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ThemaTaktische Einheiten/Verbände, Planungen für den KatS in den Ländern,118 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637710
Datum02.08.2010 11:4664939 x gelesen
Hallo,

für das geplante Buch zu den Taktischen Einheiten/Verbände im Einsatz habe ich ja schon mal die Landesregelungen hier hinterfragt.

Das ist jetzt unten der aktuelle uns bekannte Sachstand. Hat sich hier ggf. in den letzten Monaten noch was in den einzelnen Ländern geändert? Gibt es in den Ländern, wo zuletzt keine Meldungen kamen doch etwas oder wurde etwas angeschoben?

Merci schon mal für die Mithilfe!

......


1.2.3 Beispiele aus Regelungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

Im Zuge der Erfahrungen aus den Großeinsätzen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte wie z.B. Waldbrände, Hochwasser, Schneekatastrophen usw. wurde in den letzten Jahren vermehrt der Bedarf erkannt, Regelungen für größere taktische Verbände mindestens auf regionaler oder Landesebene zu treffen. Damit sollen größere Einsätze mit gemeinde- oder kreis- oder gar landesgrenzenüberschreitender Zusammenarbeit leichter ermöglicht werden. Die wesentlichen Gründe sind im Kapitel 1.1 bereits beschrieben worden.

Im Zuge der Diskussion um die Verbesserung des Katastrophenschutzes in der EU v.a. anlässlich der fast jährlichen verheerenden Waldbrände in den südlichen EU-Staaten wird spätestens seit 2007 sogar in den deutschen Ländern darüber diskutiert, diese ggf. bereits geschaffenen Strukturen – die natürlich fast alle unterschiedlich aufgebaut sind – bei Bedarf auch ins Ausland anzubieten und auf Anforderung zu entsenden .

Nachfolgend haben wir die uns mit Stand von Anfang 2009 bekannten Planungen oder Empfehlungen bzw. Regelungen aus den Ländern zusammengefasst.


1.2.3.1 Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat zwar diverse unterschiedliche Züge im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung, ABC-Schutz, Sanitätsdienst, Bergrettung usw. (sogar inklusive von noch 3 Veterinärzügen , vom Bund 1994/95 an die Landkreise übergeben und mindestens teilweise weiterbetrieben), aber offensichtlich (noch) keine übergeordneten Strukturen.


1.2.3.2 Bayern

Bis 1993 gab es 16 sog. „Notstandseinheiten“, die regierungsbezirksmäßig gegliedert waren (vgl. BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND UNTERFRANKEN, 2003) und außerdem die Einheiten der „Landesreserve“ (= je ungefähr ein verstärkter Löschzug und Sonderfahrzeuge der Staatl. Feuerwehrschulen Regensburg und Geretsried ).

Ab 2003 sollten nach Auswertung der eigenen Erfahrungen sowie der großen vorherigen Hochwassereinsätze in Sachsen und Sachsen-Anhalt nach Vorstellungen des FB 5 des LFV Bayern danach neue Einheiten je Landkreis (insgesamt 96) gebildet werden. Diese sollten u.a. für verschiedene Schadenslagen wie großflächiger Stromausfall, Hochwasser, Abwehr von Ölgefahren und Beseitigung von Sturmschäden aufgestellt werden sollten. Es war ein zentraler Meldekopf im Innenministerium und je drei Notstandseinheiten eine Führungseinheit vorgesehen. Für die Ölwehr sollten je Regierungsbezirk 2 Ölwehrkomponenten aufgestellt werden.

Die Reserven an den Staatlichen Feuerwehrschulen sollten weiter beibehalten werden.

In der bayerischen Landesfeuerwehrzeitschrift brandwacht wird in der Ausgabe 01/2008 sowie in „Florian kommen“ Nr. 73 aus Dezember 2007 die bis 2007 in Bayern daraus entwickelte Form von „Feuerwehrhilfeleistungskontingenten“ vorgestellt.

Diese Kontingente bestehen aus
- Grundkomponente,
- Ergänzungskomponenten.


Die Grundkomponente besteht immer aus

Führung/Verbindung
- Kontingentführer mit Stellvertreter
- Unterstützungsgruppe Kontingentführer (UG-Kon )
- Kräfte für ein Voraus- bzw. Verbindungskommando

Logistik-/Sanitätsdienst
- Versorgungsgruppe mit Ausstattung für 48 h autarken Betrieb

Personal
- 2 (Lösch-)Züge mit je mindestens 2 Löschgruppenfahrzeugen
= ca. 60 Einsatzkräfte (EK).

Als Spezial- bzw. Ergänzungskomponenten sind mit Stand von 05/2008 vorgesehen:
- Standard (2 LZ mit je mindestens 2 LF)
- Hochwasser (2 LZ mit je mindestens 2 LF)
o Pumpen (10 – 15 TP, Stromerzeuger etc.)
o Sandsäcke (10.000 Sandsäcke, 1 Sandsackfüllgerät etc.)
- Sturm (2 (Hilfeleistungs-)Züge mit je mindestens 2 LF mit THL-Beladung)
o Dachsicherung (1 RW, Stromerzeuger, Abdichtmaterial etc.)
o Motorsägen (2 RW, Stromerzeuger, 20 Motorkettensägen etc.)
- Ölwehr (1 Zug mit LF, Ölwehrausstattung, LKW, Bootstrupp etc.)
- ABC-Dienst (1 Gefahrenzug mit 1 - 2 LF, GW-G, LKW, Dekon-P, ErkKW, GW A/S, Gerätepaket ABC etc.)

Hinweis: Eine Komponente Waldbrand wird zwar vereinzelt diskutiert, ist aber noch nicht geregelt. Faktisch bestehen jedoch zwischen den „Hubschrauberstandorten “ der bayerischen Feuerwehren übungs- und einsatzmäßige Verbindungen, die den Einsatz in Verbandstärke regulär planen, üben und durchführen.

Interessant ist, dass im Gegensatz zu den Empfehlungen/Erlassen aus den anderen Bundesländern hier zwar fast vorbildlich mit Grundkomponenten (inkl. Logistik/Sanität) und Ergänzungskomponenten gearbeitet wird, man aber die eingeführten Begriffe (vgl. FwDV 100, DV 102), die auch in Bayern gelehrt werden, für Verbände (Abteilungen, Bereitschaften) nicht nutzt, sondern das Wort "(Feuerwehr-)Hilfeleistungskontingente" neu einführt und auch in der Führung bei der Bayerischen Struktur der „ÖEL“ bleibt, die begrifflich zur FwDV 100 erhebliche Unterschiede aufweist.


1.2.3.3 Berlin

Nach der Homepage der Berliner Feuerwehr sind Feuerwehrbereitschaften (FwB) in Berlin in Brandschutzabteilungen (BSA), Brandschutzbereitschaften (BSB) und Brandschutzzüge (BSZ) untergliedert.

Jede BSA besteht demnach aus bis zu 3 BSB, die BSB jeweils aus mindestens 3 BSZ sowie weiteren Lösch- bzw. Sonderfahrzeugen.

Entgegen der sehr „brandschutzlastigen“ Bezeichnung BSA, BSB und BSZ sind die FwB bzw. deren Teileinheiten einsetzbar:
- zur Brandbekämpfung bei Groß- und Flächenbränden,
- für die Abwehr oder Beseitigung von Gemeingefahren nach Unwettern und anderen Naturereignissen,
- zur Unterstützung von Rettungs-, Bergungs- und unaufschiebbaren Instandsetzungsarbeiten,
- zum Aufbau und Betreiben einer Wasserversorgung über längere Wegstrecke sowie
- zur Unterstützung sicherstellender Maßnahmen bei Großveranstaltungen.


Abbildung 1.2.3.3/1 und 2 : Gliederung der Feuerwehrbereitschaft der Berliner Feuerwehr. (Grafik: Cimolino)

Problematisch erscheint die doppelte Verwendung des Begriffs „Bereitschaft“ in der taktischen Beschreibung – einmal als Oberbegriff „Feuerwehrbereitschaft“, einmal als Struktur „Brandschutzbereitschaft“ unterhalb der „Brandschutzabteilung“.


1.2.3.4 Brandenburg

Im Runderlass III Nr. 76/93 wurde vom brandenburgischen Innenministerium bereits kurze Zeit nach der Wende die Aufstellung von landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten speziell zur Bekämpfung von Großwaldbränden beschrieben.

Ganz klar war dort gefordert, dass die an die Kommunen übergebenen Fahrzeuge des Landes (z.B. TLF 16/45-W) sowie die bundeseigenen Fahrzeuge LF 16-TS und SW 2000-Tr in diese Einheiten zu integrieren waren.

Abbildung 1.2.3.4/1: Die TLF 16/45-W aus den verschiedenen Landesbeschaffungen mussten in die KatS-Einheiten integriert werden. (Foto: Zawadke) [Einsatzfahrzeuge – Typen, Abb. 2.2.3.4/4]

Sie sind wie in Abb. 1.2.3.4/1 beschrieben gegliedert.


Abbildung 1.2.3.4/2: Gliederung der KatS-Einheiten aus Brandenburg gemäß Erlass III Nr. 76/93. (Grafik: Cimolino)

Problematisch erscheint das völlige Fehlen von Führungsfahrzeugen in den Zügen. Auch die Logistikeinheit ist für die genannte Stärke von ca. 135 FA sehr knapp bemessen!

Der Erlass von 1993 nennt nur eine Brandbekämpfungseinheit. Wikipedia nennt aber ebenso wie einige FA aus Brandenburg noch folgende spezielle Zusammenstellungen, die allerdings offensichtlich nicht flächendeckend aufgestellt sind:
- Hilfeleistungszug (inkl. eines GKW I des THW),
- Gefahrgutzug sowie
- Versorgungs- und Betreuungskomponente (mit NAW und G-KTW).

Der brandenburgische Innenminister teilt am 07.03.2007 über den Pressedienst Nr. 044/2007 mit, dass das Einsatzspektrum der Brandschutzeinheiten auf Einsätze bei Chemieunfällen und für den grenzüberschreitenden Katastrophenschutz erweitert werden sollen. Dies erfordere Veränderungen der Struktur und eine technische Erneuerung. Einsatzlogik und Ausstattung der Sondereinsatzgruppen (SEG) des Katastrophenschutzes schließlich sollen planerisch mit dem landeseinheitlichen Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit einem Massenanfall von Verletzten abgestimmt werden.
Unklar ist aus den Rückmeldungen von Ende 2008, was davon tatsächlich in der Fläche bereits umgesetzt wurde.


1.2.3.5 Bremen

Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke.

Die Feuerwehr Bremen verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können.


1.2.3.6 Hamburg

Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke.

Die Feuerwehr Hamburg hat gegenüber den Feuerwehren in den Flächenbundesländern den Vorteil einer starken Standardisierung der Fahrzeuge (HLF 16 (BF), HLF 16/12 (FF), LF 16-TS (alt/neu) und verfügt über einige teilweise auch baugleich zum Bund kommunal beschaffte Sonderfahrzeuge des KatS (RW 1, GKW, SW, DMF/DekonP); gleiches gilt z.B. auch für Berlin und Bremen). Da jede FF über ein HLF 16/12 und über ein LF 16-TS (zzgl. evtl. eines Sonderfahrzeugs) verfügt, können diese in fast beliebiger Kombination schnell zu größeren Einheiten zusammengefügt werden, so z.B. geschehen für den Hochwassereinsatz in Dresden 2002 oder für größere Übungen innerhalb Deutschlands oder der EU.

Die Feuerwehr Hamburg verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können.


1.2.3.7 Hessen

In § 26 Abs. 1 HBKG ist festgelegt und in einem ausführlichen Text vom Hessischen Ministerium des Inneren (HMdI), 2002, erläutert, für welche Aufgabenbereiche des Katastrophenschutzes in Hessen welche Strukturen aufzustellen sind. Das Land Hessen bezuschusst bzw. beschafft sogar landeseigene Fahrzeuge und Geräte dafür.

Folgende Aufgabenbereiche sind aufgeführt:
1. Brandschutz,
2. Gefahrstoff-ABC,
3. Sanitätswesen,
4. Betreuung,
5. Wasserrettung,
6. Bergung und Instandsetzung,
7. Führung,
8. Information und Kommunikation.

Dies ergibt folgende Übersicht:

Tabelle 1.2.3.7/1: Ausführliche Übersicht über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes gemäß § 26 Abs. 1 HBKG (Tabelle: Anlage 07 zu HMdI, 2002)

Die jeweiligen Zusammensetzungen der Züge sind in den weiteren Anlagen, vgl. HMdI, 2002, ausführlich und übersichtlich beschrieben.

Als Führungseinheit ist eine Führungsgruppe TEL (FüGr TEL) mit ELW 2 zur Unterstützung des jeweiligen Einsatzleiters vorgesehen. V.a. diese wird bei Bedarf von einer speziell ausgestatteten Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) unterstützt, vgl. hierzu ausführlich auch das Buch Kommunikation im Einsatz in der Buchreihe Einsatzpraxis, CIMOLINO, 2008.

Eine FüGr TEL wird bei Bildung eines taktischen Verbandes aus bis zu 5 Zügen, erweitert ggf. um ergänzter Sanitäts- bzw. Logistikkomponenten, diesem übergeordnet.

In den Anlagen zu HMdI, 2002, sind viele Details geregelt, die bei den meisten anderen Ländern oder Organisationen völlig offen oder nur relativ unklar beschrieben sind. Dazu zählen z.B. die Bezeichnung der Einheiten, die wie folgt klar bezeichnet werden:
- Laufende Nummer der Einheit innerhalb des Bereiches der jeweiligen unteren KatS-Behörde, beginnend mit „1“
- Bezeichnung der Einheit (Kurzbezeichnung)
- KFZ-Kennbuchstaben des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Beispiele:
2. LZ FB = 2. Löschzug des Wetteraukreises,
3. SZ F = 3. Sanitätszug der Stadt Frankfurt am Main.

Alle Einrichtungen und die Einheiten, die im Bereich einer unteren KatS-Behörde nur einmal vorhanden sind (z.B. GABC-MZt, IuKGr), werden nur mit der Kurzbezeichnung und dem Kfz.-Kennbuchstaben bezeichnet.
Außerdem gehört dazu die Beschreibung eines Einsatzes außerhalb des Bundeslandes Hessen (inkl. Vorauskommando, Verbindungspersonal, Pressearbeit usw.).

Darüber hinaus hat das Hessische Innenministerium mit Erlass HMdIS - V 11 – 65 j 04/13 (Waldbrandbekämpfung), gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV), StAnz. 52/2007 S. 2773 und 08/2008 S. 445, zur raschen, wirksamen und abgestimmten Waldbrandbekämpfung Regelungen über Befugnisse, Zuständigkeiten, Leitungskompetenzen und des Zusammenwirkens der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr- und Fachbehörden im Einzelfall bei Waldbränden, größeren Schadenslagen und Waldbrandkatastrophen, zur Festlegung von Stationierungsorten und des Einsatzes der Löschwasser-Außenlastbehälter zur Vorgehensweise bei Hubschrauberanforderungen sowie zur Gewährleistung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen der Forst-, Brand- und Katastrophenschutzbehörden festgelegt.
Dort sind allgemeine Fragen und v.a. die Frage nach der Einsatzleitung sowie Stationierung bzw. Anforderung von Spezialgerät (v.a. zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft) geregelt.


1.2.3.8 Mecklenburg-Vorpommern

Den Autoren sind keine Regelungen bekannt.


1.2.3.9 Niedersachsen

In Niedersachsen wurde bereits am 14.03.1975 ein Erlass zum übergemeindlichen Einsatz der Feuerwehren, hier: Kreisfeuerwehrbereitschaften erlassen. (Damit entgegen vielen späteren Darstellungen bereits vor den dramatischen Waldbränden, die im August 1975 stattfanden und u.a. 5 tote Feuerwehrangehörige forderten.) Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) kennt neben den Gemeinde- auch noch Kreisfeuerwehren. Aus diesen ist mind. eine, in größeren Kreisen mit mehreren Abschnitten für jeden dieser Abschnitte eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Die Gemeinden haben im Einsatzfall unter bestimmten Umständen Kostenersatzanspruch gegen den Landkreis.

Eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) besteht analog der FwDV 100 aus mindestens drei und maximal 5 (i.d.R. „erweiterten“) Zügen plus Führungseinheit.

Zur Leitung der Kreisfeuerwehrbereitschaft gehören:
1. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft
2. Ein Zugführer als Führungsassistent und als ständige Vertretung
3. Führungshilfspersonal
Es ist eine Führungseinheit gemäß FwDV 100 aufzustellen und auszustatten. Je nach Größe der Bereitschaft als Führungstrupp, -staffel oder –gruppe.

Im überörtlichen Einsatz muss eine Kreisfeuerwehrbereitschaft über eine Versorgungs- und Verpflegungskomponente verfügen.

Abbildung 1.2.3.9/1: Kreisfeuerwehrbereitschaft aus Niedersachsen....

Mit der Überarbeitung des Erlasses in 2004 wurden Fachaufgaben eingeführt, die Fachzügen (FZ) zuzuweisen sind.

Beispiele für Fachzüge :
- Wasserförderung (FZ WF) – unterschieden in den Pumpenleistungen:
o FZ WF der 8er Klasse:
2.500 m B-Leitung
4 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000)
Ca. 25 Einsatzkräfte
o FZ WF der 16er Klasse:
2.500 m B-Leitung
2 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000) und 2 FP 16/8 (FPN 10/2000)
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Wassertransport (FZ WT)
10.000 L Wassertransportkapazität
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Technische Hilfeleistung (FZ TH)
Durchführung THL auch größeren Umfangs
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Logistik (FZ L)
Verpflegung, Versorgung, Verkehrslenkung (mit verschiedenen Schwerpunkten und Kombinationen)
Ca. 20 Einsatzkräfte
- Gefahrgut (FZ GG)
Eingrenzen und Sofortmaßnahmen bei gefährlichen Stoffen und Gütern
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Messen und Spüren (FZ MS)
Messen und Spüren von gefährlichen Stoffen
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Dekontamination (FZ Dekon)
Dekontaminierung von Personen und Geräten, Entsorgung
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Gewässerschutz
Abwehr von Gefahren für Gewässer
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Hochwasserschutz
- Personalreserve
Zuführung von Einsatzkräften für Deichverteidigung, Evakuierung, Ablösung usw.
Ca. 30 Einsatzkräfte bzw. je nach Bedarf

Hinweis: Einige Kreise (z.B. Harburg) haben darüber hinaus offensichtlich auch noch einen Fachzug Tierseuchen aufgestellt. Die dort vorgesehenen Einheiten sollen u.a. zur Dekontamination (Desinfektion) von Fahrzeugen an Desinfektionsschleusen eingesetzt werden.

Die Bereitschaften sind so aufzustellen, dass sie flexibel angefordert und eingesetzt werden können, d.h. nur die Mannschaft, die Führung oder einzelne (Fach-)Züge.

Es gibt klare Regeln für das Anfordern dieser Bereitschaften zum Einsatz im eigenen Landkreis, im benachbarten Landkreis, innerhalb eines Regierungsbezirks, in einem anderen Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Bundesland.

Die grundsätzliche Struktur dieser Bereitschaften hat sich bei verschiedenen Großeinsätzen bewährt, wurde mehrfach aktualisiert und fand viele Jahre später nach den Hochwasserereignissen an der Oder (1997), Elbe (2002) und Donau (2002) auch Nachahmer in anderen Bundesländern (z.B. Bayern und NRW).

Problematisch erscheint allenfalls die teilweise recht große Varianz der Ausstattung (vgl. FZ WF bzw. WT), die die tatsächliche taktische Einsetzbarkeit dann schwerer planbar macht sowie das Fehlen eines FZ Waldbrand, weil auch hier besondere Erfahrungen bzw. Ausbildung und eben auch ergänzende Ausstattung wichtig ist.


1.2.3.10 Nordrhein-Westfalen

Mit der Auflösung der Einheiten und Einrichtungen des (Bundes)-Katastrophenschutzes im Zivilschutz (LZ-R, LZ-W, Brandschutzbereitschaft) Anfang der 1990er Jahre standen in NRW i.d.R. keine überregional einheitlich gegliederten Einheiten oberhalb der Löschzugstärke mehr zur Verfügung .

Ab 2002 begann man in NRW, ausgehend von einer Initiative im Regierungsbezirk Arnsberg, wieder Strukturen oberhalb der Löschzugebene zu bilden. Unter dem Begriff „Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs im Bereich Feuerschutz“ stellten bis 2007 alle fünf Regierungsbezirke entsprechende taktische Verbände auf.

In jedem Regierungsbezirk wurde eine Abteilung gebildet, die aus einer Abteilungsführung und drei bis fünf Bereitschaften besteht. Eine Bereitschaft wird aus Kräften von bis zu drei Kreisen/kreisfreien Städte gebildet. Jede Bereitschaft besteht aus der Bereitschaftsführung, vier Löschzügen und einem Logistikzug.

Abbildung 1.2.3.10/1: Allgemeine Struktur einer Abteilung der „Vorgeplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs“ in NRW (hier: Abteilung Bezirk Arnsberg). (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abbildung 1.2.3.10/2: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Münster. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abbildung 1.2.3.10/3: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Düsseldorf. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abbildung 1.2.3.10/4: Stärkeübersicht der Abteilung Bezirk Detmold bei einer Vollübung. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Die Löschzüge der Bereitschaften sind landesweit nahezu einheitlich strukturiert. Sie bestehen aus einem Führungsfahrzeug (ELW 1 oder vergleichbar), zwei oder drei Löschgruppen und ggf. einem Transportfahrzeug für Gepäck etc. Die erste Gruppe ist mit einem universellen Löschfahrzeug (HLF 20/16, LF 10/6 oder deren Vorläufer) ausgestattet. Die zweite Gruppe verfügt – dem ursprünglichen Einsatzzweck dieser Fahrzeuge folgend – in der Regel über ein LF 16-TS aus Bundesbeständen oder ein vergleichbares Fahrzeug. Je nach Verfügbarkeit der Fahrzeugtypen sind im Rahmen des Gruppengleichwerts auch andere Fahrzeuge möglich . Die Logistikzüge sind in jeder Bereitschaft anders gestaltet, je nach vorhandenem Material. Entscheidend ist nur, dass mit dem Material und Personal der Logistikzüge die notwendige Autarkie der Bereitschaften gewährleistet wird. So sind oft eine Sanitätskomponente (z. B. RTW), Transportkapazität, Verpflegungsmöglichkeiten und Instandsetzungsmaterial im Logistikzug vorhanden.

Abbildung 1.2.3.10/5: Logistikzug einer Bereitschaft (Beispiel) . (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abbildung 1.2.3.10/6: Die bereitgestellte Abteilung Bezirk Detmold bei einer Übung . (Foto: Dr. Bräutigam?)


Aus der Tatsache, dass die einzelnen Bereitschaften aus Kräften mehrerer Gebietskörperschaften gebildet werden, folgen zwangsläufig bestimmte Größenordnungen für die Vorlaufzeit bei Alarmierungen. Für jede Abteilung und Bereitschaft ist eine „Alarmierungsleitstelle“ fest vorgesehen, an die Anforderungen Dritter zu richten sind. Anfordernde können betroffene Kreise oder kreisfreie Städte, aber auch Landesdienststellen (in vermittelnder Funktion) sein. Grundsätzlich handelt es sich aber immer um eine interkommunale überörtliche Hilfeleistung, da das Land NRW keine landeseigenen Einheiten unterhält.

Im Ursprungskonzept aus Arnsberg ist der jeweils erste Löschzug einer Bereitschaft als „Alarmzug“ ausgewiesen, der innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung ausrücken soll. Für die weiteren Kräfte der Bereitschaften war ursprünglich eine Vorlaufzeit von bis zu zwölf Stunden vorgesehen. Grundsätzlich sammeln sich die Bereitschaften zunächst an einem Ort und werden dann geschlossen in den Einsatzraum verlegt.

Es hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass der Logistikzug sich ggf. besser abseits der Bereitschaft sammelt (z. B. an einer großen Feuerwache oder feuerwehrtechnischen Zentrale mit den entsprechenden Lagergütern), seine Einsatzbereitschaft herstellt (Verladen von Ausrüstung, ggf. Einkaufen von Verbrauchsgütern und Verpflegung) und der abgerückten Bereitschaft in kurzem zeitlichem Abstand nachfolgt.

Aus der Zusammensetzung der Löschzüge in den Bereitschaften lässt sich erkennen, dass bestimmte denkbare Einsatzaufgaben nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Es fehlen z. B. geländegängige TLF für Waldbrände, Hubrettungsgeräte und Rüstwagen für Rettungsaufgaben aus Höhen oder technischen Zwangslagen sowie Ausstattung für ABC-Lagen.

Um diese Lücken zu schließen, wurden so genannte „lageabhängige Ergänzungen“ definiert, die bedarfsgerecht die Bereitschaften unterstützen können. Dabei obliegt es der einzelnen Bereitschaft, ob diese Kräfte direkt der Bereitschaftsführung unterstellt sind (Stabskräfte) oder die Löschzüge verstärken. In der Abteilung Bezirk Münster bilden diese Kräfte einen eigenen, sechsten Zug.

Abbildung 1.2.3.10/7: Lageabhängige Ergänzung „Waldbrand“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abbildung 1.2.3.10/8: Lageabhängige Ergänzung „Brand/Explosion“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abbildung 1.2.3.10/9: Lageabhängige Ergänzung „Technische Hilfe“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


In einigen Regierungsbezirken wurden die Brandschutzbereitschaften inzwischen durch Einheiten anderer Fachdienste ergänzt. So hat die Abteilung Bezirk Detmold z. B. ihre technischen Logistikaufgaben zentral in einer „blauen Bereitschaft“ des THW zusammengefasst. Auch bei der Abteilung Bezirk Arnsberg existiert mittlerweile eine „blaue Bereitschaft“ des THW.

Das Land hat ferner ähnliche Einheiten zur überörtlichen Hilfe beim Massenanfall von Verletzten (Behandlungsplatzbereitschaft 50, Betreuungsplatz 500 und Verletztendekontaminationsplatz 50) definiert und eine Eingliederung in das System der Bezirksabteilungen vorgesehen. Ob dies angesichts der systemimmanenten Vorlaufzeiten von mehreren Stunden bis zum geordneten Abrücken taktisch sinnvoll ist, werden Einsatzerfahrungen in der Zukunft zeigen müssen.

Außerdem wurden 2009 Pläne für den (auch überregionalen) Einsatz von Messeinheiten (Messzügen) veröffentlicht. Allerdings ist hier der Planungsstand noch weit vor den technischen Möglichkeiten (abgesehen von mündlicher Übermittlung der Messwerte), weil echte „Messleitkomponenten“ mit Ausnahme sehr weniger Feuerwehren (z.B. Düsseldorf) nicht vorhanden sein dürften - und auch (noch?) nicht kompatibel sind.

Die 2 Stunden Ausrückezeit für die Alarmzüge der Bereitschaften und Abteilungen erweisen sich für viele denkbare Adhoc-Anforderungen als zu lang. Hier konkurriert das System der vorgeplanten großen Einheiten mit der Anforderung mehrerer kleinerer Einheiten (Züge oder gar Einzelfahrzeuge), die aus dem Nahbereich sehr viel schneller verfügbar sind, aber vor Ort die Führungsarbeit deutlich erschweren. Es sei noch einmal an das bereits genannte RUMPF-Zitat der „wildverzettelten Schwärme zahlloser Einzelwehren“ erinnert. Welche Variante bzw. welche Kombination die beste ist, muss letztlich die konkrete Einzellage zeigen. Bei Drucklegung dieses Buches lagen in NRW noch keine ausreichenden Einsatzerfahrungen mit den Abteilungen und Bereitschaften vor, die eine echte Bewertung erlauben. Die bis dahin einzig bekannten Alarmierungen einer Bezirksbereitschaft war ein Einsatz der „Bereitschaft Bezirk Düsseldorf 4“ im bergischen Remscheid zur Abwendung von Einsturzgefahren durch Schneelasten im Winter 2009/2010 sowie im Juli 2010 die Alarmierung zweier Bereitschaften, um einen mehrtägigen Einsatz beim Brand eines größeren Papierlagers die Einsatzkräfte vor Ort unterstützen zu können .

Abb. 1.2.3.10/10: Einsatz umfangreicher Feuerwehrkräfte aus dem Kreis Neuss, der Stadt Düsseldorf sowie in deren Ablösung der Bereitschaften ? und ??. (Foto: ???)

Für die Behandlungsplatzbereitschaft und den Verletztendekontaminationsplatz sind ohnehin kürzere Abmarschzeiten von ca. 60 Minuten vorgesehen.


1.2.3.11 Rheinland-Pfalz

LBKG § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, Abs. 3, führt aus, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes insbesondere für folgende Bereiche zu bilden sind:
1. Führung
2. Brandschutz
3. Technische Hilfe
4. Instandsetzung
5. Gefahrstoffe
6. Betreuung
7. Versorgung
8. Sanitätsdienst

Darüber hinaus gibt es einige Sondereinheiten für Spezialaufgaben (z.B. Höhenrettung, Tauchen), die aber mit «Feuerwehrbereitschaften» o.ä. nichts zu tun haben, aber ggf. natürlich für Spezialaufgaben eingesetzt werden können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz beschrieb 2008 Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz. Es wird im wesentlichen auf „bereits bewährte Teileinheiten wie die etablierten Schnelleinsatzgruppen“ aufgebaut.

Es ist ein Führungsmodul vorgesehen, das aus vier Personen besteht: dem Zugführer, dem Zugtruppführer, zwei Führungsassistenten. Das Modul verfügt über einen Einsatzleitwagen (ELW 1). Dieses Modul soll in der Lage sein, die zugeordneten Module zu führen und in den gemeinsamen Einsatz zu bringen, beispielsweise beim Betrieb eines Behandlungsplatzes.

Auffällig ist die Beschreibung von Fahrzeugen und Ausrüstung bis ins Detail, während die Fragen der Führung und v.a. Zusammenarbeit größerer Einheiten eher offen bleiben.


1.2.3.12 Saarland

Früher gab es nach Hinweise von FA aus dem Saarland Planungen für Feuerwehrbereitschaften, teilweise scheinen auch noch regional welche zu existieren. Es ist aber offensichtlich nicht geplant, diese wieder zu errichten, zumindest sind keine Pläne bekannt.


1.2.3.13 Sachsen

Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt:
1. Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz
a) 3 Katastrophenschutz-Führungsunterstützungszüge (KatS-FüUZ),
b) 7 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten (KatS-LZR),
c) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten-Beleuchten (KatS-LZR-Bl),
d) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW),
e) 2 Katastrophenschutz-Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb),
2. Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen/Betreuung
a) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 1 (KatS-SanBtZ 1),
b) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 2 (KatS-SanBtZ 2),
3. 4 Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr),
4. Katastrophenschutzeinheiten Gefahrgut
a) 19 Katastrophenschutz-ABC-Erkundungsgruppen (KatS-ABCErkGr),
b) 19 Katastrophenschutz-ABC-Bekämpfungszüge (KatS-ABCBekZ),
5. 2 Katastrophenschutz-Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr),
6. 2 Katastrophenschutz-Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt).

Für jede dieser Einheiten existiert eine eigene Mustergliederung. Beispielhaft seien hier die LZ Wasserversorgung und Waldbrand genannt.


Abbildung 1.2.3.13/1: Gliederung des sächsischen KatS-LZW gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Interessant ist das Unterstellen des SW 2000-Tr mit seinem „selbständigen“ Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt.


Abbildung 1.2.3.13/2: Gliederung des sächsischen KatS-LZWb gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Unerklärlich ist das Festhalten an reinen TLF-Einheiten zur Waldbrandbekämpfung. Dies ist erfahrungsgemäß alleine nicht ausreichend. Die TLF müssen im Einsatz durch „Fußtruppen“ und ergänzende Einheiten bzw. aus der Luft unterstützt werden (vgl. SÜDMERSEN, 2008).

Problematisch erscheint auf Basis der vorliegenden Einsatzerfahrungen flächiger Ereignisse der KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Führungsebene oberhalb des Zuges, was im überörtlichen Einsatz (vgl. 4.1.2) als erheblicher Nachteil zu bewerten ist.


1.2.3.14 Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Einheiten für besondere Einsätze – Feuerwehr-Bereitschaften (FwB) im RdErl. des MI vom 10.7.1996 – 25.2-13210 geregelt.

Danach besteht eine Feuerwehr-Bereitschaft mindestens aus den taktischen Einheiten:
- Brandschutz und technische Hilfeleistung (alternativ können die beiden LF des Zuges durch 3 TSF/TSF-W ersetzt werden!)
-- Brandschutz und Wasserversorgung
- Ergänzungsteil (Sondertechnik und Logistik zur Hilfeleistung, Sicherstellung und für den sog. Chemischen Dienst)

Abbildung 1.2.3.14/1: Zur Führung gehören nach o.a. Erlass neben dem Einheitsführer und den Führungsgehilfen auch ein Fernmeldetrupp mit Funktruppkraftwagen und Anhänger. (Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen entsprechenden Regelungen und für den taktischen Einsatz sehr hilfreich.) (Foto: Weich, Ribnitz-Damgarten) [Einsatzfahrzeuge-Typen, Abb. 2.2.3.4/25, S. 73]


Abbildung 1.2.3.14/2: Gliederung der FwB aus SA gemäß RdErl. (Grafik: Cimolino)


Problematisch erscheint die unterschiedliche Aufteilung. Die Varianten (inkl. TSF und TSF-W!) im 1. Zug lassen den taktischen Einsatzwert schwer einschätzbar werden. Der 2. Zug (Brandschutz und Wasserversorgung) besteht nur aus einer verstärkten Gruppe und hat kein Führungsfahrzeug.


1.2.3.15 Schleswig-Holstein

Im § 11 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -) i.d.F.d.B. vom 10. Dezember 2000, GVOBl. 2000, S. 664, ist geregelt:
„(2) Das Innenministerium bestimmt nach Anhörung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 die Stärke, die Gliederung und die Mindestausstattung des Katastrophenschutzdienstes und gegebenenfalls weitere Einzelheiten und regelt die Ausbildung der Einsatzkräfte.“

Gemäß Erlass „Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung)“, Gl.-Nr.: 2135.14, Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 127, des Innenministeriums vom 18. Februar 1998 - IV 350 b - 166.035.0 können "Bereitschaften" gebildet werden, die aus drei Zügen nach FwDV 5 und einem Führungstrupp (1/1/2) bestehen. In Ausnahmefällen können "Bereitschaften" um maximal zwei Züge ergänzt werden.

Die Kreise haben in den letzten Jahren i.d.R. entsprechende Feuerwehrbereitschaften aufgestellt und bilden diese offensichtlich auch fort. Es fehlte aber bis Anfang 2008 eine übergeordnete taktische Gliederung.

Mit Erlass vom 19.05.2008 wurde eine Gliederung für die Feuerwehrbereitschaften eingeführt:
- Allgemeine Feuerwehrbereitschaft (Brandbekämpfung, Hochwasser, Sonderaufgaben)
- Wasserförderbereitschaft
- Technische Feuerwehrbereitschaft (Technische Hilfeleistung größeren Umfangs)
- ABC-Bereitschaft (im Entwurf inkl. ELW 2 und Meßleitkraftwagen)
- Logistikkomponente
- Wassertransportkomponente

Jede Feuerwehrbereitschaft bestünde danach aus einer Führungseinheit (1/1/2//4) und 3 Zügen sowie einer Logistikkomponente. Bei Bedarf soll diese um eine Wassertransportkomponente ergänzt werden. Jeder Zug soll aus einem Zugtrupp (mit ELW 1) und zwei Gruppen bestehen und kann um eine Gruppe verstärkt werden. Auszugsweise daraus die taktischen Anforderungen:

Taktische Anforderungen „allgemeine FwB“ (ELW 1 und LF 16/12 sowie LF 8/6, alternativ ELW 1, TSF-W oder TLF 8/18, TSF, LF 8 ):
- 2.000 L Wasser
- 2.000 m B-Druckschlauch
- 2.000 L/min Wasserförderkapazität
- 20 PA-Geräte (= Träger)

Taktische Anforderungen „Wasserförderbereitschaft“ (ELW 1, 2 x LF, 1 x GW-L2, alternativ ELW 1, 2 x LF 16-TS, 1 x SW 2000):
- 2.500 m B-Druckschlauch (davon 500 m manuell zu verlegen)
- 1.000 L/min Wasserförderkapazität
- Ausgleichsbehälter 5.000 l.

Taktische Anforderungen „technische Feuerwehrbereitschaft“ (ELW 1 (alternativ 1 TSF ), 2 x HLF 20/16 + 1 RW, alternativ 2 x LF 16/12 + 1 x RW, oder 2 x TLF 16/25 (oder LF 8/6 bzw. 10/6) + 2 RW):
- 6 HLF
- 4 ELW
- 3 RW

Taktische Anforderungen Wassertransportkomponente (ELW 1, 3 x TLF 20/40; alternativ ELW 1, 4 x TLF 16/25 (+ Monitore):
- 10.000 L Wasser
- 2 Schaumwasserwerfer mit jeweils mind. 2.000 L/min.

Taktische Anforderungen Logistikkomponente (2 x GW-N, MTW):
- Versorgung der Einsatzkräfte (100 Personen) mit kalter und warmer Verpflegung für 2 bis 3 Tage (Beschaffung, Transport, Zubereitung)
- Versorgung einer Feuerwehrbereitschaft mit Verbrauchsgütern (Beschaffung, Transport, Verteilung) wie Kraft- und Schmierstoffe, Akkus, Kleinmaterial etc.

Problematisch erscheint, dass die in den Diskussionen genannten Fahrzeugzusammenstellungen die gestellten taktischen Anforderungen nur schwer erfüllen können. Es werden unterschied


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorRaus8che8r J8., Bad Feilnbach / Bayern637711
Datum02.08.2010 12:0353074 x gelesen
Servus Ulrich,

bei uns im Lk. Rosenheim stehen die Kontingente. Eine erste Übung des Hochwasserkontingentes wurde erst vor kurzem durchgeführt. Link http://www.kfv-rosenheim.de/.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637712
Datum02.08.2010 12:1152978 x gelesen
Geschrieben von Rauscher JosefEine erste Übung des Hochwasserkontingentes wurde erst vor kurzem durchgeführt. Link http://www.kfv-rosenheim.de/.

Sehr interessant, danke für den Link.

Bilder davon wären auch schön für das o.a. Projekt (und für das zum Thema Versorgen im Einsatz..... ;-) )


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern637713
Datum02.08.2010 12:2852686 x gelesen
Hallo Uli,

als erste kurze Antwort: eine Übersicht über die bayerischen Hilfeleistungskontingente könnte ich Dir zukommen lassen, falls gewünscht.

Die näheren Ausführungen schaue ich mir heute noch an, und melde mich dann wieder (muss jetzt leider dringend weg...), ob das soweit passt.

Gruß
Markus


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen637728
Datum02.08.2010 13:4652790 x gelesen
Moin,

aus meiner Sicht so ok für Hessen. Der Aktualität halber würde ich bei den Beispielen für die Nummerierung in Hessen nur noch bis zum zweiten Zug gehen, da es zumindest bei den San- und Betreuungszügen die Zahl der Einheiten in Kreisen ohne MTF auf jeweils 2 limitiert wird. In Kreisen mit MTF sieht die sache wieder etwas anders aus, das habe ich jetzt nicht genau im Kopf, meine aber, dass es dort keine SZ außerhalb der MTF mehr geben wird.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW637734
Datum02.08.2010 14:4652682 x gelesen
Hi Uli,

ich habe mal ne Frage, soll das eine reine Zusammenfassung werden was es an vorgeplanten Einheiten und Verbände gibt oder eventuell auch eine Einsatzhilfe für Führungskräfte?
Da würde mir nämlich noch fehlen wieviel Platz benötigt die Einheit / Verband im Bereitstellungsraum und was gibt es an Besonderheiten zu bedenken z.B. bei RTWs. ;-)
So Dinge wie Marschlänge, durchlaufzeiten und und und sind vlt. auch interesannt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch bei der Abteilung Bezirk Arnsberg existiert mittlerweile eine „blaue Bereitschaft“ des THW.

Im RP Münster gibt es auch eine blaue Bereitschaft. ;)
Werden die "roten Bereitschaften" in NRW gerade überarbeitet?
Gruß
Sven


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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW637736
Datum02.08.2010 15:1152613 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtDa würde mir nämlich noch fehlen wieviel Platz benötigt die Einheit / Verband im Bereitstellungsraum und was gibt es an Besonderheiten zu bedenken z.B. bei RTWs. ;-)
So Dinge wie Marschlänge, durchlaufzeiten und und und sind vlt. auch interesannt.


Wird ein Löschzug so unterschiedlich zu einem TZ des THW sein?
Bezüglich Geschwindigkeit, Größe, Kraftstoffverbrauch o.ä. würde ich da doch sehr große ähnlichkeiten vermuten.


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen637737
Datum02.08.2010 15:1752482 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Manuel SchmidtWird ein Löschzug so unterschiedlich zu einem TZ des THW sein?
Bezüglich Geschwindigkeit, Größe, Kraftstoffverbrauch o.ä. würde ich da doch sehr große ähnlichkeiten vermuten.


da vielleicht noch. Bei Sanitäts- und Betreuungszügen oder der Einsatzeinheit wird das dann schon etwas schwerer, weil es evtl. mal schnell doppelt so viele Fahrzeuge (Betreuungszug in Hessen z.B. 9 Fahrzeuge, davon 1 Krad, 2 x LKW, 6 Kombis, dazu ein Anhänger), mehr Leute (im Besipiel Gesamtstärke 29) usw.

Ich habe mal irgendwo eine Aufstellung mit groben Abschätzungen gemacht. Wenn ich die heute abend oder so finde lade ich sie mal hoch.

Gruß, otti


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AutorStep8han8 S.8, Berlin / Berlin637740
Datum02.08.2010 15:2852423 x gelesen
Hallo aus Berlin,

hier ein paar Ergänzungen zu unseren Bereitschaften.

1 BSA = mindestens 2 BSB

1 BSB = 3 Züge

1 Zug ( Minimalausstattung ) : 3 LF 16 TS ( oder LF 16 Z ), 1 SW

Die Minimalausstattung der Züge ist auf Bereitschaftsebene zu ergänzen um ELW 2 oder anderes geeignetes Führungsfahrzeug, weiter zu ergänzen je nach Lage ( LKW, LHF, TLF, RTW etc. ); das Mitführen von Führungsfahrzeugen für die Züge wird lageabhängig entschieden.

Die Bereitschaften können innerhalb Berlins, aber auch außerhalb zum Einsatz gebracht werden. Es gibt insgesamt 5 Bereitschaften ( 1x in der Direktion West, 1x in der Direktion Süd und 3x in der Direktion Nord ).

Die Zuordnung der Fahrzeuge der Wehren zu den einzelnen Zügen und Bereitschaften ist in einer Geschäftsanweisung festgelegt, die auch Details wie Ablauf der Alarmierung, Sammelpunkte etc. enthält.

Außerhalb Berlins waren Bereitschaften bei verschiedenen Hochwasser- und Waldbrandlagen sowie beim Deponiebrand in Bernau dabei ( 2005 ). In Berlin wurden die Bereitschaften beim Reifenlagerbrand in Schmöckwitz eingesetzt ( 2002 ).

Soviel erstmal & viele Grüße,

SteSe


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW637743
Datum02.08.2010 15:5952445 x gelesen
Hi Manuel,

für die Durchlaufzeiten gibt es einfache Formeln bzw. bei der Bundeswehr einfache Grafiken. Letztendlich ist die Durchlaufzeit nichts anderes als die Verbandslänge und Marschgeschwindigkeit.
Es ist aber doch schon, bei größeren Verbänden, ein Unterschied ob ich jetzt z.B. 5x TZ-R oder 5 TZ-O durchlaufen lasse. Genau so ob in der Menge TSF-W oder LF 20/irgendetwas habe. Klar wird sich das in der Durchlaufzeit wahrscheinlich nur im Bereich 1 2 Minuten ausmachen, die Marschlänge bzw. den Stellplatzbedarf ist doch da schon recht unterschiedlich.
Was den Verbrauch an geht schau dir mal die Taschenkarte Logistik auf der Webseite der BuS Neuhausen an.
http://www.thw-lernsystem.de/neuhausen/cms/upload/pdf/Logistdaten.pdf
Bei einigen Fahrzeugen musst du da schon mal drauf achten das du dann auch eine Tankstelle an fährst.
Gruß
Sven


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen637750
Datum02.08.2010 17:3852341 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist jetzt unten der aktuelle uns bekannte Sachstand.

Wie ist es mit dem "weißen" Bereich (Rettungs-/Sanitäts- und Betreuungsdienst)?

Da gibt es außer in NRW ja wohl noch Einheiten in Bayern und IMHO Hessen. Außerdem wäre eine Zusammenstellung interessant welche Länder MTF als Einheiten organisieren und welche (wie z.B. NRW) alternativ Einheiten nutzen.

Gruß
Ingo


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H637766
Datum02.08.2010 19:2652689 x gelesen
Hallo!
Soweit ich weiß sind die ABC-Bereitschaften hier Geschichte und werden nicht weiterverfolgt. Grund ist wohl, das das mit dem vorhandenen Material und Personal nicht darstellbar ist. Dafür soll es ja eine Überarbeitung des LZ-G (Löschzug-Gefahrgut) Erlasses geben. Doch seit Anfang des Jahres, da wurde gesagt er ist/wäre so gut wie durch, habe ich davon nichts mehr gehört.
Aber vllt. weiß hier ja jemand mehr.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung.
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637779
Datum02.08.2010 21:4252572 x gelesen
Geschrieben von Sven Hildebrandtich habe mal ne Frage, soll das eine reine Zusammenfassung werden was es an vorgeplanten Einheiten und Verbände gibt oder eventuell auch eine Einsatzhilfe für Führungskräfte?

das ist das Kapitel dessen, was es im föderalen Deutschland da mittlerweile noch bzw. wieder unterschiedlich gibt...


Geschrieben von Sven HildebrandtDa würde mir nämlich noch fehlen wieviel Platz benötigt die Einheit / Verband im Bereitstellungsraum und was gibt es an Besonderheiten zu bedenken z.B. bei RTWs. ;-)
So Dinge wie Marschlänge, durchlaufzeiten und und und sind vlt. auch interesannt.


das sind Dinge aus anderen Kapiteln dieses Themas... ;-=)


Geschrieben von Sven HildebrandtIm RP Münster gibt es auch eine blaue Bereitschaft. ;)

Wie sieht die aus?


Geschrieben von Sven HildebrandtWerden die "roten Bereitschaften" in NRW gerade überarbeitet?

m.W. stehen daran alle Arbeiten..


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637780
Datum02.08.2010 21:4752341 x gelesen
Geschrieben von Stephan Senftleben1 BSA = mindestens 2 BSB

1 BSB = 3 Züge

1 Zug ( Minimalausstattung ) : 3 LF 16 TS ( oder LF 16 Z ), 1 SW

Die Minimalausstattung der Züge ist auf Bereitschaftsebene zu ergänzen um ELW 2 oder anderes geeignetes Führungsfahrzeug, weiter zu ergänzen je nach Lage ( LKW, LHF, TLF, RTW etc. ); das Mitführen von Führungsfahrzeugen für die Züge wird lageabhängig entschieden.

Die Bereitschaften können innerhalb Berlins, aber auch außerhalb zum Einsatz gebracht werden. Es gibt insgesamt 5 Bereitschaften ( 1x in der Direktion West, 1x in der Direktion Süd und 3x in der Direktion Nord ).

Die Zuordnung der Fahrzeuge der Wehren zu den einzelnen Zügen und Bereitschaften ist in einer Geschäftsanweisung festgelegt, die auch Details wie Ablauf der Alarmierung, Sammelpunkte etc. enthält.


Danke, gibts zu der DA irgendein AZ und ein Datum?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637781
Datum02.08.2010 21:5052401 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeWie ist es mit dem "weißen" Bereich (Rettungs-/Sanitäts- und Betreuungsdienst)?

Da gibt es außer in NRW ja wohl noch Einheiten in Bayern und IMHO Hessen. Außerdem wäre eine Zusammenstellung interessant welche Länder MTF als Einheiten organisieren und welche (wie z.B. NRW) alternativ Einheiten nutzen.


Ich habe nur das erfasst, was offiziell in den Ländern bekannt ist.

"Weiße Bereitschaften" halte ich in "Reinform" für wenig zielführend, weil die Vorlaufzeiten dafür viel zu lang werden, um echt noch was bewirken zu können. Das ist allenfalls was für vorgeplante Einsätze oder für den völligen Ersatz vor Ort. Selbst für die Hochwasser an der Elbe kamen die Bereitschaften die dann irgendwann da ankamen m.W. viel zu spät und haben eigentlich nichts mehr zu tun gehabt.
Ich weiß, dass das gern von engagierten "weißen" Kollegen anders gesehen wird....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637782
Datum02.08.2010 21:5152279 x gelesen
Geschrieben von Hauke HammerichSoweit ich weiß sind die ABC-Bereitschaften hier Geschichte und werden nicht weiterverfolgt.

was ist "hier"?


Geschrieben von Hauke HammerichGrund ist wohl, das das mit dem vorhandenen Material und Personal nicht darstellbar ist. Dafür soll es ja eine Überarbeitung des LZ-G (Löschzug-Gefahrgut) Erlasses geben. Doch seit Anfang des Jahres, da wurde gesagt er ist/wäre so gut wie durch, habe ich davon nichts mehr gehört.

Details?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen637783
Datum02.08.2010 21:5952179 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino"Weiße Bereitschaften" halte ich in "Reinform" für wenig zielführend, weil die Vorlaufzeiten dafür viel zu lang werden, um echt noch was bewirken zu können.

Da bin ich etwas verwundert. Ich dachte das gerade die BHP-50-NRW eine reale Belastungsprobe erleben mussten.

Ob die MTF auch so schnell sein können müsste sich zeigen wenn die Einheiten stehen.
In Bayern gibt es da auch noch "weiße" Kontingente.

Alternativen sehe ich beim MANV keine.

Bei Betreuungslagen ist das ganze noch weniger zeitkritisch. Zumindest in NRW gibt es da den BetrPl500 als vorgeplante Einheit über Zugebene.

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637786
Datum02.08.2010 22:1552326 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDa bin ich etwas verwundert. Ich dachte das gerade die BHP-50-NRW eine reale Belastungsprobe erleben mussten.

echt?

Wieviel BHP 50 Einheiten wurden wo wie eingesetzt und mussten da was genau tatsächlich machen? (Wir reden beim Einsatz von Bereitschaften realistischerweise von Stunden bis die aus dem Ehrenamt im Abmarsch funktionieren...)

Waren die da allein als "weiße" Bereitschaft autark, oder in einem größeren Einsatzumfeld aktiv?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW637787
Datum02.08.2010 22:1652137 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sven Hildebrandt
Im RP Münster gibt es auch eine blaue Bereitschaft. ;)


Wie sieht die aus?


Verbandsführung + 1 TZ-O, 1 TZ-I und 2 TZ-R (1xR + 1xB)
Details per PM bei Bedarf.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sven Hildebrandt
Werden die "roten Bereitschaften" in NRW gerade überarbeitet?


m.W. stehen daran alle Arbeiten..


OK, gerade wieder was anderes gehört...
Gruß
Sven


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637790
Datum02.08.2010 22:2252202 x gelesen
Geschrieben von Sven Hildebrandtgerade wieder was anderes gehört...

was von wem und was wird da von wem ggf. wie bearbeitet?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW637797
Datum02.08.2010 22:3852183 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviel BHP 50 Einheiten wurden wo wie eingesetzt und mussten da was genau tatsächlich machen? (Wir reden beim Einsatz von Bereitschaften realistischerweise von Stunden bis die aus dem Ehrenamt im Abmarsch funktionieren...)

dumm nur das das bei der LP ohne Vorwarnung für die Einheiten tatsächlich geklappt, hat,
im BR / SR der BR Köln jedenfalls waren die Kräfte nicht erst nach Stunden verfügbar.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern637799
Datum02.08.2010 22:4152298 x gelesen
Hallo Uli,

ich hab jetzt mal etwas genauer drüber gelesen (für die bayerischen Daten):

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Die Reserven an den Staatlichen Feuerwehrschulen sollten weiter beibehalten werden.
Laut unserem roten Jahrbuch bestehen die auch weiterhin.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
In der bayerischen Landesfeuerwehrzeitschrift brandwacht wird in der Ausgabe 01/2008 sowie in „Florian kommen“ Nr. 73 aus Dezember 2007 die bis 2007 in Bayern daraus entwickelte Form von „Feuerwehrhilfeleistungskontingenten“ vorgestellt.
Die dürften - allerdings in nur einigen wenigen Punkten - überholt sein, obwohl ich hierzu auch noch eine PowerPoint-Präsentation habe, die gleichen Inhalts ist...

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Die Grundkomponente besteht immer aus

Führung/Verbindung
- Kontingentführer mit Stellvertreter
- Unterstützungsgruppe Kontingentführer (UG-Kon )
- Kräfte für ein Voraus- bzw. Verbindungskommando

Logistik-/Sanitätsdienst
- Versorgungsgruppe mit Ausstattung für 48 h autarken Betrieb

Personal
- 2 (Lösch-)Züge mit je mindestens 2 Löschgruppenfahrzeugen
= ca. 60 Einsatzkräfte (EK).

Stimmt, die 60 EK beziehen sich allerdings auf die gesamte Grundkomponente... kommt hier vielleicht nicht so deutlich raus.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
o Dachsicherung (1 RW, Stromerzeuger, Abdichtmaterial etc.)
Hier hat es meines Erachtens eine Änderung gegeben: in diesem Kontingent sollten zwei Hubrettungsfahrzeuge oder vergleichbar integriert sein. Die passenden Unterlagen suche ich Dir gerne raus, wo diese Änderungen "offiziell" wurden.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
- Ölwehr (1 Zug mit LF, Ölwehrausstattung, LKW, Bootstrupp etc.)
- ABC-Dienst (1 Gefahrenzug mit 1 - 2 LF, GW-G, LKW, Dekon-P, ErkKW, GW A/S, Gerätepaket ABC etc.)

Diese beiden Hilfeleistungskontingente sind in der Grundkomponente ohne den Teilbereich "Personal", also nur mit "Führung/Verbindung" und Logistik/Sanitätsdienst".

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Hinweis: Eine Komponente Waldbrand wird zwar vereinzelt diskutiert, ist aber noch nicht geregelt. Faktisch bestehen jedoch zwischen den „Hubschrauberstandorten “ der bayerischen Feuerwehren übungs- und einsatzmäßige Verbindungen, die den Einsatz in Verbandstärke regulär planen, üben und durchführen.
Naja, obwohl hier vor allem die "gebirgsnahen Standorte" bzw. die "Gebirgsstandorte" häufig üben. Ob die allerdings in Verbandsstärke ausrücken, wage ich fast ein wenig zu bezweifeln. Allerdings fehlen mir persönlich hier die Erfahrungen, könnte aber zu diesem Punkt gerne bei meinen Nachbarn nachfragen (Einsatz am Thumsee), wenn gewünscht.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Interessant ist, dass im Gegensatz zu den Empfehlungen/Erlassen aus den anderen Bundesländern hier zwar fast vorbildlich mit Grundkomponenten (inkl. Logistik/Sanität) und Ergänzungskomponenten gearbeitet wird, man aber die eingeführten Begriffe (vgl. FwDV 100, DV 102), die auch in Bayern gelehrt werden, für Verbände (Abteilungen, Bereitschaften) nicht nutzt, sondern das Wort "(Feuerwehr-)Hilfeleistungskontingente" neu einführt und auch in der Führung bei der Bayerischen Struktur der „ÖEL“ bleibt, die begrifflich zur FwDV 100 erhebliche Unterschiede aufweist.
Das mit den Begrifflichkeiten zieht sich bei uns in Bayern wie ein roter Faden durch den KatS, ist genauso bei den "weißen" Hilfeleistungskontingenten. Die Führung kann ich so allerdings nicht ganz unterschreiben... kann jetzt zwar nur für uns sprechen, aber bei uns wäre die Kontingentführung gemäß DV100 aufgebaut mit den entsprechenden Sachgebieten.

Falls Du noch Fragen haben solltest: jederzeit gerne.

Grüße vom Starnberger See
Markus


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637804
Datum02.08.2010 22:5452294 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartDie dürften - allerdings in nur einigen wenigen Punkten - überholt sein, obwohl ich hierzu auch noch eine PowerPoint-Präsentation habe, die gleichen Inhalts ist...

andere offizielle neuere Quellen?


Geschrieben von Markus ReichartDie passenden Unterlagen suche ich Dir gerne raus, wo diese Änderungen "offiziell" wurden.

das wäre sehr gut, danke!


Geschrieben von Markus ReichartOb die allerdings in Verbandsstärke ausrücken, wage ich fast ein wenig zu bezweifeln. Allerdings fehlen mir persönlich hier die Erfahrungen, könnte aber zu diesem Punkt gerne bei meinen Nachbarn nachfragen (Einsatz am Thumsee), wenn gewünscht.

Thumsee war in Verbandsstärke, die von mir dazu bisher gesehenen 2 Übungen auch...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637805
Datum02.08.2010 22:5652280 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleffdumm nur das das bei der LP ohne Vorwarnung für die Einheiten tatsächlich geklappt, hat,
im BR / SR der BR Köln jedenfalls waren die Kräfte nicht erst nach Stunden verfügbar.


der Einsatz war ausserhalb der normalen Arbeitszeiten, oder?
Wieviel Einheiten waren echt in welcher Zeit abmarschbereit?
Wieviel davon sind gefahren?
Wieviel davon haben vor Ort noch was genau gemacht?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern637811
Datum02.08.2010 23:0552284 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Thumsee war in Verbandsstärke, die von mir dazu bisher gesehenen 2 Übungen auch...
Meinst Du die Einheiten (Flughelfergruppen) gemeinsam, oder jede für sich?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637813
Datum02.08.2010 23:0852227 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartMeinst Du die Einheiten (Flughelfergruppen) gemeinsam, oder jede für sich?

ich meine das, was da gemeinsam vorgesehen und geübt wird... das sind - abgesehen von den Einzelausbildungen und -schulungen m.W. immer mehrere dieser Gruppen ....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW637815
Datum02.08.2010 23:0952505 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoder Einsatz war ausserhalb der normalen Arbeitszeiten, oder?

OK, dann nehmen wir die Alarmierung der PTZ 10 zur Bombenevakuierung in Köln Donnerstag.
Da waren EA auf unserem Fahrzeug, und wir hätten das auch bis Samstag im AT besetzen können um dann direkt nach DU zur Trauerfeier weiter zu verlegen.



Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviel Einheiten waren echt in welcher Zeit abmarschbereit?

Alles das was an weißen Kräften alamiert wurde war auch innerhalb der Vorgaben bzw. schneller abmarschbereit.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviel davon sind gefahren?

Die Verbände aus dem RP Köln wurden alle in den SR der BR in LEV gesammelt.
Ab da kann dir das die BR Köln genau beantworten, weil mir würdest du es ja nicht glauben wollen ;-(


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern637818
Datum02.08.2010 23:1552313 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
das sind - abgesehen von den Einzelausbildungen und -schulungen m.W. immer mehrere dieser Gruppen ....
Die sind aber - zumindest offiziell - nicht vorgeplant. Allerdings üben manche Standorte recht ordentlich miteinander, was sich dann auch im Einsatz bemerkbar macht... das sind vor allem eben die Gebirgsstandorte und die gebirgsnahen Standorte.

Ich kenne das zwar nur von der Anforderungsseite, aber bei Bedarf fordern wir Hubschrauber und die dazu passenden Außenlastbehälter an. Je nach Hubschrauberverfügbarkeit reicht da unter Umständen auch nur ein Standort, evtl. unterstützt durch einen zweiten wegen Ablösung etc.

Die FF Wolfratshausen rückt da nach meinen Unterlagen - wenn überhaupt - knapp über Zugstärke aus.

Ach ja, noch ganz was anderes: es gibt in der Ingolstädter Gegend auch ein Kontingent Tanklagerbrandbekämpfung. Hast Du an diesen Unterlagen auch Interesse?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637821
Datum02.08.2010 23:1952343 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffOK, dann nehmen wir die Alarmierung der PTZ 10 zur Bombenevakuierung in Köln Donnerstag.

der PTZ 10 spielt für Überlegungen in Größenordnungen des Taktischen Verbandes eher keine Rolle...


Geschrieben von Michael RoleffDa waren EA auf unserem Fahrzeug, und wir hätten das auch bis Samstag im AT besetzen können um dann direkt nach DU zur Trauerfeier weiter zu verlegen.

dass da "mal" (oder immer) EA auf dem (!) Fzg sind ist keine Frage, die Frage ist, ob das EA jederzeit mal eben 365/7/24 in Verbandsstärke in der ausreichenden Qualifikation "weiße Bereitschaften" in den für den RD notwendigen Zeiten bringen kann.... wo das geplant und wie das ggf. eingesetzt wird...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637822
Datum02.08.2010 23:2052178 x gelesen
Geschrieben von Markus Reichartes gibt in der Ingolstädter Gegend auch ein Kontingent Tanklagerbrandbekämpfung. Hast Du an diesen Unterlagen auch Interesse?

ja


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637824
Datum02.08.2010 23:2152183 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDie Verbände aus dem RP Köln wurden alle in den SR der BR in LEV gesammelt.

also sind sie vermutlich nicht mal mehr losgefahren, geschweige denn eingesetzt worden, oder?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW637828
Datum02.08.2010 23:4452367 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Die Verbände aus dem RP Köln wurden alle in den SR der BR in LEV gesammelt."

also sind sie vermutlich nicht mal mehr losgefahren,


Alle Einheiten die alarmiert worden und haben innerhalb kürzester Zeit den SR der BR Köln in LEV erreicht.

Welchen Fehler haben diese Einheiten damit gemacht ?


Geschrieben von Ulrich Cimolinogeschweige denn eingesetzt worden

Das ist ein Fehler der alarmierten Einheiten ?
Oder eher das Ergebnis, das die örtliche viel näher dran liegendne Kräfte schon ausgereicht haben ?

Nur zur Erinnerung, DU liegt nicht im RP Köln.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW637830
Datum02.08.2010 23:4952124 x gelesen
Ich habe gehört, das es hier zu einer vereinheitlichung kommen soll. Was und wie genau kann ich dir auch nicht sagen. Vermutlich aber, so meine Vermutung, etwas mit dem 6ten Zug. Da gibt es in den RPs wohl diverse Variationen.
Gruß
Sven


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AutorStep8han8 S.8, Berlin / Berlin637837
Datum03.08.2010 07:1251984 x gelesen
Guten Morgen,

gibt es : "Geschäftsanweisung GS - Nr.: 04/2009 Feuerwehrbereitschaften (FwB)".

Gruß

SteSe


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen637838
Datum03.08.2010 07:1352235 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoalso sind sie vermutlich nicht mal mehr losgefahren, geschweige denn eingesetzt worden, oder?

Wie die Einheiten aus den RP´s Arnsberg (in DO gesammelt), MS und Detmold auch nicht. Schnell bereitgestellt waren sie trotzdem. Und wenn wir jetzt mal das Großevent streichen und eine GSL mit 500 Verletzten annehmen, dann wäre Duisburg nicht eh schon bis oben hin voll mit RD/SanD-Kräften gewesen und zumindest die Einheiten aus den RP K und MS hätten wohl auch noch Arbeit gehabt.

Viel Interessanter finde ich aber, dass z. B. das Bethesda-KH in DU laut Medienberichten ca. 240 Patienten aufgenommen hat (und die Ärzteschaft vor der Kamera völlig relaxt wirkte). Sicher waren die Häuser in DU maximal hochgefahren, aber ich glaube, auch aus dem Stand wäre da mehr gegangen als man den KH landesweit so zumuten würde.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637861
Datum03.08.2010 10:1452147 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffAlle Einheiten die alarmiert worden und haben innerhalb kürzester Zeit den SR der BR Köln in LEV erreicht.

Welchen Fehler haben diese Einheiten damit gemacht ?


keinen. Das hab ich auch nicht behauptet... ;-)

Es ist schlicht die Frage, was Du n Stunden nach Ereignis noch mit San-Einheiten willst? (Und wir reden im Ausgangsbereich hier um die Diskussion "weißer" Bereitschaften...)

Die müssen viel schneller vor Ort sein, um vor Ort noch was zu bewirken, sonst ist da schlicht keiner mehr...


Geschrieben von Michael RoleffOder eher das Ergebnis, das die örtliche viel näher dran liegendne Kräfte schon ausgereicht haben ?

eben....

In solchen Ereignissen IMHO
1. die vor Ort vorhandenen vorgeplanten Kräfte
2. das was aus dem Stand vor Ort noch schnell verfügbar ist
3. das was direkt aussen herum schnell genug da ist

Alles andere spielt m.E. keine Rolle mehr. (Und das war ja hier nicht wirklich ein "kleines" MANV-Problem, oder?)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW637862
Datum03.08.2010 10:2452048 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd wenn wir jetzt mal das Großevent streichen und eine GSL mit 500 Verletzten annehmen, dann wäre Duisburg nicht eh schon bis oben hin voll mit RD/SanD-Kräften gewesen und zumindest die Einheiten aus den RP K und MS hätten wohl auch noch Arbeit gehabt.

Auch dann dürften nach 1 - 2 h keine Verletzten mehr da sein...
Wie waren da die Erfahrungen nach den Anschlägen in London oder Madrid? Wie die dortige San-Infrastruktur?

Geschr
ieben von Andreas BräutigamViel Interessanter finde ich aber, dass z. B. das Bethesda-KH in DU laut Medienberichten ca. 240 Patienten aufgenommen hat (und die Ärzteschaft vor der Kamera völlig relaxt wirkte). Sicher waren die Häuser in DU maximal hochgefahren, aber ich glaube, auch aus dem Stand wäre da mehr gegangen als man den KH landesweit so zumuten würde.

Jedes KH verträgt m.E. deutlich mehr als es ansagt - und jeder Patient ist dort besser aufgehoben, als stundenlang an einer Einsatzstelle, wo es an allem mangelt.

Trotzdem bzw. auch deshalb braucht man vor Ort geregelte Strukturen, damit nicht in einem KH weils das nächste ist, dann 50 Schwerverletzte auftauchen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW637864
Datum03.08.2010 10:2851653 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodass da "mal" (oder immer) EA auf dem (!) Fzg sind ist keine Frage, die Frage ist, ob das EA jederzeit mal eben 365/7/24 in Verbandsstärke in der ausreichenden Qualifikation "weiße Bereitschaften" in den für den RD notwendigen Zeiten bringen kann....

Welche Farbe haben denn Einheiten des Betreuungsdienstes?


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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW637865
Datum03.08.2010 10:3051646 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs ist schlicht die Frage, was Du n Stunden nach Ereignis noch mit San-Einheiten willst? (Und wir reden im Ausgangsbereich hier um die Diskussion "weißer" Bereitschaften...)

Ich sehe das also richtig, dass du unter einer "weißen Bereitschaft" eine reine Sanitätsdiensteinheit verstehst?


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen637866
Datum03.08.2010 10:3751735 x gelesen
Hallo Uli,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1.2.3.9 Niedersachsen

Es gibt klare Regeln für das Anfordern dieser Bereitschaften zum Einsatz im eigenen Landkreis, im benachbarten Landkreis, innerhalb eines Regierungsbezirks, in einem anderen Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Bundesland.

Ersetze den Begriff Regierungsbezirk durch den Begriff Polizeidirektion. Du erinnerst Dich an unsere unsägliche Verwaltungsreform ..... anstelle der vier Regierungsbezirke sind jetzt neun Polizeidirektionen für diese Aufgaben zuständig. In jeder PD gibt es einen "Regierungsbrandmeister" (anstelle vier früherer BezirksBM). Ansonsten für NDS sachlich nichts verändert.

MkG, Sven


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AutorTimo8 S.8, Busdorf / SH637881
Datum03.08.2010 11:2851631 x gelesen
Hallo,

ich denke hier sind die aktuellsten Infos für Schleswig-Holstein hinterlegt: http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschriften/Erlass166-431.php


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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen637916
Datum03.08.2010 13:3351702 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttDer Aktualität halber

Ich würde schonmal vormerken, dass das Katastrophenschutzkonzept momentan nur noch bis zum 31.12.2010 gültig ist, und danach vermutlich eine überarbeitete Version eingeführt wird.


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen637991
Datum03.08.2010 17:2151753 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIn solchen Ereignissen IMHO
1. die vor Ort vorhandenen vorgeplanten Kräfte
2. das was aus dem Stand vor Ort noch schnell verfügbar ist
3. das was direkt aussen herum schnell genug da ist

Alles andere spielt m.E. keine Rolle mehr. (Und das war ja hier nicht wirklich ein "kleines" MANV-Problem, oder?)


Wie soll den 2. und 3. organisiert sein? Nur Einzelfahrzeuge + Einheiten in Gruppen- und Zugstärke?

Damit würdest du postulieren, dass BHP überflüssig sind.

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW638069
Datum04.08.2010 10:1151602 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtIch sehe das also richtig, dass du unter einer "weißen Bereitschaft" eine reine Sanitätsdiensteinheit verstehst?

Ich seh da relativ wenig drunter, weils dazu im Sinne der bekannten Taktischen Verbände m.E. recht wenig echten Bedarf gibt.

Wenn man solche Einheiten WIRKLICH braucht werden m.E. allerdings wohl immer auch Betreuungskomponenten dazu benötigt.
Das kann man aber m.E. kaum fest planen, weil die Bedürfnisse da vermutlich diametral auseinander gehen (je nach dem was/wer betroffen ist und wie die Lage so ist).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW638071
Datum04.08.2010 10:1651941 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeWie soll den 2. und 3. organisiert sein? Nur Einzelfahrzeuge + Einheiten in Gruppen- und Zugstärke

das sollte schon - und möglichst einheitlich organisiert sein...



Geschrieben von Ingo zum Felde
Damit würdest du postulieren, dass BHP überflüssig sind.


Im Gegensatz zu etlichen anderen sehe ich das absolut nicht so, eher im Gegentum!
Nur müssen die schnell vor Ort sein. Einer der erst nach 1 h abmarschiert und nach 2 h irgendwo vor Ort eingetroffen ist, um nach 3 h die Arbeitsbereitschaft hergestellt zu haben ist m.E. wenig sinnvoll...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW638072
Datum04.08.2010 10:2251515 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoNur müssen die schnell vor Ort sein. Einer der erst nach 1 h abmarschiert und nach 2 h irgendwo vor Ort eingetroffen ist, um nach 3 h die Arbeitsbereitschaft hergestellt zu haben ist m.E. wenig sinnvoll...

ich vergaß hier zu erwähnen, dass das größte Problem da im ländlichen Bereich zu erwarten ist, weil hier sowohl die Krankenhausstruktur, die RD-Versorgungsstruktur inkl. der schnell zu hebenden Reserven, die Verkehrswege/Infrastruktur eine ganz andere wie in Großstädten ist...

Aber das ist nunmal nur in Teilen zu beeinflussen - vieles endet da in der Praxis leider im Wunschdenken...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen638090
Datum04.08.2010 12:2551495 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn man solche Einheiten WIRKLICH braucht werden m.E. allerdings wohl immer auch Betreuungskomponenten dazu benötigt.
Das kann man aber m.E. kaum fest planen, weil die Bedürfnisse da vermutlich diametral auseinander gehen (je nach dem was/wer betroffen ist und wie die Lage so ist).


wenn du in Hessen einen BHP 25 anforderst bekommst du u.u. zwei SEGen aus zwei SanZ und eine SEG aus einem BtZ. Dabei sieht die (zukünftige) DV 400 ausdrücklich den Betreuungstrupp für das grüne Zelt vor. Beim BHP 50 sind es zwei Sanitätszüge und ein Betreuungszug. Wenn entsprechend weniger tatsächlich schwer Verletzte da sind, wird niemand die Helfer der SanZ daran hindern auch zu Betreuuen. Dafür wurde in Hessen gerade der PSU I - Lehrgang für Helfer im San- und Betreuungsdienst eingeführt. Desweiteren wird wohl auch die San-Ausbildung für Helfer des Betreuungsdiensten zukünftig die Regel, für Teile des Betreuungszuges der PSU II - Lehrgang und für die Führungskräfte der PSU III - Lehrgang obligat.

Sicherlich ist die Frage nach der Verfügbarkeit zu stellen. Aber gerade die Kombination aus mehreren Einheiten sichert die Verfügbarkeit. Ein BHP im Großschadensfall kann im Übrigen auch vor ein Krankenhaus gebaut werden, um dort zu unterstützen, oder zu weiteren Absicherung verwendet werden.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin638107
Datum04.08.2010 13:3651464 x gelesen
Hallo Andreas,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Viel Interessanter finde ich aber, dass z. B. das Bethesda-KH in DU laut Medienberichten ca. 240 Patienten aufgenommen hat (und die Ärzteschaft vor der Kamera völlig relaxt wirkte). Sicher waren die Häuser in DU maximal hochgefahren, aber ich glaube, auch aus dem Stand wäre da mehr gegangen als man den KH landesweit so zumuten würde.


klingt erstmal nett, aber die entscheidenden Fragen lauten da wohl:
- Aufnahme über welchen Zeitraum?
- Einteilung der Patienten in Kategorien?
- Stationäre Aufnahmen in wievielen Fällen?
- Aufenthaltszeit in der Rettungsstelle?

Trotz allem sicher eine grundsätzlich beachtliche Leistung!

Gruß
Sebastian


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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW638110
Datum04.08.2010 13:5651378 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoTrotzdem bzw. auch deshalb braucht man vor Ort geregelte Strukturen, damit nicht in einem KH weils das nächste ist, dann 50 Schwerverletzte auftauchen...

... und in anderen, etwa einem Schwerpunktkrankenhaus im Düsseldorfer Norden, ca. 15 km entfernt, kaum oder gar keiner.
Optimierungsbedarf gibt es also immer.

P.S.: Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung welche Einheiten alle zum Einsatz kammen? Waren das nur die gemäß IM-Erlass oder auch noch weitere?


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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW638116
Datum04.08.2010 14:4551685 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoNur müssen die schnell vor Ort sein. Einer der erst nach 1 h abmarschiert und nach 2 h irgendwo vor Ort eingetroffen ist, um nach 3 h die Arbeitsbereitschaft hergestellt zu haben ist m.E. wenig sinnvoll...

Wie war nochmal der Zeitansatz für die eine Bereitschaft der vÜhgU?

Ich denke nicht, dass die so viel schneller organisiert aufschlagen.

Bezüglich der Zeitraum bis zum Eintreffen und der Arbeitsaufnahme eines BHPs:
Lagen bis 100 Patienten wird man i.d.R. ohne BHP50, sondern eher mit "strukturierten Patientenablagen" (im Sinne der DIN13050 wäre das ja auch ein BHP) abarbeiten.

für den BHP der nach 2h irgendwo ankommt wird es noch was zu tun geben.
Denkbar ist:
- unversorgte SK3 und ggf. SK2 Patienten aufnehmen und versorgen.
(weil die örtlichen Kräfte sich um die nicht kümmern konnten weil es genug SK1 gab)
- als Anlauf- und Betreuungsstelle eingesetzt werden
- bei richtig großen Lagen [die ich hier keinem wünsche] als große Patientenablage eingesetzt werden


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen638130
Datum04.08.2010 17:3451544 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEiner der erst nach 1 h abmarschiert und nach 2 h irgendwo vor Ort eingetroffen ist, um nach 3 h die Arbeitsbereitschaft hergestellt zu haben ist m.E. wenig sinnvoll...

Zumindest weder als erste Ergänzungseinheit noch als erste BHP Einheit.

Die 1. Stunde wird man nicht wesentlich verkürzen können wenn man nicht auf HA (BF) Personal zurückgreifen kann.
An der 2. Stunde kann man bei entsprechender Entfernung auch nichts machen.
Die 3. Stunde sollte sich mit ein wenig Übung deutlich reduzieren lassen.

Aber zurück zum Ausgang: irgendwie scheinen vorgeplante BHP-Bereitschaften ja doch Sinn zu machen.

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen638132
Datum04.08.2010 17:3951359 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn man solche Einheiten WIRKLICH braucht werden m.E. allerdings wohl immer auch Betreuungskomponenten dazu benötigt.
Das kann man aber m.E. kaum fest planen, weil die Bedürfnisse da vermutlich diametral auseinander gehen (je nach dem was/wer betroffen ist und wie die Lage so ist).


Das mit der Planbarkeit gilt doch auch für alle anderen Lagen: Ich nehme einige Szenarien an und plane die Einheiten entsprechend. Für Abwandlungen plant man Ergänzungen. Bei einer realen Anforderung kann man dann immer noch sehen wie es zu den Planungen passt.

Die alten DRK Hilfszugabteilungen und die BetrP500-NRW sind ja solche Beispiele.

Gruß
Ingo


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H638134
Datum04.08.2010 17:5051576 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- was ist "hier"?
Schleswig-Holstein

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Details?
Offiziell gibt es dazu noch nichts und ich weiß auch noch nicht wirklich viel mehr. Nur das der alte LZG-Erlass etwas angepasst werden soll. Auf der JHV des ABC-Zuges Ende letzten Jahres bei uns im Kreis wurde angekündigt, das es einige Änderungen im neuen LZG-Erlass gibt, der zu diesem Zeitpunkt so gut wie durch sein sollte, und sich an den Strukturen bei uns im Kreis nichts ändert.
Somit ist was den Brreich ABC angeht aktuell immernoch der alte LZG-Erlass gültig.
Vielleicht können aber ja die Forumianer aus den anderen LZ-G aus SH (z.B. die beiden Steinburger Kameraden?) Dir aktuelle Informationen zukommen lassen wie der Stand bei den ABC-Bereitschaften/LZG-Erlass ist.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung.
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW638138
Datum04.08.2010 18:0051445 x gelesen
Hi Ingo,

meines erachtens machen strukturierte Verbände so oder so sinn!
Klar gibt es dadurch auch etwaige Verzögerungen durch die Bildung eines Verbandes und das ist natürlich schon in Flächenkreisen ein größeres Problem als in Ballungszentren.
Die Marschzeit ist ein ganz anderes Thema und ist zu vernachlässigen.
Was meines erachtens viel mehr ein Thema ist, vor allem bei solchen MANV-Themen, ist die Führbarkeit. 5 PTZ zu führen und aufzudröseln ist was anderes als 50 unterschiedlich eintreffende Einzelfahrzeuge ohne Führung.
Was natürlich ein ganz anderes Potential ist, wie in der Region um "Cimolino-Hausen" ;-) zeitnah und schnell zu kriegen, 5 6 7 ÜMANV-S Kontingente.
Gruß
Sven


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen638141
Datum04.08.2010 18:3651372 x gelesen
Moin,

gemäß dem, was die HiOrg garantieren sollen, müsste ein BHP 25 in Hessen innerhalb von 20 Minuten vom Hof gehen. Ich glaube, viel schneller geht das kaum, wenn man nicht jemanden in Sitzbereitschaft hat. Eine SEG Betreuung / San innerhalb von 20 Minuten tatsächlich schicken zu können klapp nach meinen Erfahrungen sogar zur Feierabendzeit, wenn ordentlich Verkehr ist, auf dem Land.

Fahrtzeiten sind was anderes, die verkürzt man nicht so ohne weiters. Um so wichtiger finde ich, dass Alarmierungswege kurz und ggf. vorher schon festgelegt sind (z.B. im Ü-MANV-Konzept Hessen), so dass man im Prinzip nur eine Rundmail an die entsendenden Leitstellen mit Angabe der "Alarmstufe" und ggf. des Bereitstellungsplatzes (und auch das kann man sich im ersten Schritt sparen, wenn man mit abgesetzten Sammelplätzen arbeitet) sendet. Diese kann dann im Alarmkatalog nachschauen, den entsprechenden Knopf drücken und ab geht es.

Dazu braucht es aber auch jemanden vor Ort, der Zeitnah Rückmeldung gibt und jemanden, der iene entsprechend Umfangreiche Alarmierung zeitnah auslöst. Wenn man beim Brand Krankenhaus erst lange nachdenk, wen man denn jetzt so alles alarmiert und erst nach ner dreiviertel Stunde auf den Trichter kommt die MANV-Komponenten anzufordern braucht man sich nicht wundern, wenn die zu spät eintreffen. Wenn man aber gleich, meinetwegen auch nur zur Bereitstellung, umfangreich alarmiert, dann hat man a.) große "weiße" Reserven und b.) möglichst kleinen Zeitversatz und kann c.) immer noch wieder heimschiken. Zudem hat das den Vorteil, dass tatsächlich ab und an mal alarmiert wird und die Helfer irgendwann mal lernen, dass das Ding am Gürtel tatsächlich mehr als einmal im Monat zur Melderprobe Krach machen kann.

Gruß, otti


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW638147
Datum04.08.2010 19:4351480 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWie war nochmal der Zeitansatz für die eine Bereitschaft der vÜhgU?

mehrere Stunden!

Und was waren nochmal genau die Szenarien für die die gedacht ist? Merkst Du was?


Geschrieben von Manuel SchmidtBezüglich der Zeitraum bis zum Eintreffen und der Arbeitsaufnahme eines BHPs:
Lagen bis 100 Patienten wird man i.d.R. ohne BHP50, sondern eher mit "strukturierten Patientenablagen" (im Sinne der DIN13050 wäre das ja auch ein BHP) abarbeiten.


manche Leute werden nicht müde sowas zu erzählen, was "vielleicht" bei einer singulären Lage in einer Großstadt im Ruhrgebiet noch einigermaßen klappen kann, wenn der Regel-RD nicht grad zufällig anderweitig stark belastet ist...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW638151
Datum04.08.2010 20:1651365 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Manuel Schmidt"Wie war nochmal der Zeitansatz für die eine Bereitschaft der vÜhgU?"

mehrere Stunden!

Und was waren nochmal genau die Szenarien für die die gedacht ist?


Und jetzt baut der Bund seine MTF auf,-)

Geschrieben von Ulrich CimolinoMerkst Du was?

Du vermutlich auch ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW638211
Datum05.08.2010 07:5751222 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffUnd jetzt baut der Bund seine MTF auf,-)

Meine Meinung zu dem Projekt hab ich hinlänglich oft beschrieben...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW638251
Datum05.08.2010 10:5351390 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinomehrere Stunden!

Und was waren nochmal genau die Szenarien für die die gedacht ist?


Da ich durchaus etwas merke erlaube ich mir mal eine Gegenfrage:

Für was ist die vÜhgU heute gedacht?

Geschrieben von Ulrich Cimolinomanche Leute werden nicht müde sowas zu erzählen, was "vielleicht" bei einer singulären Lage in einer Großstadt im Ruhrgebiet noch einigermaßen klappen kann, wenn der Regel-RD nicht grad zufällig anderweitig stark belastet ist...

Ich verstehe gerade nicht, worauf du hinaus willst.

Verstehe ich dich richtig, dass du sagst:
Lagen bis 100 Patienten klappen selbst in Ballungszentren nicht ohne einen BHP50?
Wenn ein BHP50 aber totaler Mist für nicht vorgeplante Lagen ist bedeutet das: Lagen bis 100 Patienten sind nicht beherschbar.

Nur, weil man keinen BHP50-NRW aufbaut, heißt das ja noch lange nicht, dass es keine strukturen gibt.
wie gesagt: eine strukturierte Patientenablage mit nach Kategorien getrennten bereichen, Sichtung und einer Ausgangsdoku ist ein Behandlungsplatz im Sinne der DIN13050.

Da du ja im Feuerwehrbereich anführst, dass du auch die Begebenheiten auf dem Land kennst sei mir das für den Rettungsdienst auch zugestanden.


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW638259
Datum05.08.2010 11:3451203 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt Geschrieben von Ulrich Cimolino"mehrere Stunden!

Und was waren nochmal genau die Szenarien für die die gedacht ist?"

Da ich durchaus etwas merke erlaube ich mir mal eine Gegenfrage:

Für was ist die vÜhgU heute gedacht?


Wenn ich das ganz richtig in erinnerung habe, ist die vorgeplante überörtliche Hilfe (ist das überhaupt eine "originale" abkürzung? kann mir auf vUhgU keinen Reim machen) dafür vorgesehen, dass die örtlichen Einsatzkräfte abgelöst werden können, also nichts um sofortigen Bedarf zu decken, sondern um nach ca. 24 Stunden den örtlichen Kräften eine Pause zu gönnen.

So oder so ähnlich zumindest.

Grüße
Thobias


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AutorJürg8en-8Det8lef8 K.8, Niendorf/Ostsee / Schleswig- Holstein638556
Datum07.08.2010 15:1851196 x gelesen
Moin,moin

Geschrieben von Hauke HammerichSomit ist was den Brreich ABC angeht aktuell immernoch der alte LZG-Erlass gültig.

Der Entschluß die ABC-Bereitschaften nicht weiter zu verfolgen/ mit Leben zu füllen, wurde auf der Kreisbrandmeister-Tagung am 27.05.2009 in Rendsburg getroffen. Statt dessen soll der LZ-G Erlass des Landes SH überarbeitet werden.
Eine aktuellere Fassung als die auf der Seite der LFS SH (21.03.2001) ist mir nicht bekannt.


Für den "Erlass Einführung der Gliederung für Feuerwehrbereitschaften in SH" ist unter folgender Adresse :

http://www.kfv-oh.de/bereitschaft-start.html

die Gliederung des Kreises Ostholstein zu sehen.
Zur Info der Kreis OH ist ca 1400 qkm groß mit ca 205.000 Einwohnern .
3800 Aktive Feuerwehrangehörige sind in 136 Feuerwehren organisiert.
In der Auflistung fehlen die ELW der Bereitschaftsführung, die aber auch benannt sind (meist MZF de Lux oder ELW).

Die Bereitschaften 4 und 5 sind für den gesamten Kreis gegliedert (Zug I:Nord,II: Mitte III:Süd)
Als Besonderheit ist die FWB 5 zu sehen, da sie im Erlass so nicht vorgesehen war.
Eine genaue Auflistung der Einsätze habe ich nicht, weiß aber das der erste Einsatz das Hochwasser 2007 Fehmarn+Dahme am 10.08 2007war (allg. FB 3)

Für jeden Teilbereich des Kreises (Nord,Mitte,Süd) sind TEL Fahrzeuge (ELW 1-2)diesen Bereitschaften übergeordnet, plus einer Gesamt TEL des Kreises mit ELW 2.

MfG

Jürgen


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AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt638568
Datum07.08.2010 16:0151026 x gelesen
In Bezug auf Sachsen-Anhalt:

in vielen Landkreisen wird das so gut es geht umgesetzt, jedoch besteht wie schon angemerkt das Problem, dass der wirkliche taktische Einsatzwert nicht wirklich zu bestimmen ist.
Laut Aussage meines LK ( der es sich da rehct einfach macht ) - ist es auch möglich bei der Aufstellung der entsprechenden Einheiten auch auf Einheiten aus dem KatS zurück zu greifen.
Entsprechend ist es auch möglich, dass der 1. Zug Brandschutz und technische Hilfeleistung aus 2 LF-16-TS besteht ( so von unserem Landkreis auch praktiziert - da bestehen ALLE Einheiten der KFB aus Einheiten und Fahrzeugen des KatS bzw. älterer übergebener LF-16-TS ).


Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt638589
Datum07.08.2010 17:5350988 x gelesen
Vielleicht zur Ergänzung

Geschrieben von Frank Hauwetterist es auch möglich bei der Aufstellung der entsprechenden Einheiten auch auf Einheiten aus dem KatS zurück zu greifen.

Gesetzliche Grundlage ist da mM nach der RdErl. des MI über die "Einheiten für besondere Einsätze "Feuerwehrbereitschaften", bei dem es im 3 Abschnitt bei Punkt 1 heißt: In das Potential der FwB können Kräfte und Mittel des Bundes, die dieser zur Verstärkung des Katastrophenschutzes vorhält, einbezogen werden.


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AutorJürg8en-8Det8lef8 K.8, Niendorf/Ostsee / Schleswig- Holstein640131
Datum16.08.2010 14:2151563 x gelesen
Moin,moin,
kleiner Fehler bei Schleswig- Holstein:

Geschrieben von Ulrich CimolinoTaktische Anforderungen „allgemeine FwB“ (ELW 1 und LF 16/12 sowie LF 8/6, alternativ ELW 1, TSF-W oder TLF 8/18, TSF, LF 8 ):
- 2.000 L Wasser
- 2.000 m B-Druckschlauch
- 2.000 L/min Wasserförderkapazität
- 20 PA-Geräte (= Träger)


Dies ist die Anforderung an eine Bereitschaft mit drei Zügen


Geschrieben von Ulrich CimolinoTaktische Anforderungen „Wasserförderbereitschaft“ (ELW 1, 2 x LF, 1 x GW-L2, alternativ ELW 1, 2 x LF 16-TS, 1 x SW 2000):
- 2.500 m B-Druckschlauch (davon 500 m manuell zu verlegen)
- 1.000 L/min Wasserförderkapazität
- Ausgleichsbehälter 5.000 l.


Dies ist die Anforderung an einen Zug der Wasserförderbereitschaft

MfG

Jürgen


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640138
Datum16.08.2010 15:5551441 x gelesen
Hallo,

korrekt, danke muss so lauten:


Taktische Anforderungen „allgemeine FwB“ (bestehend aus 3 x je ein Zug wie folgt: ELW 1 und LF 16/12 sowie LF 8/6, alternativ ELW 1, TSF-W oder TLF 8/18, TSF, LF 8 ):
- 2.000 L Wasser
- 2.000 m B-Druckschlauch
- 2.000 L/min Wasserförderkapazität
- 20 PA-Geräte (= Träger)

Taktische Anforderungen „Wasserförderbereitschaft“ (bestehend aus 3 x je ein Zug wie folgt: ELW 1, 2 x LF, 1 x GW-L2, alternativ ELW 1, 2 x LF 16-TS, 1 x SW 2000):
- 2.500 m B-Druckschlauch (davon 500 m manuell zu verlegen)
- 1.000 L/min Wasserförderkapazität
- Ausgleichsbehälter 5.000 l.

Taktische Anforderungen „technische Feuerwehrbereitschaft“ (bestehend aus 3 x je ein Zug wie folgt: ELW 1 (alternativ 1 TSF ), 2 x HLF 20/16 + 1 RW, alternativ 2 x LF 16/12 + 1 x RW, oder 2 x TLF 16/25 (oder LF 8/6 bzw. 10/6) + 2 RW):
- 6 HLF
- 4 ELW
- 3 RW


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen640163
Datum16.08.2010 19:3651057 x gelesen
Hallo,
ich verstehe jetzt nicht ganz, wie:
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Taktische Anforderungen „allgemeine FwB“ (bestehend aus 3 x je ein Zug wie folgt: ELW 1 und LF 16/12 sowie LF 8/6, alternativ ELW 1, TSF-W oder TLF 8/18, TSF, LF 8 ):
- 2.000 L Wasser
- 2.000 m B-Druckschlauch
- 2.000 L/min Wasserförderkapazität
- 20 PA-Geräte (= Träger)

hieraus 2000m B abgeleitet werden?
(2 x 3 x 14B = 84 -> 1680m (ohne jegliche Reserve))


mkg hwk

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen640207
Datum16.08.2010 21:3150961 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Kögler(2 x 3 x 14B = 84 -> 1680m (ohne jegliche Reserve))

1) hat das LF 16/12 nur 12 B und
2) fordert das Land für seine Bereitschaften offensichtlich eine über die Norm hinausgehende B Beladung

Wo ist das Problem?

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640301
Datum17.08.2010 09:2251020 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Köglerhieraus 2000m B abgeleitet werden?
(2 x 3 x 14B = 84 -> 1680m (ohne jegliche Reserve))


keine Ahnung... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640302
Datum17.08.2010 09:2450936 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde1) hat das LF 16/12 nur 12 B und
2) fordert das Land für seine Bereitschaften offensichtlich eine über die Norm hinausgehende B Beladung

Wo ist das Problem?


Bist Du Dir sicher, dass das auch alle anderen nachgerechnet (nachausgestattet) haben?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein640335
Datum17.08.2010 12:4950929 x gelesen
Geschrieben von Hauke HammerichVielleicht können aber ja die Forumianer aus den anderen LZ-G aus SH (z.B. die beiden Steinburger Kameraden?) Dir aktuelle Informationen zukommen lassen wie der Stand bei den ABC-Bereitschaften/LZG-Erlass ist.
Also meines Wissens keine neuen Erkenntnisse seit Jahresanfang und da haben wir gerade auf diese Struktur: http://www.lzg.kfv-steinburg.de/bilder/allgemein/struktur_neu.jpg umgestellt.

Einsatzmäßig richten wir uns dennoch weitestgehend nach dem gültigen Erlass von 2001 und es kommt ein LZG zum Einsatz (wenn auch meist mit etwas anderer Einsatzstellenstruktur mit mehreren Unterabschnitten).

Die Aufgabe der Erkundungseinheiten nehmen im wesendlichen allerdings unsere dezentralen Gefahrguterkundungsgruppen aus den beiden Zügen Süd-West und Nord-Ost wahr. Nur wenige der örtlichen Feuerwehren im Kreis Steinburg haben eigenes Material. Die Einsatzstärke von 34 Einsatzkräften ist bei einem Vollalarm der etwa 114 Einsatzkräfte (24/7) einigermaßen realistisch. Kräfte der örtlichen Feuerwehr kommen natürlich noch dazu.

Die Ausbildung der Einheiten findet (trotz Erlass im Übrigen überwiegend nach FwDV 500) i.d.R. an unserem „Haupt“-Standort in Nordoe statt. Dienstpläne bei Interesse: http://www.lzg.kfv-steinburg.de/ unter Downloads. Dazu kommt der ABC Grundlehrgang auf Kreisebene er umfasst in 3 Stufen derzeit etwa 70 Stunden. Er ist natürlich für Mitglieder jeder Feuerwehr (wenn PA Träger) offen.

Ablösekräftetechnisch setzen wir entweder auf die Nachrücker, die bei längeren Einsätzen halt irgendwann Feierabend haben oder die LZGs aus den Nachbarkreisen. Die sind teilweise etwas anders strukturiert. Pinneberg z.B. hat einen etwas kleineren (nach meinem Stand so etwa 50 Mitglieder) und zentral stationierten ABC Dienst http://www.abc-dienst-pinneberg.de/ , dafür gibt es dort aber deutlich mehr Feuerwehren mit eigener Ausrüstung.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H640349
Datum17.08.2010 15:0550865 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von ---Ingo zum Felde--- Wo ist das Problem?
Das man dazu sagen müsste, das man die gefordert Menge an Schlauchmaterial nur mit einem SW oder entsprechende Anzahl LF16-TS bzw. LF-KatS neu in der Bereitschaft erreicht. Nur mit (H)LF 20/16, (H)LF 10/6 oder LF 8/6 wird man die nicht erreichen.
Und sonst muß man sich fragen warum das niemanden vorher aufgefallen ist.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung.
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen640401
Datum17.08.2010 18:3050807 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ingo zum Felde
1) hat das LF 16/12 nur 12 B
Wie recht Du hast. Ich wollte aber keine Haare spalten, alternativ geht ja auch LF8/6. Und das hat 14, wie auch LF10/6 und LF20/16...

2) fordert das Land für seine Bereitschaften offensichtlich eine über die Norm hinausgehende B Beladung
Weiß ich nicht. Hoffentlich wird das bei einem Ersatz LF nicht übersehen.
Ich wünschte mir, das LFxx immer mit LFxx vergleichbar wäre...

Für 2000m bräuchte man mit etwas Reserve 20B/LF (was z.B. das LF16 (DDR) hatte). Wo man die zusätzlichen 8 so locker unter bekommt, weiß bestimmt der Weisungsgeber (ein größerer Tank soll ja sicher auch noch sein ;-)).

Wo ist das Problem?
Ich hab keins, ich habe nur verwundert gefragt.


mkg hwk

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AutorJürg8en-8Det8lef8 K.8, Niendorf/Ostsee / Schleswig- Holstein640525
Datum18.08.2010 09:5650803 x gelesen
Moin,moin

Geschrieben von Hauke HammerichNur mit (H)LF 20/16, (H)LF 10/6 oder LF 8/6 wird man die nicht erreichen.

In dieser Allgemeinen Feuerwehrbereitschaft ist es sogar ohne das TSF-W der Zugführung des I.Zuges hinzukriegen (Reale Anzahl der Schläuche, nicht Normvorgaben):

http://www.kfv-oh.de/wirueberuns/bereitschaft/absued.pdf

Sogar in dieser Technischen Feuerwehrbereitschaft kommt man auf ca 100 B-Schläuche:

http://www.kfv-oh.de/wirueberuns/bereitschaft/tb.pdf

MfG

Jürgen


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640534
Datum18.08.2010 11:3650832 x gelesen
Geschrieben von Jürgen-Detlef KruseIn dieser Allgemeinen Feuerwehrbereitschaft ist es sogar ohne das TSF-W der Zugführung des I.Zuges hinzukriegen (Reale Anzahl der Schläuche, nicht Normvorgaben):

http://www.kfv-oh.de/wirueberuns/bereitschaft/absued.pdf


3 völlig verschiedene Züge mit noch dazu unterschiedlichster Stärke.
M.E. eine taktische Herausforderung - um nicht zu sagen "Alptraum" für den, der damit (und ggf. noch 3 anderen solchen Bereitschaften, die wieder ganz anders aussehen) eine leistungsfähige WF planen - und die Einheiten ggf. über längere Zeit unterhalten und versorgen muss... (bei größeren Lagen wird schon mal nur das Personal getauscht, die Geräte/Fahrzeuge - da eingebunden - bleiben.. das wird spannend...)

Ein TSF-W als Fahrzeuge der "Zugführung" ist auch interessant. Führen möchte ich daraus aber nicht.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW640554
Datum18.08.2010 13:4150644 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEin TSF-W als Fahrzeuge der "Zugführung" ist auch interessant. Führen möchte ich daraus aber nicht.

Immer noch besser als zu Fuß gehen müssen, ich kannte Züge da sah das Führungsfahrzeug so aus: ELW XXL


Ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber ein Zug aus solchen Fahrzeugen währe z. B. 76 nach Niedersachsen gefahren.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640555
Datum18.08.2010 13:4250668 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannImmer noch besser als zu Fuß gehen müssen,

das zu Fuß gehen müssen ist der geringere Anteil an _Führungsarbeit_ gerade beim Einsatz in Verbänden...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW640558
Datum18.08.2010 13:5050565 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas zu Fuß gehen müssen ist der geringere Anteil an _Führungsarbeit_ gerade beim Einsatz in Verbänden...

weiß ich doch, auch wenn es die wenigsten glauben. Es gibt immer noch zuviele ZF die glauben sie müßten den AT's zeigen wie man auf die Flammen spritzt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMatt8hia8s W8., Berga / Thüringen642217
Datum28.08.2010 16:4850678 x gelesen
Eine aktuelle Mitteilung aus Thüringen. Im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistattes Thüringen S.264 bis 271 ist die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) nun endlich veröffentlicht.

ThürKatSVO

Unter aktuelle Dokumente / Gesetz- und Verordnungsblatt / 26.08.2010

Viele Grüße

Matthias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642397
Datum29.08.2010 15:0250671 x gelesen
Geschrieben von Matthias WinklerThürKatSVO

danke, aber beim ersten Durchlesen dazu ein paar Fragen....

1. Wo ist geregelt, wie sich aus den Zügen ggf. Verbände zusammensetzen?

2. Wieso unterscheiden sich die Züge in den Stärken?

3. Wieso taucht im 2. Zug ein einzelnes Logistikfahrzeug auf?

4. Wieso hat der 1. Zug sowohl ein Sonderfahrzeug für die THL (RW) wie für die Sonderbrandbekämpfung (TLF 20/40-SL)?

5. Wo ist der ELW 2, der das ganze führen soll? Mit der Fü-Einheit mit deren ELW 1 geht das wohl kaum... (Oder hat der Thüringische FüKW da ELW-2-Möglichkeiten?)

6. Der KatS-Gefahrgutzug besteht aus 38 FA, das entspricht drastisch mehr als einem (verstärkten) Zug und ist faktisch ein ABC-Verband...

7. Dito zu SBZ (42 Einsatzkräfte) bzw. BRZ (47), WRZ (41)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642402
Datum29.08.2010 15:1250637 x gelesen
ergänzend:
Wieso 2 GW-G, dazu noch 2 Dekon-Einheiten, aber nur EIN LF? Wer nimmt denn die Geräte vom GW-G vor? Fremde Kräfte im überörtlichen Einsatz wohl kaum....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642410
Datum29.08.2010 15:4250693 x gelesen
ergänzend:

"Trupps" sind unter einem Truppführer bis zu insgesamt 7 Einsatzkräfte stark
"Gruppen" bis zu 20 ....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642415
Datum29.08.2010 15:5150484 x gelesen
ergänzend
kann es sein, dass beim Bergrettungszug die Führungseinheit mit den falschen Fahrzeugen versehen ist (nämlich identisch wie die einzelnen Rettungsgruppen, aber leider kein ELW 1 o.ä.)?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen642431
Datum29.08.2010 17:0250574 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino"Trupps" sind unter einem Truppführer bis zu insgesamt 7 Einsatzkräfte stark.

was nicht der DV 100 Entspricht. Ansonsten haben z.B. auch die EE-NRW Trupps 1/5//6.

"Gruppen" bis zu 20 ....

das schon.

Die Sanitätsgruppen sind für mich übrigens nicht sinnvoll. Entsprechend den EE in vielen Ländern ist der Geräteträger (hier GW-San) mit den Rettungsmitteln (hier KTW). Setze ich die Gruppe geschlossen ein -und das sollte bei einer Gruppe der Normalfall sein- steht entweder der GW-San rum und die 4 Ärzte können beim Transport nict richtig versorgen oder die KTW stehen am BHP im Weg.

Gruß
Ingo


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AutorMatt8hia8s W8., Wünschendorf / Thüringen642739
Datum31.08.2010 11:1150454 x gelesen
Hier kommt noch ein aktueller Link

Broschüre ThürKatSVO


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642749
Datum31.08.2010 12:2150427 x gelesen
Geschrieben von Matthias WinklerHier kommt noch ein aktueller Link

Broschüre ThürKatSVO


aha. danach sollten die Truppfahrzeuge schon mit ausgebildeten Gruppenführern besetzt sein... vgl. FN S. 12


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKars8ten8 H.8, Dresden / Sachsen642874
Datum31.08.2010 22:1750553 x gelesen
Die SächsKatSVO wird sich demnächst ändern, so dass die hier angegebenen Einheiten absolut nicht mehr stimmen. Dies hängt mit der Neustrukturierung des Katastrophenschutzes durch den Bund zusammen.
http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_398890/DE/02__Themen/11__Zivilschutztechnik/01__EinsFahrzAusstatt/EinsFahrzAusstatt__node.html__nnn=true
Weiterhin gab es in Sachsen im Jahr 2008 eine Kreisgebietsreform, so dass aus ehemals 22 Landkreisen und 7 Kreisfreien Städten nur noch 10 Landkreise und 3 Kreisfreie Stätde wurden. die 3 Kreisfreien Städte sollen Medizinische Task Force (MTF) bekommen. Derzeit erfolgten schon eine Reihe von Umsetzungen von Fahrzeugtechnik in den einzelnen HiOs. Bis Ende des Jahres ist mit offiziellen Angaben zu rechnen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642904
Datum01.09.2010 09:1950582 x gelesen
Geschrieben von Karsten HiekeDie SächsKatSVO wird sich demnächst ändern, so dass die hier angegebenen Einheiten absolut nicht mehr stimmen.

d.h. die stimmen jetzt schon nicht mehr?

Was wäre denn jetzt richtig?


Geschrieben von Karsten HiekeWeiterhin gab es in Sachsen im Jahr 2008 eine Kreisgebietsreform, so dass aus ehemals 22 Landkreisen und 7 Kreisfreien Städten nur noch 10 Landkreise und 3 Kreisfreie Stätde wurden. die 3 Kreisfreien Städte sollen Medizinische Task Force (MTF) bekommen. Derzeit erfolgten schon eine Reihe von Umsetzungen von Fahrzeugtechnik in den einzelnen HiOs. Bis Ende des Jahres ist mit offiziellen Angaben zu rechnen.

Das wäre für das Skript zu spät.
Es steht aber bereits drin, dass sich einiges im Umbruch befindet.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen642926
Datum01.09.2010 12:4950371 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBroschüre ThürKatSVO

wie ich heute erfahren habe, soll die Broschüre noch einmal überarbeitet werden (kleine Änderungen!)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg779088
Datum18.12.2013 17:2339914 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Ulrich C.


Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat zwar diverse unterschiedliche Züge im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung, ABC-Schutz, Sanitätsdienst, Bergrettung usw. (sogar inklusive von noch 3 Veterinärzügen ,



Hierzu gibt es eine neue Handreichung:

-> LFS BaWü: " Neue Hinweise für Einheiten des Bevölkerungsschutzes ".


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818118
Datum11.03.2016 08:3122228 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ulrich C.

Problematisch erscheint auf Basis der vorliegenden Einsatzerfahrungen flächiger Ereignisse der KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Führungsebene oberhalb des Zuges, was im überörtlichen Einsatz (vgl. 4.1.2) als erheblicher Nachteil zu bewerten ist.

-> " Sachsen kauft 21 Einsatzleitwagen "

Der Freistaat Sachsen hat im Rahmen einer Landesbeschaffung insgesamt 21 Einsatzleitwagen ELW 1 für den Katastrophenschutz bei Gimaex bestellt.[...] Es wird eine Brandschutz- und eine Sanitätsvariante geben dabei unterscheiden sich die Fahrzeuge lediglich in Teilen der Beladung sowie in der Beklebung.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818119
Datum11.03.2016 08:3621982 x gelesen
Guten Tag


Geschrieben von Ulrich C.

Baden-Württemberg hat zwar diverse unterschiedliche Züge im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung, ABC-Schutz, Sanitätsdienst, Bergrettung usw. (sogar inklusive von noch 3 Veterinärzügen , vom Bund 1994/95 an die Landkreise übergeben und mindestens teilweise weiterbetrieben), aber offensichtlich (noch) keine übergeordneten Strukturen.


Einige neue Strukturen für BaWü:

-> IM BaWü " Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen818141
Datum11.03.2016 17:0721781 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Einige neue Strukturen für BaWü:

Braucht man in BaWü keinerlei Logistik (Materialinstandhaltung, Verpflegung, Verbrauchsgüter, Materialtransport) oder glaubt man das das THW das schon macht?

Sind die Rettungshundestaffeln für Trümmer- oder Flächensuche?

Glaubt man das PSNV keine Strukturen braucht?

Oder geht es um viele Autos mit Blaulicht?

Ich weiß ja nicht wie groß der Unterschied zum Vorgänger ist. Ich stelle mir KatS anders vor.

Gruß
Ingo

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü818146
Datum11.03.2016 19:1321434 x gelesen
Geschrieben von Ingo z.Braucht man in BaWü keinerlei Logistik (Materialinstandhaltung, Verpflegung, Verbrauchsgüter, Materialtransport) oder glaubt man das das THW das schon macht?
Da liegst Du nicht falsch.

Manfred

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818199
Datum13.03.2016 09:4321231 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ingo z.

Braucht man in BaWü keinerlei Logistik (Materialinstandhaltung, Verpflegung, Verbrauchsgüter, Materialtransport)


Wie ist die Logistikkomponente in anderen Bundesländern feuerwehrmäßig geregelt ?

Oder geht es um viele Autos mit Blaulicht?

So viele sind das für BaWü auch nicht ?!:

-> GW-L-San-Prototypen

-> " Übergabe von Katastrophenschutzfahrzeugen "

-> " Neue Fahrzeuge für den Bevölkerungsschutz übergeben "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847806
Datum27.03.2019 12:353103 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C. Hat sich hier ggf. in den letzten Monaten noch was in den einzelnen Ländern geändert? Gibt es in den Ländern, wo zuletzt keine Meldungen kamen doch etwas oder wurde etwas angeschoben?

Relativ frisch in RLP (ok, Teilen davon, aber immerhin...) aufgestellt: Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847809
Datum27.03.2019 13:092703 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Relativ frisch in RLP (ok, Teilen davon, aber immerhin...) aufgestellt:

und man hat sich auch über wichtige (!) Nebenthemen, die gern vergessen werden, wie über die Persönliche Ausrüstung oder die Vorhaltung von Zelten und Betten Gedanken gemacht.
Gerade auch letzteres wird hier im Landkreis regelmäßig abgefragt und trotzdem geht, wenns schnell gebraucht wird die Sucherei los ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847811
Datum27.03.2019 14:022548 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.oder die Vorhaltung von Zelten und Betten Gedanken gemacht.Man hat hier v.a. mal geschaut, was man eh schon hat, und hat das in ein Konzept gestrickt. Es soll ja auch schon KatS-Konzepte andersrum gegeben haben, erst war das Papier, und dann wird vielleicht auch irgendwann noch beschafft was drin steht... Da war man hier konsequent.
Insgesamt gefällt mir das Konzept sehr gut. Man hat das Rad nicht neu erfunden, sondern ein durchdachtes System geklaut, dabei die ansonsten im Land herrschende Kleinstaaterei überraschend konsequent außen vor gelassen (insb. der zentrale rückwärtige Lagedienst gefällt mir hier), und von den Melde-/Alarmwegen am Anfang bis zum Marsch alles berücksichtigt. Nur mit dessen Kennzeichnung bin ich noch nicht ganz glücklich, aber das sehe ich mal als kleine Randnotiz an.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW847812
Datum27.03.2019 14:352763 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Relativ frisch in RLP (ok, Teilen davon, aber immerhin...) aufgestellt: Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs

Gefällt mir in der Anlage ganz gut, Teile davon kommen vermutlich aus NRW.

An der Spezialisierung (= Modulbeschreibung) sollte noch weiter gearbeitet werden. Das Modul Wassertransport ist beschrieben, das für die Wasserförderung fehlt? Wie wäre es dazu noch mit Vegetationsbrandbek. oder etwas für Starkregenereignisse? (Typische Lagen für die adhoc-Alarmierung von überörtlichen Einheiten sind Flächenlagen nach Starkregen, Sturm, bzw. Vegetationsbränden - Hochwasser bauen sich i.d.R. etwas langsamer auf und man hat mehr Planungszeit...)

Auch gut die Gedanken zur Logistik (von der Packliste bis hin zum LKW), das sollte weiter ausgebaut werden (was kommt in ein Day-Pack, was in einen Packsack... etc.).

Vgl.
http://einsatzpraxis.org/buecher/fuehrung-in-grosschadenslagen/
http://einsatzpraxis.org/buecher/versorgen-im-einsatz/

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847813
Datum27.03.2019 15:152402 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Man hat hier v.a. mal geschaut, was man eh schon hat,

Gerade bei Feldbetten und Zelten ist bei den Feuerwehren -vielfach für die Jugendfeuerwehr- jede Menge Material vorhanden, teils mit Fördermittel beschafft, leider nicht überall aber zentral -z.B. auf Landkreisebene- erfasst. Darauf kann man z.B. im Kat-Fall u.ä. Lagen schon zurückgreifen.

bis zum Marsch alles berücksichtigt. Nur mit dessen Kennzeichnung bin ich noch nicht ganz glücklich

Die Problematik wurde auch hier schon mehrfach diskutiert, siehe u.a.:

-> FW-Forum " Gefährliches Überholen von Verbänden(?) ", hat sich was verändert ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847815
Datum27.03.2019 15:312428 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Das Modul Wassertransport ist beschrieben, das für die Wasserförderung fehlt?Die klassischen Wasserförderungsfahrzeuge SW und LF-KatS sind in den Löschzügen schon integriert, obendrauf auf Landesebene wären noch m.W. 3 HFS aufzutreiben, mehr gibts nicht.

Geschrieben von Ulrich C.oder etwas für Starkregenereignisse? (Typische Lagen für die adhoc-Alarmierung von überörtlichen Einheiten sind Flächenlagen nach Starkregen, Sturm, bzw. Vegetationsbränden - Hochwasser bauen sich i.d.R. etwas langsamer auf und man hat mehr Planungszeit...)Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre ist da landesweit schon ein Umdenken angestoßen worden, bei uns im Landkreis AW z.B. hat inzwischen jede Kommune einen von den Eckwerten her vordefinierten "Unwetterzug" aufgestellt.
Man hat den Eindruck, so langsam ist die überörtliche Denkweise auch im Land der heißgeliebten Kleinststrukturen angekommen. Wenn jetzt noch das ganze Land mitmachen würde...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847816
Datum27.03.2019 15:502282 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.hat sich was verändert ?Ob irgendwelche Fähnchen oder bunte Lichter dem Verkehrsteilnehmer irgendwas aussagen, der heute schon mit grundlegensten alltäglicheren Dingen hoffnungslos überfordert ist, sei mal dahingestellt. Da wirkt der erste Satz zur Kennzeichnung aus dem RLP-Konzept geradezu genial: "Die Kennzeichnung erfolgt grundsätzlich durch die Fahrzeugart und die Fahrzeugfarbe." ;-)
Die Vorgabe, dass das letzte Fahrzeug außerorts dauerhaft den Warnblinker anschalten soll, halte ich allerdings für sehr unglücklich und im Übrigen nicht so ganz zur VV zum § 16 StVO passend: "Gegen mißbräuchliche Benutzung des Warnblinklichts ist stets einzuschreiten. Das ist immer der Fall, wenn durch ein Fahrzeug der Verkehr nicht gefährdet, sondern nur behindert wird".

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen847818
Datum27.03.2019 16:212377 x gelesen
Nach meinem Kenntnisstand werden die Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen umstrukturiert.
Die KFB sollen vereinheitlicht werden. Gleicher Aufbau, gleiche technische sowie personelle Ausstattung. Somit wären dann die Zeiten der Wundertüte vorbei, in denen man nie genau wusste was an Personal und Technik eigentlich kommt wenn man die KFB XY anfordert.

Deneben soll es die Möglichkeit für spezielle Fachzüge geben. Zudem sind Fachzüge, z.B. Waldbrandbekämpfung auf den Polizeidirektionsebenen im Gespräch. Gerade im Fall von Waldbrand auch gedacht für den überörtlichen Einsatz im europäischen Ausland. Entsprechend höher wird an diese Züge die Anforderung der autarken Versorgung (Betriebsmittel, Lebensmittel, usw.) sein. Ich meine diese Zeitspanne soll bei denen 72 Stunden betragen.

Bin gespannt wie das läuft. Da man in den Regelbereitschaften (ich meine 2 Züge Brandbekämpfung, 2 Züge TH und 1 Zug Logistik) wohl viel auf die LF 20 KatS setzen will, müssen diese ja erstmal da sein. Angeblich will das Land NDS hier auch viel investieren.

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AutorMatt8hia8s K8., Großräschen / Brandenburg847819
Datum27.03.2019 16:302431 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.1.2.3.4 Brandenburg

Sofern noch nicht bekannt, anbei der Link zur seit 2012 gültigen Katastrophenschutzverordnung und deren Verwaltungsvorschriften.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW847820
Datum27.03.2019 17:112193 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Vorgabe, dass das letzte Fahrzeug außerorts dauerhaft den Warnblinker anschalten soll, halte ich allerdings für sehr unglücklich und im Übrigen nicht so ganz zur VV zum § 16 StVO passend:

Ja
Zumal der Gesetzgeber unser Blaulicht dafür vorsieht;

§ 38
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
...
(2) Blaues Blinklicht allein darf (...) von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 847821
Datum27.03.2019 17:202221 x gelesen
Der komplette Punkt 7 wirkt auf mich eher so als ob man am Ende keine Lust mehr hatte und einfach irgendwas hingeschrieben hat.

Wenn man nur mal zwei Minuten diverse Suchmaschinen bemüht findet man dazu mittlerweile genügend Material.


Anlage MARSCH Die Kennzeichnung erfolgt grundsätzlich durch die Fahrzeugart und die Fahrzeugfarbe.
Dazu Bayerisches Oberlandesgericht BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 1 St 541/74 OWi
Leitsatz: "Allein das Einschalten von Abblendlicht tagsüber vermag einen Verband von Kraftfahrzeugen noch nicht als geschlossen zu kennzeichnen."
und
"Die amtliche Begründung zu § 27 Abs 3 StVO (VkBl 1970, 797, 814) führt aus, die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Verband sei "durch Bewimpelung jedes einzelnen Fahrzeugs oder auf ähnliche Weise" zu unterstreichen."

Hier fahren fünf Feuerwehrautos hintereinander (nebenbei bemerkt: mittlerweile hat doch eh jede Stadt "ihr" Design) und sollen dank gleicher Farbe als Verband erkannt werden? Dann müsste das ja auch für fünf Postautos gelten.

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847822
Datum27.03.2019 18:522869 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre ist da landesweit schon ein Umdenken angestoßen worden,

Auch für BaWü gibt es nach der VwV KatSD* einen " Zug Hochwasser " (S. 6 ).
Der scheint mir aber zu starr gegliedert; die Erfahrungen zeigen, dass bei vielen Hochwasser/Starkregenereignissen verschiedene Szenarien auftreten können. Mal mehr in der Fläche, da brauche ich mehr Tauch- bzw. Schmutzwasserpumpen für viele Einsatzstellen und/oder brauche ich an einer räumlich zusammenhängeden E-Stelle mehr Großpumpen, ( mehr was für die " Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen (FGr WP) " des THW.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein beim Hochwasser/Starkregenereignissen "Ad-hoc-Einheiten" zu bilden, die nach Erkundung kurzfristig zusammengestellt werden können, eine Führungs- und Logistikkomponente muß aber vorgeplant sein. Wichtig aber im Vorfeld, dass man wirklich weis wo ich welches Material zeitnah herbekomme.

hat inzwischen jede Kommune einen von den Eckwerten her vordefinierten "Unwetterzug" aufgestellt.

Wie sind ungefähr gegliedert ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

* Die VwV KatSD tritt Ende 2019 außer Kraft, obs sich was dann ändert ?

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847823
Datum27.03.2019 19:012161 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

Gerade bei Feldbetten und Zelten ist bei den Feuerwehren -vielfach für die Jugendfeuerwehr- jede Menge Material vorhanden,

Auch hier ist wichtig, dass ich zeitnah zu dem Material Zugriff habe und im Bedarfsfall* nicht erst in Kellern und sonstigen Lagerräumen zusammengesucht und verladen werden muß. Unsere FF lagert beispielsweise die Zelte, Feldbetten und Geschirr, Töpfe, Kocher etc. in Gitterboxen, die mittelts Gabelstapler zügig auf einen GW-L bzw. GW-T o.ä. Fahrzeuge verladen werden können. Da habe ich diesbezüglich ganz durchdachte Lösungen gesehen. Gut gefällt mir auch der AH Großschaden einer Nachbarfeuerwehr.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

* hoffendlich fällt der "Bedarfsfall" nicht zeitgleich mit einem Kreisjugendfeuerwehrzeltlager zusammen ;-)))

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847824
Datum27.03.2019 19:242189 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

Geschirr, Töpfe, Kocher etc.

Daran wird der Deutsche Katastrophenschutz nicht zu Grunde gehen ;-))); aber:

-> Welt.de " EU-Parlament beschließt umfassendes Plastikverbot "

Der Verkauf bestimmter Plastikprodukte wie Einweggeschirr und Strohhalme soll in der EU verboten werden. [...]

Darf man dann z.B. einen solchen sinnvollen Schnelleinsatz Kasten Besteck nach 2021 noch benutzen ?
Vielfach wird ja für gerade für den Kat-Fall Einmalbestecke und -Geschirr vorgehalten, gibt es einen Bestandschutz ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen847826
Datum27.03.2019 21:322184 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Relativ frisch in RLP (ok, Teilen davon, aber immerhin...) aufgestellt


Moin,

das ist evtl.auch schon bekannt: MI Niedersachsen


Teile der Fahrzeuge, wie GW Logistik groß und klein, Führungskraftwagen, KdoW (Tiguan, Amarok), ELW1, MTF, Feldkochherd stehen der NABK oder im KatS-Lager des Landes..........

Gruß
M@rcus

meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken847829
Datum28.03.2019 07:342045 x gelesen
Mit einem Socken pro Tag ist man an der Untergrenze :-)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847831
Datum28.03.2019 08:082049 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Neumann T.Mit einem Socken pro Tag ist man an der Untergrenze :-)
wenn man ein wasserführendes Fahrzeug dabei hat kann man die Socken zwischendurch mal selbst waschen ;-)

duck&renn

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg847846
Datum28.03.2019 15:031985 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.die Erfahrungen zeigen, dass bei vielen Hochwasser/Starkregenereignissen verschiedene Szenarien auftreten können. Mal mehr in der Fläche, da brauche ich mehr Tauch- bzw. Schmutzwasserpumpen für viele Einsatzstellen und/oder brauche ich an einer räumlich zusammenhängeden E-Stelle mehr Großpumpen, ( mehr was für die " Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen (FGr WP) " des THW.
Letztes Jahr Januar bei uns im Gemeindegebiet:
Schneeschmelze und Starkregen. Erst hat man angefangen einen Weiher abzusenken (siehe:
Bericht SchwaBo) und später musste dann in der gesamten Ortschaft Aushelfen (siehe: Einsatzbericht Homepage)

Beim Absenken des Weihers hat die Feuerwehr angefangen und dann kam später THW dazu mit zusätzlichen Pumpen. Hier noch ein Link zu Facebook vom THW

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS847850
Datum28.03.2019 16:451918 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Mit einem Socken pro Tag ist man an der Untergrenze :-)
Nicht alle
(Ich schon)

Dies ist meine Meinung.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW847857
Datum28.03.2019 22:391775 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. gibt es einen Bestandschutz ?

Wenn ihr es nach den Tag X noch verkauft ja.
Allerdings habe ich bis heute jede Einsatzmahlzeit kostenlos bekommen,
die umfangreichste übrigens 7.14 im Münsterland, da wo eine Feier ins Wasser viel und somit ein Büffet unerwartete aber sehr dankbare Abnehmer fand ;)

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847884
Datum30.03.2019 14:351657 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Ob irgendwelche Fähnchen oder bunte Lichter dem Verkehrsteilnehmer irgendwas aussagen, der heute schon mit grundlegensten alltäglicheren Dingen hoffnungslos überfordert ist, sei mal dahingestellt.


Merken auch andere Kolonenfahrende:

-> Bundeswehr " Übung Schwarze Mamba: Pioniere auf dem Marsch "

Militärkolonnen sind auf deutschen Straßen mittlerweile eine Seltenheit. Aber mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung muss die Truppe wieder mehr denn je fähig sein, mit ihren Fahrzeugen geordnet über größere Entfernung in Einsatzräume zu verlegen und dort unterzuziehen.
[...]
Die größte Herausforderung beim Marsch der Kolonnen ist der zivile Straßenverkehr, meint Oberstleutnant Klitscher. Die gesetzliche Vorgabe, wonach eine militärische Kolonne ein Fahrzeug darstellt und auch als solches anzusehen ist, lässt sich nicht immer verwirklichen. Zwar sind die Fahrzeuge der Marschkolonnen mit entsprechenden blauen Flaggen und das jeweilige Schlussfahrzeug mit grüner Flagge als zum Verband gehörig gekennzeichnet. Aber die meisten Autofahrer kennen das nicht mehr, vermutet Oberstleutnant Klitscher.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW847886
Datum30.03.2019 18:141547 x gelesen
1986 hatten wir schon die Probleme das Privatfahrzeuge in unsere Kolonne gefahren sind. Deshalb haben wir (möglichst) jede Kreuzung/Einmündung mit einem Sicherheitsposten, resp. auf großen Kreuzungen Feldjäger oder Polizei zur Absicherung eingesetzt.
Wenn ich im Vergleich überlege wie voll heute unsere Straßen sind ....

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern847888
Datum30.03.2019 19:451643 x gelesen
Wir haben letztes Jahr nach dem Moorbrandeinsatz in Meppen als Verband mit 5 Autos (Allerdings nur MTW und Pickup) nach Stuttgart zurückverllegt. Hat eigentlich für die Strecke sehr gut funktioniert. 3 - 5 Zwischendrängler, das wars dann schon. Allerdings hat fast nur Autobahn und Marschgeschwindigkeit 100 - 110 km/h.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg848016
Datum06.04.2019 22:331622 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sebastian K.

Relativ frisch in RLP (ok, Teilen davon, aber immerhin...) aufgestellt: Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs

Hat man wohl am WE als Unwetterszenario -samt Anleihen aus NRW- geübt:

-> SWR " 450 Feuerwehrleute üben für den Großeinsatz "

Der Test für den Großeinsatz: Feuerwehrleute aus allen acht Landkreisen im Norden von Rheinland-Pfalz und der Stadt Koblenz haben sich am Samstag an einer Katastrophenschutzübung beteiligt.

Dabei wurde in Koblenz, Neuwied und Rheinböllen getestet, wie gut die Zusammenarbeit bei einem Großeinsatz funktioniert, auch mit Kollegen aus Nordrhein-Westfalen. Die rund 450 Feuerwehrleute überprüfen unter anderem ihre Kommunikationswege und wie lange es von der Alarmierung bis zur Fahrt zum Einsatzort dauert. An der Großübung waren rund 90 Fahrzeuge beteiligt.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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 02.08.2010 11:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 12:03 Raus7che7r J7., Bad Feilnbach
 02.08.2010 12:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 12:28 Mark7us 7R., Höhenrain
 02.08.2010 13:46 Matt7hia7s O7., Waldems
 03.08.2010 13:33 Alex7and7er 7W., Linden
 02.08.2010 14:46 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 02.08.2010 15:11 ., jetzt Dortmund
 02.08.2010 15:17 Matt7hia7s O7., Waldems
 02.08.2010 15:59 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 02.08.2010 21:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 22:16 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 02.08.2010 22:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 23:49 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 02.08.2010 15:28 Step7han7 S.7, Berlin
 02.08.2010 21:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.08.2010 07:12 Step7han7 S.7, Berlin
 02.08.2010 17:38 Ingo7 z.7, Handeloh
 02.08.2010 21:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 21:59 Ingo7 z.7, Handeloh
 02.08.2010 22:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 22:38 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 02.08.2010 22:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 23:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 02.08.2010 23:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 02.08.2010 23:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 23:44 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.08.2010 10:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.08.2010 10:30 ., jetzt Dortmund
 04.08.2010 10:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.08.2010 12:25 Matt7hia7s O7., Waldems
 04.08.2010 17:39 Ingo7 z.7, Handeloh
 03.08.2010 17:21 Ingo7 z.7, Handeloh
 04.08.2010 10:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.08.2010 10:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.08.2010 14:45 ., jetzt Dortmund
 04.08.2010 19:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.08.2010 20:16 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.08.2010 07:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.08.2010 10:53 ., jetzt Dortmund
 05.08.2010 11:34 ., Dortmund
 04.08.2010 17:34 Ingo7 z.7, Handeloh
 04.08.2010 18:00 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 04.08.2010 18:36 Matt7hia7s O7., Waldems
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 04.08.2010 13:36 Seba7sti7an 7R., Berlin
 02.08.2010 19:26 ., Negernbötel
 02.08.2010 21:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 04.08.2010 17:50 ., Negernbötel
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 02.08.2010 23:05 Mark7us 7R., Höhenrain
 02.08.2010 23:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.08.2010 23:15 Mark7us 7R., Höhenrain
 02.08.2010 23:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.08.2010 10:37 Sven7 B.7, Peine
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 07.08.2010 17:53 Maik7 Z.7, Naumburg
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 17.08.2010 09:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 17.08.2010 15:05 ., Negernbötel
 18.08.2010 09:56 Jürg7en-7Det7lef7 K.7, Niendorf/Ostsee
 18.08.2010 11:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 18.08.2010 13:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.08.2010 13:50 Thom7as 7E., Nettetal
 17.08.2010 18:30 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
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 29.08.2010 15:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 15:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 17:02 Ingo7 z.7, Handeloh
 31.08.2010 11:11 Matt7hia7s W7., Wünschendorf
 31.08.2010 12:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2010 12:49 Hara7ld 7H., Erfurt
 31.08.2010 22:17 Kars7ten7 H.7, Dresden
 01.09.2010 09:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.12.2013 17:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.03.2016 08:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.03.2016 08:36 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.03.2016 17:07 Ingo7 z.7, Handeloh
 11.03.2016 19:13 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 13.03.2016 09:43 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.03.2019 12:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.03.2019 13:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.03.2019 14:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.03.2019 15:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.03.2019 15:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.03.2019 17:11 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 27.03.2019 17:20 Chri7sti7an 7B., Düsedau
 30.03.2019 14:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 30.03.2019 18:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.03.2019 19:45 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
 27.03.2019 19:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.03.2019 19:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.03.2019 22:39 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.03.2019 07:34 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 28.03.2019 08:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.03.2019 16:45 Volk7er 7C., Garbsen
 27.03.2019 14:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.03.2019 15:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.03.2019 18:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.03.2019 15:03 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 27.03.2019 16:21 Dirk7 G.7, Edewecht
 27.03.2019 21:32 Marc7us 7N., Habighorst
 06.04.2019 22:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.03.2019 16:30 Matt7hia7s K7., Großräschen
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