Vermieter Abmahnen und nach weiteren Mahnungen sogar die Wohnung kündigen. Wenn ihm das aber egal ist und er z.B. lieber rauchende Mieter hat als gar keine, kannst Du eigentlich nur ausziehen und Dir eine andere Bleibe suchen :-(

Gruß, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern636080
Datum25.07.2010 17:598861 x gelesen
Hallo Klaus,

hierzu mal eine Frage:

Geschrieben von Klaus Schiller
zur not kannst du bei einer Feuerbeschau den Aschenbecher als betrieblichen Mangel aufführen
ist die Durchführung einer Feuerbeschau auf Sonderbauten beschränkt, oder kann die auch bei Tiefgaragen (Mittelgaragen - private Nutzung), Mehrfamilienhäusern etc. durchgeführt werden?

Danke schin mal für Deine Antwort.

Gruß
Markus


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AutorKlau8s S8., München / Bayern636084
Datum25.07.2010 18:148716 x gelesen
Hallo Markus,

schau hier und wenn du Feuerbeschauverordnung brauchst melde dich

Feuerbeschau


Gott zum Gruße Klaus

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland636110
Datum25.07.2010 20:188884 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Vivian PetermannIch bin umgezogen und und meine Nachbarn rauchen im Treppenhaus obwohl es wegen Brandschutz vorboten ist.

Wer hat es denn verboten?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorVivi8an 8P., Markkleeberg / Sachsen636115
Datum25.07.2010 20:578741 x gelesen
der Vermieter in der Hausordnung. Leider ignoriert er meine Beschwerde.


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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland636116
Datum25.07.2010 21:008811 x gelesen
Geschrieben von Vivian Petermannder Vermieter in der Hausordnung. Leider ignoriert er meine Beschwerde.

Womit Du auch alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hast.

Wenn Du Dir was Gutes tun willst, dann investierst Du 2,99 für einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder und hängst ihn an sinnvoller Stelle im Treppenraum auf...Ggf.mit Vermieter abklären.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorVivi8an 8P., Markkleeberg / Sachsen636123
Datum25.07.2010 21:229249 x gelesen
das ist eine gute Idee ich schau gleich mal bei Ebay. Danke.


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 23.07.2010 20:05 ., Markkleeberg
 23.07.2010 20:15 ., Kirchheim unter Teck
 25.07.2010 12:02 Mart7in 7P., Niederscheld
 25.07.2010 12:48 ., München
 25.07.2010 13:16 Tim 7B., Blieskastel
 25.07.2010 13:28 Uwe 7S., Bürstadt
 25.07.2010 13:31 ., Bad Hersfeld
 25.07.2010 13:33 ., München
 25.07.2010 17:59 Mark7us 7R., Höhenrain
 25.07.2010 18:14 ., München
 25.07.2010 13:36 Tim 7B., Blieskastel
 25.07.2010 13:38 ., München
 25.07.2010 13:44 Tim 7B., Blieskastel
 25.07.2010 13:48 Tim 7B., Blieskastel
 25.07.2010 13:48 ., München
 25.07.2010 15:39 Mart7in 7P., Niederscheld
 25.07.2010 13:23 Tim 7B., Blieskastel
 25.07.2010 16:05 ., Wuppertal
 25.07.2010 20:18 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 25.07.2010 20:57 ., Markkleeberg
 25.07.2010 21:00 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 25.07.2010 21:22 ., Markkleeberg
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