alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaAusgestaltung (Alters- und) Ehrenabteilung13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW637623
Datum01.08.2010 14:446996 x gelesen
Hallo zusammen,

gibt es bei Euch eine (Alters- und) Ehrenabteilung?

Wenn ja,

1. Warum?
2. Wer wird dort Mitglied?
3. Wer entscheidet, wer dort Mitglied wird oder ist es Automatismus, wenn man die aktive Abteilung verlässt?
4. Welche Rechte haben diese Mitglieder?
5. Welche Pflichten haben diese Mitglieder?
6. Hat die Abteilung konkrete Aufgaben?
7. Lebt die Abteilung aktiv oder eher nur auf dem "Papier"

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern637625
Datum01.08.2010 15:104960 x gelesen
Hallo Katja,

wir haben auf die Initiative eines baldigen Mitglieds derselben vor zwei Jahren eine Alters- und Ehrenabteilung ins Leben gerufen.

Die treffen sich i.d.R. einmal im Monat und tun die verschiedensten Dinge vom einfachen zusammensitzen bis zum Besuch anderer Feuerwehren usw.

Allerdings ist das mehr eine lockere Zusammenkunft der Ü63-Feuerwehrler (Vereinsmitglieder) ohne Rechte und Pflichten. Jeder kann kommen, der Interesse hat. Es gibt auch keine konkreten Aufgaben. Dennoch aber besteht bei vielen auch noch das Interesse an der aktiven Abteilung, so dass hin und wieder auch Vertreter derselben hinzustoßen und mit ihnen diskutieren über aktuelle Entwicklungen und Thematiken. Weitere "Programmpunkte" waren auch schon: Filme aus alten Zeiten anschauen, Watt-Turnier mit der A/E-Abteilung der Nachbarfeuerwehr, Besuch der Hauptstützpunktfeuerwehr in unserer Kreisstadt (bes. Interesse auf den Fahrzeugpark und die technische Ausrüstung) u.v.m.

Kommen kann eigentlich jeder, der daran Interesse zeigt und so auch nach seiner aktiven Dienstzeit noch die Verbundenheit zur Feuerwehr zeigen möchte.

Die meisten haben i.d.R. auch noch ihre Ausgehuniform und waren z.B. heuer einmal geschlossen auf dem Gründungsfest einer benachbarten Landkreisfeuerwehr.

Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHerm8ann8 N.8, Garding / S-H637626
Datum01.08.2010 15:224906 x gelesen
Hallo Katja,

1.) war schon immer so (und wir (aktive- und Ehrenmitglieder) finden das gut so

2.) Kameraden, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind
(1) Der aktive Dienst endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres durch Übertritt in die
Ehrenabteilung, auf Wunsch des Mitglieds spätestens jedoch mit dem Ende des Kalenderjahres,
in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
(2) Aktive Mitglieder, die vor Erreichung der Altersgrenze die Eignung für den Feuerwehrdienst
teilweise oder vollständig verloren haben, können in die Ehrenabteilung übernommen
werden.

3.) automatisch, bei Verlassen der Aktiven, Wechsel in die Ehrenabteilung

4.) werden eingeladen zu Mitgliederversammlungen (bes. JHV), ohne Stimmrecht, nur beratende Stimme

5.) keine...

6.) nein

7.) lebt aktiv, treffen sich ca. 6x(?) pro Jahr und informieren sich über Neuerungen in der Wehr, besuchen Feuerwehr-relevante Einrichtungen, etc., werden von den Aktiven(Vorstand) zu einer Adventsfeier mit Programm, Kaffe und Kuchen, Plauderstunde eingeladen

Gruß
Hermann


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHein8z L8., Kamen / NRW637628
Datum01.08.2010 15:464839 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky1. Warum?
ist in NRW gesetzlich geregelt in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (LVO FF). Dort steht:

§ 6 Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze (§ 22
Abs. 1a dieser Verordnung), aus gesundheitlichen Gründen (§ 4 Abs. 3, § 22 Abs. 1b
dieser Verordnung) oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der
Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der
Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie behalten ihren Dienstgrad und sind
zum Tragen der bisherigen Dienstkleidung berechtigt.

Deine Frage 2, 3 und 4 sind damit auch gleich mit beantwortet.

Pflichten gibt es direkt keine. Man trifft sich 1 x im Monat (gemütliches Beisammensein), führt Besichtigungen und Ausflüge durch, hilft beim Tag der offenen Tür. Zug- und Wehrführer berichten gelegentich aus der aktiven Wehr. Mitglieder der Ehrenabteilung werden zu Ausflügen und Weihnachtsfeier eingeladen........

Gruß
Heinz


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW637631
Datum01.08.2010 15:584758 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja Midunskygibt es bei Euch eine (Alters- und) Ehrenabteilung?

ja, die gibt es

1. naja, war wohl schon immer so ;-)
(aber warum sollte man Kameraden nach ggf. jahrzehntelangem Fw-Dienst einfach auch so ausschliessen?)

2., 3. wer mit Erreichen der Altersgrenze oder vorzeitig (aus gesundheitlichen Gründen) ausscheidet, wird automatisch Mitglied.

4. Die Alterskameraden bleiben satzungsgemäß Mitglieder im Verein. Sie haben Stimmrecht und einen eigenen Vertreter im Vorstand.
Bei Vereinsaktivitäten (Kameradschaftsabend, Feuerwehr-Ausflug) sind sie eingeladen und i.d.R. auch mehrheitlich vertreten.

5. Natürlich gilt auch für die Alterskameraden die allgemeine Ordnungspflicht. Das war es dann aber auch schon.

6. konkrete Aufgaben gibt es nicht. Der eine oder andere macht sich an der einen oder anderen Stelle mal mehr oder weniger regelmässig nützlich.

7. Es gibt monatliche Treffen, ausserdem lässt sich auch immer mal der eine oder andere der Alterskameraden bei Aktivitäten der Einsatzabteilung sehen. Man kann also auch immer mal von der Erfahrung der letzten Jahrzehnte profitieren, und umgekehrt haben die Alterskameraden auch zu aktuellen Themen immer ihre Meinung ;-)

Zusammenfassend würde ich sagen, dass die Ehrenabteilung bei uns ein ganz normaler Teil der Feuerwehr-Gemeinschaft ist.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW637647
Datum01.08.2010 17:124884 x gelesen
Hallo Heinz,

Geschrieben von Heinz Lethausist in NRW gesetzlich geregelt in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (LVO FF). Dort steht:

§ 6 Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze (§ 22
Abs. 1a dieser Verordnung), aus gesundheitlichen Gründen (§ 4 Abs. 3, § 22 Abs. 1b
dieser Verordnung) oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der
Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der
Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie behalten ihren Dienstgrad und sind
zum Tragen der bisherigen Dienstkleidung berechtigt.


Danke, aber die gesetzlichen Vorschriften in NRW sind mir bekannt. ;-)
Mich interessierte aber auch die Umsetzung in anderen Bundesländer.

Geschrieben von Heinz LethausPflichten gibt es direkt keine.
Da die Ehrenabteilung in NRW aber eben auch aus jüngeren Kameraden, die "aus sonstigen wichtigen Gründen" aus der Einsatzabteilung ausgeschieden sind, bestehen kann, stellt sich die Frage, was man von seiner Ehrenabteilung erwartet - oder erwarten kann. Insbesondere, wenn es sich ggf. um Kameraden handelt, die eben noch nicht Jahrzehnte dabei gewesen sind. Aber das hast du mir ja im Hinblick auf die nicht vorhandenen Pflichten benannt.

Geschrieben von Heinz LethausMan trifft sich 1 x im Monat (gemütliches Beisammensein), führt Besichtigungen und Ausflüge durch, hilft beim Tag der offenen Tür.

Wie sieht denn die Hilfe genau aus? Erwartet das die Einsatzabteilung oder nimmt sie die Hilfe einfach gerne an?

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein637648
Datum01.08.2010 17:154629 x gelesen
Geschrieben von Hermann Nienaber1.) war schon immer so (und wir (aktive- und Ehrenmitglieder) finden das gut so
Ist so auch in der Mustersatzung der Feuerwehren Schleswig-Holsteins vorgesehen, die im Grunde genommen von jeder FF genutzt wird (Abweichungen von der Mustersatzung benötigen meines Wissens immer einer Zustimmung des Innenministeriums, kommen deshalb selten vor).
Den entsprechenden §5 der Mustersazung hat Hermann unter Punkt 2 ja schon zitiert.

Die Aktivität der Ehrenabteilung hängt immer davon ab, wer wie diese sich gerade zusammen setzt, wie unternehmungslustig und "fit" die Kameraden noch sind. Generell nehmen sie bei uns an der Jahreshauptversammlung sowie an allen Feierlichkeiten wie Grillabend und Weihnachtsfeier teil und bekommen am Jahresanfang informationshalber einen Dienstplan ausgehändigt, so dass sie bei Interesse die Übungen/Ausbildungen als Zuschauer vefolgen können. Darüber hinaus kann es auch noch "interne" Treffen/Ausfahrten etc. der Ehrenabteilung geben, sofern dies gewünscht wird.


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHein8z L8., Kamen / NRW637656
Datum01.08.2010 18:184733 x gelesen
Hallo Katja,

Geschrieben von Katja MidunskyKatja Midunsky, Köln
Danke, aber die gesetzlichen Vorschriften in NRW sind mir bekannt. ;-)

Das ging aus deiner Frage so direkt nicht hervor! Nun ja, weil auch Henning etwas von "satzungsgemäß" schrieb, wollte ich damit auch klarstellen, dass eine Ehrenabteilung eben vom Gesetzgeber direkt vorgesehen ist, also zur "offiziellen Feuerwehr" gehört und nicht einen Förderverein voraussetzt. Ist z.B. auch wichtig wegen Versicherungsschutz. In diesem Rahmen kann man sich halt bewegen und es ausgestalten.

Was die Hilfe betrifft: das hat sich hier im Laufe von Jahren so entwickelt, die Hilfe wird gern angenommen aber auch direkt von der Ehrenabteilung angeboten. Beim Tag der offenen Tür kochen die z.B. Erbsensuppe in der Feldküche und verkaufen sie auch, machen Aufsicht an einer Hüpfburg und helfen im Wechsel beim Wertmarkenverkauf....

Gruß
Heinz


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW637659
Datum01.08.2010 18:564566 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyDa die Ehrenabteilung in NRW aber eben auch aus jüngeren Kameraden, die "aus sonstigen wichtigen Gründen" aus der Einsatzabteilung ausgeschieden sind,
Darum wurde ja vor Jahren aus der Alters- Und Ehrenabteilung auch nur noch die Ehrenabteilung.

Übrigens sollte man bei den ganzen Planungen und Aktivitäten genau überlegen, was man macht und tut.
Bei uns im Kreis ist jährlich ein "Altentag", der Höhepunkt für viele dieser Mitglieder. Sie werden in Feuerwehrfahrzeugen (MTW, LF usw.) zum Treffen gebracht und wieder zurück. Nach einer "Meinungsverschiedenheit" mit dem damaligen Leiter der Feuewehr habe ich mich schriftlich an die Feuerwehrunfallkasse gewendet.
Man hat mir schriftlich mitgeteilt, das es ähnlich wie mit einem Pensionärstreffen einer Firma ist. "Schön Euch zu sehen - aber keinerlei Versicherungsschutz". Weder bei der Fahrt, bei der Veranstaltung, noch beim Rücktransport. Keine Ahnung ob mittlerweile der Aufenthalt in der Feuerwache / Gerätehaus vor und nach der Veranstaltung oder bei Tag der Offenen Tür versichert ist.
Weiß es jemand genau?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY637660
Datum01.08.2010 18:584568 x gelesen
Hallo Katja,

hier mal das Beispiel unserer FF. Ich denke, ein großer Teil bayrischer Feuerwehren handhabt es ähnlich. Wobei ich dazu sagen muß, dass wir einen "normalen" Feuerwehrverein haben, wie es in Teilen Bayerns üblich ist.

zu 1:) Wer 25, 30 Jahre oder länger iteinander Dienst "geschoben" hat, der fällt z.T. in ein Loch, wenn er aus der aktiven Mannschaft ausscheidet. Damit diese Kameraden/innen sich weiterhin treffen und fachsimpeln können, werden die ehemaligen FA in die passive Abteilung übernommen.

zu 2:) Jeder aktive Kamerad/in nach Erreichen der Altersgrenze und Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

zu 3:) Automatisch

zu 4 und 5:) Die gleichen Rechte und Pflichten wie jedes Mitglied im Verein.

zu 6:) Nein

zu 7:) da könnte etwas mehr gemacht werden. Zur Zeit ist die Situation etwas unbefriedigend.

Hier mal der Link zu unserer Satzung.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern637673
Datum01.08.2010 21:134504 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky4. Welche Rechte haben diese Mitglieder?
Z.B. kostenfreie Mitgliedschaft im Feuerwehrverein.


MfG Linus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW637679
Datum01.08.2010 21:464543 x gelesen
Hallo Katja,

bei uns gibt es ebenfalls eine Alters und Ehrenabteilung.
Zu1)
Aus Tradition? Solange ich Feuerwehr kenne, gibt es auch die A+E Abteilung. Ausserdem ist so mit 60 nicht Schluss mit der Feuerwehr, sondern man kann, wenn man will weiterhin der Feuerwehr verbunden bleiben und mit den alten Kollegen was unternehmen.
Zu2)
Mitglied wird derjenige, der aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausscheidet und seine Überstellung in die Ehrenabteilung beantragt. Es können aber auch vor dem ausscheiden aus Altersgründen Kameraden übernommen werden, beispielsweise, wenn aus gesundheitlichen Gründen Schluss mit dem aktiven Dienst ist, oder man nicht mehr aktiv sein mag, sich aber besonders verdient gemacht hat (Entscheidung im Einzelfall durch den Leiter der Feuerwehr).
Zu3)
Ist in 2 schon beantwortet :-)
Zu4)
Welche rechte sie haben? mmh, eigentlich keine, sie können bei uns nur den letzten Dienstanzug behalten und diesen bis zum Verschleiss auftragen. Aber ansonsten wäre mir nichts bekannt.
Zu5)
Ich glaube keine. Die A+E Abteilung ist rein freiwillig. Ich glaube, da ist nichts verpflichtendes bei.
Zu6)
Ja, Pflege der Kameradschaft und, sie kümmern sich auch, wenn gewünscht um die Witwen bereits verstorbener. So werden sie bei uns immer wieder zu Ausflügen etc. eingeladen.
Zu7)
Wir haben bei uns drei Abteilungen. Je Löschzug eine, ausgenommen der Löschzug Wache (hauptamtliche), der hat keine. Aber alle alten ha. Feuerwehrmänner sind bislang in einer Ateilung der drei Löschzüge untergekommen, wenn sie es denn wollten :-) Und alle drei Abteilungen treffen sich regelmäßig in den Gerätehäusern oder bei Kameraden. Da wird dann mal n schöner Abend gemacht, über die neusten Feuerwehrdinge geplaudert und auch Sommerfeste oder Ausflüge stehen dann an.

Zu8)
Eigener Punkt: Ehrenamtlich bin ich noch beim THW und dort können die sogenannten Althelfer aktiv am Dienst teilnehmen. Sie bleiben Mitglied des THW, aber ohne Verpflichtungen. Wenn sie wollen kommen sie, wenn nicht, bleiben sie daheim. Sie dürfen aber an allen dienstlichen Veranstaltungen teilnehmen und meines Wissens nach auch an Einsätzen. So sie wollen und können!

Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen637685
Datum01.08.2010 22:444796 x gelesen
Nabend.

Geschrieben von Katja Midunsky

gibt es bei Euch eine (Alters- und) Ehrenabteilung?


Ja.

Geschrieben von Katja Midunsky1. Warum?

Ehrlich gesagt: Weil es die schon immer gab. Ich finde es allerdings auch gut.

Geschrieben von Katja Midunsky3. Wer entscheidet, wer dort Mitglied wird oder ist es Automatismus, wenn man die aktive Abteilung verlässt?

Der Wehrführer versetzt einen da hin, wenn gesundheitliche Gründe oder das Alter den aktiven Dienst verhindern. Der FA muss das natürlich auch wollen. Bisher ist mir nur ein Fall bekannt, wo der FA die Feuerwehr ganz verlassen hat.

Geschrieben von Katja Midunsky4. Welche Rechte haben diese Mitglieder?
5. Welche Pflichten haben diese Mitglieder?


Sie haben keine Dienstpflicht mehr, nehmen aber an gemeinsamen Veranstaltungen teil. Dazu gehören Versammlungen, Festivitäten, Jubiläen, usw.


Geschrieben von Katja Midunsky6. Hat die Abteilung konkrete Aufgaben?

Keine Verpflichtungen. Bei uns ist es traditionell so, dass die Mitglieder im Sommer nach Übungen schonmal den Grill anwerfen, ein bisschen die Pflege der Grünanlagen übernehmen und bei größeren Einsätzen auch schonmal Kaffeemaschine und Suppentopf anwerfen.

Geschrieben von Katja Midunsky7. Lebt die Abteilung aktiv oder eher nur auf dem "Papier"

Aktiv.

Gibts einen besonderen Grund für die Frage?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 01.08.2010 14:44 Katj7a R7., Köln
 01.08.2010 15:10 Marc7o H7., Loiching
 01.08.2010 15:22 Herm7ann7 N.7, Garding
 01.08.2010 17:15 Kay 7S., Seester
 01.08.2010 15:46 Hein7z L7., Kamen
 01.08.2010 17:12 Katj7a R7., Köln
 01.08.2010 18:18 Hein7z L7., Kamen
 01.08.2010 18:56 Hube7rt 7K., Erkelenz
 01.08.2010 15:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.08.2010 18:58 Anto7n K7., Mühlhausen
 01.08.2010 21:13 ., Thierstein
 01.08.2010 21:46 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 01.08.2010 22:44 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt