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ThemaVerwendung von Wappen42 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen637312
Datum29.07.2010 19:3717304 x gelesen
Hallo!

Ich hab da mal ne Frage!

Ich betreibe eine Homepage in der ich meine private Sammlung an Feuerwehrabzeichen zur Schau stelle.

Das heißt ich sammle Ärmelabzeichen von Feuerwehren und stelle Bilder dieser Abzeichen ins Internet auf meine Homepage.
Jetzt hat mich eine E-Mail erreicht in der steht:

"Sehr geehrter Herr Hoffmann,

mit Verwunderung habe ich die Veröffentlichung des Ärmelabzeichens nebst Wappen der Freiwilligen Feuerwehr XXXXXXXX auf Ihrer Internetseite gelesen.

Ärmelabzeichen der Freiwiligen Feuerwehr XXXXXXXXX werden für Sammlerzwecke grundsätzlich nicht abgegeben. Auch ist der Verwendung und Veröffentlichung meinerseits nicht zugestimmt worden.

Ich bitte daher eine evtl. Genehmigung zur Verwendung vorzulegen oder das Wappen unverzüglich zu entfernen."

Diese Nachricht bekam ich vom Gemeindebrandmeister dieser Feuerwehr.

Muß ich das Wappen jetzt löschen???
Irgendjemand muß es ja zum Sammeln weggegeben haben, oder zum Tausch angeboten haben. Sonst hätte ich es doch gar nicht!

Warum verteilt jemand Tauschwappen wenn er nicht möchte das sie irgendwo zu sehen sind?
Sicherlich kann ich verstehen das bestimmte Kosten entstehen wenn man dauernd Abzeichen nachbestellen muß, weil durch das "Verschenken an Sammler" keine mehr da sind, aber das ist doch nicht meine Schuld!!!

Vieleicht hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht und kann mir einen Tipp geben.

Danke schon mal...

Gruß
Stephan


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP637315
Datum29.07.2010 19:4614001 x gelesen
Geht es jetzt nur um das kommunale Wappen, oder das Ärmelabzeichen als ganzes?
Zum Wappen:
Hast du auf der Homepage ein Foto des Wappens, oder eine Grafik? Letzteres ist etwas problematischer, weil hier tatsächlich die Kommune etwas dagegen haben kann, weil das durchaus den Anschein einer hoheitlichen Veröffentlichung haben kann. Bei einem Foto ist das nicht der Fall, da ist offensichtlich dass du das Wappen nur darstellst.
Im übrigen kann ein GBM im Bezug aufs Wappen nichts verbieten, da ist die Kommune der direkte Ansprechpartner.

Wenn es um das gesamte Ärmelabzeichen (also mit Schriftzug und allem drum und dran) geht, kann er gegen die Veröffentlichung eines Fotos auch nichts unternehmen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP637316
Datum29.07.2010 19:4713617 x gelesen
Das ist jetzt mal nicht so einfach. Du hast ja nicht das Wappen an sich sondern (d)ein Foto des Aufnähers abgebildet. Daher würde ich mal aus dem Bauch heraus sagen das du da safe bist. Aber mein Bauch kann mich da auch in die Irre führen.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen637317
Datum29.07.2010 19:5113521 x gelesen
Geschrieben von Stephan HoffmannMuß ich das Wappen jetzt löschen???

Ich würde mal sagen nein. Es ist ja nicht so, daß du das Wappen nutzt (welches womöglich entsprechend geschützt ist), sondern du zeigst ein Bild eine Gegenstandes, der in deinem Besitz ist.

Auch sehe ich den Gemeindbrandmeister nicht in der Position solche Forderungen zu stellen - insbesondere nicht in Form einer Mail. Was hat er eigentlich für eine Mailadresse genutzt (dienstlich/Gemeinde, dienstlich/AG, Privat, Feuerwehrverein, ...). Bist du eigentlich sicher, daß es sich um den Gemeindebrandmeister handelt?

Ich würde das Ganze deswegen einfach mal locker aussitzen.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW637318
Datum29.07.2010 19:5713366 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAuch sehe ich den Gemeindbrandmeister nicht in der Position solche Forderungen zu stellen - insbesondere nicht in Form einer Mail. Was hat er eigentlich für eine Mailadresse genutzt (dienstlich/Gemeinde, dienstlich/AG, Privat, Feuerwehrverein, ...). Bist du eigentlich sicher, daß es sich um den Gemeindebrandmeister handelt?

Wenn es nicht ein neuer E-Postbrief der Deutschen Post war, ist eine E-Mail eh nich rechtlich bindend.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen637319
Datum29.07.2010 20:0113645 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppBei einem Foto ist das nicht der Fall, da ist offensichtlich dass du das Wappen nur darstellst.
...
Wenn es um das gesamte Ärmelabzeichen (also mit Schriftzug und allem drum und dran) geht, kann er gegen die Veröffentlichung eines Fotos auch nichts unternehmen.

So einfach scheint das leider nicht zu sein.
Nur weil man die Urheberrechte an den Bildern besitzt hat man nicht automatisch das Recht die Bilder von den Wappen zu veröffentlichen.


Grüße
Jens

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz637322
Datum29.07.2010 20:2313374 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannWenn es nicht ein neuer E-Postbrief der Deutschen Post war, ist eine E-Mail eh nich rechtlich bindend.


Hallo,

so pauschal wäre ich da vorsichtig. In der Regel ist bei der E-Mail ja der Beweis der Zustellung das Problem. Mit dem Post hier im Forum und der Schilderung des E-Mail Inhaltes hat sich das aber wohl erledigt...

Schönen Gruß
Andreas


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 637324
Datum29.07.2010 20:3513315 x gelesen
Hallo!

Klingt alles ein wenig Kompliziert.

Wenn ich also ein Wappen, das in meinem Besitz ist fotografiere, diese Foto (an dem ich die Rechte besitze) auf meiner privaten, nicht gewerblichen Homepage veröffentliche, kann ich Probleme bekommen?

Hmmm... wie verhält es sich dann mit den zahlreichen Fahrzeugbildern auf denen ganz klar das Gemeindewappen und sogar das Kennzeichen zu sehen ist?

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz637325
Datum29.07.2010 20:4613237 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldWenn ich also ein Wappen, das in meinem Besitz ist fotografiere, diese Foto (an dem ich die Rechte besitze) auf meiner privaten, nicht gewerblichen Homepage veröffentliche, kann ich Probleme bekommen?


Hallo,

also generell gibt es für Wappen von Körperschaften ohnehin kein Urheberrecht da sie als Amtliche Werke gemeinfrei sind. Allerdings ist das "benutzen" eines Wappens ohne Befugnis verboten. Ob dein Beispiel jetzt benutzten ist kann ich leider nicht sagen.

Geschrieben von Jakob TheobaldHmmm... wie verhält es sich dann mit den zahlreichen Fahrzeugbildern auf denen ganz klar das Gemeindewappen und sogar das Kennzeichen zu sehen ist?

Sind nach Meinung der meisten Juristen Panoramafrei, man kann also mehr oder weniger damit machen was man will (so lange das Bild entsprechen der Anforderungen an Panoramafreiheit aufgenommen wurde, also aus "normalem Blickwinkel" einer Person). Allerdings scheint diese Meinung auch nicht so ganz eindeutig, das muss man wohl dazu sagen ;-)

Da Google Street View erlaubt wurde, scheint mir persönlich die Panoramafreiheit momentan ziemlich weitgehend ausgelegt zu werden.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen637326
Datum29.07.2010 20:5113130 x gelesen
Geschrieben von Andreas Huschalso generell gibt es für Wappen von Körperschaften ohnehin kein Urheberrecht da sie als Amtliche Werke gemeinfrei sind.

Geschrieben von Andreas HuschAllerdings ist das "benutzen" eines Wappens ohne Befugnis verboten. Ob dein Beispiel jetzt benutzten ist kann ich leider nicht sagen.

Ich bin ziemlich sicher, dass das kein Benutzen ist. Etwas anderes wäre das öffentliche Tragen des Wappens oder ein Briefkopf damit.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen637327
Datum29.07.2010 20:5113113 x gelesen
Geschrieben von Andreas Huschalso generell gibt es für Wappen von Körperschaften ohnehin kein Urheberrecht da sie als Amtliche Werke gemeinfrei sind. Allerdings ist das "benutzen" eines Wappens ohne Befugnis verboten. Ob dein Beispiel jetzt benutzten ist kann ich leider nicht sagen.

Man nutzt aber im vorliegenden Fall nicht das Wappen (auch nicht die Ablichtung eines Solchen) sondern eine Ablichtung eines Ärmelabzeichens der kommunalen Feuerwehr auf dem das Wappen mit angebracht ist. Ist ein klarer Unterschied.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP637328
Datum29.07.2010 20:5613055 x gelesen
Wieso denn das?


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz637329
Datum29.07.2010 20:5812987 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyMan nutzt aber im vorliegenden Fall nicht das Wappen (auch nicht die Ablichtung eines Solchen) sondern eine Ablichtung eines Ärmelabzeichens der kommunalen Feuerwehr auf dem das Wappen mit angebracht ist. Ist ein klarer Unterschied.

Sehe ich persönlich auch so, aber seit einer Schuldrechtsvorlesung in der uns der Dozent jede Menge Fälle erzählt hat, in denen er den Gegenern seiner Mandanten auf die verrücktesten Art und Weisen Geld aus der Tasche gezogen hat, bin ich mit auf GMV basierenden Aussagen zu Rechtsthemen vorsichtig ;-)

Schönen Gruß
Andreas


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen637330
Datum29.07.2010 21:0012981 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachWieso denn das?

Stell dir vor du schreibst einen offenen Brief und unterzeichnest ihn. Es wäre vermutlich für dich ein Unterschied wenn einer den Brief als ganzes veröffentlicht oder wenn er die Unterschrift (=deine) von diesem Brief einzeln verwendet.

Ist beim Wappen in etwa vergleichbar.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen637331
Datum29.07.2010 21:0212917 x gelesen
Geschrieben von Andreas HuschSehe ich persönlich auch so, aber seit einer Schuldrechtsvorlesung in der uns der Dozent jede Menge Fälle erzählt hat, in denen er den Gegenern seiner Mandanten auf die verrücktesten Art und Weisen Geld aus der Tasche gezogen hat, bin ich mit auf GMV basierenden Aussagen zu Rechtsthemen vorsichtig ;-)

Da ich einen Verein vertrete, dessen Logo ein Element des Stadtwappens trägt und das jemanden bei der Stadt mal angekotzt hat hatte ich Gelegenheit mich mit dem Thema tiefer zu befassen. Wir haben unser Logo nicht geändert... ;-)

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz637332
Datum29.07.2010 21:0212994 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIch bin ziemlich sicher, dass das kein Benutzen ist. Etwas anderes wäre das öffentliche Tragen des Wappens oder ein Briefkopf damit.

Denke auch. Der Kommentar zu §124 OWiG könnte hier evtl. weiterhelfen, liegt mir aber leider nicht vor.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP637333
Datum29.07.2010 21:0513002 x gelesen
Mein Fehler, ich hatte deinen Beitrag falsch verstanden.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP637334
Datum29.07.2010 21:0712997 x gelesen
"Element des Stadtwappens" bedeutet nicht das gesamte, unverfälschte Stadtwappen?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen637337
Datum29.07.2010 21:1113056 x gelesen
Moin,

einzig fraglich ist IMHO ggf. der Weg des Wappens in deinen Besitz. Wenn sie nicht außerdienstlich abgegeben werden, könnte da streng genommen igendwo im Vorfeld ein Diebstahl zugrunde liegen. In dem Fall könnte man das Abzeichen zurückfordern. Wer dich richtig ärgern will, versucht dir noch Hehlerei anzuhängen. Was davon am Ende noch nachweisbar ist, ist wohl fraglich, mit einiger Wahrscheinlichkeit haut man mindestens einen aus dem Umfeld der Wehr damit genauso in die Pfanne. Solltest du es irgendwo zum Tausch anbieten, würde ich da augenblicklich mit aufhören, solange die legale Herunkft nich geklärt ist. Ansonsten sehe ich da wenig Probleme, insbesondere das Foto wird man dir m.E. kaum verbieten können, selbst bei Rückforderung des Abzeichens nicht, sofern es ein Bild des Gegenstands "Ärmelabzeichen" als ganzes ist.

Gruß,
Thorben


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen637338
Datum29.07.2010 21:1812989 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp"Element des Stadtwappens" bedeutet nicht das gesamte, unverfälschte Stadtwappen?

Treffer! Das hat uns die Folgediskussion auch stark vereinfacht.

MkG
Marc


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AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen637340
Datum29.07.2010 21:5513275 x gelesen
Es handelt sich um ein Foto des gesamten Ärmelabzeichens, (nicht nur das Wappen) das ich selbst Fotografiert hab.


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AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen637341
Datum29.07.2010 22:0312973 x gelesen
Ach und außerdem ist mir grad aufgefallen das Die E-Mail die ich vom Gemeindebrandmeister bekommen habe, Cc an die Gemeindeverwaltung dieser Gemeinde geschickt wurde!


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt637342
Datum29.07.2010 22:1712975 x gelesen
Ruhig bleiben, abwarten und Tee trinken.
Wenn er es nicht will, soll er dir erst sagen, auf welcher Grundlage er es dir untersagt.


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AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 637345
Datum29.07.2010 22:3312931 x gelesen
Hallo,

ganz ehrlich?

Er hat ein Ärmelabzeichen in seinem Besitz, damit ist es seins und niemandes sonst. Wenn er das posten will würde ich als GBM sagen "cool geile Werbung für uns"

Aber statt dessen kommt

"Sehr geehrter Herr Hoffmann, usw usw!

Also zum Mitmeisseln in Stein: Irgendwer von DER Wehr hat ein Abzeichen weggegeben (viel Spaß beim Rausfinden wer!)... nun ist es im Besitz des Kollegen und er postet es im Internet. da geht es nicht um wer hat was erlaubt sondern wem gehört was (und auch nicht um Hehlerei usw).

Es ist SEIN Abzeichen und wenn er es nicht geklaut hat viel Spaß beim Nachweisen irgendwelcher Delikte.

Das klingt jetzt ganz platt und "Normalbürgerhaft" aber: wenn DAS unsere Probleme bei der deutschen FW sind sollte sich der GBM ablösen lassen und gehen. Wenn wir sonst keine anderen Probleme mehr haben dann ist ja alles gut....kopfschüttelnd.

Detlef


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW637348
Datum29.07.2010 23:1012812 x gelesen
Wenn das Bild von dir ist, dann kannst du es beruhigt stehen lassen!

Die Forderungen des Gemeindebrandabzeichenjägers sind maximal ein frommer Wunsch. Selbst wenn das Abzeichen geschützt ist, nutzt du es ja nicht zur Täuschung und Ablichtungen die du gemacht hast (egal ob du das Abzeichen im Original besitzt oder nicht) gehören dir und ebenso die Rechte daran.

Der Gemeindebrandabzeichenjäger soll dann lieber die undichte Stelle suchen die seine geheimen Abzeichen verhökern ;-)

Der Sache würde ich gelassen gegenüberstehen!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW637349
Datum29.07.2010 23:1212786 x gelesen
Ach ja! Sonst müsste der Gemeindeabzeichenjäger ja jedes Bild von seinen Fahrzeugen verfolgen, wenn das Wappen auf der Türe mit abgelichtet ist.

Ich würde nicht einmal seine Email beantworten! Einfach ignorieren und lachen und warten, was er sonst noch für Forderungen stellt!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg637350
Datum29.07.2010 23:2212985 x gelesen
Hallo,

offensichtlich sind wir ein untergehendes Volk von Bescheuerten! Es ist ja nicht bekannt aus welchem Bundesland der Gemeindebrandmeister ist, aber ich zweifle mal pauschal an der geistigen Eignung für den Feuerwehrdienst.

Sei ganz beruhigt, sammle weiter Ärmelabzeichen (so wie ich Helme), habe Spaß an Deinem Feuerwehrhobby und stelle die Fotos auch anderen interessierten Kollegen im Internet zur Verfügung. Derjenige, welcher Dir die Ausstellung Deiner eigenen, fotografierten Ärmelabzeichen streitig machen will, macht sich zur Lachplatte des Jahres.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz637352
Datum30.07.2010 00:0512984 x gelesen
Hallo,

... ruhig Blut, der GBM kann die Gemeinde rechtlich nicht nach Außen vertreten - und nur die, vertreten durch den Bgm, kann Dir (eventuell) etwas verbieten wollen.

Deshalb Ruhe bewahren, das Bild auf der HP stehen lassen und mal sehen, welche Schritte der GBM als nächstes veranlasst.

Alles andere wurde ja von den Vor-Schreibern schon gesagt. Ich sehe da ebenfalls kein Problem, vorausgesetzt, Du hast das Ärmelabzeichen rechtlich einwandfrei erworben.

Dies meine ich weniger in Deine Richtung, sondern in Richtung des Verkäufers (Tauschers).

Falls dieses Anzeichen nämlich im Eigentum der Gemeinde ist, kann Dir das zwar jeder FW-Mann verkaufen (Verpflichtungsgeschäft) - er kann Dir aber nicht das Eigentum daran übertragen (Verfügungsgeschäft), da das Ärmelabzeichen ja gar nicht im Eigentum des Veräußers war. Wenn ich mich recht an meine lange Jahre zurückliegenden BGB-Vorlesungen erinnere, nennt man dies wohl "Abstraktionsprinzip".

"Gutgläubiger Erwerb" ist nicht möglich.

Aber dies ist Juristerei vom Feinsten - erst mal abwarten und Tee trinken.

Wegen eines Ärmelabzeichens wird die Gemeinde sicher keinen Zivilprozess vom Zaum brechen.

Und wenn doch, das Bild davon, das hast Du gemacht und damit kannst Du natürlich machen was Du willst.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz637354
Datum30.07.2010 00:0812840 x gelesen
Hallo Gerhard,

Geschrieben von Gerhard Pfeifferich zweifle mal pauschal an der geistigen Eignung für den Feuerwehrdienst

... mach mir keine Angst, gibts dafür irgendwo eine Rechtsgrundlage, dass dieser Personenkreis jetzt auch noch eine geistige Eignung braucht.

Langsam gehts wirklich zu weit ...

Mit lachendem Gruß

Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen637356
Datum30.07.2010 00:2212783 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeUnd wenn doch, das Bild davon, das hast Du gemacht und damit kannst Du natürlich machen was Du willst.
So einfach ist es aber leider wie schon weiter oben geschrieben scheinbar nicht.
Unter die Panoramafreiheit fällt es schonmal nicht, wenn das Bild nur das Wappen zeigt.
Obs ein "Gebrauch" ist, das Bild in einem Sammlerkatalog zu zeigen, kann ich nicht sagen, aber dafür gibt es die lieben Juristen, die die Gesetze auslegen und dann sagen können: Gebrauch ja/nein


Grüße
Jens

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AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland637368
Datum30.07.2010 09:0412536 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferSonst müsste der Gemeindeabzeichenjäger ja jedes Bild von seinen Fahrzeugen verfolgen, wenn das Wappen auf der Türe mit abgelichtet ist.

Natürlich, ein Bekannter, der im Adminteam von bos-fahrzeuge.info ist hat mir da schon Storys erzählt...
Von Feuerwehroberstreifenträgern und sogar KatS-Behörden, die unter teils sehr interessanten Begründungen (Geheimhaltung, Terrorgefahr...), die Entfernung von Fahrzeugbildern, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, verlangt haben.


Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen637370
Datum30.07.2010 09:0912732 x gelesen
Hallo!

Das Abzeichen hab ich meines wissens natürlich rechtlich einwandfrei erworben! Ich hab es irgendwann im August 2008 mit einem anderen Sammler getauscht! Der Sammler von dem ich es hab, kommt nicht einmal aus dem selben Bundesland wie die Feuerwehr um die es geht. Ich denke deshalb das dieses Abzeichen schon mehrmals getauscht worden ist bevor es bei mir angekommen ist!

Is doch schön das es in Deutschland Feuerwehren giebt, denen es so gut geht, das sie keine anderen Sorgen hat als "MEIN" Ärmelabzeichen...


Gruß
Stephan


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AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen637371
Datum30.07.2010 09:2212581 x gelesen
Nach §433, Abs 1 BGB hat der Verkäufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Sprich: Wenn Du es von ihm kaufst, hat er dafür zu sorgen, dass an der gekauften Sache (dem Abzeichen als solches) keine Rechte von Dritten mehr geltend gemacht werdne können (§435 BGB).

Mein Vorschlag wäre, dem Oberfeuerwehrkommandantenvielestreifenträger die Sache so zu schildern und ihn um eine Konkretisierung/nähere Begründung seines Anliegens zu bitten. Oder eben einfach, wie schon zu Genüge empfoheln, nichts tun. Die Gmeeinde wird den Meister schon aufklären, wenn er sie schon in den CC nimmt.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW637376
Datum30.07.2010 09:3412519 x gelesen
Genau das würde ich nicht!

Wie gesagt würde ich nichts schreiben und abwarten, was er noch so alles für Stielblüten abliefert oder ihm klar schreiben, dass ich es nicht entferne und eventuellen Maßnahmen von ihm gelassen entgegensehe, da ich die Rechtslage wohl besser kenne als er.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorDenn8is 8B., Gerlingen / Ba-Württemberg637381
Datum30.07.2010 10:4712392 x gelesen
Hallo Stephan,

ich würde dem ganzen auch gelassen entgegen schauen, wobei ich so langsam auch nervös werde ;).
Wenn das Mode wird, stell ich ne Sekretärin ein .

Schöne Grüße ausm Ländle


MkG Dennis

Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!

Meine Homepage:
www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

Meine Feuerwehr:
www.feuerwehrgerlingen.de

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AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen637385
Datum30.07.2010 11:0512479 x gelesen
Hallo Dennis!

Naja Mode sollte das echt nicht werden! Ich hab ca 1050 Ärmelabzeichen und fast 500 sind schon online! Wenn jetzt dauernd einer kommt der seine Abzeichen nie im Netz sehen oder gar zurück haben will, wird wohl eine Sekretärin nimmer reichen!

Aber wenn ich einmal dabei bin, vieleicht hat ja noch jemand was zu meckern und möchte sein Abzeichen gelöscht haben... ;-) www.hoffis-feuerwehrabzeichen.de

Gruß
Stephan


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AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg637388
Datum30.07.2010 11:2712437 x gelesen
Hallo Stephan,

mal was anderes (ist mir nur so aufgefallen):

Das Grün istn bisschen grell...

Aber sonst...gefällt mir gut ;-)
Ich klick mich grad durch :)


MfG/MkG Philipp H.
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Alles, was ich schreibe ist lediglich meine private Meinung!!!
Ich untersage jegliches, auch auszugsweise, Kopieren meiner Beiträge ohne meine schriftliche Zustimmung!!!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP637389
Datum30.07.2010 11:2912221 x gelesen
Geschrieben von Stephan Hoffmannwww.hoffis-feuerwehrabzeichen.deMit den Abbildungen, wie sie dort zu sehen sind, sehe ich absolut keine Schwierigkeiten.

Daher kannst du die besucherabschreckende Schriftfarbe ruhig ändern. Der Aufbau der Abzeichensammlung und deren Darstellung ist echt gut gelungen, dieses grün macht aber schon nach der Startseite keine Lust mehr, sich da weiter umzusehen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü637391
Datum30.07.2010 12:3012462 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stephan HoffmannIch denke deshalb das dieses Abzeichen schon mehrmals getauscht worden ist bevor es bei mir angekommen ist!

Einmal das und zum anderen wer sagt das das Oberstreifenhörnchen recht hat und DAS Abzeichen aus seiner Wehr kommt ? Es soll durchaus Stickereien geben die überschüssige bzw. "fehlerhafte" Wappen selber verticken, von nachträglich von anderen Personen in Auftrag gegebenen Duplikaten mal ganz abgesehen.


Gruß Andi


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg637397
Datum30.07.2010 13:5712206 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschEs soll durchaus Stickereien geben die überschüssige bzw. "fehlerhafte" Wappen selber verticken

Hallo Andreas,

das siehst Du ja beim Stefan K. der säckeweise Überproduktionen oder Abzeichen mit kleinen Mängeln abzieht .........

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorChri8sti8an 8S., Berlin / Berlin637398
Datum30.07.2010 14:0012158 x gelesen
Junge, Junge, womit man sich so als GBM die Zeit vertreiben kann.
Fang doch ganz einfach von oben an und schick dem Bürgermeister mal einen Brief und bitte untertängist um Genehmigung der Verwendung des Abzeichens. Wenn du das nicht möchtest, würde ich mich mal bei einem Fachanwalt rechtlich Beraten lassen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Alles andere ist nur gefährliches Halbwissen und Bauchentscheidungen.

Kurios ist der Fall schon, wäre vielleicht auch mal was für eine Feuerwehrzeitung (Sommerloch füllen).

Gruß


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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg637420
Datum30.07.2010 16:1912171 x gelesen
Geschrieben von Peter LorenzGeschrieben von Jürgen Ringhofer"Sonst müsste der Gemeindeabzeichenjäger ja jedes Bild von seinen Fahrzeugen verfolgen, wenn das Wappen auf der Türe mit abgelichtet ist."

Natürlich, ein Bekannter, der im Adminteam von bos-fahrzeuge.info ist hat mir da schon Storys erzählt...
Von Feuerwehroberstreifenträgern und sogar KatS-Behörden, die unter teils sehr interessanten Begründungen (Geheimhaltung, Terrorgefahr...), die Entfernung von Fahrzeugbildern, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, verlangt haben.



Ach ja, das leidige Thema. Wir haben damit wahrlich vile undd oft zu tun. Das bekommen nur sehr wenige mit.


Am einfachsten ist, wenn man vorher fragt. Eigentlich sind die Oberen ja ganz nett und freuen sich oft sogar, das wir vorbeikommen wollen ;-)
Aber es gibt eben auch die anderen, siehe Startbeitrag.


Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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