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ThemaFilmen von Feuerwehreinsätzen und Einsatzfahrten61 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645275
Datum19.09.2010 12:4517508 x gelesen
Hallo,
ich bin einer der Personen, die gerne Feuerwehr-/Rettungsdiensteinsätze und Einsatzfahrten filmen.

Als es damals einen Verkehrsunfall gab, habe ich mir ebenfalls meine Kamera genommen und ein paar Fotos und Videos gemacht.
Plötzlich kam ein Feuerwehrmann auf mich zu und erzählte mir, man müsse erst fragen bevor man solche Einsatzorte filmen darf, wegen irgendeinem Datenschutzrecht.
Und auch als ich einige Feuerwehrleute unserer Wehr gefragt habe, wurde mir immer gesagt, dass man das nur mit Absprache mit dem Wehrleiter machen darf.
Ich könnte es noch verstehen, wenn man diese Videos nicht veröffentlichen darf (Bsp: bei YouTube oder MyVideo).
Doch wenn ich dieses Material nur für private Zwecke gebrauche, kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich "verboten" ist.

Meine Frage:
Darf ich wirklich keine Einsatzvideos machen?
Darf ich sie eventuell doch veröffentlichen, solang keine Opfer oder Personen zu sehen sind?
Wenn ja, muss ich Nummernschilder und Gesichter dann zensieren?

Mit freundlichen Grüßen.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP645278
Datum19.09.2010 12:5112109 x gelesen
Geschrieben von David FritzAls es damals einen Verkehrsunfall gab, habe ich mir ebenfalls meine Kamera genommen und ein paar Fotos und Videos gemacht.Schön, wenn Schüler in solchen Situationen nichts anderes zu tun haben...

Geschrieben von David FritzUnd auch als ich einige Feuerwehrleute unserer Wehr gefragt habe, wurde mir immer gesagt, dass man das nur mit Absprache mit dem Wehrleiter machen darf.Willst du als aktive Einsatzkraft im Einsatz filmen/fotografieren? Als Pressevertreter? Oder einfacher Gaffer?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJan 8S., Calberlah / Niedersachsen645279
Datum19.09.2010 12:5210949 x gelesen
Erstmal ist sowas unmoralisch,

es reicht doch schon wenn die leute von der presse man filmen lassen muß wenn die ein presseausweis haben.


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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645282
Datum19.09.2010 12:5911686 x gelesen
"Schön, wenn Schüler in solchen Situationen nichts anderes zu tun haben..."
Die Feuerwehr und der Rettungsdienst waren bereits vor Ort. Was sollte ich denn dort besseres zu tun haben? Fragen ob ich mithelfen soll die Scherben aufzufegen oder was?

"Willst du als aktive Einsatzkraft im Einsatz filmen/fotografieren? Als Pressevertreter? Oder einfacher Gaffer?"
Einfach als "Gaffer" wie du es nennst.
Ich verwende das Material nur privat. Es ist nicht meine Absicht diese zu veröffentlichen. Ich filme auch keine Opfer oder irgendwas anderes "schlimmes".
Ich filme fast lediglich nur die Feuerwehrfahrzeuge am Einsatzort, da ich sehr feuerwehrbegeistert bin.
Ebenso die Einsatzfahrten!
Und wenn man sich bei YouTube umschaut, sieht man ja genug Leute, die Videos von Feuerwehreinsatzfahrten ins Netz stellen, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das hier verboten ist.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP645283
Datum19.09.2010 13:0111468 x gelesen
Geschrieben von David FritzWas sollte ich denn dort besseres zu tun haben?Falls Zeuge: Polizei erwarten; falls nicht: Abhauen?

Geschrieben von David FritzEinfach als "Gaffer" wie du es nennst.Aha.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645284
Datum19.09.2010 13:0411375 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Falls Zeuge: Polizei erwarten; falls nicht: Abhauen?
Mein Gott, manche Leute tuen so, als wäre es etwas unglaublich unmenschliches ein bisschen die Arbeit der Feuerwehr zu beobachten.
Gibt genug Leute die wahrscheinlich Spaß daran haben, irgendwelche Schäden oder Opfer zu filmen.
Mir geht es lediglich um die Arbeit der Feuerwehr, um die Fahrzeuge, die Technik.


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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645285
Datum19.09.2010 13:0610969 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Falls Zeuge: Polizei erwarten; falls nicht: Abhauen?

Mein Gott, manche Leute tuen echt so, als wäre es etwas unmenschliches ein wenig die Arbeit der Feuerwehr zu beobachten.
Es gibt genügend Leute, die "Spaß" daran haben, Opfer und Schäden zu filmen oder fotografieren und sich darüber lustig zu machen.
Ich interessiere mich allerdings lediglich für die Arbeit der Feuerwehr, die Technik, die Fahrzeuge.
Deswegen meine Frage, ob es nun verboten ist.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern645286
Datum19.09.2010 13:1010834 x gelesen
Geschrieben von David Fritz
Ich interessiere mich allerdings lediglich für die Arbeit der Feuerwehr, die Technik, die Fahrzeuge.
Wie wär's denn mit mitmachen? Eintritt in Deine Heimatfeuerwehr?


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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645287
Datum19.09.2010 13:1210729 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Reichart--- Wie wär's denn mit mitmachen? Eintritt in Deine Heimatfeuerwehr?

Bin ich bereits.
Da ich aber nur bei der Jugendfeuerwehr bin, weiß ich ja nicht wie das in einem echten Einsatz abläuft.
Daher interesse ich mich ja besonders dafür.
Und ich verstehe es nicht, wie sich alle gleich aufregen, wenn man mal eine einfache Einsatzfahrt filmt. Schließlich behindere ich dadurch niemanden.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645288
Datum19.09.2010 13:1410568 x gelesen
Geschrieben von Jan SchweigertErstmal ist sowas unmoralisch,

So ein Blödsinn.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645289
Datum19.09.2010 13:1610487 x gelesen
Geschrieben von David Fritzich bin einer der Personen, die gerne Feuerwehr-/Rettungsdiensteinsätze und Einsatzfahrten filmen.

Als es damals einen Verkehrsunfall gab, habe ich mir ebenfalls meine Kamera genommen und ein paar Fotos und Videos gemacht.
Plötzlich kam ein Feuerwehrmann auf mich zu und erzählte mir, man müsse erst fragen bevor man solche Einsatzorte filmen darf, wegen irgendeinem Datenschutzrecht.


Selbstverständlich darfst Du erstmal alles filmen, was im öffentlichen Raum passiert. Interessant wird es, wenn Du explizit einzelne Menschen filmst und das auch veröffentlichen willst.

Geschrieben von David FritzDoch wenn ich dieses Material nur für private Zwecke gebrauche, kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich "verboten" ist.

Ist es auch nicht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645290
Datum19.09.2010 13:1810549 x gelesen
Geschrieben von Jan Schweigert Erstmal ist sowas unmoralisch,


Um es nochmal genauer auszuführen: Das Argument "unmoralisch" ist so ziemlich das schwächste, das man in einer Diskussion bringen kann.

Ist es unmoralisch Einsatzfahrten oder allgemein Feuerwehreinsätze zu filmen? Warum?

Um es deutlich zu sagen: Es geht nicht darum, einen verblutenden Menschen in Großaufnahme abzulichten. Es geht sich einfach und allgemein um Feuerwehreinsätze.

Nett ist es dann natürlich, wenn man der Feuerwehr diese Aufnahmen zur Verfügung stellt.

Geschrieben von Jan Schweigertes reicht doch schon wenn die leute von der presse man filmen lassen muß wenn die ein presseausweis haben.

Ja, die Presse ist schon was böses. Schade, dass man die nicht verbieten kann, richtig? :-/



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645292
Datum19.09.2010 13:2010483 x gelesen
Geschrieben von ---Stefan Brüning--- Ist es auch nicht.
Das sehen die Leute von unserer Wehr scheinbar anders.
Die reden von irgendeinem Privatrecht das unsere Wehr besitzt und das es angeblich auch überall hier im Landkreis geben soll.
Kann ich mir absolut nicht vorstellen.
Ich bin allerdings selbst der Meinung, dass es mein gutes Recht is, die Öffentlichkeit zu filmen.
Speziell auf irgendwelche Menschen fixieren tue ich mich ja auch nicht, auf den meisten meiner Videos sind wie gesagt lediglich die Einsatzfahrzeuge zu sehen.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645294
Datum19.09.2010 13:2210355 x gelesen
Geschrieben von David Fritz
Das sehen die Leute von unserer Wehr scheinbar anders.


Das ist bei Feuerwehrs relativ weit verbreitet.

Diese Leute sollten dann besser mal protestieren, wenn sie von staatlicher Seite unnötig überwacht werden. Das hat nämlich in der Regel viel umfassendere Folgen.

Geschrieben von David FritzDie reden von irgendeinem Privatrecht das unsere Wehr besitzt und das es angeblich auch überall hier im Landkreis geben soll.
Kann ich mir absolut nicht vorstellen.


Jaja. Schon klar.

Geschrieben von David FritzIch bin allerdings selbst der Meinung, dass es mein gutes Recht is, die Öffentlichkeit zu filmen.
Speziell auf irgendwelche Menschen fixieren tue ich mich ja auch nicht, auf den meisten meiner Videos sind wie gesagt lediglich die Einsatzfahrzeuge zu sehen.


Und ich sehe da kein Problem.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW645298
Datum19.09.2010 13:2410439 x gelesen
Hi,


Geschrieben von David FritzDarf ich wirklich keine Einsatzvideos machen?

Du kannst Videos machen. Heikel wird es ggf. erst später wenn Du damit an die Öffentlichkeit willst. Wenn Du selber in einer FF bist solltest Du das vorher mit Deiner Führung und den Presseverantwortlichen abklären um ärger zu vermeiden. Die sollten Dir weiter helfen können. Wenn Du dort nicht weiter kommst, hilft evtl. mal eine Anfrage bei anderen Feuerwehren die Dokumentationsteams haben wie z.B. Offenbach.

Geschrieben von David FritzDarf ich sie eventuell doch veröffentlichen, solang keine Opfer oder Personen zu sehen sind?

Das ist Situationsabhängig. S.o. ich würd das vorher abklären.

Geschrieben von David FritzWenn ja, muss ich Nummernschilder und Gesichter dann zensieren?

Verkehrt ist so etwas grundsätzlich nie. Ich würde es Dir empfehlen...aber auch das ist Situationsabhängig.


Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645300
Datum19.09.2010 13:2710437 x gelesen
Geschrieben von ---Eric Tribble--- Du kannst Videos machen. Heikel wird es ggf. erst später wenn Du damit an die Öffentlichkeit willst. Wenn Du selber in einer FF bist solltest Du das vorher mit Deiner Führung und den Presseverantwortlichen abklären um ärger zu vermeiden. Die sollten Dir weiter helfen können. Wenn Du dort nicht weiter kommst, hilft evtl. mal eine Anfrage bei anderen Feuerwehren die Dokumentationsteams haben wie z.B. Offenbach.
Genau das ist ja der Punkt.
Ich will damit überhaupt nicht an die Öffentlichkeit.
Also ich würde sie eventuell veröffentlichen wenn ich dürfte.
Ich verwende das Material allerdings nur für private Zwecke. Nichts mit Öffentlichkeit!


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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW645302
Datum19.09.2010 13:2810625 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppSchön, wenn Schüler in solchen Situationen nichts anderes zu tun haben..

Schön..immer drauf und böses unterstellen. Am besten direkt an die Wand mit dem Kerl...

Geschrieben von Sebastian KruppOder einfacher Gaffer?

Klasse Reaktion Sebastian!(auch im nachfolgenden Posting) Und da wundert sich noch einer das hier überwiegend immer die selber 50 Leute diskutieren?

Schönen Sonntag noch....

Gruß, eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt645303
Datum19.09.2010 13:3410310 x gelesen
Geschrieben von David Fritzch will damit überhaupt nicht an die ÖffentlichkeitGeschrieben von David FritzAlso ich würde sie eventuell veröffentlichen wenn ich dürfte.
Na was denn nu. Entscheiden musst du dich schon.

Solange du sie nur für dich allein auf der Festplatte hast, gibt es kaum Probleme. Schließlich hast du die Szenerie während des Filmens auch ohne Zensur gesehen. Gleiches gilt, wenn das Video für eine Einsatznachbereitung genutzt wird.

Sobald du aber dein neustes Video deinem Kumpel auf dem Schulhof zeigst, sieht das ganz anders aus.


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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW645305
Datum19.09.2010 13:4010275 x gelesen
Geschrieben von David FritzIch will damit überhaupt nicht an die Öffentlichkeit.
Also ich würde sie eventuell veröffentlichen wenn ich dürfte.
Ich verwende das Material allerdings nur für private Zwecke. Nichts mit Öffentlichkeit!


Du widersprichst Dir ;-)
Im Prinzip kann man es Dir nicht verbieten. Da Du aber selber in der FF bzw. JF bist, würde ich es grundsätzlich vorher abklären und der Führung genau sagen warum, wieso und was Du gern auzeichnen möchtest. Eine weitere Frage ist dann natürlich, wie Du davon "Wind" bekommst, dass die FF ausrückt und vor allem wohin (am besten nicht hier darauf Antworten...sonst gibt das ne' unendliche Geschichte). Da bewegst Du dich dann ggf. im "rechtlichen Abseits" und hättest dann evtl. das nächste Problem.

Deine Argumente hören sich ja nicht abwägig an. Vielleicht hat man ja bei Euch in der Führung auch Interesse an solchen Aufzeichnungen um sie für Aus- und Weiterbildung zu nutzen bzw. zu Dokumentationszwecken. Oder Du kannst bei Eurem Öffentlichkeitsteam mitmachen ...

Möglichkeiten gibt es da genug. Nur solltest Du nicht mit der Brechstange alles erzwingen wollen ;-)

Wie gesagt: Probiers mal mit Reden :-)

Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645306
Datum19.09.2010 13:4410215 x gelesen
Hier wo ich wohne, ist im Normalfall nicht viel los.
Wenn dann mal der gesamte Löschzug hier ist, bekommt man das sofort mit.
Daher weiß ich es immer wenn hier ein Einsatz ist.
Wenn irgendwo am anderen Ende der Stadt ein Einsatz ist, weiß ich das ja leider nicht.

Mit dem "Reden" hab ichs ja im Übrigen schon versucht, kam allerdings das Selbe bei raus.
Das mir also irgendwas von irgendeinem Privatrecht erzählt wurde, dass unsere Wehr nicht gefilmt werden will oder so.


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern645310
Datum19.09.2010 14:0010145 x gelesen
Nun ja wenn er das Film,- Fotomaterial für sich und NUR die Feuerwehr nutzt wäre es auch im privaten Bereich anzusiedeln? Ja schon klar, Feuerwehr ist nun mal eine öffentliche Einrichtung, aber ein doch geschlossener Kreis.

Geschrieben von ---Eric Tribble--- Und da wundert sich noch einer das hier überwiegend immer die selber 50 Leute diskutieren?

Sehr gut das es mal angesprochen wird. Du sprichst vielen Usern aus der Seele. Wäre mal wert einen eigenen Thread dazu zu öffnen :-)

Gruß

Markus


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645311
Datum19.09.2010 14:0310209 x gelesen
Geschrieben von Johannes Krause
Sobald du aber dein neustes Video deinem Kumpel auf dem Schulhof zeigst, sieht das ganz anders aus.


Sehe ich nicht so. Das ist immer noch ein privater Kreis.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen645315
Datum19.09.2010 14:2510226 x gelesen
Grundsätzlich kein Problem.

Wenn Du die Feuerwehr bei Ihrer Arbeit filmst und dabei drauf achtest, dass Du die privaten Rechte der Opfer nicht verletzt, ist da rein gar nichts zu bemängeln.

Auch die Feuerwehrleute können sich nicht ohne weiteres auf eine Recht am eigenen Bild beziehen. Mit der Tätigkeit als Feuerwehrmann gehen sie ein anderes Verhältnis ein. Sie sind eben nicht privat tätig, sondern im öffentlichen Auftrage zur Erfüllung hoheitlicher Rechte. Da ist man dann Teil des öffentlichen Lebens und somit ist da keine Privatsphäre verletzt. Sogar die Veröffentlichung ist da relativ problemlos.


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt645318
Datum19.09.2010 14:3410173 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningSehe ich nicht so. Das ist immer noch ein privater Kreis.
Dann kannst du den privaten Kreis aber seeeehr weit ziehen.

Privater Kreis sehe ich dahin gehend, dass beteiligte oder Personen mit berechtigtem Interesse sich diese Bilder unzensiert ansehen können.
Berechtigtes Interesse z.B. Strafverfolgung, Einsatzkräfte zur Ausbildung...

Wenn ich mit meinem Handy auf dem Schulhof/ Mensa/ Fußgängerzone rumlaufe und wen ich kenne das Video zeige, trage ich es in die Öffentlichkeit. Wo willst du da die Grenze ziehen zwischen einer Person und hundert? Spätestens wenn der Satz kommt "das ist ja cool, kannste mir das mal rüberschicken?" ist es dann eh vorbei.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 645320
Datum19.09.2010 15:0510421 x gelesen
Geschrieben von David FritzWas sollte ich denn dort besseres zu tun haben? Fragen ob ich mithelfen soll die Scherben aufzufegen oder was?

Mitglied werden, selber helfen..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645321
Datum19.09.2010 15:0910372 x gelesen
Ich BIN bereits in unserer Jugendfeuerwehr.
Das ist der Grund weshalb ich mich für die Arbeit unserer Aktiven interessiere!


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 645325
Datum19.09.2010 15:3710327 x gelesen
Geschrieben von David Fritz Ich BIN bereits in unserer Jugendfeuerwehr.
Das ist der Grund weshalb ich mich für die Arbeit unserer Aktiven interessiere!


Ah .ja..

Wie wäre es wenn du mit deinem Wehrleiter sprichst und ihn fragst ob man die Aufnahmen dann nicht für die ÖA verwenden kann?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorJan 8S., Calberlah / Niedersachsen645329
Datum19.09.2010 16:3310005 x gelesen
Wenn die leute nicht gefilmt werden wollen mußt du es lassen, es ist privatrecht wenn du geziehlt leute fotografierst/Filmst (wie es ja momentan bei google street view diskutiert wird), machst du dich strafbar auch wenn du es nicht veröffentlichst. § 22 KunstUrhG bestimmt:

Wikipedia

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [2]

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
* (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.Geschrieben von



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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg645330
Datum19.09.2010 16:3410100 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenGrundsätzlich kein Problem.

So einfach ist die Antwort leider nicht. Selbst als Feuerwehrangehörigem im Einsatz wird einem nicht automatisch das Recht am eigenen Bild aberkannt.

Eine ziemlich ausführliche allgemeine Darstellung der Problematik findet sich dort
Seite der Rechtsanwälte Sakowski

oder auch Ausführungen zu Aufnahmen von Polizeibeamten

Viele Grüße
Sven


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg645331
Datum19.09.2010 16:3610014 x gelesen
Geschrieben von Sven Tönnemannoder auch Ausführungen zu Aufnahmen von Polizeibeamten

http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/muellerPortaitaufnahmen-Demo.htm" target="_blank">Richtiger Link

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW645332
Datum19.09.2010 16:399940 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberRichtiger Link


Hallo
nö da kommt auch 404 Fehler


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg645333
Datum19.09.2010 16:4310005 x gelesen
Geschrieben von Markus Weberhttp://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/muellerPortaitaufnahmen-Demo.htm" target="_blank">Richtiger Link

Was ist denn mit dem Forum los? In der Vorschau kam da der richtige Link, der hat auch funktioniert. Seltsam, liegt vielleicht an der etwas komischen URI der verlinkten Seite.

Der hier geht: http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/muellerPortaitaufnahmen-Demo.htm

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg645335
Datum19.09.2010 16:539930 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Jan Schweigertmachst du dich strafbar auch wenn du es nicht veröffentlichst

Das steht in § 22 KunstUrhG aber irgendwie gar nicht drin?
Dafür steht die Strafbarkeit ("Privatrecht" hat übrigens gar nix mit Strafbarkeit zu tun) in § 33 KunstUrhG. Da steht ausdrücklich "verbreiten" und "öffentlich zur Schau stellen".

Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW645336
Datum19.09.2010 17:469878 x gelesen
Geschrieben von David FritzIch verwende das Material allerdings nur für private Zwecke

In welcher Form ?

Geschrieben von David FritzNichts mit Öffentlichkeit!
Geschrieben von David FritzAlso ich würde sie eventuell veröffentlichen wenn ich dürfte.


Was denn nun ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen645348
Datum19.09.2010 18:409937 x gelesen
Ja, da interessiert sich mal einer für die Feuerwehrarbeit und stellt hier eine normale frage und dann wird er gleich so angemacht...! Echt Klasse!!!!!

Naja meistens sind die, die sich am lautesten über die "Gaffer" und Fotogafen aufregen, die selben die Stundenlang im Internet nach Foto´s und Video´s suchen bei denen sie im Einsatz zu sehen sind...!

Traurig, traurig...

Gruß
Stephan


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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645352
Datum19.09.2010 19:079734 x gelesen
Geschrieben von ---Michael Roleff--- In welcher Form?
In der Form, dass ich nur filme, um sie mir eventuell selbst nochmal im Nachhinein anzusehen, da ich sehr Feuerwehr fanatisch bin!

Geschrieben von ---Michael Roleff--- Was denn nun ?
Ich nutze sie für private Zwecke, da ich mir denken kann, dass das veröffentlichen verboten ist.
Würde mir allerdings jemand erzählen, dass man sie veröffentlichen DARF, würde ich das auch tun.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg645353
Datum19.09.2010 19:199945 x gelesen
hallo,

Geschrieben von David FritzDas sehen die Leute von unserer Wehr scheinbar anders.
Die reden von irgendeinem Privatrecht das unsere Wehr besitzt und das es angeblich auch überall hier im Landkreis geben soll.


Solange du beim Filmen auf der öffentlichen Strasse bleibst und die eigentliche Einsatzstelle nicht betrittst und keine Einsatzkräfte behinderst darfst du ohne Probleme filmen.

Ein "Privatrecht" nach dem das verboten ist gibt es nicht. Die wo das behaupten haben entweder keine Ahnung oder lügen dich an.

Geschrieben von David FritzSpeziell auf irgendwelche Menschen fixieren tue ich mich ja auch nicht, auf den meisten meiner Videos sind wie gesagt lediglich die Einsatzfahrzeuge zu sehen.

dann ist doch alles in Butter ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP645381
Datum19.09.2010 20:4210376 x gelesen
Ich versuchs mal folgendermaßen zu erklären:
Ich weiß, dass es die heutige Foto- und Filmtechnik erlaubt, in einem geöffneten Massengrab aus hundert Meter Entfernung einen Regenwurm aufzunehmen, ohne die Umgebung mit drauf zu haben. Natürlich ist es problemlos möglich, an einer Einsatzstelle sich rein auf die Arbeit der Feuerwehr, um die Fahrzeuge, die Technik.zu beschränken, und in keinster Weise Einzelpersonen oder gar Betroffene da mit drauf zu haben.
Das Problem ist: Die Betroffenen/Einzelpersonen, selbst wenn sie auch die Möglichkeiten der Technik im Hinterkopf haben, sehen nicht, was der Filmer/Fotograf durch seine Linse sieht. Völlig normal, dass das dann schnell für Unbehagen sorgt.

Auch wissen die Leute nicht, ob der Filmer/Fotograf nun aus der Gruppe:Leute die wahrscheinlich Spaß daran haben, irgendwelche Schäden oder Opfer zu filmen kommt, oder doch eher aus Mir geht es lediglich um die Arbeit der Feuerwehr, um die Fahrzeuge, die Technik.
Und selbst wenn sie es wüssten, kann die erste Gruppe dann schnell die alte Frage rauskramen:
"Wieso darf der das, und ich nicht?".
Ich kann jede Führungskraft verstehen, die dem so viel und früh wie möglich einen Riegel vorschieben will.

Will jemand unbedingt Bilder mit Fahrzeugen, Technik u.ä. machen, kann er das ja zu den Übungen/Ausbildungsdiensten anbieten, und eine gezielte/ordentliche Aufarbeitung ermöglichen (eine vernünftig eingesetzte Kamera im Feuerwehrleben macht m.E. zehnmal so viele Übungsdienstbilder wie Einsatzbilder).
Aber "wildes Knipsen" an Einsatzstellen, egal was da los ist: Für mich ein NoGo.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen645382
Datum19.09.2010 20:499951 x gelesen
Hallo David,

Dda Du Mitglied in einer JF bist, gehe ich mal davon aus, dass du zwischen 10 und 17 Jahre alt bist.
Ich würde dir, ganz abgesehen von rechtlichen Lagen, die hier schon aufgezählt wurden, folgendes empfehlen:
- Gespräch mit Wehrleitung, in dem genau abgesprochen wird, wann Du filmen darfst und wann nicht
- weise darauf hin, dass solche Videos der Feuerwehr gerne zur Verfügung gestellt werden
- Wenn abgelehnt wird, frage nach, warum
-bei weiterer Ablehnung würde ich das fotografieren lassen -> Du möchtest auch einmal Mitglied in der Einsatzabteilung werden und es sich von vornerein mit dem Kameraden zu verscherzen, halte ich für keine gute Sache
- Die JF kann sicherlich auch einen talentierten jungen Mann gebaruchen, der gescheite Bilder und Filme macht

Gründe, die evtl. gegen filmen sprechen könnten:
- Die Einsatzabteilung fühlt sich beobachtet
- Sie möchten nicht, dass evtl. Fehler nachvollziehbar dargestellt werden
- Du gehst ihnen mit deiner ständigen Filmerei auf die Nerven
- sie kennen sich nicht und wissen nicht, dass du in der JF bist (?)
- was hast du für Aufgaben in der JF?
- ohne persönlich zu werden: manchmal fallen sehr an der Feuerwehr interessierte Jugendliche bei der Einsatzabteilung wegen Besserwisserei durch (ohne zu wissen, ob du zu dieser Sorte gehörst, schreibe ich das jetzt mal)


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen645395
Datum19.09.2010 22:049786 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Annette Stoll- Die JF kann sicherlich auch einen talentierten jungen Mann gebaruchen, der gescheite Bilder und Filme macht


Als JF-Betreuer wäre ich froh, einen solchen Mann dabei zu haben. Ich fotografiere leidenschaftlich gern.mit Kamera/Fotos kann man auch in der JF sehr viel machen.

Sprech doch mal deinen JFW an und frage ihn, ob es möglich wäre in der(evtl in der Winterzeit)ein Projekt mit Kamera durchzuführen, bei dem man verschiedenen Szenen aus der JF filmt, eien Art Lehrvideo, ein Video zur Mitgliedergewinnung...

Da kann man sehr viel mit machen. Wenn man die Jugendlichen einbindet und nur die Grobe Richtung vorgibt, können die sich daran austoben. Da kann man durchaus spannende Szene und ansichten fotografieren/filmen.

Die Kamera sollte dann aber auch eine Kamera sein und nicht ein Handy. denn damit sieht man eher nach Gaffer aus.

Gruß Thomas


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645407
Datum19.09.2010 22:229935 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAber "wildes Knipsen" an Einsatzstellen, egal was da los ist: Für mich ein NoGo.

Für mich ist es ein NoGo, wenn die Feuerwehrleute dann jemanden davon abhalten wollen, im öffentlichen Raum zu filmen. Das mag nicht schön sein. Einige finden das anscheinend "unmoralisch".

Aber es nicht verboten und sollte es auch nicht sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStep8han8 H.8, Boxberg / Sachsen645408
Datum19.09.2010 22:409875 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppIch kann jede Führungskraft verstehen, die dem so viel und früh wie möglich einen Riegel vorschieben will.

Will jemand unbedingt Bilder mit Fahrzeugen, Technik u.ä. machen, kann er das ja zu den Übungen/Ausbildungsdiensten anbieten, und eine gezielte/ordentliche Aufarbeitung ermöglichen (eine vernünftig eingesetzte Kamera im Feuerwehrleben macht m.E. zehnmal so viele Übungsdienstbilder wie Einsatzbilder).
Aber "wildes Knipsen" an Einsatzstellen, egal was da los ist: Für mich ein NoGo.


Warum gibt es dann auf Eurer Homepage so viele Einsatzbilder?

Gruß
Stephan


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland645412
Datum19.09.2010 23:059555 x gelesen
Wobei ich es für schwierig halte, in einem fahrenden Fahrzeug Personen zu erkennen. Dann noch mit Helm usw. Da geht das Recht am eigenen Bild schnell verloren.
Ähnlich bei Einsätzen mit voller Montur. Dann bedenke man noch die Qualität einer Handy Kamera. Da muss man schon viel reindichten, um wirklich Personen aus Der Distanz zu erkennen. Anders bei professioneller Foto/ Film Ausrüstung.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg645420
Datum19.09.2010 23:399575 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Frank EisenblaetterDa geht das Recht am eigenen Bild schnell verloren.

Wenn man es ganz genau nimmt: Fehlt es an der Erkennbarkeit der Person, entsteht das Recht am eigenen Bild erst gar nicht.

Ansonsten gibt es tatsächlich die Ausnahme, wenn die Person nur "Beiwerk" ist, davon könnte man bei einigem Abstand und einer "Totalen" ausgehen oder wenn es sich bei dem Abgelichteten um eine relative Person der Zeitgeschichte handelt, klassisch: Feuerwehrmann mit dem Baby auf dem Arm.

Gruß
Sven


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP645426
Datum20.09.2010 06:499708 x gelesen
Nach der schlauen Frage kannst du sicher auch sagen, wo du da einen Widerspruch siehst?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen645429
Datum20.09.2010 07:329625 x gelesen
Ein Bekannter von mir ist Fotograf, um an einen Presseausweis zu kommen, musste er eine "aussagekräftige Fotomappe" vorweisen. Das bedeutet, das man die Bilder ohne Ausweis machen muss. . Es gibt keine Fotografen 2-Klassengesellschaft. Der Ausweis verhindert evtl. eine Verhaftung auf gewalttätigen Demos, aber sonst?


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AutorDavi8d F8., Velten / Brandenburg645520
Datum20.09.2010 16:419432 x gelesen
Ich besitze eine 14 Megapixel Kamera mit HD-Videofunktion.
Ich denke das würde sich für solche Situationen ganz gut eignen ;)

Hab bereits einem Jugendfeuerwehrwart vorgeschlagen, ob es möglich wäre, jemanden zu bestimmen (mich) der bei Einsätzen Fotos und Videos macht um eventuell die Internetseite unserer Feuerwehr etwas aufzufrischen.
Mal schauen ob es klappt.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg645527
Datum20.09.2010 16:599397 x gelesen
Geschrieben von David FritzHab bereits einem Jugendfeuerwehrwart vorgeschlagen, ob es möglich wäre, jemanden zu bestimmen (mich) der bei Einsätzen Fotos und Videos macht um eventuell die Internetseite unserer Feuerwehr etwas aufzufrischen.

Auch wenn ich dich verstehen kann - auch die bemossten Häupter hier waren ja mal jung - es sollte kein JFW "bestimmen" bei welchen Einsätzen (!) einer seiner Schutzbefohlenen an der Einsatzstelle herumkaspern "darf".

Nachdem du die Anmerkungen durch die Blume hier verstanden hast hier nochmal etwas deutlicher:

Wenn du dich zum Gespött der Einsatzabteilung (bester Fall) machen möchtest, oder aus deiner Feuerwehr fliegen willst (schlechtester Fall) dann bist du genau auf dem richtigen Weg. Sei versichert, dass der Leiter deiner Feuerwehr deine Beiträge hier liest - irgendjemand wird ihn garantiert darauf stoßen! Was denkst du wohl, wie der dein Engagement einordnet? Du bist (leider mal wieder) einer derjenigen, bei dem wir Wetten abschließen können, wann die Bitte um Löschung aller Beiträge aus dem Forum kommt. Kannst du dir übrigens schenken, machen wir nicht ;-)

Ich wollte dir nicht zu nahe treten, bin ja selbst "Feuerwehrverrückt", eher sollte es ein ernstgemeinter Hinweis sein, dass auch zu viel Engagement für dich bzw. für deine weitere Karriere in der Feuerwehr eher schaden kann.

Also immer ruhig mit den jungen Pferden, verlagere dich doch aufs Filmen von Übungen oder JF-Veranstaltungen. Wie dir schon erklärt wurde bekommst du da bessere und lehrreichere Aufnahmen als wenn du in Radio Florian "zufällig" von einem Einsatz hörst, mit deinem Fahrrädchen da hin donnerst und die Kameraden von der anderen Seite des Flatterbands beim Schläucherollen ablichtest.

Nachdenkliche Grüße,

Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen645538
Datum20.09.2010 17:459387 x gelesen
Hallo David,

natürlich kannst du im öffentlichen Bereich fotos für den Privatgebrauch machen, aber was bringt es sich bei den Kollegen unbeliebt zu machen. Außerdem solltest du dir mal Gedanken darüber machen, wie sich die betroffenen Personen dabei fühlen.

Wie würdest du dich fühlen, wenn z.B. bei einem schweren Verkehrsunfall die Feuerwehr dabei ist einen schwer verletzten Angehörigen aus dem Auto zu schneiden und es rennen Leute rum, die alles schön im Bild festhalten. Oder wenn dein Haus gerade abbrennt.

Für mich ist dieses Verhalten ein absolutes NoGo und ist ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung des Wehrführers oder besser noch des Leiters einer Feuerwehr zulässig. Alles andere fällt für mich unter das Thema Gaffer und die haben an einer Einsatzstelle nichts verloren egal ob Mitglied einer Feuerwehr, Jugendfeuerwehr, oder einfach nur so.

Wenn man es dir erlaubt Fotos für den privaten Gebrauch zu machen, muss ich es jedem anderen, der zur Einsatzstelle kommt ebenfalls gestatten, so was spricht sich schnell rum und dann stehst du nicht mehr alleine da sondern noch 20-30 andere auch.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen645540
Datum20.09.2010 18:099413 x gelesen
Sorry ich muss nochmal was dazu schreiben,

ich finde deine Einstellung zur Feuerwehr höchst bedenklich
Deinen Beiträgen nach zu urteilen gehörst genau zu der Gruppe Feuerwehrleute die ich nur mit größten Bedenken zu einer Einsatzstelle mitnehmen würde. Und mit dem ich erst recht nicht als Trupp in ein brennendes Gebäude gehen würde, das Risiko wäre mir einfach zu hoch.

Ein guter Feuerwehrmann geht nicht aus "Einsatzgeilheit" zu einem Einsatzort, sondern nur weil jemand Hilfe braucht und du weißt, dass du durch deine Ausbildung in der Lage bist zu helfen. Verstehe mich nicht falsch, ich bin gerne Feuerwehrmann, aber ich könnte auf viele Erlebnisse während dieser Zeit auch gerne verzichten. Und wenn ich aus irgendeinem Grund nicht aktiv an einem Einsatz teilnehmen kann werde ich garantiert nicht dorthin fahren um meinen Kollegen zuzuschauen.


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern645576
Datum20.09.2010 21:219293 x gelesen
Betrachten wir ganz einfach die rechtliche Seite:

1) Wenn Du dich im öffentlichen Straßenraum befindest, darfst Du grundsätzlich Foto und Filmaufnahmen machen, von den Objekten, Gegebenheiten, die Du als normaler Passant mitbekomst.
2) Du darfst NICHT auf ein privates Grundstück eindringen um "bessere" Aufnahmen machen zu können.
3) Du hast keinen Preseausweis und damit nicht die Vergünstigungen der akreditierten Journalisten.
4) Sofern von der Polizei o.ä. der Ort des Geschehens aus sachlichen gebotenen Gründen abgesperrt wird, hast Du dich dem zu fügen und mußt den Bereich verlassen.
5) Die involvierten personen haben keine besonderen schutzrechte am eigenen Bild, wenn sie nicht explizit "herausgepickt" werden, sondern nur exemplarisch abgebildetw erden. Aus der Totalen heraus ein "Gewusel" von FM an der Einsatzstelle ist unkritisch. Der FM in Großaufnahme, der in der nase bohrt hat die Rechte dagegen an seinem Bild. Dto. ein Opfer, das aufgrund des Bildes / Films eindeutig erkennbar ist. daher auch sind "Nahaufnahmen" von Opfern, Reanimationen etc. rechtlich problematisch - vom Anstand mal ganz abgesehen.
6) personen des öffentlichen zeitintereses / zeitgeschehens müssen sich hingegen ein gewisses maß an fotographiert werden gefallen lassen, wenn es im öffentlichen raum passiert.

Das bedeutet auch, dass Dir keine Wehrleitung Foto und Filmaufnahmen als PRIVATPERSON (also nicht am Einsatzgeschehen beteiligt ! nicht Einsatzkraft im Moment der Aufnahme) untersagen kann.

Wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind, kannst Du die Videos auch ins Netz stellen. Beachte dabei, das hier ggfs. Jugendschutzaspekte hinzu komen. Numernschilder unkenntlich machen ? Jein. Ein Nummernschild in Großaufnahme von einem Privatfahrzeug : JA. Übersichtsaufnahme, wo das Nummernschild kaum zu lesen ist : nein. Nummernschilder von Einsatzfahrzeugen (keine Zivilfahrzuege der Pol) : ich sehe keine rechtliche Handhabe das zu verbieten.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern645577
Datum20.09.2010 21:239109 x gelesen
Glaube mir: nicht jeder Wehrführer hat auch Ahnung in rechtlichen Angelegenheiten. und wenn der Kdt.-Streifen am Ärmel als Begründung herhalten muß, dann liegen regelmäßig erhebliche Wissensdefizite vor. Netter kleiner Spruch: Ein Blick in die Gesetzestexte erleichtert die Rechtsfindung ungemein. *grins*


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY645616
Datum20.09.2010 23:399215 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker Leiste3) Du hast keinen Preseausweis und damit nicht die Vergünstigungen der akreditierten Journalisten.

wer stellt denn einen "Presseausweis" aus? Den kannst du dir, wenn du etwas Geschick hast, am Computer selber basteln. Ich habe auf einem Lehrgang gelernt, dass dir praktisch jedermann einen Presseausweis unter die Nase halten kann. Also hier sollte man etwas vorsichtig sein.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFrie8dri8ch 8S., Ortenberg / Hessen645621
Datum20.09.2010 23:549214 x gelesen
Hallo,
es gibt ein gesetz auf das eigene bild( §33 ), da müssten sie von jeden der auf Ihren Fotos erscheinen eine Schriftliche genemigung haben um Ihn zu Fotografieren. Alles andere wird unter umständen der zuständige Staatsanwald erklären ( meistens vorm Gericht).
MfG. Steiner


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg645633
Datum21.09.2010 08:409190 x gelesen
Geschrieben von Friedrich Steineres gibt ein gesetz auf das eigene bild( §33 ), da müssten sie von jeden der auf Ihren Fotos erscheinen eine Schriftliche genemigung haben um Ihn zu Fotografieren. Alles andere wird unter umständen der zuständige Staatsanwald erklären ( meistens vorm Gericht).

Das ist so schlicht falsch, der richtige Sachverhalt wird doch in diesem Thread dargestellt.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645654
Datum21.09.2010 10:369105 x gelesen
Geschrieben von Friedrich Steineres gibt ein gesetz auf das eigene bild( §33 ), da müssten sie von jeden der auf Ihren Fotos erscheinen eine Schriftliche genemigung haben um Ihn zu Fotografieren. Alles andere wird unter umständen der zuständige Staatsanwald erklären ( meistens vorm Gericht).

Vielleicht möchtest Du in diesem Thema einfach mal alle vorherigen Beiträge durchlesen...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen645655
Datum21.09.2010 10:419200 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Gerrit Lamadenatürlich kannst du im öffentlichen Bereich fotos für den Privatgebrauch machen, aber was bringt es sich bei den Kollegen unbeliebt zu machen. Außerdem solltest du dir mal Gedanken darüber machen, wie sich die betroffenen Personen dabei fühlen.

Das ist richtig. Beim richtigen Umgangd damit kann es aber für die Feuerwehr und auch für die FA eine gewinnbringende Sache sein, wenn Einsätze so dokumentiert werden.

Geschrieben von Gerrit Lamade
Wie würdest du dich fühlen, wenn z.B. bei einem schweren Verkehrsunfall die Feuerwehr dabei ist einen schwer verletzten Angehörigen aus dem Auto zu schneiden und es rennen Leute rum, die alles schön im Bild festhalten. Oder wenn dein Haus gerade abbrennt.


Wenn ich ehrlich bin, dann habe ich nicht den Eindruck, dass sowas die Priorität von den Ursprungsposter ist. Jedenfalls kenne ich genug "Feuerwehrspotter", die gerade sowas kaum oder gar nicht fotografieren.

Geschrieben von Gerrit LamadeFür mich ist dieses Verhalten ein absolutes NoGo und ist ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung des Wehrführers oder besser noch des Leiters einer Feuerwehr zulässig.

Das hat aber nichts mit dem persönlichen Gefühl zu tun und ist -wie mehrfach dargestellt- so einfach nicht zu verbieten. Und das IMO zu Recht.

Geschrieben von Gerrit LamadeAlles andere fällt für mich unter das Thema Gaffer und die haben an einer Einsatzstelle nichts verloren egal ob Mitglied einer Feuerwehr, Jugendfeuerwehr, oder einfach nur so.

Das sehe ich, zumindest so pauschal, völlig anders. Natürlich KANN das in Gaffen o.Ä. ausarten. Es kann aber auch Dokumentation sein, die für alle Beteiligten sehr positiv sein kann. Vorraussetzung dafür wäre natürlich eine Absprache und das zur Verfügung stellen der Aufnahmen.

Geschrieben von Gerrit LamadeWenn man es dir erlaubt Fotos für den privaten Gebrauch zu machen, muss ich es jedem anderen, der zur Einsatzstelle kommt ebenfalls gestatten, so was spricht sich schnell rum und dann stehst du nicht mehr alleine da sondern noch 20-30 andere auch.

Ich verstehe dich grad nicht. Redest Du von Feuerwehrleuten oder von Zivilisten?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW645665
Datum21.09.2010 11:199034 x gelesen
Geschrieben von Gerrit LamadeDeinen Beiträgen nach zu urteilen gehörst genau zu der Gruppe Feuerwehrleute die ich nur mit größten Bedenken zu einer Einsatzstelle mitnehmen würde. Und mit dem ich erst recht nicht als Trupp in ein brennendes Gebäude gehen würde, das Risiko wäre mir einfach zu hoch.

Weshalb sollte ich den jungen Mann nicht mitnehmen?

Geschrieben von Gerrit LamadeEin guter Feuerwehrmann geht nicht aus "Einsatzgeilheit" zu einem Einsatzort, sondern nur weil jemand Hilfe braucht und du weißt, dass du durch deine Ausbildung in der Lage bist zu helfen. Verstehe mich nicht falsch, ich bin gerne Feuerwehrmann, aber ich könnte auf viele Erlebnisse während dieser Zeit auch gerne verzichten. Und wenn ich aus irgendeinem Grund nicht aktiv an einem Einsatz teilnehmen kann werde ich garantiert nicht dorthin fahren um meinen Kollegen zuzuschauen.

Das muss man aber erst selbst lernen.
Ich kenne genug Kameraden, die früher "Heißdüsen" waren und selbst gelernt haben, was es wirklich heißt "Feuerwehrmann" zu sein. Wenn man diesen Kameraden einen erfahrenen Kameraden an die Seite gibt, wird sich das schnell legen, ohne eine "Moralkeule" rausholen zu müssen.



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW645667
Datum21.09.2010 11:329005 x gelesen
Geschrieben von Gerrit LamadeUnd mit dem ich erst recht nicht als Trupp in ein brennendes Gebäude gehen würde, das Risiko wäre mir einfach zu hoch.

Solche Aussagen sind in einer FF sehr bedenklich. Wenn ich jemanden nicht mitnehme, wie soll er es dann lernen?
Kameradschaftliches Verhalten geht anders.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern645683
Datum21.09.2010 13:009018 x gelesen
Der Presseausweis wird vom jeweiligen Journalistenverband ausgestellt. Das´s sich jemand so etwas mit Phantasie am PC selber abstelt ist denkbar - wäre aber wenn er sich als Journalist eiens Publikationsorgans darstellt und dies nicht zutrifft ist dies m.E. schon grenzwertig als Urkundenfälschung anzusehen.

Klar einen Fetzen Papier kann Dir jedermann unter die Nase halten. Ich kann da auch draufschreiben: Ich bin oberwichtig - lassen Sie mich durch. Dazu Dein Foto.

Du mußt wissen /lernen, das so jemand von Dir nicht ernst genommen werden kann. Aber Du solltest auch wisssen wie Du mit einem "echten" Journalisten umgehst oder mit einem Gaffer....


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen645686
Datum21.09.2010 13:059087 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteDas´s sich jemand so etwas mit Phantasie am PC selber abstelt ist denkbar - wäre aber wenn er sich als Journalist eiens Publikationsorgans darstellt und dies nicht zutrifft ist dies m.E. schon grenzwertig als Urkundenfälschung anzusehen.

Das dabei auftretende "Problem" ist die Tatsache, daß es keinen staatlichen Presseausweis gibt und zudem die Berufsbezeichnung "Journalist" nicht geschützt ist.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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 19.09.2010 12:45 ., Velten
 19.09.2010 12:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.09.2010 12:59 ., Velten
 19.09.2010 13:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.09.2010 13:04 ., Velten
 19.09.2010 20:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.09.2010 22:22 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2010 22:40 Step7han7 H.7, Boxberg
 20.09.2010 06:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.09.2010 13:06 ., Velten
 19.09.2010 13:10 Mark7us 7R., Höhenrain
 19.09.2010 13:12 ., Velten
 19.09.2010 15:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.09.2010 15:09 ., Velten
 19.09.2010 15:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.09.2010 13:28 ., Wuppertal
 19.09.2010 18:40 Step7han7 H.7, Boxberg
 19.09.2010 12:52 Jan 7S., Calberlah
 19.09.2010 13:14 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2010 13:18 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.09.2010 07:32 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 19.09.2010 13:16 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2010 13:20 ., Velten
 19.09.2010 13:22 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2010 19:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.09.2010 21:23 Volk7er 7L., Erlangen
 19.09.2010 13:24 ., Wuppertal
 19.09.2010 13:27 ., Velten
 19.09.2010 13:34 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 19.09.2010 14:03 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2010 14:34 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 19.09.2010 13:40 ., Wuppertal
 19.09.2010 13:44 ., Velten
 19.09.2010 14:00 Mark7us 7P., Traunstein
 19.09.2010 16:33 Jan 7S., Calberlah
 19.09.2010 16:53 Sven7 T.7, Hamburg
 19.09.2010 17:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.09.2010 19:07 ., Velten
 19.09.2010 14:25 Dirk7 G.7, Edewecht
 19.09.2010 16:34 Sven7 T.7, Hamburg
 19.09.2010 16:36 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.09.2010 16:39 Sven7 R.7, Brakel
 19.09.2010 16:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.09.2010 23:05 ., Viskafors
 19.09.2010 23:39 Sven7 T.7, Hamburg
 19.09.2010 20:49 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 19.09.2010 22:04 Thom7as 7S., Bensheim-Gronau
 20.09.2010 16:41 ., Velten
 20.09.2010 16:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 20.09.2010 17:45 ., Frankfurt
 20.09.2010 18:09 ., Frankfurt
 21.09.2010 11:19 Mark7us 7S., Lüdenscheid
 21.09.2010 11:32 Thom7as 7E., Nettetal
 21.09.2010 10:41 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.09.2010 21:21 Volk7er 7L., Erlangen
 20.09.2010 23:39 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.09.2010 13:00 Volk7er 7L., Erlangen
 21.09.2010 13:05 ., Bad Hersfeld
 20.09.2010 23:54 Frie7dri7ch 7S., Ortenberg
 21.09.2010 08:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.09.2010 10:36 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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