alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNRW - wer darf zum RettSan ausbilden?35 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
  •  
    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW640168
    Datum16.08.2010 20:0014598 x gelesen
    Hallo,
    mal eine Frage von einem Feuerwehrmann und NICHTsanitäter.
    Wenn man bei einer Feuerwehr OHNE Rettungsdienst Kameraden zum RettSan ausbilden möchte, wie geht man dann vor?
    Okay, das Einfachste wird sein, sie alle zur Schule zu schicken. Wenn man aber selber ausbilden möchte, welche Qualifikationen müssen die Ausbilder haben?
    Ich "stelle mir das so vor"
    Eigene Ausbildung durch eigene RettSan bzw. RettAss zum RettHelfer NRW, dann eine Abschlußwoche bei einer HiOrg.
    Dann (oder vorher) die notwendigen Stunden auf dem RTW machen.
    Es folgt weitere eigene Ausbildung durch eigene RettSan, bzw. RettAss.
    Zwischendurch jewiels 80 h RTW und 80 h Krankenhaus.
    Zum Schluß Abschluß,- und Prüfungswoche bei einer HiOrg.

    Welchen Sinn das hat? Das man soviel wie möglich innerhalb vom Dienst abwickeln kann und die Ausbilderkosten minimieren kann.

    Jetzt bitte Eure Meinung, bzw. teilt mir Euer Wissen mit.
    Was kann man selber machen, was darf man selber machen (??Ausbilderqualifikation??) und was muß man durch eine anerkannte Stelle (HiOrg Schule) machen lassen?


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW640169
    Datum16.08.2010 20:0312337 x gelesen
    Geschrieben von Hubert KohnenJetzt bitte Eure Meinung, bzw. teilt mir Euer Wissen mit.

    Du benötigst für diese Ausbildung eine "anerkannte" Stelle = RD-Schule.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW640171
    Datum16.08.2010 20:0912248 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDu benötigst für diese Ausbildung eine "anerkannte" Stelle = RD-Schule
    Gilt das für die gesamte Ausbildung?
    Auch für den RettHelfer NRW?
    Kann man nichts "selber" machen?


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMacu8s K8., Berlin / Berlin640174
    Datum16.08.2010 20:2012119 x gelesen
    Wenn man sich die Mühe macht und bissen liest, was mal online gestellt wird, dann stellen sich solche Fragen nicht:


    In einem Paragraphen:


    § 2
    Ausbildungsstätten

    (1) Die Ausbildungsstätten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 und 4 sowie Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bedürfen der staatlichen Anerkennung. Zur Sicherstellung der Gesamtausbildung darf die Anerkennung nur erfolgen, wenn entsprechende praktische Ausbildungsplätze nachgewiesen sind.

    (2) Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für

    1. Rettungsassistenten gelten als anerkannt für die Ausbildung als Rettungssanitäter sowie als Rettungshelfer,

    2. Rettungssanitäter gelten nach dieser Verordnung als anerkannt für die Ausbildung als Rettungshelfer,

    sofern die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 gegeben sind.

    (3) Die Ausbildungsstätte hat sicherzustellen, dass auch die Ausbildung nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3 den Anforderungen an die Ausbildung als Rettungssanitäter und die Ausbildung nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 den Anforderungen an die Ausbildung als Rettungshelfer entspricht.


    Falls kein Puls vorhanden, Wiederbelebung starten.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s S8., München / Bayern640176
    Datum16.08.2010 20:2311934 x gelesen
    Jo und jetzt blickt ein Nichtsanitäter wie Hubert auch voll durch, ausserdem ist das Forum für solche Fragen die Hubert gestellt hat auch da, nicht nur für Maßregelungen das sich Hubert keine Mühe gibt.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen640180
    Datum16.08.2010 20:3712103 x gelesen
    Hallo Hubert,

    Geschrieben von Hubert KohnenEigene Ausbildung durch eigene RettSan bzw. RettAss zum RettHelfer NRW

    Die Tatsache, dass jemand die Qualifikation RS oder RettAss besitzt, heißt nicht, dass er auch andere ausbilden kann - selbst zum "einfachen" Erste-Hilfe-Ausbilder gehört bei uns (DRK) wie sicherlich auch bei allen anderen HiOrgs eine knapp zweiwöchige Ausbildung zum Ausbilder dazu...

    Selbst Lehrrettungsassistenten, denen ich sicherlich nie im Leben die Kompetenz im Bereich Methodik und Didaktik absprechen werde, sind (wenn sie nicht gerade an einer Rettungsdienstschule unterrichten) mehr als Praxisanleiter für die Rettungsassistenten im Praktikum (RAiP) und die Rettungssanitäter im Rettungswachenpraktikum zuständig, arbeiten also eher mit bereits ausgebildeten Personen zusammen als dass sie "fachlich Unbelasteten" notfallmedizinische Kenntnisse "von der Pike auf" vermitteln. Und Dozenten im Rettungsdienst dürften eine eher rar gesäte Spezies sein...

    Dazu kommt noch die bereits erwähnte Schwierigkeit, dass die ausbildende Stelle eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landes-Rettungsdienstgesetz haben muss, was sicherlich selbst für eine große und engagierte Feuerwehr sich nicht lohnen dürfte bzw. nicht durchführbar sein dürfte.

    Zu der Ausbildungsproblematik hätte ich allerdings selbst noch eine Frage, wenn ich mal so frech sein und diesen Thread "kapern" darf: Gibt es Bundesländer, in denen die Ausbildung der Feuerwehrsanitäter nicht (wie bei uns in Hessen) an der Landesfeuerwehrschule, sondern durch Kreisausbilder auf Kreisebene vorgenommen wird? Der Hintergrund der Frage ist folgender: Als DRK'ler und Ausbilder in der Breitenausbildung steht mir der Weg zum Sanitätsdienstausbilder offen, da bei uns die Voraussetzungen die Fachdienstausbildung "Sanitätsdienst" (oder vergleichbare Qualifikationen) sowie die Ausbildung zum EH-Ausbilder ist. Somit dürfte doch die Hürde zum Ausbilder für Fw-Sanitäter auch nicht (viel) höher liegen, was heißen könnte, dass es eben auch Kreisausbilder für Fw-Sanitäter geben könnte (meine These)...

    Viele Grüße

    Andreas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen640188
    Datum16.08.2010 21:0212177 x gelesen
    Geschrieben von Hubert KohnenGilt das für die gesamte Ausbildung?
    Auch für den RettHelfer NRW?


    Da muss AFAIK nur die Prüfung entsprechend abgenommen werden. Die Ausbildung kann auch auf Standortebene gemacht werden.

    Wie die Anforderungen dafür aussehen, kann dir vielleicht die örtliche HiOrg sagen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW640193
    Datum16.08.2010 21:1112081 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningDa muss AFAIK nur die Prüfung entsprechend abgenommen werden. Die Ausbildung kann auch auf Standortebene gemacht werden.
    Hallo Stefan, das kommt doch meinen Vorstellungen schon sehr nahe, bzw. glaube ich in der Vergangenheit auch so gelaufen ist.

    Und darauf wollte ich dann den RettSan aufbauen lassen. Natürlich mit Prüfung an einer HiOrg Schule.


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen640196
    Datum16.08.2010 21:1312281 x gelesen
    Geschrieben von Hubert KohnenHallo Stefan, das kommt doch meinen Vorstellungen schon sehr nahe, bzw. glaube ich in der Vergangenheit auch so gelaufen ist.


    Mir sind jedenfalls einige DRK-Verbände bekannt, die ihre SAN ABC "zu Hause" ausbilden und nur für die RettHeld-Prüfung zur Schule schicken.

    Die weitere Ausbildung läuft dann an den RD-Schulen ab. (RettSan aufwärts.)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern640201
    Datum16.08.2010 21:2311898 x gelesen
    Servus Andreas,

    Geschrieben von Andreas Schneider
    Gibt es Bundesländer, in denen die Ausbildung der Feuerwehrsanitäter nicht (wie bei uns in Hessen) an der Landesfeuerwehrschule, sondern durch Kreisausbilder auf Kreisebene vorgenommen wird?
    bei uns in Bayern z.B., da gibt es auf den Landesfeuerwehrschulen überhaupt keinen Lehrgang zum Feuerwehrsanitäter o.ä.

    Bei uns im Landkreis wird ein Lehrgang "Feuerwehr-Rettungshelfer" mit etwas mehr als 80 Stunden angeboten, wird beim BRK auch als San A+B anerkannt. Die AED-Grundausbildung ist da bereits enthalten. Unser Lehrgangsleiter hat die Berechtigung als San-Ausbilder, die weiteren Ausbilder sind durch die Bank erfahrene Hilfekräfte mit rettungs- oder sanitätsdienstlicher Ausbildung. Ärztlicher Begleiter ist ein Arzt, der auch als LNA im Landkreis tätig ist... und nebenbei ist er unser Chefarzt des hiesigen BRK-Kreisverbandes.

    Falls Du mehr Infos brauchst: einfach melden.
    Gruß

    Markus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW640214
    Datum16.08.2010 21:3911889 x gelesen
    Hallo Nachbar hallo @all,

    ihr könnt an eurem Standort selbstverständlich RS ausbilden. Ihr müßt euch bloß an den Richtlinien halten. Ich würde an deiner Stelle mal den zuständigen ärztlichen Leiter RD für den Kreis Heinsberg fragen. Vermute mal, dass er über das Gesundheitsamt HS, bzw. über die KLST HS zu erreichen ist.

    Es gibt da so eine Ausbildungsrichtlinie....wieviele Std. pro Thema etc gemacht werden müssen. Natürlich müßt ihr auch einen ÄLRD usw. haben, der sozusagen seinen "Kopf" dafür hin hält :-)
    Auch muß genügend geeignete Übungsmaterialien zur Verfügung stehen (EKG, Beatmung, Infusionen etc...usw......usw.)

    Wenn Du einen "Plan" dem ÄLRD vorlegen mußt, ich habe noch für RS einen Stundenplan. Kannst dich über ne PN melden.


    Grüße, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMacu8s K8., Berlin / Berlin640242
    Datum16.08.2010 22:2511802 x gelesen
    Hallo,

    es ist ja auch keine persönliche Anmache bzw. Vorführung der Unwissenheit.

    Aber ich denke mal, wenn man qualifiziertes Personal haben will, dann muss man sich schon einen kompetenten Partner aussuchen.

    Es geht ja nicht nur um den Unterricht ansich, sondern auch darum, dass man Praxis machen möchte, und dazu gehört das Material eines Rettungwagen, Notfallrucksack, Übungsmaterial usw.

    Die Vorschriften gibt es nicht aus langerweile. In NRW zumindest ist eine staatlich anerkannte Schule gefordert - in Berlin kann man es machen, wenn man geeignetes Personal hat, da es nur eine Qualifikation und keine Ausbildung ist.

    Ich von meiner Seite aus wollte damit nur aufzeigen, indem ich §2 aufgezeigt habe, dass es gewissen Anforderungen gibt, und diese nicht untergraben werden sollten.


    Falls kein Puls vorhanden, Wiederbelebung starten.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen640249
    Datum16.08.2010 22:3211879 x gelesen
    Geschrieben von Andreas SchneiderGibt es Bundesländer, in denen die Ausbildung der Feuerwehrsanitäter nicht (wie bei uns in Hessen) an der Landesfeuerwehrschule, sondern durch Kreisausbilder auf Kreisebene vorgenommen wird?

    Mal ne Frage dazu.
    Welche Bundesländer bilden überhaupt "Feuerwehrsanitäter" aus und was umfasst der Lehrplan?
    Wir wurden bei uns intern im Rahmen der SEG Rettung ausgebildet, das war aber keine landeseinheitliche Ausbildung sondern eine der "örtlichen Belange entsprechend (erweiterter SanH) durch Ausbilder der HiOrg/BF.

    Gruß
    Heinrich


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW640253
    Datum16.08.2010 22:4011852 x gelesen
    Geschrieben von Macus Komoszawenn man qualifiziertes Personal haben will

    Es gibt genügende Dozenten, LRA, RA usw. in den eigenen Reihen. Warum sollten diese keine Ausbildung machen? Muß es denn immer ne Menge Kohle kosten?

    Geschrieben von Macus Komoszadann muss man sich schon einen kompetenten Partner aussuchen.

    Der kompetente Partner wäre in erster Linie der ÄLRD, bzw. das Gesundheitsamt vom Kreis....und die sagen Dir, ob "dein" Konzept den Du (nicht wörtlich genommen) nach deren Richtlinien erarbeitet hast (Personal, Unterrichtsthemen-/zeit usw.) für ne Ausbildung zum RS reicht, bzw. für Lehrreich befunden wird.


    Geschrieben von Macus Komoszaund dazu gehört das Material eines Rettungwagen, Notfallrucksack, Übungsmaterial usw.

    ....da gebe ich Dir recht, aber bestimmte Materialien kann man kaufen und es ist immer noch billiger, als 10-20 Mann "extern" ausbilden zulassen. Vorallem, wenn man jährlich immer neue Kollegen bekommt. Das ist ne Anschaffung die ich ggf. sogar später auf nem LF oder so verlassten kann. Ich sage es so, weil Hubert K. beruflich in ner Wehr ist und ich schließe seine frage einfach mal auf seine berufliche Wache.


    Geschrieben von Macus KomoszaIn NRW zumindest ist eine staatlich anerkannte Schule gefordert

    ...das Stimmt so nicht. Jedes kleinste "Spritzenhaus" kann seine Mannschaft zum RS ausbilden.....wenn der Rahmen stimmt (Ausbildungsrichtlinien etc).


    Ups, sorry. Nabend erst einmal :-)

    Grüße, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW640258
    Datum16.08.2010 22:5211850 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Sven WalbrechtGeschrieben von Macus Komosza
    In NRW zumindest ist eine staatlich anerkannte Schule gefordert

    ...das Stimmt so nicht. Jedes kleinste "Spritzenhaus" kann seine Mannschaft zum RS ausbilden.....wenn der Rahmen stimmt (Ausbildungsrichtlinien etc).


    Für die Behauptung von Macus wurde eine Rechtsgrundlage genannt.

    Gibt es für deine Version auch eine? (und vermutlich meinst du da ja nicht, dass sich das "Spritzenhaus" als entsprechende Ausbildungsstelle anerkennen lassen soll. Was auch schon alleine wegen der Anforderungen an den praktischen Teil schwierig werden dürfte...).

    Gruß,
    Henning

    P.S.: natürlich kann ich hier am PC innerhalb von 5 Minuten die wunderbarsten "Rettungshelfer-Urkunden" erstellen.
    Da wäre dann aber interessant, welche Tat der Erteiler einer solchen Urkunde begeht und welche der, der aufgrund einer solchen Urkunde die Bezeichnung "Rettungshelfer" führt...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW640261
    Datum16.08.2010 23:1111732 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochGibt es für deine Version auch eine?

    jep, gibt es. Wir müssen nur eines unterscheiden. Hubert möchte keine "externen" Ausbilden und Kohle davon kassieren.
    Das was Macus geschrieben hat (NRW->staatlich an. Sch. gefordert) bezieht sich auf die Ausbildung von "externen". Das ist der Job der Schule.

    Werde morgen im Dienst mal in meinen Unterlagen nachschlagen, dann kann ich Dir auch die rechtliche Grundlagen nennen.

    Geschrieben von Henning KochAnforderungen an den praktischen Teil schwierig werden dürfte...).

    warum sollte ein GERÄTEHAUS ( :-) ) für die praktische Ausbildung nicht reichen?


    Geschrieben von Henning Kochwelche Tat der Erteiler einer solchen Urkunde begeht

    ....es soll ja keiner nen RH Zeugnis bzw. Urkunde einfach so ausdrucken. Der ÄLRD ist für die "korrekte" Durchführung und der Prüfung verantwortlich. Ohne nen verantwortlichen Doc kannst Du so oder so keine Ausbildung machen....auch nicht ne staatlich anerkannte Schule.

    Grüße, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW640264
    Datum16.08.2010 23:5011655 x gelesen
    Prost Mahlzeit.

    Geschrieben von Sven Walbrechtwarum sollte ein GERÄTEHAUS ( :-) ) für die praktische Ausbildung nicht reichen?

    Du musst in einer aussergewöhnlichen Welt leben, wenn das für das durchschnittliche Gerätehaus dort so ist.

    Aber das kann OK sein, wenn es dir dort gefällt. Du musst das nicht therapieren lassen.

    Nur für die Diskussion hier in Forum ist das etwas hinderlich, immerhin wird hier der Anspruch einer gewissen Nähe an das sogenannte RL gestellt...

    Oder anders gefragt:
    Hast du _wirklich_ in der Rechtsgrundlage nachgelesen, bevor du diese These aufgestellt hast?!
    So wirklich wichtig sind erstmal die §§ 1 und 2, ggf. noch $6

    Grübelnd,
    Henning

    P.S.: §17 könnte in diesem Zusammenhang auch interessant sein.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen640318
    Datum17.08.2010 10:4811573 x gelesen
    Hallo Heinrich,

    da ich diese Frage in den Raum geworfen habe, kurz eine Erklärung dazu: In Hessen werden durch die Landesfeuerwehrschule "Sanitäter in der Feuerwehr" ausgebildet. Daher dachte ich (als Nicht-Feuerwehrangehöriger), dass es solche oder ähnliche Angebote auch in anderen Bundesländern gäbe. Anscheinend habe ich mich da gehörig geirrt...

    Der Lehrplan umfasst folgende Inhalte: Lehrgang "Sanitäter in der Feuerwehr" LFS Hessen

    Zusätzlich gibt es noch zwei weitere Fortbildungsseminare:
    HLW- und AED-Training

    Besondere Notfallsituationen

    Nach Aussage eines Teilnehmers, der sowohl den Fw-Sanitäter als auch die Sanitätsdienstausbildung (SAN ABC) im DRK absolviert hat, sind diese Ausbildungen im wesentlichen deckungsgleich (Der SAN C-Lehrgang im DRK umfasst vorwiegend KatS-Ausbildung). Inwiefern diese Ausbildungen mittlerweile wechselseitig zwischen Feuerwehr und Hilfsorganisationen anerkannt werden, ist mir allerdings nicht bekannt.

    Viele Grüße aus Hessen
    Andreas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW640327
    Datum17.08.2010 11:5711631 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochDu musst in einer aussergewöhnlichen Welt leben, wenn das für das durchschnittliche Gerätehaus dort so ist.


    ....zumindest für die GH die ich kenne. Komme eben nicht vom Lande, wo "nur" ein Fahrzeug in einer kleinen Halle steht.

    Geschrieben von Henning KochAber das kann OK sein, wenn es dir dort gefällt. Du musst das nicht therapieren lassen.

    Klasse antwort!!!


    Geschrieben von Henning KochNur für die Diskussion hier in Forum ist das etwas hinderlich

    ...was soll denn da hinderlich sein, oder darf ich nicht meine Meinung sagen, oder zählt nur die Meinungen von gewissen Leuten, oder von Leuten, die jeden Tag tausende beiträge schreiben?


    Geschrieben von Henning KochHast du _wirklich_ in der Rechtsgrundlage nachgelesen

    hast Du wirklich meinen letzten Thread gelesen? Habe doch ganz klar geschrieben, dass ich heute nachschauen werde......

    .... Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPhil8ipp8 L.8, Köln / NRW640330
    Datum17.08.2010 12:0811572 x gelesen
    Geschrieben von Sven Walbrecht
    ihr könnt an eurem Standort selbstverständlich RS ausbilden. Ihr müßt euch bloß an den Richtlinien halten.


    Erzähl das mal dem Gesundheitsamt; das ist die zuständige Behörde.
    Denn

    Geschrieben von Sven WalbrechtNatürlich müßt ihr auch einen ÄLRD usw. haben, der sozusagen seinen "Kopf" dafür hin hält :-)

    das ist bullshit. Der ÄLRD hat mit RD-Ausbildung gar nichts zu tun.

    Grüße

    Phil


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW640343
    Datum17.08.2010 14:0211479 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Sven Walbrecht...was soll denn da hinderlich sein, oder darf ich nicht meine Meinung sagen

    Wenn deine Meinung beinhaltet, dass man den praktischen Teil der Ausbildung sogar _im_Gerätehaus durchführen kann, dann ist das einfach für alle die hinderlich, deren Gerätehaus keine Lehrrettungswache und kein Krankenhaus beinhaltet.

    Die Rechtsgrundlage für diesen Teil (es ging um die Anerkennung des "Spritzenhauses" als Ausbildungsstätte gem. RS/RH-APO) hättest du auch problemlos im Threadcontainer nachlesen können...

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW640421
    Datum17.08.2010 19:3211563 x gelesen
    Geschrieben von Philipp LensingErzähl das mal dem Gesundheitsamt; das ist die zuständige Behörde.

    Für die Anerkennung einer Ausbildungsstelle für die Ausbildung von Rettungsassistenten ist in NRW die Bezirksregierung zuständig.
    Für die Anerkennung einer Ausbildungsstelle für RettSan ebenfalls.


    Der HVB ist die zuständige Behörde nach §6 RettAPO.
    Das ist i.d.R. das Gesundheitsamt, allerdings kann es da lokal auch andere Regelungen geben (Ordnungsamt, Feuerwehr, der Fantasie sind da vermutliich keine Grenzen gesetzt)

    Geschrieben von Philipp LensingDer ÄLRD hat mit RD-Ausbildung gar nichts zu tun
    Richtig.
    Allerdings gibt es zwischen ÄLRD und dem Ärztlichen Leiter der örtlichen Rettungsdienstschule nicht selten personelle Überschneidungen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPhil8ipp8 L.8, Köln / NRW640507
    Datum18.08.2010 08:4211403 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidt
    Für die Anerkennung einer Ausbildungsstelle für die Ausbildung von Rettungsassistenten ist in NRW die Bezirksregierung zuständig.
    Für die Anerkennung einer Ausbildungsstelle für RettSan ebenfalls.


    Richtig - Aber im Schluss ist für die Abnahme der Prüfung (und damit auch quasi für die Abnahme des Lehrganges) das Gesundheitsamt zuständig.

    Grüße

    Phil


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz640547
    Datum18.08.2010 12:4811452 x gelesen
    Mal eine Gegenfrage:
    Geschrieben von Hubert KohnenWenn man bei einer Feuerwehr OHNE Rettungsdienst Kameraden zum RettSan ausbilden möchte, wie geht man dann vor?
    Warum willst du, wenn du nicht am Rettungsdienst oder Krankentrans beteiligt bist eine berufliche Qualifikation erwerben? Sonst reicht doch auch eine "normale" Sanitäterausbildung
    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg640552
    Datum18.08.2010 13:0811419 x gelesen
    Hallo zusammen,

    der/die RS ist keine wirkliche "berufliche Qualifikation". Dafür in diesem Bereich die unterste Stufe der "med. Ausbildung" die zwecks Prüfung und Ausbildungsinhalten im gesamten Bundesgebiet geregelt ist. Der/die RS haben auch einiges an Praktikas hinter sich und so zumindest mal "echte" Patienten gesehen und denen hoffentlich was gutes getan. In der "normalen" Sanitätsausbildung ist dies in aller Regel nicht oder nur selten und in geringem Umfang der Fall. Sprich ein RS hat abgesehen von der Theorie auch schon mehr Praxis als der "normale" Sani. Mir persönlich viel nach den Praktikas der Umgang mit Patienten wesentlich leichter. Zuvor als "normaler" Sani war das alles weitestgehend nur Theorie. Hab ich heut nen "normalen" Sani mit dabei tun sich die mit manchem Patienten allein bei der Kommunikation schon richtig schwer. So wie ich früher auch....


    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz640564
    Datum18.08.2010 14:1311513 x gelesen
    Hi Micheal,
    da muss ich dir aber widersprechen

    Geschrieben von Michael Schmidgallder/die RS ist keine wirkliche "berufliche Qualifikation" wird aber ein RettSAN nicht gern hören ;-)


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8a S8., Schramberg / BW640565
    Datum18.08.2010 14:1611374 x gelesen
    Ist trotzdem so.
    Ein RettSan ist eine Qualifizierung und keine Berufsausbildung.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz640566
    Datum18.08.2010 14:2211342 x gelesen
    Ich hab nie was von Berufsausbildung geschrieben


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg640567
    Datum18.08.2010 14:3411343 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Stefan JurgahnIch hab nie was von Berufsausbildung geschrieben

    ...hat auch niemand behauptet. Nur wer möchte sich den in seinem Beruf zum RS "beruflich Qualifizieren" wenn dies nichts mit einem Beruf zu tun hat? Bzw. warum sollte das eine berufliche Qualifikation sein?
    Möchte auch keinem/ keiner RS zu Nahe treten oder deren Können absprechen. Wer im Rettungsdienst als Beruf arbeitet und hier auch den Bereich Notfallrettung regelmäßig abdecken möchte wird, davon gehe ich ganz einfach aus, zumindest versuchen den Beruf des/ der RA zu erlernen.
    Hoffe somit klarer.


    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg640580
    Datum18.08.2010 16:1011365 x gelesen
    Geschrieben von Stefan JurgahnWarum willst du, wenn du nicht am Rettungsdienst oder Krankentrans beteiligt bist eine berufliche Qualifikation erwerben? Sonst reicht doch auch eine "normale" Sanitäterausbildung

    Hallo,

    die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann beinhaltet fast in ganz Deutschland auch die Ausbildung zum RS (mindestens!), auch bei Feuerwehren ohne RD.

    Es hat zwar lange gedauert und dauert vereinzelt immer noch an, bis man versteht, dass in unserem qualifizierten System der Daseinsfür- und Vorsorge, wo die Menschenrettung nicht nur auf dem Papier steht,, notfallmedizinische Grundkenntnisse unabdingbar sind.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen640592
    Datum18.08.2010 16:5611307 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Jurgahnwird aber ein RettSAN nicht gern hören ;-)

    Mag sein. Ein böser Mensch aus meinem Umfeld sagte mal ein RS und ein angelernter Hilfsarbeiter am Bau wären hinsichtlich der Qualifizierungsdauer und der Zugangsvoraussetzungen nicht weit voneinander entfernt. Der größte Unterschied bestünde beim Lohn - der ist beim oftmals Bau höher.

    Mag zwar deswegen einen großen Aufschrei geben, ist aber mE trotz Apfel/Birnen-Vergleich sicherlich einige Sekunden des Nachdenkens wert.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen640614
    Datum18.08.2010 18:2111212 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Jurgahnwird aber ein RettSAN nicht gern hören ;-)

    Tja. Die Realität ist manchmal grausam und hart.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz640627
    Datum18.08.2010 19:2511214 x gelesen
    Die fachliche Tiefe dieser beruflichen Qualifikation stand bisher auch noch gar nicht zur Diskussion, es ging lediglich darum wer Ausbilden darf.
    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz640630
    Datum18.08.2010 19:4411199 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdie Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann beinhaltet fast in ganz Deutschland auch die Ausbildung zum RS (mindestens!), auch bei Feuerwehren ohne RD. ist doch auch vollkommen richtig. Hier auch eine ganz klare berufliche Qualifikation die qualitätserhöhend wirkt.
    Im ehrenamtlichen Bereich halte ich das aber für nicht leistbar und überzogen. Bei von vorne herein spezialisierten Einheiten (z.B. FirstResponder) mag das vielleicht wieder anders aussehen.

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz640632
    Datum18.08.2010 19:5411263 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannWelche Bundesländer bilden überhaupt "Feuerwehrsanitäter" aus und was umfasst der Lehrplan? Soweit mir bekannt gibt es das nur in Hessen und im Saarland. Für Hessen gibt es diese Infos

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     16.08.2010 20:00 Hube7rt 7K., Erkelenz
     16.08.2010 20:03 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.08.2010 20:09 Hube7rt 7K., Erkelenz
     16.08.2010 21:02 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     16.08.2010 21:11 Hube7rt 7K., Erkelenz
     16.08.2010 21:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     16.08.2010 20:20 ., Berlin
     16.08.2010 20:23 ., München
     16.08.2010 20:37 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
     16.08.2010 21:23 Mark7us 7R., Höhenrain
     16.08.2010 22:32 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     17.08.2010 10:48 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
     18.08.2010 19:54 Stef7an 7J., Birlenbach
     16.08.2010 21:39 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
     17.08.2010 12:08 Phil7ipp7 L.7, Köln
     17.08.2010 19:32 ., jetzt Dortmund
     18.08.2010 08:42 Phil7ipp7 L.7, Köln
     16.08.2010 22:25 ., Berlin
     16.08.2010 22:40 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
     16.08.2010 22:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     16.08.2010 23:11 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
     16.08.2010 23:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.08.2010 11:57 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
     17.08.2010 14:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.08.2010 12:48 Stef7an 7J., Birlenbach
     18.08.2010 13:08 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
     18.08.2010 14:13 Stef7an 7J., Birlenbach
     18.08.2010 14:16 Juli7a S7., Schramberg
     18.08.2010 14:22 Stef7an 7J., Birlenbach
     18.08.2010 14:34 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
     18.08.2010 16:56 ., Bad Hersfeld
     18.08.2010 19:25 Stef7an 7J., Birlenbach
     18.08.2010 18:21 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     18.08.2010 16:10 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     18.08.2010 19:44 Stef7an 7J., Birlenbach
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt