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ThemaEntzug Kfz-Steuer-Befreiung (Urteile, Aktenzeichen, sonstige Belege)10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg641717
Datum25.08.2010 23:195790 x gelesen
Guten Abend,

im Rahmen einer Studienarbeit von mir zum Thema der Befreiung von Einsatzfahrzeugen des Katastrophenschutzes u.ä. nach § 3 Nr. 5 KraftStG wollte ich auf die auch in diesem Form schon öfter angesprochene Problematik der Verwendung von landwirtschaftlichen (steuerbefreiten) Fahrzeugen im Rahmen von z.B. Weihnachtsbaum- oder Altpapiersammelaktionen von Jugendfeuerwehren u.ä. eingehen. Allerdings konnte ich in den mir zugänglichen Datenbanken (NWB, Beck, Lexisnexis) keine Urteile zu dieser Thematik finden (auch nicht zum Transport von Schrottfahrzeugen für Übungen).

Daher meine Frage: Wer kennt Urteile dieses Themenfeld betreffend (möglichst mit Aktenzeichen) oder kann andere verwertbare Belege/Links/ggfs. auch Zeitungsartikel liefern? (notfalls natürlich auch per PN)

Auch Fälle/Urteile in denen Gebietskörperschaften eine beantragte Steuerbefreiung versagt/entzogen wurden wären interessant (die aktuelle Rechtsprechung des BFH und insbesondere des FG Rheinland-Pfalz zu HiOrg-Fahrzeugen sind mir bekannt, ebenso FG Köln v. 15.02.2005 - 6 U 3562/02)

Viele Grüße und vielen Dank
Christoph Scherer

(P.S:: falls sich jemand frägt wie man denn auf solche Themen kommen kann: ich bin Zugführer einer KatS-Einheit beim DRK und studiere Steuern & Prüfungswesen)


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg641720
Datum25.08.2010 23:393566 x gelesen
Hallo!

Dr. Krüger (RA), Leiter Fachbereich Agrarrecht beim Deutschen Bauernverband anrufen, der sollte zumindest die Aktenzeichen parat haben. Sollte das mit dem DBV aus irgendwelchen Gründen über den offiziellen Weg nicht laufen melde dich bitte, dann organisiere ich einen anderen Ansprechpartner.

In der top agrar waren immer wieder kleinere Artikel zum Thema im vorderen Heftteil. Leider finde ich die nicht über das Onlinearchiv, die haben da wohl nur die großen Artikel drin. Außerdem gibts da (und im Schwesterblatt profi) auch immer wieder kleinere Berichte über Urteile. Einen Teil davon hat glaube ich Dr. Krüger geschrieben, vielleicht hilft dir die Redaktion (02501/801-640) oder der Landwirtschaftsverlag Münster, wenn du lieb fragst - ich befürchte aber, da musst du selbst in die Bib deines Vertrauens. Bei Schriesheim würde sich Hohenheim empfehlen, Agrarstudiengänge gibts aber Deutschlandweit, das gesuchte dürfte sich auch in FH-Bibs (z.B. Bernburg, falls du in Magdeburg studierst)finden lassen.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW641724
Datum25.08.2010 23:533456 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Christoph SchererProblematik der Verwendung von landwirtschaftlichen (steuerbefreiten) Fahrzeugen im Rahmen von z.B. Weihnachtsbaum- oder Altpapiersammelaktionen von Jugendfeuerwehren u.ä. eingehen. Allerdings konnte ich in den mir zugänglichen Datenbanken (NWB, Beck, Lexisnexis) keine Urteile zu dieser Thematik finden

Meine Lesart ist:
Nach §1 Absatz 1 Nr.2 der 2. AusnVO StVR unterliegen Zugmaschinen (i.d.R.) für diesen Einsatz nicht dem Zulassungsverfahren und damit nach §3 Nr. 1 (IIRC) nicht der Steuerpflicht.

Warum sollte ein Finanzamt sich das also erst von einem Richter erklären lassen? :-)

(für die Praxis bitte Absatz 4 beachten!)

Geschrieben von Christoph Scherer(auch nicht zum Transport von Schrottfahrzeugen für Übungen).

Mit einer entsprechend großzügigen Interpretation von Nummer 3 der besagten AusnVO müsste man auch das rechtfertigen können.

Aber hatte nicht ein Forumianer hier mal etwas negativere Erfahrungen gemacht?

Gruß,
Henning


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AutorChri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg641726
Datum26.08.2010 00:033463 x gelesen
Danke, ich werde morgen (später) gleich mein Glück bei Dr. Krüger und Co. probieren.


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AutorChri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg641736
Datum26.08.2010 01:213413 x gelesen
Interessanter Aspekt, die "StVOuaVsAusnV 2" war mir bisher nicht bekannt, da werde ich mich noch einlesen, hört sich jedenfalls logisch an.

Geschrieben von H. Koch Warum sollte ein Finanzamt sich das also erst von einem Richter erklären lassen? :-) Z.B. zur Frage der Gewerbsmäßigkeit könnten Diskussionen entstehen.

Geschrieben von H. Koch Aber hatte nicht ein Forumianer hier mal etwas negativere Erfahrungen gemacht? Deswegen suche ich nach entsprechenden Fällen in denen so etwas entschieden wurde.


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AutorChri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg642045
Datum27.08.2010 13:503165 x gelesen
Herr Krüger ist zwar noch im Urlaub, aber die Jungs von top agrar bemühen tatsächlich ihr eigenes Archiv :) Danke nochmal.


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen642049
Datum27.08.2010 14:313090 x gelesen
Bußgelder drohen, wenn Landwirte helfen wollen


Gruß Michael

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642051
Datum27.08.2010 14:362974 x gelesen
Ist doch legitim. Die Steuerbefreiung gibt es aufgrund einer Zweckbindung und wenn die umgangen wird, dann greift diese eben nicht mehr. Habe selbst schon einen steuerbefreiten Pferdeanhänger angezeigt, welcher zu Umzugszwecken missbraucht wurde.

Die Besitzer wissen das oder müssen es wissen und von daher kein Mitleid!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg642055
Datum27.08.2010 15:393016 x gelesen
Gerne geschehen. Am Ergebnis deiner Arbeit hätte ich Interesse...

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg756410
Datum13.03.2013 08:552301 x gelesen
Hallo,

hier mal was aktuelles aus Bayern zum Thema:
Artikel Südwest Presse

Geschrieben von SWPSeine Sorge, es sei nicht gestattet, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fuhrwerke mit grünen Nummernschildern (weil steuerbegünstigt) für Aktivitäten der Vereine und Kirchen einzusetzen, sei nicht begründet, schreibt Beate Merk. Zum grundsätzlich bestehenden Zulassungsrecht, Kraftfahrzeugsteuerrecht und Fahrerlaubnisrecht gibt es Ausnahmeregelungen. Diese gelten für Zugmaschinen auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, für Altpapiersammlungen, die nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden und für Landschafts-Säuberungsaktionen, für Feuerwehreinsätze oder Feuerwehrübungen und für die An- und Abfahrten zu Einsätzen.

Zu welchem Ergebnis ist denn die Arbeit gekommen?

Grüße
Daniel

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 25.08.2010 23:19 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 25.08.2010 23:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.08.2010 00:03 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 27.08.2010 13:50 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 27.08.2010 15:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 25.08.2010 23:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.08.2010 01:21 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 27.08.2010 14:31 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 27.08.2010 14:36 ., Kirchheim unter Teck
 13.03.2013 08:55 Dani7el 7R., Ulm
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