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ThemaÜber 1,0 Promille und dann noch Feuerwehrauto fahren ...46 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrmann betrunken im Dienstwagen von Polizei ertappt
  • Feuerwehrmann betrunken im Einsatz: Stadt sieht Einzelfall
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg642016
    Datum27.08.2010 10:0615124 x gelesen
    hallo,

    Feuerwehrmann betrunken im Dienstwagen von Polizei ertappt

    ohne Worte :-(


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern642020
    Datum27.08.2010 10:2411131 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerohne Worte :-(

    noch schlimmer als die dumme Tat eines Einzelnen finde ich das Verhalten der Führung

    Trotz mehrfacher Nachfragen blieb zuerst unklar, zu welcher Ortswehr der Beschuldigte gehört. Niemand aus der Führungsspitze der Langelsheimer Feuerwehren wollte etwas preisgeben. Allerdings verdichteten sich die Hinweise, dass es sich um einen Wolfshäger Feuerwehrmann handelt.


    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg642021
    Datum27.08.2010 10:3410768 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian Fastnernoch schlimmer als die dumme Tat eines Einzelnen finde ich das Verhalten der Führung

    Ich beziehe das "Mauern" da eher gegenüber der Presse. Da kann ich es schon verstehen das die Wehrführung denen nicht unbedingt einen Namen auf die Nase bindet.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern642022
    Datum27.08.2010 10:4210644 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerIch beziehe das "Mauern" da eher gegenüber der Presse. Da kann ich es schon verstehen das die Wehrführung denen nicht unbedingt einen Namen auf die Nase bindet.

    Gegenüber der Presse ist dies natürlich berechtigt!


    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog.

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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen642023
    Datum27.08.2010 10:4710764 x gelesen
    Wobei man in der Krisenkommunikation immer lernt: "Schweigen ist Silber, Reden ist Gold". Man muss sich nur genau überlegen, was man sagt. Schweigen wird fast immer als Vertuschungsversuch ausgelegt.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642030
    Datum27.08.2010 11:5010502 x gelesen
    Und auch kein Einzelfall! Kenne Fälle wo Feuerwehrleute von BF oder FF unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sogar Unfälle verursacht haben. Auch hier gilt ebenfalls, dass die Feuerwehr eben auch nur ein Spiegelbild der der Gesellschaft mit all ihren Abgründen ist ;-)

    Medial natürlich ein gefundenes Fressen für die Presse!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern642062
    Datum27.08.2010 16:4210027 x gelesen
    Geschrieben von Mario LehmannWobei man in der Krisenkommunikation immer lernt: "Schweigen ist Silber, Reden ist Gold".
    Jaja. Reden ist Schweigen, Silber ist Gold... ;-)

    Zurück zur Sache: Weiß jemand von einem Vorfall, wo ein BOS-Fahrzeug ohne besonderen Anlass einfach nur "allgemein verkehrskontrolliert" wurde?


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg642074
    Datum27.08.2010 18:279848 x gelesen
    *fingerheb*

    Mit MTW (incl. blauer Lampe und Organisationskennzeichen), die netten Kollegen wollten sogar Warndreieck und Verbandkasten sehen.

    Bin auch schon zweimal auf Sondersignalfahrt (mit KatS-KTW und entsprechendem Einsatzauftrag) angehalten worden.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642081
    Datum27.08.2010 19:229656 x gelesen
    Kollege von mir hat mal während eines Einsatzes ein TSF einer Wehr mit Mängelbericht versehen, weil HU und AU schon mehrere Monate überfällig war. Der Wehrführer war begeistert, da er der Gemeinde den Mangel schon mehrfach mitgeteilt hatte und als nächstes seine Wehr bei der Leitstelle abgemeldet hätte.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW642087
    Datum27.08.2010 19:579621 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Mario Lehmann"Schweigen ist Silber, Reden ist Gold". Man muss sich nur genau überlegen, was man sagt. Schweigen wird fast immer als Vertuschungsversuch ausgelegt.

    Was jedoch nicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gilt. Da ist es im Regelfall besser keine Angaben zu machen. Denn da gilt: "Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden"...

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642092
    Datum27.08.2010 20:369497 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyGeschrieben von Mario Lehmann
    "Schweigen ist Silber, Reden ist Gold". Man muss sich nur genau überlegen, was man sagt. Schweigen wird fast immer als Vertuschungsversuch ausgelegt.


    Das halte ich für ein Gerücht, da der Beschuldigte das Recht zu schweigen hat! Das darf und wird nicht als Vertuschungsversucht ausgelegt.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW642093
    Datum27.08.2010 20:379382 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Katja Midunsky"Geschrieben von Mario Lehmann
    "Schweigen ist Silber, Reden ist Gold". Man muss sich nur genau überlegen, was man sagt. Schweigen wird fast immer als Vertuschungsversuch ausgelegt."

    Das halte ich für ein Gerücht, da der Beschuldigte das Recht zu schweigen hat! Das darf und wird nicht als Vertuschungsversucht ausgelegt.


    Man unterscheide Justiz und Medien........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642095
    Datum27.08.2010 20:489462 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Katja MidunskyWas jedoch nicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gilt. Da ist es im Regelfall besser keine Angaben zu machen. Denn da gilt: "Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden"...

    Damit schafft man sich aber ggf. auch Probleme, wenn man die Zeugnisverweigerung nicht rechtfertigen kann...

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642096
    Datum27.08.2010 20:509458 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochDamit schafft man sich aber ggf. auch Probleme, wenn man die Zeugnisverweigerung nicht rechtfertigen kann...

    Deshalb muss dich jeder Polizeibeamte vorher belehren und dir einen Tatvorhalt machen. Er muss dir also eröffnen, ob du Beschuldigter oder Zeuge bist und dann gibt es kein Problem mehr.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern642099
    Datum27.08.2010 21:109571 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardBin auch schon zweimal auf Sondersignalfahrt (mit KatS-KTW und entsprechendem Einsatzauftrag) angehalten worden.

    mit welcher Begründung? Ich stimme zwar grundsätzlich zu, dass es wohl nicht schaden würde, auch Fahrzeuge der Feuerwehr (oder anderer HiOrgs) regelmäßig(er) zu überprüfen - in unserem Bereich ist mir kein solcher Fall bisher bekannt. Aber Einsatzfahrzeuge, welche mit Sondersignal zu einem Einsatz unterwegs sind, aufzuhalten, finde ich schon ziemlich grenzwertig. Sollte sich ja für die POL ohne weiteres zeitnah ermitteln lassen, ob das Fahrzeug die SoSi berechtigterweise benutzt oder nicht (sollten daran Zweifel bestehen).

    Gruß,
    Stefan


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern642100
    Datum27.08.2010 21:139375 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhard
    Bin auch schon zweimal auf Sondersignalfahrt (mit KatS-KTW und entsprechendem Einsatzauftrag) angehalten worden.
    RASER!!! *duckundrenn*


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW642101
    Datum27.08.2010 21:169486 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardBin auch schon zweimal auf Sondersignalfahrt (mit KatS-KTW und entsprechendem Einsatzauftrag) angehalten worden.

    Warum ?
    Einsatzfahrzeuge werden i.d.R. nicht gestoppt sondern höchstens Eskortiert.
    #Nach Eintreffen vor Ort hat sich dann meist jede weitere Überprüfung durch die Pol erledigt.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY642108
    Datum27.08.2010 22:039420 x gelesen
    Hallo,

    allgemein verkehrskontrolliert wohl nicht, aber kontrolliert ja.
    Vor ca. 15 Jahren wurde ich an einem Sonntag bei der Heimfahrt vom Fühschoppen kontrolliert wg. Alkohol. Gefunden haben die Jungs aber trotz Alcotest nichts. Zwei Tage später holte ich mit unserem MZF ein repariertes FuG 8 in Nürnberg ab. Als ich das Gerät abeliefert hatte im Gerätehaus, fuhr ich zum Tanken mit dem MZF an die örtliche Tankstelle. An der Zufahrtstraße sahen mich die beiden Polizisten, die mich zwei Tage zuvor kontrolliert hatten und brachen sofort eine Kontrolle ab und "jagten" mir nach. Ca. 100 m vor der Tankstelle stoppten sie mich auch der B 299 mitten im Feierabendverkehr. Auf die Frage, ob ich was getrunken habe, antwortete ich wahrheitsgemäß: "Ja". Weiter wollten sie dann wissen, was ich denn so den ganzen Tag über getrunken habe antwortete ich:
    " 2 Tassen Kaffee und Mineralwasser". Da ich auch nicht nach Alkohol roch (habe ja gar keinen getrunken), wurde auf einen Alcotest verzichtet. Vielfältig waren jedoch die Anrufe, die unser damaliger Kommandant erhielt, weil ein FW-Fahrzeug kontrolliert wurde. Unser Kommandant protestierte damals vehemnt beim Polizeichef, aber der antwortete darauf gar nicht.

    Übrigens, geblitzt wurde ich auch schon mit einem Feuerwehrauto. Das hatte aber keine Folgen.
    Der Main-Donau-Kanal war kurz vor der Fertigstellung. Da kam an einem Pfingstmontag ein Alarm, dass an einer Baustelle am Kanal Öl aus einem Ponton ausläuft. Wir rücken aus mit dem TLF 16/25, angehängt der Ölsperrenanhänger und ich bin Maschinist. Mit Sondersignal fahre ich dann durch die Ortschaften des Altmühltals in Oberbayern. Plötzlich bemerke ich einen Blitz im Rückspiegel und die Mannschaft bemerkt bei der Rückschau das "Blitzfahrzeug". Folgen hatte der "Blitzüberfall" aber keine.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern642110
    Datum27.08.2010 22:169295 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerAn der Zufahrtstraße sahen mich die beiden Polizisten, die mich zwei Tage zuvor kontrolliert hatten und brachen sofort eine Kontrolle ab und "jagten" mir nach. Ca. 100 m vor der Tankstelle stoppten sie mich auch der B 299 mitten im Feierabendverkehr.
    Die hatten es auf dich abgesehen. :-)

    Geschrieben von Anton KastnerAuf die Frage, ob ich was getrunken habe, antwortete ich wahrheitsgemäß: "Ja". Weiter wollten sie dann wissen, was ich denn so den ganzen Tag über getrunken habe antwortete ich:
    " 2 Tassen Kaffee und Mineralwasser".

    Ich kenne jemanden, der das so ähnlich gemacht hat. Die Pols fanden das nicht so lustig und haben daraufhin so ziemlich das ganze Programm gefahren, was bei ner Verkehrskontrolle erlaubt ist. Haben aber trotzdem nichts gefunden.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg642111
    Datum27.08.2010 22:169718 x gelesen
    Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen uralten KTW4 (erste Serie, die mit den runden Scheinwerfern). Da es üblich war, sich auch bei Bewegungsfahrten auf der Leitstelle anzumelden, wurden wir als, heute würde man sagen "First Responder", zu einem Verkehrsunfall in der Nähe geschickt. Und irgendwie kam dieses Fahrzeug mit Blau und Horn dem in unserer Gemeinde stationierten Polizisten doch etwas komisch vor. Die Kelle kam, Fenster runter, Sachverhalt im kurzen Satz, und schon waren wir den Rest des Weges in Polizeibegleitung unterwegs ... *g*

    Bein zweiten Mal, einige Jahre später, waren wir Samstags (auch mit KatS-KTW4) mit gleichem Auftrag auf einer für Bauarbeiten voll gesperrten Gemeindestraße unterwegs und an deren Ende standen die Herren und die Kelle kam auch. War genausowenig ein Problem.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg642112
    Datum27.08.2010 22:229320 x gelesen
    Erklärung siehe hier.
    Ich hatte kein Problem damit.
    Zumal im ersten Fall einige Monate vorher sich jemand unberechtigt ein Blaulichtfahrzeug ausgeliehen hatte und damit "Autofahrer erschrecken" gespielt hat.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern642119
    Datum27.08.2010 23:049358 x gelesen
    Danke für die Info!

    Grundsätzlich ist der Verhalten der Polizisten schon nachvollziehbar, wenn es vorher bereits Fälle von Sondersignalmissbrauch gab. Denke aber trotzdem, dass es für die POL auch ein gangbarer Weg gewesen wäre, erstmal dezent bei der Leitstelle nachzufragen, ob das Fahrzeug für einen Einsatz disponiert ist. Man muss ja nicht immer gleich alles eskalieren.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland642121
    Datum27.08.2010 23:179326 x gelesen
    Ich sag nur Feuerwehr Hersbruck. Mit etwa 1.5 Promille auf der Alarmfahrt mit dem GW auf den RW oder TLF aufgefahren. War im Nürnberger Land groß in der Zeitung.

    Jetzt das Gerücht ohne Bestätigung: Beim Großbrand etwa eine Woche später in Hersbruck soll die Pol ALLE Maschinisten während des Einsatzes auf Alkohol überprüft haben. Aber ob es stimmt... Leider kenne ich keinen Hersbrucker Kameraden und die NEF Besatzung und der Rest vom BRK hat nichts mitbekommen.


    Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen642124
    Datum27.08.2010 23:509344 x gelesen
    Geschrieben von Stefan RücklGrundsätzlich ist der Verhalten der Polizisten schon nachvollziehbar, wenn es vorher bereits Fälle von Sondersignalmissbrauch gab.

    IMO ist es das nicht. Denn erstmal können die davon ausgehen, dass die Fahrt berechtigterweise so durchgeführt wird.

    Geschrieben von Stefan RücklDenke aber trotzdem, dass es für die POL auch ein gangbarer Weg gewesen wäre, erstmal dezent bei der Leitstelle nachzufragen, ob das Fahrzeug für einen Einsatz disponiert ist. Man muss ja nicht immer gleich alles eskalieren.

    Ja. Wenn es keinen besonderen Grund gibt, finde ich es ziemlich unangebracht, ein Einsatzfahrzeug auf einer Einsatzfahrt anzuhalten.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen642126
    Datum27.08.2010 23:519201 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWarum ?
    Einsatzfahrzeuge werden i.d.R. nicht gestoppt sondern höchstens Eskortiert.


    Es kann ja durchaus Gründe dafür geben, angehalten zu werden.

    Der "Bauchgefühl"-Verdacht, dass da ein Missbrauch von SoSi vorliegt, rechtfertigt das IMO nicht.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern642127
    Datum28.08.2010 00:009315 x gelesen
    Ach, die Freunde in Grün haben sowas schon öfter bei uns durchgezogen. Da fährt man abends nach dem Übungsdienst nach Hause und sieht Gegenüber ein Zivilfahrzeug(ja, auch Zivilfahrzeuge sind leicht als solche zu erkennen) stehen, das einem sofort folgt und nach 200m aufhält. Einem Kameraden sind sie auch schon bis in die heimische Garage gefolgt und haben dort einen Alkotest durchgeführt.
    Ein anderer Kamerad verursachte nachmittags einen Unfall ohne relevanten Schaden und verständigte die Pol, da das Gegnerfahrzeug nur geparkt war, also kein Besitzer greifbar. Nachdem er angab, vom Feuerwehrhaus zu kommen, durfte er ins Röhrchen pusten. Auf Nachfrage, warum nun der Test gemacht wurde, bekam er zu hören, dass das nur deshalb gemacht wurde, weil er vom Gerätehaus kam.

    In allen 3 Fällen wurde 0,0 festgestellt, aber man sieht schon, was Vorurteile ausmachen.

    Geblitzt wurde ich auch schon. Sowohl wegen Geschwindigkeitsübertretung, als auch von einem Rotlichtblitzer. Es war aber immer berechtigt, so kam nie etwas auf uns zu.


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS642396
    Datum29.08.2010 15:009070 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan RücklAber Einsatzfahrzeuge, welche mit Sondersignal zu einem Einsatz unterwegs sind, aufzuhalten, finde ich schon ziemlich grenzwertig.

    bestes Beispiel dürfte da WF BASF vs. Autobahnpolizei Kamen sein während eines Kesselwagenbrandes in Osnabrück. Ist auch hier im Forum zu finden.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen642578
    Datum30.08.2010 09:599105 x gelesen
    Der Beschuldigte wurde in diesem Fall von der Presse offentsichtlich nicht gefragt. Und wir reden im Moment auch von Krisenkomunikation, einem wichtigen Teil der öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die Fägkeit zu Reden ohne etwas Prozessrelevantes zu sagen. Das Recht des Beschuldigten zu Schweigen wird hierdurch nicht im Geringsten berührt.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642600
    Datum30.08.2010 12:339041 x gelesen
    Geschrieben von Mario LehmannDer Beschuldigte wurde in diesem Fall von der Presse offentsichtlich nicht gefragt. Und wir reden im Moment auch von Krisenkomunikation, einem wichtigen Teil der öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die Fägkeit zu Reden ohne etwas Prozessrelevantes zu sagen. Das Recht des Beschuldigten zu Schweigen wird hierdurch nicht im Geringsten berührt.

    Kann es schon werden über den "Zeugen vom Hörensagen" und von daher ist immer besser die Klappe komplett zu halten und auch der Presse oder dem Ö der Feuerwehr nichts zu sagen. Ob der Ö der Feuerwehr unter das Zeugnisverweigerungsrecht fällt wage ich nämlich zu bezweifeln!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642601
    Datum30.08.2010 12:368966 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Stefan Rückl
    Grundsätzlich ist der Verhalten der Polizisten schon nachvollziehbar, wenn es vorher bereits Fälle von Sondersignalmissbrauch gab.


    IMO ist es das nicht. Denn erstmal können die davon ausgehen, dass die Fahrt berechtigterweise so durchgeführt wird.


    Wenn in meinem Revierbereich ein Feuerwehrfahrzeug auf Einsatzfahrt ist und ich nichts davon weiss, dann informiere ich mich kurz bei der Wache oder der Leitstelle und wenn die nichts wissen wird der Sache nachgegangen. Missbrauch von Wegerecht ist häufiger als man denkt anzutreffen und leider auch mit 20 EUR nur sehr gering bußgeldbewährt!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern642603
    Datum30.08.2010 12:448836 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningJa. Wenn es keinen besonderen Grund gibt, finde ich es ziemlich unangebracht, ein Einsatzfahrzeug auf einer Einsatzfahrt anzuhalten.

    "Heißdüsen" gibt es wohl nicht nur bei der Feuerwehr ;-)

    Gruß,
    Stefan


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen642614
    Datum30.08.2010 13:448819 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn in meinem Revierbereich ein Feuerwehrfahrzeug auf Einsatzfahrt ist und ich nichts davon weiss, dann informiere ich mich kurz bei der Wache oder der Leitstelle und wenn die nichts wissen wird der Sache nachgegangen.

    Wird die Polizei bei jedem Feuerwehreinsatz informiert? Das würde mich sehr wundern.

    Ist dann für dich jedes Feuerwehrfahrzeug mit SoRe für dich verdächtig? Ich finde die Einstellung mindestens merkwürdig.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen642617
    Datum30.08.2010 14:038830 x gelesen
    Als Betroffener würde ich auch nichts sagen. Aber ein Klassiker in einem solchen Fall wäre z.B. die Aussage der Zuständigen Feuerwehr/Ordnungsbehörde, dass der Fall geprüft wird und zu diesem Zeitpunkt keine weitere Aussagen getroffen werden können (sehr kurz, würde man noch etwas eleganter ausdrücken). Das Abstreiten, dass es überhaupt einen Fall gibt, führt immer zum Vertuschungsvorwurf.


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen642621
    Datum30.08.2010 14:548856 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningWird die Polizei bei jedem Feuerwehreinsatz informiert?

    Das wohl weniger! Aber zähle mir doch bitte mal die Einsatzanlässe auf, in denen die Polizei nicht zeitgleich in Kenntnis gesetzt wird. Ich denke, das werden relativ wenige sein.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW642624
    Datum30.08.2010 15:288691 x gelesen
    Bei uns wird sehr wohl die Polizei von jedem Feuerwehreinsatz informiert. Das geht sogar automatisch über die Leitstelle!


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg642626
    Datum30.08.2010 15:388744 x gelesen
    Wobei man dazu sagen muß, dass mit der Novellierung des FwG BW die Rechtsgrundlage des 26 Abs. 3 FwG BW (alt) entfallen ist.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642633
    Datum30.08.2010 16:408594 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Stefan BrüningWird die Polizei bei jedem Feuerwehreinsatz informiert? Das würde mich sehr wundern.

    Ist dann für dich jedes Feuerwehrfahrzeug mit SoRe für dich verdächtig? Ich finde die Einstellung mindestens merkwürdig.


    Grundsätzlich wird bei uns bei jedem "klassischen Feuerwehreinsatz" die Polizei informiert.

    Ich verstehe auch das Interesse der Beamten, weil die klassischen Fw-Einsätzen sehr häufig auch gleichzeitig in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Verkehrsregelung...).

    Hier gab es auch mal einen solchen Fall, da hat sich die (IIRC zivile) Streife dann erstmal hinter das LF gehängt und bei der Leitstelle nachgefragt. Mit der Auskunft "medizinischer Notfall" war die Sache für die dann erledigt und sie haben abgedreht, ohne das wir etwas von dem Vorgang bemerkt hätten. Das finde ich auch OK so; das LF gleich anzuhalten wäre aus meiner Sicht nicht ganz verständlich gewesen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz642635
    Datum30.08.2010 16:478705 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning KochZuständigkeitsbereich der Polizei fallen (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Verkehrsregelung...).


    ... Verkehrsregelung ... der ist gut.

    Wie lange habe ich die POL an der ESt schon keinen Verkehr mehr regeln gesehen ...


    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern642638
    Datum30.08.2010 16:588645 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferMissbrauch von Wegerecht ist häufiger als man denkt anzutreffen und leider auch mit 20 EUR nur sehr gering bußgeldbewährt!
    Bin ich da falsch informiert?
    Ich dachte Blaulichtmissbrauch kostet 10€, alle Verstöße gegen die Normal-StVO werden dann regulär abgerechnet.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642639
    Datum30.08.2010 17:028553 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Klee... Verkehrsregelung ... der ist gut.

    Wie lange habe ich die POL an der ESt schon keinen Verkehr mehr regeln gesehen ...


    Und, du hast doch den Argumentationsverstäker bei. So ein rotes Auto mit blauen Lämpeln quer auf der Straße.....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642647
    Datum30.08.2010 17:498536 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Linus DrescherIch dachte Blaulichtmissbrauch kostet 10€, alle Verstöße gegen die Normal-StVO werden dann regulär abgerechnet.

    Meine Arbeitsmittel hier (die behaupten, aktuell zu sein) werfen mir folgendes aus der BKatV aus:

    Blaues und gelbes Blinklicht
    134
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 €

    135
    Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 20 €


    Also beides ein Schnäppchen, Verwarnung ohne Punkte etc.

    Wenn dabei gegen weitere Regeln verstoßen wird, dürften die Regeln von Tateinheit oder -mehrheit greifen (sprich: die rote Ampel ist so teuer, dass es dabei auf das Blaulicht auch nicht mehr ankommt....

    Gruß,
    Henning


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen642649
    Datum30.08.2010 17:528520 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven ReimerAber zähle mir doch bitte mal die Einsatzanlässe auf, in denen die Polizei nicht zeitgleich in Kenntnis gesetzt wird.

    ... z.B. BMA-Alarme, vieles aus dem Bereich Rettungsdienst/FR. Zudem betrifft alles was auf Gleisanlagen los ist die BuPol ...
    ... zudem sind bei uns Einsatzfahrten die Richtung BAB gehen (tw. quer durch die Stadt) auch der lokalen Pol. nicht bekannt (andere polizeiliche Zuständigkeit).

    ... wenn die Polizei auf die Idee käme Einsatzfahrzeuge "meiner" Fw wegen "unklarer SoSi-Fahrt" anzuhalten wäre das ein Grund (wenn die Kollegen keinen sehr guten Grund dafür parat haben) für ein ernstes Gespräch zumindest mit dem Schichtleiter ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern642650
    Datum30.08.2010 17:568521 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochMeine Arbeitsmittel hier (die behaupten, aktuell zu sein) werfen mir folgendes aus der BKatV aus: [...]
    Meine Infos waren dann wohl nicht mehr aktuell. :-)

    Geschrieben von Henning KochWenn dabei gegen weitere Regeln verstoßen wird, dürften die Regeln von Tateinheit oder -mehrheit greifen (sprich: die rote Ampel ist so teuer, dass es dabei auf das Blaulicht auch nicht mehr ankommt....
    Ok. Danke. (Nicht dass ich es vorhätte und mich schonmal informiere, was es kostet ;-). )

    Geschrieben von Henning KochBlaues und gelbes Blinklicht
    134
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 €

    135
    Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 20 €

    Da ergeben sich ja interessante Situationen: Einem Einsatzfahrzeug das blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn [missbräuchlich] verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen, beide 20€. *lach*


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg642663
    Datum30.08.2010 19:468523 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Klee.. Verkehrsregelung ... der ist gut.
    Wie lange habe ich die POL an der ESt schon keinen Verkehr mehr regeln gesehen ...


    Seit der letzten Polizeireform nicht mehr. ;-)
    Und jetzt steht schon die nächste Reform an. :-(
    Vermutlich werden wir bald die Unfallaufnahme auch noch allein machen, na die Kamera und das Bandmaß liegen schon auf dem Fahrzeug. Wenn das so weiter geht werden wir bald Holster an den Haltegurt bekommen. ;-)

    Gruß


    Irgendwas ist ja auch immer.

    http://twitter.com/nomex64

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen642665
    Datum30.08.2010 20:168517 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... z.B. BMA-Alarme, vieles aus dem Bereich Rettungsdienst

    Lasse ich gelten, wobei zwei in meinem Bereich ansässige Leitstelle auch Auslösung BMA an uns melden. Und wir bzw. die uns angeschlossenen Dienststellen haben damit keinerlei Probleme.

    Klar, der normale Rettungsdienst unter dem Oberbegriff "Erkrankung", fällt definitiv nicht in unseren Bereich. Bei Hausunfall (z.B. Person stürzt Treppe herunter) kann man es schon mal anders sehen. Arbeitsunfälle sind in jedem Falle unsere Baustelle.

    Geschrieben von Gerhard BayerZudem betrifft alles was auf Gleisanlagen los ist die BuPol ...

    Möchte ich so nicht stehen lassen. Der klassische Bahnsuizid z.B. ist definitiv Baustelle der Landespolizei, zumindest in meinem Bereich. Sämtliche Verkehrsunfälle mit Bahnbeteiligung sind Aufgabenbereich der Landespolizei. Zwar alles in Zusammenarbeit mit den Kollegen der BuPol, aber sachbearbeitungsmäßig bei uns.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642673
    Datum30.08.2010 21:318413 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Linus DrescherMeine Infos waren dann wohl nicht mehr aktuell. :-)

    ja nu.

    Früher [tm] waren es halt 40 DM ;-)

    Gruß,
    Henning


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     27.08.2010 10:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.08.2010 10:24 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
     27.08.2010 10:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.08.2010 10:42 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
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     27.08.2010 11:50 ., Kirchheim unter Teck
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