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Thema2 Fragen zur G26.3.......11 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst (GUV - X99950)
  • Neuerungen 2008
  •  
    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg643758
    Datum08.09.2010 22:1813404 x gelesen
    Hallo,


    unwissenderweise zwei Fragen......


    1.)Weiß jemand ob es eine Vorschrift zur Sehstärke in der G26 Untersuchung gibt? Bzw. ob es einen Punkt gibt wo es auf Grund der Sehschwäche KEINE G26-Zulassung mehr gibt???


    2.) Bezüglich des Bluttestes habe ich eine Aussage bekomen, dass man das "pieksen" verweigern kann, ohne das das beim bestehen aller anderen PArameter die G26.3 beeinflusst.



    Bitte nur Belege und Quellen....wäre froh keinn " ich meine gehört zu haben"......weil das habe ich selber und frage deswegen.........


    Grüsse

    HAnsi


    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW643760
    Datum08.09.2010 22:2911087 x gelesen
    Geschrieben von Hansi Stellmacher2.) Bezüglich des Bluttestes habe ich eine Aussage bekomen, dass man das "pieksen" verweigern kann, ohne das das beim bestehen aller anderen PArameter die G26.3 beeinflusst.

    Würde mich auch interessieren, auch ob da überhaupt dazugehört. Ich musste bisher nur einmal Blut abnehmen lasse, da das allerdings gleichzeitig die Untersuchen für die Tauglichkeit zum LKW-Führerschein war habe ich immer vermutet das war. War glaube ich auch schon mal Thema hier.
    Allerdings handelt es sich bei den G-Untersuchungen nur um Grundsätze, die dr Arzt nach seinem Ermessen auslegen kann?


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern643761
    Datum08.09.2010 22:5211032 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hansi Stellmacher1.)Weiß jemand ob es eine Vorschrift zur Sehstärke in der G26 Untersuchung gibt? Bzw. ob es einen Punkt gibt wo es auf Grund der Sehschwäche KEINE G26-Zulassung mehr gibt???

    Gefordert wird eine korrigierte Sehstärke von mindestens 0,7 auf beiden Augen, siehe z.B. hier


    Grüße
    Magnus

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    AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern643766
    Datum09.09.2010 07:2410603 x gelesen
    aus dem Verlinkten Dokument von Magnus

    Die Auflistung der „Gesundheitliche Bedenken“ wurde um folgende Punkte ergänzt: ... korrigierte Sehschärfe unter 0,7/0,7 oder unter 0,8 bei langjähriger Einäugigkeit

    Heißt das, dass ich mit einem blinden Auge und und einem Auge mit mind. 0,8 durch die G 26.3 kommen kann?


    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog.

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    AutorStef8fen8 B.8, Wächtersbach / Hessen643773
    Datum09.09.2010 08:3310435 x gelesen
    Ja so würde ich den Text auslegen!

    Allerdings steht da auch bei längjähriger Einäugigkeit, was wohl hinsichtlich des Erwerbs eines pseuodoräumlichen Sehens, duch Adaptionsvorgänge im Gehirn gemeint ist. Also müsste frisch einseitig erblindeten die G26.3 erstmal verwehrt sein!

    Gruss


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    AutorThom8as 8H., Gräfelfing / Bayern643774
    Datum09.09.2010 08:3410389 x gelesen
    Soviel ich weiß ist der Arzt in seiner Entscheidung frei - ich denke das deckt sich auch mit dem Text in Magnus Link ("Wird die Untersuchung dem Untersuchungsgrundsatz entsprechend durchgeführt, so können sich der untersuchende Arzt, der Auftraggeber der Untersuchung und der Untersuchte sicher sein, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten erfüllt sind.")

    Wenn ich das also richtig verstehe und der Arzt trotzdem grünes Licht gibt obwohl er z.B. kein EKG o.ä. gemacht hat ist die G26 trotzdem gültig - allerdings ist die Frage ob das auch wirklich im Interesse des Kdt bzw. der Kameraden oder im Eigeninteresse des AGT ist (und ob sie damit ihre Sorgfaltspflicht erfüllen).
    In unserer Feuerwehr und auch bei Nachbarfeuerwehren gibt es mittlerweile eine Anweisung einen Arzt zu meiden da man dort die G26.3 innerhalb von 15 Minuten bekommen hat - davon waren allerdings schon 5 Minuten Begrüßung und 5 Minuten Verabschiedung.

    Bis dato dachte ich eigentlich immer der FM(SB) erreicht seine Höchstgeschwindigkeit wenn der FME auslöst - aber falsch gedacht. Wenn ein Arzt mit einer Spritze um die Ecke biegt sind einige innerhalb von 0,3 Sekunden mit Lichtgeschwindigkeit zur Praxis raus... oder verfallen in die Schockstarre (Wenn ich mich genauso wenig wie das Billy-Wandregal bewege vielleicht hält man mich dann auch für ein Wandregal). ;)


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    AutorStef8fen8 B.8, Wächtersbach / Hessen643775
    Datum09.09.2010 08:4510318 x gelesen
    Geschrieben von ---Thomas Hickel--- Wenn ich das also richtig verstehe und der Arzt trotzdem grünes Licht gibt obwohl er z.B. kein EKG o.ä. gemacht hat ist die G26 trotzdem gültig

    Klares Nö, denn:

    Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
    anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
    ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
    ungültig ist.
    (Siehe Seite 8/9 von vom 2. Link)

    Dürfte sich im übrigen auch genauso mit der Blutentnahme verhalten.

    Gruss


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    AutorFran8k S8., München / Bayern643781
    Datum09.09.2010 09:3910218 x gelesen
    Servus mitanand,

    wir hatten bei uns in der Wehr einen Kameraden der ebenfalls einseitig erblindet war (Glasauge). Der hatte es zwar nicht leicht, hat aber die G26.3 auch bestanden.
    Es geht also!

    Gruß

    Frank


    Meine persönliche Meinung!

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt643791
    Datum09.09.2010 12:1910525 x gelesen
    Was spricht gegen die Blutuntersuchung?
    Bei mir wurde bisher jedesmal, bei unterschiedlichen Ärzten, für die G26.3 Blut und Urin untersucht.
    Für mich selbst ist das eher eine Bestätigung, das alles noch i.O. ist.


    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorAndr8ea 8S., völklingen / saarland643815
    Datum09.09.2010 16:329876 x gelesen
    wie ist es eigentlich mit der Größe? darf die g26 verweigert werden wenn man ziemlich klein ist?


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern643820
    Datum09.09.2010 17:199976 x gelesen
    Geschrieben von Andrea Schuhwie ist es eigentlich mit der Größe? darf die g26 verweigert werden wenn man ziemlich klein ist?
    Auch wieder Ermessenssache des Arztes: wenn er einen für zu klein/schmächtig/schwächlich hält, um Atemschutzgeräte zu tragen, kann er sie verweigern.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

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     08.09.2010 22:18 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     08.09.2010 22:29 Denn7is 7E., Menden
     08.09.2010 22:52 Magn7us 7H., Pöttmes
     09.09.2010 07:24 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
     09.09.2010 08:33 Stef7fen7 B.7, Wächtersbach
     09.09.2010 09:39 Fran7k S7., München
     09.09.2010 08:34 Thom7as 7H., Gräfelfing
     09.09.2010 08:45 Stef7fen7 B.7, Wächtersbach
     09.09.2010 12:19 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     09.09.2010 16:32 Andr7ea 7S., völklingen
     09.09.2010 17:19 ., Thierstein
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